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Erinnert Ihr Euch noch an das Vorpreschen der Landesmedienanstalt NRW in Richtung PietSmiet? Community-Mitglied Ares wies mich heute per Mail darauf hin, dass RTL „seine Finger im Spiel“ hat. Schaut mal hier:

Der RTL-Manager Tobias Schmid ist – wie es erwartet worden war – zum neuen Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) gewählt worden. (Quelle)

Schon spannend, dass dieser plötzliche Vorstoß gegen Gaming-Streams und -Streamer unter der Leitung eines RTL-Managers erfolgt, oder?

Darüber hinaus hat mir Ares den Youtube-Kanal einer Kölner Medienrechtskanzlei verlinkt, die sich per Video dem Fall angenommen hat. Ist äußerst interessant, schaut mal rein!


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15 KOMMENTARE

  1. Laut Pressemitteilung der ZAK will man, dass sich der Gesetzgeber endlich mit den aktuellen Gegebenheiten befasst und den Rundfunkstaatsvertrag ins Jahr 2017 bringt. Die ZAK macht sogar Vorschläge, wie man das machen könne, ohne, dass Streamer eine Lizenz brauchen:
    http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Themen/Zulassung/Erl%C3%A4uterungen_der_ZAK_zur_PietSmiet-Entscheidung.pdf

    Dass das ZAK Pietsmiet genommen hat, die sich die Lizenz leisten können und nicht hunderte an Streamer aufgegriffen hat, die dann alle den Betrieb einstellen müssten, zeigt, dass es denen wirklich um eine Veränderung geht.

    Eine Verschwörung, weil da ein RTL Mann ist, halte ich schon für weit hergeholt.

  2. Ein riesiger Schandfleck! Jemand von diesem schändlichen Dreckssender wird genommen?
    Ekelhaft! Widerlich! Kaum in Worte zu fassen.
    Einer der Urheber von Asi-TV in Deutschland und Hirnlöscherunterhaltung ala DSDS STaffel 15, Mario Barth und Co KG kriegt so ne Stelle?
    Jemand der mit seinem Programm Gesellschaftsschichten Jahre lang gegeneinander aufhetzt?

    Stellt doch zur nächsten Legislatur den Bild Chef als Regierungssprecher ein.

  3. Ich verstehe nicht, warum es da so einen Aufschrei drum gibt. Es ist ebend Gesetz, dass man so eine Lizenz benötigt, wenn man gewisse Kriterien erfüllt. Da hätte sich PietSmiet drüber informieren müssen, ist nunmal seine Pflicht. So wie du dich ja auch über die Pflichten als Nutzer einer Drohne informieren musst. Vor allem da er ja ein Unternehmen leitet, sollte man sich immer über den rechtlichen Rahmen informieren. Bsp Homerj: Wollte, vor einigen Jahren, eine 24h/7 Stream Vod sektion öffnen. Hat seinen Anwalt gefragt, was man da beachten muss. Stellt sich raus, ja brauchst du Lizenz kostet viel Geld-> Lohnt sich nicht. Erzählte er letztens im Stream.
    Warum man jetzt darauf aufmerksam wird ? Möglich ist natürlich, dass ein Neider (gibts ja im Internet genug) sich ein wenig damit auskannte und die Landesmedienanstalt mal darauf hingewiesen hat.
    Oder aber auch einfach, dass man in Deutschland ja eh einfach was Digitalisierung und Internet hinterher ist und die Behörden langsam merken, dass es das ja auch gibt.

    • Der Aufschrei kommt daher das versucht wir ein Gesetzt auf ein Medium einzusetzen bei dem die Beschränkung keinen Sinn macht. Wir haben es hier ja nicht mit Fernsehen bzw. Radio zu tun wo es begrenzte Ressourcen gibt die Verwaltet werden müssen. Aus der Zeit stammt das Gesetzt nämlich und keiner dachte das es sowas wie das Internet jemals geben wird.
      Sondern „nur“ die Twicht-Server und unsere Bandbreite als „begrenzte Ressourcen“ und ich denke nicht das sich die Landesmedienanstalt wirklich über den Traffic sorgen macht der entsteht 😉
      Außerdem ist es hirnrissig das es reicht theoretisch 500 Zuschauer/Zuhörer zu erreichen (also eigentlich alle Streamer), dass man unter dieses Gesetzt fällt. Wobei es historisch wieder Sinn macht, wenn man nur einen Sender hat der 20m weit strahlt interessiert es nicht, das du dir was von den begrenzten Frequenzband nimmst 😀

