Kommentare zu: Rapidshare haftet… https://stevinho.justnetwork.eu/2011/03/15/rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen www.Stevinho.de Thu, 17 Mar 2011 12:53:17 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 Von: unbekannter Stalker mit Handschuhe https://stevinho.justnetwork.eu/2011/03/15/rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen/comment-page-1/#comment-120929 Thu, 17 Mar 2011 12:53:17 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=7136#comment-120929 ich seh die sache in etwa so:
ja, webcrawler und so sind kein problem, man bräucht doch nur ein oder zwei register abgrasen, in denen bücher mit titel angegeben werden und das ganze halbwegs automatisieren.

ja, das bietet keinen kompletschutz, eventuell wird das ein oder andere referat zu nem buch verschwinden und datein die nicht nach dem buch benannt sind, kommen auch durch.
aber schaut mal, immerhin kommen so nicht auch noch 50000 andere an die bücher, dies in google suchen.

zum vergleich das es keine perfekte lösung ist und darum nicht nötig sein sollte, sag ich mal dies:

Absperrband von baufirmen oder der polizei bieten auch keine garantie, das keiner dahinter geht, trotzdem darf man garnicht mehr drauf verzichten, oder?

]]>
Von: Patrick https://stevinho.justnetwork.eu/2011/03/15/rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen/comment-page-1/#comment-120884 Wed, 16 Mar 2011 16:54:34 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=7136#comment-120884 Als Antwort auf Neelia.

Der Spruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt für Unkenntnis der gesetzlichen Regelung, doch darum geht es ja nicht.

Wenn Du als Vermieter wirklich nichts davon weißt, kannst Du natürlich nicht belangt werden. Wenn Du allerdings davon weißt und nichts tust, machst Du dich als Vermieter der Mittäterschaft schuldig, da Du ja das illegale Treiben wissentlich unterstützt indem Du die Location dafür bereitstellst.

Rapidshare weiß, dass regelmäßig Urheberrechtsverletzungen auf ihrem Portal begangen werden und unternimmt absichtlich keine Anstrengungen, dies zu unterbinden. Dadurch tragen sie eine Mitschuld und können haftbar gemacht werden – das ist die Argumentation des Gerichts.

]]>
Von: Raschuk https://stevinho.justnetwork.eu/2011/03/15/rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen/comment-page-1/#comment-120858 Wed, 16 Mar 2011 13:41:45 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=7136#comment-120858 Als Antwort auf Agent_Rocket.

Selbst wenn sie das Passwort auf den Webseiten finden: es ist illegal eine passwortgeschützte Datei zu öffnen, selbst wenn man das Passwort weis. Es sei denn derjenige welcher die Datei verschlüsselt hat, hat sein Einverständnis gegeben.

Das ist so wie mit dem Kopierschutz von Musik-CDs: der Schutz ist simpel und total einfach zu umgehen, manche Programme hatten eine Umgehung schon eingebaut, trotzdem ist es nicht erlaubt.

Was denkbar wäre, das ein Gericht diese Argumentation abschmettert, das der Uploader:
a)das Passwort postet
b)es ein allgemeines Passwort für die Seite ist und somit es „gang und gäbe“ ist
In diesen Punkten könnte das Gericht sagen, das es öffentlich ist.
Noch ein paar nette Beispiele:
1.)Ein Vermieter darf nicht so ohne weiteres eine Wohnung von einem Mieter ansehen.
2.)Die Polizei darf nicht so ohne weiteres in die Wohnung kommen/gehen.
Jedesmal ist es geregelt wann er/sie/es es dann noch dürfen.
Grundsätzlich geht es immer darum, ob das Wohl der Allgemeinheit in diesem Fall größer wiegt als das Recht auf Privatssphäre des Einzelnen(Schimmel an den Wänden, Gefahr im Verzug etc.).

P.S.
Das ist meine Sicht der Dinge, so wie ich sie als Nicht-Jurist verstanden habe, sollte jmd anderslautende Fakten haben: nur her damit.

]]>
Von: Cedl https://stevinho.justnetwork.eu/2011/03/15/rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen/comment-page-1/#comment-120853 Wed, 16 Mar 2011 12:35:32 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=7136#comment-120853 Als Antwort auf Alex.

