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Community-Mitglied Matze hat mir diese höchst interessante K1-Doku zum Thema „Abmahnwahn“ verlinkt. Schaut Sie Euch unbedingt mal an!


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64 KOMMENTARE

  1. es gibt immer noch genug Möglichkeiten anonym zu downloaden jeder der das nicht hin bekommt sollte erstens die finger davon lassen und zweitens hat er selber Schuld wenns dann ne Abmahnung gibt.

  2. der rechtsanwalt labert totalen schwachsinn

    der ,auf dem das internet angemeldet ist, hat dafür zu sorgen das sowas nicht passiert

    egal ob es jetzt der sohn , der bruder , der hund oder sonst wer ist . wenn auf ihn das internet gemeldet ist muss er auch dafür die haftung tragen. das ist wie auf dem spielplatz : „Eltern haften für ihre kinder“

  3. ist doch echt so wenn man keine ahnung hat soll man sich vorher informieren bevor man einfach erstmal direkt auf downlload drückt

  4. Es stimmt zwar, dass Bäcker, Müllmänner u.s.w einen Sinn für die Stadt haben und diese Firmen nicht für jeden. Aber diese Firmen haben ja den Zweck das Eigentum, die Lieder und Filme, der Interpreten zu schützen. Das ist wie wenn du eine Firma engargierst die dein Haus überwachen soll und diese Sicherungsfirmen sind ja auch nichts schlechtes.
    Und natürlich wäre es gut wenn die Polizei sich darum kümmern würde, denn immerhin ist es ja Diebstahl, den man aber selbst als nicht so schlimm ansieht als wenn man etwas im Laden klauen geht.

  5. Es ist und bleibt eine billige schlechte Abzocke…
    Das beste bei solchen Mahnungen ist wirklich einfach entweder nicht reagieren oder das Formular der Verbraucherschutzzentrale hinschicken wenns nicht aufhört. Aber man kann sich den ganzen nerv auch sparen in dem man sich einfach an das Beste alle Gebote hält. Das 11.: „Du darfst dich nicht erwischen lassen!“

  6. hm…..warum hatn der nich einfach über Youtube geladen. Das is verdammt easy und ich kenn keinen der deswegen schonmal Probleme bekommen hat also geh ich mal davon aus das das relativ sicher is.
    Gibt aber scheinbar auch Leute die nach der Devise „no risk no fun“ laden 😀 und nen bisschen russisch Roulett mitm Gesetz spielen wollen. In dem Sinne würd ich sagen, selbst Schuld.

  7. Ich wurde einmal Erwischt. Dr. Kornmeier und Partner schrieben mir einen dicken Brief und forderten 5.000 Euro. Ich bin zum ersten mal in meinem Leben zum nwalt gegangen. Der hat dann eine Halbe DIN A4 Seite als Antwort entsandt. Eine Woche später wurden aus den 5.000 Euro nur noch 29,00€ Anwaltsgebühr die ich auch gerne in Kauf nahm.

    Man sollte sich nicht gleich einschüchtern lassen nur weil diese geroßen Kanzleien in Ihren Vorlagen mit Paragraphen um sich werfen.
    Das ist in erster Linie ersteinmal nur Dummfang.

  8. „Eltern haften für ihre Kinder“, wie man es oft an Baustellen liest gibt es nicht als Pauschalurteil. Dies gilt nur, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, daß ein oder beide Elternteile ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.
    Es ist also kein Freibrief und dazu gab es schon zig Gerichtsverfahren, wegen der vielen möglichen Grauzonen.

