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Ein Realschullehrer aus Nordrhein-Westfalen hatte seine Schüler daran gehindert, nach dem Unterricht den Klassenraum zu verlassen. Deswegen hat ihn das Amtsgericht in Neuss jetzt verurteilt – wegen Freiheitsberaubung […] Der Lehrer hatte einer lauten Schulklasse eine schriftliche Arbeit aufgebrummt: Sie mussten einen Wikipedia-Eintrag über einen Musiker abschreiben. Nach dem Unterricht mussten die Sechstklässler ihre Arbeiten einzeln abgeben. Dabei hatte der Lehrer mehrere Schüler daran gehindert, den Raum zu verlassen. Einer von ihnen hatte schließlich per Handy die Polizei gerufen.

Ist es echt schon soweit gekommen? Wenn man Schüler nachsitzen lässt, ist es „Freiheitsberaubung“? Was stimmt denn nur nicht mit den Eltern heutzutage?

Quelle: Spiegel.de

Danke an die vielen Community-Mitglieder, die mir den Beitrag verlinkt haben!


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44 KOMMENTARE

  1. Hinzuzufügen ist, dass die festgelegte Strafe eine Fortbildung zum „Umgang mit undisziplinierten Schülern“ ist, mit Strafandrohung, nur für den Fall, dass die Fortbildung nicht absolviert wird.

  2. Klar ist es überzogen, wegen so was zu klagen, aber die Regeln wird’s ja nicht erst seit gestern geben, oder? Wenn es dem Lehrer verboten ist, einen Schüler daran zu hindern das Klassenzimmer zu verlassen, hat er das auch nicht zu tun, Punkt. Ob man das jetzt so eng sehen muss, wie es offenbar einige Eltern getan haben, keine Ahnung.
    Ich kann mir aber fast nicht vorstellen, dass das der erste „Vorfall“ zwischen Lehrer und Klasse war, denn wenn es ein gutes oder zumindest ein normales Verhältnis gibt, wird vermutlich auch kein 13-Jähriger mal eben die Polizei rufen, weil die Klasse nachsitzen muss.
    Die meisten Lehrer sind völlig in Ordnung, aber es gibt überall „schräge Vögel“. Ich hatte ne Lehrerin, die immer die Tür abgeschlossen hat, weil sie nicht wollte das wir aufs Klo gehen und ne Andere hat auch schon mal mit ihrem Schlüsselbund (!) nach Schülern geworfen – und mich z.B. damit mal fast im Gesicht erwischt – und das war in der Oberstufe, obwohl wir ne relativ friedliche Klasse waren.
    Hätten wir auch zur Polizei gehen können, aber haben wir halt innerhalb der Schule geklärt und mein Abi ist erst 5 Jahre her, so viel kann sich ja noch nicht geändert haben 😀

  3. Vorab: JA, es ist dem Lehrer verboten die Kinder im Raum einzuschließen, JA, das Urteil ist im Grunde richtig.
    ABER: Was soll ein Lehrer heutzutage machen. Weiter unten in den Kommentaren steht was von Ermahnungen, Briefen an die Eltern, Ausschluss vom Unterricht und nacharbeit unter Aufsicht.

    Fangen wir also mal mit den Ermahnungen an: Welchen Schüler juckt es wenn er mal vom Lehrer angeschnauzt wird? Richtig, keinen. Meist wird der Lehrer danach noch heimlich ausgelacht und die Schüler die ärger bekommen haben bekommen Unterstützung von der Klasse im Sinne von „Der Lehrer übertreibt mal wieder“ oder „so schlimm war das garnicht“.
    Weiter zu den Briefen: Wie auch schonmal in den Kommentaren erwähnt wurde sind es heutzutage bei den Eltern meist die Lehrer die was falsch gemacht haben. „Mein Kind soll gestört haben? Kann nicht sein!“. Zudem ist es den Schülern in dem Alter meist eh egal was die Eltern sagen.
    Ausschluss vom Unterricht ist mit Nacharbeiten mMn die einzig sinnvolle Art Schüler zu bestrafen. Sind sie Laut schickt man sie vor die Tür und der Schüler muss alles was er verpasst hat entweder zuhause, oder an einem anderen Tag in der Schule nacharbeiten. Vorher natürlich die Eltern informieren. Allerdings kann es gut vorkommen das in der Stunde in der Nachgearbeitet werden soll, die Kinder auch wieder nicht arbeiten.

