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Mit Foto und Personenbeschreibung eines Mannes warnt der Wuppertaler Unternehmer Jörg Heynkes auf seiner Facebook-Seite vor einem mutmaßlichen Täter und hat damit eine erneute Debatte über Moral und Gesetz im Internet ausgelöst. „Wir wollen uns vor einem Mann schützen, der uns schon drei Mal bestohlen hat“, sagt Heynkes. Deshalb habe er ein Foto aus der hauseigenen Überwachungskamera gepostet […] Kritiker der Aktion sehen das anders. Sie sprechen von Verleumdung und übler Nachrede, warnen vor unkontrollierbaren Folgen und nennen Beispiele von Aufrufen zur Hetzjagd im Internet, wie es sie nach dem Mord an einem Mädchen in Emden gab.

Wo soll diese Form der Selbstjustiz noch hinführen? Leute, die vermeintliche Straftaten begangen haben, im Netz bloßzustellen, kann doch keine Lösung sein! Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, dass die „Opfer“ nicht dagegen vorgehen – wenn man mein Foto in so einem Zusammenhang im Netz veröffentlichen würde, egal ob ich schuld wäre oder nicht, würde ich dem entsprechenden Herren den Hintern wegklagen. Wie seht Ihr die Sache?

Danke an Chico für den Link!

Quelle: wz-newsline.de


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54 KOMMENTARE

  1. Man sollte hier nicht ‚Schwarz-Weiss‘-Denken an den Tag legen. Selbstjustiz ist mit Sicherheit keine Lösung, jedoch habe ich vollstes Verständnis für die Opfer, die Gerechtigkeit fordern, die nicht beigebracht werden kann, weil z.B. Zeugen fehlen. Unsere Justiz schafft es eben nicht immer trotz m.E. eindeutiger Indizienlage den Täter zu verurteilen. Der Schaden und die Konsequenzen für die Opfer sind häufig irreparabel. Durch diese Art der Selbstjustiz wird dann natürlich das Opfer zum Täter, welches mit Konsequenzen zu rechnen hat. Aber ich denke, das ist dem ursprünglichen Opfer dann auch egal, so lange dann das Unrecht gesühnt ist.

  2. Rechtlich ist dieser Fall längst ausdiskutiert: Für einen potentiellen Straftäter gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung. Das Recht am eigenen Bild – sein Persönlichkeitsrecht – nimmt daher einen hohen Stellenwert ein.

    Schon die Polizei darf nicht wegen jedem kleinen Delikt Fahndungsfotos veröffentlichen, sondern nur wegen schwerer Straftaten. Und Ladendiebstahl ist nunmal keine schwere Straftat.

    Die Polizei hat den staatlichen Auftrag, Straftaten zu verfolgen. Der Besitzer des Ladens nicht, deshalb ist sein Interesse an der Aufklärung (im strafrechtlichen Sinne) nochmal geringer als das der Polizei.

    Und deshalb gewinnt in so einem Fall eindeutig das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten.

    Dieses „Fahndungsfoto“ auf Facebook ist eindeutig rechtswidrig. Da gibt es nichts zu diskutieren.

  3. Selbstjustiz ist einfach falsch. Wie soll denn ein Rechtsstaat funktionieren wenn jeder seine eigene Idee von Recht auslebt ? Dann haben wir vllt. irgnedwann wieder Mord wird mit Mord gerächt, super system…..

    In diesem Fall mag ja vllt. deutlich werden das hier jemand klaut und vllt. hilft es wirklich.

    Aber wie die vergangenheit gezeigt hat gab es oft bei vorzeitig selbstjustiz falsche Anklagen und unschuldige mussten darunter leiden.
    Einfach weil jemand ohne alle Fakten zu kennen jemanden beschuldigt hat.

    Wenn die Polizei Bilder veröffentlicht, passiert das meist auf einem begründetem Verdacht und nur bei „wichtigen“ Verbrechen. Niemand wird Deutschlandweit Bildlich / nametlich in den Medien gefahndet weil er mehrfach Diebstahl begangen hat…..

