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Einen interessanten sowie tragischen Fall verlinkte mir heute Community-Mitglied Kevin per Mail. Folgendes ist passiert: Mehrere junge Erwachsene überfallen einen Rentner…

Er wird auf einen Stuhl gesetzt und von zwei Angreifern in Schach gehalten […] Er verrät, wo sein Portemonnaie und die Tresorschlüssel liegen. Als plötzlich die Alarmanlage losgeht, die Eindringlinge haben sie im Obergeschoss versehentlich ausgelöst, bricht Panik aus. Alle wollen nur noch ganz schnell raus, scheitern zunächst am verschlossenen Hauseingang, stürzen, rennen, stolpern zur Terrassentür. Ernst B., seit vielen Jahren Jäger und Waffenscheinbesitzer, ist nicht so hilflos, wie es scheint. Weil er vor Jahren schon einmal erpresst wurde, hat er stets eine scharfe Pistole griffbereit in seiner Nähe liegen. Mit dieser Waffe schießt er jetzt aus wenigen Metern den Fliehenden mehrmals hinterher. Labinot S. wird auf der Terrasse von einem Schuss zwischen die Schultern getroffen, das Projektil zerfetzt die Hauptschlagader. Der Jugendliche verblutet innerhalb weniger Minuten, 69 Tage vor seinem 17. Geburtstag.

Wie Ihr Euch vorstellen könnt, werden die Täter jetzt urplötzlich zu den Opfern. Und es steht Aussage gegen Aussage:

Ernst B. will einen Schuss gehört haben, bevor er selbst feuerte […] Die Täter dagegen schwören, ein solcher Schuss sei nie gefallen. Eine Woche nach dem Überfall findet die Polizei im Garten eine Gaspistole, die dem Rentner gehört. Wie sie dorthin gelangt ist, ob damit geschossen wurde, konnte bisher nicht geklärt werden […] Die Staatsanwaltschaft in Stade, die gegen B. wegen Totschlags ermittelt, hat noch nicht entschieden, ob sie Anklage erhebt. Sollte sie zum Schluss gelangen, der Rentner habe zwar sein Notwehrrecht überschritten, dies aber in seiner Aufregung und in seinem Schrecken nicht erkannt, könnte das Verfahren auch eingestellt werden.

Wer trägt nun die Schuld an dieser Tragödie? Wer sind die Täter und wer die Opfer? Habe ich die Pflicht, wenn ich überfallen werde, dies ohne Gegenwehr über mich ergehen zu lassen? Oder darf ich mich wehren, wenn mir jemand eine Waffe an den Kopf hält?

Wie seht Ihr die Sache?

Quelle: Spiegel.de


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353 KOMMENTARE

  1. Omg!
    Wieoft ich hier gelesen ahbe,dass keine gefahr mehr besteht,wenn die täter fliehen…
    Das ist schlichtweg FALSCH!

    Die täter können selbst wenn sie auf der flucht sind,zurückkommen weil jmd was verloren hat zum beispiel!
    Ich hatte damals einen solchen fall in der bekanntschafft.
    Die täter sind geflohen aber einer ist zurückgekommen,weil er sein portmonai mit ausweis und allem anderen im haus verloren hatte…
    Der täter traf bei seiner rückkehr auf das geschockte opfer und schlug es zusammen,damit er in ruhe suchen konnte.

    Das resultat war ein gebrochener kiefer,eine gebrochene nase und 2 kaputte schneidezähne.

    Die gefahr ist erst gebannt,wenn die polizei am tatort eintrifft und somit hat der rentner aus notwehr gehandelt…
    Ich hätte es nicht anders gemacht und wenn das nicht erlaubt sein sollte,leben wir in einem verweichtlichen staat der selbst in falle von lebensgefahr das opfer unterdrückt!

  2. Also ich hätte das ganze als Abschreckung Veröffentlichen und dem Rentner ohne irgendwelche folgen Freigesprochen denn wer irgendwoe einbricht und jemand bedroht muss damit Rechnen schnell selbst zum Opfer zu werden.

  3. Da der Angriff der Jugendlichen auf den Rentner rechtswidrig und gegenwärtig war (Einbrecher waren noch auf dem Grundstück und hatten offensichtlich noch die Beute), als der Rentner schoß, sind schon 2 der 3 Bedingungen des Notwehrparagraphen erfüllt. Der entscheidende Punkt ist aber immer: war die Abwehr verhältnismäßig. Da die Gangster schon auf dem Rückzug waren, ist ein gezielter Todesschuß nicht erforderlich gewesen und nicht verhältnismäßig. Trotzdem kann er aber nach § 33 StGB (Überschreitung der Notwehr) straffrei davon kommen. Hat der Rentner aber auf die Beine der Flüchtenden gezielt, um sie an der Flucht mit Beute zu hindern, und hat er nur versehentlich zu hoch anvisiert, ist er klar straffrei. Das ist eben immer das Risiko eines Gewalttäters, daß er auch getötet werden kann.

  4. einer ohne selbstjustiz? und wie wärs erstmal mit sachverhalt lesen bevor man sich eine meinung bildet. der todesschuss war ja gerade nicht WÄHREND des überfalls.

  5. Ich persönlich bin der Meinung, dass jemand der einen anderen überfällt, fesselt und ausraubt, sich danach nicht beklagen braucht, wenn er vom Opfer noch während des Überfalls erschossen wird. Wo kommen wir denn da hin, wenn jemand einen anderen überfällt, und dann auch noch Ankläger sein darf, nur weil das Opfer sich wehrt? In welchem Rechtsstaat leben wir denn dann? Was für ein Recht soll das sein?

  6. PS: an die süßen kleinen jura studis -> der grund für seine strafbarkeit liegt übrigens nicht darin, dass der angriff nicht mehr gegenwärtig war. §34 StGB schützt nämlich auch das vermögen und auch im zeitpunkt der flucht war der raub/räberische erpressung noch nicht abgeschlossen, weil die sicherung der beute nicht stattgefunden hat. die notwehrsituation war also durchaus nicht gegeben. rechtswidrig gehandelt hat er trotzdem, ich machs einfach mal wie in meinen tutorien und schreib ein sternchen für den ersten schlauen studi, der herausfindet warum (kleiner tipp: ist nicht schwer, steht in jedem niederle skript zum StGB AT )

  7. wie geil der pöbel hier wieder abpöbelt 😀
    ich hab langsam das gefühl, dass das niveau hier irgendwo zwischen bild und spon pendelt…jedenfalls extrem tief. ich hoffe ja immer, dass das auf die geistige unreife der meist minderjährigen poster zurückzuführen ist.

    der opa ist schuldig wie sonstwas und gehört in den knast. auf flüchtende schiesst man nicht, das ist keine notwehr, sondern rache. notwehr hat aus gutem grund sehr enge grenzen, wir (also die normalen, denkenden menschen, die zwar nur ca. 5% der bevölkerung ausmachen, aber zum glück noch das sagen in diesem land haben ) wollen keinen staat in dem selbstjustiz möglich ist. strafverfolgung und bestrafung ist einzig und allein aufgabe des staates.

    kleine juristische anekdote: wenn euch jemand eine sache wegnimmt, deren berechtigter besitzer ihr seid, dürft ihr ihn nur in diesem augenblick daran hindern. wenn ihr euer fahrrad dann später in der stadt seht DÜRFT ihr es nicht nehmen. tut ihr es doch, kann auch der dieb auf herausgabe verklagen und wird gewinnen, weil im zivilprozess possesorische ansprüche ( aus besitz) vor petitorischen ( eigentum ) gehen. grund: lieber eine kurzfristig ungerechte güterzuweisung als selbstjustiz.

  8. Wie hier einige das ganze NICHT gelesen haben… und dann noch den Rentner als schuldigen sehen. Als erstes: Es waren nicht 2 oder 3, sondern 5 Einbrecher! Dann: An den Kopf gehalten wurde eine Softair (welche einer Original in Gewicht und Aussehen 1:1 ähneln können). Den Schuss, den der Rentner gehört haben will stammt aus einer Gaspistole aus dem Besitz des Rentners. Gaspistolen oder auch Schreckschusspistolen genannt, gibts mit verschiedenen Munitionsarten, von Reizgas bis solchen welche RICHTIG laut knallen. Sie dienen der ABSCHRECKUNG und SOLLEN wie echte Pisotlen klingen. Also: Softair am Kopf des Rentners, Gaspistole des Rentners im Schnee (wohl entwendet von den Einbrachern) und richtige Pistole vom Rentner, welcher einen erschossen hat. Wenn ihr schon den armen Jungen verteidigt, rechtfertigt das bitte nicht mit irgendwelchen falschen Behauptungen. Dass der Junge erschossen wurde ist tragisch, die Handlung ist aber wohl nachvollziehbar.

  9. für mich ein klarer fall, wer andere bedroht muss mit dem schlimmsten rechnen, nämlich das diese person sich wehrt. ich würde mich auch nicht ausrauben lassen wenn ich eine waffe griffbereit hätte

  10. Affekthandlungen sind zumindest einmal strafmindernd. Sekunden nach einem Überfall kann man durchaus noch von einem entladenden „Ausbruch“ nach intensiver Gefühlslage sprechen. Das deutsche Recht ist eben kein Stammtisch.

  11. Leute der Mann war schon etwas älter,natürlich ist das keine notwehr mehr aber vll hat der Mann garnicht realisiert was passiert ist?!
    Rechtlich gesehen schuldig!Aber in so einen schock moment behalten die wenigsten klaren kopf,das ist halt menschlich.

  12. Viele schreiben der Mann habe nunmal das Recht sich zu schützen, aber das ist doch hier kompletter Schwachsinn!
    Die Einbrecher waren am wegrennen da glaub ich keine Sekunde daran dass die nochmal auf ihn geschossen haben sollen.

    Der Mann hat danach nochmal auf die Fliehenden geschossen, das ist doch total unverhältnismäßig, der hat einfach seine Chance auf Selbstjustiz genutzt.
    Ich persönlich finde das unmöglich, man hat doch nicht das Recht jemanden für einen Einbruch/Diebstahl zu erschießen, und NEIN es war in diesem Fall eben keine Notwehr!

    Ich finde es unglaublich wie viele Leute hier auch noch meinen der Jugendliche hätte den Tod verdient…

  13. geschiet dem kerl ganz recht
    klar wars nicht ok vom rentner aber ihr koennt euch ja vorstellen dass der kerl ziemlich pissed war
    haette genauso gehandelt
    wo kommen wir denn sonst hin ?

    • ich bin auch immer ziemlich pissed wenn die leute das erst austeigen, dann einsteigen in der U-bahn missachten… dann kann ich ja nächste mal einfach den ersten erschießen -.-

      • ich behaupte jetz einfahch ma das überfall un das ein und aussteigen in der u-bahn nicht ganz so viel mit einander zu tun haben un eher noch der Retner recht bekommt als du. und meiner meinung nach hat der renter auch recht. würde ich genauso machen!!!