    Genaueres hierzu: http://www.barmenia.de/ratgeber/431.asp

  9. Es ist halt nen Unterschied, ob man einen anständigen Job hat, der für das Allgemeinwohl sorgt (Bäcker, Müllmann, Bundeskanzeler) oder, ob man nur davon lebt anderen das Geld aus der Tasche zu ziehen (Abmahnanwalt, Steuerberater usw.)
    Selbst jeder Banker, Versicherer und Manager hat einen großen Nutzen für die Gesellschaft, doch sehen den nur wenige, weil er eher auf der Finanzsicherungsseite des Volkes liegt und nicht direkt in den Altageingreift, aber bei dieser Abmahnscheise ist halt KEIN Gegenwert vorhanden, der gekauft wird oder ähnliches.
    Wenn es illegal ist, so sollte sich der Staat darum kümmern (Polizei usw. ) und nicht irgendein Geldgeiler Arsch der die Gesetzeslücken ausnutzt.

  10. Nein er hat absolut recht.

    Natürlich sind 690€ absolut übertrieben aber ich würds genauso machen. Leute die so dumm sind und diese Tools nutzen die bezahlen meistens auch sofort.

  11. ist nen typisches internet phänomen, virtuell besitzen viele leute irgendwie keinerlei schuldbewusstsein oder verdrängen die tatsache das auch dort regeln existieren, und es oft konsequenzen nach sich zieht wenn man diese bricht.

    beispiel: person a beleidigt im forum person b’s mutter/vater/hund/katze/maus, wird darauf von mod / admin c auf die regeln verwiesen und gebannt, person a geht auf eine beliebige andere seite und erstellt einen thread in dem er das opfer eines forendiktators und seiner hirnlosen schergen und speichellecker geworden ist.

    steve kann euch von solchen kameraden da nen lied von singen, obwohl eher ne ganze arie 🙂

  12. Du vergisst hierbei, dass die meisten Leute die etwas illegal Laden, auch niemals dafür bezahlen würden. Wenn es also die Option des Downloads nicht geben würde, würde er genauso die 99 Cent verlieren.

    Denn 95% aller Raubkopierer sind keine potentiellen Kunden.

  13. Dann sollten sie sich Mühe geben dies zu beweisen. Ansonsten: Im Zweifel für den Angeklagten.

    Irgendwelche Forderungen die auf Worst-Case-Szenarien aufbauen sind nicht wirklich kompatibel mit unserem Rechtssystem, bzw. sollten dies nicht.

  14. bin ich der einzige den der satz „obwohl er kein computerfrak ist ..“ etwas stört ?
    bloß weil er einigermasen mit seinem pc umgehen kann und sich lieder runterläd ist der verdacht nahe ein pc-freak zu sein?

    und natürlich wird die mahnung an den vater geschickt, immerhin läuft das internet ja auch über ihn und woher soll diese anwaltsfirma wissen das der sohnemann runterläd ?
    auserdem, schonmal was von „eltern haften für ihre kinder“ gehört ?

    allerdings hab ich auch schon von einem ähnlichen fall gelesen, in dem die familie einer strafe entgehen konnte, da der vater seinen sohn mehrmals gesagt hat er solle keine lieder illegal runterladen.

    aber ich muss dem argument, dass wenn ich mir das lied nicht runterladen könnte, ich es trotzdem nicht kaufen würde, zustimmen. dann würd ich halt mehr radio hören, oder würd mir n programm zum mitschneiden runterladen, es gibt immer mittel und wege…

    und ps: bei den tauschbörsen kann man auch einstellen, dass man selbst keine downloads für andere zur verfügung stellt…

  15. Also ich finde, jeder soll downloaden soviel er/sie will. Wer sich erwischen lässt hat pech.
    Aber ich als Fan einiger Bands gebe viel Geld für konzertkarten und T-shirts etc aus. Ich schäme mich nicht etwas zu downloaden

  16. „Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.“
    § 106 URrhebergesetz

    Als jemand der Weker VErbreitet ist man mit bis zu 1 JAhr darn … so btw ( des passiert oft unbemerkt weil man i-ein share-sythem druff hat des automatisch des hochläd) als nur runterlader bekommt man nur eine Schadensersatzforderung ( wobei ich finde des 650 € zu viel sind für 3 Titel )
    Gruß

  17. Nein, nein und nein.

    Den Song illegal laden: 0€ Umsatz
    Den Song nicht kaufen: 0€ Umsatz
    Differenz 0€

    Ein Auto nicht kaufen: 0€ Umsatz
    Ein Auto klauen: z.B. -13.000€ „Umsatz“ (Einkaufspreis) -> materieller Schaden

    Da gibt es nichts zu diskutieren. Das sind einfach Fakten!

