TEILEN

Am Montagabend, 23.04.2012, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein auf der Autobahn einen Pkw mit zwei Insassen. Beide händigten neben ihren nationalen Ausweisen auch noch solche des „Deutschen Reichs“ aus […] Der Mann erklärte den kontrollierenden Beamten, dass der österreichische Ausweis falsch sei und nur der „Reichsausweis“ echt wäre. Dass es sich bei dem „Reichsausweis“ um ein Phantasiedokument handelte, welches selbst hergestellt wurde, war offensichtlich. Desweiteren überreichte der Fahrer auch noch einen selbst hergestellten Führerschein des „Deutschen Reichs“. Bei der 46-jährigen Beifahrerin, welche zunächst ihren regulären deutschen Personalausweis aushändigte, wurden in der Handtasche ebenfalls ein solcher Dokumentensatz, bestehend aus einem „Reichsausweis“ und einem „Reichsführerschein“ sowie ein Stempelsiegel des „Reichsland Österreich“ gefunden […] Eine Internetrecherche mit den vorliegenden Informationen zu dieser „illustren“ Gesellschaft ergab, dass es sich bei den „Reichsdeutschen“ um eine Vereinigung handelt, welche der Idee anhängt, dass die Reichsverfassung der Weimarer Republik durch die Wiedervereinigung der DDR mit der BRD, wieder in Kraft getreten sei.

Weimar Republik? Tse, Anfänger! In welchem Jahrhundert haben die sich denn bitte verlaufen? Afk, ich „beantrage“ mir gerade mal einen Ausweis der Föderation der Planeten, bzw. der Sternenflotte. Man muss ja vorbereitet sein!

Danke an Vaermina für den Link!

Quelle: polizei.bayern.de


Anzeige

55 KOMMENTARE

  1. Warum reden die hier von Österreich und Deutschland im Wechsel?

    Ansonsten ist es soweit eigentlich richtig, dass die Weimarer Verfassung nie abgeschafft wurde und somit als Verfassung über jeglichen anderen Gesetzen steht, wie das Grundgesetz, dass ohne Zustimmung durch das Volk nicht als Verfassung gelten kann (Völkerrecht).

    Aber ein System von innen heraus zu ändern, ist für den Einzelnen nicht möglich. Und nur weil wir Deutsche sind, müssen wir uns ja auch nicht über lauter kleine Formalia und Bürokratenprobleme streiten.

    • Nur dumm, dass das Grundgesetz sehr wohl eine Verfassung ist und die Weimarer Verfassung schlicht ersetzt hat. Und komm mir nicht damit, dass das GG mit dem DDR-Beitritt außer Kraft getreten sei. Das GG verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem es durch ein neues bzw. eine neue Verfassung ersetzt wird, und das ist bislang nicht geschehen. Das Grundgesetz hat kein Verfallsdatum.

      • Definiere Verfassung!
        „Die verfassunggebende Gewalt geht vom Staatsvolk aus.“
        Hat das Volk die Verfassung verabschiedet? Der nicht gewählte Parlamentarische Rat hat das GG angenommen. Die Länderparlamente haben bis auf Bayern dem GG zugestimmt. Trotzdem wurde die Verbindlichkeit des GG für den Freistaat akzeptiert.
        Damit hat sich Bayern zwar dem GG unterworfen, aber es selber nicht angenommen, daher stellt sich die Frage, ob das GG als übergeordnete Verfassung für den Freistaat Bayern gilt?
        Sind Länderparlamente und nicht gewählte Räte überhaupt dazu fähig eine Verfassung zu verabschieden? Fragen über Fragen.

        Wenn das GG gültig ist, wieso heißt es dann Grundgesetz, aber das zuständige Gericht Bundesverfassungsgericht? Wenn das GG nicht gültig wäre, sind dann Urteile des Bundesverfassungsgerichtes überhaupt rechtskräftig. Wenn nicht, was kann man dagegen tun?

        Solang du im System lebst, kannst du es als Einzelner eh nicht ändern, viel interessanter ist jedoch die Frage, warum sich Leute deutscher Herkunft hier anscheinend so unwohl fühlen, dass sie sich nicht der BRD zugehörig fühlen.
        Hat dadurch die Politik versagt? Führt der Staat noch den Willen des Volkes aus? Wenn nicht, warum tut das Volk nichts dagegen? Das ist die eigentliche Frage, die sich nur hinter der Bürokratie versteckt. Weil das Markenzeichen der Deutschen ist die Bürokratie!

