TEILEN

Der Niederländer Mark de Heide wurde vor kurzem in seiner Heimat noch als Internetphänomen gefeiert: „Online-Klavierlehrer verdient seine Brötchen mit Filmchen auf YouTube“ war etwa in einer Zeitung über den 23-Jährigen aus Eindhoven zu lesen. Tatsächlich zählte er mit seinem eigens gegründeten Unternehmen „PGN Piano“ zu den 150 besten Partnern von YouTube in den Niederlanden […] Damit ist nun Schluss: Kurz vor Pfingsten forderte YouTube de Heide auf, alle seine Videos zu löschen, in denen er Schritt für Schritt erklärt hatte, wie man aktuelle Hits und bekannte Klassiker auf dem Klavier spielt. Und auch zur Löschung allgemeiner Tutorials, etwa über Akkorde, wurde der Niederländer aufgefordert. Alles in allem sollen rund 300 Clips betroffen sein. Nur einige wenige Tutorial-Videos aus der Anfangszeit sind übrig geblieben.

Tja, so schnell kann das gehen. Ich frage mich, warum das Youtube erst nach mehreren Jahren auffällt? Wieso darf man keine urheberrechtlich geschützten Musikstücke nachspielen? Ist das evtl. sogar eine Grauzone? Dürfen jetzt kleine Mädchen nicht mehr ihre nachgesungenen Rihanna-Interpretationen ins Netz stellen? Wo zieht man die Grenze?

Dem armen Muisklehrer aus Holland entzieht man damit wohl seine aktuelle Lebensgrundlage. Das ist in etwa so, als würden die Gaming-Publisher Gronkh und co das Recht entziehen, Let’s Plays zu ihren Spielen ins Netz zu stellen. Natürlich gibt es ein Urheberrecht und wenn man ganz streng ist, kann man es natürlich auf diese Art und Weise durchdrücken, aber ähnlich wie bei den LPs von Gronkh und co, die durch ihre Werke die Computerspiele promoten, profitieren doch die Plattenfirmen ebenfalls von solchen Aktionen, wie in diesem Fall dem Kanal von de Heide.

Wie seht Ihr die Sache?

Quelle: Heise.de

Danke an Seph für den Link!


Anzeige

48 KOMMENTARE

  1. Zum Thema LP und Youtube:

    „Nintendo will Werbung in Let’s Play-Videos seiner Spiele auf YouTube schalten und geht mit sogenannten „content ID matches“ gegen die Urheber solcher Videos vor.“

    http://www.gulli.com/news/21542-nintendo-will-werbung-in-lets-play-videos-auf-youtube-2013-05-16

    Die Monetiesierung eines Let’s Play-Videos mit einem Nientendo Spiel ist nicht mehr möglich. Sämtliche Einnahmen gehen jetzt direkt an Nientendo aber nicht mehr an den Youtuber der das Video erstellt hat.

  2. Frage: Wie hoch ist der Schaden, der von diesen Videos angerichtet wurde? Ich würde behaupten, dass er sich stark in Grenzen hält. Ich kann zwar nicht beurteilen, wie groß die Wirkung in Sachen Promo ist, aber ungeachtet dessen halte ich diese Maßnahme für völlig übertrieben. Kein Mensch sieht sich diese Videos an, um kostenlos Musik zu hören (man denke an Whitney Houston in KvtW). Man kann meinetwegen alles entfernen, was komplette Songs in Originalfassung beinhaltet, auch wenn ich da in vielen Fällen wiederum das Promoargument bringen würde, aber jemandem die Lebensgrundlage zu entziehen, obwohl er keinen Schaden anrichtet, ist vollkommener Blödsinn. Für mich grenzt das an Missbrauch des Urheberrechts.