  14. Wer jemandem in seinen eigenen Vier Wänden mit Mord droht sollte sich nicht Wundern wenn er nachher mit dem Gesicht nach unten auf dem Boden liegt. Es ist keinesfalls richtig was das Opfer des Einbruchs hier gemacht hat, aber jetzt die Einbrecher als Opfer darzustellen ist falsch. Wer jemanden überfällt und ihn bedroht hat in diesem Moment seine Recht und körperliche Unversertheit in den Sand gesetzt, denn dann geht es mitunter einfach ums überleben.

    Wie ein Richter darüber urteilen sollte kann ich nicht sagen weil ich dafür nicht Objektiv genug bin.

  15. Ich denk wenn die Einbrecher gerade fliehen wollten, kann man jawohl nicht von Selbstverteidigung reden.
    Sollte jedoch der Rentner unter Beschuss stand, weiß ich nicht wer in diesemfall anders gehandelt hätte.

  16. Ein Mensch mit Hirn! Fast ausgestorben!
    Ich richte ein Konto für dich ein,damit solche wie du nicht aussterben 🙂

  17. Wir sind hier zwar nicht in Amerika wo soetwas in einigen Staaten ausdrücklich erlaubt ist, aber ich bin da auch eher auf der Seite „Selbst schuld“.

    Ich hätte genauso gehandelt
    Ich habe ein riesen Hass auf Kriminelle, vorallem Politiker, aber so ein kleiner Dieb hat ebenfalls keine chance auf Gnade. Irgendwann trifft man halt auf die falsche Person und bekommt es dreifach zurück.

  18. Ich weiß nicht wie ich reagieren würde wenn ich eine waffe zuhause hätte und mir zuvor ein oder zwei einbrecher ne waffe (egal ob echt oder softair, sry sowas unterscheidet man nicht wenn man angst um sein leben hat) an den kopf hielten? Ich weiß nicht ob der Mann seine Familie zuhause hatte oder allein war ob er sie oder sich nur schützen wollte und keinen aneren weg sah in seiner angst (ja auch er hatte wohl todesangst)

    Naja so hart wie es ist hätte nicht passieren müssen wenn er keine waffe hätte, hätte aber auch ne echte waffe der einbrecher sein können und der rentner wäre tod! Fazit wer ein schweres Verbrechen wie unter anderem Einbruch begeht und einem ne waffe an kopf hält sollte auch mit überzogenem Selbstschutz des in todesangst stehendem opfers rechnen, sry hört sich hart an is aber so meine meinung!

    Zum Schluss noch A.) Ich kann weder über den Rentner noch über die Einbrecher urteilen da ich nicht dabei war in dieser situation und nicht weiß wer was gemacht oder gesagt hat und B.) Ich zum Glück noch nie selbst in so einer grausamen Situation war und hoffentlich auch nie sein werde!

  19. 1.) Verstößt der Alte Mann gegen das Waffenrecht, seine Waffen gehören in einen Tresor, nicht unters Kopfkissen. Waffenbesitz in Deutschland ist nicht zum Selbstschutz. Dafür hat man das staatliche Gewaltmonopol was einen schützt (schützen soll).

    2.) wenn der tathergang so geschehen wie hier im Blog beschrieben sehe ich ein dringendes Problem der Notwehr. Wenn die beiden abhauen, warum dann noch nachschiessen? Die Gefahr für Leib und Leben besteht nichtmehr.

    Hier kommen wieder Moralapostel aus allen Ecken, aber wtf?
    Nach Winnenden waren Waffenbesitzer die bösen, jetzt gibts hier dutzende Stimmen die sagen „gut gemacht“? Bei dem GLEICHEN Verstoß gegen das Waffenrecht wie damals? Menschen für nichts erschiessen?

    Das hat nix mit Gutmenschentum zu tun sondern mit der Tatsache dass wir alle in einem Rechtsstaat leben und uns nunmal diesen Gesetzten zu unterwerfen haben.
    Dass uns manche Urteile nicht passen sieht man heute an Kachelman. Trotzdem hat hier der Rechtsstaat gesiegt. Wenn jeder von uns 82 Millionen Deutschen machen könnte wonach ihm grade ist, Gute Nacht. genau da fällt auch die Aktion hier drunter.

    In den USA erschiesst man sich gegenseitig wenn man das falsche Grundstück betritt. Möchte man WIRKLICH solche Zustände in DE gutheissen?

    Mal abgesehen davon dass in letzter Konsequenz sich hier viele für die Volksbewaffnung aussprechen weil sie meinen dass sei ja gut und gerechtfertigt, also warum soll X die Möglichkeit zu sowas haben und Y nicht.

    Meine Fresse, dass es noch soviele Schmalbretter gibt die GARNIX gelernt haben. Grauenhaft.

    • ja hast recht, der staat soll einen schützen, er tut es aber nicht. gehandelt wird erst wenns zu spät ist. eine bekannte von mir hat nur noch 3 finger an der rechten hand und ne große narbe im gesicht weil die polizei nichts gegen ihren ex gemacht hat. selbst danach hat er nur eine geldstrafe und bewährung bekommen. es fällt einem immer leicht zu sagen „der staat macht das schon“ oder „es gibt gesetze an die man sich zu halten hat“ aber das sind dann immer diejenigen, die noch NIE selbst opfer eines verbrechens waren, dass das eigene leben so stark verändert hat.

  20. Das Recht eines Jeden endet dort wo das Recht des Andern anfängt, da wir aber Menschen sind, ist es nicht möglich einen Kreis mit einem Lineal zu ziehen. (Kreis= Mensch; individuell etc. Lineal= Gesetze; Schliessen etwas aus, anderes ein, aber nie kann alles in Betracht gezogen werden)

    Dieser Mann war anscheinend seiner Sache bewusst, als Jäger und Waffenschein-Besitzer. Es war kein Unfall und anscheinend auch kein Zufall, wenn er beteuert erst etwas gehört und dann geschossen zu haben, heisst wohl er hat bewusst geschossen, aus Rache oder was auch immer. Doch darf ich jmd. erschiessen der meiner Freundin auf der Strasse die Handtasche klaut? Liebend gern verprügelt man diesen Dieb, aber schon das darf man laut Gesetz nicht (Selbstjustiz).

    Die Grenzen sind verschwommen, doch sollte dieser Mann bestraft werden, er scheint seiner Taten bewusster gewesen zu sein als die Jungen Einbrecher.

    • Ehm, wenn er sich bewusst ist, das auf ihn das Feuer eröffnet wurde, ist es doch völlig verständlich das er dann bewusst oder aus Angst das Feuer erwidert. Also irgendwie hab ich den Sinn und den Vergleich mit der Handtasche im Zusammenhang mit diesem Fall nicht verstanden…

  21. Wenn ich sehe wie du dich hier äußerst würde ich dich auch einfach mal zum Gesocks (bzw gesocjks) zählen 😉

  22. Mal ganz von den Problem der Jugendkriminalität in Deutschland abgesehen…..
    Es gilt in Deutschland bei der Notwehr immer noch irgendwo das Gesetz der Verhältnesmäßigkeit.
    Wenn mich jemand mit einen Messer angreift, darf ich dem auch nicht einfach ne Granate an den Kopf werfen.
    Die Frage, die es zu beantworten gilt ist, ob es wirklich einen Schuss gab, bevor er das Feuer eröffnete oder nicht.
    Was von beiden der Fall ist steht meiner Meinung nach weder in meinen noch in dem Ermessen von irgendjemand anderen auf diesen Blog.

  23. Ich studiere Recht in österreich und derzeit befasse ich mich gerade mit dem StGB.
    Ich weiss nicht wies in Deutschland geregelt ist, aber in österreich sagt §3 StGB folgendes aus:
    § 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
    (2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

    Es würde erklären warum er eventuell straffrei werden würde, allerdings muss ich ehrlich gesagt sagen, dass im Zeitpunkt der Tathandlung der Angriff schon „abgewehrt“ war. Durch die Alarmanlage versuchten die Räuber zu flüchten und ihnen nachzuschiessen war nicht nur ein übertriebenes Mittel, sondern noch dazu ein meiner Meinung nach unzulässiges.
    Er hätte wissen müssen, dass er durch die tat einen der Räuber töten könnte, ja es war sogar ziemlich wahrscheinlich. Da sich die Räuber bereits auf der Flucht befanden diente sein Angriff auch nicht mehr der Verteidigung. Eine Anklage wegen Toschlags wäre somit zulässig und ist durchaus denkbar.
    Und ich glaube nicht dass der Richter dem Schützen glaubt, dass die Räuber zuerst mit einer Gaspistole auf ihn schossen. Warum sollten sie eine Gaspistole nehmen und in einer Aktion wo die Flucht oberste Priorität hat (Polizei wird wegen Alarmanlage bald da sein), Zeit damit verschwenden auf ihr Opfer zu schiessen BEVOR dieser eine Bedrohung für sie darstellte?

    • im artikel steht das sie eine softair waffe dabei hatten die einer echten sehr ähnlich sehen sollte und das sie ihm diese zuvor auch an die schläfe gehalten hatten.

      naja evtl dachten sie sich das sie ihn damit von der verfolgung abhalten könnten

      • Und wie hört er bei dem ganzen Rummel inklusive Lärm der Alarmanlage, dass sie mit der Softgun geschossen haben? „Ernst B. will einen Schuss gehört haben, bevor er selbst feuerte“

        • Ich denke wenn man in so ner Situation Lebensangst hat… die er ja hatte… dank der soft-air waffe die ihm an den Kopf gehalten wurde und die echt aussah… dann nimmt man auch mal was war was garnicht da ist… ganz im Ernst.. solche Sachen könntest du nur gerecht klären wenn du dabei gewesen wärst… meiner Meinung nach ist das Urteil „Glückssache“… Aussage gegen Aussage… was willste da machen als Richter. Da im Zweifel für den Angeklagten gilt, wird der Rentner keine Strafe bekommen… ob ihr das gerecht findet oder nicht… ich selber bin ja eher auf der Seite des Rentners… aber auch ich kann das nicht beurteilen genauso wie leider keiner außer dem Toten und dem Rentner… von daher ist das nen Streitthema und wird auch eins bleiben.

  24. hat nicht jeder von uns mal einen mehr oder minder schweren Fehler begangen?
    Ich finde es ‚OK‘ wenn es heisst „Die oder ich“
    Aber Leute auf der Flucht zu erschießen…??
    Selbst wenn ich einen denke dass auf mich geschossen wird (und ich weiss wie es ist wenn auch mich geschossen wird) mach ich mich dünn und baller nicht wie so n Irrer in der Gegend rum.
    Was waer wenn ein Querschläger eine werdende Mutter in den Bauch trifft (ueberspitztes Szenario).

    Die Jugendlichen sollten auf jeden Fall hart bestraft werden. Aber der Renter darf nicht ungeschoren davon kommen.

    • ps:
      Es gibt kein hoeheres Gut als das Leben. Das sollte von Jedem in Jeder Situation geachtet werden. Wer in Afghanistan als Soldat (oder als Söldner) war kann das in der Regel bestätigen.

  25. In Texas darf man einen fremden Menschen ohne Vorwarnung töten sobald er das Eigentum eines anderen Betritt.
    Diese Menschen haben versucht mit Gewalt den Rentner auszurauben.
    Das sind einfach asoziale Menschen, die nichts sind, nie was werden und in unserer Gesellschaft total fehl am Platz sind.
    Schade das er nicht noch mehr erwischt hat, dann wären wir die wenigstens auch los.

