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Nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung ist der südafrikanische Paralympics-Star Oscar Pistorius noch im Gerichtssaal in Haft genommen worden. Die Verteidigung verzichtete zunächst auf einen Berufungsantrag, der die Vollstreckung des Urteils ausgesetzt hätte […] Die Haftstrafe für Pistorius könnte bei guter Führung bereits nach zehn Monaten in Hausarrest umgewandelt werden, erklärten südafrikanische Justizexperten. Richterin Thokozile Masipa hatte bei der Verkündung des Strafmaßes betont, Pistorius habe grob fahrlässig gehandelt, als er im Februar 2013 vier Schüsse auf eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa abgab – auch wenn er dahinter nicht seine Freundin Reeva Steenkamp, sondern einen Einbrecher vermutete.

Irgendwie nehme ich Pistorius seine „ich habe auf einen Einbrecher geschossen“-Nummer nicht ab – für mich ist es daher auch keine fahrlässige Tötung, sondern eher Mord oder Totschlag. Fünf Jahre sind in diesem Fall ein Witz. Dies ist allerdings nur meine Meinung – wie seht Ihr die Sache?

Quelle: T-Online.de


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38 KOMMENTARE

  1. Also ich gehe davon aus, das man in Berufung geht.

    Es gibt 2 bzw 3 Präzedensfälle, wo fast alle 10-15 Jahre bekommen haben.
    Einer der 15 Jahre bekommen hat, hat durch das Dach einen vermeindlichen Einbrecher erschossen. Pech nur das er nicht berühmt ist.
    Oscar, kommt wenn alles gut für Ihn läuft, nach 10 Monaten aus dem Knast.

    Eine Frechheit.

    Ich bin mir nicht sicher, aber hier gab es sicherlich einen Behinderten Bonus oder den Star Bonus. Frau Richterin sagte ja auch, man könne Ihn ja nicht nur 2 Jahre wegsperren, weil er ein Star ist. Oder so ähnlich.

    Wie gesagt, wäre er ein normaler Bürger gewesen, dann hätte er mehr bekommen.

    Und hey schaut Euch mal an, was der gute Oscar noch so alles mit Waffen gemacht hat. Da hätte unser eins, ganz andere Strafen für bekommen.

    Aber der Spruch des Tages war definitiv:
    And the Oscar goes to…….
    JAIL

  2. Besser fände ich es übrigens, wenn du mal über die Geier Eltern des Opfers berichten würdest.

    Ihre größte Sorge ist nicht ihre tote Tochter, sondern dass sie jetzt kein Geld mehr von ihr bekommen. Die lassen sich jetzt großzügig für Interviews bezahlen usw., weil sie ihr Luxusleben das ihre Tochter als Model ihnen ermöglicht hat weiterleben möchten.

    Sie haben ihr teures Haus verkaufen müssen uvm., das sind jetzt also die schweren Lasten der Familie Steenkamp. Der Tot ihrer Tochter ist eher zweitrangig, erstmal dreht sich jetzt alles ums Geld.

    Sie haben sogar auf eine persönliche Anzeige gegen Pistorius verzichtet, dafür das er ihnen ca. 10000 Euro gezahlt hat.

    Diese beiden Geier sind der eigentliche Skandal an dem Ganzen, das bekommt man in den Medien natürlich sogut wie garnicht mit.

  3. Es bestehen genug Zweifel was einen (geplanten) Mord angeht, und Beweise die diesen Vorwurf erhärten wurden von der Anklage (bei der immer noch die Beweislast liegt, was viele gerne vergessen) keine geliefert.

    Für Notwehr konnte die Verteidigung keine glaubwürdigen Beweise liefern, mit dem was vorgelegt wurde liegt die Richterin absolut innerhalb des vom Gesetzes her vertretbaren und hat richtig entschieden.

    Ich bin persönlich der erste der Pistorius ans Kreuz nageln würde wenn er zweifelsfrei schuldig ist, allerdings gilt immer noch: In dubio pro reo.

    Ansonsten haben wir wieder Zustände wie zur Zeit der Hexenverfolgungen, wo Leute basierend auf haltlosen Anschuldigungen die sie nicht wiederlegen konnten ermordet wurden. Gerechtigkeit oder Fairness sind nicht den einfachen Weg zu nehmen oder aus ner Laune heraus zu Urteilen.

