TEILEN

Der Rechtsanwalt und Blogger Markus Kompa wird von dem Arzt Nikolaus Klehr aus Bayern juristisch angegriffen, weil er in seinem Blog auf einen kritischen Video-Bericht des ZDF über die fragwürdigen und unwissenschaftlichen Krebs-Heilmethoden des Klägers verlinkte […] Dem Blogger wurden eine Abmahnung, aus der dann eine einstweilige Verfügung wurde, sowie eine Anwaltskostenrechnung im vierstelligen Bereich zugestellt. Allerdings will Kompa sich damit nicht abfinden und rief zu der „Aktion Klehranlage“ auf. Diese hat das Ziel, die Auseinandersetzung notfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen und eventuell ein Präzedenzurteil über solche Verlinkungen zu erzielen. Wie Kompa ausführte, dürfte ein solcher Rechtsstreit über die Instanzen hinweg mindestens rund 20.000 Euro kosten, die er allein nicht aufbringen kann. Er bat daher um Spenden. Wohl auch die weitergehende Intention hinter der Sammlung des Geldes sorgte dabei schnell für Aufmerksamkeit: Sollte der Prozess gewonnen werden, müsste die Gegenseite die Kosten tragen. In diesem Fall würde das Geld gar nicht benötigt. Die Spenden sollen daher in diesem Fall das Grundkapital für einen Verein oder eine Stiftung bilden, die Blogger zukünftig bei ähnlichen Auseinandersetzungen unterstützt.

Ich finde die Vorgehensweise von Kompa äußerst nachahmenswert. Es wird schließlich mal Zeit, dass jemand gegen diesen ganzen Abmahnwahn vorgeht und auch mal die Interessen der Netzgemeinde vertritt. Nach meinem persönlichen Rechtsverständnis läuft irgendwas falsch, wenn ich auf meinem Blog gewisse Dinge nicht mehr verlinken darf. Es wird wirklich Zeit, dass in diesem Bereich mal eine Art Präzedenzfall geschaffen wird!

Danke an Dennis für den Link!

Quelle: Winfuture.de


Anzeige

24 KOMMENTARE

  1. Eine Gute Idee!
    Das erinnert mich ein wenig an fernsehkritik.tv
    Dort versuchen diverse Sender und Produzenten auch den Moderator durch horrende Klagen mundtot zu machen. Durch Spenden der Gemeinschaft konnte der Rechtsstreit hier finanziert werden.
    Ich finde es wichtig, dass wir die unabhängige Berichterstattung im Internet verteidigen. In Fernsehen und Zeitungen findet objektive Berichterstattung kaum noch statt!

  2. Ich finde im Namen der Community darfst du dem Kompa gern n paar Euro’s spenden. Die Sache ist ja mehr als gut und wie du schon sagst, lange nötig! Und der Kompa ist auch noch einer dem man „Vertrauen“ kann.

    Das schreibt Fefe zu dem Thema: http://blog.fefe.de/?ts=b13a1df7

  3. Wegen diesem dreckigen Abmahngeschäft traue ich mich schon kaum noch, etwas auf Facebook zu verlinken. Da muss echt mal ein Riegel vorgeschoben werden. Viel Erfolg, Markus Kompa!

    • Ich sage es mal so: Wenn du durch die Abmahner sensibilisiert worden bist dafür, was du an Meinungen und Inhalten in die Welt rausbläst und welche rechtliche Relevanz sie haben könnten, dann ist das im Prinzip zu begrüßen.

      Aber ich stimme dir insoweit zu, als dass die Abmahnindustrie inzwischen viel zu weit geht.

  4. Nach meiner persönlichen Meinung sollte der „Herr Doktor“ gar kein Recht darauf bekommen über die Verbreitung des Videos zu bestimmen, da es der allgemeinen Aufklärung über seine fiesen Machenschaften dient.

    Persönlichkeitsrechte hin oder her, der Herr macht Geld auf Kosten fremder Leben und Hoffnungen.

