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Hertha BSC macht Ernst: Der Fußball-Bundesligist hat über einen Anwalt beim Landgericht Berlin einen Antrag zur einstweiligen Verfügung gegen die AfD erwirkt […] Nach dem 2:1 gegen Dortmund hatte sich der AfD-Abgeordnete und Partei-Sportsprecher Frank Scheermesser in Fan-Pose zusammen mit Herthas Siegtorschützen Marvin Plattenhardt (25) fotografieren lassen.

Den Spieler um ein Foto bitten, ohne ihm zu sagen, wer man ist und wofür man steht. Dann das Foto veröffentlichen, und es so darstellen, als würde der Spieler einen unterstützen. Unterirdische Methoden und typisch für diese Partei!

Quelle: T-Online.de


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18 KOMMENTARE

  1. Weiß du Kinki – du hast heute mal wieder das Paradebeispiel abgeliefert, warum ich versuche es mir abzugewöhnen mit deinesgleichen zu diskutieren.
    Ihr hattet da eine recht konstruktive Diskussion am Laufen, in der es um die rechtliche Lage ging.
    Und dann, wie aus dem nichts, zauberst du einen Querverweis zur Judenverfolgung aus dem Hut indem du so „halbironisch“ einstreust „man könne ja alle AFDler mit einem hellblauen Stern kennzeichnen“. Was soll das denn? Das ist Höcke’sche Schule in Reinform und genau der Deutsche Opferkult, der hier vor ein paar Wochen schonmal diskutiert wurde.
    Natürlich hast du das nicht gesagt, aber was hinter diesem „harmlosen“ Satz steckt, ist der Vorwurf die „Heztjagd“ auf die AFD wäre ein Unrecht wie die Judenverfolgung im 3. Reich.
    Die Gegner der AFD müssen sich damit abfinden, dass es nunmal einen relevanten Teil in DE gibt, der diese Partei gut findet – aber genauso müsst ihr euch endlich mal damit abfinden, dass es auch Menschen gibt, die keine Meinung zu euch haben, welche die euch doof und welche die euch scheiße finden. Und das ist aktuell (zum Glück) immer noch die signifikante Mehrheit in diesem Land.

    • Im Übrigen bin ich der selben Ansicht, wie sie hier schon mehrfach angeführt wurde.
      Wenn der Politiker dieses Bild als Fan mit seinem persönlichen Account twittert, und es anschließend die Partei retweetet, dann kann Plattenhardt rechtlich vermutlich wenig tun. Aber in diesem Fall wird das Bild nicht privat gepostet, sondern auf einem Parteiaccount und darüber hätte man ihn informieren müssen. Genau hier hinkt nämlich in meinen Augen dein Vergleich mit Angela Merkel. Die Bundeskanzlerin tritt offen in Ihrer Funktion und Parteizugehörigkeit auf. Das wäre einem Herrn P. beim Foto auch bewusst.

  2. Steve, du hast doch auch ein paar tolle Schnappschüsse mit Frings, Klaas, Charlotte oder Pizarro. Die könnte man ja jetzt auch prima als Werbemaßnahme für das Justnetwork nutzen!

  3. Grundsätzlich ist das Recht am eigenen Bild natürlich zu respektieren, aber man muss dem Herrn Plattenhardt schon die Frage stellen dürfen, ob er ernsthaft erwartet, dass ein Selfie mit ihm – einem halbwegs prominenten Fußballer – privat bleibt oder nicht am Ende auf irgendeiner Social Media-Plattform landet. Einfacher gefragt: Glaubt er ernsthaft, dass Selfies mit ihm heutzutage nur ein Erinnerungsfoto fürs private Album darstellen?

    Rein rechtlich ist die Sache interessant, und bin auf das Ergebnis im Hauptsacheverfahren gespannt: Denn es stellt sich schon die Frage, ob Plattenhardt, der ja mit dem Foto als solchem offensichtlich einverstanden war, dann aber die Veröffentlichung stoppen kann. Im obigen Rahmen sagt der Tweet nämlich gerade NICHT aus, dass Plattenhardt die AfD unterstützen würde, sondern dass der Abgeordnete offenbar ein Hertha-Fan ist und Plattenhardt die Hand oder den Fuß schütteln durfte.

