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Jeder, der illegale Streaming-Portale im Internet aufruft, kann sich damit strafbar machen. Dies hat ein Leipziger Richter nun bei der Verurteilung eines Mitglieds der Kerntruppe der Betreiber von kino.to festgestellt. Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Diese Auffassung vertritt Amtsrichter Mathias Winderlich bei der Verurteilung eines Mitglieds der kino.to-Kerngruppe in Leipzig. […] Der frühere Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to war vom Amtsgericht Leipzig vergangene Woche zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen den 47-Jährigen der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to. Richter Winderlich sagte in der Urteilsbegründung, es müsse mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass Urheberrechtsverletzungen nicht geduldet würden.

Das ist doch mal eine Ansage! Wobei ich ehrlich gesagt nicht denke, dass sich durch dieses Urteil irgendwas ändern wird…

Danke an Moritz für den Link!

Quelle: Sueddeutsche.de


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100 KOMMENTARE

  1. Fair ist ein gutes Stichwort: Ich finde die Strafe im Verhältnis zu anderen Tatbeständen VÖLLIG überzogen. Wenn ich sehe, dass Menschen bei aus meiner persönlichen Sicht weitaus schlimmeren Taten wie Körperverletzung und Raub mit Bewährungsstrafen oder Sozialstunden davonkommen, dann empfinde ich das Strafmaß als unfair. Damit sage ich nicht, dass jemand, der sich am (geistigen oder sonstigem) Eigentum anderer vergeht nicht auch eine Strafe verdienen würde. Ins besondere, wenn derjenige damit selbst Geld erwirtschaftet (nicht verdient) hat. Aber dann ein Exempel an einer Einzelperson zu statuieren halte ich für höchst Fragwürdig. Hätte mir ein Richter in seiner Urteilsbegründung auch noch so unverschämt unverblümt gesagt, dass er mit dem Urteil was er über MEINEN EINZELFALL spricht deutlich machen will, dass Urheberrechtsverletzungen IM ALLGEMEINEN nicht toleriert würden, wüder ich meine gesamte Haftzeit darauf verschwenden, eine Möglichkeit zu finden, diesem Herrn selbst mal rechtliche Scherereien zu bereiten.

  2. Wie will man beweisen das man einen Film geguckt hat? Es werden nur temporäre Datein erstellt. Aber ein beweiss ist das trotzdemnicht da sowas auch über Javascript vom Client gemacht werden kann ohne das es ein Benutzer mitkriegt. Wie will man das beweisen

  3. Ob das ANSCHAUEN nun illegal ist, oder nicht, sollte doch eigentlich egal sein. Tatsache ist, dass ein Gut unentgeldlich konsumiert wird, welches eigentlich dafür gedacht ist, gegen Gebühr angesehen (Kino/Stream) oder gekauft (DVD/BluRay/Download) zu werden.

    Man „nutzt“ ein Produkt, an welchem viele Menschen hart gearbeitet haben und für dessen Entstehung viel Geld ausgegeben wurde. Allein diese Tatsache sollte schon reichen um einem klardenkenden Menschen ersichtlich zu machen, warum diese fraglichen Stream-Angebote gemieden werden sollten.

    Das gute alte Beispiel: Stellt euch vor ihr arbeitet einen Monat lang täglich 8 bis 9 Stunden und am Ende bekommt ihr nichts dafür, weil eure Kunden ihre Rechnungen nicht zahlen – sie wollten euren Service schließlich nur „ausprobieren“; außerdem hättet ihr genug Geld und wärt nur gierig. Fändet ihr das fair?

    • Fair, also wer hier von Fair redet, sollte das Geld was er zu viel hat mal den armen menschen dieser Welt geben, den hungernden Kindern und den ganzen anderen für die es keine Gerechtigkeit=Fairness gibt!

    • Ich habe mir dort Filme angesehen die ich bereits gekauft habe. Warum ist das strafbar?

      PS: Willkommen im realen Geschaeftsleben. Denn absehen von der Film- und Musikindustrie schert man sich in DT nahezu einen Scheissdreck um betrogene Geschaeftspartner.

