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Einen besseren Schutz vor überteuerten Abmahnungen fordert der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (VZBV). Nach Angaben des Verbands wurden bereits sechs Prozent der Bundesbürger über 14 Jahren abgemahnt – das sind 4,3 Millionen Personen. Die Abmahnungen belaufen sich dabei in vielen Fällen auf Summen von 500 bis 1.000 Euro, meistens mit der Begründung, dass die Abgemahnten urheberrechtlich geschützte Bilder oder Musikstücke heruntergeladen haben sollen […] Der Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll Kosten einer ersten Abmahnung auf eine Summe von deutlich unter 100 Euro deckeln.

Wurde auch Zeit, dass diese Abzocke endlich aufhört! Danke an Söhnke für den Link!

Quelle: Computerbase.de


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11 KOMMENTARE

  1. Mich hat damals der Spass 2500€ gekostet. 400€ an die Firma für den Film, 2100€ Anwaltskosten von MEINEN Anwalt. bei 650€ Forderung.^^
    Auf die folgenden 6 Briefe habe ich nur noch wiedersprochen und keinen Cent gezahlt.

    Nie im Internet einen Anwalt nehmen, das ist kann unangenehmer werden als eine Prostata Untersuchung.

    • Ein solcher Betrag kann eigentlich nur entstehen, wenn es dein Anwalt hat zum Prozess kommen lassen, insbesondere also keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben hat.

      Ich beschäftige mich jetzt seit rund 2 Jahren mit dem Scheiß, und noch nie wurde ein Mandant vor Gericht zitiert. Der Trick ist folgender: Wenn die Unterlassungerklärung erstmal abgegeben ist, kann man sich vor Gericht nur noch um die Kosten streiten. Das senkt den Streitwert also auf 400 oder 600 Euro. Und dieser Streit ist völlig unrentabel für den Abmahnanwalt, insbesondere da er ja riskiert, sein Geschäftsmodell zu zerstören, wenn er eine Klageabweisung kassieren sollte.

      Und im übrigen sollte man natürlich von vorneherein mit seinem Anwalt die Gebührenfrage klären. Es macht ja keinen Sinn, den Anwalt zu beauftragen, wenn man nur die Wahl hat, ob man viel Geld an die Abmahnmafia oder noch mehr an den eigenen Anwalt zahlt.

      Ich kann hier nicht weiter ins Detail gehen, weil alles weitere in Richtung Rechtsberatung gehen würde. Aber es gibt Mittel und Wege, sich schon jetzt gegen die Abmahnmafia zu wehren.

  2. Man sollte anmerken, dass es § 97 II UrhG heute schon gibt, der in „einfachen Fällen“ die Abmahnkosten auf 100 Euro begrenzt. Das Problem ist, dass die Gerichte, an denen die Abmahnindustrie die Rechtsstreite entscheiden lässt, einfach behauptet, dass es stets eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes wäre. Es muss also kein neues Recht geschaffen werden, sondern das vorhandene Recht muss präzisiert werden.

    Und als weiterer Schritt muss dann noch die Störerhaftung des WLAN-Betreibers entfallen. Auch hierzu gibts schon Empfehlungen.

    Ihr müsst Euch das mal vorstellen: Die Internetprovider stellen eine Leitung zur Verfügung, haften aber nicht. Der WLAN-Betreiber stellt eine Leitung zur Verfügung, und der haftet für Rechtsverletzungen, selbst wenn er sie nicht selber begangen hat. Das ist eigentlich irre! Eine solche Gefährdungshaftung gibt es im Straßenverkehr, weil Autos potentiell gefährliche Gegenstände sind. Nach unserer Rechtssprechung hat also ein WLAN dasselbe Gefährdungspotential wie ein 300 PS-Auto … alles im Sinne der Abmahnindustrie.

  3. Das heißt dann Abmahnungen dürfen nur noch bis 100€ ohne echte Begründung verschickt werden – na das löst natürlich das Problem der unberechtigten Abmahnungen sofort.. nicht! Aber hauptsache mal ein bisschen etwas tun und Symptome bekämpfen.

    • In der Tat löst das das Problem, denn wenn die Abmahnindustrie nur noch 100 Euro bekommt, lohnt es sich wirtschaftlich nicht mehr, die Leute auf Verdacht abzumahnen. Bedenke: In jedem einzelnen Verfahren muss die Abmahnindustrie einen gerichtlichen Auskunftsantrag stellen, welchem Internetanschluss eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war. Das kostet schonmal Geld. Die laufenden Kosten der Abmahnfirmen kosten Geld. Und es gibt Leute, die weniger als 1.020 Euro netto verdienen, bei denen ist nichts zu holen. Alles in allem würde die Abmahnindustrie an 100 Euro-Abmahnungen nichts mehr verdienen.

    • Besser als nichts.
      Du kannst die unbegründeten Abmahnungen nicht wirklich abstellen, ohne dabei das Urheberrecht zu lockern.

    • Ob du es glauben willst oder nicht: So gut wie alle Abmahnungen sind berechtigt. Das einzig unkorrekte sind die Preise.

      • Da gebe Ich dir Recht die Preise waren viel zu Hoch, allerdings sollte es ja auch abschrecken es wieder zu tun, bei unter 100 Euro könnte das eventuell auf der Strecke bleiben. Ist ein schwieriges Thema aber Ich glaube nicht, das die Abmahngebühren zu senken die große Lösung ist, zumindest nicht für beide Seiten.

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