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In einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof, bei dem ein Urheber das Einbetten seines YouTube-Videos auf einer anderen Webseite verbieten lassen will, deutete sich gestern ein mögliches Urteil mit großen Konsequenzen an. Laut dem Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm haben einbettete Videos, auch wenn sie ganz legal auf YouTube stehen, eine andere Qualität als reine Links […] Eine Entscheidung darüber fällt am 16. Mai. Beobachter sind laut tagesschau.de der Ansicht, dass bei einem Urteil zu Gunsten des Klägers »ein neues Geschäftsfeld für Abmahnanwälte« entstehen würde, »da auf Facebook und in Blogs millionenfach Videos im Wege des Framings geteilt werden.«

Ja, alles abmahnen, alles verbieten, am besten das Netz abschalten. Wenn ich das Wort „Abmahnanwalt“ höre, dreht sich mir mittlerweile eh der Magen um. Ich finde diese spezielle Berufsgruppe hat so viel Ehre im Leib, wie ein verdammter Kopfgeldjäger. Aber zurück zu dem Fall und dem anstehenden Urteil:

Wenn ich ein Video bei youtube hochlade, kann ich doch selbst einstellen, ob die User es einbetten können sollen oder nicht. Wenn ich das also nicht will, nehme ich einfach den Haken raus, und alles ist super. Ich verstehe also das verdammte Problem nicht! Ihr?

Video_einbetten

Danke an die vielen Community-Mitglieder, die mir die News verlinkt haben.

Quellen: Gamestar.de, Tagesschau.de


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27 KOMMENTARE

  1. Für Youtube-Programmierer sollte es nicht schwer sein zu programmieren, dass man als Kanalinhaber einstellen kann, wer die Videos einbetten kann. Das ist ein Aufwand von maximal zwei Tagen insklusive Bugbeseitigungen!

  2. Was sagen denn überhaupt die Youtube AGB dazu? 😀
    Und wenn er es für seine Seite nutzen möchte, warum pack er es nicht zu sich auf den Server, oder einen anderen, der nicht so „öffentlich“ ist, wie YT….
    Niemand zwingt ihn das Teil bei YT zu uppen, wo sich jeder den Link zum einbetten kopieren kann…

  3. Warum nutzt man einen Dienst , wenn man mit seinen Funktionen nicht einverstanden ist und klagt dann noch vor einem Gericht das ich das so aber nicht will.

    Und wieso kann man so einen Mist noch einklagen. Einfach den Dienst nicht nutzen und sich einen Dienst suchen der es halt nicht erlaubt , das jeder mein Video einbetten kann.

  4. Der Bericht ist leider etwas verkürzt und daher missverständlich. Es geht hier nämlich um Youtube-Videos, die selber bereits Urheberrechte verletzen.

    Sprich: Wenn Stevinho seine Simcity-Session hochlädt, dann ist das Video „legal“. Wenn er dann die Einbettung zulässt (per Option), wird sein Einverständnis unterstellt, dass ich es auf meinem Blog einbinde. Alles paletti.

    Wenn ich jetzt allerdings den Film „The Avengers“ auf Youtube hochlade, verletze ich bereits Urheberrechte. Wenn Steve dann dieses Video auf seinem Blog einbindet, dann begeht er ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung, er verletzt nicht meine Rechte, sondern die des Urheberrechtsinhabers.

    Der Unterschied eines eingebetteten Videos zu den Links ist folgender:

    Wenn ich auf eine Seite verlinke, dann mache ich mir die Seite nicht zu eigen, sondern ich weise auf einen offensichtlich anderen Urheber hin.

    Wenn ich ein Youtube-Video einbette, wird es zum Teil meiner eigenen Seite. Ich zeige dann auf MEINER Seite das fremde Video (und begehe dadurch ggfs. eine Urheberrechtsverletzung).

