TEILEN

Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen muss vom Land Hessen mit 3.000 Euro plus Zinsen entschädigt werden […] Nachdem Gäfgen 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, hatte ihm ein Ermittler auf Geheiß eines Vorgesetzten mit „unvorstellbaren Schmerzen“ gedroht, sollte er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verraten. Das Vorgehen der Ermittler sei eine „schwerwiegende Rechtsverletzung“ und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter.

Vielleicht sollte sich der Richter, der dieses Urteil gesprochen hat, mal in die Eltern des entführten (und später getöteten) Kindes reinversetzen. Dass die Polizeibeamten großes Interesse daran hatten, diesen Eltern zu helfen, kann wohl jeder von uns nachvollziehen. Es mag ja sein, dass sich die Beamten nicht 100% korrekt verhalten haben, aber aus meiner Sicht ist ihre Überreaktion in jedem Falle menschlich! Was kommt als nächstes? Verklagt Anders Brevig seinen Friseur, weil er nach seinem Amoklauf auf den Bildern unsympathisch rüberkam?

Danke an Stoney für den Link!

Quelle: gmx.net


Anzeige

165 KOMMENTARE

  1. omg jetzt auch noch hier.
    1. Der Penner muss einen Großteil der Prozesskosten zahlen, sprich die 3000 € bringen im genau keinen Gewinn.
    2. Das Gericht hat nur festgestellt das der Deutsche Staat und damit die Polizei weder foltern dürfen noch damit drohen, und das jeder versuch davon Konsequenzen haben wird.
    3. Rumheulen tun nur die die sich entweder nicht Genug Gedanken darüber gemacht haben, oder das ganze mit zuvielem Emotionen sehen.
    4. und Gerechtigkeit und Recht sind immer zwei paar seiten das sollte man nicht miteinander verwechseln.

    • Leider wird der Staat mit den Prozesskosten nicht aufrechnen können. Gäfgen hat nämlich eine Forderung aus unerlaubter Handlung, und gegen die ist eine Aufrechnung nicht zulässig.

      Beispiel: Du schuldest mir Geld, ich hau dir deshalb auf die Schnauze. Dann kann ich nicht sagen „ich verrechne das Schmerzensgeld mit deinen Schulden“. (Du könntest das allerdings schon.)

      Allerdings ist es möglich, dass die Eltern des Opfers im Strafverfahren als Nebenkläger aufgetreten sind. In dem Fall könnten die Eltern sicher den Zahlungsanspruch Gäfgens wegen ihrer eigenen Kostenerstattungsansprüche pfänden.

      Letztlich ist es egal, die 3k Öre kann Gäfgen eh nicht für Blackjack und Nutten ausgeben!

  2. Die Tat ist doch diesbezüglich scheißegal, wenn soetwas ungefahndet bleiben würde, würde auch bald einem Raubkopierer mit Folter gedroht werden. Es ist wichtig, dass klar gemacht wird, dass wir hier nicht mehr im Mittelalter sind und wir zivilisiertere Wege als Folter haben.

    • This.

      Ich würde mich schämen in einem Rechtsstaat zu leben in dem nicht _jede_ Androhung von Folter durch Beamte oder andere staatliche Einrichtungen bestraft würde. Die Art des Verbrechens, das der mutmaßliche Täter begangen haben soll, darf dabei keine Rolle spielen.

      Auch wenn in diesem Fall das moralische Recht ganz klar beim Polzisten liegt, so finde ich es absolut richtig, dass er seinen Job verloren hat (?) und die Justiz sich in so einem Fall von der brüllenden Masse der unreflektierende Bild-leser nicht beeinflussen lässt.

      Diese Urteil zeigt die wahre Größe und Reife unserer Demokatie im Gegensatz zb zu den USA. Die Androhung von Folter (Psychologische Gewalt) wird gesteigt durch körperliche Folter und erreicht ihre Perfektion im gezielten Toten eines Mitbürgers per Giftspritze durch den Staat.

      Und wenn ich nicht teils provokanten Zuspitzungen des Herrn Krömer kennen und liebe würde, dann hätte mich diese polemische Frage in der News schon sehr aufgeregt 😉

    • Eine Geldstrafe seitens des Staates / Bundes / Landes finde ich in Ordnung. Polizeirechte sind immer ein schwieriges Thema.

      Weiß jemand hier, was aus dem Polizisten selbst geworden ist?
      Geldstrafe wie gesagt geht in Ordnung. Aber weitergehend dürfte der Polizist da auf keinen Fall belangt worden sein. Das wäre der eigentliche Skandal.

      So viel zum objektiven Teil.
      Subjektiv sollte so ein Monster ja nichtmal mehr Tageslicht sehen dürfen. Wie kackendreist, verdorben und verachtenswert ist dieser Mensch eigentlich? Sich so in die Opferrolle zu stellen und von Todesangst zu sprechen! Dem hätten die Polizisten von mir aus auch gerne nicht nur mit Folter drohen sollen…

      Richter sollen nicht subjektiv sein, daher geht das Urteil – rechtlich – in Ordnung.

      Dass dieses Monster für immer weggesperrt gehört und er eigentlich viel viel schlimmeres Verdient hätte, ist dabei ein anderes Thema.

      • Das ist nun die Frage, was ist mit dem Polizisten?
        Normalerweise wäre bei sowas schon fast selbstverständlich eine Entlassung fällig – aber der Mann wollte nur ein Kind Retten und da war ihm jedes Mittel recht. Kann man ihm das wirklich zum Vorwurf machen? Die Geldstrafe reicht da meiner Meinung nach auch (bzw. wie gesagt, sowas muss sein) und ich finde es gut, dass Bild da so ein Drama macht, als wäre es die Todesstrafe gewesen – so denkt gleich jeder „oh, droh ein bisschen Folter an und schon biste vom bösen Gericht geknechtet“ – somit wird die Symbolik dieses Urteils gleich viel mehr gestärkt (wobei es Bild eher um andere Dinge geht) und so soll es auch sein, wie gesagt, wir sind ja nicht mehr im Mittelalter.

  3. Ein wirklich interessantes Gerichtsurteil, danke dir Steve für den Beitrag.
    Aus Emotionalem Blickwinkel würde ich dem Kindermörder noch ganz andere Dinge antun, zumal diese von ihm angrestrengte Klage nicht aus finanziellem Hintergrund erfolgt (Ihm sind vom Hauptverfahren seiner Verurteilung noch Schulden von über 75000 Euro geblieben), sondern eher um eine Abwechslung in seinen Gefängnissalltag zu bringen, und um sein ego zu pushen.

    Aus rechtlicher Sicht ist der gegebene Fall geradezu ein Paradebeispiel für ein Dilemma, der Täter war geständig, überführt und in Polizeigewahrsam, er behauptete das der Junge noch lebt, aber wollte nicht sagen wo er ist. In dieser Situation ist das erste Ziel der Polizisten natürlich die Rettung des Jungen gewesen.
    Das einzige Problem hierbei ist das die Staatsgewalt, in diesem Fall die Polizei die Nothilfe die sie hier ausführen wollten in dieser Form nicht durchführen wollen, da es ihnen verboten ist die Interessen der Allgemeinheit per Nothilfe durchzusetzen. Mit anderen Worten:
    Hätte der Vater des getöteten Jungens dem Täter die Scheisse aus dem Leib geprügelt um zu erfahren wo sein Junge ist wäre dies völlig Legal gewesen, (§227 BGB, §32 STGB)da der Vater hier die Nothilfe legitim angewandt hätte um die Rechte des dritten (seines Sohnes) zu schützen, da sein Recht auf Leben, Leib und Freiheit angegriffen wurde.

    Deswegen bleibt in meiner Auslegung des Deutschen Rechts die Situation fraglich, wieso die Polizei als Staatsgewalt in diesem Falle nicht basierend auf der Rechtsformulierung der Nothilfe dem Täter Gewalt androhen durfte um das Recht des Jungen zu schützen.

    • Dass der Vater es legal hätte tun können vage ich zu bezweifeln. Dies würde möglicherweise unter Selbstjustiz fallen.

  4. Der Mörder hat Grundrechte, wie jeder andere Mensch auch. Diese sind ihm auch nach einem Mord oder einer sonstigen Tat nicht abzusprechen. Die Grundrechte sind nicht interpretierbar und nicht auslegbar.

    So gut man es bei allen Emotionen in diesem Fall auch verstehen mag, der Polizist hatte kein Recht dazu. Das Gesetzt bietet dafür keinen Spielraum und die Bestätigung der Richter ist daher einfach nur logisch und richtig. Anderenfalls muss überlegt werden, wo fängt „der gute Zweck“ an, wo hört er auf? Wer darf darüber entscheiden, einem Menschen Folter anzudrohen, oder zu Foltern? Der Polizist ist trotzdem ein Held, ihm wird das in dem Moment alles egal gewesen sein und es wäre schön gewesen, wenn er mit diesen Mitteln das Leben des Jungen hätte retten können. Doch auch dann hätte er sich dafür verantworten müssen.

  5. klaa. bei ner körperverletzung mit folgen fragens nich mal die zeugen und verutelen einen weil man alleine war. un so einem gebens dann schmerzensgeld..ey könntsch grad nen sack kiesel kaufen gehn!!

