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Euros4Click ist eine Agentur, die sich darauf spezialisiert hat, über Layer- oder andere Werbung Geld im Netz zu verdienen. Das Prinzip ist einfach: Ihr vermietet Eure Bannerplätze an den Anbieter, welcher diese dann an potentielle Sponsoren weiterverkauft. Für den ein oder anderen Webmaster ein lohnendes Geschäft. Allerdings kommen diese Anbieter immer mehr in Verruf. Grund hierfür sind schwarze Schafe, wie beispielsweise LayerAds, die über Monate die erwirtschaftete Beträge einbehalten und sich am Ende der Chef ins Ausland absetzt.

Ich führte in den letzten Jahren einen Prozess gegen eine solche Firma, der Anfang des Jahre erfolgreich zu Ende gegangen ist. Da es bis vor kurzem ein schwebendes Verfahren war, darf ich erst jetzt darüber berichten. Auslöser der ganzen Sache war folgender Verlauf: Nachdem LayerAds insolvent war, suchte ich einen neuen Layer-Anbieter für meinen Blog und wurde bei Euros4Click fündig. Die ersten Monate verliefen auch ohne Probleme. Irgendwann loggte ich in den Mitgliederbereich ein, um meinen Zahlen zu checken und musste feststellen, dass man still und heimlich, hinter meinem Rücken, den TKP (Betrag pro 1000 ausgelieferte Layer) von 6,50 Euro auf 1,15 Euro runtergesetzt hatte, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen. Als ich den Support daraufhin zur Rede stellte, wurde mir geantwortet, ich hätte selbst Schuld, da meine Leser ja nicht genug auf die Banner/Layer klicken würden. Natürlich eine absolute Unverschämtheit, schließlich kann man als Werbender niemanden dazu zwingen, etwas zu kaufen – wenn man einen Werbespot im TV bucht, kann man ja auch nicht die Rechnung drücken, weil nicht genug Leute das Produkt gekauft haben. Mit anderen Worten: Eine ziemlich unseriöse Vorgehensweise.

Ich reagierte sofort und wechselte noch am selben Abend den Anbieter. Scheinbar zielte die Firma genau auf ein solches Verhalten ab, denn wie ich von vielen von Euch weiß, bin ich nicht der Einzige, mit dem Euros4Click diese Nummer abgezogen hat. In den AGBs der Firma heißt es nämlich, dass man mindestens 48 Stunden warten müsse, um den Anbieter zu wechseln, da man sonst von Mehrfach-Belegung der Bannerplätze und einem Betrugsversuch ausgehen müsse. Resultat der ganzen Sache war, dass sie meinen Account stilllegten und sich weigerten mir meinen erwirtschafteten Betrag von um die 650 Euro, den ich über Monate angesammelt hatte, auszuzahlen.

Auch wenn sich die Sache am Ende für mich überhaupt nicht gelohnt hat, da ich mit Gerichts- und Anwaltskosten auch noch was draufzahlen muss, so habe ich am Ende mein Recht bekommen. Euros4Click hat vor Gericht wirklich alle Register gezogen, mehrere Sachverständige zu Hilfe geholt, um nachzuweisen, dass ihr Vorgehen absolut rechtens war – dementsprechend hoch sind natürlich jetzt auch die Kosten, die die Firma tragen muss. Wobei ich mich immer gefragt habe, warum man einen solchen Aufwand betrieben hat, denn mein Anwalt sagte mir von Beginn an, dass es absolut keinen Zweifel daran gäbe, dass die Firma mir die 650 Euro auszahlen muss, schließlich wurden diese ja regulär von mir erwirtschaftet und stehen mir deshalb auch zu.

Lange Rede, kurzer Sinn: Falls Euch rein zufällig auch ein Anbieter mit so einem Vorgehen versucht hat abzuzocken, könnt Ihr Euch sehr gerne auf meinen Fall berufen und spart dabei eine Menge Geld. Deshalb bin ich diesen Weg auch bis zum bitteren Ende gegangen, um damit vielleicht eine Art Präzedenzfall zu schaffen, um es allen anderen Webmastern so leichter zu machen, an das Geld zu kommen, was ihnen rechtmäßig zusteht.

Hier die Daten von meinem Fall, die Ihr bei der Forderung nach Eurem Geld angeben müsst: Amtsgericht Montabaur, Aktenzeichen 10 C 524/09


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30 KOMMENTARE

  1. Die sind aber jetzt nicht wegen diesem Prozess offline, oder etwa doch? 😉 Muss dann aber sehr teuer gewesen sein 🙂 Naja zum Glück bin ich dort auch kein Kunde mehr, nach dem sie mein TKP auf 0 Euro gesenkt, aber dennoch noch fleißig Layer-Werbung angezeigt haben.

  2. also manche von deinen sachen .. finden bei mir eher wweniger toleranz und anklang .. aber das steve … respekt .. ohne witz .. das war eine nummer die ihresgleichen sucht. soviele kosten zu riskieren „nur“ um -VLLT- ein paar kleinen webmastern zu helfen
    respekt

  3. Kannst Du das Urteil evt. veröffentlichen? Die Urteilsbegründung würde mich nämlich sehr interessieren 😉

  4. Die wirklich wichtigen 25% hast du verloren! Was wirklich interessant und wichtig gewesen wären, wäre die Sache mit der laufenden TKP Senkung, da Webmaster dauerhaft Probleme damit haben.

