Kommentare zu: Permban – Accountverkauf https://stevinho.justnetwork.eu/2010/03/08/permban-accountverkauf/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=permban-accountverkauf www.Stevinho.de Tue, 13 Apr 2010 09:50:19 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 Von: Zkral https://stevinho.justnetwork.eu/2010/03/08/permban-accountverkauf/comment-page-2/#comment-74430 Tue, 13 Apr 2010 09:50:19 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=4138#comment-74430 Die entsprechende Passage in den AGB lautet derzeit:

„5. Blizzard Entertainment erkennt die Übertragung von Accounts an Dritte nicht an und jegliche unbefugte Weitergabe der World of Warcraft-Software hat eine permanente Löschung des zur Software gehörigen Accounts zur Folge. Sie dürfen einen Account nicht zum Kauf oder Handel anbieten. Eine solche Handlung:

(1) stellt eine Verletzung dieser Vereinbarung dar;
(2) kann nach Blizzard Entertainment’s Ermessen die Sperrung oder Löschung des Account zur Folge haben;
(3) kann gegenüber Blizzard Entertainment nicht angefochten werden. “

Zu prüfen wäre natürlich, ob eine solche Passage zum Zeitpunkt des Kaufvertrags vorhanden war. War eine solche damals nicht enthalten, sind spätere Änderungen der AGB nicht rückwirkend darauf anzuwenden.

Ich sehe allerdings das wesentliche, nicht zu umgehende Problem im Kaufvertrag. Im Regelfall wird nicht die Software erworben, sondern die Lizenz zur Nutzung. Man erwirbt folglich beim Kauf einer Software kein Eigentum, sondern ein Nutzungsrecht. Bei WoW ist das Nutzungsrecht zudem zeitlich befristet, Verlängerungen führen zu den bekannten Kosten.
Der Lizenzvertrag wurde also zwischen Blizzard und dem Accountgründer geschlossen. Wird nun der Account übertragen, geben zwar der Accountgründer und der Accountempfänger ihre Willenserklärung ab, Blizzard hingegen nicht automatisch, im Gegenteil. Das führt dazu, dass der Vertrag gar nicht zustande kommen kann.

Zu prüfen wäre nun, ob Blizzard von Beginn an über den Sachverhalt hätte bescheid wissen können, etwa wenn die Zahlungen nun von einer Kreditkarte mit anderem Konteneigner erfolgt sind. In einem solchen Falle hätte Blizzard den Wechsel stillschweigend akzeptiert, was das Fehlen der ursprünglichen Willenserklärung heilen würde, da seit dem Wechsel ein mehr als ausreichender Zeitraum verstrichen ist, um diese Information abzurufen.
Erfolgten die Zahlungen hingegen über anonyme Zahlwege wie beispielsweise Gaming-Cards, wird dadurch der Mangel an Willenserklärung nicht geheilt.

Nach meinem Rechtsverständnis ist der Passus in den AGB rechtsgültig, unabhängig davon, dass ich eine derart enge Geschäftspolitik als Kundenunfreundlich halte. Die meiner Ansicht nach ursprünglich verfolgten Zielsetzungen (Schutz der Einnahmen Blizzards durch Vermeidung von Multiuser-Accounts, Vermeidung von kürzeren Nutzungsdauern durch Power-Level-Dienste) werden bei einer solchen Anwendung nicht mehr vorwiegend verfolgt.

Generell sehe ich schlechte Chancen, da weitreichend die Geschäftspraxis von Blizzard bekannt ist, dass solche Accounts gesperrt werden. Es wird schwer sein nachzuweisen, dass der Kauf in gutem Glauben und ohne Kenntnis der fehlenden Willenserklärung seitens Blizzards abgeschlossen wurde. Und selbst dann würde sich daraus höchstwahrscheinlich lediglich ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises vom Accountgründer ergeben.

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Von: JoeNight https://stevinho.justnetwork.eu/2010/03/08/permban-accountverkauf/comment-page-2/#comment-74429 Sat, 13 Mar 2010 19:51:41 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=4138#comment-74429 Sehe ich ähnlich wie meine Vorredner.

Dein Hauptproblem dürfte sein, dass der Account dir nach deutschem Recht zu keiner Zeit „gehört“ hat. Du hast ihn mit dem monatlich gezahlten Geld lediglich „gemietet“. Wenn Blizzard sich dazu entschließt diese Geschäftsbeziehung aufzuheben dann ist das ihr gutes Recht. Denn immerhin kann man Sie schlecht dazu zwingen dir Zugang zu ihrem Eigentum zu gewähern.

Ich weiß, dass das alles etwas verquer klingt. Ist aber leider so.

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Von: Vakon https://stevinho.justnetwork.eu/2010/03/08/permban-accountverkauf/comment-page-2/#comment-74428 Sat, 13 Mar 2010 13:35:00 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=4138#comment-74428 Die EULA und AGB sind mehrmals im Internet und während der Installation des Spiels offen zugänglich für jeden, ebenso wirst du auf der Packung darauf hingewiesen.
Und solange EULA und AGB vor der AccountERSTELLUNG, also dem Verbrauch der Keys, offen lesbar sind ist dein Vorwurf leider nicht gültig. Solltest du mit EULA und AGB nicht einverstanden sein (welche du wie gesagt vor der Accounterstellung oft genug vorgesetzt bekommst) kannst du die Erstellung abbrechen und beim Händler das Spiel zurckgeben. Solange die Keys nicht verbraucht sind muss der Händler das Spiel zurücknehmen.