  6. Sich in die Lage eines Angehörigen zu versetzen ist wohl kein optimales Mittel um die Anwendung von Recht zu überprüfen.

    • Nämlich ein Rechtsstaat in dem die Würde des Menschen gewahrt werden muss. Das Folterverbot ist absolut, Übertretungen müssen geahndet werden, sonst ist der Weg zur Willkühr frei.

  7. Allein die Tatsache, dass man über sowas immernoch diskutieren muss ist für mich absolut unverständlich.
    Die Gesetze gelten für alle und das ist auch gut so. Mal ganz davon abgesehen, dass aus dem Blogeintrag und auch dem Eintrag auf GMX nicht wirklich viel über die Hintergründe zu entnehmen ist. Falls eine solche Drohung tatsächlich dazu beigetragen HÄTTE den Jungen zu finden vielleicht sogar lebend (rein hypothetisch, da er ja zu diesem Zeitpunkt offenbar schon tot war) darf sich jeder überlegen ob das die 3000 Euro wert wäre. Meiner Meinung nach gar keine Frage, klar wäre es das wert. Bestraft gehört es trotzdem. Ansonsten können wir auch gleich wieder Internierungslager und Folterkammern einführen und unseren Polizisten nahelegen doch bitte erst zu schießen und dann Fragen zu stellen. Ich will jetzt garnicht von Psychologie oder bestimmten Mechanismen der Gesellschaft anfangen, aber leider ist die vorherrschende Meinung vieler Mitmenschen immernoch, dass Kindermörder oder Mörder im allgemeinen gehörnte Kreaturen aus dem siebten Kreis der Hölle wären denen man am besten die Eier abhacken sollte. Willkommen im Mittelalter. Unser Rechtssystem ist aber Gott sei Dank nicht dazu da dem subjektiven Rechtsempfinden einer bestimmten Gruppe der Bevölkerung, sei es nun eine Mehrheit oder Minderheit, nachzukommen sondern einfach nur gerecht im Sinne der bestehenden Gesetze zu sein. Da diese Gesetze von Menschen gemacht wurden, von Menschen „ausgeführt“ werden und Menschen bekanntermaßen nicht unfehlbar sind lässt sich sicher darüber streiten ob alle diese Gesetze wirklich gerecht sind oder alle Richtersprüche im SInne der Rechtslage sind. Dieser Fall ist meiner Meinung nach aber unstrittig.

    • In Amerika hätte der Polizist keine bzw nur eine milde Strafe bekommen, selbst wenn sich hinterher herausgestellt hätte dass der Täter unschuldig war und jemand ganz anderes die Tat begangen hat. Wäre er schwarz gewesen wäre es für den angeblichen Täter sogar noch schlimmer ausgegangen.

      Sorry, aber gerade dieses Urteil hat gezeigt das unsere Rechtssprechung in gewisser Weise weiter entwickelt ist als die in Amerika.

    • Wir werden nicht amerikanischer. Es gibt klare Vorgaben im GG und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat auch genauso entschieden. Hier zählen keine moralischen Aspekte…Das man diese Diskussion, fern von Moral und Gerechtigkeit führen muss zeigt doch nur, welch wütender Mob (mit Fackel und Mistgabel bewaffnet) noch durch dieses Land wütet.

  8. Persönlich bin ich der Meinung, dass die „Rettungsfolter“ als letztes denkbares Mittel zur Gefahrenabwehr (nicht: zur Strafverfolgung) legitim ist. Man darf spekulieren, wie die Öffentlichkeit reagiert hätte, wenn der Junge dadurch tatsächlich hätte gerettet werden können.

    Die Frage ist, wo es hinführt, wenn man die Rettungsfolter im Rahmen eines sogenannten übergesetzlichen Notstandes legalisieren würde. Bestünde nicht die Gefahr, dass sie eben nicht die Ausnahme bleibt, sondern eben doch auch zur Strafverfolgung bzw. eben doch leichtfertig als als letztes Mittel eingesetzt wird? Nach dem Motto: „Ach, es ist mir zu aufwändig, die Geisel zu suchen, mein Bürosessel ist so bequem, dass ich von dort aus lieber mal die Folter anordne.“

    Und schon die Thematik der Handyverbindungsdaten zeigt: Wenn den Ermittlern bequeme Methoden an die Hand gegeben werden, dann nutzen sie sie tatsächlich weitaus freizügiger als es eigentlich vorgesehen ist.

    Und die wichtigste Frage in diesem Themenkomplex ist folgende: Darf sich der Staat außerhalb der Rechtsordnung begeben, auch wenn die Ziele noch so ehrenhaft sind? Oder ist es nicht vielmehr so, dass der Staat seine Legitimation als Gesetzgeber verlieren würde, wenn er selber ungestraft gegen die Gesetze verstoßen könnte?

    Wie eingangs erwähnt: Ich kann mit der Rettungsfolter in einem Fall wie Gäfgen problemlos leben. Aber man darf eben nicht die Gefahr unterschätzen, dass dann irgendwann die Dämme brechen.

    Vielleicht muss der Staat tatsächlich eingestehen, dass es eben Fälle gibt, in denen die eigene Rechtsordnung – und damit die Menschenwürde eines Täters – schwerer wiegt als das Leben eines Kindes.

    Die Richter haben heute nochmals klargestellt, dass die Folterandrohung ein Unrecht war. Auch wenn ich im konkreten Fall anderer Meinung bin, so verstehe ich, dass unter generalpräventiven Gesichtspunkten die Folter immer rechtswidrig bleiben muss.

    Jack Bauer ist eben letztlich doch nur ein fiktiver Held.

  9. Die Deutschen sind einfach Waschlappen. Das geht von den Polizisten los vor denen man keinen Respekt hat bis zu den Urteilen für die ganzen Verbrechen. da gab es doch auch dieses eine Urteil wo ein Mann in seinem BMW 4 Menschen die in einem Opel Corsa sitzenden Leute mit 1.7 promille im Blut frontal gerammt und getötet hatte. da der mann aber soviel promille im blut hatte wurde ihm nur verminderte schuldfähigkeit atestiert……..deutschland deutschland…das reich für drogendealer verbrecher kindermörder. das land das jedem hilft nur nicht den eigenen bürgern. ich bin nicht stolz auf dieses land. und schon erst recht nicht auf dieses viel zu harmlose rechtssystem wo jeder mörder vergewaltiger mit lächerlichen strafen davonkommen.

    • Also würdest du zb Schläge von Polizisten akzeptieren weil man dir vorwirft jemanden umgebracht zu haben? Auch wenn die Beweise zu dem Zeitpunkt vllt garnicht gereicht haben um eindeutig zu sagen dass du der Täter bist?

  10. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und das gilt nunmal für jeden Menschen denn wo zieht man sonst die Grenze. Darf man Kindermörder „foltern“ und Diebe nicht und wenn doch sind wir dann nicht wieder im Mittelalter ?
    Versteht mich nicht falsch ich würde ihn lieber heute als morgen gerecht bestraft sehen aber ein Rechtsstaat kann man nur dann erst nehmen wenn er sich an seine eigenen Gesetze hält und das ist in diesem Fall geschehen.

  11. Ein Rechtsstaat gilt für alle. Oder man kanns lassen. Punkt.

    Folter ist nunmal verboten und wer sie erleiden muss, kann Entschädigung verlangen. Auch wenn er selbst wegen anderer Taten bestraft wird.

    Oder wollt ihr wirklich, dass für die Polizei andere Gesetze gelten? Polizeibrutalität ist doch sonst das schlimmste, was sich die Community so vorstellen kann…

    • Sehe ich genauso. Ich gönne diesem Kerl seine 3000+ Euro definitiv nicht, aber dennoch halte ich das Urteil für absolut richtig.
      Am Ende kann es ja nicht sein, dass wir unsere Gesetze nur dann anwenden, wenn es uns in den Kram passt oder uns der Geschädigte sympathisch ist. Das Verhalten der Beamten war natürlich menschlich, aber das ist keine Entschuldigung in Anbetracht der ihnen zugetragenen Aufgabe. Man muss sich entscheiden, ob man nun Folter (oder deren Androhung) erlauben will oder nicht und dann gibt es keine Ausnahmen!

    • Dem stimm ich zu. Wenn der Mann (verurteilter Mörder) nicht zu seinem Recht kommt, kann die Polizei bald machen was sie will…Ich hab keine Lust, dass bald Leute die weniger schlimme Sachen angestellt haben, Folter angedroht bekommen…

  12. Ich sags mal so: Für „nur“ 3000 € würde ich das Gleiche tun, wenn die Möglichkeit besteht dadurch das Kind zu retten. Das der Polizist bestraft werden wird müsste ihm klar gewesen sein und das sein Handeln juristische Folgen haben muss ist einleuchtend. Moralisch steh ich auf der Seite des Polizisten.

  13. einige mögen dieses Urteil vielleicht als Schwäche unserer Justiz sehen, tatsächlich hat sie damit Stärke bewiesen, indem sie über diese verabscheuenswürdige Person genauso gerichtet hat, wie über jeden anderen auch.