        • Und wenn das Ding „Stevinhos Napfkuchenrezept“ heißen würde, dann wäre es dennoch die in der BRD gültige Verfassung! Warum heißt es Grundgesetz? Klar, weil seine Schöpfer in der Tat von einer Zwischenlösung ausgingen. Man stellte sich damals vor, dass eines Tages eine Wiedervereinigung stattfinden würde und dann das gesamte Volk, eben auch die SBZ, eine neue Verfassung beschließen würde (sei es nun durch direkte oder indirekte Demokratie).

          Letztlich gab es eben keine Wiedervereinigung, sondern einen Beitritt. BRD und DDR sind nicht wie Samen und Eizelle verschmolzen mit der Folge, dass ein neuer Staat entstanden wäre, sondern die DDR hat sich von der BRD wie von einer Amöbe absorbieren lassen. Das war dann eben der Beitritt. Und das Grundgesetz gilt immer noch, auch wenn es sich seine Schöpfer als Provisorium gedacht hatten. So ein Ärger aber auch!

          Ich verstehe ja durchaus, dass gewisse juristische Feinheiten für den Durchschnittsbürger schlicht zu hoch sind. Aber glaub mir einfach: unter ernsthaften Juristen sind diese Themen längst gegessen und verdaut.

          Der Punkt ist doch der: weil die Leute das Rechtskonstrukt BRD nicht verstehen, verfallen sie dem Glauben, es gäbe noch das deutsche Reich. Schließlich hat es das ja mit Sicherheit mal gegeben, immerhin hat es einen Krieg geführt!

          Genauso gibt es Leute, die die Einstein’sche Relativitätstheorie nicht verstehen. Der Unterschied ist: die rennen nicht wild durch die Gegend und behaupten, dass die Newton’sche Himmelsmechanik der Weisheit letzter Schluss und die Sache mit der Relativität nur Lüge wäre.

          Warum also bei der Frage DR/BRD? Ganz einfach: Es geht um Geld. Mit der Behauptung, Einstein habe gelogen, kann man keine „Einstein lügt“-T-Shirts verkaufen. Aber mit der Behauptung, das DR existiere, kann man prima Reichsausweise und Reichsführerscheine verkaufen.

          Einfach weil es genug Deppen gibt, die nicht nur den Blödsinn glauben, sondern auch glauben, sie seien schlauer als Tausende, wenn nicht Millionen Juristen, die diese Rechtsfragen schon vor Jahrzehnten beantwortet haben.

          Ich hätte nichts dagegen, wenn es hier Reichsbürger gäbe. Dann aber bitte mit allen Konsequenzen. BRD-Staatsbürgerschaft abgeben, Wahlrecht einbüßen. Wenn diese Art Leute aus dem Wählerpool ausscheidet, kann es fürs Ergebnis nur positiv sein!

    • Eine Konstitution für ein definiertes Staatsgebiet wird dann außer Kraft gesetzt, wenn eine neue Verfassung verabschiedet wird – wie im Mai 1949.
      Zudem muss die Zustimmung der Bevölkerung nicht in Form eines Referendums zur neuen Verfassung stattfinden: passive Zustimmung gilt ebenso wie aktive.

      Und mal ganz abgesehen von alledem: die Ausrufung/Gründung der Weimarer Republik und die Absetzung Kaiser Wilhelms fand auch ohne jedwede Volksabstimmung statt.

      • Und wie wird passive Zustimmung definiert? Ich hab auch vor 10 Jahren eine Verfassung für den deutschen Staat geschrieben, das veröffentlicht und niemand hat sich bisher darüber beschwert. Ist jetzt meine Verfassung dadurch für alle Leute im Deutschen Territorium bindend?

        Ich bin kein Politikwissenschaftler, aber soweit ich weiß kann eine Verfassung nur durch eine Staatsneugründung oder eben durch einen Volksentscheid (wie in Art. 146 GG) aufgelöst werden. Nachdem mit Weimar kein Friedensvertrag, Staatsauflösung o.ä. beschlossen wurde, sondern lediglich der 2+4 Vertrag zustande kam, wurde Weimar mit seiner Verfassung nie aufgelöst.

        Nach WW I wurde auch ein Friedensvertrag ausgehandelt, der das Deutsche Reich in seiner monarchischen Form aufgelöst hat.