    Abschließend lasse ich folgendendes Zitat hier, das sich einige mal zu Herzen nehmen sollten:

    „Leichtsinnig sind die meisten bei der Erforschung der Wahrheit und geben sich mit den ersten besten Nachrichten zufrieden.“

  4. Ich glaube viele hier vergessen, dass der Gute einfach keine Beine hat?! Einfach mal so aus dem Bettchen aufstehen mitten in der Nacht wird nicht einfach sein.

    Klar klingt die Story auch gut zusammengereimt, aber ich glaube nicht das Pistorius einfach mal so aufsteht und wegläuft aus dem Bett… Egal was es war, dass man zuerst schießt und dann fragt halte ich trotzdem für Falsch – er hätte ja warten können bis der böse Einbrecher die Tür aufmacht und dann abdrücken. So oder so, schuldig ist er für mich, einem Menschen sein Leben genommen zu haben.

  5. die fakten sprechen halt eher für pistolius. aber nachvollziehbar ist es halt nicht. aber nur wenn man annimmt, dass pistolius so denkt wie wir. also tut er das wahrscheinlich nicht.

    vermutlich hat er ne mache, war nicht ganz bei trost etc., aber anzeichen dafür, dass er sie wirklich töten wollte gibt es soweit ich weiß ja keine.

    zumal das ja dann auch kaltblütig geplant gewesen sein müsste, da er direkt danach ja hilfe rief, sich bei ner freundin ausheulte usw. dann wär es nicht nur mord, sondern geplant gewesen usw, wofür es aber erst recht keine motive/beweise für gäbe.

    deshalb halt ich das urteil selbst für OK. wobei es lachhaft ist, dass man nach 1/6 der strafe (10monate) bei guter führung schon raus kann.

    • „die fakten sprechen halt eher für pistolius. aber nachvollziehbar ist es halt nicht.“

      Wie kann das sein? Wenn die Fakten für ihn sprechen ist das doch eher nachzuvollziehen als eine Vielleicht-Märchengeschichte, die man sich zusammenspinnt.

      Fakten sind grundsätzlich eher nachzuvollziehen als Nicht-Fakten.

      • die fakten, die es gibt, legen halt nahe, dass es nicht gewollt war (der hilferuf, das ausheulen bei freundin, usw). und es gibt eben nichts, kein motiv, weshalb er sie erschießen wollen sollte

        aber jeder normal denkende mensch wäre halt gar nicht erst davon ausgegangen, dass da jetzt n einbrecher ist und hätte nicht gleich geschossen. deshalb mit unserer denkweise nicht nachvollziehbar

  6. 5 Jahre? Heftig in Deutschland wären das höchsten 100 Sozialstunden geworden…

    Aber schön zu wissen das es auch in anderen Ländern eine lasche Justiz gibt, ich dachte das wäre nur in Deutschland so.

    • Lass mich raten:
      Keine Ahnung von Justiz aber einfach mal drauflosplärren. Fahrlössige Tötung, Mord und Totschlag sind ja auch ein und dasselbe 🙂

  7. Der „Opfer-Familie“ genügt das Urteil. Alle anderen Meinungen sind unwichtig und belanglos. Ein Mensch ist gestorben. Es wurde Recht gesprochen und alle betroffenen akzeptieren das Urteil und erkennen es an.

        • ..unwichtig? Deren TOCHTER ist tot. Das ist wohl mit Abstand die wichtigste Meinung!! Was kümmert euch das Urteil? Die einzigen für die das Urteil relevant ist, sind die beteiligten Familien.
          Jede Verurteilung soll doch dem Geschädigten Gerechtigkeit zusprechen oder irre ich mich da?

          • Ich zitiere da mal Wikipedia:

            „Hauptziel des Strafrechts ist nach heute herrschender Ansicht nicht, Gerechtigkeit in der Rechtsgesellschaft herbeizuführen, sondern den Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten. Dazu wirkt es sowohl präventiv als auch repressiv auf Täter und Gesellschaft ein.“

            Es ist nicht dafür da, Rachegelüste von Angehörigen zu befriedigen.

          • Dann entschuldige ich mich für meine Naivität. Denn das wusste ich wirklich nicht. Danke für die Belehrung auch wenn sich meine Meinung dagegen noch etwas sträubt ^^
            Aber ich kann es verstehen, so würden halt wirklich „Rachegelüste“ befriedigt werden. Hoffe keiner hat sich durch meinen Post vorherigen Post angegriffen gefühlt!