    Steve, ich bin mir sicher, dass der Richter sich in das Opfer und die Famillie versetzt hat auf seinem Weg der Urteilsfindung.
    Aber was wäre denn, wenn der Richter im Nachinein angerohte oder tatsächlich angewandte Folter legalisiert hätte? Wäre ein solches Urteil nicht viel schockierender gewesen, zu wissen, dass man beim nächsten Verhör (und wenn es nur um eine Zeugenaussage gehen soll) solange gefoltert werdne könnte oder damit gedroht werden könne, wie der Beamte das für richtig erachtet?

    Wir können stolz sein, dass in unserem Land nach dem Grundsatz der Rechtsgleichheit gerichtet wird.

    • Ich schließe mich dir voll und ganz an darofin.

      Dieses Urteil war ganz klar ein Sieg des Rechtsstaates und unserer freiheitlich, demokratischen Gesellschaftsordnung auf der Basis von humanitären Grundsätzen.
      Jede Entscheidung des Gerichts, die einem Abweisen der Klage gleichgekommen wäre, hätte bedeutet, dass sich unsere Justiz de facto seit dem Mittelalter nicht weiterentwickelt hätte.

  14. Auch wenn es in diesem Fall mehr um die Form als um die Summe geht, mit der 3000€ Entschädigung kann der Täter ohnehin nicht mehr viel anfangen. Es ist ja nicht so dass der Täter freigesprochen wurde, wie es vieleicht in einem anderen Land mit noch fragwürdigerem Rechtssytem wäre. Von diesem Standpunkt aus sehe ich eine derartig kleine Summe als angemessenen Preis um unser Gesetz zu stützen – welches uns immerhin vor dem schlimmsten bewahrt. Jedes Individuum sollte seine Rechte wahrnemen können, egal welche Taten ihm zugesprochen werden. In diesem Fall ist es natürlich grenzwertig ob einem Menschen nach einer derartigen Tat überhaupt noch derartiges zusteht.

    Meiner Meinung nach sollte man sich mehr Gedanken über das zukünftige Verhindern solcher Taten als um ein Verfahren, welches den Toten auch nicht wieder zum Leben erweckt. Der Täter wird seine Strafe schon bekommen (haben), auf die eine oder andere Art.

  15. Naja wenn wir das Androhen von Folter durchgehen lassen würden und somit uns über das Grundgesetz stellen würden, wäre es kein langer Weg mehr bishin zu altbewährten echten Folter.
    Das Grundgesetz ist der Pfeiler der modernen Kultur und Gesetzgebung und egal wie der Fall aussieht man muss nach dem Grundgesetz rechtsprechen.

    Ps: Für die Captchas muss man ja schon Chinesische Zeichen schreiben können XD

  16. Bei der Betrachtung eines solchen Falles gibt es nur zwei Seiten. Zum einen muss die Rechtsprechung bei solchen Straftaten betrachtet werden und zum anderen ist die emotionale Seite zu sehen.

    Dementsprechend ist es klar, dass der Richter nach dem Gesetzeswortlaut handeln muss. Da unser Rechtssystem darauf aufbaut, dass nach niedergeschriebenen Gesetzen gehandelt wird, bleibt keine andere Wahl. Man muss sich nur mal vorstellen, wie sich der Richter in dieser Situation fühlt. Es ist grundsätzlich eine Tat, die bezüglich der Abscheulichkeit und Grausamkeit nicht mit diesen schwachen Worten beschrieben werden kann.

    Emotional gesehen ist es doch fraglich, ob die vom Grundgesetz zugesprochenen Grundrechte überhaupt den Tätern zustehen. Ich sage hier bewusst emotional und ich sehe es einfach so, dass zum Schutze eines Lebens alle Mittel recht sind. Natürlich bewegt man sich dann auf einem extrem schmalen Grad. Die Androhung der Folter ist doch auch eine Farce seitens des Täters. Somit bekommen die Eltern des Opfers nochmals eine unglaublich demütigende Attacke durch den Täter gesetzt. Es müssen einfach härtere Bestrafungen erfolgen für Taten gegen die Menschlichkeit, Mord und dergleichen. Solange dies nicht passiert, solange werden diese Gräueltaten nicht zurück gehen.

    Was mich übrigens immer beim Lesen dieses Blogs stört, sind Kommentare die da lauten: „… das sollte der Herr Stevinho aber wissen!“ Wenn ihr doch so negativ gegenüber Steve eingestellt seid, dann frage ich mich jedesmal: Warum lest ihr diesen Blog, der repräsentativ für Steves Meinung steht?

    • Guter Einwand! Andere Meinungen werden im Netz generell nicht geduldet. Wenn dann Stevinho auch noch etwas veröffentlicht, was der eigenen Meinung nicht entspricht, „sollte das der Herr Krömer aber besser wissen“, so „als Lehrer“ und „in seinem Alter“ kann es einfach nicht sein, dass er eine andere Meinung als man selbst hat…

    • Das härtere Strafen zum Vermeiden von schweren Straftaten so ziemlich gar nichts bringen sieht man in jedem Land das schwere Strafen (inkl. Todesstrafe) verhängt, z.B. in den USA. Entweder denken die Täter gar nichts (z.B. im Rausch) oder sie denken sie kommen eh ohne Strafe davon weil sie viel schlauer als die Polizei sind. Oder glaubst du ein Täter würde ein Kind nicht umbringen weil er statt 10 für 20 Jahre in den Knast kommt wenn er erwischt wird?

    • Höhere Strafen bringen nichts, selbst wenn jeder Mörder/Kindersmmissbraucher/Terrorist… sofort zum Tode verurteilt werden würde ginge die Anzahl der Gräueltaten nicht (nennenswert) zurück. Es klingt vieleicht utopisch, aber die Gesellaschaft muss ihr komplettes denken ändern, jeder Mensch muss dafür sorgen dass sich niemand zu einem derartigen Verbrechen angetrieben fühlt. Liebe und Mitgefühl, das soziale Denken müssen Egoismus und Gier ersetzten. Nur auf diesem Wege kann etwas erreicht werden.

    • Auch wenns schon zweimal gesagt wurde: Härtere Strafen bringen erwiesener Maßen nichts, wenn es um die Senkung der Kriminalitätsrate geht (bezogen auf das betreffende Verbrechen). Härtere Strafen sind einzig und alleine aus einem Grund sinvoll: Rache. Ende der Geschichte.

      Aber wenn du so gerne härtere Strafen hättest: Müssten dann nicht auch die Polizisten härter bestraft werden? Immerhin haben die einen zu diesem Zeitpunkt unschuldigen Mann (Unschuldsvermutung!! Ich erinnere mal daran, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist.) Folter angedroht. Man stelle sich mal vor, der wär’s gar nicht gewesen! °_° (Und kommt mir nicht mit Geständnis, da gibt es genug Fälle von falschen Geständnissen.)

  17. Meiner Meinung nach geht das vollkommen in Ordnung. Ich bestreite nicht, dass er bestraft gehört oder dass seine Tat sehr grausam war, dennoch hat der Täter immernoch Rechte und auch die androhung einer Straftat muss bestraft werden.

  18. Es zeichnet einen Rechtsstatt nunmal aus das es egal ist was ein Mensch gemacht hat, ihn schützen trotzdem in einem festgelegten Umfand die Gesetze und diese verbieten nunmal Folter und auch die Androhung von Folter. Ich selbst denke das die Polizisten richtig gehandelt haben, trotzdem war es rechtswidrig und gehört bestraft, bzw dem Opfer ein Schmerzensgeld. Jedes andere Urteil wäre ein Willkür Urteil, wie in einem dritte Welt Land, wo Urteile davon abhängen was den Mächtigen geerade in den Kram passt. Das einzige was man hier ernsthaft diskutieren könnte wäre ob die Gesetze geändert gehören, aber mal ernsthaft, möchte hier jemand das die Polizei Folter einsetzen darf?

    • Ich ziehe den Hut vor dir. So pointiert hätte ich das nicht ausdrücken können. Danke!

      (Zur Sicherheit sage ich für alle dazu: Thixos Beitrag ist natürlich – oder sagen wir: hoffentlich – Ironie. Auch ohne entsprechenden Smilie.)

  19. Man sieht wie krank unsere Gesellschaft ist, man liest zu 70% in den Comments wie Toll doch unser Rechtsstaat ist, da sogar Kindermörder noch Geld bekommen wegen einer „Androhung“.

    Deutschland gute Nacht

    • Man kann eben nur froh sein, dass die ganzen „Deutschland gute Nacht“ und „armes Deutschland“ Laberkekse sowieso niemals in bewegende Positionen kommen 🙂

      Sry, aber hier hat „wisdom of the crowds“ einfach mal recht.

        • Nicht die Worte verdrehen, wie es dir passt. Es geht lediglich um die Tatsache, dass die meisten hier mit ihrem Denken richtig und im Sinne eines Rechtsstaates liegen.

          Das darf man auch mal lobend erwähnen.

    • Man sieht wie krank unsere Gesellschaft ist, wenn man in jedem zweiten Kommentar liest, dass unser Grundgesetz auch nur für manche gilt. Solange die Mehrheit nur dafür ist …

        • Wenn ich mich in die Lage der Angehörigen versetze, dann merke ich, dass der Täter die Strafe bekommt, die er verdient. Die Entschädigung hat damit nichts zu tun.