        • Die Staatsgründung hat ja mit der Verabschiedung des GG stattgefunden – deswegen sprechen wir heute von der Bundesrepublik Deutschland, nicht etwa dem Deutschen Reich o.Ä. Der deutsche Staat an sich hat nach Besetzung der Allierten im Mai ’45 de jure nicht mehr existiert. Die ersten Wahlen, die stattfanden, waren Landtagswahlen, aus denen wiederum die Mitglieder des verfassungsgebenden Parlamentarischen Rates hervorgingen. Aus diesem Umstand ergibt sich auch die Legitimierung der Verabschiedung des GG. Ein Referendum ist somit nicht nötig.

          Die Verfassung, die du in Eigenregie erarbeitest hast, kannst du gern als Plebiszitbegehren einbringen – mal ganz abgesehen von den Erfolgschancen.

  2. Ich ziehe meinen Hut vor allen die hier mal die Wahrheit sprechen,ich beschäftige mich auch seit mehr als einem Jahr mit dem Thema.Aber jeder der es nicht versteht kommt gleich mit der Nazikeule.
    Und alle die meinen alles Lüge und Blödsinn,fragt euch mal wer euch eure sogenannte Wahrheit diktiert hat.
    „Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit“

    Und nicht jeder der darüber Spricht ist gleich ein Nazi . Es gibt auch noch deutsche , die Stolz über ihre Herkunft sind und die Wahrheit wissen wollen.

  3. Ich habe mich mit diesem Theama eine Zeitlang außeinander gesetzt weil ich es einfach nur lustig fand. Und ich ahbe zwar keine ahnung ob was davon war ist , aber es wurden schon einige (vorallem Verkehrssünden) erfolgreich vor Gericht mit diesen Aussagen verteidigt. Also das blaube vomm himmel kann es damit nicht sein.

  4. Achtung Wall of Text, einfach mal lesen und nachdenken

    Zusätzliche Offenkundigkeiten nach § 291 CPO
    01.) Der Staat „Deutsches Reich“ besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73) (Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1973)
    02.) Der Staat „Deutsches Reich“ hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG) (BBG = Bundesbeamtengesetz)
    03.) Der Staat „Deutsches Reich“ hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913) (Staatsangehörigkeitsgesetz)
    04.) Der Staat „Deutsches Reich“ hat eine Staatsangehörigkeit (vgl. RuStAG 1913)
    05.) Der Staat „Deutsches Reich“ hat eine Verfassung (Reichsverfassung von 1871; Änderungsstand: 28.10.1918)
    06.) Die UNO hält die Feindstaatenklause (Charta Art. 53 und Art 107) (BRD ist Mitglied der UNO)
    07.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG)
    Bundesbeamtengesetz (BBG): § 185
    Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches
    bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in
    den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Stand:09.09.2009
    Landesbeamtengesetz (LBG) § 226 / Reichsgebiet;
    Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches
    bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in
    den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Stand: 09.09.2009
    08.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG)
    09.) Die BRD ist kein Staat (vgl. 2 BvF 1/73) (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)
    10.) Die BRD hat keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG)
    „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
    für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem
    eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
    beschlossen worden ist.“
    11.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig
    12.) Die BRD-Staatsanwaltschaften haben mit Streichung des § 1 EG, ZPO, StPO,
    OWiG, GVG durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz zum April 2006 & das 2. Bundesbereinigungsgesetz im November 2007 sowie mit Streichung des § 1 EG, FGG zum 1.9.2009 ein tief greifendes Legitimationsproblem.
    13.) BRD-Gerichte verfügen über keinen gesetzlich geregelten GVP (§ 21 e GVG).
    14.) BRD-Gerichte können keine staatlichen Gerichte sein, da § 15 GVD fehlt. (vgl. § 15 GVG) „Gerichte sind Staatsgericht“ dieses Gesetz fehlt für die BRD, ist für das Reich vorhanden
    15.) An BRD-Gerichten sind keine gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) tätig. Den Beschuldigten darf der gesetzliche Richter aber nicht entzogen werden. (vgl. § 16 GVG)
    Art. 101 GG – (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinen gesetzlichen
    Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch
    Gesetz errichtet werden.
    § 16 GVG – Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinen gesetzlichen
    Richter entzogen werden.
    16.) BRD-Gerichte verletzen unter Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche Zustellungen) das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten.
    17.) Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. war der Geltungsbereich der BRD erloschen.
    18.) Deutschland besteht bis heute in den Grenzen vom 31. Juli 1914 fort. (vgl. 2 BvF 1/73)
    19.) § 185 BBG verweist auf die Grenzen von 1937 und somit hat jeder BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen von 1937 abgelegt.
    20.) BRD-Personal kriminalisiert das Deutsche Volk bei seiner Selbstverteidigung mit zitierten Fakten bzw. Gesetzen, mit Beleidigungsstrafen und Zwangshaft, obwohl Wahrheit und Tatsache keine Beleidigung ist.
    21.) Grenzen die BRD sind die Grenzen der Alliierten, zumal die Regierung der BRD in 1989 an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es steht somit außer Frage das die BRD
    nicht identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 und auch 1914 ist. (vgl. 2 BvF 1/73)
    22.) Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.
    (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).
    23.) Unsere Staatsangehörigkeit, ist nach RuStAG vom 22. Juli 1913.
    24.) Die BRD besitzt keine eigene Staatsangehörigkeit
    (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 – Landkreis Demmin)
    Zitat: Der Landrat von Demmin, 1. März 2006:
    „Die Bundesrepublik Deutschland hat an einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes
    (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten.
    Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland …
    nicht gibt.“