    Freispruch für den Rentner!

    • „Das sind einfach asoziale Menschen, die nichts sind, nie was werden und in unserer Gesellschaft total fehl am Platz sind.“
      Erinnert ein wenig an Hitler? Seine Abneigung gegen diverse Minderheiten war ähnlich unbegründet wie deine Darstellung dieser „asozialen Menschen“.
      Er sah sie ebenfalls als in der Gesellschaft fehl am Platz an und ließ sie verfolgen und töten und du…
      merkst du was?

    • vergleich lieber nicht die gesetze in amerika mit denen in unserem land… in Texas ist es dafür verboten, während die frau einen orgasmus hat, eine handfeuerwaffe abzufeuern 😉

      und ich frag mich echt woher der ganze hass kommt?? scheinbar sind hier nur musterknaben, die noch nie in ihrem einen Fehler gemacht haben.

      dementsprechend kann ich eure meinungen total nachvollziehen… TODESSTRAFE FÜR ALLE VERBRECHER!!!!

      …einfach panne!

  26. eigentlich sollte man sagen „schuld eigen“ aber totschlag als strafe für nen einbruch halte ich schon für extrem übertrieben!

    klar ist es sein gutes recht sich zu verteidigen, aber man muss auch bedenken das sie schon geflüchtet waren, wenn er sie nur vertreiben wollte hätte er ja auch in die luft schießen können.

    und da sie in dem moment ja keinerlei gefahr mehr für ihn darstellten würde ich sogar eher von mord sprechen. !kommt natürlich darauf ob sie mit der gaswaffe vorher auf ihn geschossen haben!

    aber einem flüchtenden verbrecher in den rücken zu schießen klingt für mich mehr nach rache als nach schutzmaßnahme

  27. in einem der Postings war zu lesen, dafür gebe es eine Exekutive.
    Wir hatten vor etwa einem Jahr einen „ähnlichen“ Fall. Jugendliche brachen in einen Supermarkt nachts ein, die Polizei rückte aufgrund des Alarms den sie auslösten aus- Bewaffnet waren sie angeblich obendrein, es war Nacht, und so kam es wie es kam- einer der Polizisten erschoss einen der Einbrecher, ob in Not oder nicht kann später ohnehin nicht zweifelsfrei mehr bewiesen werden.

    Was passierte ? Die Medien drehten den Polizisten vom Tag des Geschehens bis weit nach dem Prozess einen herrlichen Strick. Von Suspendierungen bis Gerichtsverfahren, obendrein die Anprangerung unserer „schiesswütigen“ Exekutive. Also zieht man als „Exekutive“ scheinbar dieselbe Arschkarte wie irgendein anderer.

    Also wenn man nun ausgeht, dass sich Hauseigentümer nicht mal mehr in solchen Fällen wehren dürfen, sollte man nicht zwingend ausgehen dass es für die Exekutive ohne Folgen bleibt.

    Und ganz ehrlich, würde jemand in mein Haus einbrechen, wo meine Kinder zuhause sind- und würde ich nur für einen klitzekleinen Moment eine Bedrohung sehen, gäbe es für mich ebenfalls keine Grenzen, Selbstjustiz hin oder her. Lieber nehme ich das Risiko in Kauf im Knast zu landen als dass sie meine Kinder in einem Leichensack raustragen

    • „und würde ich nur für einen klitzekleinen Moment eine Bedrohung sehen, gäbe es für mich ebenfalls keine Grenzen, Selbstjustiz hin oder her“
      Dagegen hat auch niemand etwas, das Leben deiner Kinder darfst du mit ALLEN Mitteln verteidigen. Die Frage ist ja ob der Rentner zu diesem Zeitpunkt noch in Gefahr war.

      • ich wüsste ehrlich nicht bei mir wenn mein Hirn in so einer Situation den „Gefahr vorbei, bitte wieder durchatmen- Knopf“ umschaltet, rechtfertigen will ich so eine Aktion gar nicht.
        Realistisch und nüchtern drüber urteilen, und es abschätzen ginge sicher, aber ob ich es zu dem Zeitpunkt selber könnte ? Ich traue mich da ehrlich keine Antwort abzugeben. Wäre dasselbe Beispiel wenn jemand deinen Kindern was tut und du dir den Kerl krallst. Klar weisst du, der liegt jetzt da, also warte auf die Polizei. Aber garantieren dass die ihn noch in einem Stück bekommen ? hmmm, gute Frage

  28. Bin ich den einer der wenigen Menschen(hier und im Spiegel-Forum), die einen Unterschied sehen zwischen „sich wehren“ und „jemandem in den Rücken schießen“?

      • Ich weiß ja was du meinst. Klar hätten sie da nicht einbrechen dürfen. Trotzdem kann ich mich deiner Aussage einfach nicht anschließen. Tod als Strafe für einen Einbruch? Wenn man nichtmal als Vergewaltiger oder Kinderschänder aufm Stuhl landet? Nee, so geht das nicht!

        Zumal ja im Artikel klar wird, dass die schon auf der Flucht waren. Die waren sicherlich keine Gefahr mehr für ihn, da sie ja schon draussen waren. Wenn er sie mit seinen Schüssn nur vertreiben wollte, wars wohl Pech, dass er einen erwischt hat. Dennoch, er hätte ja einfach in den Himmel schießen können.
        Schwierige Sache, man kann jetzt als Aussenstehender viel rumreden, aber wie man WIRKLICH in dieser Situation gehandelt hätte…. das kann keiner von uns sagen.

        Bin gespannt wie das ausgeht!

  29. also meiner meinung nach haben die einbrecher pech ….was machen die auch so eine asoziale scheiße.
    meinungstechnisch sage ich dazu: pech junge. mit soetwas muss man rechnen wenn man verbrechen begeht! schmor dafür in der hölle scheiß drauf wie alt du bist. alt genug um zu wissen, dass man soetwas nicht macht, das soetwas scheiße ist. Erbärmlicher Wurm, wenn die medien deswegen wieder ein riesen trara machen dann sollte dies gegen die jugendlichen sein. Was glaubt ihr wie sich der alte jetzt fühlt…ich meine der musste töten. das hinterlässt bei den meisten spuren.

    Wie sagt man doch so schön:“ kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort“ Nur hier war das eine große „Sünde“ und die holt der Teufel. (wenn amn das jetzt mal von religiösen/abergläubischen seite beleuchten will…

    sachlich betrachtet hat der alte wie oben geschrieben das notwehrrecht überschritten.

    Ok genug des energischen schreibens.
    ich finde der alte hat richtig gehandelt und der einbrecher sollten alle schmoren.

    • Dein Kommentar war bisher wirklich mit Abstand der schlimmste.
      Ist dir … bewusst, dass dieser Mensch tot ist, den du als „erbärmlichen Wurm“ bezeichnest? Hast du mal an seine Verwandschaft und Bekanntschaft gedacht? Nein. Dafür bist du allen Anschein nach einfach zu beschränkt. Leute wie dich (und alle anderen die sowas posten) braucht man in Deutschland nicht. Insofern ein freundliches „schmor dafür in der hölle“ von mir 😉

    • ich habe soetwas selbst schon gehabt …und sicher …eigentlich spricht man nicht schlecht über tote und für seine verwandschaft und seine freunde ist er ein großer verlust …dennoch er hat ein verbrechen begangen und wurde dabei erschossen. Es ist so wie es ist . Ich hasse Verbrecher mehr als alles andere und finde _solche_ leute braucht deutschland nicht …

      tut mir leid, dass ich mich da so in rage geschrieben habe …soetwas regt mich nur tierisch auf

  30. Omg… ich hab mir mal den vollen Artikel durchgelesen… die haben doch ne Macke…. wollen die den Rentner jetzt moralisch fertigmachen.
    „Sie fordern Gerechtigkeit“ ..joar sollen sie kriegen… aber in dem Sinne, dass sie selbst dafür bestraft werden, das sie nicht gescheit aufpassen, das der Kerle keine scheiße baut.
    Die tun gerade so als hätte der „arme Kerl“ garnichts gemacht… natürlich ist es traurig das er gestorben ist, aber da sollte man die Schuld mal bei sich selber suchen, das man nicht gescheit auf den Jungen aufpasst… jeder baut mal Mist… aber das was die getan haben ist leider tausendmal schlimmer und die Tatsache das der Rentner ihn scheiße trifft ist eig. nur das tragische Ende einer Straftat, die von ihnen ausging… nicht von dem Rentner.

  31. sehr schön, ein Krimineller weniger auf der Welt – nichts worum man trauern müsste.

    Ich kann die Situation, in der sich der Rentner befand, sehr gut nachempfinden. Immerhin war es eine Gruppe, alle in Panik und Gott weiß, was die noch gemacht hätten, wenn er nicht einen erschossen hätte.

  32. 1. durch ein „hey“ aufmerksam machen
    2. „halt stehenbleiben“ rufen
    3. „halt stehenbleiben, oder ich schieße“ rufen und laut laden (wegen dem klick gereuch)
    4. ist er dann noch nicht stehen geblieben -> schießen aber nur unter die gürtelliene

    NUR SO, ABER AUCH NUR SO
    kommt man durch so ein verfahren!
    dann stellt sich nur noch die frage ob er sich überhaupt mit einer hobby waffe wehren darf.

    • Es hätte eigentlich mehr als nur den einen Treffen müssen…
      In was für einer Welt leben wir heutzutage eigentlich?`-.-

  33. Also in meinen Augen hat der Renter sich nichts zu Schulden kommen lassen. Sry, aber was überfallen die den Kerl auch? In dem Moment wo die Jugendlichen dem Rentern in irgendeiner Weise Schaden zufügen, sollten die Rechte der Täter verschwinden! Menschenrecht? Nein! Denn in meiner Definition ist eine solche Tat unmenschlich! Und der Renter darf machen was er will, um sich und sein hab und gut zu schützen. Ob die nun auf der Flucht waren oder nicht spielt für mich keine Rolle.

  34. Auch wenn das Opfer in diesem Fall vorbereitet war, wieviele Opfer sind dies nicht und würden ewig lange an den Folgen leiden?

    Dies wird leider in keiner Strafe ausreichend berücksichtigt.

    Ein ähnliches Phänomen erlebt man derzeit mit „U-Bahnschlägern“ & Co. Soziales Verhalten wird bewusst „mit den Füßen getreten“. Auf ein moralisches einlenken braucht man m.E. bei diesen kriminellen nicht zu erwarten. Hält man also auch noch dei andere Wange hin, oder zeigt deutlich: „Mit mir nicht“?

  35. Ich möchte mich nicht zu sehr von der Abneigung gegen Krimelle treiben lassen und vor allem meinen Posting nicht mit so viel Hass füllen wie die meisten anderen hier, aber ich muss auch durchaus sagen, dass ich der Meinung bin, dass das Opfer richtig gehandelt hat, als es sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gewehrt hat und das der Täter selber schuld gewesen ist.

    Das Opfer ist schließlich nicht zum Täter hingegangen und hat ihn einfach über den Haufen geschossen, sondern der Täter ist mit einer größeren Anzahl in die Wohnung des Opfers eingebrochen.