  18. Is doch schon längst nix neues mehr, dass n paar „ganz schlaue“ mit Abmahnungen drohen, in denen sie völlig überteuerte Summen gezahlt haben wollen weil sie sonst vor Gericht gehen würden. Was allerdings dennoch nervig is, is dass es noch keine Eindeutige Entscheidung vom obersten Bundesgerichtshof gibt, was diese Abzocker angeht. Denn die gibts ja nun auch schon ewig. Auf dauer wirds aber sowieso immer Abzocker geben, die sich aus der Dummheit anderer, die dann wirklich zahlen, bereichern.

  19. Beim obigen Zitat aus dem Digital Music Report 2009 ist leider ein wenig verloren gegangen. Richtig heißen muss es:

    „A number of key themes underpin these changes. First is the unflagging consumer demand for music. In the US, research by NPD Group found that total music consumption (both licensed and unlicensed) increased by one third between 2003 and 2007. Nielsen SoundScan reports overall sales in the US hit an all time high in 2008,“
    with music purchases across all formats
    totalling 1.5 billion, up 10.5 per cent.“

  20. klaaaaaar, meine 50gb Musik hätte ich komplett bezahlt wenns das Internet net gäbe….
    oO
    Ich denke maximal 1% der heruntergeladenen Musik würde auch gekauft werden

  21. Ich empfehle den c’t-Artikel vom 21.12.2009 „Die Abmahn-Industrie“ (http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2010/1/154_kiosk) zu diesem Thema, da wesentlich informativer.

    Abgesehen davon das sich daraus ein äußerst lukratives Geschäftsmodel entwickelt hat, wirft die ganze Geschichte auch noch ein paar andere, schwerwiegende, Probleme auf. Beispielsweise das sich die Beweislast in solchen Fällen i.d.R. umdreht und es für den Beklagten üblicher Weise unmöglich oder nur schwer möglich ist seine Unschuld zu beweisen.

    Wie die Reportage ja bereits erwähnt, werden solche Urheberrechtsverstöße nicht, wie allgemein angenommen von den Urhebern direkt, sondern indirekt, millionenfach und automatisch mittels Webcrawlern und Datenbanken digitaler Fingerprints „festgestellt“. Die verwendeten Verfahren sind dabei so ungenau, das es zu Abmahnungen/Klagen gegen Menschen kommt die nicht einmal einen Computer haben oder bereits tot sind. Auch Zahlendreher in den IP-Adressen sind anscheinend keine Seltenheit.

    In Anbetracht dieser Tatsache können wir uns wohl glücklich schätzen das es hierzulande (noch!) kein Graduade Response gibt.

    Zur Verhältnismäßigkeit der verlangten Summen kann man natürlich nur sagen, dass es keine gibt. Das deutsche Rechtssystem gibt, den Rechteverwerten ja nicht mehr her, andernfalls würden man wohl ähnlich wie in den Staaten versuchen Exempel zu statuieren.
    Beispielsweise der Student Joel Tenenbaum, der für 30 Musikstücke $ 10.500 (gütliche Einigung) zahlen sollte. Oder etwa Jamie Thomas Rasset, die alleinerziehende Mutter von vier Kindern, die für den illegalen Download von 24 Titeln zu einer Geldstrafe von $ 1,92 Mio. verurteilt wurde…

