Kommentare zu: Terror – Ihr Urteil: Verurteilung https://stevinho.justnetwork.eu/2016/10/18/terror-ihr-urteil-verurteilung/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=terror-ihr-urteil-verurteilung www.Stevinho.de Thu, 20 Oct 2016 12:46:25 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 Von: kinki1681 https://stevinho.justnetwork.eu/2016/10/18/terror-ihr-urteil-verurteilung/comment-page-1/#comment-445180 Thu, 20 Oct 2016 12:46:25 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=46382#comment-445180 Als Antwort auf kitkat.

Kitkat, obwohl Karax das meiste schon gesagt hat, möchte ich nochmals einen Punkt betonen, der von den meisten Leuten, auch von dir (sorry) absolut falsch verstanden wird, und dieser Punkt betrifft den Wirkungsbereich unseres Grundgesetzes.

Das Grundgesetz – vielmehr: die darin enthaltenen Grundrechte – schützt den Bürger vor dem STAAT, nicht unmittelbar vor dem ANDEREN BÜRGER. Das ist eine ganz wichtige Differenzierung.

Ich gebe Dir ein einfaches Beispiel: Die Meinungsfreiheit und dieser Kommentarbereich hier. Dieser Blog gehört der Privatperson Steve Krömer, und wenn dieser Herr Krömer morgen entscheidet, nur noch Kommentare freizuschalten, die seiner Meinung entsprechen, dann ist das sein gutes Recht, weil er eben als Privatperson nicht verpflichtet ist, deine oder meine Meinungsfreiheit zu respektieren.

Das Gegenbeispiel wären Demonstrationen: Der Staat darf keine Demonstrationen untersagen, weil ihm deren Meinungen nicht gefällt. Der Staat hat die Meinungsfreiheit zu respektieren und muss deshalb im Zweifel auch rechts- oder linksextreme Demonstrationen genehmigen.

Was dementsprechend das Bundesverfassungsgericht entschieden bzw. verboten hat, war die politische Entscheidung (im Luftsicherheitsgesetz), Leben gegen Leben abzuwägen. DEM STAAT als Gesetzgeber ist dies verboten, weil es gegen die Menschenwürde verstößt.

Allerdings verbietet diese Entscheidung eine solche Abwägung nicht dem einzelnen Bürger. Ich als Bürger darf prinzipiell gegen die Menschenwürde verstoßen; meine Grenze ist nicht das Grundgesetz, sondern das Strafrecht. Und da landen wir eben beim übergesetzlichen Notstand: Wenn ich in der Situation des Kampfpiloten eine solche Entscheidung treffe, dann kann mich das Strafrecht entschuldigen. Und begehe ich eine rechtswidrige Tat ohne Schuld, dann kann ich dafür nicht verurteilt werden.

TL;DR: Ein individueller Täter – hier der Pilot – kann rechtlich nicht gegen die Grundrechte des Grundgesetzes verstoßen, sondern nur gegen das Strafrecht, Strafgesetzbuch und Nebengesetze.

Deshalb kannst du nicht einfach eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gegen staatliches Handeln 1:1 auf die konkrete Tat einer Person anwenden.

Ich hoffe, dieser Unterschied ist nun hinreichend deutlich.

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Von: Agarack https://stevinho.justnetwork.eu/2016/10/18/terror-ihr-urteil-verurteilung/comment-page-1/#comment-445163 Thu, 20 Oct 2016 07:39:18 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=46382#comment-445163 Als Antwort auf kinki1681.

Ok, wenn dus in bezug auf ein reales Gericht meinst, wirst du Recht haben, das kann ich aufgrund mangelnder Sachkenntnis nicht beurteilen.

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Von: kinki1681 https://stevinho.justnetwork.eu/2016/10/18/terror-ihr-urteil-verurteilung/comment-page-1/#comment-445053 Wed, 19 Oct 2016 15:15:59 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=46382#comment-445053 Als Antwort auf Agarack.

„richtig“ meine ich in der Weise, wie voraussichtlich ein reales Gericht den Fall entscheiden würde; hier führen Bauchgefühl und rechtliche Würdigung eben mal wahrscheinlich zum gleichen Ergebnis.

Übrigens hast du Recht: Die Tötung der Passagiere ist nicht gerechtfertigt; die Tat des Kampfpiloten ist und bleibt rechtswidrig. Er ist aber infolge des übergesetzlichen Notstandes entschuldigt.

Es gab in der Rechtsgeschichte schon ähnliche Fälle, z.B. der Kapitän des sinkenden Schiffes, der eine Luke verriegeln ließ in dem sicheren Wissen, dass einige Mannschaftsmitglieder dann dort ertrinken würden, das Schiff aber länger schwimmfähig bleiben würde. Auch hier ging es um die Abwägung wenige gegen viele Leben.

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Von: Bear https://stevinho.justnetwork.eu/2016/10/18/terror-ihr-urteil-verurteilung/comment-page-1/#comment-445035 Wed, 19 Oct 2016 12:03:09 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=46382#comment-445035 Als Antwort auf CmdCool.

Wollte ich auch anmerken. Nur wäre meine Quelle Zeit.de gewesen:

„Seit Schirachs Stück letzten Herbst Premiere hatte, steht es an 54 Theatern auf dem Spielplan. Bis dato haben dabei 150.713 Zuschauer abgestimmt, von denen 59,9 Prozent für „unschuldig“ plädierten, sodass 93,2 Prozent der Verhandlungen mit einem Freispruch endeten. Der Fernsehfilm läuft dieser Tage auch in exklusiven Kinovorführungen, dazu die bundesweite Ausstrahlung in der ARD. Das Datenset wird größer.“

Eventuell hat T-Online das auch nur falsch abgeschrieben. Aber es ist schwer nachzuvollziehen, da Krömer die Quelle nicht verlinkt hat (man wird bei seinem T-Online link an die ARD weitergeleitet).

