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Die beiden Arbeiter Ö. und T. waren für das Verpacken und Etikettieren der Stahlrollen eingeteilt, als es passierte. Ö. griff dem Leiharbeiter T. von hinten an die Hoden: „Du hast aber dicke Eier! Will noch jemand?“, soll der Greifer gelacht haben, berichteten Kollegen. T. hatte daraufhin solche Schmerzen, dass er zur Untersuchung ins Krankenhaus musste. Der Grapscher wurde gefeuert. Ö. hatte dabei kein sexuelles Motiv, sondern er war einfach gehässig.

Das Bundesarbeitsgericht gab dem „Opfer“ recht und stufte die Sache als sexuelle Belästigung ein: „Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist vielmehr häufig Ausdruck von Hierarchien und Machtausübung und weniger von sexuell bestimmter Lust […] Die Würde des Betroffenen sei verletzt worden.“, schreibt das Gericht zum Urteil. Es bleibt also bei der fristlosen Kündigung.

Wie seht Ihr die Sache?

Quelle: Vice.com


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28 KOMMENTARE

  1. Ich finde, allein die Bezeichnung Opfer in Anführungsstriche zu setzen ist schon unangebracht. Denn Opfer trifft als Bezeichnung zu 100% zu, gemäß dem Fall dass es ungewollt passiert ist.
    Wir können uns nicht immer über die Heuchelei der Doppelstandards zwischen Männern und Frauen aufregen und dann nicht bei so etwas auf exakt die selbe Weise und in genau der selben Härte verfahren, wie es geschehen würde, wenn eine Frau so behandelt worden wäre.
    Mann darf einem Menschen nicht ungefragt in den Intimbereich fassen. Unglaublich, dass man so was tatsächlich, in all seiner Banalität, immer wieder sagen muss.

  2. Früher hätt er ihm eine geknallt und fertig wärs. Aber heute geht gleich jeder vor Gericht, man könnte ja dick dabei absahnen. Am besten er geht demnächst zum Amtsarzt und sagt er sei so traumatisiert, dass er nicht mehr arbeiten kann -> zack Frühpension!

    • Kann sein, geht aus dem Artikel nicht hervor. Aber Fakt ist, wenn die Schmerzen des Opfers Fremdverschulden sind, ist das KH verpflichtet Anzeige zu erstatten.

    • Ich hab weder Lust, meinen Kollegen zu verdreschen, noch möchte ich an den Eiern begrabscht werden. Schätze Früher war wohl doch eher scheiße.

    • Und noch früher hätte er ihm ne Keule über den Schädel gezogen…

      Ich muss zugeben, dass ich in der Situation wahrscheinlich tatsächlich zuschlagen würde, aber man ist trotzdem vor der halben Belegschaft entweder das Opfer, oder der Typ, der sich nicht im Griff hat, beides ist nicht so geil.

      Außerdem lernen solche Typen es auch nicht, wenn sie eine aufs Maul bekommen. Die hauen im blödsten Fall zurück und dann geht’s ja erst richtig los. Kündigung hingegen tut finanziell weh und wenn man wegen so was gefeuert wird, wird es auch verdammt schwer, nen neuen Job zu finden, was ich in so nem Fall durchaus begrüße.

      Mal nebenbei, du wirst kaum einen Amtsarzt finden, der dich für traumatisiert erklärt, weil dir jemand an den Sack gegriffen hat. Es gibt durchaus noch unterschiedliche Schweregrade der sexuellen Belästigung und Grabschen ist da noch eher weiter unten.

      • Einem Leiharbeiter tut die Kündigung nicht wirklich weh. Die meisten Leiharbeiter sind eh über die Arbeitsagentur vermittelt.
        Solch eine Aktion bringt ihm aber i.d.R. eine Hartz4-Sperre ein, die wiederrum tut weh.