    Ohne Einbruch, auch kein Schuss.

    Die eigentliche Frage, die sich stellt, war die Reaktion des Opfers angemessen? War es angemessen auf die Täter zu schießen?

    Schwierig zu beantworten, denn auch das Opfer muss sich im Klaren darüber gewesen sein, dass ein Schuss aus einer Pistole töten kann, allerdings kann ich die Situation des Opfers durchaus nachvollziehen und möchte mir deswegen hier kein Urteil erlauben.

    Ich finde es nur gut, dass er sich gewehrt hat, ob angemessen oder nicht, möchte ich lieber nicht bewerten.

    Was mich an dieser Geschichte aber extrem stört, sind die Eltern, sicherlich kann man ihre Reaktionen in ihrer Trauer nachvollziehen, aber ich habe mittlerweile bereits des Öfteren die Erfahrungen gemacht, dass viele ausländische Eltern die „Probleme“ ihrer Kinder verklären.

  36. schwer einzuschätzen meiner meinung nach.

    ich hätte glaube ich anders reagiert. eine waffe zur verteidigung schön und gut aber das war kein selbstverteidigen da wurden die jagtinstinkte geweckt.

    leider weiß ich nicht was dem mann vorher angetan wurde und ob ich in der situation wenn mir selbiges passiert wäre nicht auch rache verspürt hätte.

    ich finde beide verdienen eine strafe nur sollte der alte mann jetzt nicht ins gefängnis oder so. ein geldbetrag oder auf bewährung halte ich für angemessen und evtl das recht entziehen waffen zu tragen falls es sowas gibt. im prinzip ist er genug gestraft wenn er noch sauber tickt denn jmd zu erschießen ist nichts was man so einfach wegsteckt!

  37. Selbst ein Jäger, wie der Herr, hat sicherlich Einschränkungen auf seinem Waffenschein. Es ist fraglich, da das eigene zu Hause eine Grauzone ist, in wie weit er schon gegen die Auflagen des Waffengesetzes verstößt, in dem er eine geladene Waffe offen/zugänglich liegen lässt.

    Des Weiteren ist unerheblich, ob sich Opfer und Täter kennen.
    Es erkläre mir mal jemand wie man einem anderen Menschen aus Notwehr in den Rücken schießen kann.

    Gut, maximal ist es Totschlag, mit mildernden Umständen
    Affekt, wie auch immer.
    Ethisch betrachtet kann sowas nicht oft genug passieren. Vielleicht kommt ja in unsere Jugend genügend Rechtsbewusstsein, wenn auch nur aus Angst bei sonem Unfug draufzugehen.

  38. Ich kann ehrlich gesagt dieses „Sie waren auf der Flucht, die Gefahr ist vorbei“ Argument nicht unterstützen. Das wäre ja Quasi ein Freifahrschein für alle Verbrecher…
    Mal eben auf der Straße jemanden die Handtasche klauen und sofort damit wegrennen: Man darf nicht gewaltsam aufgehalten werden, toll… (Ok hier wäre hinterher schießen wirklich nicht angebracht, aber schon gewaltsames aufhalten halt)
    Oder was schlimmeres, wo vielleicht das Schießen angebrachter wäre:
    Jemand rammt dir ein Messer in den Bauch und rennt weg. Man darf ihn nicht mehr Gewaltsam aufhalten, auch wenn man bewaffnet ist…
    Freund/Freundin wurde ermordet und Täter fliehen, ich darf nur dumm hinterhergucken…
    Wenn es wirklich so ist, fände ich es einfach nur traurig

    Zudem kann ich mir gut vorstellen, dass dem Rentner gar nicht bewusst war, dass die Gefahr wirklich vorbei ist. Außerdem dürfte das der frühste Zeitpunkt gewesen sein, wo er sich überhaupt wehren konnte. Und dass er um sein Leben fürchten musste vorher kann ich mir gut vorstellen, so dass der Gebrauch einer Schusswaffe für mich gerechtfertigt ist.

    Hätte er sich nur Frontal währen dürfen, wäre er bestimmt trotz Waffe von den vier Einbrechern überwältigt worden (ok je nachdem wie weit die Entfernt sind in dem Moment). Dann wäre er aber so gut wie tot gewesen… Toll wenn man sich nur so wären dürfte…

  39. also ich finde das wenn man ohne erlaubniss in häuser andere leute geht sollet man auf sowas vorbereitet sein… sprich: wer sich in gefahr begibt kommt darin um odeR?

  40. Ich muss sagen, dass ich wirklich entsetzt bin wie wenig Wert viele Leute hier einem Menschenleben zuordnen. Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen überfallen werden und getötet zu werden. Auch wenn mich das überhaupt nicht beeinflusst und mein Kaffee morgen früh genauso gut schmeckt ist dennoch ein Mensch getötet worden Ich muss sagen, dass mir die Ansicht, dass eine Tötung wegen aufgeregtheit in ordung ist mehr beunruhigt als jugendliche Diebesbanden. Was für eine Gesellschaftsgrundlage soll das sein, in der man Menschen töten darf, wenn sie einem Unrecht antun. Sollen die Eltern des Getöteten nun den rentner erschiessen? Wäre ja gerecht. Wozu das führt sieht man an den Gegenden, in denen Blutrache akzeptiert ist: Zur Auslöschung ganzer Familien und Ortsteilen. Ich hoffe nie mit einem von den „Gut dass er tot ist“ Leuten zu tun zu haben…

    • Da kommt mir eine kleine Frage auf..Was soll er den Eltern angetan haben? das war sozusagen eine Sache zwischen dem Retner und den Jugendlichen..Wie sagte die alte Bibel noch:Auge um Auge, Zahn um Zahn.
      Und für die ganzen Blauäugigen Menschen wie Chrischros der seinen naiven dünnschiss verbreitet, kommt erstmal in eine Lage wo euch ungerechtigkeit getan wird(und Todesangst erleidet) und man wirklich merkt das diese Leute es in Kauf nehmen das ihr drauf geht.
      Und nein ich bin nicht für eine Rechtslage wie in Texas, aber allein die Aussage von ChrisChros dass das Pack nicht asozial ist ist einfach Hirnspinnerei.

  41. Ich weiß nicht wie es hier in Deutschland ist, aber in Amerika zb. darf man sein Besitz mit Waffengebrauch Verteidigen.

    Zb. Wen jemand in dein Haus einbricht darfst du nach der ersten Warnung Schießen.

    • Ist hier genauso, solange es sich wirklich um teure Sachen handelt. Wenn der jetzt z.B. 50.000€ klauen will, darfst du schießen. Wenn es die Situation zulässt, musst du zuerst mündlich warnen und dann einen Warnschuss abgeben, bevor du auf ihn zielst.

  42. Mir ist was aufgefallen was nicht ganz zum eigentlichen thema passt und wo ich bei meinem ersten post dachte nur einer meiner vorredner habe sich vertan.
    Zitat aus dem Originaltext: „, seit vielen Jahren Jäger und Waffenscheinbesitzer,“
    Öhm nö! Jäger ja, waffenschein NEIN!
    Waffenschein gibt es nur wenn man bei der Polizei oder Kammerjäger bzw. einer der auch größere Tiere in stadten beseitigen muss. Evt. manchmal auch sicherheitspersonal, wobei die meist über das unternehmen her waffen wärend ihrer arbeitszeit tragen dürfen. Zur Polizei und Kammerjäger. Auch die dürfen nur wärend der arbeitszeit waffen mit sich führen (waffenschein / arbeitswaffenschein).
    Da unser lieber herr B. rentner ist trifft keiner dieser fälle zu und somit hat er nur eine waffenbesitzkarte, was ihm das besitzen solcher erlaubt, aber nicht das führen außerhalb seiner wohnung/gelände.
    Außnahmen: Jagtrevier, Schießanlage, Waffenladen.

    Müsste man den gleich mal sagen, das die äpfel als birnen verkaufen.

  43. Viele meinen ja hier ein Jäger sollte den Unterschied einer Softair und einer Richtigen Waffe Unterscheiden können. Hierzu muss man einfach sagen, dass dies schlicht nicht zutrifft. Gute Softairs sehen einer Originalwaffe beinahe 1:1 ähnlich und auch das Gewicht ist oft nur um 100 – 200 g schwerer/leichter. Als Vergleich:
    Eine Original Beretta M92 :
    http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:M9-pistolet.jpg&filetimestamp=20050922134427
    Und hier eine Softair Beretta M92 FS
    http://www.waffennoser.ch/img/beretta_m92fs.jpg

  44. im fall der regelmäßigen wiederholung ist das wohl auch was anderes.
    es geht ja nicht darum das der kerl im laden bleibt und sich ein bier holt, sondern der geht, raus und nach hause.

    oder er rennt weg, ungeschützt und wehrlos

  45. Schwieriges Thema, ich persönlich finde man sollte klarere Richtlinien dazu einführen.
    Back to topic: Da der Mann ja angegriffen wurde durfte er sich aus meiner Sicht verteidigen … jedoch sollte man die die Waffenbesitzer, auf einen solchen Situation vorbereiten und ihnen „vorschreiben“ den Täter erst einmal an der Flucht zu hindern und nicht primär zu töten.

  46. Ich lebe jetzt seit ner weile in Texas, US. Und das lustige ist hier das in so einem fall das proverb „Shoot to kill“ eigesetzt wird. Wenn ein Einbrecher bei mir in das Haus ungeladen reinkommt, hab ich das Recht mich mit einer Waffe zu verteidigen (Kannst hier sogar Quick Draw Shotgun halter fuer ans bett festmachen kaufen). Wenn ich den Einbrecher jetzt toete, ist es selbstverteidigung und geht meistens gar nicht erst vors Gericht. Wenn ich den Taeter jetzt aber nur verletzte kann es vorkommen das er mich vor Gericht ziehen koennte. Naja Ami Rechtssystem is net das gescheiteste. Aber ich finde durchaus das ein Einbrecher mit dem Motive mir schaden zu zufuegen in mein Haus kommt und werd mich dementspreched mit allen mitteln verteidigen. So ein raub wird schnell auch mach zu ner vergewaltigung etc, wenn dementspreched eine frau in Haus ist.
    Sorry fuer Rechtschreibung aber das war jetzt seit jahren das erste mal das ich was laengers in Deutsch schreiben musste 😛

  47. Es geht eigentlich nicht darum, ob man sich wehren darf, wenn man bedroht wird hierbei!!!
    Es geht darum, dass der man auf die Flüchtenden geschossen hat.
    Damit hat er meiner Meinung nach DEFINTIV überreagiert!
    Er hätte nicht schiessen sollen, schließlich wurde er nicht mehr bedroht.
    In einer Notsituation ist es imo wirklich TOTAL OKAY!
    Aber er war wahrscheinlich in keiner mehr desshalb war es nurnoch ein Frust/Schock Schuss und ich denke, dass sowas nicht erlaubt seien sollte.

  48. Wenn Du in einem Zoo in den Löwenkäfig steigst und gefressen wirst ist dann der Zoo schuld? Nein.

    Wer irgendwo einbricht muss damit rechnen, dass er zu Schaden kommt und eventuell sogar stirbt, das Risiko ist bekannt, die einfachste Vermeidungsmöglichkeit wäre sich von fremden Eigentum fernzuhalten.

