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Fast 35.000 Deutsche legten beim Bundesverfassungsgericht gegen die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung Beschwerde ein. Heute (02. März 2010) fällte der erste Senat das Urteil, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei und in seiner aktuellen Form gegen Artikel 10.1 des Grundgesetzes verstoße.

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Außerdem veranlasste das Gericht die umgehende Löschung aller bis dato durch das Gesetz gesammelten Daten und erklärte das Gesetz für nichtig.

Das Bundesverfassungsgericht begründete Ihre Entscheidung unter anderem damit, dass für eine Speicherung derartiger Daten hohe Ansprüche an die Sicherheit gestellt sind und das deutsche Gesetz außerdem über die durch die EU vorgeschriebenen Regelungen hinaus geht.

Danke an bureau55 für die Einsendung!


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52 KOMMENTARE

  1. nehmt ihr drogen?
    der krams wird angepasst und ganz schnell wieder eingereicht und gut ist. diese „eu-vorgabe“ setzt man nämlich sehr gerne um!
    :–(

  2. Verfassungswidrig….schön und gut, aber in ca. einem Jahr haben wir wieder die Vorratsdatenspeicherung, nur diesmal „angepasster“.

    Das Urteil ist zwar zunächst ein Erfolg für die Bürger, allerdings hätte das BVerfG das Gesetz beim EuGH vorlegen MÜSSEN.
    Denn dieser hat das alleinige Verwerfungsmonopol für Richtlinien etc. und in genau einer solchen steht, dass es europaweit eine Vorratsdatenspeicherung geben soll.

    Ob eine Vorratsdatenspeicherung generell mit dem Grundgesetz vereinbar ist, das überprüfen die Karlsruher Richter leider nicht, da man ansonsten ja Ärger mit der EU bekommen könnte… (Solange II – Entscheidung, wer Langeweile hat ;)).

    Aber wer weiß, momentan sind in Brüssel 2 Kommissarinen in der entsprechenden Position um die Richtlinie nochmals auf den Prüfstand zu heben, von denen man das vielleicht sogar erwarten kann – vielleicht canceln sie die Richtlinie komplett oder schwächen sie zumindest auf ein erträgliches Maß.

    Jubelt also nicht zu früh.

  3. Dann werden sie etwas neues erfinden, „Vorläufiger Vorat Vür VukünVtige Vojekte“ oder “ wir sammeln nicht, wir finden nur! Wir heben das mal so lange auf bis sich jemand meldet. Hiermit Proklamieren wir die Gründung eines neuen Staatlichen fundbüros für zufällig gefundene Daten!“
    Klasse, wer also der Meinung is seine Email verloren zu haben geht einfach zur Überwachung..ähm Fundbüro und fragt mal an.

  4. Ah, genau darum geht es ja, Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ist legal, solange sie nur in den oben genannten Fällen benutzt wird.

  5. „Ja wirklich! Ich hab in dem letzen halben Jahr mit der Datenspeicherung deutlich gesehen, dass die ganze Raubkopier- und Kinderpornobranche zurückgegangen ist“ /ironie off. Es hat sich rein GAR NICHTS verändert, weil die Leute, die es machen, auch wissen wie man es dann auch „richtig“ macht.

  6. Die daten sind eben nicht illegal beschafft worden wenn sie vor dem gerichtsbeschluss angefordert worden sind
    und diese daten dürfen auch verwendet werden

  7. Das einzige Problem ist das der Vfgh nicht bestätigt hat das die Vorratsdatenspeicherung an sich rechtswidrig ist sondern in der derzeitigen Form. So wie ich das gelesen habe müssen die Befürworter klarere Regeln zum Zugriff auf diese Datenbanken formulieren, dann steht dem im Prinzip nicht im Wege.

    Unverständlich warum Politiker die ganze Gesellschaft, die sie ja immerhin wählt, mit dieser Vorratsdatenspeicherung kriminalisiert.

  8. Sehe ich das jetzt falsch oder öffnet man damit jetzt nicht Raubkopierer, sowie Leute die sich illigale Daten im Netz ansehen (Kinderpornos etc.) jetzt nicht Tür und Tor ??