    Was ich meine: Würde das Foto auf einem Wahlwerbeplakat oder so landen, würde ich sofort zugestehen, dass insoweit kein Einverständnis mit der Veröffentlichung bestand. Aber das war es ja gerade nicht.

    Mal ganz unbefangen: Hier gibts doch sicher einige, die irgendwo irgendwelche Selfies mit Steve gepostet haben. Wo ist der Unterschied? Glaubt irgendjemand, dass Steve zu jedem Bild noch sein Placet geben müsste, nachdem er freiwillig fürs Selfie posiert hat? Ich habe da so meine Zweifel.

    (Davon, wie lächerlich ich es finde, dass der Plattenhardt gerade so tut, als hätte ihn ein Aussätziger angefasst, fange ich jetzt gar nicht an, sonst werde ich ausfallend.)

    • Lassen wir den ganzen AfD-Kram als Partei mal weg und konzentrieren uns auf’s wesentliche:

      Ein Fußballspieler gibt einem Fan ein Selfie. Natürlich rechnet der Fußballer damit, dass das auf Twitter oder so gepostet wird. Was hier aber geschieht ist, dass eine Organisation das Selfie für sich reklamiert und postet. Das Bild ist also nicht vom Fan hochgeladen und verbreitet worden, sondern von besagter Organisation.
      Wenn der Spieler nicht mit der Organisation in Verbindung gebracht werden möchte, aus welchen Gründen auch immer, sollte es doch sein gutes Recht sein, dass sein Selfie nicht auf diesem Twitteraccount steht.

      Oder um es für dich erträglicher zu machen: Stell dir vor, irgendein Typ macht auf einem Parteitag ein Selfie mit Frauke Petry und nachher taucht auf dem Twitterkanal der „Reindeutschen Volksverteidiger“ dieses Selfie auf, vielleicht noch mit einem unverfänglichen Satz wie „endlich beste Freunde!“. Meinst du nicht, Frau Petry hätte ein gewisses Interesse daran, dass ihr Foto und diese (von mir erfundene) Gruppe nicht in Verbindung stehen?

      • Keine Sorge, eine rechtliche Diskussion ertrage ich immer! Und ich habe gewisse Zweifel, inwieweit P. noch die Verbreitung kontrollieren darf. Denn du musst auch berücksichtigen: Jeder Retweet ist eine neue Verbreitungshandlung. Es kann also für die rechtliche Beurteilung nicht entscheidend sein, ob Person X etwas twittert und dann die Partei A dies retweetet, oder ob gleich der originäre Tweet vom Partei A-Account kommt. Das ist jetzt einfach mal eine rein logische Denkweise.

        Anders ausgedrückt: Wenn ich grundsätzlich damit einverstanden bin, dass ein Foto von mir getwittert wird – und davon gehen wir ja beide aus -, dann kann ich mir aber nicht aussuchen, wer es alles retweeten könnte.

        Und das gilt auch für den Fall, dass sich einer von der allseits bekannten Facebookgruppe „Adolfs Arschabputzer“ ein Selfie mit Frauke Petry holt!

        Erst mit „endlich beste Freunde“ bin ich dann nicht einverstanden, denn diese Aussage ist schlicht nicht zutreffend. Im Gegensatz zum Tweet oben: Da gehts im ersten Satz um die reine Tatsache, dass der AfD-Mensch neben dem Kicker sitzt (ohne dies zu bewerten), und im zweiten Satz um die Siegesserie der Herthawurst! In dem Tweet steckt eben gerade keine verfälschende Aussage wie in deinem Beispiel, der dem P. eine Nähe zur Partei andichten würde.

        • Ist das rechtlich so abgesichert? Ein Retweet ist nach meinem Verständnis nämlich etwas gänzlich anderes, als ein Originalpost.
          jeder kann etwas Retweeten und mit eigenem Kommentar versehen. Dieser kann positiv, negativ oder nichtssagend sein. Das wichtige ist jedoch, dass nur der Retweeter in ein Bezugsverhältnis zum Originalpost tritt, nicht aber umgekehrt. Vergleichbar wäre das vielleicht mit der Zitation (denn der Retweet ist ja quasi nur ein Zitat). Wenn ich in meiner Hausarbeit ein Zitat verwende, trete ich in ein Verhältnis zum Autor, aber der Autor doch nicht mit mir.