      • Todesstrafe für Mörder bzw. Kindermörder? Dann stellt sich aber die grundsätzliche Frage, mit welcher absoluten Gewissheit du überhaupt jemanden verurteilen kannst, angesichts dessen, dass man zwar jeden Strafgefangenen bei einem Fehlurteil rehabilitieren kann, die Todesstrafe jedoch endgültig ist.

        Es gibt viele Argumente gegen die Todesstrafe, aber das finde ich das wichtigste: Ein Fehlurteil kann nicht mehr korrigiert werden, sobald die Todesstrafe vollstreckt wurde.

  4. Ich bin absolut dagegen! Die Menschen denken bei solchen Aktionen keine 10 cm weit! Die wissen einfach nicht, in was für Gefahren, und was für ein Unglück, die damit manche Menschen bringen. Man kann nicht die Dummheit anderer Menschen berechnen, wenn man denkt, es geht nicht dümmer, setzt einer noch ein drauf.
    Bsp.(etwas übertrieben, aber durchaus realistisch): Jemand meint, dass jemand der mir verdammt ähnlich sieht eine Straftat begangen hat und postet ein Bild im Internet. Die Folgen könnten sein, das mich Leute gewaltsam irgendwo auf der Straße festhalten oder mich zusammenschlagen und zur Polizei zerren. In jedem Fall hat man danach ein paar Probleme mehr. Wobei wohl das Schlimmst ist, dass die Leute über ein schlecht reden. Und reden die Leute erst einmal in Bezug auf eine Straftat über ein, wird man das Gerede fast nie wieder los, denn „Irgendwas muss ja dran sein, sonst währ er ja nicht bei der Polizei gewesen“ oder „.., sonst hätten die ihn ja nicht gesucht.“

      • Das meine ich ja!
        Man kann wohl noch die Famile/Freunde davon überzeugen, dass man unschuldig war/ist, aber der größte Teil der Allgemeinheit, meint weiterhin, dass da was gewesen sein muss.
        Es ist halt einfacher den Massen zu folgen, als gegen den Strom zu schwimmen.

  5. Daher das unsere Justiz maßlos überfordert ist, denke ich, dass das Netz ein wudnerbares Druckmittel ist.

    Wenn hier ein eindeutiger Beweis vorliegt warum nicht, von *vermeintliche* war zu keinen Zeitpunkt die Rede. Du hast das Wort super eingebaut das deine Meinung passt.

    …Deshalb habe er ein Foto aus der hauseigenen Überwachungskamera gepostet…

    Finde ich gerechtfertig. Hier wird ja niemand ohne Grund an den Pranger gestellt.

    Er darf mir also Schaden zufügen ich selber muss aber auf Grund der Rechtslage zusehen. Das kann man einfach von niemanden verlangen.

    Ich möchte nicht sagen das man hier jetzt Augen um Auge, Zahn um Zahn
    ständig aus Rache Justiizia spielen soll. Jedoch bei deutlich belegbaren Fakten denke ich, dass ich auch ein Recht habe mich selber zu schützen. Sollte ich zu unrecht handeln kann man mich ja Verklagen, sollte dann aber bewiesen werden das ich Recht hatte denke ich das man davon absehen sollte mich dafür zu bestrafen.

    Hier ist der Mittelweg gefragt! Ich habe als Bürger die Pflicht andere zu Schützen, also ist auch diese Form zulässig.

    • woher leitest du die Pflicht ab andere zu schützen?
      Das ist soweit ich weiß Aufgabe des Staates

      „Fresse halten ist die erste Bürgerpflicht, danach komm Steuern zahlen und dann anderen helfen“ wie mein Philoprof zu sagen pflegt

    • „Jedoch bei deutlich belegbaren Fakten denke ich, dass ich auch ein Recht habe mich selber zu schützen.“

      Wenn es tatsachlich „deutlich belegbare Fakten“ gibt, wird er ganz sicher von der Polizei und der Justiz bestraft. Alles andere ab dann ist Verleumdung und wiederum zu bestrafen. Falls er andere Läden schutzen will, kann er ihnen ja eine Mail zukommen lassen und die selbstentscheiden lassen ob sie dem Mann Hausverbot oder was auch immer erteilen. So zum Thema Mittelweg.

