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Höchst interessantes Urteil, eingeschickt  von Community-Mitglied Dirk:

Das Hamburger Landgericht hat entschieden, dass der Filehoster Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften muss. Nach Auffassung der Richter hat Rapidshare seine Prüfpflichten verletzt.

Wenn ich sowas lese, frage ich mich persönlich immer, wie man das alles als Filehoster prüfen will? In dem besagten Prozess ging es um Bücher, die auf Rapidshare illegal getauscht wurden – der Rechteinhaber klagte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Rapidshare seinen Prüfpflichten nicht nachgekommen sei und so das illegale Treiben nicht verhindert hätte. Um den Büchertausch zu unterbinden, hätte Rapidshare beispielsweise Webcrawler und Wortfilter einsetzen müssen. Derartige Maßnahmen sind nach Auffassung des Gerichts sowohl geeignet als auch zumutbar, um den Dateitausch einzudämmen. Dass dadurch kein vollständiger Schutz vor Urheberrechts- verletzungen erreicht werden könne, tue dem keinen Abbruch.

Okay verstehe, es bietet keinen vollständigen Schutz, sei aber trotzdem nötig? Bin ich der Einzige, der denkt, dass weder Webcrawler noch Wortfilter ansatzweise „schlagkräftig“ wären? Was sagen denn die Technik-Experten hier in der Community dazu?

Quelle: golem.de


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63 KOMMENTARE

  1. ich seh die sache in etwa so:
    ja, webcrawler und so sind kein problem, man bräucht doch nur ein oder zwei register abgrasen, in denen bücher mit titel angegeben werden und das ganze halbwegs automatisieren.

    ja, das bietet keinen kompletschutz, eventuell wird das ein oder andere referat zu nem buch verschwinden und datein die nicht nach dem buch benannt sind, kommen auch durch.
    aber schaut mal, immerhin kommen so nicht auch noch 50000 andere an die bücher, dies in google suchen.

    zum vergleich das es keine perfekte lösung ist und darum nicht nötig sein sollte, sag ich mal dies:

    Absperrband von baufirmen oder der polizei bieten auch keine garantie, das keiner dahinter geht, trotzdem darf man garnicht mehr drauf verzichten, oder?

  2. hi, also haftet rapidshare fuer seine user?
    edel, aber sicher nicht so gewollt.

    wie kann eine pflichtverletzung vorliegen, wenn keine 100%ige moeglichkeit besteht dateien zu ueberpruefen?
    die user nutzen ja schon mittlerweile andere tools und services, um rapidshare daran zu hindern seiner pruefpflicht nachzukommen.

    technoligisch betrachtet: das internet is trotz grosser muehen noch an allen ecken und enden ungenormt oder entwickelt sich sehr schnell. rapidshare ist dem pruefaufwand eventuell gar nicht gewachsen bzw. war es nie moeglich.

    landgericht hamburg schreibt mit diesem urteil rapidshare, als unternehmen, auf die flagge, dass sie sich ueber gestohlene inhalte und somit ihren service definieren.
    wo ist denn hier der platz fuer die eigendefinition von rapidshare?

    hier wird was als tatsache hingestellt, welche vermutlich keine ist.
    auch wenn davon auszugehen ist, dass rapidshare geringfuegigen nutzerzuwachs durch gestohlene nutzerinhalte hat, ists noch lange nicht ausreichend um sie fuer ihre user haftbar zu machen.
    denn erst mal muss rapidshare nachgewiesen werden, dass sie illegale inhalte foerdern(aktiv) und dann sollte man sie haftbar machen duerfen, finde ich.

    mal fernab der rechtsfrage hat ein jeder mensch das beduerfnis nach vielfaeltigen medien, persoenlichkeitsentfaltung etc., und hat oft nich genug geld sie zu kaufen. ohne buecher, musik, filme und spiele geht der menschliche geist ein – dieser preis ist um laengen hoeher als der von ein paar gestohlenen inhalten.

    gruss,

    paycur

    • Das kommt erschwerend dazu.

