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Super interessanter Leserbrief von Community-Mitglied Kinki, der gleichzeitig auch noch Jurist ist. Es geht dabei um das neue „Hatespeech“-Gesetz, was Justizminister Heiko Maas auf den Weg gebracht hat. Offenbar betrifft dieses nicht nur Hetz-Postings auf Facebook, sondern uns alle. Lest unbedingt mal rein!

„Hallo Steve,

ich weiß nicht, inwieweit du die Gesetzesdiskussion um „Hatespeech“ im Internet verfolgt hast. Es gibt wohl kaum einen Juristen, der den Gesetzesentwurf, der meines Wissens heute das Bundeskabinett passiert hat, nicht kritisiert. Wenn aber bislang in der Öffentlichkeit darüber gesprochen wurde, war das Stichwort immer „Facebook“ und „Twitter“, also die großen, vermeintlich bösen amerikanischen Firmen … sonst wäre ja niemand davon betroffen.

Kurz zusammengefasst und pointiert: Wenn Facebook einen „bösen“ Inhalt nicht binnen kurzer Zeit auf Zuruf löscht, dann riskiert die Firma Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro.

Tatsächlich geht es um rechtswidrige Inhalte. Aber mal ehrlich: Monatelang zerbrechen sich die Gerichte die Köpfe über die Einordnung von Böhmermanns Schmähgedicht gegen Erdogan. Welcher arme Facebook-Moderator soll bitteschön binnen 24 Stunden oder einer Woche rechtssicher entscheiden, ob ein Inhalt rechtswidrig ist? Die Folge ist, dass im Zweifel gelöscht wird. Denn ein Bußgeld droht nur fürs Nichtlöschen. Zuviel gelöscht? Interessiert keinen.

Dass ich dich damit anschreibe, hat diesen Grund —> Klick mich

Ich zitiere:

Politisch heikel ist im Gesetzesentwurf ein Zusatz, der erst in der überarbeiteten Fassung hinzukam. Dieser sieht eine Änderung des Telemediengesetzes vor, das sich nicht nur auf soziale Netzwerke bezieht, sondern auf sämtliche Anbieter im Internet. Nach Maas’ Plänen sollen sich Opfer von Hasskriminalität bei den Betreibern einer Plattform Auskunft über die Identität derer geben lassen können, die die fraglichen Inhalte verbreitet haben. „Diese Ausweitung gefährdet die anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets“, sagte die Linke Wawzyniak dem Tagesspiegel. Es sei daher höchst zweifelhaft, dass dies mit dem Telemediengesetz vereinbar ist, „welches genau diese Möglichkeit fordert.

Es kommen also, sollte dieses Gesetz erwartungsgemäß auch den Bundesrat passieren, zwei Dinge auf dich zu:

Erstens hängst du voll in der Scheiße mit drin. Auch Dir drohen hohe Bußgelder, wenn du etwas nicht fix löschst, was eventuell Juristen Monate später als löschenswert betrachten könnten.

Und zweitens hat dann jedes vermeintliche Opfer einen Auskunftsanspruch gegen dich hinsichtlich der Daten des Posters. Wenn also zum Beispiel Feder sich durch meinen Kommentar beleidigt fühlt, kann er meine Daten von Dir herausverlangen. Und natürlich andersrum. Willst du dich auf Rechtsstreite einlassen, wenn du Daten nicht sofort freiwillig herausgibst, sondern dich erstmal auf Auskunft verklagen lässt? Glaube ich nicht, du wirst im Zweifel die Auskunft erteilen. Und das kann man Dir nicht vorwerfen, denn Dutzende von Auskunftsklagen dürften das Budget deines Netzwerks überschreiten!

Wie willst du damit umgehen? Meine spontane Idee wäre, dass du von deinen Nutzern so wenige Daten wie möglich sammelst. Schmeiß die Klarnamen weg, schmeiß E-Mail-Adressen weg, schmeiß IP-Adressen weg, sofern sich das mit deinem Spamfilter irgendwie vereinbaren lässt.

Ich würde mich nicht wohlfühlen in dem Wissen, dass du jedem interessierten Community-Mitglied meine Daten preisgeben müsstest. Und vielen anderen mag das genauso gehen. Das Gesetz könnte im Ergebnis das Ende der Anonymität in Diskussionsforen bedeuten.“

Das alles war mir gar nicht bewusst. Wie seht Ihr die ganze Sache?


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48 KOMMENTARE

  1. Ich bin zwar an sich absolut gegen Zensur, aber dann wird vielleicht endlich auch mal der ganze Nazimuell raussortiert.
    Man kann beispielsweise bei Faktastisch kaum noch einen Beitrag ohne Hasskommentare lesen.

  2. Ich frag mich wie es in Chatgemeinschaften wie in League oder Discord funktionieren wird.Dort gibts mehr als Genug hate über französische Spieleskills aber auch über andere Menschengruppen.Wer wäre den für diese Posts verantwortlich gemacht werden?

  3. „Jurist“ find ich auch gut. Selbst Anwälte und Juristen blicken bei vielen neuen Gesetzen nicht durch, weshalb ich die ganze Diskussion hier fragwürdig finde.

    Ich kenne das ganz aktuell aus dem Vergaberecht. (Bin vom Bauamt). Hier gibt es eine neue EU Vergabeordnung die der Bund auf Bundesebene umgesetzt hat.

