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Internetabmahnungen aller Arten machen schon seit einiger Zeit die Runde. Oft trifft es ahnungslose User, die plötzlich horrende Rechnungen über illegale Downloads erhalten, die sie nie getätigt haben. Juristen gehen davon aus, dass allein 2010 rund eine halbe Million Abmahnungen an deutsche Internetnutzer verschickt wurden. Diese sollen urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme im Internet heruntergeladen und weiter verbreitet haben. Nun zieht das Thema auch weitere Kreise – bis hin zu betroffenen Künstlern. Es geht um das sogenannte Zitatrecht.
Peter Schöne ist Sänger. Der Bariton ist ziemlich erfolgreich, singt an verschiedenen Opernhäusern quer durch die Republik und gibt Liederabende. Vor Kurzem bekam er ungewöhnliche Post. „Das Einschreiben war das Erste, was ich von der ‚Süddeutschen Zeitung‘ bekam“, erinnert er sich, „und ich dachte: ‚Süddeutsche Zeitung‘, die hatte ich mal abboniert, die wollen mir bestimmt Werbung schicken.“ Doch der Verlag wollte Geld. Denn der Sänger hatte, ohne zu fragen, Kritiken über sich aus dem Blatt auf seine Homepage gestellt. Und damit hat er das Urheberrecht verletzt.

Spannender Artikel! Wenn man sowas liest, ist mein erster Gedanke: Wie wird das dann erst ausufern, wenn Acta in Kraft tritt? Danke an Nolan für den Link!

Quelle: 3sat.de


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35 KOMMENTARE

  1. Immer sind die andren schuld ………… die arbeiten so oder so immer zu wenig und verdienen tausende an € ! ja und jetzt verklagen die auch noch den kleinen Mann von der Straße OCH was

    Hast du gehört Firma ….. hat ein Umsatz von 4.25 Milliarden € JA viel zu viel

    Liebe Leser ich glaube viele von euch haben keinen plan von der freien Wirtschaft ohne diese würde es euch allen mir auch viel schlechter gehen nein ihr hättet nichts ! Es gibt schwarze scharfe bei den großen ja aber unter den kleinen Männern von der Straße auch oder etwa nicht ?

    Wollt ihr was ändern macht euch schlau geht auf Demos und wählt eine Partei !

    Viel Spaß im realen leben Eike Zech

  2. Da der Großteil dessen, was ACTA fordert, ohnehin bereits im deutschen Recht verankert ist, wird es wohl nicht viel stärker ausufern als jetzt schon…

  3. Da wird gar nichts „ausufern“ wenn ACTA in Kraft tritt, da ACTA entgegen Behauptungen diverser YouTube-Videos auch nichts Schärferes vorschreibt. Dieses Beispiel zeigt sehr gut, dass die Bedingungen, die in ACTA gestellt werden, von Deutschland längst erfüllt und umgesetzt werden – und das ist auch gut und richtig so. Zeitungen leben davon, dass man sie kauft – oft auch wegen eines bestimmten Artikels oder wie in diesem Fall, wegen einer bestimmten Kritik. Deshalb kann nicht jeder einfach ganze Zeitungsartikel online stellen. Denn damit macht er die Zeitung (bzw. Teile davon) letztlich nur kostenlos.

    @Steve: Du hättest evt. ja auch was dagegen, wenn Leute iwelche hart erarbeiteten Guides o.Ä. von dir einfach ohne zu fragen auf ihre Internetseite kopieren.

  4. ich würde hier übrigens eher von FALLS Acta in Kraft tritt und nicht WENN Acta in kraft tritt sprechen. finde ich meiner meinung nach bisschen propagandisch ausgedrückt

  5. Hm, da drängt sich mir doch die Frage auf, kann ich als Künstler verhindern, dass eine bestimmtes Medium eine Kritik über mich veröffentlicht?

    Kann Herr Schöne erwirken, dass die betreffende Zeitung keine Kritik über seine Person oder sein schaffen mehr abdrucken darf?

    Kennt sich in der Community mit dem Urheberrecht aus?

    Danke für Antworten.