    In der Reportage sind mir noch zwei Aussagen aufgefallen…
    Zum Einen, dass die Musikindustrie durch illegale Downloads in ihre bislang größte Kriese gerutscht sei:
    Im Gegensatz dazu berichtet der Nielsen Soundscan Report, das die Verkäufe der Musikindustrie im Jahr 2008 so hoch wie noch nie waren (http://blogs.orlandosentinel.com/entertainment_music_blog/2008/12/nielsen-soundsc.html).
    Weiterhin berichtet die NDP-Group in ihrem Report von 2009 (http://www.ifpi.org/content/library/DMR2009.pdf), dass der Gesamt-Musik-Konsum von 2003 bis 2007 um ein Drittel gestiegen ist. (USA)

    „A number of key themes underpin these. First is the unflagging consumer for music. In the US, research NPD Group found that total music (both licensed and unlicensed) by one third between 2003 and Nielsen SoundScan reports overall in the US hit an all time high in 2008, music purchases across all formats 1.5 billion, up 10.5 per cent.“

    Zum Anderen die Aussage, das der Verkauf digitaler Musik nur schleppend anläuft.
    Mal ganz ehrlich wen wundert das? Die Musikindustrie hat jahrelang versucht legale Musikdownloads zugunsten des CD-Geschäffts zu boykottieren. Und wenn man sich heute die Preise für eine MP3 (i.d.R. € 0,99) anschaut dann kann das doch niemanden ernsthaft verwundern.
    Kauft man sich so 12-13 Singles, ist man beim handelsüblichen Preis einer CD angekommen – mit dem Unterschied das keiner der Kostenvorteile an den Kunden weitergegeben werden (CD, Booklet, CD-Case, (diebstahlsichere) Verpackung, Distributionskosten, …).

  22. @Takato Saugstube=selber schuld!

    Und zum Thema: Wie kommen die Beträge zusammen. Die Beträge richten sich nach dem Streitwert, dieser liegt bei angenommenen 1000 Euro. Angenommen wird das Du das Album, welches 20 Euro kostet an 50 Leuten weitergeleitet hast, dann bekommt der Anwalt noch seine Kohle, und wir wissen ja, die arbeiten auch nicht für umsonst, und schon bist bei 1700 Euro.

  23. Naja, nur weil wer nen TFT hat muss er noch kein Informatiker sein ^^
    Bei den zwei Tastaturen geb ich Dir aber recht, kein Laie hätte für zwei Tastaturen verwendung…

  24. also meines wissens nach muss man diese sachen nicht bezahlen, weil es keine richtigen beweise gibt… naja^^ hab auch mal so etwas bekommen und nichts ist passiert…

  25. Deine Aussage ist schon richtig und im gezeigten Film ist es ja auch genau diese Richtung. Aber die Urheber bzw. die Firmen die hinter der Abmahnung stecken können halt auch nicht wissen ob der Downloader diese Daten Kopiert und weiterverbreitet.

  26. natürlich macht er verluste oO du nimmst ihm die 99cent die du sonst bezahlen würdest. die argumentation mit ressourcen halte ich für blödsinn.

  27. Und wenn ich schon bewusst illigal etwas downloade, dann muss ich mich informieren, wie man das am besten anstellt. Es gibt genug Möglichkeiten heutzutage „relativ“ sicher dabei zu sein.

  28. Das ist der Punkt den hier einige andere mal wieder nicht verstehen. Es geht nicht um Die abmahnung selber, denn diese ist völlig gerechtfertig, sondern um die Höhe des Betrages der in keiner Relation zum verursachten Schaden steht.

  29. Mein Gott, was regen sich denn hier alle so auf.

    In dem konkreten Beispiel liegt doch ganz eindeutig eine Urheberrechtsverletzung vor. Da ist es auch völlig rechtens und moralisch ok gegen vorzugehen. Wieviel davon der Künstler am Ende bekommt ist doch völlig unwichtig. 20% von 450€ ist immernoch wesentlich mehr als nix.

    Der Abmahnwahn wegen der AGBs bei ebay etc. war ne Abzocke. Aber hier kann sich doch niemand beschweren wenn er abgemahnt wird. Soll er halt nich klauen oder sich eben nicht erwischen lassen. Aber dann noch rumzuheulen ist doch nen witz.