      Seit Rapidshare ihr Punkte-System geändert hat, sind hunderte Uploader auf andere Dienste abgesprungen und mit ihnen tausende Nutzer.

    • dafür ja die webcrawler, die durchsuchen dann einschlägige seiten nach links und finden so die dateien auch ohne passwort.

      • Selbst wenn sie das Passwort auf den Webseiten finden: es ist illegal eine passwortgeschützte Datei zu öffnen, selbst wenn man das Passwort weis. Es sei denn derjenige welcher die Datei verschlüsselt hat, hat sein Einverständnis gegeben.

        Das ist so wie mit dem Kopierschutz von Musik-CDs: der Schutz ist simpel und total einfach zu umgehen, manche Programme hatten eine Umgehung schon eingebaut, trotzdem ist es nicht erlaubt.

        Was denkbar wäre, das ein Gericht diese Argumentation abschmettert, das der Uploader:
        a)das Passwort postet
        b)es ein allgemeines Passwort für die Seite ist und somit es „gang und gäbe“ ist
        In diesen Punkten könnte das Gericht sagen, das es öffentlich ist.
        Noch ein paar nette Beispiele:
        1.)Ein Vermieter darf nicht so ohne weiteres eine Wohnung von einem Mieter ansehen.
        2.)Die Polizei darf nicht so ohne weiteres in die Wohnung kommen/gehen.
        Jedesmal ist es geregelt wann er/sie/es es dann noch dürfen.
        Grundsätzlich geht es immer darum, ob das Wohl der Allgemeinheit in diesem Fall größer wiegt als das Recht auf Privatssphäre des Einzelnen(Schimmel an den Wänden, Gefahr im Verzug etc.).

        P.S.
        Das ist meine Sicht der Dinge, so wie ich sie als Nicht-Jurist verstanden habe, sollte jmd anderslautende Fakten haben: nur her damit.

  3. Verursacht alles Kosten und kann so einfach umgangen werden. Wenn man die Daten einfach verschlüsselt, dann ist es unmöglich diese auch nur auf irgendetwas zu prüfen.

  4. 1. Erstmal schauen was der BGH dazu sagt…
    2. Ich frage mich wie sich das Gericht das mit dem Wortfiltern vorstellt… Man sucht ja üblicherweise nicht direkt auf bspw. Rapidshare sondern auf einschlägigen Spezialseiten und die verlinken auf Rapidshare usw. und die Dateinamen sind natürlich nicht im Klartext geschrieben sondern besitzen einen zufallsgenerierten Namen und erst beim entpacken (natürlich mit PW) kommt der Klarname zum vorschein und zum thema crawler… mit captchas lässt sich das relativ umgehen und sonst kann man seine seite glaub ich auch irgendwie gegen crawler sperren bin mir da aber nicht sicher.

    • Zum Sperren von Seiten gegen Crawler: Man kann die sogenannte robots.txt auf dem Server anlegen und dort den Crawlerzugriff verbieten, allerdings muss sich der Crawler nicht zwingend daran halten 😉

      @Topic: Ja, man kann Wortfilter leicht umgehen. Dennoch gibt es unzählige Terabyte an urheberrechtsgeschütztem Material, dass dadurch gefunden werden würde, da viele eben doch so blöd sind und die Dateinamen im Klartext schreiben – und ich nehme mal an im konkreten Fall hätte der Wortfilter etwas erreicht, sonst hätte das Gericht nicht so geurteilt. Der Aufwand zum Einbau eines solchen Filters ist relativ gering. Dass Rapidshare dies nicht längst getan hat, wirft ein entsprechendes Licht auf das Unternehmen.

      • Das Rapidshare nicht gerade dafür bekannt ist das dort nur frei zugängliche, nicht urheberrechtlich geschütze, werke vorzufinden sind sollte vielen einleuchten.

        also als unternehmen kann ich sie verstehen, denn es gibt ja genügend die brav jährlich für premium konten bezahlen, und das nicht um sich dort liegende open-source ware zu beschaffen.

        wenn die wirklich brauchbare filter einsetzten = weniger interessant für warez & co = weniger premium konten = weniger gewinn …… ganz einfach wirtschaftlich gedacht

  5. @Steve: Machst Du jetzt den Richtern einen Vorwurf, dass sie Rapidshare dafür rügen, dass die nichtmal im Ansatz engagiert sind, Urheberrechtsverletzungen einzudämmen?

