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Nachdem der olle Paape unseren Studio-Tag abgesagt hat, bekommt Ihr im neuen Mini-Vlog einen Einblick in einen Krömer-Tag. Vielleicht für den ein oder anderen von Euch ganz interessant…


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15 KOMMENTARE

  1. Super Vlog, macht wie immer viel Spaß sich das anzusehen. Würde euch nur zu gerne unterstützen aber München ist leider ein gutes Stück entfernt 😀

    Gruß Nico

    PS: Schau mal bitte in deine Facebook PN’s hab dir vor einiger Zeit mal geschrieben :/

  2. Oli Schulz würde sagen: Der Krömer ist ein Mann von der Straße!

    Top vlog 😀 Geh mal Pappe verprügeln damit er weiß wie sich ein Fahrradunfall anfühlt!

  3. Ist n guter Vlog! Da sieht man einfach, dass du einer von uns bist Steve. Mal nur zuhause Chillen und so ist halt einfach sympathisch.

  4. Na ja du bist der einzigste der den Schnee nicht weg macht die anderen wissen schon warum sie das machen ,
    wenn jemnd stürzt uf dem Weg vor deinem Haus dann bist du mit verantwortlich und musst zahlen.

    Gruß

    Peter

    • Kommt darauf an was in der Hausordnung seines Mietvertrages steht, wird das nicht im Vertrag auf dem Punkt gebracht, ist der Mieter auch nicht zuständig.

      Bei mir muss der Vermieter zum räumen kommen, da ich zu der morgendlichen Uhrzeit wegen Schichtarbeit nicht räumen kann und im Mietvertrag der Winterdienst deswegen weggelassen wurde.

      • blub

        Voraussetzung ist, dass die Übertragung im Mietvertrag ausdrücklich geregelt wird. Eine Regelung allein in der Hausordnung genügt nur, wenn die Hausordnung ausdrücklich in den Mietvertrag einbezogen wird. In der Regel genügt es, den Winterdienst formularmäßig im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Mietvertrag einzubeziehen (OLG Frankfurt WuM 1988, 399).
        Allerdings kann der Vermieter seine Mieter nicht durch die nachträgliche Änderung der Hausordnung und damit des Mietvertrages zum Schneeräumen verpflichten (LG Bonn NJW 1958, 146).

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