    Dummerweise wird passiert letzteres immer viel zu wenig, weil die Lehrer darauf verständlicherweise auch keine Lust haben. Müsste man ja länger in der Schule bleiben.

    Nichtsdestotrotz ist eine Klage hier vollkommen übertrieben. Bei uns an der Schule ist es schon vorgekommen das Schüler geschlagen wurden. Dies ging auch immer erst zur Schulleitung oder zum Vertrauenslehrer und danach erst vor Gericht.

    • Ein onzept aus meiner Schulzeit das ich da empfehlen kann ist das des „Trainingsraums“. Klingt bescheuert, ist aber recht effektiv. Schüler die den Unterricht stören werden einmal (oder zweimal?) verwarnt und danach aus dem Unterricht geschmissen. Problem daran ist, dass der Schüler a)so Möglichkeit Blödsinn zu machen und b)Lehrer ihre Schüler gar nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen. Lösung: Ein Raum in den eben solche Schüler geschickt werden. Dort muss dann eine festgelegter Bogen ausgefüllt werden (was hab ich gemacht? Warum? Fühl ich mich schlecht?), bevor man wieder zurück darf.
      Fliegt man dreimal in den Trainingsraum in einem Halbjahr gibt es eine Klassenkonferenz, was ja die allerste Stufe aller schulischen Disziplinarmaßnahmen ist. Dieser Automatismus sorgt dafür, dass nicht ein einzelner Lehrer nachher der Schuldige ist (aus Sicht der Eltern). In der Oberstufe entfällt der Trainingsraum natürlich, dass wäre wohl auch den Lehrern zu blöd gewesen. In der Unterstufe schien er aber seinen Nutzen durchaus erfüllt zu haben. Allgemein wurde es etwas ruhiger und diejenigen, die man eh kaum disziplinieren kann flogen raus. Die Lehrer wiederum hatten ein Mittel an der Hand das von ganz oben abgesegnet war und das sie einsetzen konnten ohne das sie sich gleich einer Horde wütender Eltern gegenüber sahen.

  4. Es erstaunlich wie dreist die Schüler heutzutage sind.Als ich nachsitzen musste bin ich ausm Fenster geflüchtet aber nie hätte ich ein Lehrer/lehrerin dafür verklagt das sie die Tür zuschließt.Bei uns gehörte es zum Nachsitzen einfach dazu.

    • Ohne die Eltern kommt die Klage nicht zu Stande. Zu meiner Zeit hat es auch ein paar Kinder gegeben die mit dem Argument der Freiheitsberaubung kamen, aber da haben die Eltern dann eingesehen, dass die Strafe gerechtfertigt ist. Das Problem liegt hier bei den Eltern die einerseits möchten, dass die Schule ihnen Arbeit bei der Erziehung abnimmt und andererseits an allen Ecken dagegen steuern. Kinder suchen natürlich nach Schlupflöchern um Strafen zu umgehen. Das ist kein Indiz für eine „schlechte Generation“ aber wenn sie lernen, dass sie mit so etwas durch kommen dann werden sie das Verhalten natürlich beibehalten. Ich verstehe da auch die Rechtsprechung nicht die mit so einem Urteil … als Richter muss man doch erstmal herzhaft lachen.

      • Ohne mir jetzt den Fall genau angesehen zu haben: Die Polizei wurde ja offenbar eingeschaltet also kann auch diese die Ermittlungen aufgenommen haben bzw. die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben.
        Ergo müssen nicht zwingend die Eltern Anzeige erstattet haben.