          Doch, es ist keine Abschreckung. Und zwar für diejenigen die anderen mit Folter drohen.

        • Stimmt es ist keine Abschreckung für andere Polizisten, die sich dann denken sie dürfen den Verdächtigen sonstwas androhen und irgendwann gibt es dann auch die, die es machen und dann sagen wieder alle, aber der hat doch verdient.
          Entweder unsere Gesetze gelten für alle oder für keinen…keine halben Sachen bitte.

        • Deswegen fällt auch nicht ein Angehöriger das urteil, sondern eine Neutrale Person.
          Und vor dem Gesetz sind numal alle Geleich.
          Gegenstand der Verhandlung was die Angedrohte Folter, nicht der Kindsmord.
          Und Folter gibt es bei uns nunmal nicht!

          Die Tat der Polizisten mag verständlich sein, wie hier jmd. schrieb: „Aus emotionaler Sicht“. Und aus Emotionaler Sicht wäre sicher jeder gerne mal „5 Minuten mit dem Täter allein.“
          Dennoch müssen auch Polizisten wissen wo „Emotional“ gehandelt werden darf, und wo nicht.
          Gräfgen bekommt 3000 € + Zinsen.
          Dem gegenüber stehen die Gerichtskosten, in Höhe von 15.000 Euro, von denen er 4/5 selber bezahlen muss. Jeder der Rechnen kann, wird erkennen wie viel ihm von den 3000Euro bleiben.

    • Ich widerspreche. Mir haben die Posts hier eher Hoffnung gegeben, dass wir noch in einem Rechtsstaat leben. Bei dem Thema und der Eingangsnews hatte ich einen Sturm der Zustimmung wie „Lasst ihn verrecken“, „Auf den elektrischen Stuhl mit ihm“ usw. befürchtet. „Deutschland gute Nacht“ in der Tat, wenn sich subjektives Empfinden wie deines sich tatsächlich in der Rechtsprechung irgendwann wiederfinden sollten.

    • In deinem Post sind ja gleich mehrere Fehler. Das Gerichtsurteil hat ja nun gerade festgestellt, dass es keine „Androhung“ war (wie du schreibst), sondern eine handfeste Androhung von Folter (ohne Anführungszeichen). Zudem war das zu einem Zeitpunkt, in dem der Mann noch kein „Kindermörder“ war (wenn man den Begriff verwenden möchte), sondern jemand, der unter Mordverdacht (!) stand. Und schließlich darf in Deutschland auch ein Mörder nicht gefoltert werden, schon gar nicht von staatlichen Organen, das folgt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), an die sich Deutschland freiwillig gebunden hat.

      Um deinen Satz also richtig zu formulieren:
      […]wie toll doch unser Rechtsstaat ist, dass sogar Verdächtige, denen Gestöndnisse per Folter abgezwungen wurden, noch Geld bekommen.

      Und da muss ich sagen: Ja, ich finde das gut. Wenns anders wär, könnt man gleich nach China auswandern.

  20. Absolut nachvollziehbares Urteil, da in unserem Land schon allein per Gesetz niemand gefoltert werden darf (weder psychisch noch physisch). Vielleicht sollten sich einige Stammtisch-Redner hier mal wieder Artikel 1 durchlesen.

    Vermutlich würde jeder gerne mal mit einem Kindesentführer „kurz alleine“ sein, ist ja nur menschlich, dass dabei die Emotionen schnell hochgehen. Trotzdem hat derlei Vorgehen (Androhung von Folter oder gar Durchführung) in einem Rechtsstaat nichts zu suchen, sonst sind wir ganz schnell wieder in mittelalterlichen Verhältnissen.

      • selbst wenn die Würde des Opfers berücksichtigt worden wäre, könnte das Opfer in seinem jetzigen Zustand nicht viel damit anfangen oder?

        Das ist ein ganz anderer Fall, die Bestrafung des Täters wurde in einem anderen Fall abgehandelt, der Fall ist abgeschlossen. Hier geht es lediglich um das Vorgehen der Polizei, ich bezweifel, dass die Famillie des Opfers in irgendeiner Art und Weise in diesen Fall involviert war.

      • Die Würde des Opfers wurde in korrekter Form in der Verhandlung über die Straftat beachtet. Hier steht allerdings der Täter im Zwist mit der Polizei und in diesen Belangen ist das Opfer als dritte Person, die bereits ihr Recht in Form eines Urteils gegen den Täter erhalten hat, nicht involviert.

        Das müsste eigentlich auch recht verständlich sein, wenn man weiß, dass die Verhandlung über den Mord bereits abgeschlossen ist.

      • Wir haben in Deutschland ein Täterstrafrecht. Das heißt: Für die Strafbemessung werden die Situation des Täters, seine Ansichten und sein Zustand (Krnakehiten, Drogen, Wut, etc.), die Schwere der Tat, möglicherweise der Ort und die Art der Durchführung, also alles, worauf der Täter Einfluss hat, berücksichtigt. NICHT berücksichtigt werden die Situation des Opfers und der Hinterbliebenen und alles andere, worauf der Täter keinen Einfluss hatte. Und das ist auch gut so!

        Kleines Beispiel:

        Angenommen, du fährst zu schnell durch eine belebte Straße und erfasst einen Menschen, der dadurch stirbt. Natürlich ist das fahrlässige Tötung. Aber spielt es wirklich eine Rolle, ob es ein Kind, eine Schwangere oder „nur“ ein alter Mann war? Spielt es eine Rolle, ob das Opfer das Krankenhaus bezahlen kann oder nicht? Ich könnte weiter machen, aber der Schluss ist klar: Worauf der Täter keinen Einfluss hat, dafür kann er auch nicht verantwortlich gemacht werden.

        Darüber hinaus: In DIESEM Prozess ist das Opfer der Kläger und die Täter waren Polizisten. Nur mal so für alle, die so gerne Polizeibrutalität schreien und hier plötzlich dafür sind…

  21. Ich schließe mich den vielen hier an. Auch Verbrecher haben Rechte, egal welche Tat sie begangen haben. All diejenigen, die hier rumschreien, pöbeln doch gleichzeitig gegen Guantanomo. Bigotterie…

  22. Doch ich finde es sehr wohl gerechtfertigt, mich hatten auch mal Polizisten bedroht. Das was er angerichtet hat ist schlimm, doch dass erlaubt Polizeibeamten nicht selbst Verbrecher zu werden, wo kämen wir denn dann hin? Siehe USA, wie da in manchen Bundesstaaten Gewalt von den Polizisten ausgeübt wird, das ist doch krank. Tut mir Leid, aber zu solchen Mitteln dürfen Polizisten, egal durch welche Umstände auch immer, nicht greifen!

  23. Ich votiere für öffentliche Hinrichtungen solcher Menschen … oh wait.

    Jeder Mensch in Deutschland genießt die selben Rechte und das gilt auch für Verbrecher.

    Unserem subjektiven empfinden nach, ist ein solches Urteil natürlich völlig deplaziert und der Polizst hat aus unserer Sicht völlig richtig gehandelt.

    Aber aus der Sicht des Gesetzgebers hat der Polizst eben nicht richtig gehandelt.

  24. Es kommt darauf warum man findet, dass er kein Schmerzensgeld verdient hat. Wenn ihr argumentiert, dass er das Trauma, welches er durch Schuldgefühle, Entführung etc. erlitten hat, dazu missbraucht um am Ende noch ein bisschen Kohle abzugreifen, dann gebe ich euch recht. Durch die Veurteilung des Polizisten wurde ihm schon genug Gerechtigkeit zu Teil, da ist jedes Schmerzensgeld unbegründet.

    Wenn ihr allerdings, wie das so viele hier machen, behauptet er hat es nicht verdient, weil er Kindermörder ist, dann liegt ihr einfach falsch.
    Jedem Menschen in diesem Staat werden Grundrechte garantiert, die ihm unter keinen Umständen abgesprochen werden können. Unter gar keinen. Das hat auch seinen Grund. Ich meine was passiert denn, wenn auf einmal Gerichten in Ausnahmefällen erlaubt wird, gegen das Grundgesetz zu verurteilen? Wer entscheidet denn, was so ein Ausnahmefall ist?
    Die Garantie dieser Grundgesetze besteht um UNS vor dem Staat zu schützen, und ihr seid hier alle nur allzu bereit diesen Schutz aufzugeben. Natürlich lähmen solche Grundgesetze die Polizei etc. und führt in einigen Fällen vielleicht sogar dafür, dass Unschuldige darunter leiden, die sonst hätten gerettet werden können!
    Allerdings sind sie gleichzeitig auch Garantie und Schutz für 80 Millionen andere Unschuldige, die aufgrund ihrer Existenz keine Angst vor dem Staatsapparat haben müssen! Eine Sache ist nie nur gut, es gibt immer Schattenseiten. Es gibt immer Opfer die erbracht werden müssen. Und so unmenschlich das auch klingen mag, ein Staat der von der Verfassung daran gehindert wird, willkürlich zu handeln, kann in solchen Fällen eben nicht gegen den Verbrecher vorgehen. Aber das ist richtig so.