    • Ob du es glauben willst oder nicht.
      Es ist nicht(!!) verboten, sich etwas einzustecken, solange man es dann bezahlt.
      Eine Momentaufnahme einer billigen schwarz-weiß-Kamera kann kaum das erste stichfest zeigen und nichtmal ansatzweise das andere. Vor Gericht würde das nicht reichen und der Angeklagte würde freigesprochen werden. Soviel zu deinem stichhaltig.

      „Recht dich zu schützen“.
      Na, jetzt erkläre mir mal, wie facebook dich vor Ladendieben schützt.
      Das ist nichts anderes als Rache, an den Pranger stellen und in gewisser Weise verleumden. Von den verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrechten fange ich mal garnicht erst an.

    • „Wenn hier ein eindeutiger Beweis vorliegt“

      man muss übrigens keine zwei Semester Erkenntnistheorie studiert haben, um zu wissen, dass das allerwenigste eindeutig und beweisbar ist in unserem Leben 😉

    • Selbst DNA-Beweise sind nicht 100% eindeutig, dann ist es eine Momentaufnahme einer Überwachungskamera erst recht nicht. Dieser fanatische Glaube an Beweismittel ist ja schon fast gefährlich…

  6. Wo ist denn der Unterschied zu der Bild die sowas alle paar Tage mal bringt? „Wer hat diesen Ubahnschläger gesehen?“ Vorgestern glaub ich noch auf Bild.de gesehen.

    • Diese Bilder werden von der Polizei veröffentlicht, weil sie gesucht werden. Das Bild des Diebes im oberen Fall wurde auf eigene Faust ins Netz gestellt.

      Da besteht also ein Unterschied.

    • Schau mal genauer hin: Die Fotos, die in der Bildzeitung veröffentlicht werden, drehen sich um schwere Straftaten, gefährliche Körperverletzung, Tötungsdelikte, Bandenkriminalität, Sexualstraftaten und ähnliches.

      Das Bild eines potentiellen Ladendiebes wirst du in der Bildzeitung vergeblich suchen.

  7. Er verstößt jedenfalls gegen § 33 KunstUrhG (Strafrahmen: Bis 1 Jahr Freiheitsstrafe). Wenn er die Diebstähle gefilmt hat dürften üble Nachrede und erst recht Verleumdung als Straftatbestände ausscheiden (er kann den Wahrheitsnachweis für die Behauptung der Straftaten erbringen).

    Wenn der Dieb Strafanzeige stellt und am besten noch als Nebenkläger auftritt erfährt man zumindest die Identität des Diebs und weiß gegen wen man ermitteln muss :)!

  8. privatleute haben keinen pranger zu bauen.

    was ich mich viel eher frage ist, wieso die polizei diesen mann nicht festnehmen kann / pfandet, obwohl sie drei videos von ihm haben.

    die polizei hätte fotos aufhängen sollen

  9. Sekunde, Sekunde.
    Er hat die Diebstähle auf Video, dreimal!
    Es handelte sich jedes Mal um den gleichen Typen und daran gibt es keinen Zweifel.
    Wenn das alles zustimmen sollte, habe ich absolut nichts dagegen ihn an den „Internet-Pranger“ zu stellen.
    Wer Scheiße baut, soll auch damit rechnen das ihm Scheiße folgt.

    • Tja, komisch nur dass es bei diesen „eindeutigen Beweisen“ offensichtlich noch nie zu einer Gerichtsverhandlung oder ähnlichem gekommen ist.

      Außerdem, wenn der Mann, wie Artikel, schon längst bei der Polizei bekannt ist, ein „Junkie“ ist und schon öfters dort geklaut hat, welchen Effekt soll die ganze Sache denn haben? Abschreckung? Bloßstellung?