  49. „Homer
    30. Mai 2011 um 18:31 Uhr (vor 3 Stunden) #104 –
    Der Name Labinot und die Tatsache ob es Asozial ist oder nicht mal hin oder her.

    Wer hat das Recht andere Menschen zu töten. Selbstjustiz hat in Deutschland genau so wenig zu suchen wie Waffen in einem Haushalt.

    Wir haben eine Exikutive, die für solche Dinge verantwortlich ist…

    Wie ich Leute die über die Exekutive sprechen, sie aber Exikutive schreiben nicht ernst nehmen kann, omg… aber erstmal Waffen IM eigenen Haushalt verteufeln ;D mittlerweile braucht man bei den ganzen Bälgern ja scheinbar fast eben diese. Selbstjustiz scheint wohl hier auch relativ gut anzukommen, es muss ja nicht Auge um Auge sein und man muss ja auch den Grund des Täters sehen, den es ja in Deutschland kaum geben kann.

    Es ist ja etwas anderes, wenn ein Kind irgendwo in einem nicht durchsozialisiertem Land sich einen Apfel am Markt klaut oder ob 5 Jugendliche in die Wohnung eines Rentners einsteigen und ihn bedrohen/erpressen etc. die Strafen die in Deutschland verhängt werden sind eben zu lächerlich, es muss ja auch keine Todesstrafe sein, aber Bußgeldbewährungstrafen für Einbrüche sind auch keine Lösung.

  50. Sry vergessen zu schreiben: ich habe nichts gegen die Gutmenschen persöhnlich aber ich wünschte euch würde das gleiche passieren .
    Ich frage mich ob ihr danach immernoch die selbe Meinung haben wird.

  51. wenn der Rentner verurteilt wird wäre es sehr ungerecht ich wurde selbermal mit ein Messer bedroht. (der mit dem Messer war aber einge Jahre jünger als ich)Sein Kollege filmte alles mit einen Handy.Das Kleine (sry jetzt) Drecksblag wollte meine Brieftasche und 1 Pächen Zigaretten von mir die ich bei Trug haben. In aller Ruhe sagte ich den Zwerg wenn er das Messer nicht von mir weg nehme und (achtung Zitat)sich nicht augenblicklich verpisse würde ich ihm Krankenhaus reif schlagen.
    Er drehte nur sich zu ein Kollegen um und lachte.In dem Augenblick packte ich ihm und schmißß ihm mit Kopf voran gegen den Boden und warf
    mich auf ihm und schlug zu.(ich war fast 2 Köpfe großer als der Begel und gut ihn Form ;D)

    ENDE: die kleine Blage hat eine Verwarnung von der Polizei bekommen (16 Jahre war das Kiddi alt) und ich hab ne Anzeige wegen schwere Körperverletzung (sein Gesicht hing fürchterlich schief) und musste Sozialstunden leisten!

    Also mein Fazit ist das die Opfer wenn die Notwehr betreiben am Ende eine schlimmere Strafe bekommen als das die eigentlichen Täter -.-

  52. Ich denke der Rentner hat hier ganz klar falsch gehandelt. Die Einbrecher am einbrechen oder auch erpressen zu hindern ist wohl richtig und auch sein gutes Recht (auch mit der Schusswaffe). Aber die bereits fliehenden Einbrecher von hinten niederschießen? Das ist wohl eher ein Fall von Selbstjustiz und nicht von einer hektischen, im Eifer des Gefechts entstanden Kurzschlusshandlung.
    Wenn ich hier Comments lese wie „leider hat er nicht gleich alle erschossen“ fehlen mir wirklich die Worte. Schonmal an die Eltern gedacht, Bekannte, Verwandte? Sich so beiläufig und geringschätzig über den Tod eines Menschen zu äußern zeugt wirklich von einer herausragenden Dummheit. Schämt euch.

  53. Ich kann mich nur den Vorrednern anschliessen, ich kann aus eigener Erfahrung sagen ,nur weg mit dem pack! Den Fehler den der alte Mann begangen hat, das er eine Schusswaffe abgefeuert hat, das wird als uebertriebene Notwehr sicher ausgelegt. Was ich absolut nicht begreifen kann und vielleicht kann mich ja wer eines besseren belehren, wenn die Polizei mich und mein Heim nicht beschuetzen kann (was ja logisch ist) Warum darf ich es nicht selber, wuerd sagen das es zum Berufsrisiko gehoert als Krimineller das ihm was passieren kann. Niemand wird je gross fragen wenn unser eins was bei Ehrlich harter Arbeit passiert, dort nennt man das einfach Arbeitsunfall.

  54. Hab mir jetzt die anderen Kommentare nicht durchgelesen, deswegen kann es sein, dass das schon dutzende Male geschrieben wurde…

    Ich bin der Überzeugung, dass man sich, wenn man angegriffen wird, wehren können sollte/dürfte.. (z.B. sollte die Polizei mehr Freiheiten bekommen…)
    Das heißt, dass, falls die Täter wirklich auf ihn geschossen haben, er (meiner Meinung nach) das Recht hatte, zurückzufeuern… in sehr gemäßigter Form versteht sich. (Ziel: Vertreiben der Gegner, nicht sie zu töten!)
    Falls die Täter wirklich auf der Flucht waren, dann waren die Schüsse vollkommen ungerechtfertigt und der ältere Herr gehört wegen Totschlags verurteilt.

    • Das was du da beschreibst, entspricht genau der Regelung zur Notwehr gemäß § 32 StGB. Dazu bedarf es eines GEGENWÄRTIGEN Angriffs auf irgendein Rechtsgut. Dazu gehört neben dem Leben zum Beispiel auch das Eigentum.

      Solange der Diebstahl noch nicht vollendet ist (d.h. die Beute noch nicht endgültig weggeschafft wurde), zählt der Angriff auf das Eigentum noch als gegenwärtig (zumindest der herrschenden Meinung zufolge, schließlich kann man sich dann das Diebesgut zurückholen).
      Für den Einsatz einer Schusswaffe muss es allerdings schon höherwertiges Diebesgut sein. Bei über 2.500€ und Schmuck kann man das jedoch anerkennen.
      Außerdem müsste, wenn die Zeit dazu gereicht hätte, ein Warnschuss abgegeben werden müssen. Darüber wissen wir hier nichts.

      Dementsprechend kommt man zu dem Schluss, dass der Schuss noch von der Notwehr abgedeckt war.

      Selbst, wenn man den Angriff als „nicht mehr gegenwärtig“ ansieht, weil der Täter ja schon flüchtete, kommt noch der „Erlaubnistatbestandsirrtum“ in Betracht. Das ist auch im Artikel erwähnt. Dabei geht es um den Irrtum des Schützen, der ihn zum Schuss bewegt hat. Dazu kann ich nur empfehlen, mal den Wikipedia-Eintrag dazu anzugucken, ist etwas schwer zu erklären…

      Das hört sich vielleicht ungerecht an, aber der Schütze kann nicht wegen Totschlag belangt werden, so wie es die Familie fordert (selbst, wenn man sagt, dass er keinen Grund hatte)…

  55. Na ja, ich bin generell der Meinung, dass der Täter selber schuld ist, wenn er derjenige ist, der auf einmal Schaden erleidet.
    Aber hier ist es doch etwas anders, da sie auf der Flucht waren.

    Aber na ja, die Jugendlichen sind dennoch selbst schuld. Sie sind nicht unbemerkbar eingebrochen, sondern haben ihn auch noch bedroht (nehme ich mal an, wenn sie ihn auf nen Stuhl setzen und „bewachen“).
    Wäre lächerlich, wenn er jetzt eine Gefängnisstrafe bekommt.

  56. Ich würde mal sagen: Da hat jemand bekommen was er verdient. Ich habe zwar allgemein keine menschenfreundiche Ader solchen Leute gegenüber. Aber jetzt mal im Ernst, was will man Heute noch machen. Wenn du erprest, ausgeraubt oder sonst wie um dein Hab und Gut gebracht wirst heißt es meistens „Ja es müssen Beweise vorliegen, sonst können wir leider nichts machen“. Sorry, aber wie will man sich da sonst wehren. Sobald man die Täter nicht erkennen kann, is das die einzige Chance. Auch wenn Selbstjustitz vill nicht immer der beste Weg ist. Und die ach so Etische Menschheit es ja ableht. Im tiefsten Innern würde jeder in so einer Situation so handeln. Wenn er nur die Möglichkeit hat

    • Es gibt einen Grund warum wir in einem Rechtsstaat leben. Sobald die Leute anfangen Selbstjustiz zu üben werden die Taten unverhältnismäßig und gleichen Rache. Und Rache hat stets nur Rache zur Folge , oder was glaubst Du würde die Familie des erschossenen Jungen machen wenn man Selbstjustiz üben darf? Die würden zu dem alten Mann gehn und ihn abknallen, weil in Ihren Augen dass erschießen des eigenen Kindes ungerechtfertigt wäre. Spinne den Gedanken mal weiter und überlege Dir in was für einer Gesellschaft wir dann lebten.

      Es ist eines sich zu Verteidigen, das Recht in die Handnehmen darf man aber nicht, denn aus dem eigenen Blickwinkel hat man immer ein anderes Verhältnis zur schwere der Tat und trifft infolge dessen unverhältnismäßige Entscheidungen. Und ja, einen Dieb zu töten ist unverhältnismäßig.

  57. Nunja, die meisten Menschen in Deutschland haben ja nichtmal eine Schusswaffe. Aber ich denke das wenn man überfallen wirds sollte man sich auch verteidigen dürfen
    Allerdings gibt es ein Fall in der USA (warscheinlich mehr als einen) bei dem eine Person einen Freund erschiest, weil dieser ihn besuchen wollte und der „Killer“ dachte die Person die da auf das Haus zukommt, wäre ein Einbrecher.

  58. § 32
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Mit meinem bescheidenen Rechtswissen sehe ich den Fall relativ klar für Herrn B.

    1. War es erforderlich sich mit einer Pistole zur Wehr zu setzen?

    Ja, ein Rentner, der gerade eine frische Knie OP hinter sich hat ist nicht in der Lage sich gegen mehrere Junge Menschen mit milderen Mitteln (die er zur Verfügung hatte, also nichts) zur Wehr zu setzten.

    2. War dies ein gegenwärtiger Rechtswidriger Angriff?

    Ja, über die Rechtswidrigkeit muss man nicht diskutieren, jedoch über den Begriff „gegenwärtig“.

    Nach einem Urteil des OLG Motabaur:
    Ein Angriff bleibt gegenwärtig im Sinne des § 32 Abs 2 StGB, solange die Gefahr einer Rechtsgutverletzung oder deren Vertiefung andauert und noch abgewendet werden kann; er dauert fort, wenn eine Wiederholung einer Verletzungs- oder Angriffshandlung unmittelbar zu befürchten ist.

    Für mich ist der Fall damit relativ klar, aber da wir ja im schönen Deutschland leben und Gesetzte in der Regel sowieso nur ein grober Anhalt sind, denke ich das dieser Fall die Gerichte noch ein wenig beschäftigen wird. Ich hoffe inständig, dass die Täter nciht wieder in eine „Opferrolle“ gepresst werden, nur um vielleicht noch ein bischen mehr Geld aus der Berichterstattung herauszuholen. Miene Gedanken gelten Herrn B. ich hoffe das er sich nicht lange damit Belasten muss, er wird sich mit Sicherheit genug Vorwürfe machen.