    Das Thema Deutschland / Deutsches Reich , Staatliche Selbstverwaltung ect ist zu komplex um es einfach mit Schwachsinn abzustempeln.

    • Mahlzeit,

      Also zusammengefasst bist du der Auffassung das die BRD quasi aufgrund eines Formfehlers gar nicht existiert?

      ICh habe selten so einen zusammengewürfelten Unsinn gelesen!

      Ersteinmal braucht ein Staat nicht die Legitimierung seiner Vorgängerstaaten. Staaten können auch ohne das Einverständnis der Träger der Staatsfewalt untergehen.

      Nach der im Völkerrecht angewanten „Drei-Elementelehre“ ist ein Staat durch eine Staatgebiet (hier das Gebiet der BRD, vgl. Präambel GG), ein Staatsvolk (die Deutschen) und eine Staatsgewalt (§ 20 I GG, Träger der Staatsgewalt ist das Volk, ausgeübt wird sie in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung (zB Bundestag, Bundesrat, Landtage), der vollziehenden Gewalt (Verwaltung einschl. Polizei) und der Rechtsprechung (Richter)ausgeübt. Wie der Staat historisch zustande gekommen ist ist für die Frage ob er existiert völlig uninteressant.

      Mit dem Grundgesetz hat die BRD auch faktisch eine Verfassung, auch wenn es nicht als solche bezeichnet wird. Letzendlich regelt es ja Staatsorganisation und Staatsstruktur.

      Die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ist also ein Faktum.

      zu diverseren deiner Punkte:
      Daran ändert auch nicht, das du aus dem Kontext gerissene Übergangsbestimmungen aus dem Bundesbeamtengesetz zitierst, die zum Teil nicht mal mehr existieren (§ 185 BBG gibt es zB nichtmal mehr), ist es einem Bundesgesetz gar nicht mölich, dem Grundgesetz widersprechende Regelungen zu treffen, schon gar nicht das Staatsgebiet betreffenend. Davon Abgesehen das der § 185 BBG nie die Behauptung enthielt das die BRD kein Staatsgebiet hätte. Der § 185 BBG definiert das Reichsgebiet auch nur für den Zeitraum bis 1945. Im Kontext gehörte der § 185 BBG auch nur zu einen „Gesetzeskomplex“ der den Beamtenstatus von Beamten des Deutschen Reichs definierte und Regelungen für Versorgung, Übernahme etc. im neuen Staat BRD beinhaltete. Im Kontext gelesen ging dieser Gesetzesblock ja gerade vom Untergang und nicht fortbestehen des deutschen Reichs aus.

      Natürlich gilt auch die Reichsverfassung nicht fort, selbst wenn man das deutsche Reich als nicht untergegangen anssieht ist sie nach dem Lex posterior Grundsatz durch das Grundgesetz ersetzt worden.