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Von: nominoe https://stevinho.justnetwork.eu/2016/10/18/terror-ihr-urteil-verurteilung/comment-page-1/#comment-445027 Wed, 19 Oct 2016 10:48:22 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=46382#comment-445027 Das gleiche Stück lief auch in Japan, wobei der Pilot jedesmal für Schuldig befunden wurde.

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Von: karmoth https://stevinho.justnetwork.eu/2016/10/18/terror-ihr-urteil-verurteilung/comment-page-1/#comment-445025 Wed, 19 Oct 2016 10:22:28 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=46382#comment-445025 Als Antwort auf mathegenius5000.

Danke mathegenius5000 🙂

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Von: Marz https://stevinho.justnetwork.eu/2016/10/18/terror-ihr-urteil-verurteilung/comment-page-1/#comment-445024 Wed, 19 Oct 2016 09:31:21 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=46382#comment-445024 Als Antwort auf kitkat.

Den Spieß kann man auch umdrehen Schlauberger. Wäre deine Familie im Stadion und du wärst der Pilot der schießen kann…was dann?
Passivität wäre nicht nur juristisch sondern auch statistisch die bessere Option, weil nicht alle 70.000 Menschen von nur einem Flugzeug getroffen werden können? Also dürfte eine Maschine, mit sagen wir einem nuklearen Sprengsatz an Bord, dann doch abgeschossen werden, weil dann auch genug Tote zu beklagen wären?

Das ganze Gequatsche von Staat, Willkürpolitik und dem „Aufrechnen“ von Leben gegeneinander ist so ein Unsinn. Es geht im konkreten Fall um die Entscheidung eines Individuums und so wird es immer sein, wenn sich eine Situation solchen Ausmaßes tatsächlich ereignen sollte. Die Frage ist nicht ob dieses Individuum dann Schuld auf sich geladen hat, noch nicht einmal ob eine Straftat begangen wurde. Beides ist absolut unstrittig mit Ja zu beantworten. Die Frage ist ob man nach Abwägung der Lage und aller Fakten dennoch von einer Verurteilung/Bestrafung absehen kann.

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Von: Karax https://stevinho.justnetwork.eu/2016/10/18/terror-ihr-urteil-verurteilung/comment-page-1/#comment-445023 Wed, 19 Oct 2016 08:54:15 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=46382#comment-445023 Als Antwort auf kitkat.

Das hat kinki doch auch gar nicht angezweifelt.
Er hat doch die Rechtswidrigkeit bejaht.
Aber all den „alle Menschen, die für unschuldig gestimmt haben, können Recht und Gerechtigkeit nicht trennen“-Rufern zum Trotz, ist sich unser Rechtssystem sehr wohl bewusst, dass manchmal „Recht“ und „Gerechtigkeit“ auseinanderfallen.

Am Ende wird vor Gericht eben nicht über „rechtswidrig“ oder „nicht rechtswidrig“ entschieden, sondern „schuldig“ oder „nicht schuldig“.
Und deshalb ist es so wichtig, diese Punkte zu trennen.
Man kann in Deutschland nämlich durchaus Recht brechen, und trotzdem unschuldig sein, und diese Möglichkeit unterschlägt der Film eben.
Der von kinki und Fischer angesprochene übergesetzliche Notstand ist übrigens nicht unumstritten.
Meine Professorin hat ihn damals befürwortet, mit dem Verweis darauf, dass unser heutiger rechtfertigender Notstand bis zu seiner Aufnahme ins Gesetz ebenfalls ein „übergesetzlicher Notstand“ war. Wir hatten damals auch eine interessante Diskussion darüber, ob es ein entschuldigender Notstand sein kann, da durch den Eid das gesamte deutsche Volk zu „nahestehenden Personen“ des Soldaten werden, da er ja im Zweifel auch sein Leben für uns geben muss und sein Schicksal damit an unseres kettet.

Und das BVerfG hat nicht entschieden, dass ein Soldat, der ein solches Flugzeug abschießt, strafbar ist, sondern lediglich, dass der Staat niemals anordnen darf unschuldige Bürger zu töten bzw. keine gesetzliche Grundlage dafür schaffen darf.

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Von: Agarack https://stevinho.justnetwork.eu/2016/10/18/terror-ihr-urteil-verurteilung/comment-page-1/#comment-445021 Wed, 19 Oct 2016 08:41:17 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=46382#comment-445021 Als Antwort auf JohnDoe.

Danke, Herr Fischer.

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Von: kitkat https://stevinho.justnetwork.eu/2016/10/18/terror-ihr-urteil-verurteilung/comment-page-1/#comment-445015 Wed, 19 Oct 2016 07:43:00 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=46382#comment-445015 Als Antwort auf kinki1681.

Tatsächlich gibt es sehr wohl eine Zwangsverpflichtung.
Die Kommune kann dich einfach so auf den Wahlzettel packen und wählen.
In der Praxis wirste natürlich nicht bestraft, wenn du nicht erscheinst (das würde meiner Ansicht gegen das Grundgesetz verstoßen), aber möglich ist es.

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