      Ist der Herr Geschäftsführer wirklich so naiv und glaubt, dass wenn der Mann ein Foto von sich sieht, sich plötzlich denkt „Oh, die Polizei kennt mich zwar, der Typ weiß auch genau dass ich ständig bei ihm klaue aber jetzt, da ein Foto auf Facebook(!) von mir zu sehen ist, da wird die Sache brenzlig.“

      Die ganze Sache ist lächerlich und auch noch strafbar. Soll er halt ein Bild in seinen Laden kleben, dass hat meiner Meinung nach einen gößeren Effekt und ist nicht ganz so brenzlig was die Legalität betrifft.

    • „keinen Zweifel“ gibt es genau dann, wenn der Täter rechtskräftig verurteilt ist. Dein Rechtsverständnis ist erschütternd.

        • Wenn ich die Wahl habe zwischen den deutschen Gerichten und einem Mob von Stammtischproleten, dann halte ich mich lieber an die Gerichte.

          Nicht dass wir uns falsch verstehen: Es gab und gibt viele Fälle, in denen ich mit der gerichtlichen Würdigung nicht einverstanden bin. Aber deshalb würde ich das Rechtssystem keinesfalls gegen das Bauchgefühl einer trüben Masse von Rechtsunkundigen eintauschen.

          Und besonders den Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – halte ich für eine der ganz großen und wichtigen Errungenschaften moderner Rechtssysteme.

  10. Aktuell wird ein neues Gesetz diskutiert, welches der Polizei erlaubt, via Facebook Fahndungen durchzuführen.
    Und das beschränkt sich nicht nur auf Mord u.Ä., sondern betrifft auch ganz normale kleine Ladendiebe, die bald ihr Foto (am besten mit Profil verlinkt) auf Facebook und Co. wiederfinden.
    Und da es bei Fahndungen erstmal unwichtig ist, ob schuldig oder nicht, kann man das gut gleichstellen.
    Und wie wir facebook und das Internet kennen: einmal gepostet, für immer gebrandmarkt.

    • Das mit Facebook ist nicht möglich würde gesagt, weil die polizei da ja die Rechte des Bildes abtreten würde und das auf keinen Fall so kommen wird. Was teilweise schon gemacht wird sind verweise von der Facebook-Seite der entsprechenden Polizeibehörde auf die eigene Seite.

  11. Hach, schwierig.

    Richtig ist das natürlich nicht, das sehe ich ganz genauso. Es öffnet Hexenjagden Tür und Tor. Heute noch „der echte Täter, ganz ehrlich“ und morgen dann irgendwer, weil „höchst wahrscheinlich der Täter, bin mir fast ziemlich sicher“ usw.usf.

    Andererseits kann das Ansinnen des Unternehmers durchaus nachvollziehen. Ich meine, wie ärgerlich ist das bitte, wenn die gleiche Person zum dritten (!) Mal bei Dir geklaut hat und die Polizei tut nichts? (Ich mache der Polizei nicht mal Vorwürfe; aus irgendeinem Grund sind der wohl die Hände gebunden; oder liegt’s an lascher Gesetzgebung, dass da nichts weiter passiert?)

    Eine wirkliche, sprich: zufriedenstellende, Lösung für beide Seiten fällt mir da auch nicht ein.

  12. Als außenstehender ist es immer leicht über irgendwas zu urteilen, ich kann nur von mir ausgehen und wenn man mich bestehlen würde, würde ich auch alles versuchen um den Abschaum aufzuspüren.

    • Hier geht es ja nicht darum den Mann aufzuspüren. Das ist doch schon längst erledigt und Strafanzeige wurde auch gestellt.

  13. Wenn die Polizei das Internet bzw. soziale Netzwerke nutzt um Personen die zur Fahndung ausgeschrieben sind zu suchen, dann finde ich das akzeptabel.

    Aber wenn Privatpersonen das machen, ist es nicht richtig.

  14. irgendwie ist dein rechtsverständnis ETWAS verdreht:

    der mann hat ein foto eines nachweislichen täters gepostet (Beweis: Überwachungskamera!!)

    in deutschland herrscht echt die unsitte, täter zu opfern zu machen und opfer werden zu tätern gemacht!

    es ist das gute recht des mannes, das foto des verbrechers hochzuladen, schließlich handelt es sich um einen dieb! das sollte man bei der ganzen diskussion wohl mal besser im hinterkopf behalten.