    Natürlich bietet es keinen vollständigen Schutz, aber was spricht denn dagegen es trotzdem zu machen?! Es ist ja wohl kein Beinbruch ein kurzes Script zu programmieren, dass wenigstens nach den bekanntesten Filmen und Büchern sucht, und das ist ein Programmieraufwand von unter einer Stunde (ja, ich kann das beurteilen).

    Den Richtern geht es insbesondere auch darum, dass das Unternehmen darum bemüht ist, Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Und wer absichtlich die Augen zu macht vor Rechtsverletzungen, der haftet eben auch mit.

  6. Rapidshare hat den Sitz doch in Cham in der Schweiz. Wäre für diesen Fall dann nicht das Gericht des Kantons Zug oder das Bundesgericht in Lausanne oder Luzern zuständig?

    • Nein, Gerichtsstand kann auch Ort des Klägers sein. Deutsche Gerichte können sich daher durchaus auch mit ausländischen Unternehmen befassen, die evt. nicht einmal in Deutschland registriert sind.

      Natürlich kann das Unternehmen dem Gericht einfach den Stinkefinger zeigen und nicht erscheinen oder nicht zahlen. Denn ein deutsches Gericht allein kann sein Urteil im Ausland natürlich nicht durchsetzen. Für diesen Fall gibt es in der EU Regelungen sowie bilaterale Abkommen mit Nicht-EU-Staaten, die die Vollstreckung des Urteils auch in anderen Staaten – u.A. in der Schweiz – gewährleisten.

  7. Somit wäre dann der Fail der Woche klar Steve oder?
    Ich finde das beste Beispiel für die sinnlosigkeit wurde bereits genannt…
    Wäre ich nun auch als Vermieter strafbar weil sich in einer von mir vermieteten Wohnung eine Dame illegal prostituiert?

      • Wären wir da nicht beim Thema „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“? Sicher kann man hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, aber Ich finde die Frage von infernum.exitium berechtigt.

        • Der Spruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt für Unkenntnis der gesetzlichen Regelung, doch darum geht es ja nicht.

          Wenn Du als Vermieter wirklich nichts davon weißt, kannst Du natürlich nicht belangt werden. Wenn Du allerdings davon weißt und nichts tust, machst Du dich als Vermieter der Mittäterschaft schuldig, da Du ja das illegale Treiben wissentlich unterstützt indem Du die Location dafür bereitstellst.

          Rapidshare weiß, dass regelmäßig Urheberrechtsverletzungen auf ihrem Portal begangen werden und unternimmt absichtlich keine Anstrengungen, dies zu unterbinden. Dadurch tragen sie eine Mitschuld und können haftbar gemacht werden – das ist die Argumentation des Gerichts.

  8. Also ich glaube nicht wirklich, dass Wortfilter etwas bringen. Meist heißen die Dateien anders (z.B. Urlaubsbilder3.rar.part1).
    Somit könnten die Wortfilter relativ wenig machen. Webcrawler wären etwas effektiver, allerdings gibt es auch dafür tricks um sie aus zu tricksen.

  9. Man muss wirklich sagen, dass das ganz schwieriges Gebiet ist. Ich bin ja froh, dass Websitenbetreiber nicht mehr fúr die Kommentare haften die irgendwelche Leute in die Comments posten. Ich wúrde gerade als Websiten betreiber nen genaues Auge auf die Entwicklungen haben, denn diese kónnen uns ganz schnell wieder selbst tangieren.
    Aber generell immer ein sau spannendes Thema. Hier im UK will Cameron jetzt eine Lockerung des Copyrights vorran bringen. Das ist auch bei uns úberfállig fúr eine Modernisierung. Wer sich dafúr interessiert, gibt ein dazu ein paar sehr interessante Podcasts vom Chaoscomputerclub: chaosradio.ccc.de

