TEILEN

Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) macht ernst und verdonnert den Fitness-YouTuber „Flying Uwe“ zu einem Bußgeld von 10.500 Euro, weil er drei Videos nicht als „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet habe. Die MA HSH hat mehrere YouTuber angeschrieben und auf die Werbe- und Sponsoringbestimmungen für YouTube aufmerksam gemacht. „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, heißt es dazu von der Medienanstalt.

Er macht Videos über seine eigene Firma und seine eigenen Produkte. Wie kann das Schleichwerbung sein, ich kapiere das einfach nicht.

Quelle: Meedia.de


Anzeige

28 KOMMENTARE

  1. Laut eigener Aussage hat die MA HSH ihn mehrfach auf die Situation hingewiesen und aufgefordert, die Kennzeichnung vorzunehmen. Dies hat er offenbar ignoriert und somit die Strafe provoziert…
    Wenn ich mehrmals von selben Polizisten erwischt werde, wenn ich in der falschen Richtung durch eine Einbahnstraße fahre, muss ich akzeptieren, wenn es irgendwann nicht mehr bei der mündlichen Ermahnung bleibt, sondern eine Strafe vergängt wird.

    Und auch wenn einem die aktuelle Rechtslage nicht gefällt, muss man sich zunächst mal daran halten. Parallel könnte man dann aber Initiativen aufbauen/unterstützen, um eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen.

  2. Übelst aus dem heisefium geklaut, weil bemerkenswert:


    Mal ernsthaft, 10500€ und dafür bei Heise, Computer Bild, playnation.dem Hamburger Morgenpost, Die Welt, Golem, Krone.at, Dresdner Neueste Nachrichten, DWDL.de, Tagesspiegel, W&V Werben & Verkaufen, Hamburger Abendblatt, Göttinger Tageblatt, Neue Presse, Wolfsburger Allgemeine, Märkische Allgemeine Zeitung, Lübecker Nachrichten…

    Ich ziehe mein Hut. 10500€ dürften für diese Reichtweite ein Schnäppchen sein. Hätte ich wohl genauso gemacht.

    Selbst Google Trends bestätigt die Wirksamkeit:

    https://trends.google.de/trends/explore?date=now%207-d&q=flying%20uwe

    Man mag von dem Herren halten was man will, aber das Bußgeld war taktisch gut gewählt.

    • Ja eben! ich bin damals wegen Krömers Beitrag zu dem Thema erst zu Uwes Kanal gekommen °_° Ich hab nun schon sein Shop ausgiebig genutzt und auch zwei Kumpels und Bruder haben dort schon eingekauft :p Krömer sollte eine Provision verlangen… :p

  3. Er hatte ja mehrfach Hinweise von der Medienanstalt bekommen. Er hatte die Chance, nicht nur das Bußgeld zu verhindern, sondern mit seiner Reichweite noch offener auf diese Probleme hinweisen können, so dass das Internet ein besserer Ort für alle wird.

    Stattdessen hat er sich darüber lustig gemacht und feiert sich noch dafür.

    Schade, Chance vertan, Strafe absolut gerechtfertigt. Und wer schonmal mit Ämter zu tun hatte, weiß, dass wir „normalen“ Menschen nicht tausend Mal auf unsere Fehler hingewiesen werden, sondern meist kommt erst die Strafe …

  4. Manche müssen sich durch solche Klagen eine „Daseinsberechtigung“ einholen. Das ist genauso wie mit Wirtschaftsprüfern, die kritisieren auch alles und jeden und stehen am Ende trotzdem leer da.

  5. War doch schon damals beim Raab so… Keine Ahnung warum das Thema noch immer so Weltfremd betrachtet wird. Endlich geht der Staat auch bei den neuen Medien einen Schritt nach vorne, auch wenn es zuerst nur beim abkassieren ist………

  6. Werbung muss klar gekennzeichnet werden.

    Das geht ja schon mit Adsense auf Blogs und Co los – überall muss klar „Anzeige“, „Werbung“ usw drannstehen.

    Und auch – oder besonders – Youtube ist da keine Ausnahme.

    Dabei ist es völlig egal wem die Firma gehört, wie das hier auch schon angesprochen wurde.
    Würde der Channel „Smilodon“ heißen – und würde er nicht als „Kunstfigur“ FlyingUwe vermarkten, gäbe es kein Problem.

    Da er das aber tut – und erst seit dem ihm die ersten 500.000€ Strafe angedroht wurden explizit drauf hinweist – find ich die kleine Strafe durchaus berechtigt.

    Ich mag den Herren zwar nicht – ist mir gänzlich unsympathisch – aber ich hoffe er lernt draus.

  7. Er hat in seinen letzten Videos immer gesagt „Jetzt 20% in MEINEM SHOP, oder Produkt XY das ihr in MEINEM SHOP erwerben könnt“. Wie genau muss man das noch markieren?

    Jetzt 20% in meinem Shop p.s. Für die Dummen unter Euch, dass ist Werbung für meinen Shop lül

    • Es geht um 3 älter Videos, bei denen er nichts gemacht hat. Er wurde ja nicht erst gestern auf die Kennzeichenpflicht hingewiesen. Seitdem macht er es ja, weil im bei weiter solcher vergehen noch höher Strafen drohen.

  8. Wenn man bedenkt, dass das „Weekly Wahnsinn“ der Rocketbeans mit einer dicken „Alkohol+Werbung“-Warnung kommt, obwohl jeder klar denkende Mensch schon am Titelbild erkennt, dass da ein großes Jägermeister-Logo drauf ist, sollte einen das eigentlich nicht weiter verwundern.

  9. Weil seine Zuschauer nicht unbedingt wissen, dass das Werbung ist. Werbung muss man für den Verbraucher kennzeichnen, nicht für sich selbst.