    • ach und woher weisst du das daß der dieb ist auf dem foto? und nicht irgendein typ der ihm seine ische ausgespannt hat? hierin liegt halt die Gefahr das im netz jede privat Person irgend einen müll behaupten kann und erstmal alle darauf aufspringen…nen kamerfoto kann inzwischen jeder 12 jährige manipulieren

      • Ja der Dieb kann ja locker klagen, denn der Mann muss dann ja beweisen, dass er geklaut hat.

        Wenn er es getan hat seh ich da auch kein Problem drin, wenn nicht wird sich das nach dem Gericht auch schnell ändern und gut Schadensersatz bringen.

    • Rechtsverständnis verdreht? Ich fasse es nicht.

      Hier ist gar nix verdreht. Selbstjustiz ist in jedem Fall nicht zu akzeptieren.
      Klar kann man immer schön daher reden von wegen Tätern zu Opfer gemacht ect.
      Nur wer sagt dir denn das irgendwer ein Opfer ist, nur weil irgendjemand das auf Facebook oder sonstwo postet?
      Wer sagt dir denn ob diverse Bilder vielleicht nicht manipuliert sind?

      Der Fall im Emden hats doch mal ganz klar gezeigt wie schnell es geht.
      Was wären denn passiert wenn dort der Verdächtige gerade von vieleicht 2 Polzisten verlegt worden wäre und der Mob kommt da an?
      Gibt ja genügend Leute mit „Todesstrafe für Kinderschänder“ Aufklebern auf dem Auto.

    • Das ist genau die Vorgehensweise einer gewissen „Zeitung“.

      Es ist ein (vermutlicher!)Dieb. Kein verurteilter Massenmörder.

      Der Geschäftsmann nutzt hier eindeutig den Vorteil aus, daß der vermuliche Täter überhaupt keine Möglichkeit zur Gegenrede hat.

      Diese Form der Vorverurteilung nimmt, wenn nicht eingeschritten wird Ausmaße an, die schnell zur Hexenjagd mutieren. Wo das hinführt hat die katholische Kirche im Mittelalter eindrucksvoll bewiesen.

      Wenn der „gute“ Herr Geschäftsmann mit Facebook umzugehen weiß, sollte er mal Hausfriedensbruch googlen.
      Ladendiebstahl ist ein Vergehen(bei welchem häufig von der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aus diversen Gründen eingestellt werden(gerade bei Jugendlichen)), wohin gegen Hausfriedensbruch in den Privatklagebereich fällt und somit, unter möglicher Umgehung der Staatsanwaltschaft, es auf jeden Fall zu einem Prozeß gebracht werden kann welcher natürlich auch ein evtl. empfindliches Urteil gegen den Beklagten hervorbringt.

      Natürlich ist es Ärgerlich wenn man wiederholt bestohlen wird(ich „darf“ hier aus eigener Erfahrung sprechen), aber es gibt genug ordentliche Möglichkeiten in Deutschland sich dagegen zu wehren ohne gleich die Grundrechte vermutlich beteiligter Personen so einschneidend zu verletzen.

      Es ist traurig immerwieder lesen zu müssen wie elementare Erungenschaften unserer Zivilisation/Demokratie von einigen kurzsichtigen Individuen „geflamed“ werden.

      • sry mein lieber:

        wie panne kann man sein?? du bist genau die art knalltüte, die der grund dafür ist, dass in unserem land kinderficker draussen rum laufen dürfen!

        menschen wie DU sind einfach das letzte!

        wie soll der denn eine unbekannte person ausfindig machen, wenn er zwar ein überwachungsvideo hat, auf dem man eindeutig erkennen kann, wie der DIEB den laden ausräumt (vermutlich sogar nachts) – aber NEEEE!!! darf man ja nich nutzen, weil der dieb is ja noch nich verurteilt!

        bist du doof oder was?