  10. Die Bücher gepackt mit pw hochladen und schon bringt ein wortfilter ja auch nichts mehr. Damit könnte man nur die richtig dummen uploader rausholen. Jedoch kann man ja auch bücher privat hochladen um sie mit einem anderen pc runterzuladen. Z.B. weil man kein USB stick oder lan kabel dabei hat. Und wenn dann bei privaten zwecken der wortfilter einspringt und die polizei vor der tür steht ist das ja auch dumm. Und der link müsste ja auch erst verteilt werden^^

  11. Dann nennt man die Datei halt komplett anderes. Ich meine wenn man in einem Forum dann auf die Datei verlinkt muss man nicht einmal den Namen wissen. Und in viele Foren kommen so Webcrawler gar nicht erst rein.

    Also das wird gar nichts bringen…
    Der Rechteinhaber sollte einfach den Download melden und den Verbreiter verklagen (wenn man einen Link findet der zu dieser Datei führt) und mehr kann man einfach da auch nicht machen.

    Wenn man jetzt so einen Schutz einbauen würde, würde man die die solche Dateien verbreiten nicht mehr so leicht finden. So würde man vielleicht noch die verklagen können die die Links in Foren posten.

  12. Dann wird die Datei eben anstatt „titanic.1080dp.dvix.rar“ „tote.tiere.auf.abwegen.rar“ genannt. Wäre der Wortfilter schon mal umgangen. Ist ja kein großes Ding, einen Filter zu umgehen.

  13. mal ganz davon abgesehen das dieses total unnötig wäre muss ich sagen das ich bei keinem anderem file-hoster so oft zu lesen bekomme „die datei wurde vom server entfernt“ als bei rapidshare und das teils schon einen tag nach upload. Meiner Meinung nach ist Rapidshare in Sachen Schutz vor Raubkopien ganz weit vorne.

  14. Meiner Meinung nach ist so etwas so gut wie unmöglich machbar.
    Wie in einem anderen Comment steht, lebt Rapidshare und Konsorten vom hosten illegal upgeloadeter Inhalte.
    Und selbst wenn Wortfilter etc. eingesetzt werden, dann werden die Passwort geschützten .rar Datein einfach „khdbfoösjmnd.rar“ genannt und man weiß ja eh was man downloaded, wenn man so einen DL-Link in einem einschlägigen Forum anklickt.. Hier wäre auch die einzige Möglichkeit Webcrawler einzusetzen, was den Betreibern allerdings sehr schnell auffallen wird, wie ich denke.

    Alles in allem ein Urteil was natürlich schlecht für die Filehoster ist, allerdings wahrscheinlich nicht unter Beachtung der „richtigen“ Aspekte gefällt wurde.

    Abschließend ist interessant, dass ein Buchverlag klagt, statt der Film/Musik oder Spieleindustrie die wohl mehr Schaden davonträgt, als das durch gesharte E-Books der fall ist.

  15. „Das Hamburger LG ist bekannt dafür ein Speichellecker der Contentindustrie zu sein…“
    That!

    „Ist wohl der einzige Weg illegale Raubkopien aus dem Internet zu vertreiben.“
    Guter Witz – Das ist so wie die Box der Pandora erst öffnen und diese dann wegwerfen in dem Glauben damit sei das Problem gelöst.

    Was Passiert jetzt eigentlich wenn ich meine Doktorarbeit mit Rar-Encrypte und das File das ich hochlade „Harry Potter, Teil 1 -7.rar“ nenne und RS das dann löscht und ich daraufhin Rapidshare verklage? 🙂

  16. Also einen Urteilsspruch damit zu begründen, man könne sich doch nen Filter zulegen ist doch der Witz schlechthin. „Ja wenn das dann nach den Worten suchen tut die illegal sein, dann tun die alle nie wieder dort hochgeladen werden können“. FAIL! Ist doch von Grundsatz her ein einfaches die Dateinamen zu ändern und evtl. dann noch mit einem Coder verschlüsseln, damit die Datei unlesbar wird. Decode-Schlüssel in ne .txt oder bei dem Link platziert hebelt das ganze doch schon wieder aus afaik. Vielleicht bin ich auch net geek genug und unterschätze die heutigen Filterprogramme, keine Ahnung.

