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Da mich immer noch viele Mails erreichen, was aus meinem Account geworden ist, möchte ich Euch in dieser Sache einmal auf den neuesten Stand bringen. Mein Account wurde vor einigen Tagen permanent gebanned. Aber nicht wegen des verbotenen Gildennames, sondern aus einem anderen Grund – als kleine Anmerkung: Laut Blizzard habe ich für den Gildennamen nur eine Verwarnung bekommen und nichts weiter.

Wie Ihr Euch vielleicht erinnert, habe ich hier auf meinem Blog vor über einem Jahr nach einem Priester-Account gesucht. Ein nettes Community-Mitglied, welches mit WoW aufhören wollte, überließ mir seinen Account für nen „Appel und’n Ei“. Ich spielte seinen Account also weiter (übrigens weit über ein Jahr), und nun hat ihn Blizzard mit der Begründung „Accountverkauf“ gebanned. Was ich an der Sache nicht verstehe, ist, dass ich alles vorweisen konnte, was sie einforderten: Den Original-CD-Key, die Geheimfrage und eine Ausweiskopie des Besitzers. Es war in meinen Augen also mehr als sichergestellt, dass ich vom Accountbesitzer dazu autorisiert bin, mit seinem Account weiterzuspielen. Ihr kennt Blizzard, Begründungen bekommt man keine, es wird einfach gebanned. Was ist denn so verwerflich daran, mit einem fremden Account, den man käuflich erworben hat, weiterzuspielen? Es passt einfach nicht in mein Rechtsverständnis, dass man dagegen vorgeht…

Ich habe heute ein langes Gespräch mit meinem Anwalt darüber geführt, inwieweit man dagegen vorgehen kann. Was dabei herausgekommen ist, möchte ich Euch zu diesem Zeitpunkt noch nicht verraten, weil ich nicht möchte, dass Ihr in irgend einer Form vorbelastet seid. Denn ich möchte Euch über diesen Blogeintrag fragen, was für Erfahrungen Ihr in Sachen Accountkauf oder -verkauf bisher gemacht habt. Ist jemand da draußen evtl. schon mal dagegen vorgegangen? Was sagen die Juristen unter Euch zu der Sache? Ist Blizzards Policy/AGB/EULA in diesem Zusammenhang nach deutschem Recht unantastbar?


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189 KOMMENTARE

  1. Die entsprechende Passage in den AGB lautet derzeit:

    „5. Blizzard Entertainment erkennt die Übertragung von Accounts an Dritte nicht an und jegliche unbefugte Weitergabe der World of Warcraft-Software hat eine permanente Löschung des zur Software gehörigen Accounts zur Folge. Sie dürfen einen Account nicht zum Kauf oder Handel anbieten. Eine solche Handlung:

    (1) stellt eine Verletzung dieser Vereinbarung dar;
    (2) kann nach Blizzard Entertainment’s Ermessen die Sperrung oder Löschung des Account zur Folge haben;
    (3) kann gegenüber Blizzard Entertainment nicht angefochten werden. “

    Zu prüfen wäre natürlich, ob eine solche Passage zum Zeitpunkt des Kaufvertrags vorhanden war. War eine solche damals nicht enthalten, sind spätere Änderungen der AGB nicht rückwirkend darauf anzuwenden.

    Ich sehe allerdings das wesentliche, nicht zu umgehende Problem im Kaufvertrag. Im Regelfall wird nicht die Software erworben, sondern die Lizenz zur Nutzung. Man erwirbt folglich beim Kauf einer Software kein Eigentum, sondern ein Nutzungsrecht. Bei WoW ist das Nutzungsrecht zudem zeitlich befristet, Verlängerungen führen zu den bekannten Kosten.
    Der Lizenzvertrag wurde also zwischen Blizzard und dem Accountgründer geschlossen. Wird nun der Account übertragen, geben zwar der Accountgründer und der Accountempfänger ihre Willenserklärung ab, Blizzard hingegen nicht automatisch, im Gegenteil. Das führt dazu, dass der Vertrag gar nicht zustande kommen kann.

    Zu prüfen wäre nun, ob Blizzard von Beginn an über den Sachverhalt hätte bescheid wissen können, etwa wenn die Zahlungen nun von einer Kreditkarte mit anderem Konteneigner erfolgt sind. In einem solchen Falle hätte Blizzard den Wechsel stillschweigend akzeptiert, was das Fehlen der ursprünglichen Willenserklärung heilen würde, da seit dem Wechsel ein mehr als ausreichender Zeitraum verstrichen ist, um diese Information abzurufen.
    Erfolgten die Zahlungen hingegen über anonyme Zahlwege wie beispielsweise Gaming-Cards, wird dadurch der Mangel an Willenserklärung nicht geheilt.

    Nach meinem Rechtsverständnis ist der Passus in den AGB rechtsgültig, unabhängig davon, dass ich eine derart enge Geschäftspolitik als Kundenunfreundlich halte. Die meiner Ansicht nach ursprünglich verfolgten Zielsetzungen (Schutz der Einnahmen Blizzards durch Vermeidung von Multiuser-Accounts, Vermeidung von kürzeren Nutzungsdauern durch Power-Level-Dienste) werden bei einer solchen Anwendung nicht mehr vorwiegend verfolgt.

    Generell sehe ich schlechte Chancen, da weitreichend die Geschäftspraxis von Blizzard bekannt ist, dass solche Accounts gesperrt werden. Es wird schwer sein nachzuweisen, dass der Kauf in gutem Glauben und ohne Kenntnis der fehlenden Willenserklärung seitens Blizzards abgeschlossen wurde. Und selbst dann würde sich daraus höchstwahrscheinlich lediglich ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises vom Accountgründer ergeben.

  2. Sehe ich ähnlich wie meine Vorredner.

    Dein Hauptproblem dürfte sein, dass der Account dir nach deutschem Recht zu keiner Zeit „gehört“ hat. Du hast ihn mit dem monatlich gezahlten Geld lediglich „gemietet“. Wenn Blizzard sich dazu entschließt diese Geschäftsbeziehung aufzuheben dann ist das ihr gutes Recht. Denn immerhin kann man Sie schlecht dazu zwingen dir Zugang zu ihrem Eigentum zu gewähern.

    Ich weiß, dass das alles etwas verquer klingt. Ist aber leider so.

  3. Die EULA und AGB sind mehrmals im Internet und während der Installation des Spiels offen zugänglich für jeden, ebenso wirst du auf der Packung darauf hingewiesen.
    Und solange EULA und AGB vor der AccountERSTELLUNG, also dem Verbrauch der Keys, offen lesbar sind ist dein Vorwurf leider nicht gültig. Solltest du mit EULA und AGB nicht einverstanden sein (welche du wie gesagt vor der Accounterstellung oft genug vorgesetzt bekommst) kannst du die Erstellung abbrechen und beim Händler das Spiel zurckgeben. Solange die Keys nicht verbraucht sind muss der Händler das Spiel zurücknehmen.

