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Wie Ihr ja evtl. mitbekommen habt, lagen wir in Sachen Studio mit einigen Investitionen falsch. In der Hoffnung, dass wir irgendwie das Geld wieder reinholen können, haben wir die zwei kostenintensivsten „Fehleinkäufe“ bei eBay eingestellt. Falls es evtl. für jemanden von Euch interessant ist, würden wir uns freuen, wenn Ihr auf die Sachen bieten würdet.

JustNetwork Leuchtkasten —> Auktion

DeckLink HD Extreme 3D Capture-Karte —> Auktion


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65 KOMMENTARE

  1. Den Leuchtkasten wirst du sicherlich nicht los.

    Schon gar nicht für den angedachten Preis.

    Hätte es besser gefunden währe die Tafel bei 50 – 100€ Startgebot angesiedelt.

    Dann hätten wenigstens ein Paar Menschen sich ein Herz gefasst 😉

  2. ich bin ja mal gespannt ob du die verkauft bekommst. vor allem die leuchtafel ist ja mehr was für liebhaber und ob die so viel geld auslegen wollen – vielleicht (sollte sie keinen abnehmer finden) kannst du sie ja bei einem gewinnspiel verlosen 😉

  3. “ Das Kasten hat eine stabile Aluminium-Rahmen und wird durch LEDs beleuchtet.“ … Der Kasten oder? Sorry, falls es schon jemand geschrieben hat, hab nicht alle Kommentare gelesen!

  4. Erwartest du wirklich, dass du die Sachen zum Neupreis wieder verkaufen kannst? Das klingt doch ein wenig utopisch…
    Sobald ich mit einem Neu Wagen vom Hof des Autohändlers fahre vermindert sich dessen Wert auch um 10-20%…

    Trozdem viel Glück bei der Auktion 🙂

    • Gott im Himmel, wie oft noch? Weder 500 Euro, noch 700 Euro sind der Neupreis! Wenn Du drauf bietest, bekommt Du die Sachen sogar weit billiger, als der Neupreis! Schnallt das doch bitte endlich mal! Nur weil da ein Buyout steht, bedeutet das nicht, dass Ihr die beiden Sachen auch wirklich nur dafür bekommt.

      Können wir uns darauf jetzt mal einigen, oder werden jetzt noch hundert Klugscheisser kommen und die selbe dämliche Dummschwätzer-Anmerkung machen?

      Übrigens, Pro-Tipp von Stevinho gratis: Ihr müsst nicht darauf bieten, wenn die Sachen doch ach so viel teurer (13 und 18 Euro) als der Neupreis sind. Aber hier geht’s ja nicht ums bieten, sondern nur ums Dummschwätzen, habe ich recht?

  5. Der Leuchtkasten ist wohl ein Liebhaberstück, da er „nur“ euer Netzwerk zeigt. Da die Leser deiner/eurer Seiten wohl zwischen 15 und 30 sind, sprich Schüler, Studenten, Berufsanfänger zum größeren Teil, werden wohl wenige bereit sein solch einen Preis zu zahlen.

    Für die Karte empfehle ich die kompletten Daten quasi-tabellarisch darzustellen, eventuell mit Link zum Produkt auf der Herstellerseite, falls ebay dies gestattet. Das Angebot sollte möglichen Kunden angepasst sein.

  6. Ohne Witz son Drecks Leuchtkasten macht ne normale Firma für max 200 Euro.. 😉 habt ihr euch ordentlich über den Tisch ziehen lassen.

  7. Finde es auch teuer und auch schon krass, dass die Produkte teurer reingestellt werden als sie neu sind.

    Wünsche euch viel Erfolg ! möge es reiche fans geben 🙂

    • Der Kasten hat neu 682 Euro gekostet, er ist bereits für 500 Euro zu haben. Die Karte liegt neu bei ca. 980 Euro und ist für 700 Euro zu haben. Ich verstehe echt nicht, wo Dein Problem liegt!

          • Jetzt würde mich spontan interessieren wieso du den Sofortkaufpreis denn überhaupt eingestellt hast, wenn er irrelevant ist? Und das Leute kommentieren, wenn du etwas Gebrauchtes für teurer verkaufen willst (ja durch das Einstellen des Sofortkaufens ist Willen bekundet) als es neu kostet kannst du nicht wirklich übel nehmen oder?

          • Na klar! Deswegen hasst du den Sofortkaufpreis auch angegeben! Weil er irrelevant ist! Mache ich auch immer so! Ist ja logen!!

            Netter Abrip-Versuch, LOL!