  3. Leider kenne ich jetzt nicht die Videos, die erlöschen musste, aber ich vermute mal, dass er in diesen auch die Noten der einzelnen Musikstücke bekannt gemacht hat. Und genau hier greift ja das Urheberrecht, die Noten sind geschütztes Eigentum des Komponisten…
    Das mag uns jetzt lächerlich und kleinlich vorkommen, aber wenn der Komponist oder der entsprechende Musikverlag nicht mitverdient und die Noten dann zur Veröffentlichung freigibt, können sie für eine Löschung sorgen.
    Aber besser so, als ne Anzeige wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung, denn da er ja scheinbar daran verdient, könnten die Strafen schon ziemlich empfindlich werden.

  4. Steve, Du verwechselt Plattenfirmen mit der GEMA. Um kommerzielle Musik öffentlich abzuspielen, braucht man sowohl das Einverständnis der GEMA als auch das der Plattenfirma. Will man allerdings ein Lied aus den Charts einfach nur selbst singen (oder auf dem Klavier spielen) und öffentlich aufführen, braucht man „nur“ das Einverständnis der GEMA.

    GEMA:

    Die GEMA vertritt die Rechte der Musikverlage (NICHT Plattenfirmen) und Komponisten. Sie darf also die Rechte an den komponierten Musikstücken wahrnehmen, hat aber, und das ist wichtig zu verstehen, keine Rechte an den konkreten Interpretationen der Musik. Das heißt, ob nun Rihanna ihren Hit „Umbrella“ singt oder ein 10-Jähriges Kind, ist hier aus GEMA-Sicht völlig irrelevant, da es immer einzig und allein um die Rechte an der Komposition geht, die verwendet wird und nicht um die Rechte an der Interpretation eines Liedes. Die Rechtslage ist hier eindeutig, es gibt keine Grauzone: Wer ein von einem GEMA-Mitglied komponiertes Lied öffentlich aufführt, egal wer nun der Interpret ist, muss an die GEMA zahlen. Und das sogar wenn ein Mitglied seine selbstkomponierte Musik aufführt, so steht es nun mal im GEMA-Vertrag.

    Plattenfirmen:

    Die Plattenfirmen haben die Rechte der Musikinterpreten inne, d.h. an der konkreten Interpretation eines Musikstücks. Das heißt, die Plattenfirmen könnten gar nichts dagegen tun, wenn ein anderer Sänger ein Lied aus den Charts neu interpretiert (d.h. Tonspur und Gesang selbst macht) – hierfür hätten die Plattenfirmen keine Handhabe, da sie nur Rechte an ihrer eigenen Interpretation haben, nicht aber an der Komposition.
    Hinzu kommt: Die Plattenfirmen haben relativ wenig dagegen, dass auf YouTube die eigene Musik abrufbar ist, da sie ebenfalls der Auffassung sind, dass dies den Gewinn eher steigert – ggf. würden auch sie eine Gebühr verlangen, aber wenn ja dann wesentlich weniger als die GEMA (vgl. http://www.gulli.com/news/16364-plattenfirmen-machen-frust-ueber-gema-oeffentlich-2011-06-17).
    Das Plattenfirmen-Pendant zur GEMA ist die GVL, die allerdings im Gegensatz zur GEMA nur sog. Zweitverwertungsrechte (d.h. Benutzung von Musik in Filmen / Radio etc.) wahrnimmt.

    Im konkreten Fall kann also die GEMA völlig zurecht YouTube verbieten, die Stücke des Klavierlehrers öffentlich aufzuführen ohne Gebühren zu zahlen – das allein würde jedoch nur Deutschland betreffen und die anderen Länder in denen YouTube keine Vereinbarung mit den jeweiligen Verwertungsgesellschaften hat. Hinzu kommt im konkreten Fall jedoch, dass ein anderer Klavierlehrer seine (Interpreten-)rechte verletzt sah, was YouTube veranlasst hat, eine Komplettlöschung zu verlangen. Die Plattenfirmen haben damit aber nicht das geringste damit zu tun, sie hätten keine Handhabe gegen den Klavierlehrer (es sei denn, sie würden die Rechte des Klavierlehrers 2 innehaben).