  17. Schwieriges Thema. Das Urteil ist dämlich, find‘ ich auch.
    Allerdings liegt es auf der Hand, dass Unternehmen wie Rapidshare einfach von Raubkopierern und illegalem Filesharing leben.

    Die ehrlichen Nutzer, die beispielsweise ihr eigens produziertes Hörspiel dort hochladen sind denke ich die Ausnahme.

    Aber solang es keine vernünftigen Richtlinien und Regeln bzgl. der Prüfung gibt, sollte man nicht so urteilen.

    • Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass wir in den nächsten Jahren auch nur ansatzweise eine möglichkeit für Hoster geben wird die Dateien zu überprüfen. Wie schon unten gesagt wurde, was soll ein Hoster gegen PW-Geschützte Dateien wie Urlaubsfotos.rar machen? Zumal wenn ein Urteil durchkommt, dass er Filenamen usw. checken muss, würden es keine Woche dauern und alles ist in Kryptischen Zahlenkombinationen drin.

  18. Die Frage ist was der Richter unter Webcrawler versteht bzw wo Rapidshare den einsetzen soll. Auf den eigenen Servern? Da wird es zu keinen Ergebnis führen, es sind fast immer Passwort geschützte Rar-Verzeichnisse. Oder will der Richter das Rapidshare einschlägige Seiten durchforstet, nach Links die zu ihnen führen. Das „könnte“ gehen aber ist ein unmenschlicher Aufwand.

  19. Ob Webcrawler oder Wortfilter sinnvoll sind oder nicht kann ich nicht beurteilen.
    Vermutlich genausowenig wie die allermeisten anderen Juristen und Richter.

    Da Richter aber sehr häufig sich mit allerlei technischen, wirtschaftlichen oder medizinischen Problemen beschäftigen müssen von denen sie keine Ahnung haben werden Sachverständige geladen die ein Gutachten zu der technischen Fragestellung einbringen, dessen Ergebnis dann Beweismittel ist.
    D.h. Machabarkeit und Sinn solcher Maßnahmen werden von dem Sachverständigen begutachtet und bewertet, die juristische Bewertung obliegt dann dem Gericht.
    Scheinbar scheint es aber so zu sein dass Wortfilter und Webcrawler nicht (annähernd?) hunderprozentigen Schutz bieten.

    Das eine Maßnahme umgangen werden kann oder nicht hunderprozentig wirkt ist leider ein allgemein sehr populäres und polemisches Argument gegen unliebsame Dinge. Trotzdem ist allein der Gedanke „Oh, X bringt keinen hunderprozentigen Schutz, also ist X sinnlos“ ein sehr schlechtes Argument. Es reicht doch völlig aus wenn eine Schutzmaßnahme lediglich Chancen aufbessert oder den Schadenseintritt erschwert.
    Das ist etwas was wir im Leben täglich akzeptieren und umsetzen:

    Trotz Gurt kommen täglich Menschen im Autoverkehr ums Leben, ist anschnallen deswegen Schwachsinn? Meine Haustür kann aufgebrochen werden, trotzdem schließe ich ab? Bin ich deswegen blöd? Ich lass mich auch Impfen obwohl die meisten Impfungen nur in ca. 70% der Fälle wirken. Ist impfen deswegen überflüssig?

    Es reicht völlig aus wenn eine Sicherungsmaßnahme nur erschwerend wirkt. Sofern das gegeben ist reicht die Zumutbarkeit, wobei Geschäftsmodelle nicht schützenswert sind. Sollten durch die umsetzung z.B. Kosten entstehen die das Werbefinanzierte Filesharing nicht mehr profitabel machen wäre es durchaus zumutbar wenn Rapidshare für seinen Dienst auch Gebühren erhebt (gibt es da nicht sowieso Premiumaccounts?).

    Das eigentliche Problem liegt natürlich darin das das Internet weltweit besteht, ein nationales Gericht also nur auf nationale Firmen einwirken kann.