  4. wird leider so ausgehen wie in dem adblocker-fall.
    da hat ein heise (oder golem?)nutzer gegen auflagen gegen ihn geklagt.
    schlussendlich hat er verloren weil nunmal nicht der mit mehr recht gewinnt (schon garnicht in hamburg, dem wahrscheinlich rückständigsten gerichtsstand der welt)sondern der mit mehr geld und den besseren anwälten.
    traurig aber wahr -.-

  5. Das hört sich nach dem Ende des freien Internetstreamings an.
    Kleine und mittelgrosse Kanäle werden über kurz oder lang weg sein.

  6. hat RTL angst im low-quality trash-segment konkurrenz zu bekommen?

    das wirkliche problem an der sache ist einfach, dass es solche auflagen in anderen ländern nicht zu geben scheint. twitch & co sind aber nunmal international und so würden nur deutsche streamer gezielt benachteilgit

  7. Das hat vermutlich weniger mit RTL zu tun als mit der Tatsache, dass bei einem Führungswechsel hin zu „frischem Blut“ auch aktuelle Medien in den Fokus rücken, die eine „Altherrenriege“ einfach nie beachtet hat.

      • Im Gegenteil. Ich habe sowas eben schon zig Mal im Job gesehen. Ein Führungswechsel mit anschließender Paradigmenanpassung ist nun alles andere als neu. Aber du darfst gerne an eine „RTL-Verschwörung“ gegen Streamer glauben 😉

        • Wenn nachdem ein RTL-Manger die Leitung übernommen hat plötzlich ein uralt Gesetzt angewendet wird. Wirkt es für mich eher so als würde der nette Herr seinen neu gewonnen Einfluss dazu nutzen es der Konkurrenz schwerer zu machen. Die großen Streamer werden sich den Spaß erlauben können, sind ja „nur“ 1500-2500€ auf minimal 4 Jahre, jedenfalls laut dem Anwalt im Video. Problem ist ja eher das es auch die kleinen treffen kann, wenn sie regelmäßig online gehen und dafür reicht ja schon einmal die Woche, damit man eine Regelmäßigkeit unterstellen kann. Und ja ich glaube, dass ein RTL-Mange es einem Konkurrenz Produkt so schwer wie möglich machen will, alles andere wäre für ein auf Gewinn ausgelegten Konzern komisch und hat nichts mit einer Verschwörung zu tun 😉

          • Ist halt Bullshit. Da könnte man ja auch heulen, dass der Staat dich zur Anmeldung eines Gewerbe zwingt und ein Stück vom Kuchen abhaben möchte.

          • Ich zitiere einfach mal von oben:

            Laut Pressemitteilung der ZAK will man, dass sich der Gesetzgeber endlich mit den aktuellen Gegebenheiten befasst und den Rundfunkstaatsvertrag ins Jahr 2017 bringt. Die ZAK macht sogar Vorschläge, wie man das machen könne, ohne, dass Streamer eine Lizenz brauchen:
            http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Themen/Zulassung/Erl%C3%A4uterungen_der_ZAK_zur_PietSmiet-Entscheidung.pdf

            Aber wenn es dich besser schlafen lässt, dann glaube ruhig an einen Kreuzzug gegen Streamer 😉

          • 1. Der angebliche Wechsel findet nicht danach statt, sondern einige Monate später
            2. du zeigst hier eine wahnsinnige Masse an vorteilsvollem Verhalten gegenüber einer Person, von welcher du vor diesem post noch nie etwas gehört hast.
            3. es gibt keinerlei Aussage oder Grundlage, welche auch nur im minimalsten Ansatz deine widerlichen Behauptet unterstützen.
            4. es gibt 16(!) Leiter, die alle den Landesministern untergeordnet sind. Du unterstellst also auch all unseren Ministern niedere Machenschaften, nur um .. was genau zu machen? Geltendes Recht anzuwenden?

            Bitte mal in den Spiegel schauen und ein wenig mehr Objektivität an den Tag legen. Oder deine uninformierte populistische Meinung für dich behalten.
            Der Rest der Menschheit würde es dir danken.

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