  25. Ihr seid alle gegen Vorratsdatenspeicherung und Internet-Stopschilder, aber auch die Erpressung von Informationen/Geständissen durch die Polizei kann zu einem Instrument werden, das in der Lage ist demokratische Grundsätze zu untergraben. Gewaltandrohungen dürfen nicht legitim werden und daher ist dieses Urteil ABSOLUT GERECHTFERTIGT.

  26. Ich sehs halt so, dass man das Recht auf Leben des Kindes gegenüber des Rechtes der geistigen Unversehrtheit des Entführers gestellt hat. Man muss halt in diesem Moment einfach schauen welches Recht man bevorzugt. Vor allem sind die beteiligten Beamten schon bestraft worden (wenn auch nur mit einer Androhung) und das ist für die gesamte Situation total ausreichend.
    Vor allem das Argument, welches viele Gegner immer benutzen, dass wir ja in einem Rechtsstaat leben und so ein Urteil in Ordnung geht finde ich irgendwie einfach nur arm. Als ob unser Staat kollabieren würde hätte man diese Klage abgewiesen.

    Jeder vernünftig denkende Mensch hätte wohl genauso wie die damals arbeitenden Polizisten gehandelt.

    • Und dann? was soll das für die Zukunft bringen? Jetzt war es vllt so dass das Verbrechen dem Täter eindeutig nachgewiesen werden konnte und daher die Drohung kam.
      Und beim nächsten mal? Da kann man es vllt nicht nachweisen, da besteht dann nur „begründeter Verdacht“. Irgendwann beim nächsten dann nurnoch „Verdacht“. Und ganz schnell sind wir im übertragenen Sinne bei „Wir werfen dich mit einem Stein in den Fluss, stirbst du warst du unschuldig, kommst du wieder hoch wirst du als Hexe verbrannt.

      Ich weiß nicht wie es in diesem Fall war weiß ich nicht, aber sobald die Möglichkeit besteht den falschen vor sich sitzen zu haben musst doch auch du einsehen dass diese Methoden nicht richtig sind.
      Oder würdest du (achtung, Übertreibung) es gut finden Folter angedroht zu bekommen weil ein Mord begangen wurde und deine DNA Spuren die einzigen waren die man am Tatort finden konnte?

  27. Vergewaltigungen und Kindesmissbrauch sind Themen, die manchmal einfach viel zu locker bestraft werden. Oft kommen Täter nach ein paar Jahren wieder auf frei oder dürfen unter Beobachtung wieder unter die Menschen. Solange der Staat an dieser Stelle für Recht sorgt, finde ich es auch völlig in Ordnung, dass die Polizisten für ihre Drohung bestraft werden. Ich bin kein Jurist und ich verstehe auch das Leiden der Eltern und wenn ich ein Kind hätte, und es entführt worden wäre, dann würde ich es auch unter allen Umständen finden wollen.

  28. zum Glück befinden wir uns in einem Rechtsstaat, wo weder Kindermord noch Folter bzw. Androhung von Folter toleriert werden.

  29. Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe, können sie auch gar nicht sein, da Recht objektiv zu sein hat

    Ich bin stolz darauf in einem Land zu leben welches sogar die Rechte von solchem Abschaum wie Gäfgen achtet

    Wenn man erstaml anfängt Abstricke zu machen, weiss man nie, wo es einmal enden wird

  30. Leute es ist doch ganz einfach. Vor dem Gesetz sind wir alle gleich. Das ist und bleibt so. Und ist auch gut so. Dass es dabei natürlich Fälle gibt wie dieser hier, wo es vom reinen emotionalen empfinden ein absolut nicht nachzuvollziehendes Urteil gibt, ist ja wohl klar. Aber ich für persönlich denke, dass die Gleichberechtigung zwingend notwendig ist und da darf man eben auch keine Ausnahmen machen. Sonst will ja jeder eine extra wurst.

  31. Art. 104 I GG, gibt nicht mehr dazu zu sagen. Das Urteil geht komplett in Ordnung (Entschädigung, nicht Schmerzensgeld!), die Strafe wegen Mordes ist davon ja nicht betroffen. Es überrascht mich ehrlich gesagt ein bisschen, dass gerade du, der sonst auch rechtsstaatlich argumentiert, hier so völlig anders sieht…

    • Ich habe heute im Radio gehört, dass das Gericht Gäfgen die Kosten der Gerichtsverhandlung zu 4/5 auferlegt. Damit dürfte auch schon ein großer Teil des Geldes weg sein (wenn nicht sogar alles oder noch mehr). Ein guter „Schachzug“ vom Gericht: Juristisch ordnungsgemäß gehandelt, aber zugleich auch moralisch in meinen Augen.

    • Völlige Zustimmung meinerseits. Jede andere Entscheidung wäre ein Schlag ins Gesicht für den Rechtsstaat und eine Aufforderung an die Polizei Folterdrohungen in Zukunft zur Regel werden zu lassen. Ja ich weiß das das überspitzt ist.

  32. So dann ist also das Grundrecht eines Entführers über das Leben eines Kindes zu stellen rechtmäßig? Interessante Interpretation. Meiner Meinung nach sollte der Typ keinerlei Sonderbehandlung aus Angst vor Übergriffen anderer Gefangener etc. bekommen. Wenn er draufgeht gut, spart uns Geld.

    • „So dann ist also das Grundrecht eines Entführers über das Leben eines Kindes zu stellen rechtmäßig?“

      ist es nicht und wird es nicht.

      es sind zwei unterschiedliche verfahren, mit zwei unabhängigen urteilen.
      es wurde nicht das urteil des ersten verfahrens dadurch revidiert.
      der ausgang des ersten verfahrens hat keinen einfluss auf das neue urteil.

    • Tut mir Leid das sagen zu müssen, aber wie du argumentierst ist emotional und „gerecht“ begründet…

      Ob das gerecht ist, steht außer Frage. Die Frage ist, ob es rechtens war ihm damit zu drohen, was zweifelsohne (s. GG) nicht rechtens war.
      (Leider) muss man solche Sachen immer ohne Zusammenhang zu den anderen Ereignissen sehen. Justizia ist blind, und so.

      In unserem Rechtssystem dürfte man dir -der du hoffentlich sowas nicht gemacht hast- ebenfalls „unvorstellbaren Schmerzen“ androhen, damit du irgendwas verrätst..Und das willst du ja auch nicht..

  33. Auch Verbrecher haben Rechte. Sonst könnte man gleich hingehen und sie auf Verdacht auf offener Straße abknallen. Oder wie wärs mit einer schönen RTL2 Foltershow wo diese Leute dann im TV zu Tode gequält werden?

    Es geht nicht darum Monster zu verhätscheln, aber wenn man sich das Recht so auslegt wie es gerade der öffentlichen Gefühlslage entspricht dann kann man es sich eben auch sparen.

  34. Ich finde auch , dass das total ungerecht und trautig ist vorallem den Eltern des Jungen gegenüber. Die ganzen Leute die hier Steve wegen seiner Meinung anmachen und sofort alles mit Guantanamo und dem dritten Reich verbinden sollten sich vielleicht mal ein bisschen abregen. Von Androhungen bis hin zu richtiger Folter ist es nochmal ein großer Schritt. Andererseits muss ich auch den Leute Recht geben, welche sich auf unser Rechtssystem beziehen. Es ist schon richtig das auch die Androhung von Folter geahndet wird , da wie auch scho einige gesagt haben jeder vor dem Gesetzt gleich ist , aber man hätte es vielleicht auch anderes Lösen können. Im Vorfeld haben sich auch schon Polizisten und andere Organisationen dazu geäußert das man viellicht statt einer Geldstrafe eine Mahnung an das Land ausspricht und die Polizisten entlässt. Eine Entschädigung mit Geld finde ich meiner Meinung nach unangebracht vorallem nach der Behauptung das der Mörder seelische Schäden davongetragen hat ,ist meiner Meinung nach nur lächerlich und eine Verspottung unserer Justitz seitens des Mörders.

    Mfg

    • edit:

      Ich glaube Steve weiss sowieso , dass alles vom Recht her richtig abgelaufen ist. Eigentlich kann man sich die dauernden Kommentare dazu sparen. Wie jeder normale Mensch ist auch er einfach nur sauer das es solche Ungerechtigkeit hier in diesem Einzelfall geben kann, obwohl es
      im Gesamten gesehn eine richtige Entscheidung war.

    • Du sagst dass es von „Androhung“ bis hin zur „Umsetzung“ ein großer Schritt ist. Aber oft droht man mit etwas wenn man bereit ist dies auch umzusetzen. Wäre die Umsetzung so unwarscheinlich dann wäre die Androhung sinnfrei da man ja sagen könnte „die machens ja eh nicht“.

      Übrigens, von „normalen Ermittlungsmethoden“ bis zur „Androhung von Folter“ ist es auch ein großer Schritt. Und dieser wurde gegangen.

  35. *seufzt*
    der bürgerliche rechtsstaat beruht nuneinmal auf… tadaa… gesetzen!
    und diese gesetze werden angewandt, auf jeden gleichermassen.

    Und jetzt formulieren wir die dinge mal ein wenig um.

