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Ist ein Vierzehnjähriger, der einer Dreizehnjährigen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht auseinanderzusetzen: Das Amtsgericht Arnstadt hatte einen Jungen wegen einer solchen Tat wegen sexuellen Missbrauchs verwarnt und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Außerdem ordnete das Amtsgericht Erfurt an, ihm Körperzellen zu entnehmen und die DNA zu analysieren und das Ergebnis in die DNA-Analysedatei einzustellen […] In den Beschlüssen steht offenbar nicht einmal etwas dazu drin, dass der Junge 14 war und seiner Behauptung nach die Knutscherei “auf gegenseitiger Zuneigung” beruhte.

Es gibt so viele Menschen, die unfassbar schreckliche Taten begehen, und die Justiz zelebriert eine Hexenjagd an einem 14jährigen „Knutschfleck-Macher“? Oh man…

Danke an Vaermina für den Link!

Quelle: verfassungsblog.de


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75 KOMMENTARE

  1. @kinki1681
    Deutschland ist sogar International ein Schlusslicht was Haftentschädigung anbelangt! Hier in den Links unten nochmal Lehrstücke für dich, von dem angeblichen Deutschland das eines der besten Rechtssysteme haben soll. Nach dem Lesen der Links wird wohl dein Weltbild total erschüttert sein! Das ist nur die Spitze des Eisberges, was in Deutschland an Unrecht, Elend, Leid und Verbrechen abläuft.

    http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/799280_reportage-dokumentation/13126316_unschuldig-in-haft-wenn-der-staat-zum-taeter

    und hier:
    http://www.wdr.de/wissen/wdr_wissen/programmtipps/fernsehen/13/01/21_2245_e.php5

    und hier:
    http://www.zeit.de/2002/19/200219_irrtum.xml

  2. Zitat von kinki1681
    „Ansonsten nenne mir Rechtssysteme, die es besser machen.“

    In den USA muüssen die TATSACHEN mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bewiesen werden, sei es bis ins sehr kleinste Detail um einen Menschen verurteilen zu können. In Deutschland dagegen reicht eine einfache vorsätzliche FALSCHBESCHULDIGUNG völlig aus, um enen unschuldigen Menschen für mehrere Jahre ins Gefängnius zu bringen. In den USA bekommen die unschuldigen Menschen MILLIONEN DOLLAR an Haftentschädigung und dagegen in Deuschland weitere Verbrechen an unschuldige Menschen verübt werden, siehe Justizopfer Horst Arnold was danach an den Menschen verübt wurde!

  3. Ich finde es traurig wie sich das immer mehr entwickelt.
    Wir haben viele Sexualstraftäter das streite ich nicht ab, aber es ist lächerlich wie die Frauen selbst von den Medien in die Opfer Zone gedrückt werden. Hört man Nachrichten heißt es immer Männer….Männer….Männer…Männer. Wir müssen bald aufstehen und für unsere Rechte eintreten nicht die Frauen, weil wir uns am besten draußen nichtmehr Blicken lassen können weil gleich alles Belästigung ist. Will nicht wissen wieviele Männer schon wegen belästigung Angezeigt wurden nur wiel sie zu sehr in nem Ausschnitt geschaut haben den einige Frauen trotzdem extra groß machen….

    Wäre es andersrum gewesen und der junge wäre 13 gewesen und seine Eltern hätten da raudau gemacht hätte jeder die ausgelacht…….

    Mehr Rechte für die Männer und keine Verurteilung nur weil man was zwischen den Beinen hat.

  4. Ich will Atomkrieg ! (leider zu Random wird wohl der gleiche Prozentsatz der Dummen mit überleben)

    Ich habe echt glück das ich in der heutigen Panikzeit aufgewachsen bin , dann wäre ich schon längst Lebenslang in Sicherheitsverwahrung.
    Also beim besten willen das ist Pubertät und wenn es da wirklich ein Problem gibt dann Regelt mann das anders .

    Ich will echt Atomkrieg , das kann doch alles nicht mehr angehn!

  5. Krasse Links, danke!
    Also ich kann auch aus Erfahrung/Erzählung bzw den dazugehörigen Protokollen sagen , dass sich mit genug Geld/dem richtigen Anwalt alles zu eigenen Gunsten drehen lässt…traurig aber wahr.
    Trotzdessen muss man sagen, dass die Grundsätze unseres Justizsystems keine schlechten sind, nur wird bei denen „netten“ deutschen Beamten immermal was verdreht/ unter den Tisch gekehrt. Gibt natürlich weit schlimmere staaten trotzdem ist es hier verbesserungswürdig , da ich es nochnicht als perfekt erachte.

  6. Naja ich denke mal das die Eltern der kleinen extrem rumgestreßt haben, als sie den Knutshcfleck gesehen haben. Diese ganze sache ist echt ein witz -.-* Was darf man denn eigentlich noch ohne angst habe nzu müssne, eingesperrt zu werden.

  7. Das war wahrscheinlich die Tochter von Martin Lohmann und Katrin Sass. Lohmann hat Exorzisten vom Vatikan angefordert und Sass hat die Vermutung, dass der Junge im Dschungelcamp Schwänze gegessen hätte.