      Völlig verwirren tun mich deine Ausführungen zum gesetzlichen Richter. $ 101 GG garantiert den gesetzlichen Richter, § 21e GVG (ein Bundesgesetz) regelt die Erstellung der Geschäftsverteilungsplände die auch faktisch an jedem Gericht existieren. Eine definition der Gerichte als Staatsgerichte im Gerichtsverfassungsgesetz ist entbehrlich, die Grundlagen für die Rechtsprechung als Teil der Staatsgewalt sind im Art. 92 GG geregelt. Warum muss es eigentlich auch unbedingt der Paragraph mit der Nummer 15 sein?

      So, ich hab jetzt Kopfschmerzen!

      Gruß

      Jonny

    • Du solltest Deine Quellen nochmal überprüfen. Einige Deiner Aussagen sind unbelegte Interpretationen.
      1) Falsch. Es ging dabei um Beziehungen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, welche vollständig aus den allierten Besatzungszonen und dem ehemaligen deutschen Reich hervor gegangen ist.
      2) Korrekt. Kann man persönlich vielleicht als Update-würdig ansehen, aber rechtlich in Kraft.
      3) Falsch. Ehemalige Bürger des Deutschen Reiches sind mit Art. 116 Abs. 1 GG Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
      4) Siehe ebenfalls Art. 116 Abs. 1 GG
      5) Kann man so nicht bestreiten, da das GG rechtlich die Reichsverfassung nicht abgelöst hat, insofern korrekt. Dennoch als obsolet anzusehen.
      6) Ebenfalls korrekt, allerdings benannte Res. 50/52 Art. 53, 77 und 107 obsolet, wobei dies rechtlich nicht gilt.
      7) Falsch. Dies ist eine Interpretation Deinerseits. Das Gesetz besagt nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staatsgebiet hat, sondern lediglich, dass es sich auf das Reichgebiet vom 31. Dezember 1937 beruft. Nicht mehr, und nicht weniger.
      9) Finde ich so nicht im Urteilstext, zitiere es mir exakt, wenn ich mich irre. Reden sind keine Gesetzesangaben.
      10) Lies den Text nochmal genau. Deine Aussage steht nicht im Verfassungstext. Es gab bisher keine neue Verfassung, welche freiheitlich und demokratisch beschlossen und angenommen wurde, wodurch das Grundgesetz als völkerrechtliche Verfassung der Bundesrepublik Deutschland besteht. Es hat also eine Verfassung.
      11) Entfällt, da 10).
      12) Möglich, steht der Verfassung jedoch nicht im Wege.
      13) Steht ebenso nicht im Wege.
      14) Falsch. Vgl. §12 GVG
      15) Vollkommen falsch. Art. 101 GG besagt etwas völlig anderes und steht gesetzlichen Richtern überhaupt nicht entgegen.
      16) Ebenfalls falsch. Steht nicht im Gesetzestext von Art. 103 GG.
      17) Falsch, wurde mit Wiedervereinigung 1989/90 lediglich erweitert. Deine Aussage ist nicht im Gesetzestext belegbar.
      18) Falsch, siehe 1). Steht ebenfalls so nicht im Urteilstext, wenn doch, vollständiges Zitat mit Quellenangabe bitte.
      19) Insofern korrekt, dass sein Geltungsbereich den Grenzen des ehemaligen deutschen Reiches von 1937 fortbesteht, allerdings durch seine Anstellung in der Bundesrepublik Deutschland fehlt im das Recht, außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland Tätigkeiten im Beamtenrecht nach zu kommen, da dort entsprechende Ländergesetze gelten (heutiges Polen z.B.)
      20) Beleg? Keine persönlichen Anmerkungen in rechtlichen Auseinandersetzungen.
      21) Korrekt, sie sind nicht identisch, da neue Grenzen gemäß den alliierten Besatzungsmächten festgelegt wurden und das Grundgesetz darauf beruht. Somit gehören diese Gebiete nicht mehr zum Wirkungsbereich der Bundesrepublik Deutschland und fallen daher aus jeder deutschen Verfassung heraus.
      22) Korrekt, doch haben sie Geltungsbereiche (siehe oben).
      23) Falsch, unsere Staatsangehörigkeit beruht auf Art. 116 GG.
      24) Doch, gibt es. Nach der Wiedervereinigung wurde die Souveranität der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt. Außerdem gilt nach wie vor Art. 116 GG.