        Und inwiefern hier das Problem bei den Eltern liegt ist mir auch schleierhaft, ich bezweifle das diese den Lehrer dazu genötigt haben die Schüler körperlich am verlassen der Klassenräume zu hindern.

        Als Richter würde ich bei dem verdacht der Freiheitsberaubung ebenfalls nicht lachen, egal durch welche Umstände diese zustande kommen.

        Aber mit Parolen wie „früher hätte es das nicht gegeben“ kann man sich das leben natürlich auch sehr einfach machen.

      • Da gibts nix zu klagen.
        Einer der Schüler hat die Polizei gerufen.
        Ab diesem Punkt rutschen sie in eine Zeugenrolle und der Staatsanwalt entscheidet, ob er ein Strafverfahren eröffnet.
        Das ist keine Beleidigung, wo man einen Strafantrag einreichen muss.

    • Ganz so krass wars bei mir net, aber wenn ich mal so meine Schulzeit reflektiere…also 1x im jahr wäre dann sicher son anruf gekommen. Dummerweise hätte damals ne Brieftaube herhalten müssen da es in den 80er nicht wirklich handy gab.

      • Ihr wollt mir doch nicht erzählen, dass ihr regelmäßig vom Lehrer körperlich daran gehindert wurdet die Klasse zu verlassen oO

        • Naja, aber der Eine, oder der Andere musste schon etwas länger im Klassenraum sitzen, wenn man Scheisse gebaut hat.
          Ggf noch ins Lehererzimmer, zum Rektorat, zum Nachsitzen, den Hof fegen etc.
          Ein Lehrer war ne Rspektsperson und man musste halt für seine Taten einbüßen, was gesagt wurde, musste eingehalten werden.

          Wenn ich mich so daran erinnere, dann waren die Zeiten von der 7 Klasse – zur 9 Klasse schon heftig.

  5. Lachhaft, ich erinner mich an locker 2 x nachsitzen wo der lehrer nach den regulären schulfächer noch 1e zum nachsitzen dranhängte und hat sogar die tür abgeschlossen, egal ob zuhause unsere eltern mit dem mittagessen gewartet haben oder nicht.
    UND DAS WAR OK SO.

    Bisher dachte ich eigentlich immer Müllabfuhr oder Soldat isn scheiss job, aber das man jetzt als Lehrer mit 1em Bein schon fast im Knast hockt wenn man disziplinarmaßnahmen anwenden muss.
    Unter Freiheitsberaubung verstehe ich definitiv was anderes. Das ein schüler da auch sofort sein Handy zieht und die Polizei ruft ist extrem dreist, da sollte eig der 1. schritt richtung Rektorat oder Vertrauenslehrer gehen.

  6. Erst einmal finde ich es richtig das er dafür eine Strafe bekommt, denn ein Lehrer hat einen Schüler nicht daran zu hindern den Klassenraum zu verlassen !
    ABER und dies ist ein großes aber, es sollte viel mehr und bessere Möglichkeiten geben Schüler abzustrafen. Heutzutage geben die Schüler doch nen Fick auf das was Lehrer sagen. Wenn ein Schüler nicht zum Unterricht erscheint oder scheisse baut, sollte es unter anderem auch Strafen für Eltern geben sollten Sie nicht dabei helfen Ihre Brut zu zügeln.

    • Letzteres wurde bei uns an der Schule jetzt wohl eingeführt. Wenn ein Schüler andauernd zu spät kommt und/oder häufig garnicht erscheint, bekommen die Eltern von der Bezirksregierung (glaube ich) nen Brief und sie müssen Strafe zahlen.

    • äh das ist alles schon so?
      Wenn ein Schüler nicht zum Unterricht erscheint, hat das irgendwann Konsequenzen für die Elten.
      Ebenso führt massives Fehlverhalten zu Konsequenzen.