    Jetzt ist es so das man einen Auftrag nach gewissem Schwellenwert EU weit ausschreiben muss. Diese Werte sind in deutschem Recht festgelegt nach der EU Verordnung.

    Jetzt passt es der EU aber nicht wie Deutschland das umgesetzt hat.

    Führt dazu, wenn wir Projekt X welches vom Bund gefördert wird nach deutschem Recht ausschreiben (unterschwellig, also nicht EU weit) und dann irgendwer aus Holland oder sonstwoher klagt, dann werden wir von der EU gerügt, weil der Bund die EU Verordnung nach deren Meinung falsch umgesetzt hat.

    Diese Rüge hätte zur Folge das wir die Förderung vom Bund verlieren, obwohl wir nach Bundesrecht gehandelt haben.

    Um sicher zu gehen müssen wir also auch unterschwellig EU weit ausschreiben, was mehr kostet, um die Förderung nicht zu verlieren.

    Hier blickt aktuell kein jurist durch und nichtmal das Finanzministerium das für die Förderung zuständig ist gibt Auskunft.

    Mit Gesetzen ist das immer so eine Sache…

  4. Glücklicherweise bin ich kein Jurist und kann daher nichts Substanzielles zur rechtlichen Lage beitragen.
    Aufgrund der grotesk hohen Strafandrohungen (bis zu 50 Mio.€) scheint hier offenbar der Grundsatz „Im Zweifel weg damit!“ verfolgt zu werden.
    Finde ich bedenklich, geradezu beunruhigend.

  5. „Nach Maas’ Plänen sollen sich Opfer von Hasskriminalität bei den Betreibern einer Plattform Auskunft über die Identität derer geben lassen können, die die fraglichen Inhalte verbreitet haben“

    Maas ist einfach göttlich. Nach den Änderungen an Sexualdelikten wegen eines Falls, welcher garkeine Vergewaltigung war, sollte jedem klar sein, dass von diesem Populisten nichts zu erwarten ist.

    Wie er diesen Absatz rechtfertigne will, ist mir ein absolutes Rätsel.
    In Zukunft bezahlt man also Strafen, wenn man nur die IP-Adresse ungehashed speichert und auf der anderen Seite, wenn man nicht alle persönlichen Identitäten JEDEM zufälligen user bei Anfrage rausrückt.
    Da hat jemand scharf mitgedacht.

  6. Das Problem in der gesamten Diskussion ist, dass anscheinend ein grundlegendes Missverständnis über die aktuelle Rechtslage und Sinn und Zweck von dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz besteht.

    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt nur das Löschen von Beiträgen die einen Straftatbestand erfüllen. Löscht ein Anbieter solch einen Beitrag aber schon heute nicht, so macht er sich bereits nach aktueller Rechtslage strafbar. Es liegt nämlich zumindest Beihilfe zur Straftat vor.

    Die Strafbarkeit in Deutschland knüpft aber an Schuld und persönliche Verantwortung an. Aus diesem Grund können nur natürliche Personen sich strafbar machen. Ein Unternehmen kann nie einen Straftatbestand erfüllen, sondern maximal die Person die im Unternehmen agiert.

    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz löst das Problem dahingehend, dass dahingehend eine Ordnungswidrigkeit geschaffen wird. Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten können nämlich auch gegen Unternehmen verhängt werden.

    Das ist der eigentliche Sinn und Zweck des neuen Gesetzes. Es ändert rein faktisch gar nicht viel. Auch heute ist schon jeder Anbieter verpflichtet strafbare Inhalte zu löschen, da er sich ansonsten selbst strafbar macht. Zukünftig kann ich aber direkt Facebook bestrafen und muss nicht versuchen den verantwortlichen Mitarbeiter zu ermitteln.

    • Bist du der Pressesprecher von Heiko Maas? Dann erklär mir mal, warum der Katalog der strafbaren Inhalte so löchrig ist. Erklär mir mal, warum es gegen die Bußgelder kein Rechtsmittel geben soll.

      Es geht letztlich um die Frage, wie in Grenzfällen zu verfahren ist, Grenzfälle zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit, z. B. Beleidigung. Siehe Böhmermann, siehe Erdogan. Da kriegst du von 10 Juristen 12 Meinungen, und das Monate danach. Und ein Facebookmitarbeiter soll innerhalb von 24 Stunden entscheiden? Und warum wird nur sanktioniert, wenn zu wenig gelöscht wird, nicht aber, wenn zu viel gelöscht wird?

      Was du so sagst, ist ja nicht falsch. Aber es ist nur ein Teil der Wahrheit. Und nachdem es Maas in den letzten Monaten nur um „Fakenews“ und „Hatespeech“ ging, eben Dinge, die gerade keine Straftaten darstellen, glaube ich ihm nicht eine Sekunde, dass es in diesem Gesetz nun doch nur um Straftaten gehen soll.

      Nein, es geht um maximale Verunsicherung. Würde ein Faschist die Meinungsfreiheit beschneiden wollen, ohne dafür das Grundgesetz abzuschaffen, würde er genau so vorgehen, wie es Maas jetzt tut.

      Zufall oder nicht? Das soll jeder für sich selbst beantworten.

      • Ich empfehle dir einfach einmal den Gesetzesentwurf zu lesen?