      Entgegen meiner Aussage bei 20) gibt es noch zu sagen, dass es keinerlei Probleme bei der Klärung der Frage, ob das deutsche Reich noch existiert, gibt. Das deutsche Reich wurde 1949 von der BRD vollständig ersetzt und somit hat weder Verfassung, noch Gebiet eine Gültigkeit. Einzelne Gesetze (§185 BBG z.B.) berufen sich zwar (imho fälschlicher Weise) auf die alte Verfassung, jedoch steht es außer Frage, dass man das nicht zu weit setzen darf.

      Im Übrigen solltest Du Deinen Post gründlich korrigieren, nahezu überall finden sich Interpretationsfehler oder schlichtweg Falschaussagen. Zum Schluss sei gesagt, dass man es dennoch als Schwachsinn abstempeln kann. Diese Zeiten sind Geschichte und haben für uns, bis auf wenige Ausnahmen in Form von alten Gesetzen, keinerlei Gültigkeit mehr.

      Greetz

  5. Nur mal zur Erklärung, was der Schwachsinn eigentlich bezwecken soll: Dererlei Begründungen dürfen sich dann oft Bußgeld- oder Strafrichter anhören: „Ich erkennen Ihre Autorität nicht an, weil ich Bürger des Deutschen Reiches bin und Sie nicht …“ usw.

    Überflüssig zu erwähnen, dass noch kein Gericht auf diesen Hinweis hin eingesehen hätte, über den Delinquenten keine Strafgewalt zu haben!

    Und auch die Argumente, aus denen die Existenz eines Deutschen Reiches von diesen Leuten hergeleitet wird, sind einfach nur hanebüchen. Ich spare es mir, das an dieser Stelle auszubreiten.

    Kurz gesagt: Die Bundesrepublik Deutschland ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Das deutsche Reich musste nicht „aufgelöst“ oder „abgeschafft“ werden, sondern es ist vollständig in der BRD aufgegangen, und demzufolge ist es nicht mehr existent.

    Ich habe mal einen Artikel gelesen, dass es hierzulande mehrere Personen gibt, die sich als „kommissarischen Reichskanzler“ bezeichnen. Aber nochmal: dahinter steckt die Geschäftsidee, Leuten „Reichsausweise“ und „Reichsführerscheine“ für teuer Geld zu verkaufen und ihnen weis zu machen, dass ihnen die deutschen Gerichte dann wegen Verkehrsverstößen nicht ans Bein pinkeln könnten.

    Diese Ausweise haben real nur einen Wert: einen Heizwert!

  6. Steve da haste wieder was los getretten^^
    aber das viele immer noch so klein denken müssen
    Der Krieg ist vorbei Leute wir haben eine Demokratie die
    halbwegs gut Funktioniert und die Welt kommt sich immer Nähr Solche Idioten die denn einen Österreicher(also kein Deutscher*soviel zu Rassentrennung*)hinterherlaufen und wenn Er noch Leben würde den Arsch Küssen würden aber die Meisten wissen nicht mal Wie viel Deutsch in ihren Genen steckt das Arische könnt ihr möchte Gern Nazis mal Vergessen
    Ich Zitier mal Dickmann´s Werbung gegen Rassismus:
    die Farbe macht sehr wenig innen drin sind alle Gleich

    • Dir ist aber schon bewusst, dass mit „Deutsches Reich“ nicht das von dem kleinen Herrn H. aus B. in Ö. gemeint ist, sondern das was bis 1918 bestanden hatte.

      • eigentlich ist deutsches reich der oberbegriff für deutschland von 1871 bis 1945, und ist wiederum in perioden wie kaiserreich, weimarer republik usw. gegliedert. davon kommt auch der begriff 3tes reich weil hitlerdeutschland die 3te periode des deutschen reiches war.

        zu dem herrn weiter oben: die historisch belegbaren arier sind die vorfahren der heutigen afghanen. die indogermanen „arier“ theorie ist alles andere als sockelfest, und es gibt ne ganze menge gegenteilige meinungen in der fachwelt.

        deutschland hatte keine rassentrennung, das galt nur in südafrika und in den usa.

        • war mir so nur halb bewusst, seltsam dass ich mich nie gefragt habe warum das „drittes reich“ hieß 😀 danke dafür

  7. Ich bin ja immerhin noch für die Gründung des solaren Planeten Terras, als Regierungssitz des solaren Imperiums. Allerdings auch nur wenn wir einen Lt. Guck finden.

  8. wenn wir jetzt sowieso allemöglichen Staatsformen gründen, müssen wir auch Posten und Ämter in der Regierung vergeben!

