Abmahnung-Wahn gestoppt?

In einer nun veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anforderungen an Filesharing-Abmahnungen deutlich nach oben geschraubt (Beschluss vom 14.11.2011, AZ I-20 W 132/11). Nach Ansicht der Richter genügt es nicht, pauschal wegen einer bestimmten Anzahl zum Download angebotener Musikstücke abzumahnen. Dies sei eine “völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung” und dafür dürften keine Gebühren verlangt werden [...] Der auf Medien- und Internetrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke hält den Beschluss des Oberlandesgerichts für bemerkenswert und glaubt, dass die Begründung der Düsseldorfer Richter Einfluss über das betroffene Verfahren hinaus haben dürfte. “Die Entscheidung führt in der Konsequenz dazu, dass Tausende Filesharing Abmahnungen als unwirksam anzusehen sind.” Theoretisch könne die Entscheidung auch dazu führen, dass einige Betroffene bereits gezahlte Abmahngebühren wieder zurückfordern könnten.

Da ich kein Jurist bin und daher nicht genau einschätzen kann, wie weitreichend die Folgen dieses Urteils sind, will ich mich mal zu weit aus dem Fenster lehnen – allerdings wurde es verdammt nochmal Zeit, dass so ein Urteil gefällt wird und damit die ganze Abmahn-Abzocke im Filesharing-Bereich gestoppt wird. Da wir durchaus einige kompetente Juristen in der Community haben, würde mich interessieren, was das Urteil denn nun für die Zukunft genau bedeutet?

Danke an Patrick für den Link!

Quelle: T-Online.de

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