  4. „Igitt, zuviele BWL Studenten hier die wieder Firmen und ihre Machenschaften verteidigen.“
    Und die ganzen BWL Studenten die unbedingt schreien „Die AGB sind ungültig“ jedoch nie auch nur Ansaztweise einen Beweis erbringen sind besser? Oder ist das wieder Martyrium zum wohle der kleinen Bürger gegen die großen, seelenlosen Konzerne?

    „Als ob das einen Kunden tangieren müsste was die Firma will und Verständniss braucht man denen erst recht nicht entgegen bringen.“
    Und die Firma muss, auch wenn sie an den Kunden Geld verdient, ihnen ebensowenig Verständniss entgegen bringen.

    „Das der Kunde eigentlich der König sein sollte haben heutzutage wohl die meisten vergessen.“
    Sorry, aber selten habe ich so einen Schwachsinn gelesen. Dieser Spruch kommt glaube ich nur von Kunden, die gerne König sein „möchten“ aber nicht einsehen, das sie nicht Recht haben nur weil sie nen kleinen Betrag zahlen.
    Man merke sich: Geld zu zahlen heißt nicht automatisch, Narrenfreiheit zu besitzen. Auch Blizzard kann sich die Kunden aussuchen.

  5. @Yo
    Danke, auf genau den Vergleich habe ich gewartet. Weit weg von all den Rechtsverdrehungen, angeblich ungültigen AGB (was iwie keiner der hier gepostet hat näher erleutert hat) und sonstigem Gerede bleibt immernoch eine Tatsache: Blizzards Hausrecht.
    Selbst wenn der Account nach deutschem Recht ganz legal Steve bzw dem vorherigen Besitzer gehört: Das zwingt Blizzard noch lange nicht dazu, dass sie einen gekauften Account auf ihren Servern akzeptieren müssen.
    Und selbst wenn alle Klagen Erfolg hätten und der Account wieder freigeschaltet wird: Blizzard ist nicht gezwungen, ihn zu verlängern. Er kann noch die paar Wochen bzw Monate, die der Account läuft, spielen und das wars dann. Es besteht sogar die Möglichkeit das Blizzard einfach nur die ausstehende Zeit zurückzahlt und den Account sofort dicht macht.

  6. „die agb/eula ist keineswegs rechtssicher, theoretisch kann man die ganz leicht anfechten und du dürftest eine gute chance haben, damit durch zu kommen.“
    Stimmt, weil Blizzards Anwaltteam, welches warscheinlich auf EULA und AGB Fragen spezialisiert ist, sich einfach gedacht hat „machen wir mal ne AGB die man ganz leicht anfechten kann“…..
    Man, da kann man sich nur an den Kopf fassen. Der gute Rat in allen Ehren, aber glaubst du echt das Anwaltteam von Blizzard hat sich nicht in irgendeiner Form abgesichert?

  7. Und den ungültigen Teil der AGB hast du nun natürlich hier rein rauskopiert….oh, wait.

    Sorry, aber bei aller liebe, ich kanns bald netmehr hören, diese ganzen großen Reden von wegen „große Teile der WoW AGB sind ungültig“ usw. Und jedesmal wenn man genauer fragte „und welcher Teil verstößt denn gegen was“ kam immer nur „kp, weiß ich nicht, will ich nicht sagen, darf ich nicht sagen“ oder sonstwas in der Richtung, oder kurz: Der Schwanz wurde eingezogen, Beweise nie erbracht.

    Also bitte, die AGB und EULA können ja von mir aus ungültig sein, aber solange ihr nicht Ansatzweise einen logischen Beweis erbringen könnt, WELCHER Teil WARUM ungültig ist, hört auf große Reden zu schwingen.

    Der von dir zitierte Teil bezieht sich übrigens auf direkten Ingamechat, nicht auf Kontakt außerhalb von WoW.

  8. Najo ich halte auch nichts von Leuten, die sich mal eben nen 80er oder 70er ihrer Wahl kaufen. Es hat schon einen Sinn, dass Blizzard sowas nicht toleriert. Da spielt es auch keine Rolle, wie oft man schon gelevelt hat – sowas legitimiert einen Accountkauf in keinster Weise.

  9. das internet ist nicht die reale welt, wenn du in einem online spiel dienstleistungen gegen geld anbieten willst, und es auf die reale welt überträgst, macht dich das doch zum schwarzarbeiter, oder?

    du zahlst keine steuern, keine versicherung, du hast auch kein gewerbe angemeldet und und und.

  10. Also ich habe mein ersten WoW-Account zu AQ zeiten verkauft, und der Account wurde auch nicht wirklich gebannt deshalb, zum ban kam es erst später nachdem der Besitzer anfieng zu Botten! xD
    Ich hab den Account ja wieder zurück geschenkt bekommen vom „neuen“ Besitzer. Naja bringt mir auch nicht viel, hab ja mal das versucht Blizzard zu Schildern aber da beißt man einfach nur auf Granit. ^_^ :>

  11. Ethisch finde ich es nicht bedenklich Accounts zu kaufen oder zu verkaufen.
    (Für Gold sieht das von der Serverökonomie usw anders aus, aber darum gehts ja nicht)
    Aber für Blizzard ist es eben wirtschaftlicher wenn jeder seinen Charakter selbst hochspielen muss und seinen eigenen Account kaufen, erweitern und das Abo zahlen muss.

    Rechtlich gesehen hast du von Bliizard alles bekommen wofür du bezahlt hast, Blizzard hat das Vertragsverhältnis gekündigt und schuldet dir damit nur noch die nicht mehr nutzbare bezahlte Spielzeit.

    Das ist dann auch alles dass man per Anwalt rausholen kann, nämlich eine Überweisung in der Höhe des letzten bezahlten Abos/Gamecard.

  12. Blizzard selbst wird irgendwann darauf kommen, dass sie mit der Accountweitergabe Geld verdienen können. Bis dahin stützen die sich auf ihre AGBs, da kommt so schnell keiner gegen an.
    Mich persönlich nervt es auch, dass alle immer auf die AGBs von Blizzard verweisen, und wie sie doch im Recht sind. Die Avatare in WoW erstelle ich doch nicht für Blizzard, und mir kann doch keiner erzählen, dass Blizzard ernsthaft Interesse an meinen Priester hat, den ich seit 5 Jahren spiele. Wenn ich Lust habe, lösche ich den einfach.
    Die Accountweitergabe rein rechtlich betrachtet befindet sich meiner Meinung nach in einer Grauzone, in der sich Anwälte ruhig einmal austoben könnten.
    Aber wie heißt es so schön: Wo kein Kläger – da kein Richter.