  9. Das war ja gleich bei mir in der Nähe 😀
    Naja, die Österreicher…Ne jetzt mal Spaß beiseite, was denn mit solchen leuten falsch gelaufen ?!

  10. hehe… zu köstlich! 🙂
    aber das du gleich zur sternenflotte möchtest? das is doch voll anstrengend mit der akademie und so… föderationspass würde mir schon reichen 🙂

  11. Na so abwägig ist das ganze doch garnicht! „Das Reich“ wurde nie „aufgelöst“ und ist somit noch da, auch wenn es niemand wahrhaben will.
    Hier nochmal das Statement dazu von Theo Waigel:

    • Nein ist es nicht. Das ist ein Irrglaube der auf pseudojuristischen Argumenten basiert. Der Haken ist folgender: Das Reich wurde nicht aktiv aufgelöst, ein Staat muss aber 1. eine Bevölkerung haben (mit den paar Spinnern gegeben), 2. ein Land in dem die Bevölkerung leben kann (nicht gegeben, da das „Reichsgebiet“ an Deutschland Polen usw. abgetreten wurde) und 3. eine handlungsfähige Regierung (auch nicht gegeben, zumindest nicht nach den Gesetzen der Weimarer Republik, die ja zur Zeit des Friedensvertrags noch galten).
      2 von 3 Merkmalen eines Staates sind im Fall Deutsches Reich also nicht erfüllt und somit existiert dieser Staat auch nicht. Punkt.

      • Und die Kapitulation war auch gültig, da mit dem Tod Hitlers besagte handlungsfähige Regierung ebenfalls nicht mehr existierte (zumindest nicht nach der Weimarer Verfassung) und somit auch zu diesem Zeitpunkt das Deutsche Reich nicht mehr existierte. Die Kapitulation fand folgerichtig zwischen den Alliierten und der zu dem Zeitpunkt staatenlosen deutschen Armee statt (mal ganz davon abgesehen, dass es auch so üblich ist, dass eine Armee kapituliert und das Land somit automatisch den Krieg bedingungslos verloren hat).

        • Nur bei Militärdiktaturen ist die Armee gleichzeitig die Regierung. Und nur die Regierung kann für das Land sprechen. Deswegen ist auch alles andere als üblich wie du meinst.

          • Hab ich gesagt, dass die Armee die Regierung ist? Nein. Die Armee ist das militärische Organ eines Staates. Wenn das militärische Organ eines Staates kapituliert, wird dem Staat die Möglichkeit genommen, militärische Operationen durchzuführen, also sich weiter am Krieg zu beteiligen. Wenn also das Militär kapituliert, bleibt der Regierung nichts anderes übrig, als das hinzunehmen. Mal ganz davon abgesehen, dass es zu dem Zeitpunkt eh keine rechtmäßige Regierung mehr gab.

          • Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[7]):
            Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.

        • Nur war Hitler nicht der letzte Reichskanzler der Weimarer Republik. Nach dessen Suizid am 30. April übernahm diesen Posten Großadmiral Dönitz.
          Aber theoretisch könnte es soetwas geben. Wenn jetzt jemand eine Verfassung vorlegen würde, die vom Bundestag akzeptiert wird, ist dies (nach einigen bürokratischen Durchläufen durch die Instanzen) die neue Verfassung Deutschlands, denn normalerweise sollte mit der Wiedervereinigung eine neue Verfassung geschaffen werden.

          • Zitat aus dem Ermächtigungsgesetz: „Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.“
            1. ermöglichte ihm das Ermächtigungsgesetz nur, neue Gesetze zu schaffen und 2. trat es 1937 außer Kraft. Das bedeutet weder vom zeitlichen Rahmen her, noch vom Inhalt des Ermächtigungsgesetzes war er juristisch dazu befugt, eigenmächtig einen Nachfolger zu bestimmen.
            Das Deutsche Reich hätte nur weiterbestanden, wenn das neue Staatsoberhaupt gewählt worden wäre, alles andere hätte gegen die geltende Weimarer Verfassung verstoßen.
            Und was das mit der neuen Verfassung angeht, da hast du recht. Abgesehen davon, dass das eine gewaltige juristische Gefahr darstellt war es eine ziemliche Sauerei, da es auf diese Art und Weise statt zu einem gleichwertigen Zusammenschluss von BRD und DDR zu einer Annektierung der DDR kam, in der kein bisschen auf die Wünsche der DDR-Bürger eingegangen wurde. Aber naja, that’s democracy 😉