        • Wenn man keine Ahnung hat, Fresse halten, Ishor!

          Es ist NICHT die Aufgabe von Privatpersonen, nach potentiellen Straftätern zu fahnden, genauso wenig wie es deren Aufgabe ist, sie zu bestrafen (Selbstjustiz).

          Das Video bzw. Beweisfotos gehört in die Hände der Polizei und nicht ins Internet.

          Leute wie du aber stellen sich mit brennenden Fackeln vor die Polizeiwache und fordern die Herausgabe eines völlig Unschuldigen, um ihn wegen einer Sexualstraftat zu lynchen, die er nicht begangen hat.

          Ekelhaft.

          • Erinnert mich sehr an meiner Bekannten.
            Sie wurde geschlagen von ihren Ex hat die Bullen gerufen geklagt usw.Ein Monat später wurde sie wieder von das Arsc**och geschlagen.Erst als sie mich und ein paar Freunde gebeten hat ihm „klar“ zu machen das er sich von ihr fernhalten soll hat er Ruhe gegeben!

            Soviel zum Thema Polizei und Selbstjustiz.

          • Dumm nur, dass die von dir geschilderte Begebenheit nichts mit (Selbst-) Justiz zu tun hat.

            Was du schilderst, ist eine Frage der Prävention. Die Verhinderung von (zukünftigen) Straftaten. Das ist aber nicht (in erster Linie) Aufgabe der Justiz, sondern Aufgabe der Polizei.

            Und wenn du mit „klarmachen“ das meinst, was ich vermute, dann habt ihr den Typen für eine Tat bestraft, die er in Zukunft eventuell begangen hätte.

            Tolles Rechtssystem. Darf ich Dir auch auf die Schnauze hauen, weil du mir vielleicht irgendwann in Zukunft mal den Geldbeutel klauen könntest?

            Solltest du jedoch mit „klarmachen“ meinen, dass ihr ihn gewaltlos, aber eindringlich gebeten habt, die Frau in Ruhe zu lassen, dann ist das mehr oder weniger in Ordnung. Aber wie gesagt: Derartige Prävention wäre Polizeisache, aber keinesfalls Aufgabe der Justiz.

        • Zuerst, danke für die sachliche Kritik.

          Ich gehe, zugegebener Maßen in Unkenntnis der örtlichen und personellen Gegebenheiten, davon aus, das zumindest gelegentlich Personal in den Geschäftsräumen anwesend und dieses ausreichend Informiert ist.
          Hier wäre also die Möglichkeit gegeben ein Hausverbot auszusprechen.
          Das diese Person dem Geschäft auch namentlich bekannt ist leite ich aus der Ausage des Geschäftsführers: „Er ist ein Junkie und bei der Polizei bestens bekannt.“ gegenüber der WestdeutschenZeitung her.

          Weiterhin muss ich hier nochmal darauf hinweisen, daß es hier einzig die Ausagen des Geschäftsführers gibt. Woher weißt du das er (bewußt oder unbewußt) keine falschen Angaben macht?

          Zu Protokoll möchte ich noch geben, daß ich nicht dafür verantwortlich bin falls nicht verurteilte Straftäter frei herumlaufen.
          Um zum Schluß zu kommen und deine letzte Frage zu beantworten: Ja, in einigen Dingen mit Sicherheit.

    • Der Typ ist dann ein nachweislicher Täter wenn er RECHTSKRÄFTIG verurteilt wurde. Vorher ist er schlicht und einfach unschuldig.

  15. Das sehe ich genauso kritisch wie die vielen BKA-/Polizei-Aktionen auf Facebook.

    Wie kann man nur eine Seite, die das alleinige Recht an allen Posts UND den Facebooknamen ihrer „Kunden“ hat, für soetwas benutzen? Was hält Facebook davon ab LEGAL Posts in Sachen Inhalt und Zeit zu manipulieren?
    Der fette inkompetente Staatsmitarbeiter allerdings sieht eine einfache Fallösung und schon wird deine Wohnung untersucht? Lächerlich!

