Kommentare zu: Die MMO-Mafia https://stevinho.justnetwork.eu/2008/10/22/ab-in-den-knast/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=ab-in-den-knast www.Stevinho.de Fri, 24 Oct 2008 21:15:31 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 Von: Toaster https://stevinho.justnetwork.eu/2008/10/22/ab-in-den-knast/comment-page-1/#comment-16472 Fri, 24 Oct 2008 21:15:31 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=236#comment-16472 ninjalooter werden von dieser regelung nicht betroffen sein, denn der Virtuelle gegenstand befindet sich zum zeitpunkt der lootvergabe nicht in deinem besitz 😛

wenn ich dein acc hacken wĂŒrde und dein gold auf meinen char transe, dann schon^^

]]>
Von: Lappen123 https://stevinho.justnetwork.eu/2008/10/22/ab-in-den-knast/comment-page-1/#comment-16471 Thu, 23 Oct 2008 15:22:15 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=236#comment-16471 Ich meine damit, du kannst ja schlecht ein Virtuelles Item klauen. Den PC an betteln, es in ein echten Gegenstand zu wandeln geht ja auch schlecht.
Ich meine, die zwei Jungs wollen das Virtuelle Item haben. Sie können es ja schlecht einer alten Oma aus der Tasche klauen. Sie können es auch nicht einfach aus der Wohnung des einen Junge nehmen, da es ja virtuell ist. Also ist ein „Diebstahl“ garnicht möglich. Der Einzigste weg an das Item zu kommen ist halt ein Raub (also ein physischer Angriff auf die Person bzw eine Drohung ihm Gewalt zuzufĂŒgen, wenn er der Vorderung nicht nachkommt, sich in die virtuelle Welt einzuloggen und das Item zu ĂŒbergeben.) Wobei ein Raub ja auch immer auf einen Gegenstand den jemand haben möchte beruht, da vor Gericht ein virtuelles item quasi nicht als Gegenstand zĂ€hlt, liegt ausschließlich Körperverletzung und Nötigung vor.
Was ich eigentlich sagen will, natĂŒrlich wurden die beiden Jungen nicht wegen Diebstahl verknackt, da ein Diebstahl garnicht möglich ist.
Klingonisch is aber so

]]>
Von: Claus https://stevinho.justnetwork.eu/2008/10/22/ab-in-den-knast/comment-page-1/#comment-16470 Thu, 23 Oct 2008 11:33:46 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=236#comment-16470 Na du kennst leute funkelzahn^^

]]>
Von: Irgendwer https://stevinho.justnetwork.eu/2008/10/22/ab-in-den-knast/comment-page-1/#comment-16469 Thu, 23 Oct 2008 10:06:04 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=236#comment-16469 Es eignet sich erst dann als PrÀzendenzfall wenn entweder ein höheres Gericht das Urteil bestÀtigt oder keine Berufung eingelegt wird. Das wÀre somit rechtskrÀftig.

]]>
Von: Chris https://stevinho.justnetwork.eu/2008/10/22/ab-in-den-knast/comment-page-1/#comment-16468 Thu, 23 Oct 2008 06:39:25 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=236#comment-16468 Schon bitter, wie ein Computerspiel den eigenen Charakter beeinflussen und eine halbwegs ordentliche Erziehung ĂŒber den Haufen werfen kann!

]]>
Von: funkelzahn7poolitzer https://stevinho.justnetwork.eu/2008/10/22/ab-in-den-knast/comment-page-1/#comment-16467 Thu, 23 Oct 2008 02:19:23 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=236#comment-16467 frĂŒher hat man den leuten mit vorgehaltenem messer die magic karten abgezogen und heute sind es mmorpg accounts/items.

nichts neues.

]]>
Von: Harbid https://stevinho.justnetwork.eu/2008/10/22/ab-in-den-knast/comment-page-1/#comment-16466 Thu, 23 Oct 2008 01:01:59 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=236#comment-16466 Das ist ja schön und gut, aber fĂŒr uns ist eher die (hypothetische) deutsche Rechtslage interessant; ich hab meine Posts auch extra kenntlich gemacht dass ich von der deustchen Rechtslage spreche. Und ich vermute mal, dass auch in den Niederlanden Grundsatzurteile von kleineren Gerichten nicht unbedingt bestand haben mĂŒssen; zumindest fĂŒr mich fraglich ob sich das Urteil auch nach niederlĂ€ndischen Recht als PrĂ€zedenzfall eignen wĂŒrde. Andereseits mag der Rechtsbegriff der „GĂŒter“ in Holland besser auszufĂŒllen sein als der im deutschen Recht doch eher eng ausdefinierten Sach- und Vermögensbegriff. FĂŒr das deutsche Straf- und Zivilrecht hat dass jedenfalls keine Tragweite. Ich persönliche sehe da aber auch keine RegelungslĂŒcke und daher im deutschen Recht keinen Bedarf fĂŒr einen Auffangtatbestand. Aber das ist Ansichtssache. 😉

]]>
Von: Harbid https://stevinho.justnetwork.eu/2008/10/22/ab-in-den-knast/comment-page-1/#comment-16465 Thu, 23 Oct 2008 00:50:21 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=236#comment-16465 Richtig, kurz zur ErklĂ€rung,die Drohung ist bereits Teil des Tatbestands der Nötigung, man spricht daher von „SpezialitĂ€t“. Das „speziellere“ Delikt geht dem allgemeineren vor.
Zumindest wÀre es wenn nach deutschem Recht zu urteilen wÀre.

]]>
Von: Harbid https://stevinho.justnetwork.eu/2008/10/22/ab-in-den-knast/comment-page-1/#comment-16464 Thu, 23 Oct 2008 00:43:03 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=236#comment-16464 Ja, bin ich.

]]>
Von: Irgendwer https://stevinho.justnetwork.eu/2008/10/22/ab-in-den-knast/comment-page-1/#comment-16463 Wed, 22 Oct 2008 23:17:09 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=236#comment-16463 Es ist ja sehr nett wie sich einige mit dem Recht so auskennen, aber das ist fĂŒrs niederlĂ€ndische Strafrecht (teilweise) irrelevant.

Es ging dem Gericht nicht nur um die Bedrohung sondern auch um den Diebstahl. Im niederlĂ€ndischen Strafgesetz gibt es einen Artikel der Diebstahl mit Gewalt hĂ€rter bestraft als ein ’simpler‘ Diebstahl (Artikel 310 juncto 312 Wetboek van Strafrecht). Das Problem in diesem Fall war die Tatsache dass es sich hier nicht um GĂŒter handelte. Das Gericht hat aber eben doch die virtuellen GegenstĂ€nde als GĂŒter definiert, die fĂŒr eine Veruteilung wegens Diebstahls oder halt auch Diebstahl mit Gewalteinwirkung erforderlich sind. HĂ€tte die Staatsanwalt nur Bedrohung oder Ă€hnliches zur Last gelegt, wĂ€re vielleicht sogar weniger dabei rausgekommen. Letztendlich wurden die Jugendlichen aber fĂŒr beides verurteilt (den Diebstahl und die Gewalteinwirkung). Tatsache ist aber, dass nun auch virtuelle GegenstĂ€nde als GĂŒter bezeichnet werden können, die man eben auch stehlen und nun verurteilt werden kann.

Ich denke aber dieses Urteil ist auch ein Fall fĂŒrs niederlĂ€ndische Hohe Gericht (Hoge Raad). In der Vergangenheit hat der Hohe Rat schon mehrsmals die GĂŒter definiert.

]]>