          • Scheiße, dass dieser „Abrip“-Versuch nicht geklappt hat, mit den 13 und 18 Euro Gewinn (gegenüber des Neupreises) wollte ich abhauen und irgendwo ein neues Leben anfangen…

  8. Der Hersteller muss gar nichts. Alle Rechte, die man als Käufer eines Produktes hat gelten immer nur gegenüber dem Verkäufer. Wenn Steve die Karte nicht direkt beim Hersteller gekauft hat, so muss er sich an seinen Händler wenden. Der Hersteller eines Produktes hat mit der Abwicklung von Ansprüchen, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben (Rückgaberecht/Gewährleistung) nichts zu tun, denn der Kaufvertrag wurde ja auch mit dem Händler geschlossen und nicht mit dem Hersteller 🙂

    14 Tage Rückgaberecht gilt bei Onlinekäufen ohne Angaben von Gründen. Die Orginalverpackung muss nicht vorhanden sein.

    • Soweit korrekt, aber weiter unten wurde gemutmaßt, dass Steve das Ding als Unternehmer gekauft hat, und dann ist es natürlich Essig mit den Verbraucherrechten.

      Was dann aber auch bedeutet, dass Steve Gewährleistung schuldet, wenn er die Teile auf eBay vertickt, eben weil er ja als Unternehmer handelt. Na viel Spaß, wenn der Käufer von der Leuchtreklame nach 5 Monaten kommt und sagt: „da funzt eine Birne nicht, bitte austauschen!“

      Steve, deshalb ein Tip: Wenn du die Teile verkauft kriegst, dann lass dir am besten von ein paar deiner Studiosklaven bescheinigen, dass die Teile zum Zeitpunkt der Versendung/Übergabe funktioniert haben. Je präziser desto besser.

  9. Viel Glück beim Verkauf! Mir ist aufgefallen, dass du einen Tippfehler in der einen Auktion hast, dort steht „Leuchkasten“ statt „Leuchtkasten“ 🙂

  10. Das Schild hättet ihr ruhig als 1€ Auktion reinstellen können. Direkt mit 500 Minimum durchstarten ist dann doch etwas frech für so ein Special Interest Objekt.

          • Wenn du so gut bescheid weißt, sag mir doch bitte wo ich seine Aussagen finden kann. Danke. Und: ja ich kenne den Text der Auktion, würde allerdings gern Wissen wieso die Karte nicht fürs Studio passt, in unserem Studio (ähnliche Situation wie bei Steve) tun solche Karten einen guten Job.

          • Erstmal danke für den Link. Das erklärt natürlich das Problem. (Wenn der Link 5 Antworten früher gekommen wäre hätte das einiges gespart.) Ich hoffe das ihr die Karte loskriegt und wünsche euch das ihr in Zukunft weniger Technikprobleme habt.

          • „Wenn der Link 5 Antworten früher gekommen wäre hätte das einiges gespart.“

            Ja sorry, da wir Dir ja Rechenschaft schuldig sind, warum wir die Karte verkaufen, war es echt blöd von uns, Dir das nicht sofort zu schreiben…

  11. Das du bei dem Leuchtkasten in der Ebay-Beschreibung nicht viel geschrieben hast versteh ich ja noch, das kauft man nur wenn man ein extremer just network-Fan ist und hier eh schon viel drüber gelesen/gehört hat. Bei der Capture-Karte hätte ich allerdings schon etwas mehr dazugeschrieben, da die ja auch für Leute interessant ist, die nichts mit dem just network zu tun haben. Grade bei dem Preis erwartet man ja schon ein paar mehr Infos und wenn man die Website des Anbieters verlinkt, sollte man auch direkt zur angebotenen Karte linken. Das Angebot wirkt so nämlich für Leute die noch nie von dir gehört haben (ja die gibt es noch 😉 ) eher lieblos und bei gebrauchten Dingen ist das dann ein Argument nicht zu bieten!

  12. Mal so ganz doof gefragt.
    Wielange hat es denn gedauert,von Ankunft der Karte bis Ihr gemerkt habt das Sie nicht so läuft wie gedacht?
    Oder galt das 14-tägige Rückgaberecht in dem Fall nicht?

      • Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber, muss er sie nicht sogar zurück nehmen und kann dir nur den entstandenen schaden (neu einschweißen lassen?) vom Kaufpreis abziehen?

        Bei einer 800€ Karte würde ich da eventuell sogar einen Anwalt fragen, meistens kostet ja eine Anfrage nichts oder nur wenig.

        • Es ist ein Irrglaube, dass man generell ein Widerrufs-/Rückgaberecht hätte. Das gilt nämlich nur für Versandgeschäfte; wenn Steve die Karte „im Laden“ gekauft hat, hat er kein Rückgaberecht (außer wenn sie defekt wäre, also im Rahmen der Gewährleistung).

          Wenn der Laden das Ding trotzdem zurücknimmt, wäre das Kulanz, und dafür kann der Laden natürlich die Bedingungen stellen.

