Kommentare zu: Verlegerverbände von OLG-Urteil zu Ad-Blockern enttäuscht https://stevinho.justnetwork.eu/2017/08/19/verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht www.Stevinho.de Sun, 20 Aug 2017 10:33:50 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 Von: Darkoli1987 https://stevinho.justnetwork.eu/2017/08/19/verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht/comment-page-1/#comment-489314 Sun, 20 Aug 2017 10:33:50 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=55433#comment-489314 So eine uninformierte Kacke.

Man kauft sich nicht einfach nur frei, es wird zudem auch geprüft ob derjenige, der sich auf die Whitelist eintragen möchte auch „nicht nervige“ Werbung schaltet. Im Falle eines simplen Banners wäre es ein normales Bild statt einer blinkenden GIF oder anderen Animation und auch Fake „Download-Buttons“ oder ähnliches gehören zu den Ausschluss-Kriterien am Whitelist-Programm.

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Von: Chico https://stevinho.justnetwork.eu/2017/08/19/verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht/comment-page-1/#comment-489295 Sun, 20 Aug 2017 01:10:41 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=55433#comment-489295 „Wie kann denn dieses “Whitelisting” erlaubt sein? I“

Irgendwovon müssen die ja schliesslich auch leben. so eine whitelist/blacklist will schlussendlich auch gepflegt sein…

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Von: Hrofan https://stevinho.justnetwork.eu/2017/08/19/verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht/comment-page-1/#comment-489293 Sat, 19 Aug 2017 22:54:28 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=55433#comment-489293 Als Antwort auf Cey.

Ich möchte mich nicht aufdrängen und klugscheißen, aber ads kommt von advertisement / advertising und steht für Werbung / werben und adds für etwas Zusätzliches von to add – hinzufügen. So ist dein ganzer Text leider nicht sehr sinnvoll, auch wenn man versteht, was du meinst.

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Von: azarael https://stevinho.justnetwork.eu/2017/08/19/verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht/comment-page-1/#comment-489291 Sat, 19 Aug 2017 21:58:03 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=55433#comment-489291 Hat ein bisschen was von Schutzgelderpressung, find ich.

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Von: Cey https://stevinho.justnetwork.eu/2017/08/19/verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht/comment-page-1/#comment-489284 Sat, 19 Aug 2017 20:08:05 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=55433#comment-489284 Ich persönlich blockieren jedes add persönlich. Das heißt Sachen die mich übertrieben nerven werden bloxkiert,dazu zählt deine Werbung nicht. Beispielsweise adds die Musik spielen oder quatschen oder ne neue Seite bzw tab öffnen

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Von: Xanthi https://stevinho.justnetwork.eu/2017/08/19/verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht/comment-page-1/#comment-489282 Sat, 19 Aug 2017 19:55:52 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=55433#comment-489282 Whitelisting ist Bullshit und sollte verboten werden.

Für mich, der von der Security Schiene her Adblock verwendet, sind die Ansprüche auf Werbung auch andere:

1) Keine Malware Verteilung über Werbung möglich (nicht realisierbar)
2) Kein Tracking der User über Werbung, e.g. Angepasste Werbung je nachdem welche Suchbegriffe und Seiten ich angesurft hab in der Vergangenheit. Also das Erstellen von Benutzerprofilen durch Werbetracking (damit verdienen Werbeanbieter aber Geld)
3) Keine Privacy-Leaks über Werbung (Geolocation, IP, User-Agents, …)

Punkt 2 und 3 sind jedoch die Sachen mit denen Werbeanbieter verdienen. Es geht schon lange nicht mehr um „Produktwerbung“, sondern nur noch um Profile und Daten.

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Von: Groasdwr https://stevinho.justnetwork.eu/2017/08/19/verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht/comment-page-1/#comment-489269 Sat, 19 Aug 2017 17:52:35 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=55433#comment-489269 Um überhaupt auf die Whitelist für Werbung zu kommen, muss die Werbung gewisse Ansprüche erfüllen (kein ton, keine animation, kein overlay). Schlichte und einfache Bannerwerbung, wie sie früher halt war. Hätten die Werbetreibenden nicht die Aufdringlichkeit der Werbung ins unermessliche gesteigert, wäre ein Produkt wie ABP vermutlich nie wirklich bekannt geworden.

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Von: Robinski https://stevinho.justnetwork.eu/2017/08/19/verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht/comment-page-1/#comment-489268 Sat, 19 Aug 2017 17:44:07 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=55433#comment-489268 Freier Markt. Adblocker sind kein Monopol. Es gibt viele. Wenn ein Anbieter halt bestimmte Werbung whitlisted, dann benutzt man halt einen anderen.

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Von: Pixelaffe https://stevinho.justnetwork.eu/2017/08/19/verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht/comment-page-1/#comment-489266 Sat, 19 Aug 2017 17:34:43 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=55433#comment-489266 Als Antwort auf Sansibar92.