    Also Leute, schreit nicht das Ende des Internets herbei. Das ist es nämlich nicht. LEGALE Videos, deren Einbettung vom Uploader erlaubt wurde, verletzen keine Urheberrechte.

    • klarstellende Ergänzung:

      Bei einem Youtube-Video ist bereits im Rahmen der Einbettung sichtbar, dass ich auf einen fremden Inhalt, eben Youtube, verlinke. Im Unterschied dazu: Wenn ich das Video herunterlade und dann direkt auf meiner eigenen Seite anbiete, ohne Verweis auf Youtube, dann mache ich mir das Video zu eigen.

      Vergleicht es mit einem einfachen JPG-Bild: Wenn ich ein fremdes Bild einbette und darunter angebe: „Quelle: http://www.xyz.de„, dann ist es als fremder Inhalt ersichtlich. Ohne diesen Hinweis ist es mein eigener Inhalt, und ich verletze das Urheberrecht des Bildinhabers.

      Das gilt jeweils für den Fall, dass das Bild auf der Quellenseite seinerseits keine Urheberrechte verletzt. Entsprechend dem Youtube-Video von der Simcity-Session, dessen Einbettung Steve ausdrücklich erlaubt.

    • Das würde fast stimmen, wenn Simcity und das darin enthaltene Videomaterial, also die Grafik, nicht schon Copyright von EA wären. Solange EA in den AGBs nicht ausdrücklich sagt das sie den Nutzern erlauben ihr Bildmaterial zu verbreiten also zB im Zuge eines LetPlays auf Youtube zu veröffentlichen oder in einem Livestream zu senden UND durch Werbung davon zu profitieren, sind auch diese eine Verstoß gegen EAs Copyright.
      Also LP oder Livestream ohne Werbung: OK.
      LP oder Stream mit Werbung: Nicht OK.
      Viel mir nur gerade so ein, weil EA tatsächlich einer der Publisher ist, die das auch wirklich ausleben und schon mehrfach erwirkt haben, dass die Werbeeinnahmen von Youtube nicht beim Letsplayer landeted, sondern zu 100% an EA flossen.

      • Auch ohne Werbung ist es nicht wirklich legal. Die Firmen machen aber – verständlicherweise – nichts gegen kostenlose Massenwerbung.

  5. Ich kann auch gerade diese Idioten, die meinen sie müssten sich an solchen Lapalien bereichern, absolut nicht leiden. Meiner Meinung nach sollten Anwälte die so etwas wiederholt durführen und damit auf die Fresse fliegen, nicht mehr als Anwalt tätig sein.

    • Ich stimme Steve in allen Punkte zu, bis dem Vergleich mit Kopfgeldjägern.

      Kopfgeldjäger ist ein ehrbarer Beruf, siehe ein „Colt für alle Fälle“.
      Wenn Verdächtige Kaution stellen, dann aber nicht zu ihrem Gerichtstermin erscheinen, muss die doch jemand suchen und zum Gericht bringen, damit ihnen Gerechtigkeit wiederfahren kann.

      Abmahnanwälte missbrauchen die Gesetze, um Unschuldigen einzuschürtern und an ihnen Geld zu verdienen.

      Das ist was vollkommen anderes.

    • Genau, gegen Abmahnanwälte sind Kopfgeldjäger echte Engel.

      Diese Fraktion von Anwälten ist der Grund warum ich schon vor Jahren meine Webseite abgeschaltet habe und nur gelegentlich mal in Foren poste. Ich lad auch nix bei Youtube hoch.

      Wenn man heute nämlich etwas veröffentlichen will, dann muss man erst mal 6 Semester Jura studieren um alle Risiken überhaupt halbwegs abschätzen zu können. So wichtig war mir mein Content nie um mir diese Mühe zu machen. Und es profitieren zuviele Entscheidungsträger und ihre Kanzleien davon, um mal endgültig was dagegen zu unternehmen.