    Liebe Grüße
    Chris

    • Du hast glaube ich noch nicht so recht verstanden, was Urheberrecht eigentlich ist. Urheberrecht hat NICHTS mit dem Recht zu tun, etwas über eine Person sagen zu dürfen – dem Musiker wurde ja auch nicht in Rechnung gestellt, dass er etwas über die Zeitung gesagt hat, das wäre ja absurd. Urheberrecht kann niemals Meinungsfreiheit einschränken (auch mit ACTA nicht).

      Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfung, wie zum Beispiel Texte (in diesem Fall eine Kritik einer Zeitung) oder Musikkompositionen (Lieder, die der Musiker ggf. komponiert).

      Natürlich darf der Musiker nicht verbieten, dass die Zeitung seine Meinung über ihn veröffentlicht. Die Zeitung darf dem Musiker auch nicht verbieten, dass der Musiker seine Meinung über die Zeitung äußert/veröffentlicht. Sie darf ihm aber verbieten (oder in Rechnung stellen), wenn der Musiker Zeitungsartikel einfach kommentarlos veröffentlicht.
      Im Gegenzug dürfte der Musiker verbieten (oder in Rechnung stellen), dass bspw. Liedtexte von ihm einfach in der Zeitung abgedruckt werden.

      Dieses Recht wird insoweit eingeschränkt, als dass man aus den Werken anderer zitieren darf, um seine eigene Meinung deutlich zu machen (Verhältnismäßigkeit muss aber gegeben sein, das heißt die eigene Meinung/Leistung sollte von der Menge her nicht maßgeblich weniger sein als das Zitierte). Der Musiker hatte die Zeitungsartikel aber einfach ohne eigenen Kommentar online gestellt, deshalb war dieses Kriterium nicht erfüllt.

      Es gibt nur zwei Fälle, in dem ein Musiker erwirken kann, dass eine Kritik über ihn entfernt wird: Nämlich 1. dann, wenn über ihn falsche oder unbelegte Fakten veröffentlicht werden, etwa, dass er ein Straftäter ist/war oder Ähnliches. Oder 2. dann, wenn massiv in seine Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, etwa wenn intime Details aus seinem Privatleben veröffentlicht werden.

      • Übrigens, es ist immer nur der Text/Film/Musiktitel an sich geschützt, niemals sein Inhalt. Es ist völlig legitim, bspw. einen eigenen Text zu schreiben, der zusammenfasst, was in der Zeitungskritik gesagt wurde.

        Noch ein Zusatz zum Zitatrecht: Sog. „Große Zitate“, also Zitate eines gesamten Werkes (wenn es nicht gerade nur ein oder zwei Sätze sind) sind i.d.R. generell nur in wissenschaftlichen Arbeiten erlaubt. Für die reine Verdeutlichung der eigenen Meinung muss man sich mit kleinen Zitaten (also auszugsweise) zufriedengeben.

    • Nein, du kannst als Künstler nicht verhindern, dass ein Medium deine Kunst oder dich als Künstler kritisiert – du stellst dich selbst und deine Kunst ja der Öffentlichkeit zur Verfügung. Wie schon dargelegt, hat das alles aber nicht mit Urheberrecht zu tun.

      Das Urheberrecht schützt nur konkrete Werke, wobei in der Regel noch eine gewisse „Schöpferische Höhe“ erreicht sein muss. Du wirst also niemanden wegen einer Urheberrechtsverletzung drankriegen können, nur weil er denselben Einkaufszettel hat wie du.

      Für mehr Infos zum Urheberrecht, gerade im Internet, empfehle ich immer gerne: http://irights.info/

  6. Mehr als lächerlich. Von Urheberechten kann man gebrauch machen, muss man aber nicht. Die Zeitung / der Verlag wird wohl keinen wirtschaftlichen Schaden daraus erhalten. Und dass er Kritiken über sich selbst, auf seiner Homepage veröffentlicht, wird wohl keine kriminelle Absicht haben.
    Daraufhin zu klagen -> Verhältnismäßigkeit = 0

    • Es wurde auch nicht geklagt. Es wurde lediglich eine in der Branche übliche Vergütung für das Veröffentlichen der Texte verlangt – also das, was der Musiker hätte bezahlen müssen, wenn er die Zeitungen vorher gefragt hätte, ob er die Kritiken veröffentlichen darf (zzgl. der Gebühr für die Arbeit, die die FAZ aufbringen musste, um das rauszufinden und ihn abzumahnen).