  8. Mit dem Gesetz, Meiner. 176 StGB. So ist das in einem Rechtsstaat. Die Jusitz ist nicht berufen, die Entscheidungen des Gesetzgebers aufzuheben. Stichworte: Gewaltenteilung und höhere demokratische Legitimation der parlamentarischen Entscheidung. Einzig die Opportunitätseinstellung wäre hier möglich gewesen, wie der lesenswerte erste Kommentar hier richtig sagt, weil auch die im Gesetz vorgesehen ist.

    (Kleine Kritik an diesem Kommentar: BVerfG ist wegen dem eben Gesagten nicht so einfach als höchstes nationales Gericht zu bezeichnen – es ist nicht der Justiz zuzurechnen sondern ist ein Verfassungsorgan, dessen Entscheidungen Gesetzeskraft (!) haben.)

  9. Hat unser Land keine Kinderschänder mehr zu verurteilen, wenn sie sich jetzt schon wegen einer Knutscherei zwischen zwei Kindern so bepissen müssen? Fakt ist doch, dass der Junge das Mädchen nicht vergewaltigt hat, also liegt auch keine Straftat vor!
    Was in den Medien steht, dass er sie befummelt haben soll, das glaube ich sowieso nicht. Die Medien dichten bekanntlich gerne „kleine“ Unwahrheiten dazu, damits für den Leser interessanter wird. Und selbst wenn, mein Gott, es sind verliebte Kinder, die sich in der Pubertät befinden… Da setzt das Interesse am anderen Geschlecht für gewöhnlich nun mal ein -.- Die Aussage des Jungen, dass die beiden aus gegenseitiger Zuneigung geknutscht haben, finde ich wesentlich glaubwürdiger.

    Mein Gott, in jeder größeren Stadt kann man es mittlerweile schon fast täglich beobachten, wie sich verliebte Jugendliche teilweise sogar völlig öffentlich beim rumknutschen befummeln.

    Was muss man für ein Idiot sein, sich wegen zwei verliebten Kindern so ins Hemd zu pissen…

    • Jo, und wenn einer der Jugendlichen 14 und der andere 13 ist, dann ist das ein Rechtsbruch. Und dann zieht man eben die Arschkarte und wird verknackt.

    • Eine Sexualstraftat beginnt nicht erst mit dem Vollzug des Geschlechtsaktes. Es gibt zwar Abstufungen, aber der Satz „Fakt ist doch, dass der Junge das Mädchen nicht vergewaltigt hat, also liegt auch keine Straftat vor!“ ist – sorry – Unsinn!

      Natürlich gibt es sexuelle Nötigung und andere Straftatbestände „unterhalb“ der Vergewaltigung. Oder glaubst du, du darfst alles machen, solange du „ihn“ nicht reinsteckst?!

      Ich habe inzwischen den Beschluss des BVerfG (http://openjur.de/u/599144.html) gelesen. Daraus geht nicht eindeutig hervor, ob die Kontakte einvernehmlich erfolgten.

      Zitat: „Insbesondere sei nicht berücksichtigt worden, dass er [der Beschwerdeführer] zur Tatzeit selbst erst 14 Jahre alt gewesen sei und die Handlungen aus seiner Sicht auf gegenseitiger Zuneigung beruht hätten.“

      „Aus seiner Sicht“? Scheinbar hat das Mädel das im Ausgangsverfahren die Zuneigung doch nicht ganz so gegenseitig gesehen. Und wenn es tatsächlich so war – über das Ausgangsverfahren ist nichts bekannt und das Urteil findet sich auch in keiner Datenbank -, dann ginge zumindest die Sanktion mit den Arbeitsstunden in Ordnung. Insofern muss ich auch meinen vorherigen Post korrigieren.

      Aber es bleibt dabei, dass ein DNA-Eintrag in der Sexualstraftäterdatei in diesem Falle grob unbillig wäre. Der Junge hat – so lese ich es heraus – mehr oder weniger seine Sexualität entdeckt und ist dabei ein wenig übers Ziel hinausgeschossen. Und dafür soll für die nächsten 70 Jahre seine DNA bei jeder Sexualstraftat abgeglichen werden? Nein, das ist reine staatliche Datensammelwut (die leider immer mehr Überhand nimmt).

  10. Differenzieren wir die ganze Sache mal in Tat, Sanktion und DNA-Speicherung.

    1. Der Tatbestand ist gegeben, ohne wenn und aber. Sexuelle Handlungen an/mit unter 14jährigen sind ABSOLUT tabu. Da spielt es keine Rolle, ob der andere 14, 18 oder 80 ist. Man kann über Sinn und Unsinn streiten, wenn ein 14jähriger und eine 13jährige einverständlich miteinander rummachen. Aber das Gesetz unterscheidet hier nicht.

    2. Dieser Unterschied sollte erst bei der Sanktion getroffen werden. Ein derartiges jugendtypisches und einverständliches Verhalten 14/13jähriger erfüllt zwar den Tatbestand, aber das Verfahren hätte schon von der Staatsanwaltschaft, spätestens vom Gericht, aus Opportunitätsgründen eingestellt werden müssen. Einer Verurteilung bedarf es in einem solchen Fall nun wirklich nicht.