  7. Aus juristischer Sicht ist es wohl in Ordnung: Der Lehrer hindert die Schüler physisch daran, den Raum zu verlassen. Zudem sind „Strafarbeiten“ im eigentlichen Sinne (zumindest in NRW) gar nicht zulässig (oder waren es bis vor ein paar Jahren). Schon der Begriff „Strafarbeit“ war unzulässig. Zudem hat man als Lehrer andere Methoden die Schüler abzustrafen (wenn sie einer gestellten Aufgabe nicht nachkommen).

    Nimmt man das Ganze jetzt mal aus der weltlichen Perspektive frag ich mich, ob da einfach vorher sehr viel in der Klsse schief lief oder ob der Schüler einfach eine unglaubliche Diva ist. Ich mein come on…man muss sich schon sehr wichtig nehmen so einen Blödsinn durchzuziehen.

  8. Der Lehrer hat eben nicht verstanden, was er gesetzlich darf und was nicht. Klar kannst du Schüler nachsitzen lassen, aber du darfst sie nicht aktiv und körperlich am Verlassen des Raumes hindern.

    Es steht dem Lehrer natürlich frei ein solches Verhalten entsprechend negativ zu bewerten und anderweitig zu handeln (Elterngespräch, Note herabsetzen usw.). Das weiß aber grundsätzlich auch jeder Lehrer, Ausnahmen bestätigen hier wohl die Regel.

  9. Unsere Lehrer hatten genug Autorität, dass da keiner körperlich am Verlassen des Raums gehindert werden musste. Allerdings war das auch noch eine Zeit wo Eltern pauschal erstmal glaubten dass die Schüler das Problem sein könnten, wenn Noten nicht passten oder Nachsitzen aufgebrummt bekamen. Heute glauben so viele Deppen ihre Brut wäre hoch begabt und aus Prinzip unschuldig.

    • Ich muss allerdings zugeben das ich selbst nicht sagen könnte, ob ich es als Schüler eingesehen hätte so eine blödsinnige Nachsitzenarbeit für Musik(!) zu machen. Ich hab in Englisch früher mehrmals nachsitzen müssen, weil ich einfach mit den Hausaufgaben extrem geschludert habe. Deswegen durfte ich dann insgesamt dreimal am letzten Tag vor den Ferien noch da hocken und Aufgaben nacharbeiten. Das war okay, ich hab was versäumt, ich arbeite es in meiner eigentlich freien Zeit unter Aufsicht nach. Aber Musik? Einen Wikipediaartikel abschreiben? WTF?
      In der Mittelstufe hätte ich dasd gaaanz vllt. noch mitgemacht, in der Oberstufe wäre ich definitiv gegangen.

      • Hier sind es ja Sechstklässler… Wenn die Schüler da einfach gehen macht der Lehrer irgendwie wirklich was falsch. Er darf sie aber natürlich nicht aufhalten und müsste ihnen entweder in Absprache mit den Eltern nachsitzen geben oder eine Missbilligung ausstelen, die ja zu Schulverweisen führen können.

    • Kinder können hochbegabt sein und trotzdem Blödsinn im Unterricht machen, außerdem sind viele hochbegabte Kinder tatsächlich unterdurchschnittliche Schüler, weil sie anfangs unterfordert sind, aber dann irgendwann das Interesse/den Anschluss verlieren. Dann gibt’s auch noch die, die zwar notentechnisch absolute Spitze sind, aber halt Arschlöcher :D.

  10. Was in dem Post hier fehlt, ist der Strafausspruch: „Verwarnung mit Strafvorbehalt von 1.000 Euro“. Das ist quasi eine Geldstrafe auf Bewährung.

    Erstens: 1000 Euro dürften maximal 10-15 Tagessätze sein, bei einem Gehalt von 2000-3000 Euro angenommen. Das ist also schon die unterste Schwelle des Strafausspruchs.

    Zweitens: Dass selbst diese geringe Geldstrafe noch unter Vorbehalt gestellt wird, zeigt, dass die Strafbarkeit des Lehrers am aller untersten Rand anzusiedeln ist. Er hat also bestenfalls seine Sanktionsrechte als Lehrer MINIMAL überschritten. Das sagt jedenfalls das Strafmaß aus.