    • @ Arnold,

      erzähl mir nicht dass der Künstler in finanzielle Nöten kommt, wenn ich mir einen Stream anschaue. Die Filmindustrie und Filmlobby sackt die meiste Kohle von Kinobesuchen/DVD Verkäufen ein. Außerdem was ist daran falsch, wenn ich mir eine Serie im Stream anschaue die bereits auf einem privaten Sender ausgestrahlt wurde? Ich komme so oder so kostenlos an das Angebot. Private Sender finanzieren sich bekannterweise nicht durch GEZ Gebühren…

      P.S.: The Avenger hat am Wochenende nach Kinostart die meisten Einkünfte überhaupt generiert, also erzähl mir nicht, dass Streams auch nur irgendeine schädliche Wirkung haben…

  4. Lächerliches Urteil, lächerliche Rechtssprechung hierzulande im Allgemeinen. Man darf sich halt nix vormachen, die Gesundheit oder das Leben eines Menschen sind net so wichtig wie der schnöde Mammon.

  5. wundert sich eigentlich niemand dass die verknackung eines Betreibers = _veröffentlichung_ von urheberrechtlich geschütztem material begründet wird mit dem _konsum_ von besagtem Material?
    Ich bin der Ansicht dass das zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe sind, das Urteil so schön und gut, aber für den Besucher von kino.to noch überhaupt keine Aussage trifft.

  6. ich bin kein großer stream gucker und hab was das angeht auch wenig ahnung daher die frage: ist musik hören auf youtube damit auch illegal???

  7. Mal abgesehen on man es gut findet oder nicht, welches geltendes Recht wurde angewandt ?

    Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:
    „… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
    Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.
    Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
    1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
    § 1 (aufgehoben)…“
    „…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
    Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“
    Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
    Richtig!
    Der Geltungsbereich.
    In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
    Ist das ein wichtiger Umstand?
    Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
    „…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
    Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
    „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
    (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
    „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“

    Welches Gesetz gilt dann nun?
    Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

    Sry für die Wall of Text.

    • Das BVerwG kann keine Gesetze für nichtig erklären; das obliegt dem BVerfG… Ich würd mal die Entscheidung auch mal lesen, da gehts um eine Baumschutzsatzung… wenn man keinen Plan hat, einfach mal… ne, Rest weißte selber.

  8. Ich bin Schweizer. In der Schweiz ist das herunterladen von Musik und Filmen legal und das nicht als ‚Grauzone‘. Ob sich der Richter aus Deutschland darüber in klaren ist, dass ihr dann wohl Youtube usw. sperren müsst? Ich hoffe nur, dass der Richter für seine pornografischen Inhalte bezahlt. Die sind ja auch geschützt, nicht wahr.

  9. Das lustige ist ja das Raupkopierer laut Statistik die Leute sind die meisten Geld für Medien ausgeben(CDs,DVDs…..)Komischerweise sehe ich solche Artikel fast nirgends immer wird nur draufgehauen als nachgedacht.

    P.S:Da wo ich meine Streams schauen die haben immer HD quali also das Argument das Streams ne schlechte quali haben ist einfach nur lächerlich und unhaltbar ausser natürlich nur bei Blockbustern dauerd dann aber meist auch nur Woche bis die auf HD da sind und 10€ für nen Kinobesuch ist mir einfach zu teuer und das sehe ich nicht ein.

    • Ahm die Statistik habe ich gesehen, glaube ich. War dir gleiche, in der zu lesen war, dass Einbrecher 80% mehr Geld für Brecheisen ausgeben als der Durchschnitt….

      Woher kommt diese bescheuerte Mentalität eigentlich, dass ich mich über Gesetze oder Anstand jederzeit hinwegsetzen kann mit einem „das sehe ich nicht ein“?

      • Tu mir einfach einen Gefallen und halt deinen Mund wenn du keine Ahnung hast…Was hat das mit Anstand und/oder Gesetz zu tun wenn ich sage ich sehe es nicht ein für 90min. FIlm 10€ zu bezahlen???Wenn du ne andere Auffasung von Anstand hast tut es mir LEid aber an deinem Beitrag den du gelesen hast brauchst du dich denke mal nicht damit schmücken Anstant zu besitzten.Aber nochmal für dich zum mitschreiben…diese genannte Statistik hast ausgesagt das der größteil von Raupkopier Leute sind die sich die sachen nur zum testen aus dem Netz laden und sich dann früher oder später die orginale zu besorgen.Ich selbst mache das nähmlich auch so vor allem bei Spielen das ich sie erstmal testen und sie mir dann im Laden zu kaufen..aber solche Argumente gehen ja an solchen Mensch wie dir vorbei..arm sowas…in diesem Sinne.