          Hier ist aber kein Retweet vorliegend, sondern schon der Ausgangspost tritt in ein Verhältnis mit dem Fußballer, der wiederum dies offensichtlich nicht möchte. Das Bild wird in einem Kontext veröffentlicht, in dem er es nicht sehen möchte. Ob er nun dem AfD’ler per se das Selfie verweigert hätte, wenn er gewusst hätte, dass es sich um einen AfD’ler handelt, ist nicht bewiesen, spielt aber auch keine Rolle.
          In dem Moment, wo ich auf einen Fußballer zugehe und ihn um ein Selfie bitte, werde ich als Fan registriert. Solange ich mich als Fan verhalte (das Selfie also privat teile -was ein Widerspruch- oder es mir ins Poesiealbum klebe) ist meine restliche Tätigkeit irrelevant. In diesem Fall aber verlässt der gute Mann sein Fan-Dasein und das Foto wird instrumentalisiert, in welcher Form auch immer.

          Nach meinem Empfinden wäre dieses ganze Drama vermeidbar gewesen, wenn man einfach die richtige Reihenfolge eingehalten hätte: Fan postet Bild auf Twitter, die AfD-Fraktion retweetet es. Dann hätte der Spieler immernoch sagen können „ich will mit der AfD nix zu tun haben“, aber ich persönlich hätte seine Bedenken dann weniger Ernst genommen.
          So jedoch wird eine Verbindung suggeriert, die ich verständlich finde sich davon zu distanzieren, weil das Selfie zweckentfremded wird.

          • Nun, im strafrechtlichen Bereich dürfte es eindeutig sein: Wenn du einen strafbaren Inhalt retweetest, dann würde man dich daran festhalten. Arbeitsrechtlich evtl. auch; stell dir mal einen Retweet vor, in dem jemand deinen Chef als Ausbeuter bezeichnet, und du retweetest ihn …

            Zivilrechtlich würde ich demnach auch sagen, dass sich jemand durch einen Retweet den Inhalt zu eigen macht. Dann aber haben wir das Dilemma in deiner Argumentation, dass du ja selber einen Retweet als weniger „kritisch“ empfunden hättest als den Ausgangstweet. Da beißt sich die Argumentation dann in den Schwanz!

          • ich halte es für eine reine Spekulation, dass man sich durch einen Retweet den originalen Post „zu eigen macht“. Lassen wir das verbreiten von strafrechtlich-relevanten Dingen mal beiseite, ist ein Retweet eben kein zu eigen machen. Sogar dein Beispiel mit dem Chef ist spekulativ, denn ich könnte den Post ja auch retweeten und im dazugehörigen Post den originalen Post widersprechen. Wie erwähnt, ich zitiere ihn und gebe dann eine Bewertung ab. Wenn eine deutsche Zeitung Erdogan wörtlich zitiert würde man auch nicht auf die Idee kommen, der Journalist würde sich Erdogans Worte „zu eigen machen“.

            Und damit steht meine Argumentation auch weiterhin: Ein originaler Post stellt einen anderen Kontext dar als ein Retweet, zumindest solange der Retweet kommentiert ist.

          • Ich ziehe mal eine Parallele aus dem Zitaterecht: Wenn du z. B. auf dem Blog hier einfach eine Textpassage aus der Zeitung zitierst, wird das einen Urheberrechtsverstoß darstellen. Wenn du dich allerdings kritisch mit der Textpassage auseinandersetzt und sie zu diesem Zwecke zitierst, ist das erlaubt.

            Der „nackte“ Retweet wäre also nach diesem Schema eine Übernahme fremden Inhalts und damit ein Zu-eigen-machen, ein Retweet mit Kommentar eine (kritische) Auseinandersetzung mit dem Tweet.

            In unserem Zusammenhang bin ich natürlich von einem nackten Retweet ausgegangen, alles andere würde für das Gedankenspiel keinen Sinn machen.

    • Es wäre wohl kein Thema gewesen, wenn der Abgeordnete das Bild über seine Facebook-Seite geteilt hätte. Er hatte ja das Einverständnis das Bild machen und nutzen zu dürfen.
      Wenn er das Bild aber auf einer offiziellen AfD-Seite zur Schau stellt, dann ist das wieder ein ganz anderer Hut. Das Bild wird benutzt, um Werbung für eine Partei zu machen, sprich aus einem reinen privaten Nutzen wird ein gewerblicher gemacht. Und davon hatte Plattenhardt keine Kenntnis und wurde auch nicht um Erlaubnis gefragt.
      Dementsprechend ist es für mich klar, dass sie das Bild löschen müssen.

