Kommentare zu: 3.000 Euro Entschädigung für Kindermörder https://stevinho.justnetwork.eu/2011/08/04/3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder www.Stevinho.de Sat, 06 Aug 2011 16:37:54 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 Von: Trollrocker https://stevinho.justnetwork.eu/2011/08/04/3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder/comment-page-1/#comment-145912 Sat, 06 Aug 2011 16:37:54 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=8740#comment-145912 Als Antwort auf Marder.

Auf jeden Fall! (ernst gemeint)

]]>
Von: Hollow https://stevinho.justnetwork.eu/2011/08/04/3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder/comment-page-1/#comment-145838 Sat, 06 Aug 2011 11:27:02 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=8740#comment-145838 Als Antwort auf Oddy.

Das ist nun die Frage, was ist mit dem Polizisten?
Normalerweise wäre bei sowas schon fast selbstverständlich eine Entlassung fällig – aber der Mann wollte nur ein Kind Retten und da war ihm jedes Mittel recht. Kann man ihm das wirklich zum Vorwurf machen? Die Geldstrafe reicht da meiner Meinung nach auch (bzw. wie gesagt, sowas muss sein) und ich finde es gut, dass Bild da so ein Drama macht, als wäre es die Todesstrafe gewesen – so denkt gleich jeder „oh, droh ein bisschen Folter an und schon biste vom bösen Gericht geknechtet“ – somit wird die Symbolik dieses Urteils gleich viel mehr gestärkt (wobei es Bild eher um andere Dinge geht) und so soll es auch sein, wie gesagt, wir sind ja nicht mehr im Mittelalter.

]]>
Von: kinki https://stevinho.justnetwork.eu/2011/08/04/3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder/comment-page-1/#comment-145802 Fri, 05 Aug 2011 19:01:47 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=8740#comment-145802 Als Antwort auf XKing.

Leider wird der Staat mit den Prozesskosten nicht aufrechnen können. Gäfgen hat nämlich eine Forderung aus unerlaubter Handlung, und gegen die ist eine Aufrechnung nicht zulässig.

Beispiel: Du schuldest mir Geld, ich hau dir deshalb auf die Schnauze. Dann kann ich nicht sagen „ich verrechne das Schmerzensgeld mit deinen Schulden“. (Du könntest das allerdings schon.)

Allerdings ist es möglich, dass die Eltern des Opfers im Strafverfahren als Nebenkläger aufgetreten sind. In dem Fall könnten die Eltern sicher den Zahlungsanspruch Gäfgens wegen ihrer eigenen Kostenerstattungsansprüche pfänden.

Letztlich ist es egal, die 3k Öre kann Gäfgen eh nicht für Blackjack und Nutten ausgeben!

]]>
Von: Jens https://stevinho.justnetwork.eu/2011/08/04/3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder/comment-page-1/#comment-145763 Fri, 05 Aug 2011 15:11:06 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=8740#comment-145763 Als Antwort auf Markus.

Wir werden nicht amerikanischer. Es gibt klare Vorgaben im GG und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat auch genauso entschieden. Hier zählen keine moralischen Aspekte…Das man diese Diskussion, fern von Moral und Gerechtigkeit führen muss zeigt doch nur, welch wütender Mob (mit Fackel und Mistgabel bewaffnet) noch durch dieses Land wütet.

]]>
Von: JensB https://stevinho.justnetwork.eu/2011/08/04/3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder/comment-page-1/#comment-145762 Fri, 05 Aug 2011 15:03:47 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=8740#comment-145762 Als Antwort auf Chaosmonger.

Schade, das Lesen nicht immer auch gleich Verstehen ist.

und wie Onkel Barlow schon sagte: Satzzeichen sind keine Rudeltiere 😉

]]>
Von: StK https://stevinho.justnetwork.eu/2011/08/04/3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder/comment-page-1/#comment-145761 Fri, 05 Aug 2011 14:25:50 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=8740#comment-145761 Als Antwort auf xqzme.

Nämlich ein Rechtsstaat in dem die Würde des Menschen gewahrt werden muss. Das Folterverbot ist absolut, Übertretungen müssen geahndet werden, sonst ist der Weg zur Willkühr frei.

]]>
Von: Oddy https://stevinho.justnetwork.eu/2011/08/04/3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder/comment-page-1/#comment-145749 Fri, 05 Aug 2011 13:18:17 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=8740#comment-145749 Als Antwort auf Hollow.

Eine Geldstrafe seitens des Staates / Bundes / Landes finde ich in Ordnung. Polizeirechte sind immer ein schwieriges Thema.

Weiß jemand hier, was aus dem Polizisten selbst geworden ist?
Geldstrafe wie gesagt geht in Ordnung. Aber weitergehend dürfte der Polizist da auf keinen Fall belangt worden sein. Das wäre der eigentliche Skandal.

So viel zum objektiven Teil.
Subjektiv sollte so ein Monster ja nichtmal mehr Tageslicht sehen dürfen. Wie kackendreist, verdorben und verachtenswert ist dieser Mensch eigentlich? Sich so in die Opferrolle zu stellen und von Todesangst zu sprechen! Dem hätten die Polizisten von mir aus auch gerne nicht nur mit Folter drohen sollen…

Richter sollen nicht subjektiv sein, daher geht das Urteil – rechtlich – in Ordnung.

Dass dieses Monster für immer weggesperrt gehört und er eigentlich viel viel schlimmeres Verdient hätte, ist dabei ein anderes Thema.

]]>
Von: XKing https://stevinho.justnetwork.eu/2011/08/04/3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder/comment-page-1/#comment-145745 Fri, 05 Aug 2011 13:05:56 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=8740#comment-145745 omg jetzt auch noch hier.
1. Der Penner muss einen Großteil der Prozesskosten zahlen, sprich die 3000 € bringen im genau keinen Gewinn.
2. Das Gericht hat nur festgestellt das der Deutsche Staat und damit die Polizei weder foltern dürfen noch damit drohen, und das jeder versuch davon Konsequenzen haben wird.
3. Rumheulen tun nur die die sich entweder nicht Genug Gedanken darüber gemacht haben, oder das ganze mit zuvielem Emotionen sehen.
4. und Gerechtigkeit und Recht sind immer zwei paar seiten das sollte man nicht miteinander verwechseln.

]]>
Von: Vakon https://stevinho.justnetwork.eu/2011/08/04/3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder/comment-page-1/#comment-145743 Fri, 05 Aug 2011 12:31:24 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=8740#comment-145743 Als Antwort auf Kümmerline.

Dass der Vater es legal hätte tun können vage ich zu bezweifeln. Dies würde möglicherweise unter Selbstjustiz fallen.

]]>
Von: Vakon https://stevinho.justnetwork.eu/2011/08/04/3-000-euro-entschadigung-fur-kindermorder/comment-page-1/#comment-145742 Fri, 05 Aug 2011 12:28:20 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=8740#comment-145742 Als Antwort auf Markus.

In Amerika hätte der Polizist keine bzw nur eine milde Strafe bekommen, selbst wenn sich hinterher herausgestellt hätte dass der Täter unschuldig war und jemand ganz anderes die Tat begangen hat. Wäre er schwarz gewesen wäre es für den angeblichen Täter sogar noch schlimmer ausgegangen.

Sorry, aber gerade dieses Urteil hat gezeigt das unsere Rechtssprechung in gewisser Weise weiter entwickelt ist als die in Amerika.

]]>