Jein, derzeit wird meistens das dlc format verwendet um dieses zu decrypten muss man eine anfrage an den dlc server senden. Ab einer bestimmten anzahl von abfragen innerhalb einer zeitspanne lehnt der server die abfragen ab. Dadurch wäre die Crawler programme nur sehr eingeschrenkt nutzbar. Außerdem würde schnell auffallen wenn bestimmte ip-adressen links abfragen und kurze zeit später wären die links down.

]]>
Von: paycur https://stevinho.justnetwork.eu/2011/03/15/rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen/comment-page-1/#comment-120846 Wed, 16 Mar 2011 09:20:11 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=7136#comment-120846 hi, also haftet rapidshare fuer seine user?
edel, aber sicher nicht so gewollt.

wie kann eine pflichtverletzung vorliegen, wenn keine 100%ige moeglichkeit besteht dateien zu ueberpruefen?
die user nutzen ja schon mittlerweile andere tools und services, um rapidshare daran zu hindern seiner pruefpflicht nachzukommen.

technoligisch betrachtet: das internet is trotz grosser muehen noch an allen ecken und enden ungenormt oder entwickelt sich sehr schnell. rapidshare ist dem pruefaufwand eventuell gar nicht gewachsen bzw. war es nie moeglich.

landgericht hamburg schreibt mit diesem urteil rapidshare, als unternehmen, auf die flagge, dass sie sich ueber gestohlene inhalte und somit ihren service definieren.
wo ist denn hier der platz fuer die eigendefinition von rapidshare?

hier wird was als tatsache hingestellt, welche vermutlich keine ist.
auch wenn davon auszugehen ist, dass rapidshare geringfuegigen nutzerzuwachs durch gestohlene nutzerinhalte hat, ists noch lange nicht ausreichend um sie fuer ihre user haftbar zu machen.
denn erst mal muss rapidshare nachgewiesen werden, dass sie illegale inhalte foerdern(aktiv) und dann sollte man sie haftbar machen duerfen, finde ich.

mal fernab der rechtsfrage hat ein jeder mensch das beduerfnis nach vielfaeltigen medien, persoenlichkeitsentfaltung etc., und hat oft nich genug geld sie zu kaufen. ohne buecher, musik, filme und spiele geht der menschliche geist ein – dieser preis ist um laengen hoeher als der von ein paar gestohlenen inhalten.

gruss,

paycur

]]>
Von: Zombie https://stevinho.justnetwork.eu/2011/03/15/rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen/comment-page-1/#comment-120845 Wed, 16 Mar 2011 05:24:42 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=7136#comment-120845 Als Antwort auf Panda.

Das kommt erschwerend dazu.

Seit Rapidshare ihr Punkte-System geändert hat, sind hunderte Uploader auf andere Dienste abgesprungen und mit ihnen tausende Nutzer.

]]>
Von: Neelia https://stevinho.justnetwork.eu/2011/03/15/rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen/comment-page-1/#comment-120843 Wed, 16 Mar 2011 04:30:23 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=7136#comment-120843 Als Antwort auf Patrick.

Wären wir da nicht beim Thema „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“? Sicher kann man hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, aber Ich finde die Frage von infernum.exitium berechtigt.

]]>
Von: Silencer04 https://stevinho.justnetwork.eu/2011/03/15/rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen/comment-page-1/#comment-120833 Tue, 15 Mar 2011 22:24:20 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=7136#comment-120833 Als Antwort auf Alex.

Was allerdings das Problem nicht löst, wenn die Daten asd8734098.rar heißen und mit einem 25-stelligen Passwort verschlüsselt sind

]]>
Von: Silencer04 https://stevinho.justnetwork.eu/2011/03/15/rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen/comment-page-1/#comment-120832 Tue, 15 Mar 2011 22:21:30 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=7136#comment-120832 Als Antwort auf Agent_Rocket.

seit linksave und ähnlichem ist das wohl kaum möglich

]]>
Von: Alex https://stevinho.justnetwork.eu/2011/03/15/rapidshare-haftet-fur-urheberrechtsverletzungen/comment-page-1/#comment-120827 Tue, 15 Mar 2011 21:56:04 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=7136#comment-120827 Als Antwort auf Chris.

Man kann die Container ohne weiteres decrypten, wenn man da Lust zu hat.

Was sonst noch immer geht ist einfach die Daten beim Verbinden zu sniffen, dann hat man auch die Links.

An die Links zu kommen ist kein Problem.

]]>