    3. Die DNA-Sache ist nun völlig abstrus. DNA-Daten dürfen gespeichert werden, wenn vom Betroffenen zu erwarten ist, dass er auch weiterhin Straftaten von erheblichem Gewicht begehen wird (sinngemäß). Das ist evident bei diesem 14jährigen Kerlchen nicht gegeben.

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch im Eilverfahren die DNA-Abnahme vorläufig gestoppt. Und das ist – glaubt mir das einfach – nichts anderes als eine klatschende Ohrfeige für die Justiz in Erfurt.

    Ja, der Junge hätte nie verurteilt werden dürfen, aber unser höchstes nationales Gericht hat erstmal alles richtig gemacht. Kein Grund zur Aufregung.

    • Ähm, dir ist aber schon bewusst das Küssen, bzw. Knutschen nicht unter
      eine Strafttat fällt?
      Es ist inzwischen wirklich schon sehr dubios mit welchen Mitteln versucht wird irgendwelche Straftaten zu erfinden.

      Der Punkt liegt dabei bei der angeblichen Fummelei. Doch wo beginnt Fummelei und wo endet ein normales im Arm halten?
      Ist ein die Hand vom Rücken zur Hüfte bewegen bereits Fummelei? Oder fällt es noch unter eine normale Bewegung?

      Hier kann man keine Grenze setzen und somit sehe ich keinen Grund warum der Jugne überhaupt vor Gericht gestellt wird und von dem Schwachsinn mit der DNA halte ich noch weniger.
      Da möchte mann einfach den Eindruck erwecken man würde aktiv in solchen Fällen vorgehen.

      • Wie würdest du es bezeichnen, wenn jemand (ein Erwachsener) deine Freundin a) küsst bzw. ihr sogar einen Knutschfleck verpasst und b) im Sexualbereich begrapscht? Natürlich ist das eine weniger „schlimme“ Handlung als der Geschlechtsakt, aber natürlich ist es eine sexuelle Handlung. Und die ist nunmal mit unter-14jährigen absolut tabu.

        Ich kann über die Verurteilung und das Strafmaß nur spekulieren, weil ich eben die Einzelheiten nicht kenne, z.B. ob das Mädel einverstanden war. Aber in der Hauptsache gehts hier um die DNA-Speicherung, und die lehne ich in diesem Fall ab.

        • Da meine Freundin bereits volljährig ist, wäre es eien andere Situation.
          Auch glaube ich nicht das es ohne ihren Willen geschehen ist, in dem Alter ist man nunmal neugierig, in wie weit es stimmt das er ihr in den Schritt gegriffen haben soll, weis man ja auch nicht.
          Das sind alles nur Vermutungen und genau da liegt das Problem.
          Hier wird eine Strafe auf etwas ausgesetzt wofür man keine Beweise hat. Da versagt unser Rechtssystem komplett.

          Doch im Bereich der DNA Speicherung sind wir einer Meinung, da ich diese ebenfalls ablehne.

          • Die Strafe bzw. Sanktion gab es in einem anderen Verfahren. Der Beschluss hier betrifft ausschließlich die DNA-Probe. Das Urteil in der Hauptsache kennen wir nicht, aber du kannst davon auszugehen dass der Junge nicht „ohne Beweise“ verurteilt worden ist.

    • Ich war früher auf Grund der „Festung“ Bundesverfassungsgericht ähnlich „optimistisch“ wie du im Bezug auf unserer „Rechtssystem“ eingestellt.

      Allerdings habe ich in der letzten Zeit auch an diesem (BVerfG) meine Zweifel…

      Völlig unabhängig davon halte ich es allerdings für alarmierend, dass in einem solchen Fall das höchste Gericht einschreiten muss!? Danach hat man ja kaum noch Möglichkeiten…

      • Ich halte unser Rechtssystem sicherlich nicht für perfekt. Vermutlich gibt es kein perfektes System. Aber es funktioniert, und in schätzungsweise 99% der Fälle geht das Urteil in Ordnung. Leider ist es eben hauptsächlich das eine Prozent, das von den Medien aufgegriffen wird.

        Und wenn ich unser Rechtssystem mit den USA oder gar der Scharia vergleiche, dann kann ich gut damit leben!

        • Die Idee unseres Rechtssystems ist gut, die Umsetzung (und auf die kommt es letztlich an) aber nicht!

          Seine derzeitige Erscheinung mag besser erscheinen als die von dir angeführten Beispiele. Allerdings halte ich diese Argumentation nicht für zielführend. Denn nur weil es „besser“ als diese Verbrechersysteme ist, ist es nicht automatisch gut oder wenigstens verbesserungswürdig! Mist bleibt Mist, auch wenn er weniger stinken mag als jeder andere…

          Weiter unten habe ich einige Beispiele aufgezählt, so etwas kann im Grunde jedem passieren! Selbst wenn man nicht rechtskräftig verurteilt wird, so ist man doch für immer gebrandmarkt und sehr oft gesellschaftlich ruiniert. Ist die Saat des Zweifels erst einmal gesät, ist es für die Unschuld zu spät.