    • WoW. Na das klingt doch mal nach ner guten Antwort. Das erklärte auch, warum so viele Videos betroffen sind, die mit dem eigentlichen Fall nicht direkt zusammenhängen und damit ist es wohl auch kein neu aufkommendes Problem für alle anderen „Musik-Youtuber“, solange man keinem Klagenden die Interpretation „klaut“.
      Klingt fast so, als hätte man beim nachspielen großer Hits nur was an die GEMA abzugeben, während die Plattenfirmen eher kein Interesse haben, der Sache weiter nachzugehen. Somit muss man sich mehr vor den Stücken des kleinen Mannes fürchten, der diese natürlich auch geschützt sehen will. Kommt das so hin?

      • Richtig, beim Nachspielen von Hits braucht man nur an die GEMA zu zahlen, nicht an die Plattenfirmen – selbst wenn die Plattenfirmen ein Interesse daran hätten, das zu unterbinden, könnten sie nichts dagegen tun – es sei denn, man verwendet bspw. die originale Instrumental-Tonspur der Plattenfirma, dann kann es schon wieder eine Interpretationsrechtsverletzung sein.

        I.d.R. muss man sich eher nicht vor „dem kleinen Mann“ fürchten, weil Einzelpersonen eher selten Ihre Rechte durchsetzen (möchten), da hierdurch zum Einen oft ein Imageverlust stattfindet und zum Anderen ein Verfahren mit entsprechendem Kosten- und Zeitaufwand verbunden ist. Das obige Beispiel würde ich eher als Ausnahmefall betrachten. Im Zweifelsfall müsste ein Gericht entscheiden, ob es sich hier tatsächlich um eine Interpreten-Rechtsverletzung handelt.

        Wichtig ist, dass die GEMA Ihre Mindestvergütung senkt, sodass werbefinanzierte Dienste wie YouTube auch in der Lage sind, diese zu bezahlen und dabei wirtschaftlich zu bleiben. Damit wäre das derzeitige Hauptproblem auf YouTube bzgl. gesperrter Musik(-videos) bereits gelöst.

  5. erstens ist es total lächerlich das er diese videos löschen muss. was allerdings noch viel lächerlicher ist das das erst auffällt wenn er bereits über 300 videos hochgeladen hat… wtf, die arbeit von monaten wenn nicht sogar jahren für die katz

  6. Er wird schon ein paar Bonzen finden, die Unterricht von ihm wollen.

    Naja, vllt will youtube demnächst, die einzelnen Tracks in den Videos die gern als Hintergrundmukke genommen werden, für die Künstler vermarkten?

    wer weiß, wer weiß…. Eins weiß ich, im Internet wird schon sehr bald alles extra kosten…

  7. „Dürfen jetzt kleine Mädchen nicht mehr ihre nachgesungenen Rihanna-Interpretationen ins Netz stellen?“

    Was denkst du, warum Kindergärten in Deutschland Gema-Gebühen abführen müssen? Und die Piratenpartei Liederbücher mit Lizenzfreien Kinderliedern verteilt hat?

  8. nur weil er sein geld mit „online-kriminalität“ verdient hat und ihm das nun untersagt wird, heißt das nicht dass er jetzt das opfer ist

  9. Ist das dann speziell holländisches Recht oder Recht der Länder der Herkunft des entsprechenden Liedes ?
    Bei dem ganzen Heino gequarke in letzter Zeit konnte man doch die ganze Zeit bei Bild lesen, wenn das Orginal nicht anders interpretiert bzw abgewandelt wird, darf man es ohne Erlaubnis des Künstlers neu aufnehmen und wiederverkaufen. Gilt das dann nur so in Deutschland, deutscher Heino „singt“ deutsche Lieder ? Dürfte Heino Rihanna nachsingen ? Dürfte Rihanna Heino nachsingen ?