        • Hallo Daxter.
          Erst einmal möchte ich dich bitten weniger persönlich zu werden, meines Wissens kennen wir uns nicht. Aber egal, dann lass es dir nochmal von „einem Menschen wie mir“ näherbringen: Es spricht absolut nichts dagegen wenn man es nicht einsieht, 10€ oder mehr für einen Film im Kino zu bezahlen. Wenn man etwas als seinen Preis nicht Wert erachtet, dann steht es jedem frei es nicht zu kaufen. Es dann aber illegal zu klauen ist falsch. Ja. Klauen. Nicht rausreden jetzt, „ich nehme keinen was weg“ zählt nicht, tust du nämlich wohl. Zudem solltest du dir vielleicht ein paar Gedanken zu der „Statistik“ machen, ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen, hat was mit überschneidenden Interessen zu tun.
          Das „Argument“, man teste ja nur und kaufe dann das Original bei Gefallen ist ebenso abgedroschen wie die validen, aber nicht weniger abgedroschenen, Antworten darauf (Autos und so…). Den Rest deiner Post verstehe ich nicht ganz, glaube aber den allgemeinen Tenor verstanden zu haben, korrigiere mich, wenn ich daneben liege: „Ich darf mir nehmen, was ich will, weil es mir zusteht, ist die Schuld der Anbieter, wenn sie Sachen zu teuer verkaufen.“ Dann sag mal schön Danke, dass der dumme Demiurg überteuerten Müll kauft und für dich mitfinanziert, damit du dir auch weiterhin den Gang zum Kino sparen kannst.

          • OMG du und dein Nachfolger haben echt kein Wort von dem verstanden was euer Vorgaenger geschrieben hat ^^.

        • „Was hat das mit Anstand und/oder Gesetz zu tun wenn ich sage ich sehe es nicht ein für 90min. FIlm 10€ zu bezahlen???“
          – Nichts, aber das gibt dir nicht das Recht, dir sowas illegal zu beschaffen. Ich hab auch keine Lust 1,50€ pro Liter Benzin zu zahlen – darf ich es dann also stehlen?

          „Das lustige ist ja das Raupkopierer laut Statistik die Leute sind die meisten Geld für Medien ausgeben.“
          – Tolle Statistik. Die Frage ist nur, wie man „Raubkopierer“ definiert. Wenn man bereits als Raubkopierer gilt, wenn man sich mal einen geschützten Song bei YouTube anhört, dann kann ich mir dieses Ergebnis durchaus vorstellen. In der Regel ist es doch aber so, dass jemand bspw. Filme und Musik „kostenlos“ im Netz konsumiert, dafür aber Spiele legal ersteht.

          Du glaubst doch wohl selbst nicht, dass sich die MEHRHEIT der Leute, die sich ihren Kram im Netz besorgen, diese nachträglich kaufen. Dazu gehört nämlich eine gewisse Portion Vernunft, Gerechtigkeitssinn, Klugheit und Gewissen – alles Dinge, die beim typischen Raubkopierer sicher nicht vorhanden sind.

          „Ich selbst mache das nähmlich auch so vor allem bei Spielen das ich sie erstmal testen und sie mir dann im Laden zu kaufen…“
          – Spiel ’ne Demo, schau dir Gameplay-Videos an oder lies Testberichte. Es gibt keinen Grund, die Spiele erstmal „temporär“ stehlen zu müssen.

          „das der größteil von Raupkopier Leute sind die sich die sachen nur zum testen aus dem Netz laden und sich dann früher oder später die orginale zu besorgen.“
          – Bei Musik mag das sogar auf einen gewissen Teil zutreffen, aber ganz sicher nicht bei Spielen, Filmen und Serien.