          Viele dieser Unrechtsfälle werden überhaupt nicht in die sogenannten „Leitmedien“ übertragen und daher auch nicht gesellschaftlich wahrgenommen. Über deren Zahl kann man nur spekulieren, aber ich halte jeden! Unschuldigen, dessen Leben durch dieses System zerstört wird für einen zu viel!

          Hinweisen möchte ich noch auf die Floskel „Recht =! Gerechtigkeit“. Das sagt im Grunde schon alles über dieses System.

          • Nehmen wir mal ein prominentes Beispiel für ein ruiniertes Leben bzw. einen ruinierten Ruf: Kachelmann!

            Für den ruinierten Ruf kann doch das Gericht nichts. Das kommt doch durch die Medien bzw. die Gesellschaft. Das Gericht hat ihn freigesprochen, mehr geht nicht.

            Oder willst du sagen, dass man gegen einen Unschuldigen gar nicht erst ermitteln sollte? Schöner Traum, leider steht die Frage Schuld/Unschuld nunmal am Ende des Verfahrens und nicht am Anfang.

            Und was Recht =! Gerechtigkeit angeht: Das heißt nur, dass diese beiden Begriffe nicht völlig deckungsgleich sind. Aber sie schließen sich nicht aus. Im Gegenteil, in den wenigsten Fällen unterscheiden sich die Begriffe. Aber für Stammtischschwätzer sind solche Parolen eben ausreichend.

          • Schade das du mich hier in einen Zusammenhang mit Stammtischparolen bringst, handelt es sich dabei doch in der Regel um ein Totschlagargument. Ich stelle dich ja auch nicht als obrigkeitstreu da und versuche es subtil zu unterstellen. Letztlich ging es mir nur darum aufzuzeigen, dass das System u.a. auch daran krankt eben nicht gerecht zu sein.

            Bei allen positiven Aspekten die das System mit sich bringt, birgt es auch negative. Das System ist besser als die meisten (behauptest du und mir persönlich fällt auf Anhieb auch kein besseres ein). ABER ist das Grund genug das System so zu akzeptieren wie es ist? Bedeutet „der beste“ zu sein etwa, dass es kein Steigerungspotenzial mehr gibt? Keinen Verbesserungsbedarf?

            Kachelmann ist ein unglückliches Beispiel wie ich finde. Zum einen ist er „prominent“, zum anderen hast du natürlich was du zu diesem Fall schreibst. Der Fall birgt durch den Vergewaltigungsvorwurf, gegen den man sich als Mann nur schwer zur Wehr setzen kann, besondere gesellschaftliche Brisanz.

            Gustl Mollath halte ich da für wesentlich besser geeignet. Da hat die Justiz völlig versagt. Einzellfall? Was ist mit den Steuerfahndern aus Hessen? Oder dem Lehrer aus dem Link von mir weiter unten? Alles Einzelfälle? Ab wann werden Einzelfälle denn zum Problem?

            Abgesehen davon halte ich persönlich auch Einzelfälle für völlig unakzeptabel!

  11. Leute, es ist das Urteil eines AMTSGERICHTS. Unabhängig davon ob es nun richtig oder falsch ist, man kann anhand des Urteils eines Amtsgerichts, der untersten Instanz, nicht das deutsche Rechtssystem bewerten. Es gibt Hunderte Amtsgerichte in Deutschland mit Tausenden von Richtern und alle Verfahren im Amtsgericht laufen i.d.R. jeweils mit nur einem Richter (anders wäre es auch aufgrund der hohen Zahl von Verfahren gar nicht möglich). Es wäre irrsinnig zu verlangen, dass hier immer ein sinnvolles, faires, ausgewogenes und gut begründetes Urteil herauskommt.

    Genau dafür gibt es höhere Instanzen, und, wenn das Gericht keine Revision oder Berufung zulässt, das Bundesverfassungsgericht.

    Also, man kann gerne das Amtsgericht beschimpfen, aber nicht immer gleich gegen „das deutsche Rechtssystem“ wettern.

    Ich persönlich halte das deutsche Rechtssystem für eins der fairsten der Welt, und auch was die Geschwindigkeit der Verfahrensabwicklung angeht ist die BRD im internationalen Vergleich gar nicht mal so schlecht.

    • Dann informiere dich besser, ich halte ein Rechtssystem mit einer Freispruchrate von 3% und geschätzten 25% Fehlurteilen nicht wirklich für fair.

      • Möglich, aber ich gewinne immer häufiger den Eindruck, dass viele Fehlurteile aus medialem Druck resultieren.
        Wenn in den Nachrichten steht „Mutmaßlicher Vergewaltiger der kleinen Anne M. (12) festgenommen“, dann überlesen viele doch einfach einfach das „mutmaßlich“ und fordern dann sofortige Strafen…natürlich gemischt mit den üblichen „Schwanz abhacken!“-Phrasen. Und wenn ein Richter dann zögert, weil er die Beweislage für zu unsicher hält, gibt es Massenrproteste und es wird auf die „scheiß deutsche Justiz, die die Täter schützt“ geschimpft. Das der Festgenommene garnicht der Täter ist, interessiert doch keinen. Hauptsache verknackt und weg.

