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Da mich immer noch viele Mails erreichen, was aus meinem Account geworden ist, möchte ich Euch in dieser Sache einmal auf den neuesten Stand bringen. Mein Account wurde vor einigen Tagen permanent gebanned. Aber nicht wegen des verbotenen Gildennames, sondern aus einem anderen Grund – als kleine Anmerkung: Laut Blizzard habe ich für den Gildennamen nur eine Verwarnung bekommen und nichts weiter.

Wie Ihr Euch vielleicht erinnert, habe ich hier auf meinem Blog vor über einem Jahr nach einem Priester-Account gesucht. Ein nettes Community-Mitglied, welches mit WoW aufhören wollte, überließ mir seinen Account für nen „Appel und’n Ei“. Ich spielte seinen Account also weiter (übrigens weit über ein Jahr), und nun hat ihn Blizzard mit der Begründung „Accountverkauf“ gebanned. Was ich an der Sache nicht verstehe, ist, dass ich alles vorweisen konnte, was sie einforderten: Den Original-CD-Key, die Geheimfrage und eine Ausweiskopie des Besitzers. Es war in meinen Augen also mehr als sichergestellt, dass ich vom Accountbesitzer dazu autorisiert bin, mit seinem Account weiterzuspielen. Ihr kennt Blizzard, Begründungen bekommt man keine, es wird einfach gebanned. Was ist denn so verwerflich daran, mit einem fremden Account, den man käuflich erworben hat, weiterzuspielen? Es passt einfach nicht in mein Rechtsverständnis, dass man dagegen vorgeht…

Ich habe heute ein langes Gespräch mit meinem Anwalt darüber geführt, inwieweit man dagegen vorgehen kann. Was dabei herausgekommen ist, möchte ich Euch zu diesem Zeitpunkt noch nicht verraten, weil ich nicht möchte, dass Ihr in irgend einer Form vorbelastet seid. Denn ich möchte Euch über diesen Blogeintrag fragen, was für Erfahrungen Ihr in Sachen Accountkauf oder -verkauf bisher gemacht habt. Ist jemand da draußen evtl. schon mal dagegen vorgegangen? Was sagen die Juristen unter Euch zu der Sache? Ist Blizzards Policy/AGB/EULA in diesem Zusammenhang nach deutschem Recht unantastbar?


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189 KOMMENTARE

  1. nicht jede agb ist rechtsgültig. man kann durchaus einspruch dagegen erheben. ich weiss allerdings nicht wie es mit dem gerichtsstand aussieht. ist der in den usa? na dann viel glück. da braucht man schon einen langen atem um dagegen vorzugehen.

  2. Also ich hab nirgendswo das Wort „Verklagen“ gelesen. Wie so Verklagen? Ich gehe mal eher davon aus das er EINSPRUCH gegen den Bann erhebt. Zu verklagen gibt es da nichts 😉

  3. Ich seh das irgendwie, dass alle Meinungen ne Existenzberechtigung haben.. einerseits tuts niemanden weh, wenn man Acc verkauft.
    Andererseits verdient Blizzard nichts dabei obwohl ihr mit dessen Ware handelt.
    Weiß nicht.. .. Ihr seid ein Volk !
    Als einzelner kannst du doch da sowieso nichts ausrichten.. da heißts beugen bücken und biegen.

  4. Schon 3 mal meinen Account verkauft als ich aufgehört habe, und dann irgendwann eine Anzeigte erhalten mit der Definition „Vorgeladen wegen Computerbetruges, KOnkretisierung: Nutzung des Online-Spiels World of Warcraft unter Verwendung unrechtmäßig erlangter Zugangsdaten“. DAs mir vorgeworfene VErbrechen habe ich nicht begangen=> Akteneinsicht gefordert=> NIemehr was von gehört .

    Finger von sowas lassen, is doch sehr halbseiden

  5. Naja ich finde das mal ein dreiste Sache also ich bin der Meinung das du für Blizzard mehr oder weniger ein Dorn im Auge Warst weil du einfach was in sachen Blizzard und im besonderen WoW einfach kein Blatt vor dem Mund nimmst. Und das du große Community Seiten betreibst. das Merken die, und das mit der Gilde war einfach der Tropfen der das Fass zum überlaufen gebracht hat und die dich mal einfach gebannt haben. Ob das mehr oder weniger gerecht ist sei erstmal da hin gestellt.

    Ich weiß jetzt werden wieder einige Antwort das ich doch voll ein Dachschaden habe oder irgendwie verschwörungs theorien habe. Aber ich habe schon oft mit Freunden die Accs getauscht und da ist noch nie was passiert und wie lesen konnte war das bei vielen so ähnlich, und ich schätze das bei ungefähr 10 Millonen spielern es eher unwahrscheinlich ist das sie gerade dich rausgesucht haben um einfach mal zu sagen: „Ja der hat ein Acc gekauft den bannen wir mal“ also ich denke das ist unsinn…..

  6. Also das jemandem sein Account gehört kann von vornerein ja schonmal nicht der Fall sein. Dann dürfte Blizzard ja nie die Server abstellen – somit würden sie ja das Eigentum zerstören 😉 Ob die Nutzungsrechte übertragbar sind, darum kann man schon eher streiten…Ich persönlich finde, wenn man AGBs aktzeptiert und sie wissentlich bricht, muss man mit den Konsequenzen leben…

    Auch ich habe schon zahlreiche Accounts ge- und verkauft, einmal wurde der Account zurückgeholt…Aber was solls – So ist das Leben…Wenn man gegen Regeln verstößt und erwischt wird, muss „Mann“ eben drüberstehen 😉

    Ob man mit nem Anwalt was gegen machen kann bezweifle ich. Du verdienst sicherlich genug mit deinen Seiten, um dir einen guten zu leisten…Aber ich befürchte, Blizzard kann sich noch bessere leisten…und im Idealfall kriegen dann nach ner Sammelklage alle beteiligten ihre „gekauften“ Accounts zurück und Blizzard (sowie alle anderen Anbieter…das die Accounts nur zur „Miete“ sind, ist bei fast allen MMORPGs und auch Browsergames so) sucht sich eben ne andere Möglichkeit…z.B. die Sperrung der Zahlungsmethoden…

  7. jo denke auch das du keine Chance hast. Soweit ich weiß steht irgentwo in den AGB’s das sieht die Vollmacht über deinen Acc haben und alles machen dürfen was sie wollen. Glaube sogar das sie fürs Bannen nicht mal einen Grund brauchen, nur machen sie das natürlich nicht die ganze Zeit grundlos, wegen der Community.