  16. Man sieht an diesem Beispiel echt toll, wie mit zweierlei Maß gemessen wird.
    Im „RL“ würden wohl bei solch einer Lynch-/Selbstjustiz viele aufschreien. Im Internet jedoch scheint das ja erlaubt zu sein.

    • das internet könnte schon 20 jahre weiter sein wenns nicht nur noch um sonen nutzlosen mist wie facebook ginge. alles artet in sonen bescheurten beliebtheits wettbewerb wie damals in der schule aus, highschool 2.0 statt web 2.0, inklusive all den tollen sachen wie rassismus, mobbing und leuten die ihren kopf so tief in ihrem arsch haben das den wald vor lauter scheisse nicht sehen.

  17. Bis zum Urteilspruch ist jeder als unschuldig anzusehen, und das aus gutem Grund. Egal was eine Person getan hat, so kann man ihm nicht seiner Rechte berauben.
    Wenn die ein Problem mit einem Dieb oÄ haben, sollen sie halt intern ein Warnfoto hinter die Kasse kleben, aber das geht zu weit.

  18. Naja aus Gründen die den Schutz des Persönlichkeitsrechts betrifft finde ich das auch unter aller Sau. ich würde auch nicht wollen, dass jemand Fotos von mir ins Internet stellt, oder mich verlinkt oder sonst etwas.

    Ich kann allerdings die Wut und den Ärger des Bestohlenen verstehen und wenn ihm keiner helfen will, dann geht er mal selbst auf die Jagd, das ist einfach so, wie Menschen gestrickt sind.

    Trotzdem ist es nicht die richtige Art und weise, zumal er über sein Facebookprofil wohl kaum die entsprechenden Personen erreicht, die wenn dann gewarnt werden müssten. Und bei der heutigen Debatte über Mobbing im Internet etc. ist das ganze Thema eh sehr Heikel und man sollte mit solchen Spielchen vorsichtig sein.

    Wäre ich von sowas betroffen, würde ich mich auch drastisch wehren und eben um so etwas vorzubeugen halte ich nicht viel davon zu viel im Internet von sich preis zu geben.

  19. Also ich bin der meinung dass es auf die art der straftat ankommt.
    Bei einem ladendiebstahl finde ich es ziemlich überzogen, bei einem schlimmen verbrechen wie mord, vergewaltigung etc. fände ich es in ordnung, da man ja eigentlich um mithilfe der bevölkerung bittet den täter zu fassen, so a la „wer kennt diesen mann“
    Das sollte aber nicht auf irgendeiner faacebook seite stattfinden sondern auf einer ofiziellen seite der polizei.
    Soweit ich weiss, wird dies in einigen fällen bereits praktiziert.
    Aber einfach nur auf facebook veröffentlichen um denjenigen blosszustellen und zu sagen „der böse mann da hat uns schon ein paar playstation spiele gestohlen“, finde ich eigenartig.
    Wenn jemand die möglichkeit hat in ein und dem selben laden immerwieder etwas zu stehlen, dann läuft in dem laden auch etwas schief, dann sollte man den mitarbeitern belohungen bieten, wenn man es der geschäftsleitung meldet wenn der täter im laden ist, damit diese die polizei verständigen kann.
    Selbstjustiz ist in jedem fall falsch und gefährlich.

  20. muss man den dieb nicht vorher erst um erlaubnis fragen, ob man sein bild überhaupt veröffentlichen darf?
    ist das gesetzeswidrig und so

  21. Verstehe diesen Unternehmer schlichtweg nicht: warum geht er denn dieses Risiko ein, sich von so einem Penner verklagen zu lassen? Soll er das Bild halt bei sich im Laden aufhängen, hinterm Tresen oder wo auch immer und wenn ihn dann jemand sieht, wird er einfach wieder vor die frische Luft gesetzt. Das nennt man dann Hausverbot und fertig.

    Kann ja nicht jeden Dieb und Junkie da auf seiner Facebook Seite listen!? Vielleicht wars mal wieder nur ein Aufhänger um Aufmerksamkeit zu generieren – geglückt.

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