    Sollten Folter und Gewaltandrohung erlaubt sein?
    Nein.
    Nein, sollten sie nicht, sollten sie unter keinen Umständen.
    Wer Folter und Gewaltandrohung als legitimes Mittel sieht in polizeilichen Verfahren (in denen wir übrigens immer noch davon ausgehen, dass der/die Angeklagte/Verhaftete unschuldig ist!), der wird sich durchaus sagen lassen müssen, dass er ägyptische oder tunesische oder eben jene Zustände sich herbeiwünscht, die in all den Staaten vorherrschen, die nach allgemeiner Meinung „Schurkenstaaten“ sind.

    So, wenn wir also der Meinung sind, dass Folter und Gewaltandrohung illegitim sind; wenn sie zusätzlich auch illegal sind (und das sind sie!), dann allerdings stehen wir hier vor keiner Frage.

    Der bürgerliche Rechtsstaat wendet seine Gesetze an, gegen alle und in allen Fällen. Und in diesem Fall ist nicht nur die Entführung und der Mord eines kindes ein verbrechen; sondern auch die Androhung von Gewalt gegenüber dem, der es beging.

    Das ist die Logik des rechtsstaates. des bürgerlichen.

    aber naja, ich bin der letzte, der den bürgerlichen rechtsstaat verteidigen will. ich möchte nur darauf hinweisen, dass die, die das allenthalben tun, keinen grund haben, sich zu beschweren!

  36. Nehmen wir mal folgende Situation an:

    Das Opfer hat noch wenige Stunden/Tage zu leben. Dann dürfen die Polizisten den Täter nicht mit diversen Mitteln zwingen das Versteck des Opfers zu nennen. Folge: Das Opfer btirbt.

    D.h. man nimmt lieber den Tot des Opfer in Kauf, weil der Täter irgendwelche juristischen Rechte genießt.
    Und wenn man das Opfer nie findet, dann kommt der Täter noch frei?

    Sehe ich das so richtig?

    • Wenn du Täter sagst, beinhaltet dass ja, dass man beweisen kann, dass er in deinem Beispiel der Mörder wäre. Dann würde er nicht freikommen, nein.
      Aber ja, man darf auch Täter nicht mit Folter oder der Androhung eben dieser dazu zwingen, Aussagen zu machen.

    • edit: wenn man ihn mittels Folter dazu bringen würde, den einzigen Beweis, der für seine Schuld spricht, liefern würde, würde er auch freigesprochen werden, da kein Richter Beweise oder Geständnisse akzeptieren würde, die durch Folter erreicht wurden.

  37. Ich kann diese Subjektivität bei Rechtsurteilen einfach nicht nachvollziehen. Wie demokratisch wäre es denn wenn wir nur den Menschen ein Grundrecht gewähren die den Bäcker ausrauben oder Ü-Eier klauen?

    Dann wärs hier ja bald wie in den USA.
    A:“Du bist Terrorist!“
    B:“Nei… nein bin ich nicht! Ich will einen Anwalt!“
    A:“Ja schadö, Terroristen haben leider keine Rechte“

  38. Solche Leute sollten alle Rechte aberkannt werden. Der gehört noch mal ordentlich verprügelt und nie wieder freigelassen.

    Das Geld sollte er auch nicht bekommen sondern das müsste er abgeben an den Eltern des Opfers.

    • Kommentare, die mit „Solche Leute sollten…“ beginnen neigen dazu den gleichen Sinn zu machen wie Sätze, die mit „Ich hab nichts gegen Ausländer, aber…“ anfangen.

  39. Rechtlich ist es denke ich vertretbar. Aber ich persönlich finde es schon schlimm, einen Mann 3000€ zuzahlen, der ein Kind umgebracht hat. Soweit ist es schon, das man sogesehen Geld kriegt, wenn man jemanden umbringt!

    • Er bekommt das geld nicht, weil er ein Kind ungebracht hat sondern, weil sich die Polizei falsch verhalten hat, hätte diese das nicht getan gäbs auch kein Geld.

    • Glaub mir: Wenn dich mal irgendwann die Polizei mitnimmt, dir irgendwas vorwirft (ganz egal ob getan oder nicht) und dich unter Androhung von Folter zum Geständnis zwingen will – dann findest du das Geld noch zu wenig.

  40. vor dem recht ist jeder gleich. auch wenn man das „unfair“ findet kann man nicht einfach sagen dass jemand der ein verbrechen, egal welches, begangen hat kein anspruch auf gleichberechtigung vor dem rechtssystem mehr hat

  41. Wow Steve, ich bin zwar sonst meist deiner Meinung, aber jetzt bin ich doch etwas entsetzt. Gerade als Politiklehrer finde ich deine Meinung wirklich sehr extrem in der Richtung.

    Natürlich muss man den Kerl nicht gut finden. Seine Taten sind nunmal extrem widerlich und verachtenswert. Aber dennoch leben wir hier immernoch in einem Rechtsstaat, dessen Gesetze und Rechte nunmal bedingungslos für jeden gelten. Entweder akzeptiert wir das (und dann sind solche Situationen nun zwangsläufig der „Preis“) oder wir befördern unsere Gesellschaft wieder ein paar Jahrhunderte zurück zu Folter- und Lynchjustiz. Und wenn man sich so manche Kommentare hier oder diverse BILD-Schlagzeilen durchliest scheinen das wohl einige sogar zu präferieren.

  42. naja was soll man dazu noch sagen?

    shit happens, sie haben das moralisch richtige getan aber in den augen der justiz ist es trotzdem unrecht. wäre ich an der stelle gewesen hätte ich genau dasselbe getan, 3000€ und mein job sind ein kleiner preis dafür das der junge noch hätte gerettet werden können -jedenfalls vom damaligen wissenstand der polizei aus.

      • Lol du schreibst am Satzanfang klein, und beschwerst dich bei anderen über deren Orthographie?

        Den Text versteht man wenn man sich einigermaßen mit dem Hintergrund auskennt, auch wenn ich zugeben muss das ich das besser hätte formulieren können.

  43. ich finde die ganze verhandlung überflüssig ,da die entschädigung die er bekommt eh für die gerichtskosten aufgeszeert werden,folter androhen würde den polizten zwar auch nciht besser machen als einen gewaltäter ,aber ich glaube der polizist hat aus angst um das kind gehandelt und sich im nachinein entschuldigt und seine bestarfung erhalten und finde das langt, ein mor wiegt schwerer als eine angedrohte aber nicht durchgeführte körperverletzung.

  44. Steve ich gebe dir vollkommen Recht!
    Das ist ein kranker Mothafuckaaa und dann sollte man dem Polizisten solchen Emotionen verzeihen; das ist auch nur ein Mensch.

  45. Richtiges Urteil.
    Dem steht nun mal eine Entschädigung zu. Die Strafe für seine Taten muss er ja weiter absitzen. Wenn die Polizei nunmal gegen geltendes Recht verstößt… ist halt so. Auch „solchen“ Leuten stehen alle Rechte zu…Rechtsstaat und so.

  46. was wäre denn die alternative, wenn die polizei folter rechtens androhen könnte?
    spätestens wenn ein unschuldiger deswegen ein falsches geständniss abgibt, sind wir bald wieder bei mittelalterlicher justiz

    in diesem speziellem einzelfall mag es moralisch richtig gewesen sein, aber das rechtswesen muss allgemein gehalten werden um ein großes spektrum an möglichkeiten abzudecken

  47. Dieses Urteil ist tatsächlich ein Schlag ins Gesicht meines Verständnisses für Gerechtigkeit. Allerdings hat das Gericht immerhin nicht wie gefordert der Forderung nach Schmerzensgeld nachgegeben, sondern sich für die Entschädigung entschieden.

    Besser machts das ganze trotzdem nicht -.-

  48. Die Klage wegen Schmerzensgeld wurde abgewiesen und es gibt lediglich eine Entschädigung. Die halte ich für korrekt, da wir nun einmal ein Rechtsstatt sind und auch hoffentlich immer bleiben.

  49. Da wissen wir ja, wo wir stehen, wenn Kinderschänder jetzt schon fürs Vergewaltigen und Töten von Kindern ein staatliches Gehalt beziehen. Ist echt super und passt zum Gesamtbild – im Internet treten sie einen Skandal los, weil es angeblich überall so viel Kinderpornographie gibt.
    Wer sowas im echten Leben macht und wirklich Kindern Gewalt antut, wird noch dafür belohnt.

    Kann auch nicht verstehen, wie hier alle auf den Menschenrechten bestehen und was von fairness reden. Klar, bin ich auch für, aber mal kurz zum drüber nachdenken: wenn dir jemand sagt, das er dein Kind hat, es wahrscheinlich grad irgendwo liegt und qualvoll verblutet, dann ist es einfach nur natürlich dem Drecksack die Eier abzuschneiden. Ich würde es tun, für mich wäre der Typ dann wirklich nur noch Dreck ohne jegliches Menschenrecht.
    Was für ne kranke scheiße – sorry, aber ist ja wohl so.