        § 1 III NetzDG lautet:

        „Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 90, 90a, 90b, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b, 184d, 185 bis 187, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen.“

        Es sind ausschließlich Straftatbestände und ich erkenne hier keine „Löchrigkeit“. Es sind mehr oder weniger alle relevanten Straftatbestände, die man unter „Hate Speech“ fassen kann.

        Dein „Grenzfälle“-Problem ist doch immer und überall ein Problem? Steve muss bereits heute bei jedem Kommentar selbst entscheiden, ob er sich damit wegen Beihilfe zur Beleidigung strafbar macht oder nicht? Was soll denn daran neu sein? Jeder Mensch muss jeden Tag entscheiden, ob er sich mit dem Handeln möglicherweise strafbar macht oder nicht.

        Ich wiederhole es gerne noch einmal: Bei JEDER relevanten Handlung die unter dem NetzDG fällt, ist auch gleichzeitig eine strafbare Beihilfe gegeben. Dieses „Ich muss entscheiden, ob ein Inhalt rechtswidrig ist“, musste man sich schon immer stellen und wird man sich weiterhin stellen.

        Die einzig wirklich relevante „Neuerung“ durch das NetzDG ist, dass jetzt halt auch direkt gegen die Unternehmen vorgegangen werden kann.

        Du machst hier „Ein Fass auf“, weil du offensichtlich nur irgendwelche Medienberichte von Nicht-Juristen darüber gelesen hast, anstatt dich, was ich von einem Juristen erwarte, einmal mit dem Gesetzesentwurf beschäftigt zu haben. Es gilt wie so häufig: EIn Blick ins Gesetz erspart viel dummes Geschwätz.

        • Ich habe das Gesetz gelesen, ich habe Kommentare von Juristen gelesen. Du darfst ziemlich sicher sein, dass meine einzigen Informationsquellen nicht etwa aus Breitbart oder der TAZ bestehen!

          Was Steves Kommentarfunktion angeht, so lädt er sich diese Verantwortung selber auf. Er hätte nämlich die Möglichkeit, NICHT zu moderieren. Dann würde er auch frühestens dann haften, wenn er auf Zuruf einen rechtswidrigen Kommentar stehenlässt, das dann aber weder mit 24 Stunden Frist noch mit Bußgeldandrohungen in Millionenhöhe.

          Und nochmal: Was du sagst, ist nicht falsch, aber du blendest die praktischen Auswirkungen aus. Durch die hohen Bußgelder und die kurzen Löschfristen soll ein „im Zweifel Löschen“ provoziert werden, und das ist die eigentlich kritische Auswirkung des NetzDG.

          Und darüber hinaus wird die Anonymität der Meinungsäußerung durch die Änderung im TMG faktisch abgeschafft.

          Wenn du beides im Zusammenhang der aktuellen politischen Diskussion betrachtest, kannst du nicht ernsthaft dieses Gesetz befürworten.

          • Du scheinst echt nicht verstehen zu wollen, dass bereits JETZT das Strafrecht hier eingreift… Ein grundsätzlich viel schärferes Schwert als das Ordnungswidrigkeitenrecht.

            Warum sollte jemand der bisher gesagt hat „Ist mir egal ob ich eine Straftat begehe“ nun auf einmal sagen „oh jetzt hab ich Angst, weil es ein Bußgeld geben kann“.

            Das NetzDG und auch das TMG ändert nur die praktische Umsetzung und erleichtert die Durchsetzung der schon immer geltenden Rechtslage.

            Ich befürworte übrigens das Gesetz nicht einmal. Ich halte es für relativ unbedeutend und denke nicht, dass es irgendwelche Auswirkungen haben wird. Weder im positiven noch im negativen Sinne.

          • Du scheinst nicht zu verstehen, dass das Gesetz sich nicht an die Poster richtet, sondern an die Plattformen. Die sollen durch das Gesetz dazu gebracht werden, alles, was irgendwem nicht passt, innerhalb kürzester Zeit zu löschen.

    • Dann misch ich mich mal als nächster Jurist ein und möchte die Aussagen von Ara bestätigen. Vor allem der letzte Satz ist extremst wichtig und sollte jedem Jurist in Mark und Bein übergangen sein. „EIn Blick ins Gesetz erspart viel dummes Geschwätz.“

      Für den Fall hier ist zum Beispiel diese Stelle von großer Bedeutung

      § 1 I NetzDG
      „Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die
      vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im
      Sinne dieses Gesetzes. “

      D.h. Steves Blog ist NULL von diesem Gesetz betroffen. Dieses Gesetz ist lediglich für soziale Netzwerke gedacht in denen Nutzer die Inhalte selbst verwalten.

      Um vielleicht weitere Missverständnisse zu vermeiden, sollten weniger hetzerische Artikel gelesen werden und mehr das Gesetz selber. Von einem Juristen erwarte ich eigentlich mehr.
      (Link zum Gesetzesentwurf – PdF anklicken: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/NetzDG.html )

  7. leute, wenn schon so gesetzte abgesegnet werden, dann werden die natürlich auch missbraucht.. am anfang sinds 2mio.. ne woche später wird bemerkt, dass es nix bringt und die zahl wird korrigiert (denn das gesetzt gibt es ja schon). dann ist die hürde kleiner.. und bald gilt das für jeden „kleinen blog“.. denn auch ein kleiner blog kann in zeiten von social media auf einmal große reichweiten erreichen..