  13. Ich hatte mal beim Accountsupport angerufen, auch wegen einem gekauften Account, und habe da einfach mal gefragt. Es wird halt von Blizzard geduldet solange sich niemand beschwert! (Logisch, Blizzard bekommt ja auch Geld für den Account, warum sollte man da von alleine was machen)
    Kann mir das nur so erklähren das dich evtl. wer angeschissen hat und sie ihn deswegen gebannt haben.

  14. Bitte was? Die AGB’s sollten in jedem Land dem dort gültigen Recht entsprechen, in dem das Spiel vertrieben wird, ansonsten kann man die ungültigen Stellen anfechten!
    Deswegen ja auch die salvatorischen Klauseln… oder meinst du die stehen nur zum Spaß da drin?
    *kopf -> tisch*

  15. Der Kunde ist solange König, wie es das Einkommen der Firma optimiert. Sobald der Kunde das Einkommen der Firma senkt ist es absolut verständlich, dass die Firma dies zu verhindern wünscht. Denn das Ziel der Firma ist die Optimierung des Einkommens und die Kundenfreundlichkeit ist nur ein Mittel zum Zweck, was auch durchaus verständlich ist, es handelt sich schließlich um ein wirtschaftliches Unternehmen und nicht um eine soziale Stiftung oder ähnliches.

    Anders gesagt: Wenn jeder an sich selbst denkt ist an jeden gedacht 🙂

  16. Da der Käufer mit dem Kauf einen Vertrag unterzeichnet hat, würde ich ihn erstmal selbst anschreiben und ihn vor juristischen Schritten warnen, sollte er das Geld nicht überweisen. Des weiteren kannst du ihn, soweit ich weiß, dem Ebay Support melden, welche das dann in die Hand nehmen.
    Bei letzterem bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber ich glaube, das gehört auch zu den Aufgaben des Ebay Supports.

  17. Warum sollte er entsperrt werden? Das war eindeutig ein Verstoss gegen die Richtlinien, wie du aus den vorherigen Kommentaren entnehmen kannst.
    Das Problem ist, dass sobald Steve vor Gericht geht klar wird, dass der Besitz (wohlgemerkt der Besitz, nicht das Eigentum, welches bei Blizzard liegt) des Accounts auf ihn übergegangen ist, d.h. spätestens ab diesem Punkt wäre Blizzard im Recht.

  18. Und wie kannst du davon ausgehen, dass dir der Account gehört, wenn nirgendwo ein Kauf erwähnt wird?
    Du kaufst nur das Spiel, kannst es dir installieren und bekommst durch den Kauf des Spiels die Möglichkeit, dir einen Account zu erstellen. An keinem Punkt wird irgendwie angedeutet, dass du den Account kaufst, oder für den Account Geld bezahlst. Selbst das monatliche Geld bezahlst du nicht für den Account selbst, sondern nur dafür, dass du ÜBER diesen Account auf das Spiel zugreifen kannst.

    Wenn du doch einen Punkt siehst, durch den man darauf schließen könnte, dass der Account einem gehören sollte, dann nenn ihn bitte (wie gesagt, es wird nirgendwo von Blizzard gesagt, dass man den Account mietet, das Geld wird nur bezahlt, damit du über den Account, der dir zur Verfügung gestellt wurde, auf das Spiel zugreifen kannst, du kannst dich also nicht auf die Rechte eines Mieters beziehen).

  19. Acc kaufen und Char übernehmen suckt doch auf dauer.
    Stev leihe dir einfach einen Acc um dir ICC anzusauen und ein bissel mit den Freunden zu raiden und kauf dir ab dem Addon einen neuen Acc.

    Achievement Junkie kann man mit einen gekauften Char nie werden.

  20. Trotzdem bleibt blizzard Europe ne französische firma, somit müssen die AGB’s nur dort zutreffen … ausserdem traue ich blizzard genug rechtliche kentnisse zu, das sie AGB’s so verfassen können, das sie gültig sind

  21. blizzard kann ja schreiben was sie wollen,aber das heißt noch lange nicht dass es in deutschland nicht rechtswidrig ist…

  22. Ich finds auch sehr ungerecht. Ich finde (auch wenn das viele jetzt warscheinlich nicht so sehen werden) das auch etwa Powerleveling „legal“ sein sollte weil man dort eig auch wie im jedem anderen Beruf auch eine Dienstleistung bekommt. Diese wird ja dann auch durch Geld entlohnt also nach deutschem Gesetz ist doch nichts falsch dran oder irre ich mich.

  23. Auszug aus den Nutzungsbestimmungen

    ——
    Sie stimmen zu, dass Sie unter keinen Umständen

    (vi) Dritte (ausgenommen ein (1) Minderjähriger, für den Sie den Account eröffnet haben) auf Ihrem Account spielen lassen […]
    (vii) auf dem Account eines Dritten spielen […]

    Sie müssen Ihr Passwort absolut geheim halten und Sie allein sind für die Sicherheit Ihres Passworts verantwortlich. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass niemand Ihr Passwort erfährt und dass niemand anderes als Sie selbst und/oder eines (1) Ihrer minderjährigen Kinder Ihr Passwort benutzt.

    […]

    Blizzard Entertainment erkennt die Übertragung von Accounts an Dritte nicht an und jegliche unbefugte Weitergabe der World of Warcraft-Software hat eine permanente Löschung des zur Software gehörigen Accounts zur Folge. Sie dürfen einen Account nicht zum Kauf oder Handel anbieten. Eine solche Handlung:

    (i) stellt eine Verletzung dieser Vereinbarung dar;
    (ii) kann nach Blizzard Entertainment’s Ermessen die Sperrung oder Löschung des Account zur Folge haben;
    (iii) kann gegenüber Blizzard Entertainment nicht angefochten werden.
    —–

    besonderd der letze punkt, dürfte ALLES sagen

  24. Hatte damals zu Anfang Arena Saison 3 meinen Account verkauft und es hat auch alles wunderbar geklappt. Scheinbar hatte aber Blizzard nach einem Jahr die Schnauze voll und hat ihn gebannt. Wind habe ich dadurch davon bekommen das sie mir eine e-mail, obwohl die e-mail adresse nicht mehr existent war auf dem Account, geschrieben hatten das der Account solange gebannt sei bis man nachweisen konnte das der rechtmäßige Besitzer ihn wieder hat.
    Vlt erhofft sich ja Blizzard dadurch das die Accounts nicht „Second Hand“ verkauft werden dürfen eine höhere Verkaufszahl an neuen Accounts wer weiß …
    so far mooney

  25. Das spielt keine Rolle. Blizzard sichert sich zwar durch die AGB gegen solche Fälle ab, jedoch sind große Teiler dieser AGB zumindest in Deutschland rechtswidrig und können daher nicht geltend gemacht werden.