  8. Kennst du das Sprichwort: der Lehrer sitzt am längeren Hebel?….. diesmal glaub ich nicht. Es macht einfach keinen Sinn gegen Blizzard vorzugehen. Wofür auch.. Das ist rechtlich alles ne grauzone und naja.. es lohnt einfach ned.

  9. die einzig logische erklärung ist das ihn jemand angeschwärzt hat bei nem gm, vmtl. noch mit link zum blogeintrag oder ähnliches, würde mich bei all den netten menschen und den absolut lächerlichen kaspertheater wegen dem event nicht wundern.

  10. Mal zum Thema Anwalt ist teuer, bla bla usw. es gibt sowas wie ne Rechtsschutzversicherung die zahlt den Anwalt dann.

  11. Hm, also ich habe schon 2 Accounts verkauft und einen gekauft. Der gekaufte war dann bei mir im dritten Besitz.
    Auf dem Account hatte ich nen 80er Hunter und dann selber noch 80 Druiden und 80 Todesritter hochgespielt, ist aber nie was passiert. Außerdem nutzte ich oft MMOGA für Gold und auch da ist nie was passiert, obwohl sie ja angeblich selbst Tradeverfahren nachverfolgen können.
    Was mich da wundert ist auch, dass so seiten wie MMOGA, Goldsoon, Gamegoods usw. ja quasi auch mit Blizzards Eigentum handeln, was ja eigentlich verboten ist.
    Nur wieso werden solche Seiten von Anwälten oder ähnlichem gestoppt?
    Finds echt super, wenn du mit nem Anwalt gegen Blizzard vorgehst Steve 🙂 einer der wenigen Mutigen. Außerdem sowieso Beschiss, du zahlst für nen (mehrere) Accounts Geld und die bannen dann mal nach über nem Jahr, krasse Sache…

  12. Ob man da was gegen Blizzards Scheissaktionen machen kann?
    Blizzard ist jedenfalls davon überzeugt, dass sie unantastbar sind…

  13. Aber auf der anderen Seite muss man doch sagen das man nur in Schwierigkeiten gerät wenn man sich nicht daran hält das Blizzard will.

    Nen anderer Vergleich: Wenn ich auf ner Party bin und der Hausbesitzer die Gäste darum bittet nicht drinnen zu rauchen und du es trotzdem machst. Dann ist das vielleicht kein gebrochenes Gesetz, aber trotzdem musst du damit rechnen das dich der Besitzer anmeckert oder sogar rausschmeißt.
    Und wenn wir es auf einem Club erweitern sind da noch mehr Parallelen, wenn du dich dort nicht so benimmst wie der Besitzer es will kann er dich rausschmeißen, ist schließlich sein Club.
    Da will doch auch keiner mit nem Anwalt kommen.

    Das ist doch sone Art Verhaltensregel, warum muss ich unbedingt etwas machen was einen anderen stört? Wenn Blizzard sagt sie möchten das nicht kann man ja noch so viel argumentieren das du aber keine Lust hast nochmal nen Char hochzuspielen, das ändert ja nichts daran.
    Genauso eben auf ner Party: Da kannst du dir ja auch denken das es draußen kalt ist und du nicht immer rausgehen willst wenn du eine Rauchen willst und darum bitte drinnen rauchen willst. Dann verzichtest du einfach aufs rauchen oder wenn es dir so wichtig ist machst du dir eben die Mühe rauszugehen. Einfach weil ein anderer es nicht möchte.

  14. „Du hast gegen die AGB verstoßen und deshalb darf Blizzard dich bannen, das ist in den Nutzungbedingungen vereinbart..“

    Das ist so nicht ganz richtig, die können in die AGB schreiben was sie wollen, wenn es gegen geltende Gesetze verstößt ist das ganz einfach unggültig.

    Aber in wie weit das nun mit dem deutschen Recht vereinbar ist hab ich keine Ahnung, aber ich denke der Anwalt wird das schon wissen bzw. herrausfinden.

  15. In EVE Online ist es erlaubt Chars und Accs zu verkaufen.
    Läuft alles über die offizielle EVE Seite von CPP um Betrug vo zu beugen.

  16. Ich sehe da auch eher schlechte Chancen bei einem virtuellen Account.
    Ist wie im „echten“ Leben auch mit personengebunden Verträgen, z.b. Jahreskarten für Zoo, Kino, Fitnessstudio usw. Die kann man auch nicht an jemanden weiter verkaufen.
    Das ist der Nachteil an den tollen Internet Welten, man kauft keine Spiele mehr, sondern geht einen Vertrag für die Nutzung ein.

  17. also ich glaube mal gelesen zu haben, dass Blizz EULA, etc in Deutschland nicht rechtskräftig is, da sie erst nach dem Kauf abrufbar ist… Kann mich aber auch irren bzw kann es sein, dass es für den vk noch andere regeln gibt

  18. unter diesem Aspekt stimmt das, ja!
    ABER wer sagt eigendlich das der Acc wirklich gemietet ist? Blizzard sagt das und nach meiner persönlichen Einschätzung von Recht und Unrecht ist das nicht unbedingt richtig so.
    Wenn der Acc nur gemietet wird, sagen wir wie ein Auto, dann kann Blizzard diesen Acc ja auch an jemand anders weitervermieten, aber das tun sie nicht, wenn du deinen Acc kündigst und jahre später reaktivierst ist der Acc exakt in dem Zustand in dem du ihn verlassen hast.
    Nach der Logic der freien Marktwirtschaft und da die Acc’s ja nur zur Miete sind könnte ich ja wenn Muqq von Ensidia aufhört zu Blizzard gehen und sagen ich würde gern den Muqq-Acc mieten. Den werd ich aber höchst wahrscheinlich nicht kriegen. Wenn aber jemand aus seine rmietwohnung auszieht und ich geh zum Vermieter und sage ich will gern die Wohnung da mieten dann wird der höchstwahrscheinlich ja sagen.