  8. Auf der einen Seite fordern, dass die Menschen nicht mehr anonym im Netz beleidigen dürfen und ich sage mal vage „Unfug“ treiben dürfen, aber dann auf der anderen Seite sich beschweren, wenn Maßnahmen ergriffen werden, dass die Identitäten dann herausgegeben werden würden. Ich würde mich jetzt keiner der beiden Meinungen anschließen – aber was ich so im letzten Jahr hier auf dem Blog so gelesen habe, ist es doch das Geforderte? Nachteile gibt es für beide Meinungen genug. Über die Abwägung der Nachteile gegen die Vorteile sehe ich mich keinesfalls in der Lage zur urteilen. Aber mal angenommen, Jemand beleidigt eine andere Person – dann hätte diese zumindest mal die Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen? Natürlich sehe ich auch die Gefahr des Missbrauches. Meiner Meinung ein schwieriges Thema – hier kann man es nie beiden Seiten recht machen.

    • Es geht nicht um Beleidigungen. Es geht um ein unübersichtliches Konglomerat von bereits jetzt strafbaren Inhalten, aber bei weitem nicht alle strafbaren Inhalte. Erklär mir mal, warum Verrat von Staatsgeheimnissen nicht in den Katalog der strafbaren Inhalte fällt. Warum müssen Gewaltvideos z.B. von sexuellem Missbrauch nicht so schnell gelöscht werden?

      Das Ziel dieses Paragrafendschungels ist nicht Rechtssicherheit, sondern Rechtsunsicherheit. Im Zweifel soll der Anbieter erstmal alles löschen, was vielleicht irgendein Richter später für strafwürdig halten könnte, und das bitte pronto binnen 24 Stunden.

      Effektiv entscheidet über die Frage der Meinungsfreiheit zukünftig nicht mehr die Judikative, sondern ein unterbezahlter Löschbeauftragter bei Facebook und Twitter. Denn was mal gelöscht ist, ist gelöscht. Ob es Wochen und Monate später wieder entlöscht wird, interessiert keine Sau mehr.

      Und betreffend Facebook hat sich – leider muss ich an dieser Stelle politisch werden – das ziemlich weit links stehende correctiv.org schon als Löschpartner angedient. Wer wagt eine Prognose, welche politische Meinungsrichtung dann stärker vom Löschwahn betroffen sein wird?

      • Löschungen bei Facebook oder Twitter (denn genau die und deren Mitarbeiter löschen dann ja zu viel, wie du suggerierst), sind aber keine staatliche Zensur oder Abschaffung der Meinungsfreiheit.

        Du wirfst da zwei verschiedene Paar Schuhe völlig durcheinander.

        • Ja und nein. Grundsätzlich ist es in der Tat eine staatliche bzw. juristische Aufgabe, jede Art von Äußerung zu beurteilen. Ist sie strafbar? Muss sie zurückgenommen oder gar widerrufen werden?

          Es ist ja eines der Probleme dieses Gesetzentwurfs, dass diese Aufgabe auf private Firmen, eben Facebook, Twitter etc. übertragen wird.

          Niemand kritisiert doch, dass ein Gericht Facebook anweist, einen Post zu löschen, nachdem das Gericht ihn rechtlich beurteilt hat. Aber genau dieser Richtervorbehalt wird durch diesen Gesetzentwurf untergraben.

          Ob du es nun Zensur bzw. Abschaffung der Meinungsfreiheit nennst, ist letztlich Definitionsfrage. Mal unabhängig von dem Gesetz: Wenn Facebook, Google und Twitter, die ganzen großen SM-Firmen, von sich aus beschließen würden, jegliche Trump-Kritik zu löschen, also rein faktisch, von der Reichweite betrachtet, ein weltweites Pro-Trump-Meinungskartell zu bilden, würdest du das gutheißen? Unabhängig von der Frage, ob du es Zensur nennen würdest?

          • Auch über ein Ordnungswidrigkeitenverfahren entscheidet am Ende ein Richter. Du behauptet hier einen Unterschied, den es faktisch nicht gibt.

            Alte Rechtslage: X postet strafbaren beleidigenden Post. Y lässt ihn in seinem Netzwerk stehen, obwohl er löschen musste. Am Ende wird Y wegen Beihilfe zur Beleidigung von einem Strafrichter verurteilt.

            Neue Rechtslage: X postet strafbaren beleidigend Post. Y lässt ihn in seinem Netzwerk stehen, obwohl er löschen musste. Am Ende wird Y wegen Verstoßes gegen das NetzDG von einem Bußgeldrichter verurteilt.

            Einziger Unterschied: Nach der neuen Rechtslage kann Y nun auch ein Unternehmen sein und nicht mehr nur eine natürliche Person.

          • Du gehst jetzt von einem eindeutig strafbaren Post aus. Nimm doch mal das Böhmermann-Gedicht.

            Nach der bisherigen Rechtslage würde kein Gericht der Welt dich wegen Beihilfe zur Beleidigung belangen, wenn du als Y den Post stehen lässt, solange ein Gericht noch nicht geurteilt hat, alleine schon mangels Vorsatz, weil die Haupttat derart kontrovers beurteilt wird.

            Nach den neuen Rechtslage muss Y innerhalb kürzester Zeit eine Entscheidung treffen. Im einen Fall besteht die theoretische Möglichkeit eines Bußgeldes, im anderen Fall bist du auf der sicheren Seite. Also löschst du im Zweifel.

          • Es ergibt 0 Sinn was du schreibst… Auch im Bußgeldverfahren gilt das Schuldprinzip, wozu auch der Vorsatz gehört.