      Die Höhe der Gebühren ist absolut fair und auch angemessen, da der Musiker ja evt. auch geldwerte Vorteile aus der Veröffentlichung der Kritiken auf seiner Seite gezogen hat. Natürlich kann man hier streiten, Fakt ist aber, er muss nun in den sauren Apfel beißen weil er einfach nicht vorher gefragt oder sich informiert hat – eigene Blödheit.

  7. Wenn ihn die Zeitung deswegen verklagt, würde ich an seiner Stelle die Zeitung verklagen, dass sie ohne seiner Erlaubnis über ihn geschrieben hat.

  8. Helft mir mal auf die Sprünge…Gab es da nicht ein Urteil aus 2008, welches die erste Abmahngebührt plus Anwaltskosten auf 100€ gedeckelt hat??? Ich erinner mich da dunkel an sowas.

    • Das weiß ich nicht, ist in diesem Falle aber egal, da die Beträge ja nicht die Abmahngebühr oder die Anwaltskosten darstellen (Über deren Höhe steht nichts in dem Artikel) sondern lediglich die geforderte Nutzungsgebühren des Urhebers darstellen.

  9. Also ich find das jetzt doch schon recht unverschämt, wenn man nicht mal Zeitungsartikel über sich selbst auf seiner eigenen Homepage haben darf.

    Wo kommen wir denn da hin? Urheberrechte sind ja schön und gut, ja sogar notwendig, aber man kanns auch echt übertreiben…jeden scheiß mit Urheberrechten zu begründen, nur um klagen zu können und sich Geld in die eigenen Taschen schaufeln zu wollen ist echt eine Sauerei und sollte echt mal gesetzlich verboten werden.

    Müssen wir denn jetzt bald alle jedes mal Strafe zahlen, weil wir mal irgendein Zitat verwenden? „Sie haben ohne Erlaubnis einen Satz aus diesem Film zitiert und damit die Urheberrechte verletzt! Eine Million Euro Strafe und lebenslänglich Knast! Das Gericht zieht sich zum Besäufnis zurück!“

    Lächerlich, einfach nur erbärmlich…

    Hmmm…vllt haben die Maya ja für dem 21.12.2012 nicht das Ende der Welt voraus gesagt, sondern den Tag, an dem Acta und ähnliches Zeug die freie Welt zerstört?

  10. Also wenn schon im jahre 2010 Abmahnungen von 500.000 stück verschickt worden sind, dann werden wohl die einzigen die nicht Arbeitslos werden. Anwälte und Briefträger sein wenn ACTA in kraft ist 😛

  11. Mit ACTA wäre er standrechtlich erschossen worden, Steve – ganz bestimmt.

    Aber mal im Ernst: nun übertreibts mal nicht mit der ACTA-Panik. Ich hab den Text als jemand vom Fach gelesen und muss feststellen, dass er kaum neues enthält. Ich war trotzdem demonstrieren btw, weil es so, wie es ist, nicht meinem Rechtsempfinden entspricht. Zusätzlich gibt es noch ein aus meiner Sicht virulentes Rechtsstaatsproblem: Wenn jeder sich urheberrechtlich strafbar macht – und – sind wir mal ehrlich machen wir das alle – und man aus praktischen gründen nur einen Burchteil verfolgen kann, dann hängt die Bestrafung im Ergebnis nur vom Zufall ab. Das ist aus meiner Sicht Willkür oder öffnet zumindest Tür und Tor dafür.

    Insgesamt fände ich es schön, wenn man diese hohle Panikmache lassen würde und sich mal überlegen würde, wie man das Urheberrecht besser ausgestalten könnte. Ich habe bisher noch keine sinnvolle Idee und auch z.B. von der Piratenpartei noch nichts sinnvolles zum Thema gehört. Vielleicht ist das aber auch gar kein materiell-rechtlich lösbares Problem und man belässt es bei einer ungeschriebnen Vereinbarung, dass man nur die „großen Fische“ verfolgt. Hat jemand eine Idee?