    Mal ein Gegenbeispiel, wenn ich mir ein Auto kaufe darf ich damit nicht rumfahren, ich muss erst den Führerschein machen und somit bestätigen dass ich den geltenden Vorschriften entsprechen werde (AGB’s bestätigen). Danach darf ich immernoch nicht mit meinem Autorumfahren ich muss erst noch Steuern zahlen, aber nur weil ich an der Staat steuern zhale damit ich auf deren Straßen rumfahren darf, heißt es noch lange nicht dass mein Auto auch dem Staat gehört.

    Also rein logisch gesehen würde ich eher behaupten der Acc gehört dem Ersteller, er muss nur wenn er ihn verwenden will eine Nutzungsgebühr bezahlen für die Server. Und wenn er dem Ersteller gehört, ist es seine sache was er damit macht.
    Mir gehts also eher um eine Grundsatzdiskussion und nicht um ein „Blizz sagt der Acc gehört ihnen und damit ist daran nix mehr zu rütteln“ wäre mal schön wenn sich mal nen Gericht ein für alle mal damit beschäftigen würde wem solche virtuellen Daten wirklich gehören damit es da mal ein festes Urteil gibt und nicht die Willkühr von Unternehmern.

  19. Igitt, zuviele BWL Studenten hier die wieder Firmen und ihre Machenschaften verteidigen. Als ob das einen Kunden tangieren müsste was die Firma will und Verständniss braucht man denen erst recht nicht entgegen bringen.
    Das der Kunde eigentlich der König sein sollte haben heutzutage wohl die meisten vergessen.

  20. Mein Account wurde auch durch Account Kauf/Tausch gebannt. Wie Blizzard aufmerksam darauf wurde? Eine ähnliche Situation wie deine, nur das ich Items wiederherstellen wollte, die ich gelöscht hatte (ausversehen bzw. wollte eig. aufhören und so). Dabei wurde der Account für 3 Tage gesperrt. Und in den Untersuchungen (Tausch lag mehr als 1 Jahr zurück – Ban war im Mai 2009) haben sie dann gemerkt,dass mein Account getauscht ist. Beide Accounts haben sie dann gebannt (also auch meinen „ursprünglichen Account“). Anwalt lohnt sich eher weniger.

    Nur ein bisschen schade für alle TPC’ler die extra zu deinem Realm getranst sind.

  21. das man auf der sicheren seite ist wenn man den wow account an nen battlenet account hängt stimmt nicht…hab nen account von nem freund überlassen bekommen (der den vor 3 jahren bei ebay gekauft hat), seit ner weile is der wow account vom battlnet account verschwunden weil laut blizzard der frühere besitzer sich gemeldet hat und den account zurückhaben wollte….und auch zurückbekommen hat…obwohl ich das ding seit über 2 jahren bezahle und auch den ganzen kram wie alle cd keys etc vorweisen kann….tjo…ka was man da machen kann, bin auch noch am rätseln…dumm gelaufen isses auf jeden fall…und blizzards entscheidungen kann ich leider gar nicht nachvollziehen

  22. Blöde Sache… rechtlich hast du da relativ geringe Chanchen, weil der Account immer Eigentum von Blizzard ist. Du mietest ihn quasi nur. Und solange es im deutschen/europäsischen Gesetzt keine Regelung gibt, die der entsprechenden Klausel in Blizzards AGB widerspricht, kannst du wenig machen. Und zumindest meines Wissens nach gibt es da nichts…

  23. hab 3x acc verkauft, bis jetzt alles gut gelaufen, wenn ich mich bei freunden einlogge sehe ich sie auch noch spielen 😉 …

    jetzt gerade hatte ich wieder verkauft aber der ebayersteiger hat das geld seit 2-3 wochen nicht überwiesen … kotz.

  24. Da steht zwar nirgendwo, dass du den Account mietest (was der korrekte Begriff wäre), dafür wird aber explizit genannt, dass der Account und alle virtuellen Güter Eigentum von Blizzard sind. Und was von beidem da steht ist ja wohl egal.

  25. Mal sone frage : ist’s dir wirklich wert ich meine. Son Anwalt kostet richtig viel Geld und für sonen Account der 12€ im monat kostet ob sich das lohnt ich weiss ja nicht ^^

    Aber trozdem viel glück 🙂

  26. das „beste“ was dir passieren kann durch deinen anwalt ist das sie deinen acc entbannen.
    aber es verpflichtet blizzard ja nicht dein geld anzunehmen
    also reicht es schon wenn sie dir die bezahlmöglichkeiten sperren und der acc läuft einfach nur aus.
    viel geld für nen anwalt rausgeworfen um 1-6 (6 ist doch jetzt maximal im abbo oder?) monate zu spielen

  27. Ja…steve.ich kaufe seit 07 accs…verkaufe…tausche…alles..privat server habe ich selber mit 200 leuten..etc nie was passiert…aber die haben nur nen grund gesucht dich zu bannen

  28. ich bekomm auch Aion-Spam, obwohl ich nie Aion gespielt hab.
    Mein Highlight war eine Mail von NC-Soft, in der ich darauf hingewiesen wurde, dass mein WoW-Account gebannt wurde xDDD

  29. Auch hier ist wieder zu bedenken, dass der Account „gemietet“ ist und du ihn demnach nicht verkaufen darfst, da du nicht der Eigentümer bist.

  30. Die Sache ist doch ganz einfach, Blizzard ist eine Firma und will Geld verdienen. Wenn Du jetzt einen Account kaufst dann :

    1. Wird ein Handel mit „Blizzardeigentum“ ausgeführt an dem Blizzard nichts verdient.
    2. Geht Blizzard mindestens die Spielzeit flöten, die man gebraucht hätte um den Account auf den Status zum Zeitpunkt des kaufes zu bringen.
    3. Und das ist der Grund den Blizzard wohl anführen würde : Es ist unfair Leuten gegenüber die nicht soviel Geld haben. 😉

    Ich persönlich hab auch kein problem mit dem Verkaufen/Kaufen, schließlich hab ich meine WowAccounts alle mal verkauft und damit ne gute +-0 Bilanz über 3 Jahre gehalten. Aber von Seiten Blizzards kann ich schon verstehen das die dass nicht wollen.

  31. Nur dass in diesem Fall auch die Tapete, und die Farben gemietet wären, sodass du wohl nicht einmal das Gemälde verkaufen könntest (was einem Charaktertransfer auf einen fremden Account entsprechen würde).