    Nebenbei: Besonders interessant finde ich folgende Klausel.

    3. Sie stimmen zu, dass Sie unter keinen Umständen
    […](4) Spielern erlauben, welche der Fraktion der „Allianz“ angehören, mit Spielern, deren Charaktere der „Horde“ angehören, zu chatten oder anderweitig direkt zu kommunizieren, und umgekehrt;[…]

    Spielt ein Kumpel also Horde und ich Allianz darf ich nicht mehr mit ihm reden! 😀

  26. Ok der Vergleich war schwachsinn ich sehs ja ein…
    Wobei ich mir trotzdem überlegen würde ob ich weiterspiel wenn sie mir meinen Acc sperren würden (warum auch immer).
    Auch wenn sie dann das erreicht hätten was sich wollen. :/
    Hmm, komisch ist eig net meine Art klein bei zu geben, aba hier sagt mein Bauchgefühl was anderes 😀

    Allerdings:
    „niemand will für blizzard spielen.“
    Das habe ich so auch nicht gesagt ….

  27. Oh man,
    ich hab mich jetzt durch 8/9 Seiten an Kommentaren gekämpft und dabei ne Menge Müll lesen können – deshalb mal für alle, die meinen, hier ohne richtiges Hintergrundwissen herumzuspamen: ( und ja, ich dränge mich hier einfach mal vor 😛 )

    1. Jede Firma kann seine AGB´s verfassen, wie sie möchten. Ob die jeweiligen Passagen dann allerdings Gültigkeit erlangen, steht immer auf einer anderen Seite. Dies geht in Deutschland nur, wenn sie nicht gegen gültiges Recht verstoßen.

    Sollte dies der Fall sein, sind die Passagen nichtig – nicht gleich die ganzen AGB´s – werden jedoch meist mittels der so genannten „Salvatorischen Klausel“ gerettet. Diese Klausel besagt, daß, sollte ein Passus unwirksam oder nichtig werden, er so interpretiert werden soll, daß er mit dem geltenden Recht vereinbar ist, oder sollte dies nicht möglich sein, entfällt.

    2. Der Weiterverkauf von Software ist in Deutschland legal, sprich, die Weitergabe von den Datenträgern, CD-Key und Accountinformationen machten Stev zum Eigentümer dieser Softwarekopie. Hierbei benötigt er nicht einmal die Originaldatenträger, sofern er diese bereits einmal besitzt oder die Software auch als Download verfügbar ist.

    3. Der Verkauf von virtuellem Eigentum wie Spielstände, Items, Charaktere ist im deutschen Gesetz nicht klar geregelt. Hier streiten sich die Geister noch um eine genaue Definition zu der Frage, ob ein zu der Software erstellter Gegenstand oder Zugang nun Teil der Softwarekopie und damit Eigentum des jeweiligen Käufers oder aber eigenständiges virtuelles Eigentum des Softwareherstellers ist.

    Derzeit ist jedoch der Handel nicht verboten, weshalb ja auch die „gehassten“ Goldseller weiter ihren Geschäften nachgehen dürften.

    Ich denke, diese Info´s hat Stev auch von seinem Anwalt bekommen.
    Hier befinden wir uns in einer gewissen Grauzone und Blizzard dürfte kein – ja KEIN – Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben. Zu schnell könnte hier ein für das Unternehmen ungünstiger Präzedenzfall geschaffen werden.

  28. Meiner Meinung nach wirst du keine Chance haben, deinnen Account zurückzubekommen.
    In den AGBs steht, dass die Accounts, die Chars und damit auch die Items Eigentum von Blizzard Entertainment sind und sie nur so nett sind, gegen eine monatliche Gebühr, alles an dich zu verleihen.
    Da du ja auch nicht das ausgeliehene Auto deines Kumpels verkaufen kannst, weil du ja nicht als Besitzer im PKW-Brief stehst, wird es wohl mit dein Acc genauso laufen.
    Hab grad in einem Post gelesen, dass es auch nicht rechtskräftige AGBs gibt…
    Bei einem so großen Unternehmen, wie Blizzard, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie ihre AGBs nicht hundert mal von Anwälten haben prüfen lassen.
    Solltest du, Steve, trotzdem vorhaben gegen Blizzard vor Gericht zu gehen, kann ich dir nur viel Glück wünschen, wovon du viel brauchen wirst, da solltest du verlieren, die ganzen Kosten tragen musst, die bestimmt viel viel größer sind, als so ein WoW-Account wert ist.

  29. Ganz gleich wie die Rechtslage jetzt ist, so muß das noch lange nicht heißen, dass das auch in alle Ewigkeit so bleiben wird.
    Auf die Dauer wird ein Besitzanspruch am gespielten Avatar kaum noch durch freischwebende AGB zu unterdrücken sein.
    Bei Figuren die mit starken Rollenspielelementen gespielt wurden kommt eventuell auch genug „Schöpfungshöhe“ zusammen, dass man sich aufs Urheberrecht berufen könnte.

  30. achso noch ein paar comments zu den comments:
    [quote]Das größte Problem in den AGBs ist der Punkt das Blizzard sich alle Besitzrechte vorbehält[/quote]

    es gibt keine besitzrechte an unkörperlichen gegenständen. besitzen kann man nur gegenstände aus §90a BGB, denn besitz definiert sich als unmittelbare, physische, sachherrschaft. an daten gibt es lediglich eigentums und nutzungsrechte.

    + magic23s post auf seite 1 hat völlig recht, es gibt eine aktuelle BGH rechtsprechung, die die AGBs blizzard quasi rechtsgültig macht.

  31. rechtslage ist recht einfach steve, du hast keinerlei eigentumsrechte an deinem account. hört sich für den laien unverständlich an, ist aber rechtlich einwandfrei. du hast lediglich ein NUTZUNGSrecht. die accounts und alles was sich darauf befindet sind ausschließliches eigentum von blizzard ent. und somit dürfen sie dir auch verbieten diese zu verkaufen/vermieten, was auch immer. nur weil du geld bezahlt hast, bedeutet es nicht, dass du eigentumsrechte erworben hast, das steht alles im lizenzvertrag, den du gelesen und unterschrieben hast.
    rechtlich gesehen ist es also weder sein, noch dein account, es ist blizzardsacount und du darfst ihn vorübergehend nutzen.

    du wirst also genau nichts tun können und wenn du nicht gerade eine namenhafte int. großkanzlei vom kalieber lovells, freshfields, clifford chance usw. mit deiner vertretung beauftragst werden bemühung irgend eines anwalts aus bremen blizzard entertainment bzw. activision kaum beeindrucken, die haben ne gute rechtsabteilung bzw. activision eine namenhafte int. großbude auf ihrer seite.

    gg nennt man das im esport 😛

  32. Huhu Stevi,

    also soweit ich weiß, mietest du nur den Acc. von Blizz.
    Du kaufst (erwerbst) den Key zum Spielen des Spiels was Blizz dir bereit stellt.
    Wen du z.B zur Viedeothek gehst und ggn. Gebühr ein Film „leihst“ ist das übrigens rein rechtlich ein Mietvertrag und genau so ist es mit dem WoW Acc,
    Du zahlst nur um das Spiel spielen zu dürfen (den Key) (dies ist ähnlich wie ne Anmeldegebühr) und dan Mietest du das Spiel per Monatlichegebühr.
    Gegenstände aus Mietverträge darf man nicht verkaufen da man rechtlich nur Besitzer (praktische Grundlage) ist und nicht Eigentümer (rechtliche Grundlage).