          • Ziemlich naiv deine Ansichten. Laut deiner Aussage müssten alle Konzerte, Opern und Kinos leer sein. Die meisten Leute die sich einen Stream ansehen würden den Film alternativ wahrscheinlich garnicht sehen oder warten bis er in die Kinos kommt. Vom Testen bevor er in die Kinos kommt halte ich aber auch nicht viel, dann ist für mich der halbe Spaß im Kino ja schon dahin. Aber glaubst du ernsthaft dass sich ein Kinobesucher der es sich leisten kann wirklich auf schlecht mitgeschnittene Raubkopien einlässt?

            Im übrigen ist der Artikel nicht korrekt, da es sich zum genannten Zeitpunkt nur um eine persönliche Einschätzung des Richters handelte soweit ich das mitbekomen hatte.

  10. Wow, das Thema sorgt echt für Diskussion.
    Ist doch eh Schmarn. Die Justiz hat ja nichtmal die Mittel und die Lust, noch gegen kinox.to vorzugehen, da wird sie wohl nicht die Massen an Streamschauern überprüfen und strafrechtlich verfolgen.

    Ansonsten: Hide your ass!

  11. Ein Urteil durch ein Amtsgericht hat noch garnichts zu sagen, so lange der BGH bzw BGHsT dazu noch nichts gesagt hat ist es noch lange nicht rechtsverbindlich 😉

    • Auch was der BGH entscheidet ist nicht „rechtsverbindlich“; der ist ja nicht das BVerfG. Und der „BGHSt“ ist kein eigenes Gericht. Learn2Jura, Digger.

  12. Filme schauen ist auch illegal! das Kurzzeitgedächtnis speichert fast alle Teile des Films für einige Sekunden, vom Langzeitgedächtnis gar nicht zu sprechen…

    Auf dem Youtube-Profil Semper Cansio gibt es ein gleichnamiges Video, das sehr anschaulich erklärt warum jedanfalls das Angucken nicht illegal ist.

    • Naja er war ja nicht beleidigend oder so.. Nur eine andere (wie ich finde sehr traurige und verdrehte) Ansicht unseres Systems.. Der arme Kerl tut mir irgendwie leid..

      • Und selbst wenn es keine Ironie war, was wäre denn an dieser ansicht so sonderlich verkehrt?
        Dass wir eigentlich in keiner Demokratie leben sollte allen klar sein. Ausser bei den Wahlen (bei denen meiner Meinung nach auch nicht alles mit rechten Dingen zugeht) hast du als Bürger absolut kein Mitbestimmungsrecht und die Politiker machen was sie wollen. Und dass wir normalen Bürger ausgenommen werden wie ne Weihnachtsgans ist auch richtig (so mit reich immer reicher und arm immer ärmer). Also frag ich mich wie verdreht DEINE Sicht von diesem unsrem „ach so tollen“ system eigentlich ist.

    • Nein. Animes aus Japan sind dort gratis im FreeTv erhältlich. Solange es sie nicht auf deutsch gibt sind sie im großen und ganzen erlaubt.

        • deutsche subs kann man nie ohne schlechtes Gewissen schauen, zumindest wär mir noch keine Gruppe untergekommen die qualitativ und zeitlich mit den englischen vergleichbar wäre…

      • So ein Schmarn, dann wär auch alles was hier im free TV lief/läuft im „großen und ganzen erlaubt“ oder US- Serien die dort im free TV laufen usw. bei Animes kräht nur kein Hahn nach bis sie dann im deutsch sprachigen Raum lizensiert sind. Ansich ist es aber genauso wenig erlaubt wie alles andere..

    • Es ist genauso illegal wie amerikanische oder deutsche Serien als Stream zu gucken. Nur weil es die japanischen Firmen noch nicht interessiert bedeutet es nicht, dass es erlaubt ist (die Betonung liegt hier auf noch).

    • Fansubs sind ne Grauzone. Die Gruppen Subben nur Serien/Filme, für die es in Deutschland (evtl auch Deutschsprachigen Raum) keine Lizenznehmer gibt. Sobald es einen solchen gibt werden die Projekte gedropped und bereits veröffentlichte Files nicht weiter angeboten.

      So lief es zumindest bei der Gruppe, die ich eine Zeitlang supportet hab und wirds wohl auch bei den meisten Gruppen laufen

      • Immer dieser Blödsinn mit den Grauzonen. Nur weil es keinen Rechteinhaber in Deutschland gibt bedeutet das nicht, dass die ausländischen Firmen nicht ihre Rechte durchsetzen können.