Den gibt es schon, in Firefox bei Eingabe von „AdBlocker“ in die Erweiterungssuche direkt das 2. AddOn. Nutze ich schon länger! (selbstverständlich hier deaktiviert)

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Von: kinki1681 https://stevinho.justnetwork.eu/2017/08/19/verlegerverbaende-von-olg-urteil-zu-ad-blockern-enttaeuscht/comment-page-1/#comment-489264 Sat, 19 Aug 2017 17:29:51 +0000 http://stevinho.justnetwork.eu/?p=55433#comment-489264 Ich habe das Urteil (noch) nicht eingehend gelesen, sondern ich gebe einfach mal meine eigene juristische Sicht der Dinge wieder:

Meine Grundannahme besteht zunächst darin, dass ich als Internetnutzer die Entscheidungsgewalt darüber habe, welche Bits und Bytes auf meinem Computer respektive meinem Monitor landen. So wie jeder Fernsehzuschauer jederzeit um- oder ausschalten kann, zum Beispiel in der Werbepause.

Daraus folgt, dass ein Blocken von bestimmten Inhalten, z. B. Werbung, nicht per se verboten sein kann. Wenn ich also selber blocke, und sei es nur, dass ich meinen Blick nicht auf Werbung richte, ist das meine persönliche freie Entscheidung.

Einschub: Es ist auch die persönliche freie Entscheidung, welche Inhalte jemand zu welchen Konditionen anbietet. Jeder Provider hat deshalb natürlich auch das Recht, das Anzeigen eines Inhaltes vom Konsum der Werbung abhängig zu machen, das ist übrigens schon mehr Recht als der TV-Provider hat.

Wenn ich also entscheiden kann, welche Inhalte ich wünsche, dann kann und darf ich diese Entscheidung auch technisch automatisieren. Heißt: Ich darf mir selber einen Werbeblocker bauen.

Wenn ich mir aber so eine Software erstellen darf, dann darf ich sie auch anderen zur Verfügung stellen, die vielleicht nicht so gut im Programmieren sind wie ich.

Zwischenfazit: Der Werbeblocker ist als solcher offensichtlich legal.

Die entscheidende Frage ist nun, ob ich ein Geschäftsmodell daraus machen darf, gegen Geld die Funktionen meines Werbeblockers zu beschneiden, nämlich bestimmte Werbungen zu whitelisten.

Hierzu muss wiederum die Frage gestellt werden, ob ich mittels meines Geschäftsmodells ein fremdes Geschäftsmodell ausbeute. Beispiel: Ich schneide Youtube-Videos aus fremden Youtube-Videos zusammen, über die Grenzen des Zitatrechts hinaus. Wenn ich diese Zusammenschnitte dann als eigene Leistung vermarkte, basiert diese Leistung (größtenteils) auf den Fremdleistungen. Das wäre offensichtlich wettbewerbswidrig (von Urheberrechtsverletzungen abgesehen). Die Frage ist also: Beute ich die Fremdwerbung mit meinem Werbeblocker aus?

Und hier ist meine Meinung: Nein! Das Geschäftsmodell „Werbung einblenden“ ist etwas grundsätzlich anderes als das Geschäftsmodell „Inhalte automatisiert filtern“. Das Whitelisting ist nichts anderes, als dass ich mein Produkt schlechter mache, ich schneide Löcher in mein eigenes Fischernetz.

Wenn meine Kunden ein löchriges Fischernetz weiterhin nutzen, ist das deren Sache. Viel wahrscheinlicher ist es aber, dass einer dieser Kunden sehr schnell ein Netz ohne Löcher anbieten wird.

Soll heißen: Wenn der eine Adblocker nicht genug blockt, weil die Firmen sich whitelisten lassen, wird es eben der nächste Adblocker tun.

Ich halte es deshalb übrigens für dämlich seitens der Werbetreibenden, Geld für die Whitelist zu bezahlen, eben weil sie den Endkunden deshalb trotzdem nicht erreichen.

Die Anbieter müssen endlich begreifen: Sie können den Kunden nicht zwingen, ihre Werbung zu konsumieren. Sie können nur ihre Leistungen dem Kunden vorenthalten, der sich der Werbung entzieht.

Die Anbieter können ohne weiteres einen Adblocker-Blocker einsetzen. Kommt meine Werbung nicht durch, soll auch mein Content nicht durchkommen. So und nur so funktioniert es.

Und ich wiederhole mich: Damit hat der Internet-Anbieter immer noch mehr Entscheidungsgewalt als der TV-Anbieter.

Abschließend: Ich selber benutze keinen Werbeblocker, weil ich mich üblicherweise nicht auf Seiten rumtreibe, die mich mit zig Popups und Blingbling-Tüdelü nerven. Die meisten (seriösen) Anbieter haben durchaus ein angemessenes Gespür dafür, was sie ihren Viewern zumuten können.

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