    In diesem Sinne

    Chris

  59. Von der einen Seite aus „jaja, man darf keine Menschen töten, egal was passier. Das war keine Notwehr mehr bla…“
    Aber eigendlich fühle ich, wie viele andere wohl auch, ganz anders.
    Ich weiß es nicht, aber ich schätze mal, dass der überwiegende Teil solcher kriminellen Jugendlichen Einwanderer (Oder direkte Nachfahren solcher) sind, welche sich nicht in die Gesellschaft einfügen können und wollen. Ich habe die Nase von solchen Typen voll. Ich finde die Handlung des Täters nicht „berechtigt“ aber…ihr wisst schon was ich meine. 😉
    Würde es schade finden, wenn der Rentner deswegen eine hohe Strafe bekommt. Macht weiter so und wehrt euch. Vielleicht wirkt das ja abschreckend ;D

  60. Gabs schon öfter solche Fälle. Einer bleibt mir dabei immer im Kopf hängen.

    Ehem. Boxer hört nachts laute Geräusche an seiner Eingangstür. Geht also runter und sucht den Ursprung der nächtlichen Störung.
    Der Einbrecher hat sich mit Hilfe eines Brecheisens gewaltsam Zutritt verschafft.
    Der Boxer fackelt nicht lange und haut dem überraschten, ungebetenen Besuch kurzerhand mit der Rechten eins über. Der Einbrecher ist erstmal für nen paar Minuten weggetreten.

    Später dann hat der Einbrecher sein Opfer wegen Körperverletzung angezeigt und der Fall kam vor Gericht.
    Einbrecher meinte dann vor Gericht, dass er etwas über den Durst getrunken hatte und sich in seinem Rausch in der Tür geirrt hatte. (Der Kerl wohnte in einem ganz anderen Ort)
    Auf die Frage des Anwalts vom Boxer, ob der Einbrecher zu Hause auch seine Tür dann immer mit einem Brecheisen öffnet meinte der Richter nur, dass der Anwalt das Gericht nicht veralbern soll.

    Ende vom Lied war, dass der Boxer einen 4-stelligen Betrag Schmerzensgeld an den Einbrecher und eine noch größere Summe an eine karrikative Einrichtung zu zahlen hatte, da dieser in einer Kampfsportart unterrichtet war und den Täter zumindest hätte vorwarnen müssen…

  61. wenn irgendwer wegrennt ist es klar, da ist die notwehrzeit beendet.

    wer einen schlag herausfordert, durch beleidigung oder sowas, sich dann umdreht und geht und dann ne bierflasche an den kopf bekommt, ist dem recht nach ein opfer.

    zudem gilt in deutschland nicht das recht, jemanden töten zu dürfen, nur weil er dein grundstück betritt oo;

    • Nein, da muss ich dir leider wiedersprechen. In meinem Kommentar weiter oben habe ich mal ein Beispielurteil herausgesucht was denn genau der „gegenwärtige“ Angriff ist. Als kurzes Beispiel: Du wirst Abends in der Kneipe geschlagen. Unmittelbar nach dem Schlag dreht sich der Täter um und geht an die Bar. Er trinkt einen Schluck Bier, kommt wieder und schlägt dir wieder ins Gesicht. Nach deiner Aussage wären das alles einzeln zu bewertende Körperverletzungen, du müsstest also jedes Mal wieder abwarten bis der Schläger ausholt.

      Ich hoffe man kann herauslesen was ich sagen will.

      MFG
      Chris

  62. Naja, wie schon geschrieben steht, hat der Renter halt sein Notwehrrecht überschritten. Wenn er doch seine Pistole griffbereit hat, dann soll er die Einbrecher bedrohen und nicht gleich losschießen. In Deutschland wirkt das Wunder denn hier hat nicht jeder eine Waffe und ist schnell eingeschüchtert durch sowas. Außerdem, jemanden von HINTEN in die Schulter zu schießen, ist noch mal GANZ was anderes.

    Außerdem, wenn ich die ersten beiden Comments hier lese, glaube ich dass hier das 17te Lebensjahr auch noch nicht erreicht wurde.

    • Entschuldige dir da Widersprechen zu müssen, aber als jemand, der auch bereits Erfahrung mit Typen dieses Schlages hatte, kann ich dir nur sagen:
      Nein, die wären 100% nicht von der Waffe eingeschüchtert gewesen, sondern hätten den Rentner umgehauen, die Waffe entwendet und ihn entweder sofort, oder bereits während des Handgemenges getötet.
      Viele unterschätzen einfach die ungeheuerliche kriminelle Energie und niedrige Hemmschwelle, die heutzutage bei Jugendlichen vorhanden ist.

  63. ich finde was notwehr im eigen haus anbelangt hat unser schönes land viel zu lasche gesetze wenn mich jemand im eigennen haus überfällt solle jedes mittel recht sein um mein besitz und meine gesundeheit / die gesundheit meiner familie zu schützen.
    bei uns gab es mal einen ähnlichen wenn auch nich ganz so krassen fall da hat der einbrecher ne schöne stnage schmerzensgeld bekommen-.-

  64. Wenn ich schon lese: „Da bestand ja keine unmittelbare Gefahr mehr, wie kann man da schießen?“ Ich will den jenigen von euch sehen, der sofort wieder klar denkt nachdem er Bedroht/Überfallen wurde.

    Aber wir sind ja alle so unglaublich rational und verlieren nie die Kontrolle über die Situation. Bei dem arrogantem getue wird mir einfach nur schlecht.

    • Der Großteil der Menschen denkt bei sowas rationaler als du glauben magst. Du kannst einfach nicht davon ausgehen, dass da jeder die Nerven bei verliert. Schon garnicht wenn du womöglich keine Erfahrugnswerte besitzt. Also bevor du kotzen musst… denk lieber mal nach bevor du irgendwas hinkritzelst!

    • Das hat nichts mit arrogantem Getue zu tun. in der rechtssprechung sind gefühle nunmal irrelevant. Wenn man alles durch „Kontrolle verlieren“ rechtfertigen könnte wären Gesetze obsolet.

    • Schön gesagt.
      Ich würde sagen, selbst wenn die Jugendlichen schon dabei waren zu fliehen sollte das trotzdem noch als Notwehr durchgehen… ich will damit nicht sagen, das es richtig war, was der Rentner gemacht hat, aber er hatte ja sicherlich nicht vor ihn zu töten und sich zu verteidigen, wenn man sich noch in der Gefahr sieht ist meiner Meinung nach sein gutes Recht, von daher war es vll. nicht die beste Lösung, aber auch definitiv nicht die falsche!

  65. irgendwo steht geschrieben „wer sich in gefahr begibt kommt darin um“ und ein einbruch mit geiselnahme stellt nunmal soetwas dar.der typ hat bekommen was er verdient hat egal wie alt er auch gewesen sein mag.naja wie es auch ausgehen mag, ein kleinkrimineller weniger ist auch gut

  66. Auf der einen Seite schießt er ihnen hinterher, was ja wenig als Notwehr gelten kann. Andererseits hatten sie das Diebesgut wohl noch dabei, wodurch er nur sein Gut verteidigen wollte. Und wer bei jemandem einbricht sollte immer damit rechnen auf Gegenwehr zu stoßen. Das der Junge tot ist ist natürlich tragisch und ich denke auch nicht, dass der Mann das wollte.
    Aber die Einbrecher als Opfer darzustellen ist in meinen Augen totaler mist.
    Erinnert mich irgendwie an den Fall wo der Mann glaub seinen Fensterrahmen von innen unter Strom gesetzt hat weil bei ihm ständig eingebrochen wurde.

    Meiner Meinung nach ist es mein absolutes Recht mein Eigentum auch mit Gewalt zu verteidigen.

    Und was hätte der Rentner denn machen sollen gegen ne Gruppe von Teenagern, die ihm körperlich überlegen sind? Da hilft doch nur eine Waffe.

  67. das problem is halt schon, dass er jäger ist. er wusste wohin er schießt und dass er auch warscheinlich trifft. ist nicht so, dass hier eine alte oma geschossen hat, die durch zufall eine waffe in die hand bekommen hat. und ein schuss auf einen täter, der in seiner tat gescheitert und auf der flucht ist…da ist es normal dass diese fragen aufkommen. denn wir sind zum glück nicht in amerika, wo ich in einigen bundesstaaten einfach so jeden umballern kann, der unautorisiert auf mein grundstück kommt.
    jedenfalls brauche ich in deutschland für eine notwehrhandlung eine „gegenwärtige“ gefahr für leib oder leben etc.. die nicht anders abgewedet werden kann. hier war die gefahr zum zeitpunkt des schusses weder gegenwärtig noch nicht anders abwehrbar.
    meiner meinung nach wurde hier die notwehr überschritten, fragt sich halt ob man nachweisen kann, dass die wirklich doch auf ihn geschossen haben oder er verwirrt und völlig verängstigt war. kommt am ende darauf an ob die richter ne strafe wollen.
    denke aber da wird sich schon was ausgedacht dass er keinen totschlag bekommt, denn das wären 5 jahre mindestens.

  68. Zitat: „Rechtsstaat“ sollte es sich herausstellen das der mann den Jungs auf eienr Flucht hinterherschoss sit er wohl zu verurteilen.
    Sollte er sich bedroht fühlen(durch den schuss der Gaspistole) ist sein Schuss gerechtfertigt da er sich angemessen da er getäuscht wurde.

  69. Also Notwehr ist Notwehr, egal von wem Mann in Schach gehalten wird.

    Versetzt euch in die Lage des Opfers, was würde euch durch den Kopf gehen?

    Mal angenommen es würden keine Schußwaffen verwendet sondern Messer. Wenn mir jemand ein Messer an den Hals halten würde dann wäre ich sicherlich auch nicht in der Lage, klar zu denken.

    Der Mann hat richtig gehandelt. Es ist eher ein schlechter Zufall dass er den Jungen so schlimm getroffen hatte.

    Es war sicherlich keine Absicht des Mannes den Jungen tödlich zu treffen. Ach, der konnte überhaupt nicht mehr klar denken.

    Ich würde sagen, NICHT SCHULDIG!

  70. Ein Schulbuchfall des Strafrechts wie ihn jeder Jurastudent in den ersten Semestern aufjedenfall vor die Nase bekommt.

    Rechtliche Probleme:
    – Notwehr, hier gegenwärtiger Angriff und Gebotenheit der Notwehrhandlung
    – evtl. Notwehrexzess
    – evtl. Erlaubsnistatbestandsirrtum

    Ein wenig gefährlich finde ich deswegen das „Halbwissen“ was die meisten hier verbreiten… Aber jeder darf ja seine Meinung haben und auch äußern, nur allzu ernst sollte man den Großteil nicht nehmen, zumindest wenn man die Frage rechtlich und nicht emotional bewerten soll. Und dazu forderte doch die, wenn auch juristisch nicht ganz korrekte Frage nach der „Schuld“, auf oder ? 😉

    Allgemein kann gesagt werden, und das kennt auch jeder Jurastudent, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss, d.h. man darf sich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auch mit stärkeren Mittel wehren. Die Grenze ist dabei die Gebotenheit der Notwehrhandlung, Stichwort „mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Ob der Angriff noch gegenwärtig, d.h. kurz bevorstehend oder noch andauernd, war ist insofern einer der Knackpunkte im Fall. Das ist, wie schon gesagt wurde, einzelfallabhängig.

