Gebrauchte Software

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für alle Programmhersteller: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden, dabei gibt es keinen Unterschied mehr zwischen DVD und Download. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Streit gegen den US-Konzern Oracle [...] Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied [...] Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD-Rom oder DVD oder aber um eine “nichtkörperliche Kopie” aus dem Internet handelt.

Wichtiges Urteil für uns Computerspieler! Wir mussten uns in den letzten Monaten und Jahren von den Spielherstellern viel zu viele Sachen aufdrängen lassen. Natürlich wollen diese gerne, dass wir unsere Spiel neu kaufen. Ich finde es außerordentlich erfreulich, dass hier mal für den “kleinen Mann (Zocker)” entschieden wurde…

Danke an Pacuu für den Link!

Quelle: Spiegel.de

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