  30. Der Vergleich mit Auto klauen und Musik/Filme laden ist totaler Schwachfug. Ein Auto ist ein Materieller Gegenstand, der nur begrenzt hergestellt werden kann. Wenn ich also ein Auto klaue, fehlt dem Besitzer das Material des Autos. Er macht einen echten Verlust.

    Wenn ich ein Lied downloade, schadet es dem Besitzer nicht. Denn der Besitzer macht keinen echten Verlust, denn das Lied hätte ich mir so oder so nicht gekauft. Und da es nur aus Bits und Bytes besteht, die man beliebig oft kopieren kann, entsteht quasi 0,0 Schaden beim Besitzer.

    Wenn eine MP3 jetzt nur 1.000.000 mal vorhanden wäre und man könnte sie nicht öfter herstellen, dann würde man mit dem illegalen Downloaden einen echten Schaden anrichten.

  31. Aber jeder ohne Vorratsdatenspeicherung wird da nicht mehr viel von der Industrie übrig sein. Jetzt muss man beim Download schon seine Adresse angeben.

  32. Ich bezweifle ma start das wenn man diesen brief einfach in die tonne kloppt irgendwann ne vorladung zum gericht etc kommt oder sowas da man ja eh nur eine von zig tausenden ip’s ist.

    Wer allerdings schon so dumm ist mit solchen programmen zu laden bei denen man selbst auch mit anbietet nach dem download hats nicht anders verdient, wer saugen will soll sich wenigstens ersma ordentlich informieren, auch wenn er kein pc freak ist.

  33. Das ist das problem in Tauschbörsen, weswegen die Masche klappt. Wenn zu zB bei Torrent lädst, schiebst du automatisch die Daten wieder ins Netz und wirt dadurch selbst zum Uploader. Davon leben diese Börsen. Filehoster sind was das angeht um einiges sicherer(ja, ich hab mich mit dem Thema auseinandergesetzt 🙂 )

  34. Tja Kapitalismus at its best.
    Das 690€ in keinster weiße in irgendeiner Relation zum tatsächlichen schaden stehen ist wohl offensichtlich, denn sonst wäre man nicht mit dem Betrag runter gegangen.

  35. So als Jurastudent finde ich den Bericht so „mittel“, da einiges wichtiges ausgelassen wird.

    Ersteinmal:
    Zivilrechtlich richtig Problematisch ist nicht das Downloaden sondern das Anbieten der Kopie; wobei man bei vielen Tauschprogrammen gleichzeitig mit dem ziehen auch shared, etwa bei Torrents.
    Hier hat der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch, sprich er hat von dem Uploader den Anspruch eine Unterlassungserklärung zu erhalten. In dieser verpflichtet sich der Erklärende, die beanstandete Handlung – also das Anbieten des urheberrechtlich geschützen Werks – in Zukunft zu unterlassen; tut er das nicht wird eine hohe Vertragsstrafe fällig, die durchaus in die tausende oder zehntausende Euro gehen kann. Diese Unterlassungserklärung wird von einem Rechtsanwalt des Geschädigten aufgesetzt – und der macht das natürlich nicht umsonst, sondern nimmt eine Vergütung. Die Höhe berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Faktoren die mit in die Gebührenhöhe mitbestimmen ist zB vor allem die Höhe der in der Unterlassungserklärung festgelegten Vertragsstrafe, aber auch die Zahl der vertretenen Mandanten und anderes. Diese Vergütung zahlt der Schädiger, das sind auch die Beträge in denen es in diesem Bericht geht.
    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rechnet aber nur den Einzelfall ab, wäre die Unterlassungserklärung extra für den konkreten Einzelfall geschrieben worden wäre an den geforderten Beträgen absolut nichts auszusetzen.
    Das eigentliche Problem ist hier dass die „Abmahnungen“ nicht mit Auftrag des Mandanten, sondern als Massengeschäft durchorganisiert sind.
    Und hier sagt die Rechtsprechung eben das bei dieser Form des organisierten Abmahnens ein Missverhältnis zwischen der Arbeit des Rechtsanwalts und den geforderten Gebühren bestehen – und nur deshalb wirds billiger für den Schädiger.