          • Du irrst dich gewaltig. Der Strafprozess hat den Täter im Mittelpunkt, nicht das Opfer. Selbst wenn sich das Opfer dem Prozess als Nebenkläger anschließt, ist das faktisch nur ein Anwesenheitsrecht, nicht mehr.

            Warum ist wohl ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn er befangen ist, weil z. B. das Opfer seine Ehefrau ist? Weil das Ziel des Strafprozesses eine objektive Ahndung des Täters ist und nicht etwa die Befriedigung von höchst subjektiven Rachegelüsten des Opfers.

            Befangener als Opfer/Opferfamilie kann man ja wohl gar nicht sein!

            Am Rande: Was du vielleicht meinst, ist der Zivilprozess, „… dem Geschädigten Gerechtigkeit zusprechen“. Das ist aber keine Frage von Knast oder Bewährung, sondern im Zivilprozess gehts um Schadensersatz in Geld. Oder Miete. Oder Kaufpreis. Und so weiter, aber nicht um Strafe.

            Vorliegend dürfte durch den Tod der Tochter wohl kaum ein Vermögensschaden eingetreten sein, und da sie nach 4 Schüssen wohl sofort tot war, kommen auch keine vererbten Schmerzensgeldansprüche in Betracht. Für zivilrechtliche Ansprüche sehe ich daher eher schwarz.

  8. Für mich geht es nicht darum was die Tat subjektiv ist oder ich ihm abnehme, sondern darum was man ihm nachweisen kann.
    Wenn man keinen Mord/Totschlag nachweisen kann sollte man dazu auch nicht verurteilen.
    Und zu den Einzelheiten des Prozesses und der Urteilsbegründung des Gerichts kann man sich meiner Meinung nach nur dann äußern, wenn diese veröffentlicht wird.

  9. Sehe ich ähnlich, die ganze Sache klingt für mich absolut unglaubwürdig. Ich meine ja es ist ein anderes land und da haben die sicher mehr mit Einbrechern, Gewalt usw zu tun… aber…allein die Vorstellung das der „finstere Einbrecher“ das Bad plündert und dabei dann noch schwer bewaffnet ist …
    Wenn ich mir also vorstelle ich habe eine Waffe, ein Telefon und eine Tür dank der Waffe im Auge… kann Verstärkung über den unten patrollierenden Wächter rufen, erscheint es mir mehr als Unglaubwürdig das ich wild das Feuer auf die Tür eröffne. Ich hätte es ja sogar noch gelten lassen wenn die Freundin direkt hinter der tür gewesen wäre und die tür öffnen wollte und er dann aus Panik geschossen hätte… aber das war ja auch nicht der fall.
    Diese Tatsachen + andere Indizien wie gepackte Tasche, Frau angezogen, SMS der Frau deuten mMn. doch schon auf Mord hin.

    • Genau wegen dieser Möglichkeiten, Telefon usw., ist er nicht freigesprochen worden! Wären nämlich die Schüsse auf den vermeintlichen Einbrecher die einzige Möglichkeit des Selbstschutzes gewesen, wäre es aus Notwehr straffrei gewesen.

      Verurteilt wurde er aufgrund eines sogenannten Notwehrexzesses, genau gesagt eines Putativnotwehrexzesses: Er wähnte sich in einer Notwehrsituation, „übertrieb“ jedoch seine Notwehrhandlung.

      Das ist vergleichbar mit dem Schulfall, wo der gelähmte Bauer die Nachbarskinder, die ihm die Äpfel klauen wollen, aus dem Baum schießt. Auch hier liegt formal eine Notwehrsituation vor, allerdings ist eben ein tödlicher Schuss für ein paar Äpfel vom Baum übertrieben.

      • Ja ich verstehe schon dass das Urteil bei Feststellung von Fahrlässiger Tötung korrekt war. Trotzdem sprechen einfach mMn. zu viele anzeichen gegen ihn. Ich meine allein wenn man das Bild des „Bades“ sieht wo sich der Einbrecher eingeschlossen haben soll. 1 qm klo d.h. wenn ich schiesse treffe ich ….und das er da nicht mal gerufen hat… klingt alles völlig unglaubwürdig

  10. Klar ist seine Story irgendwie unglaubwürdig. Aber wenn die Staatsanwaltschaft seine Räuberpistole nicht auseinandernehmen kann, kommt so etwas dabei raus. Die Richterin meinte ja vor ein paar Wochen schon, dass sie ihm kein Wort glaube, aber es keine eindeutigen beweise gebe. Also merkt euch das leute: wenn ihr wen loswerden wollt: immer durch die Tür/Wand/Decke erschiessen und behaupten, ihr dachtet es sei der Weihnachtsmann 😀

  11. Tja schwierige Sache. Nachdem was ich so aus den Medien und Berichten gehört hatte, kam mir das Ganze auch eher wie eine Affekthandlung also Totschlag vor und dann wären die 5 Jahre (die ja schon vorher ausgesetzt werden könnten) natürlich lächerlich wenig.

