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Witzige Idee. Die Autokäufer-Visitenkarten nerven echt…


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8 KOMMENTARE

  1. Ich finde die Idee klasse! Ist mir doch wurscht ob ich da Recht habe oder nicht. Das ist MEIN Auto und da hat keiner dran rumzufingern! Mich würde interessieren ob sich durch den Sticker tatsächlich einer von den Typen davon abhalten lässt sein Papiermüll an das Auto zu klemmen.

    • Rechtlich betrachtet darf ich auf deinem (geparkten) Auto Riverdance aufführen, solange ich keine Dellen hinterlasse! Oder beim Einparken vorne und hinten an die geparkten Autos andotzen, solange nix kaputtgeht (was allerdings bei den heutigen lackierten Stoßfängern nicht mehr ganz so leicht ist)!

      Die rechtliche Grenze dürfte da erreicht sein, wo du einen nennenswerten Aufwand betreiben musst, um dein Fahrzeug wieder betriebsfertig zu bekommen. Also wenn ich dir die Luft aus dem Reifen lasse oder deine Windschutzscheibe mit Rasierschaum verschmiere, dann ist das zwar auch keine Substanzverletzung, aber trotzdem eine Sachbeschädigung und als solche zu unterlassen.

      Bei einer Visitenkarte im Fensterspalt der Fahrertüre wird man niemals von einem solch schweren Grad der Beeinträchtigung ausgehen können.

      Rechtlich interessant wäre eher der Fall, wenn du ein großes deutlich lesbares Schild ins Seitenfenster hängst „bitte keine Visitenkarten anstecken“, ähnlich dem „bitte keine Werbung einwerfen“ am Briefkasten. Ich denke, dass in diesem Fall, wenn das Schild hinreichend deutlich sichtbar ist, ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Das isses dann aber auch.

      • Visitenkarte im Fenstergummi, Kleines Loch, dadurch Wassereinlauf in die Türelektrik und der Motor des Fensterhebers hat sich dadurch verabschiedet. Ist das nun Sachbeschädigung?

        Und ja, so vorgekommen bei einem 2002er Toyota Corolla E12. Zum Glück hinterlassen die Täter ein Beweisstück am Tatort…

        • Wenn du genau diese Visitenkarte als Ursache beweisen kannst, kann selbstverständlich ein deliktischer Schadensersatzanspruch bestehen.

          Du wirst mir aber zustimmen, dass in aller Regel eine solche Visitenkarte eben keinen Schaden anrichtet.

  2. Leute die sowas ernst nehmen posten auch Spruchschilder auf denen sie irgendwelchen neuen Facbook Richtlinien widersprechen, auf Facebook…

  3. Ist eine nette Idee, lässt sich aber rechtlich kaum halten. Es wird sich kaum nachweisen lassen, dass die Visitenkarte von einem Mitarbeiter mit Prokura hinterlassen wurde, als Ausrede wars immer der Parkplatznachbar, der dem Autohändler was Böses wollte, der die Karte umgesteckt hat.

    Es dürfte auch äußerst zweifelhaft sein, ob dem alltäglichen Vorgang „Hinterlassen einer Visitenkarte“ trotz des Stickers rechtlich ein Rechtsbindungswille unterstellt werden würde.

    Es gibt da einen ähnlichen Schulfall mit einem entscheidenden Unterschied: Jemand hebt auf einer Auktion die Hand, um einen Bekannten zu begrüßen. Sein Handheben wird als Gebot bewertet und er erhält daraufhin den Zuschlag. Rechtlich hat er tatsächlich ein Gebot abgegeben, seine Willenserklärung kann er jedoch anfechten. Dies wiederum führt jedoch möglicherweise zu Schadensersatzansprüchen.

    Der Unterschied ist: Wenn ich mich auf einer Auktion befinde, muss ich soweit informiert bzw. sensibilisiert sein, dass mein Handheben eine Willenserklärung bedeuten könnte. Das Umfeld eines Parkplatzes ist da etwas anderes; hier erwartet der Autohändler nicht, mit Kaufangeboten konfrontiert zu werden, sondern er will mit der Visitenkarte selber ja gerade eine unverbindliche „invitatio ad offerendum“ hinterlassen.

    Oder man stelle sich die Betrugsfälle aus den Kinderzeit den Internets vor: „Wenn Sie auf diesen Link klicken, schulden Sie mir 1000 Euro“. Auch solche Versuche wurden von der Rechtsprechung sehr schnell unterbunden.

    Alltägliche Handlungen wie Heben der Hand, Hinterlassen einer Visitenkarte oder Klicken eines gewöhnlichen Links enthalten eben keinen Rechtsbindungwillen … es sei denn, ich befinde mich ganz speziell auf einer Auktion.

    Fazit: Spar die die 3 Euro für den Sticker!

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