  20. Ist doch immer wieder dieselbe Diskussion: wenn Wortfilter oder Webcrawler zum Einsatz kommen, erwischt es die legalen Dateien auch – was zum Verlust der Kunden führt und sich somit natürlich extrem geschäftsschädigend auswirkt. Außerdem sind diese Urteile immer anfechtbar, Hamburg entscheidet da zwar was, kann aber auch wieder gekippt werden – und Düsseldorf hat bereits vor 2 Jahren das exakt gegenteilige Urteil ausgesprochen.

    Meiner Meinung sind die Richter und Beteiligten bei diesen Prozessen einfach zu doof um die komplette Sachlage zu schnallen und sollten daher auch keine Urteile dazu fällen.

  21. Das Urteil ist schon heftig. Rapidshare kann damit vielleicht noch leben (wobei es für sie sicher auch ein heftiger schlag ist) und solche wortfilter o.ä. bauen (so lange es bei büchern bleibt, wenn die für alles was urheberrechtlich geschützt ist haften werden die sicher zu machen). Neue Anbieter findes bestimmt nicht mehr auf den Markt. Das ist Technisch zwar recht einfach machbar – so lange die daten nicht mit einem pw o.ä. geschützt sind – aber die datenmenge auf die geprüft werden muss ist riesig. D.h. eine riegige Datenbank, eine menge Ressourcen die dafür benötigt werden und nach dem Hochladen einer Datei dauert es ewig bis darauf zugegriffen werden kann, weil das Prüfen selber auch erstmal dauert.

  22. Am wichtigsten ist in meinen Augen folgender Satz:

    Der Beschluss des LG Hamburg weicht zum Teil deutlich von der Rechtsprechung anderer Gerichte in Rapidshare-Fällen ab

    Das OLG in Düsseldorf hat eben genau diese Begründung verworfen, ich bin gespannt wie es weitergeht. Eine LG Entscheidung ist aber natürlich erstmal nicht das Maß der Dinge, ich vermute, das geht noch über Monate durch die Instanzen, bis es eine Entscheidung gibt.

    Was mich aber noch viel mehr stört ist, dass es natürlich wieder das LG HH ist, wo die Kläger mit Urheber Fragen hingehen. Wie kann es sein, dass es so Unterschiede in der Rechtsprechung gibt? Und wieso kann sich der Kläger eigentlich immer aussuchen, wohin er geht?

    • Das kann sich der Kläger nicht aussuchen, in der Regel ist das Gericht zuständig an der die Beklagte ihren Geschäftssitz.

  23. grandios. das beispiel oben eines users trifftdie sache haargenau. die post schaut auch nich in jedes packet was sie liefert und auch wenn ich mir lagerraum anmieten würde, geht der besitzer auch nich alle 2-3 stunden regelmäßig durch die räume um zu schauen, dass ich da nix böses mache.

    weiterhin ist es auch rechnerisch absolut unmöglich, alle files zu scannen. da liegen riesengroße archive, meist passwort geschützt und oft genug nur „teilarchive“ die in der gruppe eine große datei aufteilen.
    nun will ich mal eine such- und scanroutine sehen, die die passwörter der archive knackt, dann die daten temporär entpackt um dann die eigentliche datei zu scannen die dann wahrscheinlich stirb langsam 4 ist, aber „michi am badestrand“ heisst…xD

    grandiose idee die mein lieblingsgericht hier hat =)

  24. Voll der Blödsinn. Als wenn die Datei Namen genau so benannt werden wie der Inhalt. Oder keine Passwörter genutzt werden für die RAR Archive. Und wenn beides zutrifft, hat man null Chance raus zu finden was der Inhalt ist einer Datei. Wie auch? Alle Foren/Seiten mit web crawlern durchsuchen anmelden etc. und die passenden Passwörter raus suchen? Echt lächerliches Urteil.

  25. Ungeeignete vorgeschlagene Massnahmen (wobei es nicht Aufgabe der Rechtsprechung ist die konkreten Vorschläge zu unterbreiten, es reicht darauf hinzuweisen das es solche gibt die auch zumutbar sind).