    Besten Gruß

  71. ich hab bei sowas echt kein mitleid für die täter weil ach sowas ist einfach unterste schiene rentner zu überfallen und nichts in der welt kann das Rechtfertigen.

    Muss dazu aber sagen das ich z.B nicht ok fand mit der Frau die dem man dann auch säure in die augen tropfen wollte das ist aus meiner sicht nicht vertretbar aber sowas was wie hier da sag ich einfach mal tja schlecht gelaufen.

  72. Schön zu sehen was die Jugend von heute so treibt, das einzigste was mir da spontan einfällt ist: Selber Schuld. Für sowas empfinde ich kein Mitleid, mögen manche anders sehen aber ich würd schon fast verdient sagen.

    • ich liebe das pauschalisieren der „heutigen Jugend“ ich bin selber 17 und es würde mir nichtmal im Traum einfallen soetwas zu machen.Einafch alle Extreme in einen Kessel dreimal bei 100° umrühren und fertig ist der böse,gewalttätige Jugendliche zudem ALLE in einem bestimmten alter gehören OHNE Ausnahme.Zu deinem 2ten Satz sag ich am besten garnichts das sie geflohen sind ist wohl nicht genug -.-

    • „Schön zu sehen was die Jugend von heute so treibt“
      Überfälle gab es wohl in der „guten, alten Zeit“ nicht?
      Fürchterlich wenn man bei jedem Thema diesen Schwachsinn lesen muss…naja die Jugend von heute halt.

  73. Ein Jäger weiß was passieren kann, wenn er auf einen Menschen schießt.

    Wenn die jungs tatsächlich auf der Flucht waren, dann ist das aus meiner Sicht eine zu heftige Reaktion des Opfers. Wenn er wirklich noch um sein Leben fürchten musste, dann kann ich die Reaktion nachvollziehen.

    Bei der ganzen Sache lohnt etwas Recherche:

    Ich habe über den Fall im Radio gehört. Die Sippe S. ist ein gutes Beispiel für geglückte Integration. Alle sind in Arbeit, viele haben die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Das Opfer, der 77-jährige Rentner hat Kontakte ins Rotlichtmillieu. Und von da kenne sich wohl auch Täter und Opfer. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es keine Notwehr ist.
    Link

    Die Waffe mit der der Rentner bedroht wurde ist scheinbar eine Softair-Pistole gewesen. Als Jäger kennt man den Unterschied…
    http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/schuss-in-den-ruecken/

    Also aus meiner Sicht gibt es hier zwei Opfer.

    • „Die Waffe mit der der Rentner bedroht wurde ist scheinbar eine Softair-Pistole gewesen. Als Jäger kennt man den Unterschied…“
      Jo, klar.. Mitten in der Nacht, es ist Dunkel und die Softairwaffen sehen echten Waffen absolut nicht ähnlich!…

      • Der Rentner wurde über längere Zeit mit einer Waffe bedroht. Scheinbar mit einer Softair-Pistole. Keine Rede von Millisekunden. Der Rentner hat eine ganze Waffensammlung und sogar eine scharfe, schussbereite Waffe herumliegen, die er auch benutzt. Er ist also kein Laie.

    • Wieso sollte man den Unterschied zwischen einer Softair und einem Gewehr als Jäger kennen? Es gibt zwischen einzelnen Waffen soviele Unterschiede und gute Softairs sehen zum Teil Originalgetreu aus, bei denen man 1-2 Blicke braucht um den Unterschied zu Entdecken. Ganz zu schweigen davon, dass man wohl nicht alle Pistolentypen und Abänderungen kennt… Das werden auch die Einbrecher gewusst haben.
      Hier eine Original Beretta M92 FS:
      http://www.co2air.de/wbb2/attachment.php?attachmentid=12666
      Und zum Vergleich eine Softair Variante der Beretta M92 FS:
      http://www.waffennoser.ch/img/beretta_m92fs.jpg

    • Sowas dämliches hab ich ja selten gelesen. Ein Jäger weiß was passiert wenn man auf Menschen schießt? Soso, weil ja alle Jäger ständig auf Menschen schießen, gut zuwissen.
      Der 77-jährige erkennt natürlich auch in einer Milisekunde den Unterschied zwischen einer Softair und einer richtigen Pistole. Achso stimmt er ist ja Jäger die sind ja anscheinend allwissend…

      • Keine Rede von Milisekunden. Schieß mal auf ein Reh und dann mal auf einen Menschen. Du wirst bemerken, dass beides Verletzungen hervorruft. Schieß beiden mal in den Rücken und Du wirst feststellen dass sowohl das Reh als auch der Mensch daran sterben kann.

  74. Also wenn er den fliehenden leuten in den rücken schießt finde ich dass der mann durchaus schuld hat.
    was ich auch genauso schockierend finde ist dass es sich um einen 17 jährigen handelt der so eine tat begeht

  75. geschieht ihm recht, ich gehe mal davon aus das der schuss nicht wirklich gezielt war, jedenfalls würd ich nicht auf die idee kommen jemandem in den hals zu schiessen, ich denke eher es war ne art warnschuss (auch polizisten haben schon jemandem mit einem warnschuss erschossen) wieso sollte der gute man nicht sein eigentum mit seinen eigenen mitteln verteidigen.

  76. Die Schuld ist ja wohl klar. Da liebe ich meine Heimat Namibia, wenn du da einen auf dem Grund erwischt, darf man sofort schiessen. Und Waffen gibt’s hier quasi im Geschaeft neben dem Supermarkt.

  77. normalerweise kommentiere ich nicht aber einige der Kommentare zu diesem Thema gehen meiner Meinung nach gar nicht.“Auge um Auge Zahn um Zahn“ heist es schon in der Bibel aber jemanden umzubringen ohne das ein selbsterhaltender grund dahinter steckt?? Die Jugendlichen wollten fliehn und es gab keine Gefahr mehr für den Herren und dann auf sie schießen? das ist meiner ansicht nach falsch.Das das was die Jugendlichen gemacht haben falsch war und konsequenzen fordert ist ausser frage aber den tod haben sie nicht verdiehnt wenn das überhaupt jemand hat.

  78. Auch wenn das hart klingt, aber so asoziales Pack können wir eh nicht brauchen. Ob Ausländer oder nicht spielt für mich keine Rolle, wer solch ein Verbrechen begeht, muss mit sowas rechnen meiner Meinung nach. Wenn ich mich in solch einer Situation(überfallen zu werden) befinde und dann noch überlegen muss wie ich jetzt reagieren darf, das kann doch nicht sein. Ich bin für Freispruch.

    • naja er hat ja nicht geschossen als er festgehalten wurde sondern als die jugendlichen geflohen sind…. meiner meinung nach totschlag da er nicht mehr in gefahr war

  79. des ist doch so typisch das lernt man schon in der Grundschule… (nicht an allen aber an so einigen)…

    Der Rentner hätte natürlich zusehen sollen wie er ausgeraubt wird und am besten denen auch noch nen Rundgang durchs Haus geben sollen evtl. noch etwas Trinkgeld und paar wertvolle versteckte Gegenstände und am besten noch zum essen einladen, übernachten lassen und dann auch noch nen flucht Fahrzeug geben warum nicht.. man darf sich ja nicht wehren sondern soll immer schön auf sich eindreschen lassen… habe ich selbe in der Grundschule gelernt

    und als beispiel die #90 welche geschrieben hat das er ja zu dem Zeitpunkt de Schusses nicht mehr in Gefahr war…
    Meine Meinung zu diesem Comment:
    Die Täter des Überfalles waren zum Zeitpunkt als sie des Geld raus genommen haben etc. auch nicht in Gefahr.. und trotzdem haben sie den Rentner aufm stuhl gesetzt und in schach gehalten (evtl. Bedrohung mit Waffen oder geschlagen etc.)

    Also ich finde das des Opfer der Rentner bleibt.

    • „Die Täter des Überfalles waren zum Zeitpunkt als sie des Geld raus genommen haben etc. auch nicht in Gefahr.. und trotzdem haben sie den Rentner aufm stuhl gesetzt und in schach gehalten“

      Achso wenn die Einbrecher auch nicht in Gefahr waren, darf er sie natürlich in einer nicht mehr gefährlichen Situation erschießen – klingt logisch.

  80. Kann mich nur meinen beiden Vorrednern anschließen. Schade das der gute Herr kein Weltkriegsveteran war und seine alte MP scharf überm Kamin als Erinnerungsstück hängen hatte. Geschieht ihnen ganz recht, das der Herr doch nicht so wehrlos war.

    • Schön respektlos gegenüber dem Tod. Dabei biste vielleicht einer der ersten der sich in die Hose scheisst wenn das Leben in Gefahr ist.

  81. Also ja, es ist hart das der „arme“ Junge starb (kannte den Kerl sogar…) Jedoch kann es nicht sein das der Retner nun bestraft wird. Erinnert mich an den Fall wo ein Mann bestraft wurde weil 2 Damen vor einen Betrunkenden beschützt hat und den dabei den Arm gebrochen hatte… genau so ein schwachsinn.
    Da braucht sich doch keiner wundern wenn keiner in solchen Aktionen eingreift wenn es so ist das die Täter mehr Rechte haben als das Opfer.

    naja zum obigen Fall.

    Der Retner war in Panik und konnte in diesen Moment einfach nicht klar denken, wenn dann noch diser erste Schuss wirklich passierte dann hat der wohl eh komplett ausgeschaltet und wollte halt sich verteidigen, hätte ja sein können das diese Bälger mit Freunden nochmal kommen.

    Wenn der Rentner bestraft wird dann verliere ich wirlklich jegliches Vertrauen (das eh schon sehr gering ist…) in die deutsche Justiz.

  82. Leider hat er nicht alle erwischt. Aber typisch Deutschland woanders gäbs solche Anschuldigungen gegen den rentner nicht, da wäre er ein Held.

    • Dann wander doch in die USA aus, wähle die Tea-Party, kauf dir eine Waffe und erschieß jeden der dein Haus betritt.

  83. 69 Tage vor seinem 17. Geburtstag, Gott sei dank. Bei 65 wäre es nämlich echt tragisch und traurig gewesen, aber so… „Scheiß der Hund drauf“.
    Aber der kleine Medien-Flame soll nicht vom eigentlichen Thema ablenken.

    Ich verstehe das Unrechtsbewusstsein der meisten „Er hat’s verdient“-Schreier. Ich bin Kommentaren wie „Wer die Gefahr sucht, kommt darin um“ nicht abgeneigt. Letzten endes wäre alles nicht passiert, wenn sie nicht eingebrochen wären. Labinot hätte weiterhin seine Sachen nicht weggeräumt und in den Tag hinein gelebt. Sie haben mit dem Unrecht angefangen, von daher würde ich zwar nicht sagen „Verdient!“, aber ich empfinde es auch nicht als himmelschreiende Ungerechtigkeit.