    In jedem Fall bleibt für mich ein bitterer Nachgeschmack nach diesem Urteil, da der Fall immer noch ziemlich undurchsichtig ist und man wohl nie zu 100% sagen können wird, was genau vorgefallen ist.

    • Die Abgrenzung Totschlag/fahrlässige Tötung hat nichts mit Affekt zu tun.

      Um das nochmal klar zu machen: Jede vorsätzliche/absichtliche Tötung eines Menschen ist tatbestandlich ein Totschlag.

      Um aus einem Totschlag einen Mord zu machen, müssen bestimmte Umstände in Tat oder Täter hinzukommen.

      Täterbezogene Merkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe.
      Tatbezogene Merkmale: Heimtücke, Grausamkeit, Gemeingefährlichkeit, Ermöglichung/Verdeckung einer anderen Straftat.

      In den Medien werden die Begriffe gerne durcheinandergeworfen. Ich vermute, es kommt hauptsächlich von der Übersetzung amerikanischer Begriffe. Dort gibt es „murder“ und „manslaughter“, die Anwendung der Begriffe stimmt jedoch nicht mit unserem Mord und Totschlag überein. In der Übersetzung wird auch aus Manslaughter häufig Mord. Zusätzlich gibt es dann noch den „involuntary manslaughter“, aber anstelle dies korrekt mit „fahrlässiger/unabsichtlicher Tötung“ zu übersetzen, wird es zu Totschlag!

      Und zum „Affekt“: Der spielt bei der Strafzumessung eine Rolle, nicht bei der Qualifikation. Ein „Mord im Affekt“ bleibt ein Mord, wenn ich also im Affekt eine Atombombe werfe (gemeingefährlich), bleibe ich Mörder und werde nicht zum Totschläger „degradiert“.

  12. Da in der besagten Nacht sonst niemand dabei war, wird man wohl nie sicher sagen können, was wirklich passiert ist…
    Wenn er wirklich Einbrecher im Haus bzw. im Bad vermutet hat und in Panik geraten ist, kann es durchaus sein, dass er seine Freundin aus Versehen erschossen hat… aber ich kann auch Skeptiker verstehen, denn das „Schießen durch die verschlossene Tür“ ist schon etwas merkwürdig… denn er musste ja davon ausgehen, dass seine Freunding irgendwo ist und da sollte man nicht „blind“ schießen… aber wie gesagt: schwer vorstellbar, was in so einer Situation in einem vorgeht..

  13. Seit ich das erste Mal davon gehört habe bin ich mir nicht sicher ob er die Wahrheit sagt oder nicht. Möchte mir da eigentlich auch keine abschließende Meinung bilden, weil die Wirklichkeit wohl nur er selbst kennt. Auf der anderen Seite sind 5 Jahre in einem Südafrikanischen Gefängnis kein Zuckerlecken, weil da größtenteils sehr schlechte Verhältnisse herrschen besonders für einen Weißen, zumindest hat er genug Geld um die Wärter zu kaufen.

  14. „vier Schüsse auf eine geschlossene Toilettentür in seiner Villa abgab“
    Es ist ganz klar MORD und das mit Vorsatz!
    Ein Schuss hätte denn „Einbrecher“ schon außer Gefecht gesetzt!

    5 Jahre für MORD ist ein Witz vor allen weil ey in 10 Monaten in Hausarrest umgewandelt werden kann.

    • Wie willst du bei einer geschlossenen Tür wissen, ob und wohin du getroffen hast?

      „Es ist ganz klar MORD und das mit Vorsatz!“

      Das ist eine Tautologie – Mord ist immer mit Vorsatz.

      „5 Jahre für MORD ist ein Witz“

      Eer wurde nicht für Mord verurteilt. Und ich bezweifel, dass du vor Gericht beweisen könntest, dass es Mord war.