    Das letzte Mal, als ich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erlebt habe, war der Daschner-Prozess. Wer ihn nicht kennt: Wikipedia! Das war der Polizeichef, der die „Androhung der Folter“ eines Kindesentführers und -mörders angedroht hatte. (Stichwort: Rettungsfolter.) Auch dort sagte das Gericht mit dem Urteil, dass der Mann eigentlich etwas gutes getan hatte (Versuch der Rettung des entführten Kindes), bei den erlaubten Methoden jedoch über das Ziel hinausgeschossen ist.

    Das lässt sich gut mit dem Fall hier vergleichen:

    Im Grunde hat der Lehrer Recht, diese Rabauken mal mit Strafarbeit und Nachsitzen zurechtzustutzen, aber die Tür zu blockieren, war dann einfach ein Schritt zu viel.

    „Wegen Freiheitsberaubung verurteilt“ klingt also mal wieder pressemäßig weit schlimmer, als es tatsächlich ist.

    • Die Verbreitung der Verwarnung mit Strafvorbehalt hängt vom Bundesland ab und dem jeweiligen Verhalten der Staatsanwaltschaft. In Schleswig-Holstein ist eine Verwarnung mit Strafvorbehalt tatsächlich ein gängiger Strafausspruch. In Hamburg wird es dagegen nur ausgesprochen, wenn die Staatsanwaltschaft einem § 153a StPO nicht zustimmt und daher wirklich eine Rarität.

      Die geringe Strafe kommt in diesem konkreten Fall aber auch dadurch zustande, dass bei einem Beamten zwangsweise ein Disziplinarverfahren durchgeführt wird. Dies hat regelmäßig deutlich empfindlichere Konsequenzen als das Strafurteil. Aus diesem Grund wird das Disziplinarverfahren regelmäßig als stark strafmildernder Umstand berücksichtigt.

  11. „Was stimmt denn nur nicht mit den Eltern heutzutage?“

    Dein Ernst Steve? Also vorweg ich kann absolut nachvollziehen, das es katastrophale Eltern gibt, die nicht nur ihre komplette Verantwortung auf die Lehrer abschieben, sondern auch noch bei jedem Problem, auch wenn es eigens verursacht wurde, es auf die Lehrer schieben.

    DENNOCH wenn das Amtsgericht in Neuss jetzt diesen Lehrer verurteilt, sind keine frechen Kinder und völlig streitsüchtigen Eltern daran Schuld. Sondern wohl der Lehrer selbst, der gegen das Gesetz verstoßen hat. Ich verstehe nicht, wieso man ein solches Misstrauen gegenüber dem Gesetz oder dem Rechtsstaat hegt.

    • Naja, geht ihm wohl weniger um die tatsächliche rechtliche Lage, sondern darum, dass die Eltern dieses Kindes tatsächlich auf die Idee kommen, (und das sogar durchziehen) wegen sowas gegen den Lehrer zu klagen.

  12. Lehrer dürfen nun mal ohnehin nur Erzieherische „Strafen“ verhängen, nachsitzen ist hier glaube ich auch ein spezielles Thema.
    Als reine Strafe darf Nachsitzen meines Wissens ohnehin nicht aufgebrummt werden, um verpassten Unterricht nachzuholen hingegen schon.

    Außerdem darf man die Schüler natürlich nicht daran hindern die Räume zu verlassen, dass ist dann nämlich Freiheitsberaubung. Schmaler grad aber schon alles richtig so.

    • Es ging hier nicht mal um Nachsitzen, sondern um das regelrechte Festhalten der Kinder NACH dem Nachsitzen.

      Aber wie man dreht: das Nachsitzen ist (und war schon immer) in der Form, in der es Lehrer treiben, illegal.
      Besonders das „wikipedia“-Abschreiben, verfehlt komplett den rechtlichen Sinn des Nachsitzens.
      Wenn ein Lehrer das nicht weiß oder sich absichtlich darüber hinwegsetzt, gehört er sofort rausgeschmissen. Immer über Vorbilder rummeckern, aber selbst nciht nur vor, sondern AN den Kindern Straftaten verüben.