      • Siehe meine Antwort auf Balnazza (falls Steve sie findet und freigibt). In Zeiten von Tweets und Retweets halte ich die Differenzierung zwischen Twitteraccount A und B nicht für tauglich.

        Im übrigen muss man auch ganz klar feststellen, dass Plattenhardt nicht danach differenziert, ob sein Abbild für Parteiwerbung oder für rein private Zwecke benutzt wird. Das ist ja nicht seine Begründung: Er würde sich grundsätzlich mit keinem AfDler fotografieren lassen, wenn man demjenigen diese Eigenschaft ansehen könnte (wir wärs vielleicht mit einem himmelblauen AfD-Stern? Da gibts ja historische Vorbilder …)

        Nein ernsthaft, wenn wir mal in rechtlicher Hinsicht das Einverständnis zur Veröffentlichung unterstellen, sobald sich ein „Promi“ via Fan-Selfie ablichten lässt, dann sehe ich nicht, wie er dieses Einverständnis im Nachhinein widerrufen könnte, sobald er merkt, dass es sich bei dem Fan um Che Guevara gehandelt hat!

        Oder gehen wir doch noch einen Schritt weiter: Bei dem Fan handelt es sich um Angela Merkel, der Herr P. freut sich zunächst, aber anno 2018 wird Frau M. dann wegen Hochverrats verurteilt, und dann distanziert sich Herr P. plötzlich von seinem „Fan“. Im früheren Ostblock war es ja so, dass Fotos je nach politischer Großwetterlage zensiert, manipuliert und verboten wurden. Dem sollten wir aber nicht nacheifern.

        Herr P. hat Fans, darunter auch AfDler. So what? Frau P.(etry) hat Fans, darunter vermutlich auch Linke. Nicht schön, nicht zu vermeiden. Fans kann und muss man sich nicht aussuchen. Deshalb halte ich diese Distanzeritis von Herrn P. eher für peinlich, aber das hat nun wenig mit der rechtlichen Frage zu tun.

    • Erst mal darf ich – rein rechtlich – ohne Einverständnis grundsätzlich keine Bilder von anderen Personen hochladen. Prominente sind jetzt zwar Personen des öffentlichen Lebens, allerdings handelt es sich hierbei ja nicht um ein Pressefoto, das während des Spiels geschossen wurde. Außerdem wurde das Bild nicht für die private Seite des Abgeordneten verwendet, sondern gezielt auf der der AfD-Fraktion. Das ist jetzt noch keine Wahlwerbung, aber soll eindeutig Sympathiepunkte generieren und so was geht ohne Erlaubnis einfach nicht.

      • Zum Einverständnis: stimmt grundsätzlich, aber in der heutigen Zeit wirst du bei einem Selfie mit einem Promi oder Semipromi grundsätzlich das Einverständnis unterstellen können, dass es irgendwo im Social Media auftaucht, einfach weil das der Lebenswirklichkeit entspricht.

        Und zum zweiten Punkt kann man geteilter Meinung sein: Ein Twitter-Account ist irgendwo „weniger“ als eine „offizielle Parteihomepage“, und das Bild und der Text besagen ja letztlich nur, dass einer, der eben zufällig im Vorstand ist, dem Fußballer die Hand schütteln durfte. Objektiv betrachtet wirbt es also eher unter AfDlern für die Herthawurst als andersrum! Und da kommt halt meine Diskussion mit Balnazza ins Spiel: Wenn der Post als Retweet unkritisch wäre, dann müsste er als Tweet konsequenterweise ebenso unkritisch sein.

        Schwieriges Thema. Wie gesagt, ich bin gespannt auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren, obwohl so eine Nichtigkeit eigentlich gar nicht vor Gericht gehört.

  4. Am besten lassen die Fußballer sich zukünftig den Beruf ihrer Fans vor dem Foto/Selfie bestätigen! Vorsicht ist besser als Nachsicht.

      • In dem Moment, in dem es der Fuzzi über den offiziellen Account der AfD teilt, schlachtet er es aus. Wenn es ihm wirklich nur um das Fan-Sein gegangen wäre, hätte er es für sich bzw. seinen privaten Account benutzt.

        Von daher völlig richtige Reaktion von Plattenhardt und Hertha!

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