    Mag mich da auch evtl. irren, aber so hab ichs gelernt (:
    Natürlich klingt das komisch weil man ja denkt „Ich habe das Spiel gekauft“, aber lediglich zahlst man nur die Mietgebühren und zu beginn halt den Key um das Spiel soielen zu dürfen (was aber dein ist, ist z.B Die Instal-CD oder was du halt bekommen hast im Unternehmen wo du WoW erworben hast).

    Hoffe konnte helfen,… MfG Mooni

  33. Nur so.
    Im Vergleich zu anderen MMOs ist Blizzards Einstellung was das Handeln von Accounts angeht, total veraltet!
    In HdrO, WAR und Conan kannst du den User fest wechseln sodas der ACC dir gehört.
    Denke man ist dort einfach froh über die Kunden und das der Charakter der Spielwelt erhalten bleibt.
    Blizz hat da keinen Bezug dazu. Wenn se täglich 100 Leute auf der Welt bannen sind das für die Peanuts… sollte es ein Hardcore Suchtling sein oder ein Goldfarmer etc, kaufen die sich eh einen neuen Account und fangen von vorne an.

    Gruß ich

  34. Den Account kannst du dir zu 100% abschreiben.

    Der Account ist Eigentum von Blizzard und der Nutzungsvertrag der bei Accounterstellung abgeschlossen wurde, gilt einzig für die dort eingetragene Person aka Accountbesitzer.

    Da du weder Eigentümer noch Besitzer des Accounts bist, gibts für dich dort auch nix „einzufordern“.

    Und selbst wenn man der Accountbesitzer wäre und überraschenderweise gewinnen sollte, hat Blizzard immernoch das Recht vom Vertrag zurückzutreten und diesen nichtmehr zu verlängern. Das einzigste was man dann noch zurückerhält sind die bereits gezahlten aber nicht mehr nutzbaren Abogebühren.

    Es ist für dich eine 100% loose – loose Situation.

  35. Tjo da hatte ich glück, da mein Verkäufer nur falsche Angaben gemacht hat. Also : Hugo Boss, Bossstr. 15, 52355 Bossland

    Bin mal gespannt wie da eine Ausweiskopie aussieht!

  36. Hast du schonmal Hotlines angerufen? Die verdienen im Schnitt 8€/h in Deutschland. Und Frankreich ist sogar noch krasser im Lohndumping!

  37. Das größte Problem in den AGBs ist der Punkt das Blizzard sich alle Besitzrechte vorbehält.
    Man mietet sich quasi den Account, die Charaktere und hat halt Zugriff auf Services von Blizzard. Alles was das Spiel inhaltlich, markenrechtlich und die virtuellen Güter, die zum Inhalt gehören, betrifft ist von Ihnen als „geistiges“ Eigentum angegeben.
    Sie haben/nehmen sich damit auch das Recht Regeln für die Verwendung aufzustellen.
    Das die AGBs nicht immer kundenfreundlich sein dürften, sollte wohl bei einem Wirtschaftsunternehmen eigentlich klar sein. Ausserdem sind die AGBs für den deutschen Markt, von gutbezahlten Juristen, garantiert so hingebogen worden, dass nur unbeugsame Gruppen oder finanzstarke und leidenschaftliche Spieler sich gerichtlich dagegen wehren.
    Ich weiss aus eigener Erfahrung das sie meistens Accounts schnell wieder freigeben, wenn die Logs einem kein krasses Fehlverhalten nachweisen können. Allerdings ist dies bei Accverkauf wohl auch subjektive Ermessenssache, zumal hier alle Nachweise erbracht wurden, ob jemand einen permanenten Bann bekommt. Dann stellt sich die Frage, ob der Entscheider einen schlechten Tag hatte oder jemand gezielt zugeschlagen hat.

    just my 2 eurocents 4 coffee

  38. Du hast sowas von Recht! Mit dem RIESEN HAUFEN Schotter, den Stevinho mit den Gamingseiten macht kann er Blizzard einfach aufkaufen und das Problem ist erledigt. Ich weiss ja nicht was für eine Vorstellung du von dem Betreiben einer Internetseite hast aber mit seinen „Einnahmen“ (Reflinks) deckt er vielleicht nur einen Teil der Ausgaben für die Seiten.

  39. Ich hab jetzt nicht alle Comments gelesen, ist einfach zu viel, aber ein grundlegendes Verständnissproblem möchte ich mal eben aufklären.

    Unterschied Besitz und Eigentum.

    Eigentümer ist jemand dem eine Sache gehört. Besitzer ist jemand der eine Sache zur Nutzung überlassen bekommen hat bzw. in dessen (zeitlich begrenzten) Besitz die Sache ist.

    Daraus folgt: Besitzer (eines Accounts z.B.) haben kein Recht eine Sache in irgendeiner Weise (gegen Gebühr oder kostenlos) weiterzugeben, es sei denn mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers. Diese wird von Blizzard aber unter keinen Umständen gewährt werden, da dadurch weitere rechtliche Probleme auf Blizzard zukämen.

    Zum Abschluß noch ein kleines Beispiel zum Eigentum/Besitz „Konflikt“.

    Ich borge mir Steve´s Auto. Somit bin ich Besitzer des Fahrzeugs, Steve aber weiterhin der Eigentümer. Nur durch das ausleihen hat er es mir ja nicht geschenkt, sondern nur zur Nutzung überlassen.
    Frage hierbei: Darf ich damit jetzt zum nächsten Schrotthändler 🙂 fahren und es verkaufen oder verschrotten lassen?

    Natürlich nicht, es ist ja nicht mein Eigentum.

  40. habt ihr beide überhaupt gelesen was ich geschrieben hab?
    ich geh mal stark von „Nein“ aus.