            Der strafrechtliche Straftatbestand und der Ordnungswidrigkeitentatbestand des NetzDG sind IMMER für den Netzwerkbetreiber gleichermaßen gegeben. Ein Auseinanderfallen, wo nur eines gegeben ist, kann es nicht geben. Einzige Ausnahme: Der Betroffene ist ein Unternehmen, dann erfüllt er nur das NetzDG. Wäre er aber eine natürliche Person hätte er den Straftatbestnad erfüllt. Bei natürlichen Personen wird das NetzDG daher quasi nie zur Anwendung kommen, da der Straftatbestand in Verbindung mit der Beleidigung immer die Ordnungswidrigkeit verdrängt.

            Du behauptest hier die ganze Zeit über, dass es einen Unterschied gibt, den es tatsächlich aber gerade nicht gibt. Auch für die neuen Bußgeldtatbestände brauche ich Vorsatz. Weiß ich nicht, dass der Inhalt strafbar ist, dann kann ich auch aus dem NetzDG nicht mit Bußgeldern belegt werden.

            Weiß ich nicht ob ein Inhalt strafbar ist oder doch, dann gehe ich sowohl nach alter als auch nach neuer Rechtslage das Risiko ein, dass ich dafür belangt werde. Daran ändert das NetzDG nicht. Das ist allgemeines Lebensrisiko und dort galt schon immer: Im Zweifel mach ich keine Sachen, die möglicherweise strafbar/bußgeldbewährt sind.

  9. Ich bin kein Jurist und vermutlich diesbezüglich Naiv, aber kann ich wirklich „einfach“ Anfragen und muss Antwort erhalten? Kann ich mir nicht vorstellen. Sowas würde doch nur Sinn bezüglich polizeilicher Ermittlungen ergeben. Heißt: Werde ich in einem Sozialen Netzwerk beleidigt und es ist vom Profil her nicht einsehbar wer dahinter steckt, kann die Polizei direkt beim Betreiber die Daten abfragen und auch zum Netzanbieter gehen und die Daten Abfragen um direkt und einfach herausfinden zu können gegen wen da überhaupt klage erhoben wird. Denn wenn ich mir die ganzen Cyber-Mobbing Fälle so ansehe, halte ich es durchaus für Sinnvoll, dass für polizeiliche Ermittlungen die Arbeit (also das identifizieren des Angeklagten) erleichtert wird.
    Aber sollte wirklich jeder Hans-Wurst einfach anfragen können, fänd ich das fragwürdig <-<

    • Genau das ist aber die Konsequenz. Wahrscheinlich wird es letztlich über ein Gericht laufen, das als „zuständige Stelle“ die Nutzerdaten abfragt, aber die Schwelle hierfür ist dann, dass du Persönlichkeitsrechte durchsetzen willst und die durch Post XY beeinträchtigt siehst. Es ist damit zu rechnen, dass das Gericht dann die Auskunftswünsche einfach durchwinken wird; eine Prüfung der Ansprüche an dieser Stelle würde ja die Hauptsache vorwegnehmen.

      Effektiv könnten also Gerichte aus der ganzen Republik Steve „erlauben“, Anwälten aus der ganzen Republik die gewünschen Nutzerdaten mitzuteilen.

      Keine schöne Vorstellung.

    • Es geht hier um Auskunftsansprüche durch das Gericht in einem Zivilverfahren. Das heißt der Richter fragt die Daten an und erhält diese. Diesen Anspruch gibt es bereits heute. Bisher war es aber im Datenschutzgesetz nicht ausdrücklich geregelt. Das soll nun geändert werden.

      Es ändert sich also auch in diesem Punkt faktisch gar nicht. Es geht nur darum, dass die Anbieter das was sie schon immer tun mussten, nun auch ausdrücklich tun dürfen.

      • Doch, es ändert sich sehr wohl was: Bisher war dieser Auskunftsanspruch auf den Bereich von Urheberrechten beschränkt. Jetzt kriegst du faktisch die Adresse von jedem, dem du unterstellst, er könnte dich beleidigt haben. Ob das stimmt oder nicht? Das wird kein Richter prüfen, der „nur“ den Auskunftsanspruch durchwinkt, aber eben nicht über die behauptete Beleidigung selber entscheiden muss.

    • Die Frage ist in der Tat, wie weit der Begriff gefasst wird. Nach der Legaldefinition in § 1 „Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“ könnte man mit etwas Phantasie jeden Forenbetreiber darunter fassen. Wir tauschen ja auch beliebige Inhalte aus bzw. machen unsere geistigen Ergüsse der Öffentlichkeit zugänglich.

      „Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die
      vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes“

      Das klingt zwar für Steves eigene Posts gut, aber man könnte es so lesen, dass das dann nur für Blogs ohne Diskussionsforum gilt.

      Ich gehe natürlich vom schlimmsten Fall aus, aber diese Perspektive sollte man als beratender Jurist dann auch einnehmen!

      Was nun die Größe des „Netzwerks“ angeht, geht es wohl um die Zahl konsekutiver Nutzer, nicht gleichzeitiger. Ich weiß nicht, ob Steve im Laufe seiner Karriere 2 Millionen Nutzer in Deutschland hatte, aber es stimmt schon: die Grenze ist relativ hoch.

