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Wer künftig bei Facebook Beiträge teilt, muss unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen. Die Inhaberin einer Fahrschule soll über 1000 Euro zahlen, nachdem sie einen Bericht der Bild „geshared“ hatte. Der Fotograf erwirkte eine Abmahnung, weil er als Urheber nicht genannt wurde […] Das Urteil hat durchaus enorme Tragweite. Denn der Rechteinhaber verlangt in der Abmahnung insgesamt die Zahlung von über 1000 Euro. Bei der schieren Masse an Beiträgen, die täglich über Facebook geteilt werden, könnte daraus ein lukratives Geschäftsmodell für Abmahnanwälte entstehen. “Für die Blogbetreiber besteht eine große Gefahr“, warnt Solmecke, “diese dürfen den Share Button nur anbringen, wenn die zum Teilen vorgeschlagenen Bilder auch mit so weitreichenden Lizenzen versehen worden sind, dass sie in den sozialen Netzwerken weiter verteilt werden dürfen.”

Richtig, natürlich sind wir Seitenbetreiber jetzt wieder die Bösen. Diesem Abmahn-Krebgeschwür endlich mal einen Riegel vorzuschieben, ist ja völlig undenkbar – schließlich verdienen daran ja zu viele Leute mit. Ich könnte echt kotzen, wenn ich das alles lese…

Quelle: Meedia.de

Danke an Ginky für den Link!

*Edit*

An dieser Stelle eine kleine Ergänzung. Community-Mitglied und Jurist Kinki hat seine Einschätzung zu der Thematik in die Comments gepostet. Ich finde diese äußerst hilfreich und möchte sie mit Euch teilen:

Für Panicmode ist es zu früh. Die (neuen) Medien kochen die Sache vermutlich um einiges heißer, als sie gegessen wird.

Ich will an dieser Stelle die Thumbnail-Rechtsprechung nicht in allen Einzelheiten darlegen. Nur soviel: Der BGH hat schon entschieden, dass die Google-Thumbnails hinzunehmen sind und keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Meiner Einschätzung nach dürfte es mit FB-Thumbnails dann auch nicht anders laufen.

Die ganze Sache hat also in etwa so viel Substanz wie die Redtube-Abmahnungen. Leute mit schwachem Darm scheißen sich die Hose voll und zahlen. Alle anderen, die keine Panik schieben, zeigen den Abmahnfritzen die kalte Schulter.

Richtig ist allerdings, dass dieses Abmahngeschäft dringendst reformiert gehört. Insbesondere muss verhindert werden, dass der Abgemahnte die Anwaltskosten des Abmahners zahlen muss, denn genau das ist ja das Geschäftsmodell, und damit ist Deutschland weltweit (!) einmalig. Diese Abmahnanwälte sind eine Schande für meine Zunft.


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10 KOMMENTARE

  1. Kurzes Update zu der ganzen Geschichte, Golem berichtet heute, das es keinen Vergleich gegeben hat, und das die Abmahnung vom Fotografen zurück gezogen wurde!

    Quelle: http://www.golem.de/news/urheberrecht-bild-fotograf-zieht-abmahnung-zum-facebook-button-zurueck-1503-113161-2.html

    Zum Anwalt Solmecke vielleicht noch ein paar Worte. Wenn man viel auf Golem oder Heise unterwegs ist, stolpert man oft über den Namen, weil er zu jedem größeren Thema das Ende des Internets verkündet. Das ist zwar irgendwie berechenbar, hat aber den Vorteil das er dadurch viel PR und Medieninteresse auf Netzpolitik zieht.

  2. Ist durch das Teilen nicht die „Quelle“ zu sehen? Entsprechend dürfte ich doch so etwas zeigen.

    Oder wie sieht das mit so einem Katzenbild aus? Wenn ich jetzt Katzenfotograf wäre und Katzenbilder auf meine Katzen-HP stelle, darf ein Blogger das Katzenbild bei einem Post über Katzen bei Angabe der Quelle uneingeschränkt verwenden? Oder muss er erst den Katzenfotograf fragen?

    Bei Büchern (auch ein öffentliches Medium) darf ich doch auch zitieren?

    • Natürlich musst du erst die Veröffentlichungsrechte erwerben, ehe du ein fremdes Bild veröffentlichen darfst, es sei denn, das Bild steht unter freier Verwendung, ich glaube das heißt creative commons license. Und selbst da musst du zumindest die Quelle angeben.

      Der Vergleich mit dem Buch hinkt: Das Zitaterecht erlaubt erstens nur einen Auszug (nicht das ganze Buch bzw. Bild), zum anderen soll es die Auseinandersetzung mit dem Inhalt ermöglichen.

      Beispiel: „guck mal, was der schreibt: [Zitat]“ ist im Grunde nicht vom Zitatrecht gedeckt.
      „guck mal, was der schreibt: [Zitat] Ich bin anderer Meinung, weil …“ ist die Auseinandersetzung mit dem zitierten Inhalt.

  3. Für Panicmode ist es zu früh. Die (neuen) Medien kochen die Sache vermutlich um einiges heißer, als sie gegessen wird.

    Ich will an dieser Stelle die Thumbnail-Rechtsprechung nicht in allen Einzelheiten darlegen. Nur soviel: Der BGH hat schon entschieden, dass die Google-Thumbnails hinzunehmen sind und keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Meiner Einschätzung nach dürfte es mit FB-Thumbnails dann auch nicht anders laufen.

    Die ganze Sache hat also in etwa so viel Substanz wie die Redtube-Abmahnungen. Leute mit schwachem Darm scheißen sich die Hose voll und zahlen. Alle anderen, die keine Panik schieben, zeigen den Abmahnfritzen die kalte Schulter.

    Richtig ist allerdings, dass dieses Abmahngeschäft dringendst reformiert gehört. Insbesondere muss verhindert werden, dass der Abgemahnte die Anwaltskosten des Abmahners zahlen muss, denn genau das ist ja das Geschäftsmodell, und damit ist Deutschland weltweit (!) einmalig. Diese Abmahnanwälte sind eine Schande für meine Zunft.

  4. Du musst mit dem Wind segeln Steve. Gaucho macht n paar coole Bilder für deine Postings, du teilst den Kram, Gaucho verklagt und ihr setzt euch 50:50 nach Kuba ab!

  5. Wäre dafür, dass der, der den Beitrag dorthin stellt und den „Share“ Button freigibt dafür zahlen muss. Immerhin ist derjenige ja über die Weiterverbreitungsrechte informiert und facebook lässt es ja nicht zu, Beiträge „ohne“ Bilder zu teilen?

    Lächerlich wie die Rechtslage noch immer um Jahrzehnte nachhinkt und solche Spacken für 0 Arbeit einen bzw. zwei ganze Arbeitsgruppen künstlich am leben erhält (Heute ist ja jeder Fotograf und eine Pest im Vergleich zu früher)

    • So ist es ja bisher und das ist auch das Problem. Facebook hat durchaus eine „Artikelbild entfernen“-Funktion beim Sharen. Zumindest das letzte Mal als ich geguckt habe. Nur ich frage mich, wo der Unterschied von einem Sharebutton (=Blogger muss zahlen) zum Hineinkopieren der URL zum Blogbeitrag in den eigenen Status ist (=User muss zahlen)…

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