    Allgm. ist das Urteil eh ein Farce und wird einer Revision spätestens vor dem BGH nicht standhalten.
    Kleinere Gerichte versuchen sich immer wieder durch solche provokanten Urteile zu profilieren, wobei sie sich meist mehr Schaden…

    Andererseits kann man bei solchen Themen nie genau sagen was nun „richtig“ oder „falsch“ ist und wie ein Gericht entscheiden wird. Hier in Deutschland ist nämlich das Wissen der Politik und Rechtsprechung im Bezug zu allen modernen Medien und vor allem dem „Internet“ dermassen Falsch und limitiert das am Ende niemand sagen kann was bei so einer Geschichte rauskommt.

    Grundsätzlich ist es schon richtig, das Rapidshare offensichtlich illegale Inhalte verhindern und Unterbinden muss. Aber nur im Rahmen das Zumutbaren und ohne die Rechte der „Uploader“ zu verletzen.
    Natürlich sind Webcrawler und Wortfilter der absolute Müll zum Schutz, aber da muss man erstmal überzeugend beweisen können das der Aufwand der Unterhaltung eines solchen Schutzes in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Erfolg (Verhinderung illegaler Inhalte) steht … das dürfte ziemlich schwammig und schwierig werden.

  26. Nunja, das Landgericht Hamburg ist ja mittlerweile wirklich berühmt für völlig realitätsferne Entscheidungen in Sachen Internet und Urheberrecht. Nicht umsonst lässt die Contentmafia ihren Kram bevorzugt dort verhandeln 🙂

    Aber die Entscheidung ist natürlich wie du schon selbst sagst ein absoluter Witz. Was soll so ein Hoster den bitte machen, wenn jemand beispielsweise nen aktuellen Kinofilm in ne verschlüsselte Datei packt und die Datei dann „Urlaubsfotos.rar“ nennt? Und selbst wenn es ginge bleibt die datenschutzrechtliche Frage, ob der Hoster überhaupt in die Daten reinschauen darf.

    Es ist halt die Frage, wie man solche Filehoster einordnet. Ich persönlich würde diese als reinen Vermittler einordnen, der eben Dateien zwischen einem Sender und einem Empfänger vermittelt. Warum sollte es den Hoster irgendwas angehen, was in den vermittelten Paketen enthalten ist? Die deutsche Post muss doch auch nicht jedes Paket öffnen und im Zweifel noch dafür haften, falls auf diesem Weg ne kopierte CD verschickt?

    • Erinnert mich spontan an coldmirrors „Urlaubsfotos“ 😀

      An sich bin ich zwar auch der Meinung, dass man auch einen „nicht 100%igen“ – Schutz durchaus in Anspruch nehmen sollte, aber wenn die Dateien PWgeschützt sind, dann wäre der Aufwand viel zu groß.

      Bin gespannt, wies da weitergeht…

  27. Ich weiß nich, liegt das an mir oder ist dieses Urteil leicht sinnfrei?^^
    Persönlich denke ich das man nur erreichen möchte Rapidshare aufhört und seine Seite schließt.
    Wenn die jetzt wegen jeder Sache haften und die Nutze keine Probleme dadurch bekommen werden die Nutzer weiter machen, da wirds demnächst mehrere Anzeigen gegen Rapid hageln. Bis irgendwann der Chef da sagt ne du ehrlich nicht mehr und stellt die seite ein. Nur weil irgendwelche Schwachmaten keine Ahnung zu faul zum Arbeiten sind oder derzeit kein Geld haben oder sonst was und unbedingt jetzt dieses eine Buch, dieses eine Lied haben müssen weil sie ohne nich leben können. Traurig sowas, ich mein derzeit hab ich auch keine Arbeit trozdem lad ich mir keine Lieder irgendwo runter (ausser auf Musicload.de ;)) man kann warten o. man hat im zweifelsfall (als frau) immer n Freund der einem das Album doch kaufen kann, wenn ich sage kann mein ich er muss sofort das neue Album von XY kaufen weil das ja so toll is das eine Lied und Frau ohne das Lied o. das Buch o. sonst was nicht mehr Leben kann, das Drama würde dann seinen lauf nehmen. Ich finds nich okay das sowas durch gekommen ist, da Rapidshare nichts dazu kann das seine Nutzer sich nicht ans Gesetz halten.