  12. Naja muss man sich ma überlegen jede Kritik die ein Künstler über sich auf seiner Homepage veröffentlichen möchte generiert eine Abmahnung dazu dann noch ein paar weitere Abmahnungen naja die Rechteverwerter und Abmahnanwälte werden Reich ich glaube ich sollte mir nochmal überlegen was ich Studiere Jura klingt einträglich ;D

  13. OMG, wenn sowas absurdes bereits möglich ist, würde ich im Gegenzug die Süddeutsche abmahnen lassen, weil sie meinen Namen öffentlich erwähnt… Sowas idiotisches!

  14. Ich bin ja für ein ganz einfache Gesetzesänderung: Wer rechtswidrig, also ohne Grund, abmahnt, muss das 1000-Fache der geforderten Abmahnsumme an den Abgemahnten(die abgemahnte Partei) zahlen. Bei 3facher fälschlicher Abmahnung Berufsverbot und gut ist.

  15. Ich hab mal so eine Fake-Abmahnung bekommen, wo drinstand, ich sollte knapp 2000€ an eine (internetbekannte) Betrugsfirma überweisen… ich hab einfach nicht reagiert und hab nie wieder was gehört^^

  16. hm 500.000 Abmahnungen, sagen wir mal á 3 Songs, á 500 euro hmm 0,75 Millarden, uiui, wenns mit’m Ingenieur nix wird, dann doch Anwalt…

  17. Naja, ein bischen recht haben sie schon, die Verläge. Ist halt schwer, die Grenze zu ziehen. Nacher „zitiert“ irgendwer jeden Tag einfach die gesamte Zeitung und jeder kann sie sich für umme online anschaun.
    Ich halte diese Reaktion aber für ziemlich übertrieben, wie gesagt, schwer eine Grenze zu ziehen. Sie wollten das ganze offensichtlich etwas enger halten, vermutlich aus Angst vor dem Internet, weil dass für die Leute in den Cheffsesseln halt doch ein großes Fragezeichen ist.

  18. Leider werden diese Rechte eingeschränkt, wenn du dich freiwillig in die Öffentlichkeit drängst. Das zum Beispiel ist auch der schwere Kritikpunkt bei den Hetzjagden Guttenberg/Wulff von den Zeitungen. Pressefreiheit > Würde? Würde > Pressefreiheit?? Hmmm, hmmm.

  19. Also wenn man sowas wirklich zahlen muss würde ich im Austasch dafür der Zeitung jegliche Rechte entziehen über mich zu schreiben und Artikel über mich in Archiven zu haben. Ist ja Persönlichkeitsschutz.
    Ich dachte schon, dass man noch Rechte an seiner eigenen Person besitzt …

      • Naja aber ACTA ist noch nicht in Kraft getreten, daher ist das für die aktuelle Klage auch nicht wichtig
        Was passiert wenn ACTA in Kraft tritt will ich gar nicht unbedingt erfahren

    • Das Schöne ist, in gewissem Maße funktioniert das.

      Comedian „Atze Schröder“ hat es erwirkt, dass man nicht über seinen wahren Namen und sein Privatleben schreibt, nirgends!

    • Das kannst du problemlos tun, sofern es kein Öffentlichkeitsinteresse gibt.
      Bestes Beispiel ist Raab. Berichte über ihn und seine Arbeit können nicht verboten werden. Berichte über ihn privat und seine Familie schon. Was Raab auch in der Vergangenheit öfter durchgesetzt hat.

    • Peter Schöne ist mindestens im Rahmen seiner Tätigkeit eine Person öffentlichen Interesses und hat damit wenn es um Veröffentlichungen zu seinen Konzerten, CDs usw. geht eingeschränkte Persönlichkeitsrechte. Er kann der Zeitschrift die Berichterstattung nicht verbieten und das ist auch gut so.

      Die Zeitung kann ihm allerdings ebenfalls nicht verbieten Teile der Artikel zu veröffentlichen, solange er sich dabei in den Grenzen des Zitatrechts bewegt. Dem war vermutlich nicht so. Sonst macht das Ganze keinen Sinn.

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