  13. eben nicht, die Betreiber von Kino.to haben Geld mit ihren Urheberrechtsverletzungen verdient – das ach so arme Opfer sieht anders aus.

    Ganz davon abgesehen, dass wir in Deutschland kein Case law haben und die ENtscheidung von einem kleinen Richter irgendwo am Arsch der Welt für den Rest von Deutschland nicht bindend sein kann, ist die Bestrafung angemessen

  14. Also in einem Stimme ich dir zu, es wird sich nichts ändern. Ich nutze weder Kino.to noch andere Streamingdienste, aber die Aussage das es eine rechtsverletzende Verbreitung stattfindet stimmt einfach nicht, es wird vervielfältigt, das ist richtig. aber man shared es ja nicht so wie bei peer2peer zum bsp. deswegen ist es fraglich ob dieses urteil soviel aussagekraft hat

  15. Ich würde den Kommentar, kein Teil des Urteils, zwar unterstützen, wenn man Alternativen hätte!
    Ich für meinen Teil schau mir zur Zeit diverse Serien an (Cheers, Überflieger…), die seit Ewigkeiten nicht mehr im deutschen TV gezeigt werden.
    Gäbe es einen legalen Hoster, wäre ich durchaus bereit, sagen wir im Bereich von 5 Euro, denn es geht mir ja nicht um die neuesten Serien,
    einen Monatsbeitrag zu leisten.
    Einziger mir in Deutschland/ deutsch sprachig bekannter Anbieter ist Maxdome.
    Das Angebot von Maxdome ist, gelinde gesagt, erbärmlich!
    Zum einen beschränkt sich die Auswahl auf Filme und Serien die im Pro7SAT1 Konzern zur Zeit in Dauerschleife wiederholt werden oder kein Mensch sehen will, zum anderen wollen die für dieses magere Angebot auch einen relativen Haufen Geld!
    Mal im Ernst, für Shows wie Danke Anke und Genial Daneben (was ich durchaus gut fand)Werbung UND Cash?! Gehts noch?!

    Außerdem stellt sich mir die Frage, wie wollten Richter begründen, dass man bewusst illegal gehandelt hat, wenn man über einen Premiumaccount bei den Anbietern von Kinox.to und anderen verfügt und da man Geld bezahlt, durchaus davon ausgehen kann dass man legal handelt? Ich glaube nicht, dass hier „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ greift.

  16. Also bei uns in Bayern darf man sogar seine Doktorarbeit abschreiben und muss nur „ein bisschen“ Geldstrafe zahlen, ich mach mir da wegen Streaming wenig Sorgen 🙂

  17. Hmm … Wieso hab ich gerad gelesen „Stevinho ist illegal“ :D?
    Naja Anfürsich würd ich sagen bleibt das immer ein Thema… einen endgültigen Entschluss wirds so nicht geben , vll wenn IPv6 kommt davor denke ich nicht

  18. Müssten dann, um der Gerechtigkeit genüge zu tun, nicht auch die vielen Millionen täglichen Nutzer von kino.to in den Knast? Haben unsere Gefängnisse überhaupt ein solches Auffassungsvermögen?
    Ich sehe einen Boom in der Strafvollzugs-Industrie!

  19. nicht das ich streamingdienst nutze (die quali ist in der regel einfach nur schlecht) aber meines wissens ist die ausage…

    Jeder, der illegale Streaming-Portale im Internet aufruft, kann sich damit strafbar machen.

    … halt insofern falsch da es halt nicht der nutzer ist der den film vervielfältigt sondern der betreiber. könnt mich aber gerne eines besseren belehren 🙂

  20. Mal ganz abgesehen davon, ob es nun Legal ist oder nicht.
    Was bringt es mir/ euch wenn ich mir einen Kinofilm im Internet ansehe.
    Überall beschweren wir uns über Schlechte Bild und Ton Qualität aber bei Filmen? Ne der war ja umsonst.

    Ich persönlich verweigere mich dem Streaming, und den Illegalen Downloads, viele von uns kennen eben nur die Gehälter eines „Tom Cruise“ oder der „Stones“, wie wenig aber für kleine Künstler überbleibt da denkt keiner drüber nach.

