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Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich am Montag mit Mord- und Bombendrohungen befasst, die ein verlassener Ehemann auf Facebook veröffentlichte – und prüft damit erstmals die Grenzen der Meinungsfreiheit im Internet.

Ich denke (und hoffe) ja, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis härter gegen sowas vorgegangen wird. In diesem Fall hat eine Frau in den USA ihren Mann verlassen, der daraufhin völlig durchgedreht ist. Unter anderem hat er dann diesen „lyrischen Leckerbissen“ von sich gegeben:

Die verängstigte Ehefrau wandte sich an die Polizei und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen ihren Mann, der sich ihr nun nicht mehr nähern durfte. Elonis reagierte mit neuer Droh-Lyrik: «Falte deine Verfügung zusammen und steck sie in deine Tasche. Ist sie dick genug, um eine Kugel zu stoppen?»

Nachdem er anschließend festgenommen wurde, beruft er sich auf sein Recht der Meinungsfreiheit und gibt an, von Eminem inspiriert worden zu sein.

Schliesslich wurde Elonis festgenommen und vor ein Bundesgericht gestellt. In dem Prozess erklärte der Angeklagte, dass er sich vom Rapper Eminem habe inspirieren lassen und hinter den Texten keine Tötungsabsicht stehe. Das sei therapeutisch, sagte er. Es habe ihm geholfen, mit dem Schmerz umzugehen.

Das Urteil steht leider noch aus. Für die USA wird es wohl größere Kreise ziehen. Wie seht Ihr die Sache?

Quelle: nzz.ch

Danke an Georg für den Link!


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12 KOMMENTARE

  1. Nach meiner Ehrfahrung mit den USA schätze ich geht er wegen dem „Lyrics“ frei wegen Freedom of Speech, und weil es keine zweifelsfrei klare „Ich werde dich töten!“ Äusserung war, für die Bombendrohung wird er aber wenn sie klar genug geäussert war einfahren .

  2. Der Fall hat mit Meinungsfreiheit wenig zu tun. Eher mit der Redefreiheit. Und die wird in den USA SEHR hoch gehalten, die Grenzen, in denen jeder von sich geben darf, was er will, sind sehr weit. Das ist tatsächlich auch eine Frage der nationalen Indentität. Ein in Deutschland lebender Amerikaner hat das hier: http://usaerklaert.wordpress.com/2007/04/21/freedom-of-speech-teil-3-von-dem-recht-tom-cruise-seinen-schuh-vogeln-zu-lassen/ auf seinem Blog ausführlich beschrieben. Die Kultur ist eben doch eine Andere als in Deutschland. Mir ist die in Deutschland lieber, aber ich glaube das hat etwas damit zu tun, womit ich aufgewachsen bin.

  3. Mit Meinungsfreiheit hat das nichts zu tun.

    Meinungen sind etwas anderes als Beleidigungen oder Drohungen. Wir haben nahezu schrankenlose Meinungsfreiheit in Deutschland, von bestimmten Nazi“meinungen“ betreffend die Geschehnisse um 1933-1945 mal abgesehen.

    Meinungsfreiheit bedeutet, dass ich die Möglichkeit habe, meine Meinung zu äußern. Nicht, dass ich sie ÜBERALL äußern darf. Bezogen aufs Internet muss mir Steve z. B. nicht das Publikum zur Verfügung stellen, sondern er kann mich aus seinem Blog ausschließen. Meine Meinung kann ich in einem eigenen Blog äußern oder, falls ich keine Frischluftallergie habe, auf dem Marktplatz jedem sagen, der sie nicht hören will.

    Genauso wenig ist es eine Frage der Meinungsfreiheit, wenn irgendwelche Femen-Schlampen meinen, ihre schriftlichen Forderungen, niedergelegt auf ihren Titten, in einer Kirche präsentieren zu dürfen. Gerne dürfen sie jedoch dieselbe Meinung auf Klopapier schreiben und wahlweise veröffentlichen oder runterspülen.

    Kritisch wird es mit der Meinungsfreiheit übrigens, wenn die genehmigte Meinungskundgabe von selbst ernannten Sittenwächtern, meist ebenso linker wie eindimensionaler Denkstruktur, durch Niederbrüllen unterbunden wird. Nachdem bei solchen Anlässen immer genug Ordnungshüter anwesend sind, wäre ich für die Einführung von Polizeiknebeln, so in der Ausführung von Pulp Fiction!

    Aber zurück zum Thema: Drohungen sind nicht von der Meinungsfreiheit umfasst. Thema beendet! 😉

  4. Ja Meinungsfreiheit einschränken, super, das letztemal ist ja auch schon 80 Jahre her.

    Die Meinungsfreiheit ist gesetzlich ganz klar geregelt.

    „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

    Und so sollte es auch bleiben. Das der hier erwähnte Mann allerdings seiner Ex-Frau gedroht hat, sollte unbestritten sein und entsprechend sanktioniert.

    • Du zitierst hier aber aus dem deutschen Grundgesetz, dieses wird amerikanischen Gerichten aber herzlich egal sein.
      Außerdem kann der Staat in fast jedes Grundrecht eingreifen, und tut dies auch dauernd, auch in die Meinungsfreiheit, wenngleich da nicht so oft.
      Und wie Yo schon sagte, du darfst deine Meinung zwar äußern, bist aber dann nicht von Konsequenzen befreit. Du kannst also jemanden beleidigen, das ist theoretisch durch die Meinungsfreiheit geschützt, aber eine Beleidigung bleibt es trotzdem.

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