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Offensivspieler Sinan Kurt vom Fußball-Bundesligisten Hertha BSC steht im Clinch mit der Justiz. Nach B.Z.-Informationen soll der 20-Jährige Bilder seines erigierten Gliedes an eine Minderjährige versendet haben. [..]Er bestreitet den Vorwurf und wird unverzüglich Rechtsmittel einlegen“, sagte Kurts Berater Michael Decker der B.Z.

Wenn das stimmen sollte, ist das natürlich keine schöne Sache. Intime Bilder zu verschicken ist eine Sache, dies an Minderjährige zu tun, eine Andere…

 

Quelle: bz-berlin.de

Fr0sty


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25 KOMMENTARE

  1. viel interessanter: wieso schickt mittlerweile gefühlt jeder Fotos seiner Geschlechtsteile durch die Gegend? Ist die Welt mittlerweile so abgestumpft? Ich verstehe die „Jugend von heute“ nicht mehr…

      • Nur nach dem Gesetzt. Es ist jedoch auch sehr viel Medienbullshit.

        In den Medien wird rund um das Thema Sex mit Minderjährigen einfach dramatisiert. „Sexueller Missbrauch einer Minderjährigen“ klingt einfach besser als bezahlter Geschlechtsverkehr mit einer 17 jährigen. Genauso wie Nacktaufnahmen einer 14 – 15 jährigen in Medien gemeinhin als Kinderpornographie angegeben werden. Aber wie gesagt, Medienbullshit. Schlagzeile: „Intime hardcore fotos von minderjährigen prominten durch hacker veröffentlicht“. Langweilig: „Nacktaufnahmen von 17 jähriger M.W. durch hacker veröffentlich“. Just has a very different ring to it.

      • Gehöre ich auch in den Knast, weil ich mit 14 mit meiner 13-jährigen Freundin geschlafen habe? Sehe da überhaupt kein Problem, solange alles auf gleicher Augenhöhe geschieht. Das dürfte man bei 17 und 20 ohne weitere Anhaltspunkte wohl annehmen.

        • Rein rechtlich ja.
          Nach unseren Gesetzen machen sich sogar zwei 13-Jährige miteinander strafbar.
          Schöner Rechtsstaat, nix neues 🙂
          Aber hauptsache populistische Vergwaltigunsparagraphen neu auflegen, bei denen jeder Experte nur den Kopf schütteln kann.

      • Der Fall 17 und 20 wäre nicht mal illegal. Nur weil es eine Person des öffentlichen Lebens ist ist , wird plötzlich ein Drama draus gemacht. Der Junge ist 20. Der kann Fotos von seinem Gemächt verschicken wie er will solange das Mädchen mindestens 16 Jahre alt war

  2. Och Leute wir leben im Jahr 2016, nicht 1800. Weiß man überhaupt was zu der Beziehung der Beiden? Wenn die Bilder einfach random verschickt wurden ist es vielleicht etwas seltsam, aber wenn die beiden sowieso aufeinander stehen ist es voll ok, Ab 14 Jahren darf man legal Sex mit Erwachsenen haben. Meine Freundin war 15 als ich 24 war und wir haben uns natürlich auch perverse Bilder voneinander geschickt.

    • Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass früher alles züchtiger zuging 😉 Da wurden die Mädels doch mit 16 Jahren an wesentlich ältere Männer verheiratet (ist ja heute mit Zustimmung der Eltern auch noch zulässig). Natürlich kann er mit seiner Freundin schlafen. Aber das heißt noch lange nicht, dass er ihr auch „pornografische Schriften“ von sich schicken darf.. Ich weiß, dass das Ganze absolut unlogisch klingen mag, aber die Justiz braucht immer einige Jahre, um sich auf solche Entwicklingen wie Sexting einzustellen.. Man stelle sich vor, dass das Mädchen 17 Jahre alt ist, gerade mal drei Jahre jünger (also vermutlich auf der gleichen Entwicklungsstufe.. wir Männer sind da ja etwas langsamer..), dann sehe ich in dem Verschicken seines Dödels an sie gar kein Problem (sofern im gegenseitigen Einverständnis geschehen), rechtlich ist es nach §184 StGB Verbreitung von pornografischen Schriften an Personen unter 18 Jahren..

    • Falsch, ab 14 „darf“ man mit bis zu 20 jährigen Sex haben, ab 16 dann 21. 😉 (in Deutschland)
      Theoretisch hätte also ihre Familie etwas gegen dich tun können.

      • @ Toshu leider falsch.
        In Deutschland darf man (sofern von der 14 jährigen Person gewünscht und nicht die Unwissenheit bzw. eine Notlage ausgenutzt wird) auch einvernehmlichen Sex mit einer 14 jährigen Person haben wenn man älter als 21 ist.
        Das eigene Alter spielt dabei keine Rolle, nur die drei oben genannten Faktoren.

      • Toshu, was du meinst, trifft nur zu, wenn die jüngere Person auf Grund von psychischen oder geistigen Problemen eine sexuelle Selbstbestimmung abzuerkennen ist. Ein normal entwickeltes 14-jähriges Mädchen ist sexuell selbstbestimmt und kann daher auch mit 83-jährigen Männern seuxell verkehren, ohne dass diese dadurch gegen das Gesetz verstoßen.

      • Ergänzung: Die Fälle von 14-jährigen, die sexuelle Kontakte zu Personen der Gruppe 21+ haben, werden daher nicht „automatisch“, sondern nur auf Antrag (der Eltern, Lehrer usw.) verfolgt.

        Unternehmen können Eltern aber in jedem Fall etwas, solange ihr Kind noch nicht volljährig ist. Sie bestimmten über Umgang und Aufenthaltsort ihres Kindes und können daher auch gegenüber dritten ein Umgangsverbot aussprechen. Das unterliegt dann aber nicht dem Straf-, sondern dem Zivilrecht.

      • Es ist ebenso verboten Sex mit Minderjährigen zu haben, wenn ein Betreuungsverhältnis besteht. Z.B. dürfen Lehrer,Erzieher, Arbeitgeber keinen Sex mit ihren minderjährigen Schülern/Auszubildenden haben.

    • Ich will jetzt niemandem was unterstellen, aber in dem Artikel steht das die Eltern Anzeige erstattet haben. Gibt nun also (mal vorausgesetzt das ganze ist so überhaupt vorgefallen) drei Möglichkeiten: 1)Das Mädchen hat das Foto unfreiwillig gekriegt und war davon so angeekelt, dass sie es ihren Eltern erzählt hat, 2)das Mädchen hat die Chance auf schnelle Kohle gesehen und das Bild ihren Eltern gezeigt, 3)sie hat das Foto einvernehmlich gekriegt und ihre Eltern haben anderweitig Wind davon bekommen.
      Wenn es der dritte Punkt ist (und um den geht es dir ja) dann kann ich (je nach Alter des Mädchens) die Eltern schon etwas verstehen, und das kommt echt selten vor. Der Typ ist jung, reich und zudem nur nach Berlin ausgeliehen, wenn so einer sich an meine (minderjährige) Tochter ranmachen würde, dann würden da bei mir wohl auch alle Alarmglocken schellen.

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