  28. Als „Rechtsexperte“ in dieser Community kann ich nur sagen, dass das LG Hamburg für weltfremde Aussetzer wie diesen hier weidläufig bekannt ist und dass diese Entscheidungen – wie im übrigen viele LG Entscheidungen allgemein – wahrscheinlich nicht von bestand ist. Im übrigen ist es relativ irrelevant, was die in diesem speziellen Fall entschieden haben, da es noch zig andere One-Click-Hoster gibt, die allesamt aber keinen deutschen Unternehmenssitz haben. Die müssten alle erst mal einzeln verklagt werden, solange noch kein hochrichterliches Urteil ergangen ist. Ich frag mich nur, warum wir keine Justizaufsicht innerhalb der Judikative haben, die solchen Auswüchsen einen Riegel vorschieben kann – sprich, warum ist es Folgenlos, wenn Urteile wegen offensichtlicher Mängel in Reihe gacacht werden?

    • Das frage ich mich seit ich angefangen habe, Jura zu studieren und mich näher mit Urteilen unterer Instanzen zu beschäftigen. Was da manchmal für ein Blödsinn judiziert und dann wieder revidiert wird, das geht ja manchmal auf keine Kuhhaut mehr.

      Besonders plakativ finde ich da immer den Fall mit dem Punker, der von einem bayrischen Amtsrichter wegen Tragens von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen verurteilt wurde, weil er an seinem Rucksack ein Anti(!!!)-Nazi-Sticker hatte (so einen mit ganzem Hakenkreuz, das aber durchgestrichen ist wie bei einem Verbotsschild im Straßenverkehr). Natürlich ist das Urteil revidiert worden und der Junge freigesprochen und entschädigt worden, aber im ersten Moment fällt dir da echt die Kinnlade runter.

  29. Aus eigener Erfahrung werden die Dateien einfach nicht
    Mit dem Org. Namen hochgeladen da bringen die Dinge
    Auch nichts 🙂

  30. Der Richter hat eindeutig keine Ahnung von was er redet. Die Links sind meistens durch Container geschützt und da sieht man die Links nicht einmal im Quelltext… Außerdem heissen die Archive auf Rapidshare so gut wie nie „Feuchtgebiete.Charlotte.Roche.2009.rar“ 😛

    • Man kann die Container ohne weiteres decrypten, wenn man da Lust zu hat.

      Was sonst noch immer geht ist einfach die Daten beim Verbinden zu sniffen, dann hat man auch die Links.

      An die Links zu kommen ist kein Problem.

      • Was allerdings das Problem nicht löst, wenn die Daten asd8734098.rar heißen und mit einem 25-stelligen Passwort verschlüsselt sind

      • Jein, derzeit wird meistens das dlc format verwendet um dieses zu decrypten muss man eine anfrage an den dlc server senden. Ab einer bestimmten anzahl von abfragen innerhalb einer zeitspanne lehnt der server die abfragen ab. Dadurch wäre die Crawler programme nur sehr eingeschrenkt nutzbar. Außerdem würde schnell auffallen wenn bestimmte ip-adressen links abfragen und kurze zeit später wären die links down.

    • Ist wohl der einzige Weg illegale Raubkopien aus dem Internet zu vertreiben. Aber einfach so das Geschäftsmodell One-Klick-Hoster verbieten?! wohl kaum!
      Von daher wird alles so weiter gehn wie wir es lieben und gewohnt sind.

    • Dann gäbs aber immernoch die „FTP Szene“. Und FTP zugang zu sperren, ja, DAS könnte interessant werden, sofern das überhaupt machbar ist.
      Und was das Landgericht Hamburg angeht, so hat es schon seinen Grund, das dieses manchmal auch in gewissen Kreisen als „Landgericht Humbug“ bezeichnet werden.^^

      Nun ja, zumindest bei spezifischen Themen…;)

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