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Der juristische Streit um das Erdogan-„Schmähgedicht“ des ZDF-Moderators Böhmermann dauert schon mehr als ein Jahr. Nun gibt es eine völlig neue Wendung: Laut einem Medienbericht droht Böhmermann Kanzlerin Merkel mit einer Klage – wegen ihrer Kritik an dem „Gedicht“ […] Merkel hatte die Satire unmittelbar nach der Sendung als „bewusst verletzend“ bezeichnet. Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen […] sei.

So langsam darf man die ganze Sache auch mal abhaken. Trotz meines großen Böhmermann-Fanboytums finde ich immer noch, dass die Kanzlerin auch ein Recht auf eine eigene Meinung hat – sowohl in der Frage der gleichgeschlechtlichen Ehe als auch im Fall Schmähgedicht. Ich kann mir beim besten Wille nicht vorstellen, dass Böhmermann mit dieser Klage Erfolg haben wird…

Quelle: Tagesschau.de


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15 KOMMENTARE

  1. Für mich ist es mal wieder ein Versuch von Herrn Böhmermann sich wichtig zu machen. Eine Klage gegen einen hohen Politiker (gerade Merkel) bringt immer Aufmerksamkeit. Egal wie Sinnvoll diese ist oder nicht.
    Zeigt aber leider auch ein Medienversagen auf. Ich bin kein Lügenpresse Schreier. Aber wenn man mal ehrlich ist, ist das eine Nichtmeldung. Eine Meldung darüber das Böhmi plant eventuell, möglicherweise eine Klage einzureichen. Als ob es aktuell keine anderen Themen gäbe die lohnenswert wären darüber zu berichten. Und man tut Böhmermann auch noch den Gefallen ihn wieder zu pushen oder Zuschauer zu generieren.
    Respekt vor Böhmermann mit seinen Streichen wie das Einschleusen eines Kandidaten bei Schwiegertochter gesucht oder wie der Mist heißt aber in der ganzen Erdolf Geschichte versucht Jan ins Rampenlicht zu kommen und das hier ist für mich ebenfalls so ein Fall.

  2. Böhmermann ist für mich nur ein Arroganter Wichtigtuer. Ich finde es bezeichnend das die Klagedrohung so kurz vor der Wahl und nicht als die Kanzlerin ihre Meinung kund getan hat, eingereicht wird. Da Merkel nicht Erdogan ist und wir in Deutschland auch die Gewaltenteilung haben (die deutschen Gerichte haben schon oft genug gegen den Willen der Regierung gehandelt) ist die Aussage von Merkel meiner Ansicht nach rechtlich völlig legal. Auch verstehe ich bis heute nicht was an dem Gedicht Satire sein soll, das war nur ein schlechter Versuch auf der Anti Erdogan Welle mitzureiten die Extra3 mit einem sehr gut gemachten Satirischen Lied ausgelöst hat.

    • Gewaltenteilung in Deutschland:
      Amtsträger (Minister, Exekutive) sind gleichzeitig Mandatsträger (Bundestags, Legislative) und Bestellen willkürlich ohne Bürgermitsprache die Judikative.
      Dieser Richterwahlausschuss läuft intransparent auf Ministerebene ab und die Praxis zeigt sehr wohl, dass Parteizugehörigkeit eine sehr große Rolle spielt.
      Auch das Bundesverfassungsgericht wird vom Bundesrat gewählt und nicht wie in fast allen anderen Ländern von den Bürgern.
      Gleichzeitig hat ein Minister, welcher als Exekutive und Legislative agiert, das letzte Wort und richtungsweisende Befugnisse gegenüber der Judikative.

      Dass man sowas in der Schule nicht lernt, ist nicht überraschend, wird der Lehrplan doch von Ministerien erstellt.
      Aber bitte verbreite keine Unwahrheiten, ohne über den Tellerrand zu schauen.

      • Seit wann hat der Durschnittsbürger denn Ahnung, welcher Richter für den Job geeignet ist? Die meisten kriegen ja nicht mal die Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum oder Mord und Totschlag hin.