    Aus meiner Zeit im Tonstudio weiß ich, das bei kleinen Produktionen oft weniger als 0,10€ pro CD beim Künstler bleiben.

    • Ein bekannter zieht seine Filme immer in Full HD noch bevor es sie zu kaufen gibt.. ka was du von welcher schlechten qulität du redest.. 😀

      • Du kannst davon ausgehen das es eine ordentliche Fassung (True HD und kein Telesync) erst im Netz gibt, sobald der Film digital auf DVD/Blueray oder einer Festplatte im Presswerk irgendwo in Sibirien vorhanden ist – eher nicht.

  21. Die ganze Diskussion um urheberrechtsverletzung bzw. Streaming ist völlig irrelevant, da es eh nie möglich sein wird gegen alle Benutzer Sanktionen zu erheben, und selbst wenn, dann werden halt am laufenden Bande privatkopien von DVDs weiterverteilt…

  22. Hallo, es wird sich nichts dran ändern.
    Es wurde bei einem Amtsgericht entschieden, und die haben nur Rechtskraft über ihr Gebiet, dh das Urteil ist nicht bindend

  23. Den gleichen Artikel gab’s schon vor ca ner Woche in unserer Tageszeitung, allerdings mit dem Zusatz eines Juristen, der sinngemäß sagte, dass die Auffassung von Herrn Winderlich äußerst umstritten sei. Ändern wird sich also Null und gar nix.

    • dass manche leute einfach nciht begreifen dass sie sich lächerlich machen wenn sie in jedem satz auf gezwungen lustig machen.

      • das manche leute einfach nicht begreifen, dass sie sich lächerlich machen wenn sie alles lächerlich finden. Oh, dann bin ich wohl auch lächerlich hm?

  24. Solange das nicht gesetzlich feststeht ist da noch gar nichts wirklich beschlossen..
    Der Punkt ist aber doch, dass es seit Jahren Illegal ist Filme zu downloaden. Was ist passiert? —> Die bösen buben sind großteils umgestiegen von P2P zu Filehostern. Man hat eine sicherere Alternative geschaffen, die sogar noch angenehmer ist. Die Downloads sind nicht wirklich zurückgegangen. Einzig bei Musik, da es Legale alternativen gibt die noch besser und einfacher funktionieren und preislich völligst okay sind (Amazon, iTunes) gab es besserungen. Solange die Film/TV industrie nicht umdenkt wird sich NIE was ändern, weder im Download noch bei Streams…

    • >> Der Punkt ist aber doch, dass es seit Jahren Illegal ist Filme zu downloaden. <<

      Das ist schlicht und ergreifend falsch. Das Anbieten ist illegal. Das passiert automatisch bei p2p

      Das herunterladen überhaupt nicht. Demzufolge ist der Kommentar des Richters höchst bedenklich und wird es nicht in eine Urteilsbegründung schaffen, zumal das gar nicht Thema des Verfahrens war, sondern nur das anbieten.

      • Du willst mir also erzählen, dass es Legal ist, sich Kinofilme von einem Filehoster herunterzuladen? Dort muss man nämlich nicht Uploaden, wie bei P2P. Das Würde auch das Streamen legalisieren. Ohne das jetzt genauer zu recherchieren bin ich mir ziemlich sicher, dass es nicht Legal ist.

  25. „…Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet…“

    Das ist halt schwachsinn, man lädt beim streamen nichts hoch, es sei denn dabei handelt es sich um einen p2p Stream. Die Streams auf den entsprechenden Seiten sind aber ganz normale Streams. Von daher ist es zwar nicht legal, aber es wird sich nicht lohnen die Leute zu verfolgen, die sich mal einen Stream anschauen. Anders sieht es natürlich bei den Uploadern aus.

  26. Das Video von Sempervideo wurde hier ja schon einige male gepostet.
    Beleuchtet die Sache meiner Meinung nach perfekt.

  27. Naja dann werden halt die ganzen Leute die Streams gucken auf Proxys oder das ToR-Project umsteigen. Ich bin immer noch für die Idee aus Amerika, ein legals(!) Streaming-portal, welches durch Werbung finanziert wird, aufzusetzn. Kalppt bei Southpark.de doch auch.