    • Es ist aber auch ein Unterschied, ob du, als Privatperson, Betroffener und Vater so handelt. Verständlich, würd ich vielleicht nicht anders machen, in dem Bewusstsein, dass ich später dafür zurecht die Konsequenzen tragen muss. Aber der Staat und seine Organe dürfen so eben nicht handeln.

    • Gut zu Wissen was du von Menschenrechten hältst.
      Und das hat mir „fairness“ überhaupt nichts zu tun. Folter, auch die Androhung von Folter, sind aus gutem Grund verboten.
      Wenn man einmal damit anfängt macht man es weiter. Da geht bei solchen Menschen los und endet dann bei dann irgendwann bei Verdächtigen die auch Unschuldig sein können. Sobald man anfängt gleiches mit gleichem zu vergelten und Menschen ihre Rechte aberkennt kann man denn Rechtsstaat auch gleich aufheben und jeder darf dann Selbstjustiz üben, dann brauchen wir auch keine teuren Verhandlungen und Gefängnisse mehr, wenn jeder gleich den Übeltäter zu Foltern kann oder anderweitig Bestrafen kann ist ja alles in Butter. Das man sich damit auf die gleiche abartige Ebene wie der Täter stellt kann man dann ja großzügig übersehen, man ist ja im Recht.
      Kannst dich ja mal mit anderen Ländern in denen es gang und gebe ist Folter u.ä. als Mittel der Justiz anzuwenden auseinander setzen und dann nochmal drüber nachdenken was du eigentlich redest.

    • meinst du kinderpornos werden aus luft gemacht? auch diese videos sind „in echt“ passiert.

      wir sind nunmal ein rechtsstaat. jeder mensch hat seine rechte, auch mörder und vergewaltiger. wärst du in der situation würdest du nichts anderes erwarten

      • Dann sei mir die Frage an dich erlaubt, warum jemand der ein Bild von so etwas im Internet verbreitet, direkt auf das härteste verfolgt und für 10 Jahre eingesperrt wird, während derjenige, der auf dem Bild zu sehen ist und das Verbrechen begangen hat, noch Mitleid, Würde und Respekt einfordert. Nicht dreist genug, das er nachdem er einem Kind alle Rechte zu existieren abgesprochen hat, nein, der wird dafür auch noch bezahlt und lässt sich von der Presse feiern. Zuletzt schreibt er noch n Buch drüber, das zum Bestseller wird! Klasse – Wenn ihr sowas toll findet, ist euch nicht mehr zu helfen.

        Ich hab meine Meinung, ihr eure.

  50. Ich denke nicht, dass man dem Richter etwas vorwerfen kann. Er ist verpflichtet, der Gesetzeslage zu folgen. Natürlich ist es schwierig, darin in diesem speziellen Fall eine Gerechtigkeit zu sehen, denn schließlich hatte der Polizist nur das Wohlergehen des Kindes im Kopf. Und doch muss, wenn die Rechtslage so ist, dieser auch Genüge getan werden, moralische Zweifel hin oder her.

  51. zuerst dachte ich genauso, aber tatsache ist doch wohl, dass die polizisten unrecht gehandelt haben, klar sollten sie bestraft werden (hier geht es zwar eher um das land hessen, aber die polizisten wurden meines wissens auch verurteilt). auf deine art der argumentation kann man auch jegliche folter in guantanamo rechtfertigen, sicherlich haben die amis dadurch die ein- oder andere information mehr erlangt, und eventuell auch das ein- oder andere menschenleben gerettet: effizient, aber nicht rechtens.

    herr gäfken hätte sicherlich auch verdient, dass entsprechende polizisten eine äußerst schmerzhafte kastration (o.ä) bei ihm vornehmen, aber auch das ist gegen das gesetz, auch wenn es vielleicht fairer wirkt.

  52. Jaaaaaaaa…
    man sollte das nicht auf die emotionale Schiene schieben…Ok, er hat ein unschuldiges Kind entführt und getötet und es muss für die Elter der blanke Hohn sein, dass der „Typ“ jetzt auch noch entschädigung bekommt…Aber sehen wir das mal von der objektiven Seite: Das ist auch ein Mensch mit Grundrechtet und wo kommen wir den bitte hin wenn Polizisten sich über das Gesetz stellen und die Grundrechte mit Füßen tretten… das ist keine Verteildigung für Magnus Gäfgen und seine Tat, aber es gibt nun mal eine Verfassung.

    Es wäre doch schlimm wenn wir in einer Gesellschaft leben würden in der man Menschen ihrer Grundrechte beraubt und sie dann womöglich nur auf Verdacht ihrgendwo auf einer Insel einsperrt…

    Auch Perverse, Mörder, Diebe und andere Verbrecher haben die in Art 1 erwähnte Menschenwürde zu dereb schutz sich der Staatverpflichtet hat.

  53. In unserem Rechtssystem wird keiner Vorverurteilt.

    Jeder Mensch hat die gleichen Rechte.

    Also ist es genau richtig verlaufen.

    Alles andere ist das höchstens das Rechtssystem der Bild Zeitung

  54. Wenn es wirklich eine „schwerwiegende Rechtsverletzung“ war, kann man den Richter nicht dafür verurteilen, so entschieden zu haben…
    Und die Rechtsgrundlage, die solche Folterandrohungen verbietet ist sicher auch nicht grundsätzlich falsch. Vielmehr sollte erwähnt werden, dass bestimmte Umstände (zb. Die Lage der Eltern) dazu geführt haben, dass die gefordete Summe von 10.000€ vom Gericht auf 3.000€ gesenkt wurde.
    So wie man sich in die Lage der Eltern reinversetzen muss, muss man sich auch in die Lage der Richter reinversetzen und ich gehe einfach mal davon aus, dass auch sie nicht besonders glücklich sind einem Kindesmörder 3000€ Schmerzensgeld bewilligt zu haben.

  55. Tja der Deutsche Rechtsstaat. Was will man dazu noch sagen, da fehlen einem die Worte. Obwohl dieser Penner nicht wierklich was bekommen wird weil er noch 71.000 Euro für Verfahren zahlen muss gehört dieser Typ an die Wand.

      • Hatt der Typ noch ein Recht auf Leben obwohl er eins genommen hatt ? Und obendrauf noch mehrere Menschen (Familie,Freunde) leid zugefügt hatt ? Leute die sowas machen sind nicht ganz Reif, können nicht klar denken und haben in der Gesellschaft absolut GARNIX zu suchen ! Und bevor dieser Typ ins Gefängnis kommt und Fressen für Lau bekommt und wir Steuerzahler für so einen Gehirntoten bezahlen sollte man sowas kurz und MIT schwerzen erledigen! Punkt. Das ist meine meinung Okay ?

        • Gutes Beispiel. Du redest extremen undurchdachten Müll, der von starker Unreife zeugt. Gehe ich deswegen hin und spreche dir das Recht ab, Teil der Gesellschaft zu sein? Du hast, wie jeder andere auch, das Recht auf deine eigene Meinung, wie fehlgeleitet auch immer.
          Ja, er hat ein Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit.

  56. natürlich hat man (ich!) kein Verständnis für so etwas.
    Es ist einem Polizeibeamten in Deutschland aber nunmal nicht erlaubt Gewalt, Folter etc. anzuwenden oder anzudrohen und das ist verdammt gut so! Das Urteil ist Rechtens auch wenn es absurd ist.

    Leider musst du so schwer es Fällt damit Leben das nicht alles nach Gefühl oder deinem Bedarf geregelt werden kann und wir unbedingt dafür einstehen müssen das die Grund- und Menschenrechte gewahrt werden. Ein weiteres Beispiel wäre der „Internetperso“ in der Form in der du ihn gerne hättest.

    Der Mörder (und/oder dessen Anwalt)möchte dadurch zudem auch provozieren und sich profilieren.
    Da die Androhung der Gewalt nunmal verboten ist und in diesem Fall auch unwiderleglich nachweisbar, ist es irgendwie auch ein „gutes“ Urteil. So ist die Sache schnell vom Tisch und bietet ihm keine weitere unnötige Plattform.

  57. Ich weiß bin mir bei deinem letzten Satz nicht sicher ob ich laut loslachen oder mir ne Vodoopuppe in Form des Richters besorgen soll ..

  58. Woahhh Steve …
    Das ist allerbilligste Bildrhetorik und von der sollte man Abstand nehmen.

    Das Urteil ist indes sehr gut nachvollziehbar, zumindest für alle die immernoch wissen das wir in einem Rechtsstaat leben in dem sich auch die Exekutive an geltendes Recht, vorallem das Grundrecht, zu halten hat.

    Dies wurde in diesem Fall nun einmal verletzt und von daher ist es richtig das der Richter dies anerkennt und ahndet.
    Viele Leute werden nun natürlich wieder aufschreien und die langsam ätzende „Täterrecht vor Opferrecht“ Diskussion wird wieder entflammen, nun ist es aber so das jeder Mensch die gleichen Rechte besitzt, auch und gerade Straftäter, und diese sind zu schützen. Punkt.

    • Ich muss dir da zustimmen.
      Wäre es in einem unabhängigen, anderen Fall um eine andere Grundrechtsverletzung gegangen, und diese NICHT stattgegeben worden, wäre sicherlich aufgeschrien worden. (ist das Deutsch? oO)
      Klar hat der Täter seine Strafe verident, aber man kann das Urteil schon verstehen, denn eine Rechtsverletzung bleibt eine Rechtsverletzung, und diese wiederum muss bestraft werden.
      Das besagt übrigens auch das Rechtsstaatsprinzip.