    • Wenn Du einen einzelnen Schuss durch eine geschlossene Tür abgibst, bist Du Dir also sicher, dass Du denjenigen, den Du dahinter vermutest, von dem Du nicht weißt, ob/wie er bewaffnet/geschützt ist, so triffst, dass er außer Gefecht ist? Respekt für diese (theoretische) Leistung 🙂

  15. Ich kann mal wieder nur vom deutschen Strafrechtssystem ausgehen: Danach wären bei fahrlässiger Tötung 5 Jahre die Höchststrafe.

    Geht man davon aus, dass das Urteil insofern falsch ist, als dass es sich um eine vorsätzliche Tötung, also einen Totschlag handelte, wären 5 Jahre die Mindeststrafe.

    Ich denke, dass wir alle – letztlich aus der Presse – einfach zu wenig von dem Fall wissen, als dass wir ein Urteil zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit fällen könnten. Ich traue mir jedenfalls keines zu.

  16. Ich kenne nicht alle Fakten und mir ist auch nicht bekannt wie das Rechtssystem dort läuft aber ich habe das selbe Gefühl. Mit den Infos die man durch diverse Medien bekommen hat kann ich die „ich habe auf einen Einbrecher geschossen“ Nummer auch nicht ganz glauben.

  17. Den Vorsatz wird man ihm nicht nachweisen können! Sonst wär der Grundsatz „Unschuldig bis die Schuld bewiesen“ ja ausgehebelt!

  18. Ich will mich nicht über das Gericht stellen, aber ich glaube auch, dass da mehr dran war als er zugegeben hat. Beweisen ist aber schwer und zum Glück wird man noch wegen der Beweise verurteilt und nicht wegen Glauben.

  19. Also ich kann und werde nicht beurteilen, ob das ein Versehen war oder nicht. Keiner von uns war dort, keiner von uns kann sagen was Sache war. Wir kennen weder Beweise, noch Zeugenaussagen oder sonstwas genaueres.

    Fakt ist, die Richterin hat ihm abgenommen, dass er dachte es wäre ein Einbrecher. In diesem Fall ist das Urteil leider maßlos überzogen.

    Erinnerst du dich an den Fall in Deutschland, wo ein Biker einen Polizisten durch die Wohnungstür erschossen hat, weil er dachte das verfeindete Rocker kommen um ihn zu töten ? Dieser Mann wurde aus Notwehr Gründen freigesprochen.

    Klar in Südafrika haben sie ganz andere Maßstäbe und sonstwas und ich weiß nicht wie es dort mit Notwehr oder sonstwas aussieht, aber in ner Menge anderer Länder hätte man ihn dafür freigesprochen.

    Wie gesagt, alles unter annahme, dass er wirklich dachte es wäre ein Einbrecher gewesen.

    Sollte es wirklich absichtlicher Mord gewesen sein, so hätte es natürlich eine wesentlich härtere Strafe geben müssen.

  20. Sehe ich ähnlich Steve.
    Denn, wenn man sich das mal überlegt, kommt man meiner Meinung gezwungener Maßen zu dem Schluss dass er wusste dass es sie war die hinter der Badezimmertür hockte. Denn:

    1. Warum sollte sich ein Einbrecher im Badezimmer einschließen?
    Selbst wenn man sagen würde, weil der Pistorius mit der Knarre Jagd auf den gemacht hat, ergäbe das keinen Sinn. Ein Einbrecher will fliehen. Sprich weg vom Tatort. Das haben dort vor Gericht auch einige Kriminologen ausgesagt.
    2. Warum ausgerechnet 4 Schüsse?
    Das macht man nur um sicher zu gehen ob man das Gegenüber auch erwischt hat. Oder in einer Notwehrsituation in der man aus Instinkt und Schockzustand handelt. Auch das haben Kriminologen zum Besten gegeben.
    3. Warum gab es gleich mehrere Aussagen die Streit und Geschrei noch vor den Schüssen gehört haben wollen?
    Ein Einbrecher wird wohl kaum eine Konversation mit jemandem führen der mit einer Knarre unterwegs ist.

    Das sind für mich die drei Säulen warum für mich (also rein subjektiv) impliziert wird dass er gewusst haben muss was er da wem antut. Und vor Gericht wurden in diesen drei Themengebieten wesentlich detailliertere Dinge vorgetragen als ich es hier jetzt kann. Für mich ist der Kerl ein Mörder.

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