  28. Ich versteh den Sinn bei bereits im Fernsehen gelaufenen Filmen sowieso nicht.
    Weil die kann sich auch jeder aufnehmen.

    Bei Kinofilmen find ich es ok, da kann ich es verstehen.

    • es geht dabei um die „Vervielfältigung“. wenn du einen film aufnimmst darfst du ihn ja auch nicht brennen und weiter geben bzw hochladen.

      ich mein klar kann sich jeder so einen film aufnehmen aber es macht ja nicht jeder denn wenn es jeder machen würde wäre es schwachsinn da hast du recht. aber davon ausgehend dass es die wenigsten machen, wie versorgen sich die anderen? – richtig durch vervielfältigung und diese ist wie schon erwähnt verboten!

      sry für die fehlende kommasetzung aber das war gerad nicht drin 😀

    • Dann mal ne kleine Aufklärungsstunde:

      1. Beim Fernsehen ist im Gegensatz zum Stream das Programm nur zu bestimmten Zeiten verfügbar, nicht jederzeit.

      2. Ja, man könnte sich die Fernsehfilme/-serien aufnehmen, aber zumeist mit a) Qualitätseinbußen und b) bedeutet es Arbeit; außerdem nimmt c) nicht jeder das komplette Fernsehprogramm auf und nicht zuletzt d) ist zumeist Werbung dazwischen.

      3. Die gennanten Nachteile haben Streams nicht. Somit machen Streams bspw. einen DVD-Kauf oder die Nutzung kostenpflichtiger Streams oder Downloads unattraktiv, was mit erheblichen Einnahmeeinbußen der Rechteinhaber verbunden ist -> ein Schaden entsteht.

      Um es noch deutlicher zu machen: Wenn Du Buchautor wärst und zu Werbezwecken ein paar kostenlose Exemplare deines Werks austeilst, fändest Du es toll wenn jemand dann sagen würde „Hey, der Autor hat es ja schon mal kostenlos zur Verfügung gestellt, also darf ich das auch kostenlos ins Internet stellen“. -> ergo, deine Existenzgrundlage ist verloren gegangen und Du musst wieder als Kellner schuften, weil kaum einer sich noch dein Buch kauft – gibts ja kostenlos im Internet. Toll, nicht wahr?

    • Glaube hier hat der komerzielle hintergrund mehr gewicht im urteil, da sie werbung in grossem ausmass geschaltet haben

  29. Klar wird das von den medien so gepushed.

    Weil die Abmahnmails, die das ganze zur folge hat, werden dann bei Akte, SternTV und wie sie alle heißen dann wieder als böse und unberechtigt bloßgestellt! Was glaubt ihr denn 😀

  30. Ich dneke schon, dass es etwas ändert, auch wenn es nciht sofort aufhört. Viele meiner Freunde usw. haben immer gesagt „Wieso sollte ich dass nicht machen, ist doch nicht illegal?!“. Jetzt gibt es zumindest den Ansatz eines Verbots, dass schüchtert zumindest erstmal ein. Ich zumindest finde es richtig, dass ganze mal zu vberbieten!

  31. Wenn es sich hier um ein amtsgerichtliches Urteil handelt, hat es für den Juristen an sich kaum eine Bedeutung.
    Solche Urteile werden von einem Einzelrichter gefällt und erst, wenn diese Meinung durch ein oder zwei Landgerichte bestätigt wird, dann bildet sich eine „Richtlinie“ der auch von anderen Gerichten gefolgt wird.

    Bis jetzt also nichts als Worte und vor allem noch nicht rechtskräftig, da die Berufungsfrist noch läuft…

  32. Das heißt der Richter gibt offen zu, dass die Strafe nur deshalb so hoch ausgefallen ist, um ein Exempel zu statuieren? Soweit dann zum Thema Gleichheit vor dem Gericht, ein Hoch auf unseren Rechtsstaat.

    • bei solchen kommentaren kreig eich immer das kotzen.. wie oft man so etwas hört.. man könnte meinen duetschland hat den beschissensten rechtsstaat dens gibt.. es gibt noch andere länder, vlt solltet ihr alle auswandern.

      im wie vielten semester jura bist du jetzt?

