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Die Bundesregierung hat die Abschaffung der umstrittenen „Majestätbeleidigung“ auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch […] Paragraf 103 war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieser Gesetzesregelung ein Strafverfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen „Schmähgedichts“ angestrengt hatte.

Endlich! Dann darf man sich ja vielleicht auf das nächste Schmähgedicht vom ollen Böhmermann freuen…

Quelle: T-Online.de


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2 KOMMENTARE

  1. Was soll man dazu noch sagen? Ich finde § 103 StGB obsolet, weil ich nicht einsehe, weshalb ein Erdogan (oder Trump oder Assad) im strafrechtlichen Sinne höheren Schutz genießen soll als jeder andere. Es geht hier ja nicht um Leib und Leben – sowas ähnliches hat ja immerhin den ersten Weltkrieg ausgelöst! -, sondern um die persönliche Ehre, und mehr Ehre als Du oder ich hat auch kein Erdogan!

    Übrigens bedeutet dies im Umkehrschluss nicht zwingend, dass Böhmermann jetzt Narrenfreiheit genießen würde, denn es bleibt ja die „normale“ Beleidigung strafbar, für die dann nicht einmal das Einverständnis der Regierung mit einer Strafverfolgung erforderlich ist. § 103 StGB hat ja kein „anderes“ Recht geschaffen, sondern lediglich den Strafrahmen erhöht. Der wird im Falle von Beleidigungen jedoch ohnehin meist nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft.

    Bleiben wir bei unserer Erdogan-Kritik also lieber sachlich, dann ist es eine Meinung, keine Beleidigung!

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