    Genau diesen Teil hast du allerdings verloren, weil die ABG dieser Firmen dagegen relativ sicher konstruiert sind.

    Ansonsten ist alles in kinki1681’s Post gesagt, was die Präzedenzfall Sache betrifft.

    • Ist schon zu erklären:

      1. Ich vermute, die Sache hat im Mahnverfahren begonnen. Dann würde das Aktenzeichen nur bedeuten, dass die Sache im Jahr 09 an das Streitgericht abgegeben worden ist. Steves Anwalt kann sich dann theoretisch Monate mit der Anspruchsbegründung Zeit gelassen haben, und erst dann beginnt das Verfahren „richtig“.

      2. Wenn der Richter nicht in der Internet-Materie drinsteckt, fasst er so eine Akte nur mit der Kneifzange an.

      3. Vermutlich langes schriftliches Vorverfahren, da die Parteien nicht beide am Gerichtsort ansässig sind.

      4. Man brauchte (mindestens) ein Gutachten, und das braucht Zeit.

      5. Wenn das Verfahren schon über Jahre geht, dann kann zwischendurch auch mal der Richter gewechselt haben, und das bedeutet normalerweise, dass ein Referat monatelang brachliegt und nix vorangeht.

      Alles in allem gab es sicher schon schnellere Prozesse, aber die Zeitdauer ist schon erklärbar.

  5. Das mit den Präzedenzfällen kannst du dir im deutschen Recht im Prinzip abschminken, wir haben hier nicht den amerikanischen „Case Law“. Sicher, man bezieht sich immer wieder auf Urteile anderer Gerichte, aber das sind dann eben die Obergerichte.

    Sprich: Wenn Du nicht gerade das Gutachten veröffentlichst – und dann kriegst du Probleme mit dem Urheberrecht -, dann wird im nächsten Verfahren wohl wieder ein Gutachten eingeholt werden müssen.

    Aber es ist immer wieder schön, wenn diese halbseidenen Internetfirmen eins auf die Nuss kriegen.

    Es wundert mich aber, dass es überhaupt zu einem Gutachten gekommen ist. Da wäre ein Vergleich wirtschaftlich sinnvoller gewesen, besonders bei dem geringen Streitwert. Und selbst wenn die Firma gegen den Vergleich gemauert haben sollte, dann hätte sich dein Anwalt überlegen sollen, einen Teil der Klage vorher zurückzunehmen und nur noch die „1000%igen“ Ansprüche zu verfolgen. Dann hättest du jetzt nämlich keinen Anteil der Gutachterkosten tragen müssen.

  6. Hey das neue FOrmat „Krömer gegen XY“ gefällt mir eigentlich ganz gut, nur fände ich es besser wenn du nicht im zweiten absatz schon spoilerst wer gewinnt!! 😛

    Definitiv interessant, auch wenn man selber kein Webmaster ist.
    Das man die Anwaltskosten tragen muss weil man nur 75% Recht bekommen hat finde ich aber ziemlich bescheuert. Darum müssen solche FIrmen auch nichts befürchten, die leute wollen die Anwaltskosten eh nicht ausgeben und finden sich damit ab. Ärgerlich.

  7. Als blogbetreiber scheint man ja doch ganz schön viel mitmachen zu müssen… Respekt, dass du eier bewiesen hast.

  8. Gut zu wissen.
    Und danke Steve, einfach für den Fall der Fälle (Wortwitzalarm).
    Es ist gut zu wissen, dass sich jemand wehrt.
    Klingt auch vertraut nach „Blogger ziehen ins Gefecht“.
    Fälle schaffen, die als Muster dienen. Tolle sache.

  9. wtf..das hast du glaube ich vor etwa 1,5 jahren schonmal beiläufig erwähnt, kann das sein? seitdem warte ich darauf, dass du mehr erzählst 😀 glückwunsch..

  10. Klasse Sache, dass hier mal einer sich hat nicht verarschen lassen.

    Verständnisfrage meinerseits: müsste die Gegenseite nicht deine Kosten tragen, da du ja gewonnen hast?

    • Wir haben leider nur zu 75% gewonnen, weil wir auch darauf geklagt haben, dass die Firma für die Zeit, als sie meinen TKP runtergesetzt hat, ebenfalls den vollen Betrag nachzahlen müssen. Daher muss ich meine Anwaltskosten selber tragen.

      • Was mich jetzt schwer interessieren würde ist warum du diesen Teil verloren hast! Gab es einen Mindestklickanzahl oder irgennteine andere Klausel im Vertrag die die Senkung rechtfertigt?

        • Ich kann Dir diese Frage, da mir das Gerichtsurteil vorliegt, beantworten:

          Das Gericht hat sich leider nicht mit der Frage beschäftigt, ob die TKP-Senkung rechtens ist. Steve hatte kurz nach TKP-Senkung wie oben beschrieben den Anbieter gewechselt, wodurch er die 48-Stunden-Regel verletzte. Das Gericht sah dies als Vertragsverletzung seitens Steve an, womit der Anspruch auf das noch nicht abgerechnete Guthaben (d.h. das TKP-gesenkte Guthaben) nach Euros4Click-AGB so oder so nicht mehr besteht und deshalb die Frage, wie viel er für diesen Zeitraum bekommen hätte, unerheblich war.

          Auf das bereits abgerechnete Guthaben hatte Steve allerdings Anspruch, deshalb hat er das Verfahren auch zu 2/3 gewonnen (2/3, da ihm etwa 2/3 des Streitwerts zugesprochen wurden).

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