      • Was hat das mit dem Jura Studium zu tun. Was hat es damit zu tun, dass es woanders noch schlimmer ist. Es geht auch nicht um den „beschissensten Rechtstaat dens gibt“, sondern darum, dass in einem Land in dem das Gericht allgemein so hochschätzt wird, ein Exempel an jemanden statuiert werden kann.

      • Was ist das bitte für eine armselige Ausrede „denen geht es aber noch viel schlechter“. Was ist dir im Leben wichtiger, dass es dir gut geht, oder dass es dir besser geht als anderen? Nur weil jeder Staat momentan scheiße ist, heißt dass nicht, dass man einzelne aus der Kritik nehmen kann, nur weil sie weniger scheiße sind als andere.
        Und was das mit einem Jura-Studium zu tun haben soll, würd ich auch gerne mal wissen. Gleichheit vor dem Gericht ist ein demokratisches Grundrecht und um das zu kennen muss man ja wohl kein Jura studiert haben. Und um zu erkennen, dass das außergewöhnlich harte Bestrafen von einzelnen nichts mit Gleichheit zu tun hat, muss man auch kein Jurist sein, sondern einfach nur einen Ansatz von kritischer Denkweise besitzen.

    • Das hat in der Regel nichts mit „Gleichheit vor dem Gesetz“ zu tun, sondern mit Generalprävention. Das Urteil muss so abschreckend ausfallen, damit weitere Rechtsverletzungen in diesem Bereich möglichst gar nicht erst begangen werden. Ob das nun wirksam ist oder nicht, liegt nicht in unserer Beurteilung. Generalprävention ist auch keinesfalls eine deutsche Besonderheit, sondern eine international gängige Strafzwecktheorie.

  33. Das wurde von den Medien falsch übernommen. Der Richter im Amtsgericht(unterste Instanz) hat dies nur als Kommentar verlauten lassen. Somit geht das garnicht in die Urteilsbegründung mit ein. Außerdem ist das Urteil eines Amtsgerichtes über dieses Thema völlig unbedeutend. Erst in der höchsten Instanz wird es von Bedeutung.
    Aber das Thema wird von den Medien natürlich wieder völlig gehyped.

    Hier nocheinmal sehr gut erklärt und zwar tausendmal besser als ich.
    Quelle: http://youtu.be/izKDVDM_xcE

    • So ist es, ich wollts gerade schreiben, aber habe extra nachgelesen, ob es nicht schon wer gesagt hat. 😉

      Es ist erschreckend, wie alle möglichen Zeitungen das durch die Bank weg falsch übernommen haben.

      Nichtsdestotrotz denke ich, dass da noch Weiteres folgen wird, wie auch immer das dann ausgeht.

  34. Und wie soll ein Laie eine illegale Streaming-Seite von einer legalen Streaming-Seite unterscheiden können?

    Ist ja nicht so als ob dort steht „Hallo. Wir sind eine illegale Streaming-Seite und durch den Aufruf hast du dich gerade strafbar gemacht“.

    Absoluter Bullshit was da in Leipzig abgeht.

    • hallo, ich bin youtube, wir sind zwar keine illegale streamingseite, aber das video das du dir angekuckt hast, enthält urheberrechtsverketzungen – du hast dich damit strafbar gemacht

  35. Na mal sehen ob das Urteil so bestehen bleibt, Leipzig ist ja höchstens Landesgericht – da gibts sicher mal einen Richter an einem anderen Landesgericht, der anders entscheidet.

    Solang das nicht vom BGH bestätigt wird, sagen wshl. genug Leute, dass Streaming kein richtiges Runterladen ist.

    Aber ansich geb ich dem Richter recht !

    mfg

  36. ich erinner mich immer wieder an die aktion von jan delay…ich denke mal, die schauspieler etc. sehen von dem mit strafen eingenommenem geld nicht viel…

  37. Ist soweit ich weiß auch nicht vom Gesetztgeber genau definiert. Weil Stream zu algemein ist. Den dann wäre alles auf youtube (Home Videos) oder nachrichten der ARD im Stream ja auch illegal. Deswegen denke ich auch das sich nichts ändern wird.

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