        Und das ist, nebenbei bemerkt, auch der Grund, warum ich so verdammt froh darüber bin, dass wir weder die Todesstrafe noch irgendwelche Folterstrafen in Richtung Zwangskastration oÄ haben. Den jemanden nach drei Jahren aus der Haft zu entlassen, weil er nachweislich unschuldig ist, ist schlimm. Aber nach drei Jahren zu merken, dass derjenige, dem man eine Giftspritze verpasst hat, eigentlich garkein Kinderschäner war, ist viel, viel schlimmer. Und das ist dann der Moment, wo der kosnervative „alle Kinderschänder aufknüpfen!“-Schreier plötzlich eine 180 Grad Wende hinlegt und über die deutsche Justiz schimpft, dass da ein Unschuldiger gekillt wurde.

      • Quelle?

        Ich als Insider kann die Freispruchraten von 3% ansatzweise nachvollziehen. Zum einen sind da wohl die ganzen Verfahrenseinstellungen (§§ 153, 153a StPO) und Teilfreisprüche bzw. Verurteilungen zu geringeren als angeklagten Straftaten) nicht mitgerechnet. Und zum anderen wird ohnehin nur bei „hinreichendem Tatverdacht“ angeklagt.

        Eine niedrige Freispruchrate ist also in erster Linie mal ein Indiz dafür, dass VOR Anklageerhebung bereits gründlich ausgesiebt wird.

        Interessieren würden mich aber eher die 25% Fehlurteile. Hoffentlich setzt du das nicht gleich mit Falschverurteilungen. Ich glaube nämlich, dass sehr viel mehr Täter fälschlicherweise freigesprochen als Unschuldige verurteilt werden, alleine schon aufgrund „im Zweifel für den Angeklagten“.

      • Lies erst mal meinen Beitrag richtig, bevor Du „schlaue“ Tipps gibst. Du nennst absolute Zahlen, ich habe aber einen relativen Vergleich angestellt. Ich schrieb „eins der fairsten der Welt“, nicht dass es absolut gesehen fair ist. Also nenn mir doch mal bitte 10 Länder (keine Zwergstaaten bitte), deren Rechtssystem Du für wesentlich fairer hälst, wenn Du meinst ich hätte mich nicht informiert.

        Im Übrigen kann eine niedrige Freispruchrate ebenfalls heißen, dass wir intelligente Staatsanwälte haben, die nur dann klagen wenn sie auch ordentliche Beweise haben – über die Fairness unseres Rechtssystem sagt die überhaupt nichts aus.

        Und die Fehlurteilrate ist nichts weiter als eine unbelegte Behauptung von Dir. Gemessen an den Fällen, die in die Medien kommen, mag das möglicherweise zutreffen – die sind jedoch wohl kaum repräsentativ. Wenn Du eine wissenschaftliche Untersuchung dazu kennst, die nicht mehr als 30 Jahre zurückliegt, nur her damit.

    • Zitat von Patrick:
      „Ich persönlich halte das deutsche Rechtssystem für eins der fairsten der Welt, und auch was die Geschwindigkeit der Verfahrensabwicklung angeht ist die BRD im internationalen Vergleich gar nicht mal so schlecht.“

      Ich glaube, über das deutsche Rechtssystem musst du noch sehr viel Informationen einholen. Wenn Menschen (wie z.B. Justizopfer Horst Arnold) nur durch vorsätzliche Falschbeschuldigungen anderer Personen mehrere Jahre unschuldig im Gefängnis sind und waren, dann ist das nur noch ein Unrechtssystem in Deutschland. Zitate von Prominente und Richter über Richter und Justiz bestätigen dies, hier ein Beispiel unten!
      Frank Fahsel war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.
      Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:
      „Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ – Frank Fahsel, Fellbach, in der Süddeutschen Zeitung am 9. April 2008

      http://ralfkeser.wordpress.com/2011/12/14/richterzitate/

      Einer der schlimmsten Fälle ist Gustl Mollath, was in Deutschland an Unrecht und Verbrechen abgeht.
      http://www.gustl-for-help.de/

      • Nicht jeder Rechtsbruch gipfelt in einem Fehlurteil, erst recht nicht in „unschuldig im Gefängnis sitzen“. Was glaubst du, wieviele Entscheidungen die Gerichte auf dem Weg zu einem Urteil zu treffen haben? Durchsuchungsbeschlüsse, richterliche Vernehmungen, TKÜ-Maßnahmen, Blutproben, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, U-Haft und so weiter.

        Bei jeder einzelnen Maßnahme kannst du von „Rechtsbruch“ sprechen, wenn später ein Beschwerdegericht eine Maßnahme aufhebt. Oder noch einfacher: Wenn in einer Berufung ein anderes Ergebnis rauskommt, war dann deshalb das erstinstanzliche Urteil ein „Rechtsbruch“?

        Bedenke im übrigen mal folgendes: Richter urteilen nicht über Tatsachen. Sie urteilen über Berichte von Tatsachen. Sie sind auf die Informationen angewiesen, die ihnen zugänglich sind. Ermittlungsberichte, Zeugenaussagen und ähnliches. Du nennst den Fall Horst Arnold. Willst du das den Gerichten vorwerfen, wenn sich mehrere Zeugen zur Falschaussage verschwören? Glaub mir, die Gerichte hinterfragen Zeugenaussagen durchaus kritisch. Aber eine „gute“ Verschwörung mit widerspruchsfreien Aussagen lässt sich kaum aufdecken.