    Wer eine persönliche, individuelle Abmahnung erhält wird wohl auch die volle Zeche zahlen müssen – so denn korrekt abgerechnet wurde.

    Achso, und die oben genannte Vertragsstrafe wird bei wiederholten Verstoß gegen den gleichen Urheberrechtsträger natürlich fällig. Und das wird richtig teuer! Das ist wie oben geschrieben nicht mehr mit ein paar hundert Euro getan.

    Und was die Minderjährigkeit des Schädigers angeht, hier sollte auf keinen Fall Strafrecht mit Zivilrecht verwechselt werden. Die Verantwortlichkeit im Deliktsrecht (regelt Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen) tritt bereits ab sieben Jahren ein (§ 828 BGB); mit den in § 828 II, III genannten ausnahmen, die hier aber nicht zutreffen.

  36. Denke mal Naxa schreibt das auch nochmal und mir wärs auch ganz wichtig das nochmal auf die erste Seite der Kommentare zu schreiben: Tauschbörsen sind unsicher! Wer läd, bietet gleichzeitig an! Außerdem kann man bei den Programmen die IP’s anderer Nutzer einfach ablesen! Ist nicht böse gemeint, aber Naxa hat schon recht, wer sich nicht damit beschäftigt und einfach meint über die Tauschbörsen laden zu können, wie und was er will, der wird das böse Erwachen haben wie der Felix im gezeigten Film.

  37. Hi,

    nachdem es mich auch vor einiger Zeit erwischt hatte, hier meine Empfehlungen wenn man so eine Abmahnung bekommt.

    1. ruhig bleiben
    2. die gesetzte Frist zum Antworten muss eingehalten werden
    3. NIEMALS die schon vorhandene Unterlassungserklärung zurückschicken, damit verkaufst schon fast deine Seele, um es übertrieben auszudrücken
    4. am besten die Seite http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ studieren und dann eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ verfassen
    5. du brauchst keinen Anwalt dafür, kannst du selber machen, wichtig ist nur das du reagierst, auch wenn du unschuldig bist

    Wenn dann rechtzeitig weggeschickt hast, ist meistens danach Ruhe auch ohne das du irgendwas gezahlt hast.
    Grundsätzlich Finger weg von Musik, deutschen Filmen und Heimatfilme aus der Schmuddelecke. Da wird abgemahnt ohne Ende. Spielt lieber WoW^^.

    Gruß Curatio

  38. Relativ oberflächlicher Bericht, denn das was gezeigt wird, ist wirklich gerade mal nur die Spitze des Eisbergs. Das hat schon in den 90er Jahren angefangen („Tanja Briefe“) und hat sich bis heute zu einer riesigen Industrie entwickelt. Es existieren Betriebsstätten, in denen Teams vor PC’s sitzen, die Tauschbörsen checken und die IP’s von Leuten tracken, die deren „geschütztes Material“ laden. Es ist eigentlich ganz einfach: etwas erstellen (ein schlechtes Bild oder ein mieser Song), dieses in die Tauschbörsen einstellen und Briefe an diejenigen verschicken, deren IP man getrackt hat.
    Was ich nicht verstehe: seit 2004 ist mir bekannt, das Tauschbörsen (edonkey, kazaa, emule) unsicher sind und man bei einem Download gleichzeitig der Anbieter ist. Das ist der Knackpunkt, ein Download würde ja nix bringen – was etwas bringt ist der Nachweis, das derjenige den Download auch angeboten hat.
    So kann man seit über 6 Jahren sagen: ladet über One-Klick Hoster und stellt keine Uploads zur Verfügung – es sei denn ihr seid euch der Tragweite bewusst.