      Ach ja, was sind 1000 Abmahnanwählte auf dem Meeresgrund ?
      Ein guter Anfang !

  6. Na ist doch ganz einfach, wenn Du Dein Video auf Deiner Seite einbetten magst musst du den Haken setzen, aber dann kann es auch jeder andere verlinken und das magst Du vielleicht nicht …
    Ja ja, sehr konstruiert ich will mich weder auf deren Seite schlagen noch heiße ich das gut. Aber so, oder so ähnlich wird man argumentieren.

    Gruß Cola

    • Dann sollte meiner Meinung nach sich jetzt Youtube einschalten und diese Funktion erweitern. z.B. dem Youtuber die Möglichkeit geben eine URL anzugeben wo halt dieses Video Eingebette werden darf

        • You Tube muss da gar nichts machen, die sind doch nicht verpflichtet diese Funktion zur verfügung zu stellen.

          Meiner Meinung nach hat sich der Typ vor den Hochladen bei You Tube nicht gründlich Informiert und klagt nun seine eigene unwissenheit ein.

  7. Wenn ich den Prozess richtig verstanden habe, dann will der Kläger verhindern, dass eine bestimmte Seite ein Video einbettet. Das Einbetten von Videos will er grundsätzlich gestattet, nur für eine spezielle Seite nicht.

    Vermutlich will der Kläger seine Video auf seiner eigenen Seite einbetten, weshalb er den Haken nicht gesetzt hat.

    Bei Vimeo kann man gegen Aufpreis einen Service buchen, dass man seine eigenen Videos auf der eigenen Homepage einbetten kann, aber andere Seiten dies nicht können.

  8. sieht für mich fast so aus, als würde man es dulden, wenn man diese Option aktiviert.

    Wie ich das verstehe, erlaubt man jemandem indirekt etwas und klagt ihn dann trotzdem an Oo

  9. Ich denke es geht hier nicht um beliebige Videos , welche auf harmlosen Seiten, wie die Deiniger gepostet bzw eingebettet werden.
    Der Hintergrund dürfte mehr ins politische bzw VTler Bereich zu finden sein. Es gibt ja mittlerweile unzählige Seiten, ASR, Der Honigmann sagt usw. Diese Seiten haben unheimlich große Seitenaufrufe und natürlich bilden diese auch Meinungen. Es ist einfach unangenehm das solche Seiten mit Videos von Youtube mittlerweile den großen MM-Medien den Rang ablaufen. Das damit natürlich auch wieder Seitenbetreiber wie Du getroffen werden könnten, spielt keine Rolle. Meinungsbildung hat doch bitteschön nicht im Internet , sondern bei den offiziellen MM-Medien statt zu finden.

  10. Das es da überhaupt zu einem Rechtsstreit kommen kann? Wer die Einstellungen zu seinen Videos kennt, kann sowas ganz simpel verhindern…
    Das ganze zu illegalisieren wäre kompletter humbug in meinen Augen

  11. Die Abmahnerei ist mittlerweile zu einem lukrativen Geschäft geworden. Ursprünglich sollte sie Teil der Möglichkeit sein, Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Drum ist es auch schwer, dem Einhalt zu gebieten. Im Grunde müsste der ganze Bereich des Netzrechts mit all seinen Konsequenzen gründlich überarbeitet werden. Aber wen interessiert schon Gerechtigkeit oder ein Gesetz auf der Höhe der Zeit, wenn man mit dem Bestehenden ordentlich Kohle auf Kosten von Millionen wehrloser User scheffeln kann?

  12. weiß jetzt nicht, warum „einbetten“ was anderes als „verlinken sein soll“. Klar, man verlässt beim schauen die Seite nicht, aber der View wird doch trotzdem für das Video gewertet, oder nicht?

    Sicher gibt es da vielleicht einzelfälle, wo jemand was als sein Video ausgeben will, aber spätestens, wenn man das Video anklickt, ist dieser Schwindel doch hinüber

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