        Fehlurteile wird es immer geben, eben weil der Richter bei der Tat nicht dabei war. Aber vom „Unrechtssystem Deutschland“ sind wir – zumindest im Bereich der Justiz – verdammt weit entfernt.

        • Hast du dich mit dem Fall Horst Arnold überhaupt befasst? Der Richter hat im Fall Horst Arnold dem anderen Richter vorgeworfen, dass dieser die Unglaubwürdigkeit der Frau hätte erkennen müssen und einfach nur dieser vorsätzlichen Falschbeschuldigerin geglaubt hatte! Im übriegen bist du weder auf die Zitate von Richter und Prominente eingegangen noch auf den schweren Justizskandal Gustl Mollath, was sagt dir das?! Wusstest du, dass in Deutschland jährlich ca. 180 Baby- und Kindermorde (Keine Abtreibung) stattfinden und kaum darüber in den Medien berichtet wird, weil zu 97% Frauen die Täterinnen sind? Wenn Männer oder Jungen etwas angestellt haben, dann wird sofort eine wochenlange Medienhetze gegen das männliche Geschlecht veranstaltet, das ist dir noch nie aufgefallen?!

          • „Wusstest du, dass in Deutschland jährlich ca. 180 Baby- und Kindermorde (Keine Abtreibung) stattfinden und kaum darüber in den Medien berichtet wird, weil zu 97% Frauen die Täterinnen sind? Wenn Männer oder Jungen etwas angestellt haben, dann wird sofort eine wochenlange Medienhetze gegen das männliche Geschlecht veranstaltet, das ist dir noch nie aufgefallen?!“

            Und deswegen ist unser Justizsystem schlecht? Weil die Medien sich lieber andere Fälle rauspicken, die sie unnötigerweise pushen?

          • Das Problem an Leuten wir dir – Nichtjuristen – ist hauptsächlich Eure verengte Sichtweise. Ihr haltet Fälle wie Arnold oder Mollath in irgendeiner Weise für repräsentativ, ihr glaubt, Medien würden auch nur ansatzweise ausgewogen berichten.

            Niemand bestreitet, dass es Fehlurteile gibt, vielleicht auch vorsätzliche Rechtsbeugung. Aber ihr tut so, als wäre das der Regelfall. Und ich muss zugeben: würde ich mein Wissen auch nur aus Boulevard- bzw. Sensationsmedien ziehen, käme ich vielleicht zu demselben Schluss.

            Unser Rechtssystem ist vergleichsweise gut. Vielleicht eines der besten der Welt. Ansonsten nenne mir Rechtssysteme, die es besser machen.

  12. In den USA wäre er auch mit unter 14 Jahren verurteilt worden, und hoffen keine Elektroschock-/Verhaltenstherapie angeordnet zu bekommen.

    Zusätzlich würde er auf Lebenszeit in der Sexualstraftäterkartei stehen mit Foto und Adresse für jeden übers Internet einzusehen.

    Statistisch gehen in den USA die meisten Sexualdelikte/-straftaten von Kindern und Jugendlichen aus. Worte wie „einvernehmlich“ spielen dort bei gleichaltrigen Minderjährigen keine Rolle.

  13. Ich habe noch auf keinem der Blogs gelesen, dass die Sache einvernehmliche abgelaufen ist, sollte dies tatsächlich nicht der Fall gewesen, ist das Urteil doch wahrlich nichts schlimmes. Sechzig Sozialstunden sollten dem Jungen klarmachen, dass man sowas nicht machen darf. Sprich an der grundlegenden Sache sollte man sich nicht stoßen.
    Anders verhält es sich mit dieser DNA-Sache, meiner Meinung nach kaum verhältnismäßig, aber so wie ichs verstanden habe, wurde das schon von einem anderen Gericht gekappt.

    Nun sagen wir mal, dass es einvernehmlich war. Grundsätzlich ist das Urteil und auch die Verurteilung vollkommen mit geltendem Recht vereinbar.
    Zitat Anfang „Dieser Fall zeigt zunächst eine Problematik des deutschen Sexualstrafrechts auf, die vielen Menschen nicht bewusst sein dürfte. Denn auch einvernehmliche Jugendsexualität ist nach § 176 StGB als sexueller Missbrauchs von Kindern strafbar, wenn der eine 13 Jahre alt ist und damit als Kind gilt und der andere 14. Die Vorschrift des § 176 StGB bestimmt nämlich eine absolute Grenze für den sexualbezogenen Kontakt einer strafmündigen Person – also einer Person ab 14 Jahren – mit einer Person unter 14 Jahren.“
    Zitat Ende. Quelle: Jurablogs.com

    Allerdings sollte hier nun doch schon wieder das Verhältnismäßigkeitsprinzip angewandt werden.