          • Steve hat die Ware im Netz bestellt. Ein Widerrufsrecht ist hier als 14 Tage gegeben – egal, wie die Ware verpackt ist. Im Höchstfall kann der Verkäufer die Gutschrift dahingehend etwas absenken.

      • Handelt es sich bei dem Gerät um ein Onlinekauf oder ein Einzelhandelkauf? Wenn es sich um einen Onlinekauf handelt ist der Hersteller der Karte verpflichtet, sie wieder entgegenzunehmen, wenn sie nicht den geforderten Erwartungen entspricht. Das Gerät wieder in Originalverpackung zurückzusenden ist ebenfalls nicht verpflichtend. Der Hersteller will einfach nur nicht die Karte wieder zurücknehmen. Du solltest auf dein gutes Recht pochen und ihn auf seine Pflicht hinweisen.

        • das rückgaberecht bei onlinegeschäften gilt nur für verbraucher. da stevinho die karte wahrscheinlich im rahmen seines unternehmens gekauft hat, steht ihm das recht nicht zu.

          • Stimmt, das dürfte die Erklärung sein. Irgendwie hat man Steve als „Unternehmer“ nicht so auf dem Radar, sondern eher als Privatperson!

      • laut rechtsanwalt dr.frank.müller 123recht.net kannst du die karte ohne begründung zurück schicken und der versand MUSS es zurück nemen auch im geöffnetet zustand.
        und du musst keinerlei wert ersatz / ausgleich leisten.

        laut EU recht.

        im fernabsatz fürfen kunden die ware zuhause ausprobieren, weil es keine andere möglichkeit gibt die ware zu testen.

        quelle :computer bild rubrik “ wir kämpfen für sie “ dort hat jemand den extrem fall ( einen drucker ) getestet und der händler wollte es auch nicht zurück nemen.

        • So ist es… allerdings nur, wenn der gute Steve als Privatperson Steve Krömer aufgetreten ist und nicht als Unternehmer.

          Da ich annehme, dass Steve über seine Rechte als Verbraucher durchaus Bescheid weiß, vermute ich Letzteres.

  13. Ich weiß ja, dass das JustNetwork viele Fans hat, und ich gönne ihm jeden einzelnen. Ich glaube aber irgendwie nicht, dass diese Fans zur Preisklasse „nen halben Tausender für nen Fanartikel“ gehören!

    Aber ich drück Dir die Daumen, dass ich mich irre!

  14. Ok die frage wer den Kasten kaufen wird haben ja schon viele gestellt aber meine Frage an dich steve : wieso habt ihr ein Leuchtschild für 500 € gekauft und inwiefern habt ihr euch Investitionstechnisch vertan?

    • A: Ein Leuchtschild ist Cool und B: Das gelieferte Endprodukt passt nicht ins Studio, da man das Licht aufgrund der Scheinwerfer nicht erkennen kann und es somit total untergeht.

  15. Mhh, kleiner Tipp, auch wenn Du ihn wahrscheinlich nicht hören willst, weil Du diese Bahauptung kennst: Es lohnt sich den Startpreis bei 1€ zu belassen.

    Habe früher selbst den Fehler gemacht Dinge zu dem Preis reinzustellen, den ich als Minimum gerne hätte. Haben sich nur selten verkauft. Mit 1€ bin ich dann bei den gleichen Artikeln weit über meinen Minimumpreis gelandet. 🙂

  16. In wie fern sind deine Hoffnungen in Bezug auf Geld rein holen denn fehlgeschlagen, bist du mit dem bisherigen Verlauf nicht zufrieden?

        • Damit ist das Geld für die Fehlkäufe gemeint. Warum sollten wir Dinge, die wir falsch gekauft haben, bzw. die uns nicht zusagen, irgendwo in der Ecke liegen lassen.

          Wir sind bisher mit der Entwicklung des Studios und wie weit wir in dieser kurzen Zeit gekommen sind, extrem zufrieden. Es macht großen Spaß, die Atmosphäre ist toll und wir kriegen die Technik langsam auch in den Griff. Es läuft alles so, wie ich es geplant habe.

  17. Denkt dran in 10 Jahren is die Lampe mehrere Millionen wert 😉

    Ich hoffe Ihr werdet die Teile los, damit ihr noch ein bisschen davon habt!

    LG Marcel

  18. Drück die Daumen das du bei dem Schild nen wahren Fan findest mit dickem Geldbeutel… Vlt würde sich das Schild ja in ner Shell Tankstelle ganz gut machen *zwinker zwinker* 🙂

  19. Hmm bin mal gespannt ob jemand den Leuchtkasten kaufen wird. Das Teil wurde gerade nicht mit den höchsten Tönen angepriesen 😀 😀

  20. Es tut mir leid, aber ich glaube niemand wird für 500 Euro eine Just Network Tafel holen^^ Wer brauch denn bitte so etwas…

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