  13. Um mal aus dem Artikel zu zitieren:
    „Um ihrem Bildungsauftrag nachzukommen, können Lehrer das Fehlverhalten von Schülern sanktionieren. Als Maßnahmen für „erzieherische Einwirkungen“, die ein Lehrer ergreifen darf, nennt das nordrhein-westfälische Schulgesetz zum Beispiel Ermahnungen, Briefe an die Eltern, den Ausschluss von der Unterrichtsstunde oder eben auch Nacharbeit unter Aufsicht. Über Letzteres müssen aber zuvor die Eltern benachrichtigt werden. “
    Willkührlich ohne Ankündigung Nachsitzen zu „befehlen“ ist wohl sicher nicht angebracht.
    Davon ab war es Musik… *hust*, da lernen die Kinder ja eh nix (vor allem wenn sie nen wikipedia artikel abschreiben).

  14. „freiheitsberaubung“ ist hier ziemlich übertrieben.
    auch ich musste mal nachsitzen als ich noch zur schule ging. da dürften dann auch erst alle raus wenn jeder seine strafarbeit abgeschrieben hatte. das hatte aber nichts mit „freiheitsberaubung“ zu tun, sondern damit dass jeder der was ausgefressen hatte exakt dieselbe zeit nachsitzen musste und keiner schon früher verduften konnte.
    mir kommt es mittlerweile wirklich so vor als seien die schüler immer die armen kleinen und hochbegabten engel, die von den bösen teuflischen lehrern ungerecht behandelt und mit schlechten noten bestraft werden.
    meine güte.. zu meiner zeit existierte noch sowas wie respekt aber heute?..

    • Gesetze gelten nun mal für jeden, wenn ich dich in meiner Wohnung einschließe und sage du darfst erst raus wenn ich das möchte, ist das genauso Freiheitsberaubung wie wenn ich Schüler im Klassensaal einsperren würde.

      Das Alter oder die Position sind hier absolut unwichtig.

      • Im Gegenteil. Es kommt sogar gewichtet dazu. Hier vergreift sich eine Autoritätsperson mit Schutzfunktion an Kindern (das Verfahren beinhaltet eine Körperverletzung, wird hier gerne unterschlagen).

  15. Grundsätzlich handelt es sich um ein strafwürdiges Fehlverhalten des Lehrers.

    Vor allem der vorletzte Satz unten gilt ausnahmslos bei Minderjährigen. Und da hat der Herr Lehrer es wohl dran mangeln lassen.

    Auszug:
    Als erzieherische Maßnahme ist die „Nacharbeit unter Aufsicht“ in § 53 Abs. 2 SchulG genannt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt hat. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht. Die Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher informiert werden. Auf die Belange von Fahrschülern muss Rücksicht genommen werden.

  16. Es ist nun mal so, dass er sie körperlich davon abgehalten hat, den Raum zu verlassen. Das sie Nachsitzen mussten ist aus meiner Sicht keine vernünftige Rechtfertigung, denn wenn die Schüler trotz Nachsitzen einfach abhauen gibt es andere Disziplinar-Maßnahmen (Verweis etc.). Sie aber schlicht daran zu hindern, zu gehen, geht meiner Ansicht nach nicht in Ordnung.

    Im Übrigen hat es das Gericht ja bei einer Verwarnung belassen, wenn ich mich nicht täusche.

  17. Der Punkt ist nicht das nachsitzen sondern das „Hindern am Verlassen des Raumes“. Auch wenn Eltern, Heimaufseher oder Krankenschwestern dir das Verlassen der Anstalt (ausser man wurde eingewiesen) verhindern ist das Freiheitsberaubung. Geht doch oft genug durch die Medien, dass im Jugendhekm XY die Jugendlichen bei Fehlverhalten eingesperrt werden. Wenn das dann rauskommt gibts ne Anzeige.

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