    Ihr tut ja grade so als ob es von Gott gegeben wäre dass die Acc’s Blizzard gehören und denkt nichtmal dran dass es evtl anders sein könnte.
    Nur weil ein Unternehmen wie Blizzard behauptet es sind ihre Acc’s heißt dass noch lange nicht, dass es so stimmt, da können die noch so viel in ihre AGB’s reinschreiben wie sie wollen, wo kommen wir denn bitte hin wenn Unternehmer ihre eigenen Gesetze machen.

    Bisher ist das mit online Diensten doch der reinste wilde Westen, es gibt kaum Bestimmungen und keine Urteile, daher forder ich ja dass sich mal ein Gericht mit solchen Dingen beschäftigt und sie ein für alle mal festlegt.

  41. Vor ein paar Wochen gab es ein Gerichtsurteil des BGHs in Karlsruhe, das besagt, dass es legitim ist ein Spiel an einen personalisierten Account zu binden und somit den Wiederverkauf des selben auszuschließen. Geklagt hatte der Verbraucherschutz Deutschland gegen Steam.

    Von daher würde ich mal behaupten, dass der Account in der Tat Geschiche ist und auch ein Anwalt da nicht wirklich etwas dran ändern kann.

    Hier der Link zu dem Urteil:

    http://www.golem.de/showhigh2.php?file=/1002/73135.html&wort%5B%5D=steam

  42. Naja in den AGBs steht
    „Selbst wenn etwas Gegenteiliges in dieser Vereinbarung aufgeführt sein sollte, erkennen Sie an und stimmen Sie zu, dass sie keinen Eigentums- oder Besitzanspruch an dem Account haben.“

    Aber nur weil das da steht heißt es noch lange nicht, dass das auch rechtens ist.

    Unfassbar wieviele Leute glauben, dass wenn twas in den AGBs steht dies auch rechtens ist…

  43. Desotho,ob du’s glauben magst oder nicht,es gibt Leute die legen es darauf an.
    Außerdem,wer garantiert dir den bei ner Telefonhotline,das dir der Gegenüber seinen richtigen Namen nennt?

    Wenn ich in ner anderen Filliale von uns aushelfen würde,könnte ich mir ja auch das Namensschild eines Kollegen an meine Klamotten hängen und schwups…meine unfreundlichkeit würde ihm angekreidet.

  44. äh, wenn die nicht wollen, das accounts verkauft werden und so, dann können die, und das hat überhaupt nichts mit recht und so zu tun, sagen fu steve, dein account bleibt zu.

    da bei wow aber wohl täglich ein paar tausend accounts den besitzer wechseln wird es wohl einfach ne weile dauern die alle rauszusuchen

    falls es nötig is für nen neuen account nen neuen key und sowas ranzuschaffen (ich spiel das nich), kommst du damit sehr viel billiger weg.
    für wow zicker wirds sicher keine prozesskostenhilfe geben oder so

  45. Hmm….. ich nehm einfach mal an das Blizzard die acc nich alzuoft kontrollieren und durch die sache mit dem Gildennamen erstmal draufgekommen sind denn Genauer zu durchsuchen in den AGB´s ist aber Deutlich geschrieben das man denn ACC nicht an einer 3 Person weitergeben kann meines wissens ist das ein rechtverbindlicher Liezensvertrag wenn mann sogar mal ein wehnig weiterliest bzw weiterstöbert erfährt mann grob das Blizzard selbst sagt das Nicht einmal verwante/Familien e.t.c diese ACC Benutzendürfen ergo denke ich mir mal das du da nix Großartiges machen kannst dennoch wünsche ich dir viel glück ^^

  46. Also ich denke du hast gute chancen mit einem Anwalt. Die Blizzard AGB sind nicht gueltig hier in Deutschland, es ist nur bisher eine Grauzone, weil es dazu noch kein Urteil gegeben hat.

  47. ich bin der meinung das die vertragsvorgaben von blizzard teilweise so nicht mit unserem agb recht u.a. vereinbar sind. allerdings bin ich leider nur ein laie mit ab-und-zu-hobby recht und kann mich da nicht weiter einfinden.

    als beispiel will ich mal den sog. „disclaimer“ nennen den ja jeder so schön auf seiner seite schreibt – das ist ein beispiel aus US recht und in deutschland einfach mal ungültig. verlinkt man z.b. als deutscher blogger mit server in deutschland auf eine waffen-ss-support seite, macht man sich stafbar im sinne der volksverhetzung etc, da kann man noch so oft disclaimen das man für inhalte von links nicht verantwortlich wäre.

    das gleiche gilt ja auch für blog comments, für die dann der blogger haftet, krasser mist aber ist im moment eben gerade so.

    was ich wirklich richtig gut fände, wenn du tatsächlich über anwalt und vllt sogar gericht hier ein vorbild verfahren hättest, dann würde man sehen wo blizz hier eigentlich steht. die frage ist dann aber auch, zählt hier französisches recht weil blizzard in paris ist und das ist EU mist? fragen über frage und nicht unkompliziert, mal von virtuellen gegenständen usw abgesehen.

    und nichts desto trotz – böser goldwerbe stevinho lass ihn uns sperren weil böser wowszene bla von vor 100 jahren… so sieht das auch grad aus. da kann wohl heut noch nicht jemand gut schlafen wegen dir 😉

  48. Der „Vertrag“, wenn man das so nennen darf, ist aber in Deutschland nicht gueltig. Weil er gegen geltendes deutsches Recht und gegen EU Recht verstoesst. Ganz einfach.

  49. War auch mein erster Gedanke, denke einfach er wurde „angeschwärzt“, in dem Sinne wäre es nichtmal Bliz anzukreiden.

  50. Generell möchte ich sagen, ich find accountverkauf/ankauf an und für sich scheisse, weil ich mich halt über die 20% von den Acckäufern aufrege, die netma in der Lage wären Orgrimmar zu finden oder über 500 dps zu fahren, aber schon im besten gear rumlaufen und alle als noobs beschimpfen…

    Von meinem Rechtsverständniss und meinem Menschenverstand her muss ich aber sagen, er hats gekauft, er hats gespielt, er darfs verkaufen.
    Zu den Mietsrechtsleuten hier… das hat net ohne Grund ne eigene Sparte im Rechtssystem und auchn Mieter darf die Gegenstände die er in die Wohnung gestellt hat verkaufen ^^

    Ich denk vor Gericht würd das auch einigermassen so gesehn werden, prob is nur das Blizzard sich mehr Rechtsverdreher leisten kann und das ganze hinauszögert, in den mir bekannten Fällen wurd das ganze einfach über viele Monate in die Länge gezogen und danach gab man seitens Blizzard nach.

    Du hockst dann immer noch auf den Anwaltskosten und hast viel aufregung und zeit investiert… für nix ^^

  51. Relativ simpel: Der Inhaber hat alle Rechte. Jeder der einen Account kauft ist im Zweifelsfall der mit der Arschkarte weil er KEINE Ansprüche hat.
    Das ist aber nicht erst seit gestern bekannt und wer sich 2 Wochen Levelzeit sparen will und dann X Monate verliert der hat am falschen Ende abgekürzt.