      So far,
      Telu

    • „Das Urteil ist indes sehr gut nachvollziehbar, zumindest für alle die immernoch wissen das wir in einem Rechtsstaat leben in dem sich auch die Exekutive an geltendes Recht, vorallem das Grundrecht, zu halten hat.“

      hahahahaha, made my fuckin day 😀

  59. Deinem Text entnehme ich also das du die Androhung von Folter billigst wenn es für eine gute Sache ist.
    Der Zweck heiligt die Mittel?

    Ich habe auch kein Mitleid mit ihm. Er ist und bleibt ein Mörder. Damit erlischen aber nicht seine Rechte. Was die Ermittler getan haben war Rechtwiedrig und wird folgerichtig auch geahndet.

    Ich kann die ganze aufregung nicht verstehen. Er wird ja nicht frei gesprochen. 3000 Euro sind nichts wert wenn man nicht darüber verfügen kann weil man im Gefängnis sitzt. Und dem Rechtstaat wurde auch genüge getan.

  60. Bullshit. Jeder hat die gleichen Rechte und Pflichten, auch Mörder und Kinderschänder, wir leben hier immerhin noch in einem Rechtsstaat (zumindest will ich das glauben..).

    • Lebenslang ist, wenn ich micht nicht irre in Deutschland nicht „Lebenslang“. 15 Jahre oder so. Zumal er ein Teil der Prozess kosten zahlen muss.

  61. Sorry, Steve, aber wenn einem Verdächtigen während eines Verhöres mit Folter gedroht wird, dann ist es absolut in Ordnung wenn der Verhörte (in diesem Fall ist er ja dann sogar ein Opfer, obwohl er selbstredend im anderen Fall ein Mörder bleibt) auf Schmerzensgeld klagt.

    Nach deinem Empfinden sollten also Körperverletzungsdelikte die innerhalb eines Gefängnisses stattfinden auch nicht untersucht werden? Immerhin, die Inhaftierten sind ja Kriminelle, die haben kein Recht den deutschen Rechts- und Justizapperat in eigener Sache zu „Verwenden“…

    Tut mir leid, aber ich kann deine Haltung nicht im Geringsten nahvollziehen.

  62. Leider ist das Urteil der Preis, den wir für unseren Rechtsstaat zahlen müssen.
    Vor dem Gesetz hat jeder das Recht auf Gleichbehandlung, was leider auch solche Bastarde betrifft, so sehr man ihnen das selbe Leid wünscht, welches sie anderen zugefügt haben.

  63. Ich sehe kein Problem an diesem Urteil. Du solltest bedenken, dass dieses Urteil sich nicht gegen die Polizeibeamten richtet, welche gedroht haben, sondern lediglich den Bedrohten entschädigt. Den besagten Polizeibeamten ist nichts passiert, habe ich gerade noch einmal nachgeguckt, da nunmal jeder die Situation nachvollziehen kann (bzw. viele das Handeln auch für richtig halten). Das Land Hessen (nicht die Beamten) zahlen also eine Entschädigung, da schlicht und ergreifend dieses Recht gilt.
    Und Folter wie auch die Drohung selbiger ist verboten und das Recht gilt für alle, auch Verbrecher.

  64. Man darf hier nicht den Fehler und die Sache emotional beurteilen (fällt schwer, ich weiß). Allerdings ist Folter respektive Folterandrohung absolut verboten.
    Jeder Mensch steht unter dem Schutz der Menschenwürde und Gäfgen wurde diese durch die Androhung von Folter abgesprochen. Es wäre der Anfang vom Ende des Rechtsstaates, wenn dies zur Regeln werden sollte.

    Für sein Verbrechen hat er die gerechte Strafe erhalten, die 3000€ Entschädigung sind vielmehr ein Triumph des Rechtsstaates. So wird unterstrichen, dass seine Grundfesten nicht ins Wanken gebracht werden.

    Rational zu denken ist hierbei nichts Negatives und zeugt auch nicht von Empathie für so einen Kindesmörder.

    • Trifft so ziemlich was ich gerade schreiben wollte.

      Gerade dein letzter Satz ist unglaublich gut, aber für viele wohl schwer zu akzeptieren.

      In der Nachricht geht es nämlich einzig und allein um das Schüren von Emotionen, also Unterhaltung. Als Information hat das ganze mMn nämlich 0 Informationswert.

    • This. Vllt. nicht ne billige gmx Quelle nehmen die nur darauf einhaut dass ja ein böser Vergewaltiger Geld bekommen hat?

  65. Naja jeder andere hätte genauso Entschädigung einklagen dürfen. Wo ziehst du da die Grenze, dass besonders fiese Straftäter plötzlich keine Menschenrechte mehr haben sollten?

  66. Man muss aber auch sagen das Deutschland ein Land der Vorschriften ist. Und moralisch gesehen ist es für Leute nicht in Ordnung unter Androhung von Schmerzen aussagen zu müssen.
    Wenn man einen Unschuldigen hat dem das passiert hat der eben genau das selbe Recht auf Entschädigung. Der einzige Unterschied hier ist: Es ist kein Unschuldiger. Er hat immer noch die gleichen Rechte wie zuvor.

    „Gleichberechtigung“ ist halt auch nicht immer so angenehm wie man sich es vorstellt. Gibt zu allem Sonnen- und Schattenseiten.

    -Stefferty

  67. unglaublich…

    kann sowas nicht verstehen. Damit verliert die deutsche Justiz doch jegliches Vertrauen des normalen Volkes..

    ein verurteiler Entführer und Mörder eines Kleinkindes wird dafür entschädigt das ein Polizeibeamter ihn Gewalt „androht“ ?? herr gott nochmal… die hätten den Jungen damit vllt retten können.. aber nein, der Täter ha ja auch Rechte..

    Glaub der damalige Polizeichef (der Vorgesetze in diesen Bericht) wurde auch aus dem Dienst wegen dieser Aktion entlassen oder ?

    Also das ist Armutszeugnis für die Justiz… Was woll die Eltern des Jungen dazu sagen ?.

    mfg

  68. Ist nun einmal Gesetz. Nur die Höhe finde ich irgendwie komisch. 3000 Euro für eine Drohung und Opfer von Ärtzefehlern bekommen oft weniger.

  69. Tja, auch Verbrecher haben Rechte. Menschenrecht sind unumstößlich, und das ist auch gut so. Natürlich mag das Urteil ungerecht erscheinen, aber sonst wäre der Androhung von Folter Tür und Tor geöffnet, und bis zur tatsächlichen Folter ist es dann nur noch ein kleiner Schritt. Nur weil ein Mensch grausame Dinge getan hat, müssen wir uns nicht auf ein ähnliches Niveau begeben.

  70. Naja ich seh das etwas anders…
    Wenn du wegen irgendetwas im Gefängnis wärst Steve und man droht dir mit unvorstellbaren Schmerzen ist das doch auch unmenschlich.
    Natürlich ist das nicht zu vergleichen und das was dieser typ getan hat ist extrem Schlimm aber warum sollte er deswegen nicht mehr menschlich behandelt werden? Er is auch nur n Mensch. Ein abscheulicher, grausamer aus meiner Sicht, aber trotzdem noch ein Mensch und die Polizei hat nicht das Recht einem Menschen unvorstellbaren Schmerzen anzudrohen… finde ich zumindest.

  71. Das ist das Bittere: Rein rechtlich ist es wohl richtig, dass der entschädigt wird. Gerecht ist es meiner Meinung nach dennoch kein Stück, aber da wird weniger der Richter als mehr der Gesetzestext verantwortlich sein. Und solange das so bleibt wie bisher, kriegen auch solche Schweine noch solche Erfolge und die damit verbundene Aufmerksamkeit.

    Was wir bräuchten, wäre wohl eine Reform der Rechtssprechung in mehreren Bereichen.

    • Eine Reform der „Rechtsprechung“ (ohne zweites „S“ … es heißt auch nicht PuffSmutter) in diesem Bereich wäre fatal und würde z.B. einem Guantanamo oder einem „dritten Reich“ Tür und Tor öffnen!

      • Ich sags immer wieder: „Rechtsstaat“ bedeutet nicht, dass alles durch Gesetze geregelt ist. Rechtsstaat bedeutet Gewaltenteilung, Bindung an Gesetze, Rückwirkungsverbot, Menschenrechte, etc.

        Informiert euch bitte über die Begriffe, mit denen ihr umherwerft!

  72. Krasse Sache…das war wohl die Jack Bauer Methode von dem Polizisten! Gut so eigentlich! Heißt das, dass der Täter komplett Straffrei ist oder nur Gefängnis +3k €?

    • Sowas aber auch. Jack Bauer bei der deutschen Polizei undenkbar? Herrgott, wie sollen wir all die Terroristen fangen?!? Wir brauchen doch noch mehr Nackscanner und Haus-/Rechnerdurchsuchungen!! -.-

      (Nur für die komplett Merkbefreiten: Das ist Ironie!)

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here