  39. Also naja schon krass mit dem betrag aber ich denke es gibt genug wege sich das so aus dem Netz zu ziehen das man nicht erwischt wird. Und nicht immer den erstbesten Link zum downloaden anklicken.

    mfg Shuri

  40. I wouldn’t steal a car, but i would download one if i could :ugly

    Wer erwischt wird darf ned jammern, dass das ganze ein Risiko mit sich bringt sollte jedem der es macht klar sein. Man kann es minimieren, aber da ist es eben immer.

    Ist im Prinzip wie das zu schnelle Autofahren :D.

  41. wer jetzt immer noch ohne verschlüsselung downloadet hats natürlich auch nicht so wirklich drauf…

    Bei mir wars ähnlich wie bei den leuten über mir, 1 Abmahnung -> 140 Euro, Anwalt bescheid gesagt -> 1 Brief , sache erledigt.

    Ich gehe super gerne auf Konzerte und zahle viel Geld für t-shirts, poster und demnächst gehts nach Wacken, also habe ich nicht wirklich ein schlechtes gewissen wenn ich mir hier und da Musik lade.

  42. Hat der a tatsächlich mit Azureus/Vuze gesaugt? Sprich Bittorrent und dann am besten noch mit dieser komischen integrierten Suche von Vuze? Krass, wie blöd muss man sein, bitte? Leute wenn ihr kein bock auf sowas habt, dann saugt nicht mit so nem Quatsch wie Bittorrent und/oder Kazaa/eMule usw. usf. viel zu gefährlich.

  43. Is halt einfach so.

    „Wuäh, ich hab doch nur 200 Lieder bei Kazaa/Bearshare gesaugt, ich versteh gar nicht wieso ich gepackt wurde“

    Schau dir bitte das Prog an das der im Vid zum ziehen used,
    dummheit => 0 Mitleid.

  44. Sofern dieser Bericht glaubhaft ist, ist das eine wirklich traurige Sache. Allerdings ist es andererseits umso dümmer, nach einer illegalen Tat noch über ein Urteil zu streiten.
    Ladet einfach nicht illegal runter und ihr werdet auch niemals dafür abgemahnt 🙂

    „Die heutige Gesellschaft“ ist einfach viel zu desensibilisiert gegenüber Internetstraftaten…

  45. Ich weiß nich. Das ist zwar nen ganzschön hoher Betrag, aber man muss sich die Titel ja nich downloaden und der Betrag muss ja so hoch sein, dass man das Risiko erwischt zu werden nich eingehen will, sondern lieber die 60-99 Cent zahlt.
    Und zu der Aussage das diese Firmen Geld damit machen wolln. Man geht doch auch arbeiten um Geld zu verdienen und das is ja auch nicht „böse“.

  46. Ich hab in den letzten 5 monaten 2 abmahnungen bekommen^^

    Einmal weil ich ein album von Sido geladen habe wollten sie 1,1 mio Euro und unser anwalt sagte dazu machen sie sich keine sorgen über 100 Euro werden sie da nicht zahlen warscheinlich sogar garnix^^ 1 Brief hingeschrieben und nie wieder von ihnen gehört^^

    Und vor nem Monat kam eine von Bushidos Film^^ 1700 euro^^ naja mal sehen was da rauskommt ich finds einfach abzocke ok downloaden ist verboten aber wenn man überlegt

    1 Lied Legal Downloaden 1 Euro
    1 Album 20 Euro (einfach mal hochgerechnet^^)
    Und die 20 Euro die sie verlust gemacht habe stehen einfach im keinen vergleich zu 1700 Euro

    Und Film
    1 Kino Karte 10 Euro
    Auch kein vergleich zu 700 euro^^

    naja^^

  47. Heftig
    Das die so provit schlagen . Naja eig sollten die auch die uploader suchen nund net die downloader 😉

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