  10. Der Channel wird halt “ Flying Uwes Gehirnfurz“ heißen und seine Firma „Uwe GmbH“. Ergo, Schleichwerbung. Wenn der Channel wie die Firma heißt würde es kein Problem geben.

  11. Es ist halt einen Unterschied ob ich ein Video über meine Firma mache und der Kanal dann vielleicht sogar „meine Firma xyz“ Lautet oder ob ich größtenteils Fitness orientierte Videos unter einem Pseudonym veröffentliche und ab und zu ein paar Produkte meiner Firma bewerbe.

    • Ich seh mir diese Videos normal nicht an, aber bei dem Letzten das Steve verlinkt hat, sagte er das er in den Videos ständig sagt, das es Produkte seiner Firmen sind. Wer aufmerksam genug guckt um sich die Produkte und Bezugsquellen zu merken, dem sollten dann auch bewusst geworden sein das er mit der Produktion des Krams zu tun hat. Wär ja unfassbar wenn einige seiner Zuschauer das Zeug gerade deswegen kaufen WOLLEN. ts ts ts…

      • Weil er galt dazugelernt hat. Bei der Geschwindigkeit der Mühlen der Bürokratie denke ich nicht, dass es sich um aktuelle Videos handelt. Die früheren, von denen ich ein paar gesehen habe, würden einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

  12. Das deutsche Medienrecht sieht nun einmal vor das Werbung eindeutig als solche gekennzeichnet werden muss. Da ist es egal, ob die Werbung zu einem eigenen Produkt oder zu einem Fremdprodukt ist. Der Zuschauer muss darauf hingewiesen werden, dass er jetzt keinen objektiven Bericht seiht, sondern eben Werbung mit der Absicht etwas zu verkaufen.
    Er kann froh sein, dass er „nur“ von der Medienanstalt verknackt wurde und nicht beim Kartellamt eine Anklage wegen unlauterem Wettbewerb hat.

  13. Ich find‘ das schon richtig so. Die Kids wissen nicht zwangsläufig, dass er Werbung macht. Er betet Produkte an und lebt Produkte vor, die die Kinder sich dann alle nachkaufen, weil sie so cool sein wollen wie ihr Idol. Dabei ist es doch völlig egal, wem die Firma gehört.

    • Unbezahlte Werbung für andere Firmen fände ich legitim. Insofern vielleicht schon relevant. Für sich selber kann man eben nicht ohne Gegenwert werben – die Werbung ist ja der Gegenwert.

      • Ich finde auch unbezahlte Werbung für Firmen oder Produkte nicht legitim, wenn nicht ersichtlich ist, dass es sich um Werbung handelt. Nicht jeder ist so reflektiert und kann Medien richtig einordnen, wie wir Nerds mit 20, 30, 40 Jahren. Wenn ich dran denke, welche Scheisse ich mit 12 oder 13 den älteren geglaubt habe, können meine Eltern ja froh sein dass es da noch kein Youtube-Marketing gab – die hätten mir ja jeden Scheiss kaufen müssen 😀
        Und wenn ich jetzt an einige dämliche Bekannte mit Ende 20 denke, sieht es leider nicht besser aus (nur, dass die mittlerweile immerhin ihr eigenes Geld – oder eben Bafög – blind für die Beauty- oder Bodybuilding-Produkte ihrer Helden ausgeben…)

      • Auf einen Gegenwert kommt es nicht an. Schleichwerbung kann man auch ganz ohne wirtschaftlichen Vorteil machen. Auch für fremde Firmen.

        • guckt euch doch einfach das oben verlinkte video der kanzlei an: https://www.youtube.com/watch?v=5A48g4Em1Cg

          dort wird schön mit beispielen erläutert was erlaubt und was kennzeichnungspflichtig ist. bsp: wenn ich iphone von apple geschenkt bekomme, und das im video zeige ist es nicht ok. ich muss drauf hinweisen, dass es einem überlassen worden ist.
          wenn ich mir das iphone selbst kaufe, kann ich auch ohne werbungspflicht sagen: hey seht, das iphone ist richtig cool!

          nur ein auszug aus obigem video

    • wenn unten rechts „dauerwerbesendung“ steht wird das „die kids“ sicher beeinflussen.

      mal im ernst, die klage ist doch haarspalterrei.

      • Natürlich ist es Haarspalterei. Es gibt allerdings eine ganz klare Vorschrift. Lässt du jetzt einen mal durchgehen, der davon 1% abweicht, weil es ja so minimal ist, kommt der nächste und weicht 1% von dem ab, den du hast durchgehen lassen. Wenn du das wieder durchgehen lässt, kommt der nächste. Das kannst du so immer weiter treiben und jeder nachfolgende wird argumentieren, dass er ja nur sooo minimal von den anderen abweicht, die so akzeptiert wurden.
        Ergo: Ganz oder gar nicht. Und damit ist die Haarspalterei vollkommen richtig.

      • Ich kann ihn zwar nicht leiden, ok ich schaue auch keien Vlogs etc. – aber muss dir recht geben. Hab mir das mal kurz angeguckt und ich denke es ist ausreichend gekennzeichnet. Ich sehe das eher so wie Abmahn-schwachsinn für nicht perfekt gekennzeichnete Bilder.

        Genauso wie hier bei Amazon Reflinks/Funko.. die Kategorie Werbung zu sehen ist. Das muss schon irgendwie ausreichen. Ein Bisschen Intelligenz und Aufmerksamkeit kann man den Konsumenten vielleicht doch noch zutrauen, also wsl. insgesamt geldmacherei.. aber 10.000€ sind jetzt auch nicht die Horrende Strafe wenn wir ehrlich sind.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here