  32. Gemäss AGB darfst nur du auf dem account spielen, der dir gehört. Nichtmal dein Hamster, Sohn, Vater, Grossvater, Goldfisch, TrippleWhopper mit extra Käse, oder sonstwas darf auf dienem Account spielen, auch wenn du’s ihm erlaubt hast

    Ebenfalls ist Blizzard ja Frankreich, und somit müssen sie nicht umbedingt Mit deutschem recht übereinstimmen. Und sowieso, blizzard hat das recht, so wie jede firma, sich seine kunden auszusuchen. wenn du ihn gerichtlich zurückerlangst, können sie spätestens nach ablauf des Abos, dir eine weiterführung verweigern, da sie sich ja, wie gesagt, ihre kunden selbst aussuchen können

  33. Das Problem ist, dass nicht du der Eigentümer des Accounts bist, sondern Blizzard. Blizzard ermöglicht dir nur, für die entsprechende Gebühr, den Account zu nutzen, solange du die entsprechenden Bedingungen einhältst. Du kannst ja auch nicht einfach eine gemietete Wohnung verkaufen.

    Ich kann es durchaus von Blizzards Seite aus verstehen, den Accountverkauf zu verbieten, da sie 1. einen Verlust dadurch machen, dass die entsprechenden Spieler sich das Spiel und die Expansion Sets nicht mehr kaufen müssen und 2. indirekt dadurch, dass die Besitzer gekaufter Accounts für gewöhnlich ihre Charaktere nicht beherrschen und es daher Unmut bei den Kunden schaffen könnte, sollte sich der Accountkauf verbreiten.

  34. Blizzard darf mit den Accounts die sie haben machen was sie wollen sie könnten alle Spieler Bannen und keiner hätte ein recht auf den „Char“ oder „Acc“ da der Acc eben Blizzard gehört

  35. Das ist nicht ganz richtig so.Du hast zwar die Spiele und erweiterungen erworben allerdings ist dein account das Eigentum von Blizzard du bezahlst monatlich eine gebühr wodurch es dir erlaubt wird diesen account zu nutzen auf dem Blizzard’s Chars sind, Blizzard’s items und das gnaze gold von Blizzard. Daher kann man es auch nicht verkaufen und ganz ehrlich das wissen wir alle schon seit jahren das man unter umständen dafür ein ban bekommt. Also wenn jetzt person x ein account bei blizzard kauft, und dann diesen auch nutzt geht er die chance ein das er nen ban kassiert allerdings wenn er es eben nicht jedem erzählt dann weiss es blizzard auch nicht. Frei nach dem Motto wo kein kläger ist, ist auch kein angeklagter. Wenn ich nun auf meinem Blog regelmässig über „meine“ Chars schreibe dann kann es vorkommen das mein account gebannt wird, da man ja meine kontakt daten via impressum einsehen kann. Allerdings nur wenn Blizzard diesen blog findet und Blog und account auch übereinander bringen kann. Stevinho du weisst ja das du schon lange auf dem schirm von Blizzard bist. Aber vielleicht konnten die erst jetzt den account mit dir in Verbindung bringen.

    Ich weiss nicht was dein Anwalt gesagt hat aber ich würde mich echt ernsthaft fragen ob es dir wert ist den stress ein zugehen ich mein Blizzard hat definitiv die tieferen taschen für bessere anwälte und die werden sich auf ihre agb berufen und können das bestimmt besser drehen.

    Gruß Spectator.

  36. wasn das fürn schwachsinn.

    niemand will für blizzard spielen.
    es spielt wohl niemand desswegen wow, weil blizzard wow gemacht hat, sondern nur, weil sie das spiel gut finden und nicht blizzard o.ô

    als ob die einen beim spielen mobben könnten, wie zB ein chef…

  37. Das mit der Firma ist ja mal was vollkommen anderes.
    1. als Arbeiter bei einer Firma ist man in viel engerem Kontakt mit dem Arbeitgeber, als bei WoW mit Blizzard und der Arbeitgeber kann einem das Leben deutlich schwerer machen.
    2. besagte Firma hätte keine 10.000.000 Mitarbeiter. Als könnte sich Blizzard noch an einzelne Accounts erinnern. Ich will gar nicht wissen, wie viele Gerichtsverfahren die am Laufen haben, bei den Aktionen, die die abziehen.
    Und ob der Ban anzufechten ist, bezweifel ich ehrlich gesagt, da Steve zwar alles richtig Vorgezeigt hat, aber spätestens, wenn er vor Gericht geht, klar wird, dass der Account gekauft wurde, da er das ja unter seinem eigenen Namen machen muss.

    Beim Anfang des Posts gebe ich dir Recht, ich denke es ist ein Standard-Verfahren von Blizzard, Accounts, die irgendwie aus der Reihe tanzen genauer zu untersuchen. War bei einem gehackten Account von mir auch so. Hab ihn gekauft, lief ewig gut, dann wurd er gehackt, ich habs natürlich gemeldet, 2 Tage später war der Account gebannt.

  38. Keine Chance, der Account ist weg. Einen Anwalt einzuschalten bereichert nur den Anwalt. Du hast gegen die AGB verstoßen und deshalb darf Blizzard dich bannen, das ist in den Nutzungbedingungen vereinbart und im Rahmen der Vertragsfreiheit völlig legitim. Wie, wann oder warum sie das tun ist ihnen vorbehalten. Eine Anfechtung wird dir nichts bringen.

  39. Hallo steve , ich habe öfters Accounts gekauft , Verkauft , Getauscht…ich würde nie 1 mal dafür gebannt..obwohl Blizzard wüste das ich darmit was zu tun habe…ich spiele auch auf Privat Server…alles…Blizzard nimmt das nicht mehr so ernst ,wie früher..ich denke sie haben nur drauf gewartet dir denn gar aus zu machen..oder was meinst du wieso die dich bannen lassen wegen ein Blog eintrag der vor einen Jahr war…ich denke sie wollen dich einfach nicht haben oderso..wegen deinen events etc

  40. Joa hab mal weiter unten geschrieben ….. rein rechtlich müsste man erstmal klären welcher Betrag deckt was ab, warum selbst kostenpflichtig erweitern dafür wäre der Besitzer nicht der Mieter zuständig etc etc….

    Egal wie man es dreht und wendet, an einer Seite macht es sich Blizzard sehr leicht und es besteht eben weder für ingame gold, ingame items noch für Accounts wirklich eine rechtliche Grundlage.