      • Die Segnungen der indirekten Demokratie. Der Bürger ist dennoch an fast jeder Wahl beteiligt, außer vllt. an der des Bundespräsidenten. Nur wen kümmert schon der Bundespräsident? Beim Bundesverfassungsgericht bin ich btw sehr froh, dass es nicht von den Bürgern direkt gewählt wird, denn wer kann schon richtig einschätzen, ob jemand ein guter Verfassungsrichter ist? Erscheint mir eine sehr zufällige Wahl.

        Minister haben in jedem vernünftigen Staat „ruchtungsweisende Befugnisse“. Deswegen sind sie noch lange nicht stärker als die Judikative, auch das zeigt die Erfahrung. Vorallem aber ist die Mischung aus Exekutive und Legislative (die man kritisieren kann, mMn aber nicht muss) längst nicht so dramatisch, wie das gerne dargestellt wird. Zum einen machen die Minister einen winzigen Teil des Parlaments aus, bei gleichem Stimmrecht, zum anderen hat das Parlament Schutzmechanismen gegenüber der Regierung. Einer davon ist z.B. das ein Minister eben NICHT das letzte Wort haben darf, sondern in Aussprachen und Disskussionen IMMER ein Abgeordneter die letzte Rede halten darf/muss/soll.

        In der Schule lernt man btw natürlich über Gewaltenteilung, allerdings vielleicht mit einer anderen Implikation, als du es gerne hättest.
        So ganz verstanden hab ich deinen Post im Bezug auf Zord btw nicht. Wolltest du einfach nur deine Sicht der Dinge zum Thema Gewaltenteilung Deutschland darlegen? Uns auf eine Verschwörung stoßen? Oder sollte das ernsthaft ein Versuch der Rechtfertigung Erdogans sein? No offense, wirklich, ich wüsste es nur gern.

  3. Ich stimme Steve zwar im Prinzip zu, dass man die Sache abhaken kann. Andererseits bleibt die Sache so noch weiter im Gespräch, und ich gönne es Erdogan, dass wir dieses Gedicht so schnell nicht vergessen … 😉

  4. Einfache Antwort:

    Frau Merkel darf eine eigene Meinung haben.

    Die Bundeskanzlerin hat sich einer rechtlichen Bewertung sie nicht betreffender Sachverhalte zu enthalten.

    Jetzt kommts eben drauf an, wer von beiden gesprochen hat.

    (Angesichts dieser Person gehe ich davon aus, dass bei ihr grundsätzlich 3-5 Stimmen sprechen, aber das ist ein anderes Thema!)

  5. Stichwort: Gewaltenteilung – ähnlich wie beim Dieselskandal, wird völlig ausgeblendet, dass es die Judikative ist, die ein rechtskräftiges Urteil spricht und nicht eine Angela Merkel oder Horst Seehofer. ich denke darum geht es ihm.

    • Weil die Grundimplikation okay ist, finde ich es dennoch lächerlich. Sogar ein Lappen wie Horst Seehofer hat das Recht auf seine eigene Meinung und als mehr habe ich Merkels Aussage zu dem Gedicht nicht verstanden.
      Wenn man ab jetzt bei allem sagt „diese Einordnung steht einem Politiker nicht zu“, was dürfen Politiker dann überhaupt noch sagen? Darf ich als Politiker einen Terroranschlag als „feigen Mord“ titulieren, oder werde ich dann verklagt, weil mir diese Einordnung „nicht zusteht“?

      • Kommt drauf an, ob es eine private Meinungsäußerung des Bundeskanzlers ist oder eine Einschätzung als Verfassungsorgan. Als Teil des Staatsapparates kann man sich nicht ohne weiteres auf Grundrechte berufen.

        Einerseits ist die Meinung von Herrn Schertz da nicht so gaaaanz abwegig. Andererseits glaube ich aber nicht, dass Böhmermann den Fall wirklich gewinnen will. Ist halt eine satirische Aktion, die aufzeigt, wie lächerlich die Verfahren gegen ihn waren.

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