      Was allerdings infolge der Änderung des TMG bleibt, ist der Auskunftsanspruch. Die geänderte Fassung des § 14 II TMG lautet dann:

      „Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies […] zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum oder anderer absolut geschützter Rechte erforderlich ist.“

      Die Vorschrift bezog sich vorher alleine aufs geistige Eigentum. Jetzt geht es um praktisch jedes Recht, insbesondere Persönlichkeitsrechte. Das weitet den Anwendungsbereich immens aus. Und diese Vorschrift beschränkt sich nicht auf „Großbetriebe“.

      • Betonung liegt allerdins hier auf „erforderlich“. Es darf also stets nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen (legalen und verhältnismäßigen) Mittel versagt haben. Und selbst dann muss immernoch abgewogen werden, wessen Rechte überwiegen. Ich denke nicht, dass es so einfach sein wird, wie grad von dir dargestellt, Kinki, an Nutzerdaten zu kommen…

        Um außerdem nochmal auf die Netzwerk-Größe zurückzukommen: Es stellt sich die Frage, in welchem Zeitraum gezählt wird. Es wäre absolut unrealistisch, Nutzer in diesen Wert zu zählen, die vor 10+ Jahren mal für 2 Wochen aktiv waren und danach nie wieder etc. Mit anderen Worten, vermutlich wird das in der Praxis auf einen bestimmten Zeitrahmen gefasst werden. Bei den üblichen Big Playern kann man ja einfach die Anzahl an registrierten Nutzern in einem Land heranziehen. Wie aber will man das auszählen, wenn wie hier ohne Registrierung per Pseudonym diskutiert wird? Schon allein daher wird vmtl auch hier nur die Anzahl der registrierten Profile infrage kommen, die bei weitem unter 2 Mio liegen dürfte.

        Achja, „beliebige Inhalte zu teilen“ ist hier aufgrund einer ganz einfachen Grundlage aus rechtlicher Sicht nicht gegeben: Steve moderiert die Kommentare und könnte theoretisch jeden Kommentar, der zum vorgegebenen Thema, in diesem Fall der Gesetzesentwurf, einfach nicht durchlassen. Dadurch wird die Diskussion gelenkt und ist nicht frei. Der Passus, wonach Journalistik befreit ist, liest sich allerdings eher so, als ob besagte Website diese Angebote einfach enthalten muss. Daher wäre jeder Blog und jede Zeitung ohnehin befreit. Es ist außerdem egal, ob dieser Blog eine Kommentar-Funktion beinhaltet.

        Ich stimme dir allerdings zu, dass Foren (mit 2 Mio+ Nutzern) in der Theorie unter das Gesetz fallen würden. Daher wäre eine andere Situation geschaffen, wenn wir nicht direkt unter dem Artikel, sondern in einem separaten Forum über den Artikel diskutieren würden. Der maßgebliche Unterschied im Forum ist, dass jeder ein neues Thema erstellen kann, also freier Austausch jeglicher Inhalte möglich ist.

        • Zur Durchsetzung von Rechten ist die Auskunft über den Rechtsverletzer grundsätzlich erforderlich. Die Erforderlichkeit bedeutet deshalb lediglich, dass ich nicht einfach so Steve nach einer Liste seiner Leser fragen darf, sondern wenigstens behaupten muss, dass Leser XYZ mit beleidigt hätte.

    • naja, was als soziales Netzwerk zählt, wird im Gesetzes-Entwurf klar umrissen – Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich einen Account zu erstellen, in freiem Kontext zu diskutieren etc. Ich denke, Seiten wie golem oder auch so Kram wie t3n werden davon nicht betroffen sein, da die Diskussionen dort ja in der Regel themengebunden, da Artikelbezogen sind. Das dürfte meiner Auffassung nach nicht von §1 (1) des neuen Gesetzes gedeckt sein^^ Betroffen dürften vor allem Facebook, Twitter, Youtube, evtl auch Twitch usw betroffen sein

      • So klar ist die Definition nicht, selbst wenn irgendwo verständlich ist, dass Maas auf Facebook & co hinauswill:

        Der Definition nach könnten auch E-Mail-Dienste wie GMX oder Hotmail als „soziale Netzwerke“ im Sinne dieses Gesetzes aufgefasst werden. Sie bieten Plattformen (Webinterfaces), die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen (Mails schicken), zu teilen (Mails weiterleiten) oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (große Verteilerlisten). Kann das gewollt sein?

        Und die nächste Frage ist die Berechnung der Größe. Wie zählst du die Benutzer? Zählt jemand dazu, der vor 2 Jahren zuletzt getwittert hat? Wie stellst du fest, wer davon aus dem Inland postet? Gehört jemand dazu, der zufällig in Frankreich seinen Twitter-Account im Urlaub erstellt hat, dann aber nur noch aus Deutschland postet?