    • Eben das sollte wirklich getan werden. Also die Verhältnismäßigkeit. Ich kann es voll und ganz verstehen, dieses Gesetz zum Schutz Minderjähriger. Aber gehen wir mal vom Idealfall aus: die beiden haben genau einen Tag zwischen sich, was den Geburtstag angeht. Sprich: der Junge war 14 Jahre und 1 Tag alt, das Mädchen 13 Jahre und 364 Tage. Da find ich diesen Maßstab dann doch irgendwie seltsam.

    • Naja rein in der Theorie wird davon ausgegangen das man als Kind kein Einverständis zu sexuellen Handlungen geben kann, sprich ob es von beiden Seiten gewollt ist oder nicht spielt keine Rolle.

      Was zur Witzigen Situation führt das zwei 13jährige rummachen können soviel sie wollen aber der der/die zuerst Gebursttag hat wird zum Sexualstraftäter.
      Keiner Ahnung aber meiner Meinung nach ist das etwas merkwürdig 😉

      Kein Plan der Junge ist halt ein Trottel das er sowas nicht bedachte hat, aber sofern das „einvernehmlich“ war machen sich die Richter die das entschieden haben noch ein bissel lächerlicher. Da man das Verhältnismäsigkeitsgebot einfach nur komplett ignoriert hat.

      Und ein DNA-Test + Speicherung bei einem 14 Jährigen Kind, dafür sollte der Richter seinen Job verlieren.

      Edit: Meiner Meinung nach wäre es Verhältnismässig darchaus das „Opfer“ zu befragen und danach zu entscheiden.

      Und nicht einfach nur nach Aktenlage zu entscheiden.
      Aber vielleicht war das zuviel arbeit.

      • Es ist ein Strafverfahren, da gibts keinen Kläger.

        Es gibt nur einen Ankläger, und das ist die zuständige Staatsanwaltschaft. Bei Jugendsachen grundsätzlich die am Wohnsitz des Betroffenen.

          • Wahrscheinlich haben die Eltern den Knutschfleck gesehen und das Mädchen gefragt woher sie den hat. Sie waren nich zufrieden mit der Antwort (es kann ja nicht sein, dass das kleine Mädchen mit 13 schon mit Jungs rummacht…) und haben dann das Mädchen solange unter Druck gesetzt bis sie das ganze als „nicht einvernehmlich“ bezeichnete.

          • Das wäre dann der „Anzeigeerstatter“! Der entscheidet aber nicht darüber, ob eine angezeigte Tat auch tatsächlich angeklagt wird.

  14. Wüsste mal gerne was das Mädchen dazu sagt. Ob das wirklich auf gegenseitigem Einverständnis beruhte.

    Wenn ja, muss ich ja Angst haben, dass ich in den Knast komme, weil ich als 18-jähriger mit meiner 17-jährigen Freundin schlafe. Mir fällt dazu echt nichts mehr ein….

    • Der Knackpunkt ist, dass das Mädchen 13 ist. Und damit nach rechtlicher Defintion noch ein Kind. Und in diesem Fall ist auch einvernehmlicher Sex strafbar.

    • Ab 14 ist Sex legal. Danach kann es maximal moralisch fragwürdig sein, sofern der Sex einvernehmlich und ohne Einfluss von Betäubungsmitteln ist.

    • Bei Deiner Konstellation brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. 14 Jahre ist in Deutschland das absolute Mindestalter für Sex (§176 StGB). Außerdem darf ein über 21-Jähriger keinen Sex mit unter 16-Jährigen haben (§182 StGB).

      Weitere Beschränkungen gibt es nur, wenn die eine Person eine Schutzbefohlene der anderen ist (z.B. Lehrer-Schüler, Psychologe-Patient, usw.).

      All diese Regelungen halte ich für sehr vernünftig, abgesehen von der nicht so schönen Tatsache, dass wenn eine Person die gerade vierzehn geworden ist, sich strafbar machen würde mit jemandem zu schlafen der einen Tag jünger ist. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    • Mein Beispiel war auch eher ironischer Natur.

      Vorrausgesetzt die Sache zwischen den beiden war von beiden gewollt, halte ich dieses Urteil einfach nur für völlig überzogen und nicht mal ansatzweise gerechtfertigt.

      Die Arbeit des Gerichts lässt auch zu wünschen übrig, wenn ich lese, dass weder die Anmerkungen des Jungen über das gegenseitige Einverständnis berücksichtigt werden, noch das Mädchen dazu befragt wurde.

      Kann mir gut vorstellen das Mami und Papi des Mädchens dahinterstecken. Haben bestimmt genug Geld, daher fragt auch keiner nach den Hintergründen. Ich glaube kaum das das Mädchen geklagt hat.

      • Vorsicht, du darfst nicht das Urteil einerseits und die Anordnung der DNA-Entnahme andererseits durcheinanderwerfen. Was das Urteil angeht, so wissen wir nicht, ob das Mädchen einverstanden war. Als Zeugin vernommen wurde es mit Sicherheit.

        Im Anordnungsverfahren ist es hingegen völlig üblich, dass a) nach Aktenlage entschieden wird und b) mit Textbausteinen angeordnet wird.

        Der „Fehler“ lag also darin, dass der Fall im Anordnungsverfahren als 08/15-Fall bearbeitet wurde, obwohl er das nunmal nicht ist.