    //(Ich will Steve hier mal rechtlich aus der Schussbahn bringen.)//
    Ich stelle diesen Kommentar als meine eigene Meinung auf diese Seite, welcher in keinster Weise mit der des Betreibers übereinstimmen muss. Jegliche Kritik ist an den Autor und nicht den Webmaster dieser Seite zu richten.

    • Im Ernstfall ist das aber völlig egal, was du da in // stellst. Vor allem hättest du wenn schon /* …. */ schreiben müssen. Doch jetzt kommt ein anderer Programmierer und kennt nur . Im Endeffekt zählt, was auf der Seite steht. Deshalb wird ja jeder Kommentar auch per Hand freigeschaltet.

  5. Vielleicht hat er nur vergessen, die Quelle anzugeben. Oder er hat zur Hetzerei aufgerufen. Oder er hat zum Rufmord beigetragen…

    • Das ist Markus Kompa, Rechtsanwalt zum Medienrecht und schreibt regelmäßig auf Heise / Telepolis. Wenn die Sache nicht sicher wäre, würde er nicht klagen.

  6. Hier (und in Winfuture) fehlt leider ein wichtiger Aspekt: Bereits dem ZDF selber war die Verbreitung des Beitrages untersagt worden, wenn auch mit einer ziemlich kruden Begründung.

    Die juristische Frage hinter dem ganzen ist, ob man sich durch Embedded Objects deren Inhalte zu eigen macht. Bereits entschieden wurde, dass bloße Links auf dynamische Seiten oder dynamischen Inhalte für RSS-Feeds nicht ausreichen.

    Um es plastisch auszudrücken, Steve: Stell Dir mal für eine Sekunde vor, du würdest hier ein ausländerfeindliches Video einbetten und „find ich voll cool“ dazu schreiben. Sollte Dir so etwas erlaubt sein, oder machst du dir damit den Inhalt des Videos zu eigen?

    Und wie ist es, wenn du nur das Video einbettest und „discuss“ dazu schreibst? Hier wird es schon kritischer, denn du stimmst dem Inhalt ja nicht ausdrücklich zu.

    Dennoch machst du dir m. E. ein embedded object zu eigen: Machen wir es eine Stufe schärfer: Du postest einen Kinderporno von Youtube und sagst ausdrücklich „find ich voll ekelhaft, sollte verboten werden“. Damit distanzierst du dich zwar vom Inhalt, aber ich meine, posten – verbreiten – darfst du es trotzdem nicht.

    Wenn wir uns aber einig sind, dass man sich durch Wiedergabe von unveränderlichen Inhalten (Videos, Newsartikel etc.) selbige zu eigen macht und für das Verbreiten des Inhalts grundsätzlich haftet, dann reduziert sich die rechtliche Frage im Kompa-Fall darauf, ob der ZDF-Beitrag als solcher rechtswidrig war.

    Für die Blogger-Szene wird der Rechtstreit deshalb wohl wenig förderlich sein.

    • Noch eine Ergänzung: Bestenfalls kriegen „wir“ (Blogger) eine Aufklärung dahingehend, ob wir Inhalte IM ZWEIFELSFALL posten dürfen oder nicht. Um nochmal die obigen Beispiele aufzugreifen: Das rechtsradikale oder Kipo-Video sind offensichtlich rechtswidrig, also darf man sie nicht verbreiten.

      Bei dem ZDF-Video ist die Rechtswidrigkeit jedoch zweifelhaft. Darf man es also im Zweifelsfall verbreiten oder soll man es im Zweifelsfall lieber bleibenlassen?

      Ändern wird sich dadurch aber nichts: Der Richter, der über den Blogger zu entscheiden hat, wird immer eine eindeutige Meinung zum Inhalt haben. Entweder ist der Inhalt für ihn eindeutig erlaubt oder eindeutig rechtswidrig. Ein Richter wird niemals an seiner eigenen Einschätzung zweifeln. Und damit bleibt die Rechtsunsicherheit für die Blogger dieselbe.