  41. Tja zusammengefasst Steve:

    1)Du kannst erstmal mit deinem Anwalt Druck machen wenn du das Geld dafür über hast
    2)Rein rechtlich besteht weder für Blizzard noch für dich eine Rechtssicherheit
    3)Könnte eine Klage durchaus wegen Nichtigkeit abgewiesen werden (betrifft hier ja Zivilrecht da es um eine Feststellungsklage geht um einen Präzedenzfall zu schaffen)
    4)Könnte sich in dem Fall eine Sammelklage lohnen was du ja durchaus anleiern könntest.
    5)Müsste ja erstmal geklärt sein was erwerbe ich mit dem Kauf des Produkts? Wenns nur ein Nutzungsrecht wäre, müsste man erstmal fragen warum man es dann selbst kostenpflichtig erweitern muss wenn es einem garnicht gehört.
    6)Alles in Allem recht schwammig und jemand mit seeeehr langem Atem und Lust auf viele viele Instanzen könnte hier durchaus eine Grundlage bilden die bislang fehlt.

  42. Den vergleich habe ich weiter oben auch gebracht. Ich denke er passt besser wenn die Wohnung nur gemietet ist, denn so ist es ja auch mit dem WoW-Acc, man mietet seinen Platz in WoW.

  43. Es gab da mal dieses Beispiel.

    Es ist ungefähr so als würdest du eine Wohnung mieten und dort dann ein Gemälde an die Wand malen. Und dann versuchst du die Wohnung weiter zu verkaufen möglichst mit noch Aufpreis, weil du ja son fettes Gemälde an die Wand gemalt hast. Aber im Endeffekt ist das immernoch die Wohnung des Vermieters und auch seine Wand, wäre es möglich das Gemälde irgendwie von der Wand zu trennen könntest du es seperat verkaufen, aber mit der Wohnung zusammen geht das eben nicht.

    Ich denke das Beispiel ist unmissverständlich.

  44. Was ist denn das für eine Argumentation? Blizzard ist eine Firma die dir nichts schuldet und für die auch die Vertragsfreiheit gilt. Wenn Blizzard deshalb mit dir keine Geschäfte machen möchte, dann brauchen sie überhaupt keinen Grund dafür…
    Ausserdem ist es Blizzard ziemlich egal, wer zu ihren _geschäftlichen_ Entscheidungen „Ja und Amen“ oder was auch immer sagt. Der finanzielle Erfolg ist das, was Blizzard interessiert. Und dieser Erfolg gibt ihnen recht!

    Nur die zwei Cent von jemandem, der auf der anderen Seite der Softwareindustrie sitzt…

  45. Ich denke, da kannst du nicht viel machen.
    Ein WoW Account gehört laut Blizzard Eula gar nicht dir, du bezahlst eigentlich nur für dafür, dass du spielen darfst. Account und alles was dazu gehört ist Eigentum von Blizzard und darf demnach auch nicht verkauft werden

  46. ergo darf ich nix verkaufen was mir nicht gehört und ich mir nur geliehen hab? ich leihe mir also für 12 ocken den zugang zum spiel und deren charaktere die ich hochgespielt habe mir aber nicht gehören?blöd, daß ich in den ganzen eulas und agbs nie etwas von „leihen“ sehe, was es ja im grunde ist, wenn mir an dem account nichts gehört und ich nichts davon verkaufen darf.

    boli me kurac

  47. Ich vermute sie haben jetzt bei deiner Verwarnung einfach genauer nachgeforscht und da ist es ihnen halt aufgefallen das ist aber gang und gebe.
    Das Problem ist einfach das man selbst nicht Eigentümer eines Accounts ist man mietet den sozusagen nur bei Blizzard und daher darf man den auch nicht verkaufen und das steht auch in den AGBs daher ist das alles so ok.
    Viel machen wirst da meiner Meinung nach nicht.

    Fakt ist halt einfach etwas das dir nicht gehört kannst du auch nicht verkaufen und der Account gehört dir eben nicht wirklich.

    Welche Beweggründe Blizzard hat Leute zu bannen weil sie sich einen Account gekauft haben kann ich auch nicht nachvollziehen evtl. wollen sie das sich die Leute wirklich das ganze Spiel anschauen.
    Ich kenne auch sehr viele Leute die sich einen Account gekauft hatten solange man nicht auffällt passiert halt nichts.

    Und dieses Gelaber von wegen“du bist denen ein dorn im auge“ ist so großer Schwachsinn das mir echt die Worte fehlen wie kommen die Leute auf sowas?
    Blizzard interessiert sich einen Scheissdreck für WoW-Szene oder Steve.

    Die Verwarnung für den G-Namen finde ich gerechtfertigt allerdings ist der Perm.Bann natürlich scheisse aber da kann man eben nichts gegen machen.

  48. Unsere Rechtssprechung ist aber immer noch nicht berührt Xevion.

    Klar ist überhaupt ne Frage ob so eine Klage zugelassen wird, was ich mir eher vorstellen könnte wäre eine Sammelklage 😉 , das wird Steve aber sicher mit seinem Anwalt genau klären. IdR kuschen die Anbieter meisst schon wenn man mit dem Anwalt kommt, denn wie gesagt auf der sicheren Seite sind sie rechtlich keinesfalls und ich habe selbst mal in der Branche gearbeitet ;). Es besteht allgemein eine Rechtsunsicherheit und kaum ein Anbieter legt es darauf an das am Ende ein Urteil lauten könnte „Satz mit x war wohl nix“ … das würde einen ziemlichen Knall in der Branche geben

    Denn rechtlich gilt in Deutschland noch garnichts, man kann aber mal klar davon ausgehen das die Auslegung von Blizzard zu jedem einzelnen Punkt der Besitzansprüche überhaupt anfechtbar ist.

  49. Ich hatte vor einigen Jahren, kurz nachdem Arena season 3 gestartet ist (damit ich früh gutes equip für gutes geld bekam^^) mein account verkauft, alles lief über ebay ab, verkäufer gefunden, er hat sich gemeldet und über email hab ich diesem dann auch die daten geheimfrage etc zukommen lassen. bis heute habe ich weder von ihm noch von blizzard irgendetwas gehört das der account gebannt worden sei.
    ich war ingame aber auch nie auffällig im sinne von verwarnungen oder so, daher denke ich das das wirklich von den nachforschungen (infolge des gildennamens) gekommen sein müsste.