        Und bitte bitte … schmeißt nicht alle Klage, Anklage und Anzeigeerstattung durcheinander … da rollts mir jedesmal die Zehennägel auf!

  15. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass eine Seite namens „verfassungsblog.de“ einen Trollpost verbreitet, besteht ja immerhin noch eine kleine Restchance…

    • Immer wieder interessant, wie ein und der selbe sachverhalt sich so völlig anders „lesen“ lassen kann.
      Danke für den Link, ohne den Populismus dabei wirkt die ganze Sache wesentlich seriöser und verständlicher.

  16. Und wieder und immer wieder bestätigt es sich..

    Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.

  17. Also das ist ja jetzt mal echt lächerlich. Wenn zwei mit 14-14 miteinander rumknutschen und das wollen, soll man die lassen. Ich kann es auch nicht nachvollziehen, wie die Eltern der Tochter da so ein Terz machen konnten. Ich schätze doch mal, dass es die Eltern waren…..wer sollte sonst vor Gericht ziehen!?

  18. Bevor ich vorschnell urteile würde mich zunächst interessieren, wo sich denn besagter Knutschfleck auf dem Körper befand?
    Das könnte bezüglich der Beurteilung schon einen erstaunlich großen Unterschied machen.

  19. Das zeigt uns mal wieder wofür unsere Justiz gut ist, schwere Sexualstrafttäter die pädophil sind dürfen nach ihrer maximalen Strafe wieder raus und kommen nicht in Sicherheitsverwahrung und ein 14 jähriger der einer 13 jährigen einen Knutschfleck verpasst bekommt 60 Sozialstunden? Was ist dann mit den ganzen über 20 jährigen bzw. über 14 jährigen die mit unter 14 jährigen bzw. Minderjährigen unter 18 Sex haben ? Ist das nicht auch illegal und will die Justiz sowas nachverfolgen? Meiner Meinung nach ist das Schwachsinn wenn es einen Tag gibt der dann sozusagen eine „magische“ Grenze bildet.

    Grüße, Tony

    • Sobald du in Deutschland 14 bist und weisst was Geschlechtsverkehr ist wird dir die Reife dazu zugestanden und du darfst Sex haben mit wem auch immer du willst.

      Wenn sich dann nen 14-Jähriges Mädel nen 40 Jährigen schnappt, ist das vollkommen rechtens.

      Natürlich nur wenn das alles einvernehmlich stattfindet. Wenn du ein zB Lehrer bist, und sie deine Schuelerin und du ihr schlechte Noten androhst etc, sind wir schon wieder im strafrechtlichen Bereich.

      • Wenn er ihr Lehrer ist muss er ihr nichtmal drohen … Verhältnisse zwischen Schülern unter 18 und Lehrern, Ausbildern, Vorgesetzten etc. sind generell untersagt … Mißbrauch von Schutzbefohlenen unso 😉

        zum Thema ne 14 Jährige angelt sich nen 40 Jährigen …

        „Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“
        Das wird allerdings nur auf Antrag verfolgt … Wenn die Eltern da z.B. n Problem mit haben hat derjenige also ganz fix n Problem.

        Also nix mit ab 14 darfste wild durch die Gegend poppen;)

    • Raubkopierer müssen bis zu 5 Jahre in den Knast, während ein Kinderschänder mit 60 Arbeitsstunden davonkommt und auch noch die Dreistigkeit besitzt etwas von Einvernehmlichkeit zu faseln. Kinder wollen nicht missbraucht werden! 13-jährige sind doch noch gar nicht in der Lage zu verstehen, was so ein Perversling mit ihnen anstellt. In was für einer kranken Welt leben wir? Wann unternimmt endlich jemand etwas gegen diese Schweine?!
      (Wer Ironie findet, darf sie behalten.)

  20. Not sure if trolling or just stupid…

    Ich würds ja verstehen, wenn er sie vergewaltigt und im Wald verscharrt hätte, aber wegen einem Knutschfleck „aus gegenseitiger Zuneigung“? Würde mich ja mal interessieren, wer ihn da dann überhaupt vor Gericht gezerrt hat.

    • dieser fall scheint bescheuert, aber erklär mir doch mal bitte, was an unserem rechtssystem „lächerlich“ sein soll?
      ich bin ganz zufrieden damit abgesehen von einigen „kleinigkeiten“, die hier aber nicht weiter relevant sind.
      unser rechtssystem ist teil unserer demokratie und ein sehr hohes gut.
      was schwebt dir vor?
      diktatorische willkür? eine jury wie in amerika? im zweifel für den klagenden?
      erklär doch mal.

      • Was daran lächerlich ist? So einiges!

        Hier ein Beispiel:
        http://www.heise.de/tp/artikel/29/29709/1.html

        Sagt dir der Name Gustl Mollath etwas?

        Oder zwangspensionierte Steuerfahnder aus Hessen?

        Das sind nur einige Beispiele und sicher keine „Kleinigkeiten“ die nicht weiter relevant sind!?

        Im Zweifel für den Angeklagten bezeichnet den Grundsatz „in dupio pro reo“ und dieser hat nicht ohne Grund Verfassungsrang…

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