    • Mir stellt sich da jetzt noch die Frage: Kann ein normaler User wissen, ob ein Video, welches öffentlich in irgendeiner (legalen) Mediathek steht, irgendeinem Rechtsstreit unterworfen ist?
      Da hat doch eher in dem Falle die ARD die Verfehlung geleistet, weil das Video immer noch online stand, wodurch die weitere Verbreitung erst möglich war. Ich verstehe gar nicht, wie der Blogger da überhaupt in die Schusslinie geraten _kann. Zumal, wenn ich richtig verstehe, hat der Blogger nicht mal das Video selbst eingebettet, sondern nur darauf verlinkt? (Wobei das für mich kaum einen Unterschied macht…ich sehe da letztlich doch den Urheber im Handlungsszwang, sprich: ARD hätte das Video entfernen müssen.)

      Von dem Zweifelsfall hinsichtlich der REchtswidrigkeit muss man jedenfalls erstmal informiert sein.

      Yey, diese ganze Abmahnarie nimmt langsam groteske Züge an…

      • Genau das ist ja das Problem: Es gibt eindeutige Fälle, aber es gibt eben auch Fälle wie diesen, in denen ein Außenstehender gar nicht wissen KANN, ob da was rechtswidriges in dem Video ist. Das Landgericht Hamburg – für seine Urteile wider jegliche Meinungs- und Pressefreiheit bekannt – meint ja, der Blogger hätte sich beim Doktor zuerst erkundigen müssen. „Schwachsinn“ ist für dieses Urteil eine sehr milde Beschreibung.

        Nur: Wenn der BGH jetzt entscheiden sollte, dass das Video nicht rechtswidrig war (was sehr wahrscheinlich ist), kriegen wir eben keine Antwort auf die Frage, ob wir auch zweifelhafte Videos einbetten dürfen.

        • …und noch weniger eine Definition, ab wann ich – als juristisch nicht vorgebildete Privatperson – ein Video als „zweifelhaft“ einzuordnen habe.

          Und nach wie vor verstehe ich nicht, wieso nicht der ZDF am Pranger steht, denn der hat den Zugang zum Video ja überhaupt ermöglicht, trotz anhängenden Rechtsstreits. Hätte der ZDF das Video von der Seite genommen mit einem entsprechenden Hinweis, hätte eine Verlinkung gar nicht funktioniert.

          Will man sich dem Landgericht anschließen, wäre allerwenigstens zu erwarten, dass Urhebern solcher Videos eine entsprechende Kennzeichnungspflicht auferlegt wird, nach dem Motto „Achtung, Verlinkung auf eigene Gefahr, weil…“ etc.

          Unfassbar, das alles.

    • so ein schwachsinn. Es geht doch genau darum, mit diesem Gerichtsverfahren ein urteil zu schaffen, was zwischen Kipo/Ausländerfeindlichen Inhalten und jedem anderem normalen scheiß unterscheidet! Atm ist es so, dass du für jeden schrott abgemahnt werden kannst weil es da einfach absolut keine rechtssicherheit gibt. Und das LG-Hamburg prügelt immer fröhlich auf die Internet User rauf. Erstens handelt es sich nicht um „Kinderporno“ oder „Raubkopien“, d.h. man kann das mal halbwegs unbelastet von den üblichen Vorurteilen in der Presse besprechen. Zweitens ist Kompa Medienanwalt und kennt sich mit der Materie aus. Er wird also die ganzen dummen Fehler, die „Normalbürger“ bei sowas machen, und die im Fortgang des Verfahrens Nachteile mit sich bringen, vermieden haben.

  7. Ich versteh auch nicht, warum man dafür abgemahnt werden kann. Werde ich etwa auch abgemahnt, wenn ich hier sage, dass Homöopathie nru dank dem Placebo-Effekt funktioniert? Und was war mit dem ZDF? Wurden die auch abgemahnt, weil sie den Bericht überhaupt gemacht haben?

  8. Finde ich auch richtig, warum steht sonst was im Internet, wenn mans niemandem zeigen darf, und das geht ja nur über verlinken.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here