  50. Nein,
    aber ich denke mal erst durch die Aktion mit dem GIldennamen
    konnten sie dir den Account sicher zuordnen.
    (gehen wir einfach mal davon aus das sie zu doof waren das Impressum anzusehen ;))
    Darum kommt es eben jetzt.

    @ Topic: Bin leider kein Jurist, aber ich denke mal das es möglich ist den Ban anzufechten… nur ob man dann noch mit dem Acc spielen möchte ist was anderes. Als Vergleich (aus dem Kündigungsrecht): Ich für meinen Teil würde auch nicht in einer Firma Arbeiten wollen die versucht hat mich rauszuwerfen.

    Gruß }{4Z4R|)

  51. Hey,
    ich hab meine Acc mal verkauft und auch ungf. ein Jahr später bekomm ich nurnoch SpamMails von Hackern, ich solle doch bitte mal meinen Account verifizieren. Hängt das irgendwie von einander ab? Auch, fast auf den Tag genau 1 Jahr

  52. Hallo,
    kurz und knapp: Priester weg… Account weg… CD Key freigeben und neu anfangen.
    So sieht im groben die aktuell Situation aus was unsere Rechtssprechung betrifft. Problem ist eher das bis jetzt noch keiner wirklich dagegen vorgegangen ist da so eine Sache ziemlich teuer werden kann. Nächstes Problem ist das sich die Gerichte ggf. weigern sowas wegen geringfügigkeit zu bearbeiten. Denn auf was genau willst du Blizzard eigentlich verklagen? Auf die restliche Spielzeit? Auf die Kaufkosten der CD-Key’s ?
    Selbst wenn du beides zusammenrechnest hast du maximal 100 Euro zusammen, und dafür wird kein Richter in Europa auch nur seine Robe anziehen^^.

  53. soweit ich weiss, gehört einem der acc gar net, so ist es auch bei Guild wars. man kauft den acc von area net aber er gehört einem nur indirekt. deshalb ist weiterverkaufen verboten, da der acc eigentlich area net gehört und nicht einem selbst, also könnte blizzard auch machen was sie wollen, dader acc eigentlich ihnen gehört

  54. Tja, ähnliches ist mir auch schon passiert. Ich habe zum Release des Black Temple-Patches mit WoW aufgehört und damals meinen Account an einen Freund weitergegeben. Er hat mir dafür paar Euros in die Hand gedrückt undn Bier ausgegeben, damit wenigstens die Hardware (CDs, Handbücher, etc.) den Restwert noch an „Gewinn“ für mich bringen.
    Kurz vor Release von WotLK bekam ich dann eines Tages auch eine Mail von Blizzard, mein Account wäre gebannt worden. Ich dacht erst es wär ne Phishingmail und bin nicht drauf eingegangen. Ein paar Tage drauf wurd ich dann angerufen und mein Freund hat mich aufgeklärt, dass er nicht mehr spielen kann und er die Nachricht bekommt der Account wäre gebannt worden wenn er sich ins Spiel einloggen will.
    Wir haben uns damals auch mit dem Support von Blizz rumgeschlagen, was allerdings nichts gebracht. Den Schritt einen Anwalt einzuschalten haben wir allerdings nicht gemacht.
    Ich denke bei mir lagen zwischen „Verkauf“ und Bann kein Jahr, sondern nur ein paar Monate, allerdings doch eine recht lange Zeit.
    Übringens hatte ich schon vor dem „Verkauf“ alle meine Chars gelöscht, wodurch ich also keine digitalen Rechte verletzt haben könnte meiner Meinung nach, da ich ja keine Spielinhalte weiterverkauft habe, sondern nur Zugangsdaten.

  55. Auch wieder nich so leicht Vanny!

    Blizzard macht es sich hier recht einfach in der Auslegung der AGB’s.

    Nach Deutschem und sicher auch Französischem Recht, sind die keinesfalls mit diesen AGB’s auf der sicheren Seite! Wir haben recht altbackene Gesetze die dann selbst für sowas angewandt werden können.

    Von meinem Rechtsempfinden ist das was Blizzard sagt und damals als Argumentationsbasis genommen wurde so : Ich kauf mir ne Wohnung (is laut Grundbuch jetzt wirklich mir) und bau mir ganz viele Ikea Möbel drin auf und verkauf die dann weiter mitsamt der scheiß schwedischen Gummimöbel. Da kommt der Besitzer der Gesamtimmobilie bzw urspüngliche Verkäufer und sagt zu mir „Ja, ne so nich, die Wohnung können Sie verkaufen die Möbel gehören rein rechtlich uns und überhaupt muss hier ja eh erst gestrichen werden“

  56. Ich sehe echt nicht, was so verwerflich daran sein soll, sich einen Account zu kaufen. Läuft doch in anderen Spielen auch so ab. Sind wir durch Blizzard schon so manipuliert, dass wir zum allem „Ja und Amen“ sagen und davon ausgehen, dass alles rechtens ist, was sie sagen und tun?

    Ich für meinen Teil habe ca. 20 Chars mindestens bis 60 gespielt, viele bis 70 und 3 bis 80. Wenn man das Spiel, so wie ich, schon fünf Jahre zockt, hat man einfach keinen Bock mehr, immer wieder die selbe langweilige Levelscheiße auf sich zu nehmen. Allerdings bringt eine andere Klasse doch meistens neue Motivation, gerade in Raids. Sollte es nicht in Blizzards Sinn sein, dass die Leute wieder Spaß am Spiel haben, statt frustriert aufzuhören, weil man keinen Nerv auf den langen Levelprozess hat?

  57. Ich weiß ja nich, inwiefern die AGB von Blizzard hier in Deutschland gilt, aber nach deutschem recht möchte ich mich so ausdrücken:

    Was in der AGB von Blizzard Europe/Deutschladn steht, ist solange Bullsh*t wie das deutsche HGB (war glaube ich im Handels-gesetz Buch, hab aber ein paar verschiedene im Zuge des Studiums gelesen) etwas anderes sagt. Es mag ja sein das die Accounts nicht darunter fallen, aber im deutschen Gesetzt ist festgelegt das man SÄMTLICHE Produkte deren Besitzer und Eigentümer ( ich glaube sogar Eigentümer reicht aus) auch weiterverkaufen darf.