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Von: Vakon https://stevinho.justnetwork.eu/2010/03/08/permban-accountverkauf/comment-page-2/#comment-74427 Sat, 13 Mar 2010 13:29:57 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=4138#comment-74427 „Igitt, zuviele BWL Studenten hier die wieder Firmen und ihre Machenschaften verteidigen.“
Und die ganzen BWL Studenten die unbedingt schreien „Die AGB sind ungültig“ jedoch nie auch nur Ansaztweise einen Beweis erbringen sind besser? Oder ist das wieder Martyrium zum wohle der kleinen Bürger gegen die großen, seelenlosen Konzerne?

„Als ob das einen Kunden tangieren müsste was die Firma will und Verständniss braucht man denen erst recht nicht entgegen bringen.“
Und die Firma muss, auch wenn sie an den Kunden Geld verdient, ihnen ebensowenig Verständniss entgegen bringen.

„Das der Kunde eigentlich der König sein sollte haben heutzutage wohl die meisten vergessen.“
Sorry, aber selten habe ich so einen Schwachsinn gelesen. Dieser Spruch kommt glaube ich nur von Kunden, die gerne König sein „möchten“ aber nicht einsehen, das sie nicht Recht haben nur weil sie nen kleinen Betrag zahlen.
Man merke sich: Geld zu zahlen heißt nicht automatisch, Narrenfreiheit zu besitzen. Auch Blizzard kann sich die Kunden aussuchen.

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Von: Vakon https://stevinho.justnetwork.eu/2010/03/08/permban-accountverkauf/comment-page-2/#comment-74426 Sat, 13 Mar 2010 11:19:22 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=4138#comment-74426 @Yo
Danke, auf genau den Vergleich habe ich gewartet. Weit weg von all den Rechtsverdrehungen, angeblich ungültigen AGB (was iwie keiner der hier gepostet hat näher erleutert hat) und sonstigem Gerede bleibt immernoch eine Tatsache: Blizzards Hausrecht.
Selbst wenn der Account nach deutschem Recht ganz legal Steve bzw dem vorherigen Besitzer gehört: Das zwingt Blizzard noch lange nicht dazu, dass sie einen gekauften Account auf ihren Servern akzeptieren müssen.
Und selbst wenn alle Klagen Erfolg hätten und der Account wieder freigeschaltet wird: Blizzard ist nicht gezwungen, ihn zu verlängern. Er kann noch die paar Wochen bzw Monate, die der Account läuft, spielen und das wars dann. Es besteht sogar die Möglichkeit das Blizzard einfach nur die ausstehende Zeit zurückzahlt und den Account sofort dicht macht.

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Von: Vakon https://stevinho.justnetwork.eu/2010/03/08/permban-accountverkauf/comment-page-2/#comment-74425 Sat, 13 Mar 2010 11:04:24 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=4138#comment-74425 „die agb/eula ist keineswegs rechtssicher, theoretisch kann man die ganz leicht anfechten und du dürftest eine gute chance haben, damit durch zu kommen.“
Stimmt, weil Blizzards Anwaltteam, welches warscheinlich auf EULA und AGB Fragen spezialisiert ist, sich einfach gedacht hat „machen wir mal ne AGB die man ganz leicht anfechten kann“…..
Man, da kann man sich nur an den Kopf fassen. Der gute Rat in allen Ehren, aber glaubst du echt das Anwaltteam von Blizzard hat sich nicht in irgendeiner Form abgesichert?

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Von: Vakon https://stevinho.justnetwork.eu/2010/03/08/permban-accountverkauf/comment-page-2/#comment-74424 Fri, 12 Mar 2010 21:48:37 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=4138#comment-74424 Und den ungültigen Teil der AGB hast du nun natürlich hier rein rauskopiert….oh, wait.

Sorry, aber bei aller liebe, ich kanns bald netmehr hören, diese ganzen großen Reden von wegen „große Teile der WoW AGB sind ungültig“ usw. Und jedesmal wenn man genauer fragte „und welcher Teil verstößt denn gegen was“ kam immer nur „kp, weiß ich nicht, will ich nicht sagen, darf ich nicht sagen“ oder sonstwas in der Richtung, oder kurz: Der Schwanz wurde eingezogen, Beweise nie erbracht.

Also bitte, die AGB und EULA können ja von mir aus ungültig sein, aber solange ihr nicht Ansatzweise einen logischen Beweis erbringen könnt, WELCHER Teil WARUM ungültig ist, hört auf große Reden zu schwingen.

Der von dir zitierte Teil bezieht sich übrigens auf direkten Ingamechat, nicht auf Kontakt außerhalb von WoW.

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Von: Fleed https://stevinho.justnetwork.eu/2010/03/08/permban-accountverkauf/comment-page-2/#comment-74423 Wed, 10 Mar 2010 21:03:23 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=4138#comment-74423 Najo ich halte auch nichts von Leuten, die sich mal eben nen 80er oder 70er ihrer Wahl kaufen. Es hat schon einen Sinn, dass Blizzard sowas nicht toleriert. Da spielt es auch keine Rolle, wie oft man schon gelevelt hat – sowas legitimiert einen Accountkauf in keinster Weise.

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Von: Seberus https://stevinho.justnetwork.eu/2010/03/08/permban-accountverkauf/comment-page-2/#comment-74422 Wed, 10 Mar 2010 16:14:58 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=4138#comment-74422 du sagst es sakagi, ich weiß das aus 1. hand…

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Von: :p https://stevinho.justnetwork.eu/2010/03/08/permban-accountverkauf/comment-page-2/#comment-74421 Wed, 10 Mar 2010 06:50:19 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=4138#comment-74421 das internet ist nicht die reale welt, wenn du in einem online spiel dienstleistungen gegen geld anbieten willst, und es auf die reale welt überträgst, macht dich das doch zum schwarzarbeiter, oder?

du zahlst keine steuern, keine versicherung, du hast auch kein gewerbe angemeldet und und und.

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