  10. Im Prinzip kann ich mich den Ausführungen so anschließen… Das neue Gesetz ist ein ziemlich enger Gürtel für die Anonymität im Internet. Denn ja, wenn der Entwurf, so wie er ist, durchkommt, wovon wir zumindest Zeitweilig ausgehen können, betrifft dieses Gesetz direkt jeden Blogbetreiber, jeden Betreiber einer Facebook-Gruppe/Seite, jeden Betreiber eines Youtube-Kanals (wo es evtl sehr schwer wird, die Anforderung zu erfüllen). Dann, im zweiten Schritt, betrifft es indirekt jeden Nutzer des Internets, da dieser 1. Angst haben muss, dass seine Daten bei jedem beliebigen anderen Menschen landen könnten, solange sich dieser andere einfach einen Grund aus den Fingern saugt und 2. Daten über jeden Nutzer des Netzes, der ihn interessiert abgreift. Das dürfte recht schnell zu einem Anstieg der Deepweb-Websites führen, da die Menschen dann beginnen, sich ihre Anonymität über TOR wiederzuholen. Warum ich zeitweise sagte? Ganz einfach: Wie ja auch oben schon mitgeteilt, sieht es aktuell so aus, als würde Maas Gesetz nicht mit dem Telemedien-Gesetz konform gehen – das heißt, eines der beiden Gesetze muss sich dem anderen beugen und wird abgeändert. Zu hoffen wäre, dass das auf Maas Entwurf zutrifft und nicht auf das TMG. Sonst wären Spiele wie Orwell näher an der Realität, als man meinen mag und so Geschichten wie das aus Watch Dogs bekannte CTOS bzw die Datenverarbeitungs-Software Bellwether dürften dann auch nur noch wenige Jahre maximal auf sich warten lassen. Hoffen wir einfach mal, dass es nicht soweit kommt.

  11. Ich denke mal einige haben den Fahrplan noch nicht ganz wahr genommen. Jeder der in der Zukunft nicht der Meinung der Regierung ist, oder sich den Fahrplan in den Weg stellt, der wird mit diesen Gesetzen dann Bekanntschaft machen. Es hat doch schon längst begonnen das jeder, der nicht der gleichen Meinung ist, wie die Masse, der wird als Reichsbürger, als Nazi etc. beschimpft dabei ist genau das Naziverhalten, wenn man anderen Ihre Meinung nicht lässt und diese versucht zu unterdrücken. Es gibt viele Seiten die sind schon nicht mehr aufrufbar sind via Google, diese Seiten existieren zwar im Web, Sie werden aber aus Google gelöscht, so dass diese nicht mehr gefunden werden können. Und genau das gleiche wird auch mit Kommentaren passieren. Das Problem an der Sache ist was hier noch niemand kapiert hat: Wenn wir das einmal zulassen hat die Regierung die komplette Macht über das Internet, und ja es kann sein das Sie, Sie nicht missbrauchen wird – aber alleine das diese Möglichkeit besteht, sollte mal einer von den AFD etc. an die Macht kommen reicht doch schon. Das was mit diesen Gesetz passieren soll ist Meinungsunterdrückung.

    • Das hört sich extrem nach Verfolgungswahn an. Ich bin auch ein Freund der Privatsphäre, aber aktuell kommen Online viel zu viele Leute mit Lügen und Betrügen davon, die bestraft gehören. Keine Ahnung ob das jetzt die beste herangehensweise ist, aber hinter allem gleich den MEINUNGSüberwachenden Staat zu sehen ist schon sehr abstrus.
      Kurz gesagt: Aufpassen ja, Verfolgungswahn nein.

      • Silvanus, ich denke, da bist du zu gutgläubig. Der Punkt ist doch folgender: Betrug und andere strafbare Inhalte werden doch bereits jetzt sanktioniert. Dafür braucht es das NetzDG nicht.

        Es geht um die Kombination von kurzfristigen Entscheidungen, hohen Bußgeldandrohungen und unklaren Begriffsbestimmungen.

        Als Anbieter hast du zwei Alternativen, wenn ein Löschwunsch an dich herangetragen wird:

        1. Du löschst nicht und riskierst dafür ein Bußgeld bis zu 5/50 Millionen
        2. Du löschst und riskierst nur einen stinkigen Poster.

        Vor dieser Wahl wirst du dich im Zweifel fürs Löschen entscheiden. Und damit gegen die Meinungsfreiheit.

        • Ein Anbieter einer Internetplattform hat das Recht, jeden beliebigen Inhalt zu löschen. Steve könnte hier Kommentare löschen, einfach weil es ihm gerade im Finger juckt. Das hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun, Kinki. Du vermischt da weiter zwei völlig verschiedene Themen.

          Meinungsfreiheit sichert dir zu, dass der Staat dich für deine Meinung (sofern nicht staatsgefährdend) nicht verfolgt/bestraft. Das ist alles. Das garantiert nicht, dass dir eine Plattform für das Verbreiten deiner Meinung bereitgestellt wird.

          Insofern muss man dir leider unterstellen, dass du hier ziemlich polemisch und unsachlich argumentierst bzw. bewusst übertreibst und Panik schürst. Das ist schade, weil ich die juristischen Einschätzungen teilweise sehr interessant finde.

          • ich habe Dir weiter oben darauf bereits geantwortet.

            Im übrigen heißt Meinungsfreiheit nicht nur Schutz vor Strafe, sondern die Möglichkeit, meine Meinung äußern zu dürfen. Richtig, Steve hat hier das Hausrecht. Hier gilt keine Meinungsfreiheit. Andererseits ist dieser Blog auch nach unserem Verständnis kein soziales Netzwerk, welches ja gerade darauf aufbaut, dass es die Inhalte nich selber schafft, sondern den Nutzern überlässt. Natürlich genießt auch Facebook so etwas wie Hausrecht. Aufgrund seiner schieren Größe und Reichweite aber wäre es höchst bedenklich, wenn Facebook eine Gesinnungsprüfung einführen würde und bestimmte Meinungen „filtert“.