        • Seit wann vermittelt die Arbeitsagentur Zeitarbeiter? Die sind ganz normal bei einer ZA Firma angestellt… und wenn sie vom Kunden raus geworfen werden ,fliegen sie da wohl auch…
          Und woher willst du wissen das der andere Typ gerade Hartz4 bezieht? Viele ZA in der Metallindustrie z.B. bekommen ihr Gehalt bis zum Verdienst der Festangestellten aufgestockt…

    • Er ist doch garnicht vor Gericht, sondern der Sackgrabscher, der gegen seine recthmäßige Kündigung geklagt hat.
      Lesen -> Denken -> Klappe aufmachen (oder besser nicht)

      • Danke. Wenigstens einer hat den verlinkten Artikel gelesen, statt direkt nach der kurzen Zusammenfassung in die Tasten zu hauen. Die generelle „Heut klagen die wegen jedem Scheiß!“-Mentalität ist wohl so stark, dass es gar nicht anders sein kann, als dass der Angegrabschte hier unnötig geklagt haben muss…

  3. Also wenn, jemandem an sein sekundäres Geschlechtsorgan zu fassen nicht sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sein soll, was den sonst? Und da sollte der „Tatgrund“ egal sein. Bewusst anfassen bleibt das gleiche. Und da spielt für mich überhaupt keine Rolle obs das gleiche oder andere Geschlecht ist.

    • Hä? Denkst du er hat den Penis nicht angefasst sondern nur die Hoden? Das war dann also sogar Primär?
      Morgen mache ich mal den Muschikopter an einer weiblichen Kollegin, aber dann habe ich ein riesiges Problem…

    • Die Argumentation ist rechtlich so oder so Quatsch.
      Wir haben kein Gesinnungsrecht. Selbst wenn das eine offensichtliche Lesbe getan hat, ist es die gleiche Straftat.

  4. Solange keine sexuelle Absicht dahinter, frage ich mich ja: Wer greift seinem Kollegen an den SACK?! O_o“

    Wenn ich nichts von dem will, warum sollte ich dann meine Hand an seinen Hoden platzieren und dann zugreifen?!

    • Schau dir unten den Kommentar von FeyD an, in seinem „Freundeskreis“ scheint das dazu zu gehören…
      Gibt immer noch Leute die noch nicht lang genug aus der Schule sind und sich an die Eier grabschen und andere Arten der Domination oder Unterdrückung anwenden…

  5. Ob das dann als Körperverletzung oder Sexuelle Belästigung gilt, dass dürfen die Juristen klären. Ob es sich um eine Straftat handelt steht eigentlich nicht zur Debatte.

  6. find ich gut.
    sonst könnte sich ja jeder aus allem rausreden.
    ist halt ne klare grenze die einzuhalten ist.
    gerade bei leiharbeitern, die sowieso das schwächste glied in der kette sind, geht sowas garnicht.

  7. Da gibt es wenig zu sehen. Jede Art von ungewollten Körperkontakt ist in meinen Augen sexuelle Belästigung. Eine der guten Sachen der Aufklärung ist, dass endlich auch die „starke“ Rolle des Mannes aufgeweicht wird. Sätze wie „sei doch keine Pussy“ treiben mir jedes Mal das Blut in den Kopf. Darum beide Daumen hoch, möchtegern Machos mit ihrem übertriebenen Rumgehabe gehört einfach der Riegel vorgeschoben.

  8. naja ich seh es so, um auch in Zusammenhang mit deinem Titel zu kommen,
    wenn ich einem Kollegen (hier setze ich Kollegen mit „Kumpel“ gleich) an die Klöten greife, dann gibts auch keine Probleme, auch wenn er schmerzen hat. Ein Kumpel würde niemals wegen sowas jemanden anzeigen. Diese beiden, scheinen sich, außer arbeitsbedingt, nicht zu kennen oder sich näher zu stehen.
    Daher sehe ich es auch als sexuelle Belästigung, wenn das Motiv war ihn zu denunzieren oder zu verärgern.

    • Sei mir nicht böse, aber ich bin ungern von jemandem der Kumpel der mir an die Eier fasst, auch wenn es nicht weh tun würde^^ Darf ich fragen wie alt du bist?

  9. Ich dachte es wäre universell sexuelle Belästigung wenn ohne Einwilligung der Gegenseite die Geschlechtsteile angefasst werden.

  10. Was anderes als eine Bestätigung der fristlosen Kündigung hätte ich ziemlich seltsam gefunden. Glaube niemand findet es toll, wenn der Vorgesetzte ihm an die Eier packt…

  11. Das ist auch richtig so, auch verbale Beleidigungen am Arbeitsplatz müssten strenger verfolgt werden, jeder muss leben und arbeiten, man kann sich seine Arbeitskollegen oft nicht selber aussuchen, darum solde besser miteinander um gegangen werden, zur not auch mit strafe bei vergehen.

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