  52. Nach meinem Rechtsverständnis darf eine Firma ihre Dienstleistung jederzeit auch ohne Angabe von Gründen einstellen – mal abgesehen von Generalversorgern wie Bus/Bahn oder StromGasWasser vielleicht. Und wenn du einen Vertrag unterzeichnest, in dem eine fristlose Kündigung für solche „Vergehen“ drin steht, dann gilt das eben: pacta sunt servanda

    Daß es moralisch gesehen vielleicht nicht toll ist, ist doch denen egal. Einzige Möglichkeit: Bessere e-Rechtslage, insbesondere im Hinblick auf „Abzocke“ und AGBs.

  53. Gut ich dachte mir schon da so etwas kommt. Aber das ist halt auch meine Meinung und die ist nunmal so. Wenn du dir gerne nen Account kaufst weil du keine Lust hast zu leven kann ich das schon nachvollziehen, jedoch tust du das halt auf eigenes Risiko.

    Aber ich denke ich muss hier auch nichts weiter zu schreiben. Es ist dein Blog wo deine Meinung herrscht und da will ich dir auch nicht reinreden.

    Ich werde das ganze trotzdem weiterverfolgen da es mich eben schon interessiert ob du mit dem Anwalt etwas erreichst.

  54. musst dir warscheinlich nochma einen account kaufen^^

    auf ebay gibts auf ulduar niveau viele chars die mit 20-40 euro enden.

  55. bin zwar kein wow-zocker, aber in den meisten games erwirbst du keinen account, sonder nur die nutzungsrechte für diesen und solange jener im besitz des publishers bleibt, darfst du die zugangsdaten auch nicht ihne weiteres verkaufen.

    somit unterliegt das hgb den agb´s, da es diesen recht gibt.

  56. Also soweit ich das beurteilen kann steht in den AGBs der meisten (wenn nicht sogar bei allen) Onlinegames, dass der Account Eigentum des Betreibers ist (also in diesem Fall Blizzard). Des weiteren steht auch häufig drin, dass es dem Betreiber ohne Angabe von Gründen gestattet ist, Änderungen am Account (Charaktere, Equip und ähnliches) vorzunehmen, den Account zu sperren oder gar zu löschen. Blizzard ist zudem nicht verpflichtet, bezahlte, noch offene Serviceleistungen (Spielzeit, Charrename, Serverchange und so) zurück zu erstatten. Im Klartext heißt das so viel wie: Sie können machen was sie wollen und müssen dafür nicht mal Gründe angeben. Mit dem Erstellen eines Accounts hast du diesen Bedingungen zweifelsfrei zugestimmt und somit bist du zumindest theoretisch machtlos. Wie allerdings der tatsächliche Sachverhalt zu deutschem Gesetz hierzu ist, kann ich dir nicht beantworten. Meine persönliche Meinung ist aber, dass man Blizzard mal zeigen müsste, dass sie sich nicht alles erlauben können.

  57. Sofern Blizzard Entertainment nicht in Deutschland einen Firmensitz eröffnet, müssen diese sich nur an das Europäische/Internationale Recht halten und an die Veröffentlichungs Richtlinien für Jugendschutz, und so weiter und so fort.

    Ist Blizzard nicht mittlerweile in Köln vertreten oder werden dort nur die Bewerbungsgespräche gehalten, bin nicht mehr ganz aktuell.

  58. Selbst wenn du erfolgreich klagst und deinen Account wiederbekommst muss Blizz den vertrag mit dir nicht verlängern. Die lassen dich dann den rest der bezahlten Zeit spielen, und beenden dann den Vertrag. Viel Spass an dem Account wirst du auch dann nimmer haben.

  59. Ich kann mich noch an den Fall erinnern, wo jemand dagegen vorgegangen ist und tatsächlich gewonnen hat, dieser Bericht wurde sogar auf WoWSzene gepostetet, aber noch zu der Zeit wo Ich auch gezockt habe, also mehr als mindestens 1 Jahr her…

  60. Ich finde moralisch ist es nicht schlimm, einen Account zu kaufen und ich finde es auch nicht „unfair“ gegenüber anderen Spielern.

    Der einzige Grund warum Blizzard das tut, ist meiner Meinung nach:
    Wenn du einen Account mit BC und WotLK Upgrade und eventuell noch Spielzeit kaufst, dann kriegt Blizzard wohl weniger Geld, weil du besagte Upgrades ja nicht kaufen must und das Geld von dir geht an den privaten Verkäufer.

  61. Ich hab nur einmal einen RL(!!!) Kollegen bei mir zu Hause(!!!) spielen lassen, der hatte ausversehn irgendwas weggeschmissen und schrieb einen GM an, dass er nur ein Kollege ist der grad zockt der ausversehn was weggeworfen hat, ob man es nicht wieder herstellen könne..zack Verwarnung, wenn sowas noch einmal vorkommt Perma-Ban.
    Auch alle Versuche dem GM zu erklären das wir praktisch nebeneinander sitzen blieben nutzlos.
    Wenn die bei sowas schon so extrem reagieren…(und das war noch ein Missverständniss).

  62. Hi Zusammen,

    das mit dem Account kaufen /verkaufen finde ich persönlich ok da man eh weiterhin spielt und blizzar somit (druch einen bezahlten acc) geld verdient.

    Aber nur so am Rande:
    Ich habe das gefühl das Blizzard große Communitys oder Pro Gilde aus einem für mich nicht ergründlichm Sinn vergraulen will. Schaut euch doch einfach mal die letzte 3 Monate an ….

  63. mal ganz doof gefragt…ist es nicht billiger sich nen neuen account von wem zu besorgen als nen anwalt zu bezahlen?^^
    ansonsten viel wind um nix meiner meinung nach, regeln sind bekannt und wer dagegen verstößt muss halt mit den konsequenzen leben und in deinem fall sogar doppelt dämlich..gekaufter acc und nen gildenname wo stress vorprogrammiert war

  64. Dein Beispiel mit dem Steuern zahlen, trifft auf Blizzard allerdings nicht zu, denn du besitzt keinen Blizzard Account, so wie du ein Auto besitzen würdest, sondern du bezahlst nur dafür ihn benutzen zu dürfen..

  65. Es ist echt erstaunlich wie manche hier mit irgendwelchen Verschwörungstheorien ankommen wann versteht ihr endlich wahrscheinlich weiß der der für den Bann zuständig war netmal das der Account zu Stevinho gehört also hört auf so einen scheiss zu verzapfen.

    Es werden genug wegen Acckauf permanent gebannt um das zu sehen brauch man einfach nur mal kurz googlen es werden auch genug leute wegen Goldkauf gebannt etc.