  9. illegale erworbene Daten dürfen glaub ich auch nicht in einem Mordfall verwendet werden. Sind schon einige Mörder die auch klar als Mörder entlarvt worden freigesprochen worden weil man die Beweise nicht verwenden durfte. Jedenfalls bei den Amis war das schon öfter so. WIe es sich genau in Deutschland verhält weiß ich nicht, jedoch recht ähnlich denk ich

  10. Man kann auch gegen EU Gesetze klagen, vor dem Europäischen Gerichtshof. Wenn die die Gesetze für „verfassungswidrig“ halten (gibt ja in dem Sinne keine Europäische Verfassung, nur die Lissabonner Verträge) werden sie gekippt. Der EuGH hat die selbe Funktion wie das Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene.

  11. Nein die anzeige sollte sie auf dem weg sein wird trotzdem kommen.
    da hierzulande Rechtssicherheit herscht also gesetzmäsig nichts rückwirkend angewendet werden kann.

    zb sollte das verkaufen von marihuana legal gemacht werden
    kommen trotzdem nicht alle dealer aus den Gefängnissen.

    sollte also irgenteine stelle ein auge auf dich geworfen haben hast pech gehabt

  12. Das ist nicht richtig. Dann könnte man einklagen dass das Verfassunggericht endlich festlegt was mehr wiegt, unser Grundgesetz oder Richtlinien aus Brüssel. Bisher haben sie das immer vermieden, aber irgendwann wird es zu dieser Konfrontation kommen.

  13. In solchen Situationen weine ich fast vor Freude in diesem Land wohnen zu dürfen. Bei all den Motzern und Meckerern: Es ist wirklich ein Segen, dass sich die drei Säulen unseres Staates gegenseitig kontrollieren. So findet ein steter Austausch über das statt, was rechtlich nötig und möglich ist.
    Das ist gelebte Demokratie.

  14. Die Schweiz hat Vorratsdatenspeicherung übrigens schon länger. Nur sind die Sicherheitsvorschriften bei uns wesentlich höher.
    So dürfen diese zB nur bei schweren Verbrechen wie zB Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Betrug und Mord verwendet werden.

    Denke mal darüber kann sich keiner beschweren…und wenn doch: Direkte Demokratie ftw.

  15. Soweit ich weiss ja, in Prozessen dürfen keine illegal gewonnen Informationen benutzt werden.

    Wie das bei bereits abgeschlossenen oder sich im Gange befindlichen Prozessen aussieht…ka

  16. Freut einen doch das man als normaler Bürger doch noch was mitzureden hat 🙂

    Ham Petition und Datenflashmob ja doch was gebracht 🙂

  17. Ja, allerdings dürfendann, wenn überhaupt, die Telefongesellschaften die Daten speichern, und der Staat hat keinen zugriff darauf. Das würde jedoch erst nach einer möglichen Gesetzesänderung erfolgen, über die man nun nachdenkt.

  18. so toll ist das auch nicht, das wird kein halbes jahr dauern bis das ganze als EU gesetz zurückkommt und dann können egal wie viele dagegen klagen, das geht nicht mehr weg

  19. Wenigstens eine gute Nachricht an dem heutigen Tage. Wird zeit das sich endlich gegen den Überwachungsstaat gewehrt wird. Aber sieht man sich die Situation in England an sind wir eigentlich noch gut dran!

  20. Schade nur, dass es in umgeschriebener Form, wenn auch eingeschränkt, weiter existiert…

    Aber aufjedenfall besser als vorher…

  21. Aha. Wow. Krass. Die schreiben jetzt also einen Zusatz nach dem Motto: wir passen auch gut auf die Daten auf *hust*
    Und danach dürfen die das wieder. Wunderbar. Viel erreicht und so. Wer hier nur am längeren Hebel sitzt …

  22. Ja man hat das Urteil so ausgelegt das in „besonders schweren Fällen“ jedoch überwacht werden soll.Um sich es nicht mit der EU zu verscherzen.
    Hab jedoch im ZDF gehört im OberRat sitzen derzeit 2 Frauen die sehr kontra gegenüber Voratsspeichrungen sind.Sowie das man sich neu über die bestimmung beraten wird in nächster zeit. es sieht danach aus das eventuell sogar was kippen könnte dort.

  23. Da das Gesetz nichtig ist und alle Daten gelöscht werden sollen, ist dann auch eine mögliche Anzeige, sowie die daraus folgenden Konsequenzen nichtig, da keine Beweise mehr vorhanden sind, bzw. gegen das Grundgesetz verstoßen wurde bei der Beschaffung, wie z.b bei der Folter?

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