    Ich weiß wie erwähnt nicht, in wie weit das WoW mit einschließt und die AGB von Blizz, da die ein Internationales Unternehmen sind, aber für mich schliesst das Accounts ein, zumal du ja den Account gekauft hast und nicht gehackt oder sonstwie illegal in Besitz gebracht hast.

    Generell gilt, bis anderweitig bestätigt
    HGB Deutschland > AGB vom Unternehmen xyz

  58. Hat er den Account noch ? Ich bekomm ständig solche Kinder-emails von wegen verifizieren… mit Rechtschreibfehlern und allem drum und dran und das obwohl ich seit 3 Jahren kein WoW mehr spiele.

  59. Naja also bei aller Fanboy Liebe habe ich kein Verständnis für jegliche Accountkäufer. Ehrlich gesagt konnte ich mich schon garnich mehr daran erinnern, das du den Acc gekauft hast. Aber es ist halt einfach strikt untersagt laut Nutzungsbestimmungen, das Problem wird halt sein das durch den Temp Ban für den Gildennamen letztendlich eine genauere Untersuchung eingeleitet wurde um den Acc wieder freizugeben.

    Ich bin mir sicher, dass man rechtlich dagegen Vorgehen kann das es allgemein ein paar Probleme mit der Eula usw. gibt ob das erfolgreich verlaufen wird denke ich jedoch nicht.

    Vielleicht liege ich falsch aber alle Accounts, Chars, Items usw. sind doch geistiges Eigentrum von Blizzard, man zahlt nur für die Benutzung des Servers also ist Handel mit Eigenturm das einem nicht gehört dann wohl auch nicht ganz rechtens.

    Wobei ich aber wieder dazu sagen muss das ich nicht wirklich die Ahnung davon habe, da ich persönlich so ein Problem noch nicht hatte.

  60. vor einer woche hab ich mich mal für 2 stunden mit dem account eines kollegen eingeloggt. 1h später hatte er ne mail im postfach, er solle doch bitet hier auf den link klicken um zu verifizieren, dasses wirklich sein acc ist. vorher noch nie probleme in der art gehabt. evtl geht blizz ja wirklich schärfer gegen sowas vor.

    made my day!

    Das sind dann die leute die sich beschweren das ihr Account gehackt wurde.

  61. Vinho.., dass hattet ihr schonmal schon vergessen ?
    Allimania-Special und so?
    Als Ara und Drunken sich so derbe in die Wolle bekommen haben?
    Sprich du darfst deinen Account verkaufen aber, wenn du das tust, musst du Blizzard sagen „Ja hier.. hab neuen Account gekauft gibt mir was“. Dann schicken die dir einen nagelneuen Accountkey.
    Die Charaktere sind Eigentum von Blizzard und werden somit nicht mit verkauft
    sondern nur das Recht auf einen Account.
    Und ich denke, das sieht bei einer Schenkung nicht anders aus.

  62. Nach deiner Theorie bräuchte ich mich dann nur auf irgendeiner Seite als Besitzer von irgendeinen Account ausgeben und sagen „ich habe gegen die agb verstoßen“ und dann wird derjenige gesperrt.

    Denke wohl eher, dass Blizzard aufgrund der Aussage vielleicht mal genauer hingeschaut hat und was gefunden hat.

    Wieso erst jetzt? Könnte viele Gründe haben…

  63. vor einer woche hab ich mich mal für 2 stunden mit dem account eines kollegen eingeloggt. 1h später hatte er ne mail im postfach, er solle doch bitet hier auf den link klicken um zu verifizieren, dasses wirklich sein acc ist. vorher noch nie probleme in der art gehabt. evtl geht blizz ja wirklich schärfer gegen sowas vor

  64. Na, ich denke eher, dass sie meinen, so a la: „Der kauft sich Accounts, um damit Scheiße zu machen (GIldenname) und seinen richtigen Account nicht zu belasten…“

    Wer weiß… mit ein wenig anwältlicher Hilfe bekommst den schon wieder…

  65. ja.. tolle geschichten ausdenken kann sich jeder, diese dann in irgendwelchen „AGB´s“ festlegen kann auch jeder, d.h.aber nicht das es auch rechtens ist. In deutschland darfst du deinen besitz verkaufen..
    und du darfst auch mit der zustimmung des besitzers eine sache (ob spiel oder auto total wurscht) benutzen.
    es interessiert NIEMANDEN ob blizz es nicht möchte.. aber wir haben rechte in deutschland die auch für blizz gelten wenn sie ihre produkte bei uns anbieten..

  66. Naja wie in meinem Post unten gesagt, ganz so easy ist es nicht. Ich denke einige Anwälte würden hier die Blizzard AGB’s (ob nun akzeptiert oder nicht) ganz einfach von grundauf schonmal anfechten wollen.

    Selbst wenn man einen Vertrag erstmal akzeptiert um sich einen Zugang zu ermöglichen, gilt wie bei allen Verträgen und Geschäftsbedingungen die salvatorische Klausel. Das bedeutet wenn Ein oder mehrere Teile eines Vertrags gegen geltendes Recht verstossen, sind sie als ungültig anzusehen der Rest des Vertrages ist in diesem Fall natürlich ausgeschlossen.

    Nun hat man in Deutschland aber meines Wissens bislang zu keiner Zeit ein Grundsatzurteil zum Verkauf Virtueller Artikel oder deren Ankauf gefällt. Bedeutet de Fakto, eigentlich wissen wir nicht obs rechtlich okay ist oder eben nicht.. AGB’s sind Gesetze die das Unternehmen für sich festschreibt und sich mit diesen z.b. das Recht vornimmt einen Vertrag zu kündigen. Das Deutsche Recht ist davon nur insoweit betroffen, wenn bei einer Missachtung wirklich etwas strafrechtlich relevantes passiert…. ist aber hier nicht der Fall.