          • Genau, wie hiess es doch so schön :

            Artikel 146. „Dieses Grundgesetz
            verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

            Verspätet sich also bis jetzt um 22 Jahre… Ob sich das warten noch lohnt? ^^

        • Karl Dönitz war der Offizielle Nachfolger Hitlers als Reichskanzler.
          Er wurde inhaftiert was deswegen schon mal Rechtsbruch war.
          Staatsoberhäupter bzw. Regierungsangehörige dürfen nicht Inhaftiert werden.
          Er hat nie eine Kapitulations oder auflösungs Urkunde unterzeichnet.
          Einzig die Deutsche Wehrmacht hat Kapituliert. Diese hat aber keinen Einfluss auf das Reich als ganzes gehabt.

          • der krieg war offiziell auch erst zu ende als die russen in den 90ern abgezogen sind. davor stand deutschland noch unter besatzung, und die besatzungsmächte hätten die brd oder ddr als staat jederzeit auflösen können.

          • @nihilius. Die sind nur aus ihren Besatzungsgebiet. Die US Streitkräfte sind ja Technisch gesehen noch da.

        • Es ist NICHT üblich das wenn die Armee eines Landes kapituliert, ihre „Staatsform“ automatisch wegbricht, oder Staatenlos ist.

          War Frankreich staatenlos nach ihrer Niederlage oder Norwegen, Holland, Belgien?
          Eine Ausnahme stellt Polen. Nach Polens Niederlage verschwand es von der Landkarte….

        • Wenn man keine Ahnung hat… Informiere dich erstmal ausgibig über das „Völkerrecht“ bevor du hier dein oberflächliches Halbwissen an den Tag bringst.

          Jeder weiß das die Gründung der BRD einige Formale Fehler enthält, die von den Völkerrechtlinen abweichen.
          Eine eigene Verfassung haben wir im Grunde nämlich nicht.
          Die sollte das Deutsche Volk eigentlich bei der Wiedervereinigung beschließen, aber es war wohl bequemer oder „taktisch klüger“ einfach die der West-BRD und somit die der von den alliierten Mächten geformte Verfassung zu übernehmen.
          Und wer da einfach sagt „och des macht doch nix, ich mein die Verfassung ist ja gut so wie sie ist.“ der Hat den Sinn und Zweck einer Verfassung verfehlt. Das Volk beschließt sie und sie soll dem Volk dienen. Im Prinzip tut sie es ja momentan auch (mehr oder weniger) Aber ob sie auch den wahren Standpunkt des Deutschen Volkes vertritt bezweifel ich stark. So Aliiertenlastig wie die Deutsche Regierung zur Nachkriegzeit bis heute handelt, hat man uns wohl kaum die Möglichlkeit gegeben ein neues eigenes Nationalbewusstsein aufzubauen

      • Das Reich wurde nie aufgeteilt, wo hast du sowas her? Ich mein wir leben ja im damaligen Reichsgebiet. Es wurden Teile abgespalten, ja das schon.

        „Nach der Lehrmeinung maßgeblicher Staatsrechtler wie auch gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der in der Staatenpraxis international anerkannten[16] und vollständig durchgesetzten Rechtsposition ist das heutige Deutschland, die Bundesrepublik Deutschland, als Völkerrechtssubjekt mit dem Deutschen Reich identisch.[17] Mit dem Hinweis darauf, dass den Deutschen in der DDR freie Wahlen verwehrt waren und ihnen das Selbstbestimmungsrecht fehlte, erhoben die Regierungen der Bundesrepublik, die sich als Regierung des ganzen Deutschlands verstanden, anfangs einen Alleinvertretungsanspruch auch für die Staatsbürger der DDR.“

    • Und wann wurde dann das Persische Reich aufgelöst? Oder ist das noch existent?!
      Son quatsch aber ernsthaft. Wenn du es genau nimmst bestehen wir auch noch aus grafschaften, denn laut deiner theorie muss man erst alles auflösen bevor man was neues gründen kann.
      Aber Dummheit ist das Erbe der Menschheit…

  12. Ok, ich hab ja schon einige obskure Versionen gehört, nach denen der Friedensvertrag nach dem zweiten Weltkrieg angeblich nicht gültig gewesen sei, aber das mit der Vereinigung hör ich zum ersten mal in dem Zusammenhang.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here