    Nichtsdestotrotz ist es eine schwierige Entscheidung, die ich nicht würde treffen wollen.

  84. So tragisch dieser Vorfall auch ist, der/die Einbrecher hatten selbst Schuld.
    Gerade für den Rentner wird die psychische Belastung in dieser Situation enorm gewesen sein. Dass man sich in solch einer Situation nicht über die Folgen im Klaren ist, die Handlungen unmittelbar oder mittelbar nach sich ziehen, sollte jedem, der schon einmal in einer Extremsituation war, klar sein.
    Der Punkt, ob eine geladene Waffe in einem Privathaushalt etwas zu suchen hat, oder nicht, mal außen vor gelassen, der alte Mann (Das Opfer, wie anscheinend viele vergessen!) hat sich nur im Rahmen seiner Möglichkeiten verteidigt. Ein wortwörtliches „in die Flucht schlagen“ fällt bei einem Rentner wohl aufgrund physischer Einschränkungen aus.
    Das Resultat ist schrecklich, aber einen Vorwurf kann man ihm aus meiner Sicht nicht machen.

  85. Dieser Einbruch wird nicht ihre erste und erst recht nicht ihre letzte Straftat gewesen sein. Dass dem nun ein Ende gesetzt wurde, bevor noch mehr Unheil von ihnen ausgeht, ist völlig in Ordnung.

    • für den Toten wird das sicher die letzte gewesen sein … und woher willst du dass wissen vileicht war der Tote sogar nur wegen Gruppenzwang dabei und hätte seine Zeit abgesessen und danach ein schönes Leben geführt

  86. Wer den Text von Spiegel.de gelesen hat weiss: 3 Waffen waren im Spiel. 1. Waffe: Spielzeugpistole welche nicht zu unterscheiden war von einer echten an der Schläfe des Rentners. 2. Schusswaffe welche zum Tod des 16jährigen Einbracher führte und 3. Gaspistole welche im Schnee lag. Bei 5 Einbrechern und dem Schockmoment des gefesselt werdens und unter Androhungen eine Pistole an den Kopf gedrückt zu bekommen hätte ich wohl auch so reagiert… Jetzt meine Vermutung zur Gaspistole: Da sie ja informationen einer Dame hatten, wird die Pistole wohl in Besitz der Einbrecher gekommen sein, was den Schuss, welcher der Rentner vor seiner Schussabgabe gehört hat, durchaus erklären. Sollte also WIRKLICH zuerst auf den Rentner geschossen worden sein, dann geht das ganze in „Ordnung“. Falls nicht… Ist immer noch die Frage ob der Schuss gezielt, gewollt oder schlichtweg aus Panik abgefeuert wurde. Auf jedenfall ist der Rentner an der Sache schlichtweg nicht schuld daran. Wo kommen wir sonst hin wenn jeder Einbrechen könnte und dann quasi mit einer „du darfst mir sowieso nichts machen, egal ob ich dich Bedrohe“ Mentalität ankommt…

  87. Es wird zu einem Freispruch kommen, außer das Gericht will mal wieder ein Exemple statuieren.

    Man kann dem Rentner nix vorwerfen, auch wenn es nicht die beste „Lösung“ war.

    Man handelt einfach im Unterbewusstsein, Adrenalin und Streß überwältigen ein und man denkt nicht viel darüber nach. Dies ist eine Entscheidung binnen Milliesekunden.

    Als Soldat hatte ich eine ähnliche Situation, es ist zwar niemand dabei gestorben, aber wirklich viel ging mir da nicht durch den Kopf.

    Eigentlich nur: „Ich will Leben!“

  88. Nennt mich inhuman, aber das ist er selber Schuld! Oder nennen wir es „jeder ist seine Glückes(Schicksals) Schmied“ wäre der Labinot nicht zu Ernst gegangen um ihn auszurauben, dann würde er jetzt bei seinen Eltern am Essentisch sitzen und nicht in der Kühlkammer der Rechtsmedizin liegen.

    Man kann sicherlich Argumentieren das man einen Fliehenden nicht in den Rücken schießt aber mal ehrlich, wenn du von einer Gruppe überfallen wirst und du siehst die Gelegenheit dein Rache durch zuführen.. nun der Mensch ist und bleibt ein simpler Primat.

    Du Böse zu mir, ich machen Katonga-Katonga, bis du nicht merh Böse zu mir. Bei den Urinstinkten und dazu Zähl ich mal Revierverhalten bleibt der Mensch in der Steinzeit.

    Das Opfer (der Tote) hat sicherlich eine erheblich Mitschuld aber sicherlich war es verkehrt auf den Jungen zuschießen. Es muss sicherlich überprüft werden ob eine Tötungsabsicht vorlag. Da er Jäger ist, ist das sicherlich ein schwer zuwiederlegender Punkt, er hätte alternativ auch auf die Beine.. oder den Hintern schießen können. Nicht tödlich aber sehr schmerzhaft.

    Wobei in der Aufregung das mit dem Zielen vllt nicht so klappt..ich weiß nicht. Das haben Richter zu entscheiden, die Fällen das Urteil.

  89. Die Idioten haben Schuld, ganz klar. Sorry, aber ich lasse mich doch nicht von einem „Notwehr“ Gesetz, was total schwachsinnig in dem Fall ist, abhalten, mich gegen Einbrecher, die mich bedrohen, zu wehren. Und selbst, wenn sie „schon“ flüchten. Ich will ja wohl mein Zeug behalten und versuche, diese Idioten aufzuhalten.

    Wer jemanden überfällt, egal wie alt, egal welches Geschlecht und vor allem egal welche Nationalität, der hat mit den Konsequenzen zu rechnen und die Konsequenz ist hier nun mal der Tod.

    lg Bashi

  90. Selbstverteidigungsrecht ist schön und gut, jedoch so wie ich es dem Artikel entnehme, hat der Mann erst davon gebrauch gemacht nachdem die Täter seine Wohnung verlassen hatten.
    Demzufolge fielen die Schüsse aus Rachegelüsten. Also würde ich hier nicht einfach von Notwehr sprechen, da keine Direkte Bedrohung mehr gegen den Überfallenen vorhanden war.
    Meiner Meinung nach trifft den Alten eine gewisse Schuld. Überfall hin oder her.

  91. Man muss das ganze in zwei Abschnitten betrachten:
    Abschnitt 1:
    Der Mann wird festgehalten etc.

    Das ist Raub, Freiheitsberaubung und Einbruch (wenn ich mich nicht irre). Hier hätte er sich verhältnismäßig wehren dürfen, z.B. in den Boden schießen oder so, oder bedrohen. Sein Leben stand nicht auf dem Spiel. (Es sei denn besagter Schuss wäre gefallen.)

    Abschnitt 2:
    Die Täter flüchten.

    Keine Gefahr im Verzug. Die Straftat des Raubs (Diebstahl mit schwerer Gewalt) ist abgeschlossen, Notwehr ist nicht mehr drin, weil keine Gefahr mehr gegenüber B. besteht. Er hätte nicht schießen dürfen. Das ist Totschlag. PUNKT. Solange die Einbrecher nicht wild um sich geschossen hätten, (was wohl nicht der Fall war) hätte er wenn überhaupt auf ihre Beine zielen müssen (er ist Jäger, er kann das), und sie damit maximal an der Flucht zu hindern.

    Aber wie gesagt, sie waren auf der FLUCHT. Und genauso wie die Polizei nicht auf Flüchtende schießen darf, darf er das erst Recht nicht.

    Und kommt mir jetzt nicht mit „er hat sich doch nur gewehrt“ oder „die haben angefangen“ oder noch besser: „das war aber fair“.

    Justitia ist blind. Ob es gerecht war spielt keine Rolle, es war nicht rechtens. (Denkt mal über die Bedeutungen der Worte nach).

    MfG
    der Billy Joe

  92. Der Name Labinot und die Tatsache ob es Asozial ist oder nicht mal hin oder her.

    Wer hat das Recht andere Menschen zu töten. Selbstjustiz hat in Deutschland genau so wenig zu suchen wie Waffen in einem Haushalt.

    Wir haben eine Exikutive, die für solche Dinge verantwortlich ist…

  93. Naja Selbstjustiz ist auch keine Lösung…
    Hinter flüchtenden Jugendlichen herschießen ist auch nicht die feine englische Art.
    Wo würden wir Leben wenn das alle machen würden!?

  94. Wenn ich schon den Namen Labinot S. lese weiß ich wer Schuld hat. Erbärmliches Pack einen Rentner zu überfallen und zu bedrohen. Der Mann hat vollkommen richtig gehandelt.
    P.S.: Die Gutmenschen da draußen dürfen sich ihre Kommentare gerne dahin stecken wo die Sonne nicht scheint!

    • Du machst es also vom Namen des Toten abhängig ob die Reaktion des Rentners angemessen war oder nicht?

      Wenn das dein Ernst ist dann gute Nacht – dir kann man wohl nicht mehr helfen.

    • Kann dir da nur sowas von recht geben. Sie müssen halt mit dem Risiko leben. Schade nur dass der zweite überlebt hat und jetzt dem Steuerzahler auf der Tasche liegen wird.

    • „Die Ganzen Gutmenschen…“

      übersetzt :

      Wer nicht meiner Meinung ist, hat die falsche Meinung.

      Gute Nacht Deutschland.

  95. Wenn mehrere Jugendlichen sich zusammenschließen müssen, um einen Rentner zu überfallen, finde ich es schade das er die Asozialen nicht alle abgeknallt hat.

    • THIS
      Und nichts anderes.
      Ich finde es einfach unglaublich was mit der heutigen Gesellschaft passiert.
      Vorallem den älteren Personen werden die Jugendlichen einfach immer Respektloser, das merkt man einerseits an solchen Nachrichten, andererseits erlebt man es in kleineren Dimensionen z.B. in Zügen, wenn aufeinmal ein älterer Mann stehen muss und sich die Jugendlichen auf nem Platz breitmachen.

    • Bin ich froh das Gerichtsurteile nicht emotional begründet werden. Nach eurer Aufassung würde man Leute verstümmeln/quälen und foltern weil se im Supermarkt n Renter umgeschubst haben…

      Unverhältnismäßig, nichts weiter. Ein freies Recht zur Tötung von Menschen wenn se in eurem Haus sind…. Na klar, ich werd Bestatter 🙂

      • Mal ganz ehrlich was labberst du für Dreck? Wer redet von verstümmelung und folter?? aber wenn 2 leute in dein Haus einbrechen dich auf einem Stuhl festgehalten wirst weist du wass man dadurchmacht die Angst,Panik und der Schock den man da hatt denkst du wirklich er rechnet sich noch aus ob er jetzt das Recht hatt sich zu wehren?? also bitte die sind in sein Haus gekommen und haben ihn beraubt und er hatt auf einen geschossen die beiden kommen ins Gefängniss und er kann mal 2 Jahre das ganze verarbeiten (der Mann tut mir echt leid)

    • ja die Eltern von den Jugendlichen finden das sicher auch doof…
      es ist schade dass der Junge sterben musste aber wer so etwas macht muss damit rechnen

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