    Ich denke einige Anwälte würden hier durchaus auch argumentieren, dass der Vorbesitzer den Account käuflich erworben als auch erweitert hat. Da er nun Besitzer dieses Accounts und nicht Mieter, Pächter oder Leasingnehmer ist, dürfte er den Account durchaus verkaufen… Weiterverkaufsverbote gelten in Deutschland meines Wissens zu keiner Zeit bis auf zeitlich beschränkte Verote (z.b Vorzugsaktien)

  67. hab meinen acc damals für 1100€ verkauft und ne woche später erstmal die letzten 6 monate zahlungen zurückbuchen und blizzard auf meinem konto sperren lassen. beste entscheidung ever 😀

  68. Rein rechtlich ist das mit dem „Verkauf und Ankauf erworbener virtueller Gegenstände und Zugänge“ so eine Sache mit den Blizzard AGB’s bislang vermeiden die meissten Publisher und Anbieter solche Rechtsstreits. Da das ganze in Deutschland ne rechtliche Grauzone ist, wärs wirklich mal gut wenn jemand für Rechtssicherheit sorgt 😉 nach Deutschem Recht (IMHO) hätte hier Blizzard das Nachsehen

  69. Das kannst du vergessen Steve. Nach Deutschen recht hast du da eigentlich überhaupt keine Chance. Man muss dazu sagen das das aber indirekt umgekehrt auch so ist. Blizzard kann deinen Account sperren aber dich nicht weiter deswegen belangen. Was die Begründung des Banns angeht gibt es 2 Punkte.

    1.
    In den richtlinien steht was das man seinen Account nichtmal verleihen darf. Im Klartext, wenn du einen Freund bei dir zuhause hast der für einen kurzen moment „deinen“ Account benutzt, verstoßt das schon gegen die Richtlinien. Interessiert zwar erstmal keine sau aber ist und bleibt einen verstoß.

    2.
    Dadurch das Blizzard wegen des Gildennamens deinen Account untersucht hat, sind sie erst darauf gekommen das der ja eigentlich garnicht dir gehörte. Alle die einen gekauften Account haben, haben also solange frieden bis etwas passiert was Blizzard dazu veranlagt den Account zu untersuchen.

    Fazit:
    Das ist nun wohl oder übel einfach großes Pech.

  70. Ich kenn mich jetzt nicht damit aus, aber eine OfftTopic-Frage (sorry, wenn das alt und vielleicht schon lange aufgeklärt ist, oder wenn ich der Hunderte bin, der das jetzt fragt):

    Was ist mit dem Account auf dem die pinke Königin ist?

  71. Oh nochwas, ich kenne ca. 5-7 Leute die Accounts gekauft haben. Bei allen ging es bis jetzt ohne Probleme. Ich schätz einfach mal das du dennen ein „Dorn“ im Auge bist und die einfach nur stänkern wollen.

  72. Warum er trotzdem gebannt wurde?

    Blizzardmitarbeiter können auch lesen. Die sind nicht dumm. Wenn man auf einer grossen Community Page angibt einen Account gekauft zu haben, kann es halt sein das es mitgelesen wird.

    Durch diesen Post haben sie im übrigen soeben ihre Bestätigung erhalten…..

    Ob man den Account zurückkriegen kann durch den Anwalt wage ich zu bezweifeln. Blizzard wird dies sicher versuchen zu verzögern oder teuer zu machen, ansonsten kommt in Zukunft jeder mit dem Anwalt sollte es möglich sein.

  73. die agb/eula ist keineswegs rechtssicher, theoretisch kann man die ganz leicht anfechten und du dürftest eine gute chance haben, damit durch zu kommen. habe selber mal meinen account getauscht, der typ hat 1,5 jahre später seinen account „zurückgeholt“ und ich meinen dann auch, habe daraufhin eine „letzte verwarnung“ bekommen.

  74. Ist schon unfair manchmal, aber mit dem Spielen von WoW akzeptierst du ja auch gleichzeitig, dass Blizzard dich ohne Nennung eines Grundes bannen darf wie sie lustig sind.

  75. Ich hab einen Account gekauft vor 12 Monaten. Von einem Österreicher. Dank BNet Umstellung konnte ich diesen Account zu 100% in meinen Account transferieren. Also von aussen merkt man nicht mehr das er aus Österreich war/ist.
    Aber war scho witzig. Der Österreicher hat angegeben als Name/Vorname: Max Matrix und kam dann in die Falle das eine Überweisung nicht durchging und der Account erstmal gebannt war. Freischalten, wie jeder weiss nur über Kreditkarte. Naja ich habe da angerufen bei der Hotline und der Fragte mich: Wie heissen sie. und ich: naja sie werden wahrscheinlich mir nicht glauben das ich Max Matrix heisse oder? Und er fing dann gleich an mich zu beschimpfen, aufs derbste. Auf ein „nettes“ bitten ob er nicht doch mir helfen könnte, sagte er: ich schau mal nach und schick ihn eine Mail. Noch bevor ich aufgelegt hatte, hatte ich eine mail mit dem Spruch: „Ich kann ihnen nicht helfen, ihr Blizzard support“.
    Glücklicherweise schaltete sich der Account wieder frei durch Eingabe der Kreditkarte.
    Eins weiss ich seitdem sicher: Nie wieder den Support anrufen. Der ist genausoschlimm wie der Online Support.

  76. ohje das hatten wir thematik nicht schon mal mit Eula in einer der wow-nächte ka welche aber die Eule von Blizzard ist auf Deutschen boden nicht wirklich rechtsgültig.

  77. Also erfahrung habe ich damit keine,
    aber ich habe mir mal sagen lassen,dass wenn der Acc gesperrt wird bzgl. eines Acc.kaufs, dann muss man nur sein ANwalt einschalten und man hat im null komma nix sein Acc wieder. Ob das stimmt ?Keine Ahnung.
    Aber werden wir ja an deinem Beispiel dann sehen.
    PS:Wenn du alles vorweisen konntest,frag ich mich auch warum sie dein Acc gesperrt haben *confused*

  78. Also gekauft bzw. verkauft habe ich noch keine Account, aber ich wurde auch schon aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen gebannt.
    Einmal wurde ich wegen Spammen gebannt obwohl ich das nichtmal war^^
    War halt jemand mit dem gleichen namen der hatte wohl irgendwo nen ` drüber xD

  79. Ich habe jetzt schon 4x meinen Account verkauft und habe jedem Käufer ICQ/MSn gegeben, um denen rauszuhelfen falls mal etwas passiert, bis jetzt hat sich nie jemand gemeldet dass irgendwas mit dem Acc passiert ist. Warum Sie dich bannen wenn du alles vorweisen kannst ist schon etwas naja…

  80. Extrem dumm gelaufen aber ich denke nicht, dass du da was machen kannst Steve.
    Die sitzen einfach am längeren Hebel. Falls du es doch versuchst, dann wünsche ich dir viel Glück.

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