  66. Es geht nicht um den Begriff „vermieten“, den haben wir nur benutzt, weil vermieten am ehesten an das rankommt, was Blizzard mit den Accounts macht.
    Es geht um die Tatsache, dass man bei der Accounterstellung (darauf liegt übrigens die Betonung, AccountERSTELLUNG, nicht AccountKAUF; du schaffst dir damit nur eine Möglichkeit, am Spiel teilzunehmen, du erwirbst kein Eigentum) zustimmt, dass der Account Eigentum von Blizzard bleibt, und da ist es Jacke wie Hose, ob du das jetzt vermieten nennst, oder anders.

  67. Ich bin kein Anwalt, nur Schüler in der 13. Klasse.
    Die Frage bei diesem Fall wäre, ob man die Paragraphen §949 BGB und 950§ BGB anwenden könnte. Diese handeln zwar von beweglichen Sachen, aber da scheinbar virtuelle Güter nicht klar definiert sind, könnte man sie evtl darauf anwenden. Diese gehen davon aus, dass man „Eigentümer“ einer beweglichen Sache werden kann, wenn man den Wert dieser Sache gesteigert hat durch Verarbeitung. An den ehemaligen Eigentümer müsste man dann aber eine Vergütung zahlen.
    Meines Wissens nach war aber Software im Bereich der Lizenzen und nur die CD selbst (ohne Programm) die bewegliche Sache. In diesem Falle müsste man die Rechtsverhältnisse in einem Vertrag über die Lizenz prüfen (dürfte ein Pachtvertrag sein, da man ja diese Sache verändern darf).

  68. Ich hab meinen Account geschenkt bekommen ,von jemand der aufgehört hat.Und einfach ned an die grosse glocke gehängt das ganze.

    das Blizzard nen Problem mit dir hat merkt man aber doch schon immer ,du bist kritisch und stichst in offene wunden.da sucht man eben nen grund dir anders eins reinzu drücken.

  69. Ich finde den Ban gerechtfertigt. Es wird nunmal eindeutig in der EULA gesagt das das weitergeben des Accounts an dritte Personen untersagt ist. Ich finde das auch richtig so, weil jeder seinen Char selbst hochgespielt haben sollte. Wenn man nicht erwischt wird: Gz. Wenn aber doch: Pech gehabt und das ist nunmal hier der Fall. Wer sich an „Gesetze“ nicht hält muss nunmal mit einer Strafe rechnen.

    Zitat von Steve:
    Den Original-CD-Key, die Geheimfrage und eine Ausweiskopie des Besitzers. Es war in meinen Augen also mehr als sichergestellt, ! ! dass ich vom Accountbesitzer dazu autorisiert bin, mit seinem Account weiterzuspielen.! ! Ihr kennt Blizzard, Begründungen bekommt man keine, es wird einfach gebanned

    Die Begrüdung liegt doch klar vor: Selbst wenn dir der „Ex-Besitzer“ es erlaubt ist nunmal nicht von Seitens Blizzard erlaubt, selbst nicht in der Familie. Und des weiteren sind alle Accounts etc. soweit ich weiß sowieso Geistiges Eigentum von Blizzard selber, dashalb müssen sie meines erachtens auch keine Begründung abgeben.

    Naja ist ja auch wurscht. *flame on*

  70. Also.. ich habe meinen ACC auch verkauft.. zu Zeiten von 3.1.3 aka Ende maly..
    Ich bin mit dem besitzter immer noch im kontakt.. und das nu schon über 2 jahre … mitleiderweile spiele ich wieder.. mit einem neuen ACC.. naja ich hab bei dem ein oder andern Tickets.. fragen darüber gestellt..bzw es so beiläuf erwähnt.. ich denke einfach Blizz passt es net dass, es so große IG Events gibt und hat nur noch mittel und wege gesucht.. um dieses zu unterbinden… in wiefern es stimmt ka.. aber es wäre meine vermutung

    mfg und sry für die rechtschreibfehler 😮 ( wenn welche da sind)

  71. Blizzard das Imperium schlägt zurück oder was?
    Als ob es Blizzard einen auf den kicker hat nur weil Stev Kritik äussert.
    Die Verschwörungstheorien werden wieder aufkommen

  72. Bezüglich der Thematik mit dem Account Verkauf. Da wird dann alles darauf hinauslaufen ob diese Passage aus den AGB hier in Deutschland Gültigkeit hat. Dies kann aber nur ein Gericht feststellen. Weiterhin kann man wohl davon ausgehen das Blizzard dies bis in die letztmögliche Instanz treiben würde, was einen erheblichen Kostenfaktor darstellen wird. Und diese Kosten könnten sich noch einmal erheblich steigern wenn man dann unterliegen würde. Auch kann Blizzard direkt zweigleisig argumentieren, denn durch deine Aktion mit dem Namen des Kinderschänders hast du ihnen perfektes Futter geliefert. Einmal für deren Anwalt vor Gericht, und sollten sie verlieren, dann können sie deinen Account wegen diesem Verstoß zumachen. Wogegen du dann wiederum klagen müßtest, wobei da die Erfolgsaussichten wohl noch weit geringer wären als bei diesem Accountkauf.

    Schlußendlich mußt du dir darüber klar werden ob due bereit bis diese Kosten zu tragen, die bei einer Niederlage vor Gericht noch deutlich höher ausfallen werden.

  73. Naja, ich habe mir zu BC Zeiten mal einen Account gekauft, von Seiten Blizzards aus kam nichts, allerdings meinte der Verkäufer seinen Account zurück holen zu müssen ohne mir das Geld zu erstatten.
    Das Resultat ist, dass er nun einen netten Strafeintrag wegen Betruges hat, er die Gerichts- und Anwaltskosten tragen musste und ich mein Geld zzgl. eines netten Aufschlags zurück habe. 🙂

    Du hast durchaus gute Chancen, rechtlich recht zu bekommen, das Problem ist nur, dass Blizzard nicht verpflichtet ist, den Vertrag mit Dir weiterzuführen.
    So oder so, der Account ist futsch, kannst nur noch hoffen, dass Du Blizzard noch einen reinwürgen kannst. 🙂

  74. gibts öfters 😀
    hab auch mein account nach 4 jahren zurückgeholt 😀
    also oribesitzer ausweiskopie hin und du bekommst alles

  75. Ich habe bisher zwei Accounts verkauft. Beide wurden nach relativ kurzer Zeit gebannt (~3 Monate).
    Frage mich bis Heute wie sie das rausfinden konnten, vllt weil die ELV Daten aufeinma anders waren oder so? :S

  76. „Du verdienst sicherlich genug mit deinen Seiten, um dir einen guten zu leisten…“ DAS übertrifft jetzt jeden Kommentar den ich je gelesen habe ^^

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