            Analogie: Aldi! Stell Dir mal einen Moment vor, Aldi würde von heute auf morgen sagen „wir lassen nur noch Putinfreunde bei uns einkaufen“. Es geht mir dabei jetzt nicht um die praktische Feststellung, sondern rein um den Gedanken dahinter: Aldi hat genauso „Hausrecht“ wie Facebook. Oder machen wir es noch deutlicher: „Wir verkaufen nur noch an Deutsche!“ Perso vorzeigen, dann kommste rein oder auch nicht! Würdest du das achselzuckend mit „Hausrecht“ abtun?

  12. Hätte nie gedacht, jemals mit Kinki einer Meinung zu sein 😀

    Ich erwarte eine Normenkontrolle vor dem BVerfG. In anderen Gesetzen dieser Art gibts Informationen nur unter Richtervorbehalt, das halte ich auch vernünftig. Natürlich nur, wenn man dazu auch mehr Richter einstellt, die Justiz pfeift momentan ja aus dem letzten Loch….

    • Danke für den Link – hab mir das Gesetz jetzt nochmal vorgenommen und kann für den Blog hier Entwarnung geben: Selbst wenn man dies hier als soziales Netzwerk sieht, was schon unvereinbar mit $1 Absatz 1 ist, würden nach Absatz 2 die Vorgaben erst dann Wirkung haben, sobald mindestens 2 Millionen Nutzer registriert sind. Ich glaube, dass das hier nicht der Fall ist.

      Doch gehen wir einmal davon aus, es wäre der Fall, dass das Gesetz Anwendung findet: Wie schon in meinem anderen Post würden alle Regularien des Gesetzes eintreffen, u.a. Löschen sämtlicher evtl auf irgendwen beleidigend wirkenden Postings, herausgabe von Daten etc. und auch die Pflicht, alle 3 Monate einen Bericht zu schreiben, wie denn mit rechtswiedrigen Inhalten umgegangen wird. Außerdem müssten stets alle Verfahrensweisen offengelegt werden, wie mit Beschwerden über derartige Inhalte umgegangen wird.

      Nachtrag: Nachdem ich eben noch den Absatz über Bußgelder gelesen habe, kann übrigens auch ein Bußgeld erhoben werden, wenn Inhalte zu Unrecht gelöscht wurden. Wenn nämlich laut Gesetz das Verfahren zur Löschung „nicht richtig“, also fehlerhaft angeboten wird, wird ebenfalls ein Bußgeld fällig

      • Also am Ende doch alles weniger schlimm als viele sagen? Also doch keine Meinungsdiktatur? Achje, und ich dachte der Alu-Hut kann aufgesetzt werden^^

      • Der Nachtrag ist falsch: Die Forderung des Gesetzes ist, dass die Löschung offensichtlich strafbarer Inhalte innerhalb 24 Stunden, die Löschung nicht ganz so offensichtlich strafbarer Inhalte innerhalb einer Woche stattzufinden hat.

        Es ist nicht die Rede davon, dass das Verfahren ein Zuviellöschen unterbinden müsste.

        Die Quintessenz des Gesetzentwurfs ist – und das vertritt jeder kommentierende Jurist – „im Zweifel löschen“.

        • @Kinki:

          § 4
          Bußgeldvorschriften
          (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
          1. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 einen Bericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder
          nicht rechtzeitig erstellt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen
          Weise oder nicht rechtzeitig veröffentlicht
          2. entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 ein dort genanntes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden
          von Beschwerdestellen oder Nutzern, die im Inland wohnhaft sind oder ihren
          Sitz haben, nicht, nicht richtig oder nicht vollständig vorhält,
          3. entgegen § 3 Absatz 1 Satz 2 ein dort genanntes Verfahren nicht oder nicht richtig
          zur Verfügung stellt,
          4. entgegen § 3 Absatz 4 Satz 1 den Umgang mit Beschwerden nicht oder nicht richtig
          überwacht,
          5. entgegen § 3 Absatz 4 Satz 2 eine organisatorische Unzulänglichkeit nicht oder nicht
          rechtzeitig beseitigt,
          6. entgegen § 3 Absatz 4 Satz 3 eine Schulung oder eine Betreuung nicht oder nicht
          rechtzeitig anbietet oder
          7. entgegen § 5 Satz 1 einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten nicht oder nicht
          rechtzeitig benennt.

          Überall ist „nicht richtig“ mit angegeben. Mit anderen Worten, je nach Argumentation könnte man da durchaus gegen ein Zuviel-Löschen vorgehen. Schließlich kannst du niemandem weißmachen, dass Inhalte, die fälschlich gelöscht wurden unter richtige Anwendung des Gesetzes fallen bzw unter richtige Betreuung des zu löschenden Beamten. Fakt ist, Unternehmen müssen jetzt enorm aufpassen, was sie löschen und was nicht und das ist gut so. Das ding wird eher sein, die „nicht richtig[e]“ Löschung hinterher zu beweisen – Wenn man aber da entsprechende Screenshots (vorher UND nachher) vorlegen kann, sollte das Hand und Fuß haben. Somit stimmt der Nachtrag doch.

          • Es geht in Punkt 3 um die Zurverfügungstellung der „Motzecke“, die zum Löschen führt. Es gibt im Gesetz kein Verfahren, das ein Erwehren gehen eine Löschung zur Verfügung gestellt werden muss.

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