    • Natürlich muss auch Heino dafür Gebühren abdrücken. Unser Urheberrecht sieht Entlohnungen für die Nutzung vor. Tatsächlich braucht man dafür nicht immer die schriftliche Erlaubnis.
      Es gibt gerade für die GEMA einen Nutzungszwang: § 11 UrhWahrnG
      Bezahlen muss er trotzdem die ganz normalen Nutzungs- und Vervielfältigungsgebühren.

  10. Ich finde, dass hier richtig gehandelt wurde.
    Klar ist es hart für den Musiklehrer.
    Allerdings hätte er damit rechnen müssen.

  11. Da fällt mir spontan Nintendo als Beispiel ein, da du ja die Let’s Plays erwähnt hast.
    Ich weiß nicht wie sehr das den Leuten hier bewusst ist, da es im JustNetwork ja eher weniger um Nintendo-Games geht, aber Nintendo hat vor, Let’s Plays zu ihren Spielen zwar online auf Youtube zu lassen, aber die Einnahmen der Lets Player abzugreifen, indem sie selbst die Rechte bekommen, Werbung vor den Videos zu schalten.
    Falls es jemanden näher interessiert, hier ist nochmal eine ausführliche Erklärung: http://www.youtube.com/watch?v=9k5u7obdFvs

  12. diebstahl bleibt nun mal diebstahl. der kerl hat sich auf kosten anderer bereichert indem er das geistige eigentum fremder sich angeeignet hat.

    klar ist das auf den ersten blick hart, dass er alle videos löschen musste, doch fakt ist, dass er die ideen anderer geklaut hat um selbst in saus und braus leben zu können ohne dafür etwas zu leisten.

    • Ach, denkst Du in einer Musikschule werden nur freie Musikstücke gelehrt?

      Der einzige Unterschied hier ist, das Eine findet im „stillen“ Kämmerchen statt, das Andere ist eben im „öffentlichen“ Internet.

      Siehst Du da wirklich einen Untscheid?

      • Ähm, du hattest nie privaten Musikunterricht, oder? Was die an Gebühren zahlen müssen, ist fast schon dreist!

      • Die meisten Musikschulen arbeiten nunmal mit classics. Und diese haben aufgrund ihres Alters keine Urheberrechte mehr.
        Alles andere wird selbstverständlich bezahlt, auch wenn du das nicht mitbekommst.

    • Und das macht jeder andere Klavierlehrer nicht? Wenn ich mich an mein Jahr Gitarrenunterricht erinnere, dann wurde da auch viel Urheberrechtlich geschütztes Material gespielt. Und du glaubst doch etwa nicht dass sich dafür mein Gitarrenlehrer irgendwelche Rechte dafür eingeholt hat?

      • Für die Aufführung, JAA! Für eine Veröffentlichung (Konzert) müsste er Gebühren zahlen! Und da Youtube öffentlich ist, muss er für seine Veröffentlichung bezahlen, auch wenn es nur Übungsstunden sind!

      • Definiere „Gitarrenlehrer“.
        Ich gehe nämlich stark davon aus, dass deine gemeinte Gruppe nicht nur Urheberrechte verletzt, sondern auch schlicht schwarz arbeitet und Steuern hinterzieht, da nur privat bei Bedarf unterrichtet wird und nicht gewerblich und angemeldet.
        Alles andere sind Mutmaßungen und führen zu keiner Sachlichkeit. Natürlich bezahlen gewerbliche Musikschulen Gebühren!

      • 1/10 Rechtschreibung war in Ordnung. Kennt denn keiner mehr Hyperbata? Ach ne das Internet ist tot-ernst.

  13. Ist ja nicht so, als würde man, wenn man bei youtube Videos hochlädt, die bestimmte Dinge beeinhalten, die Urheberrechtlich geschützt sind, nicht einen Hinweis darauf erhalten: „Inhalt von Drittanbietern“.
    Dem kann man zustimmen oder unter bestimmten Gesichtspunkten widersprechen.

    Ein Widerspruchspunkt ist z.B. sinngemäß: „Ich verdiene mit diesem Video kein Geld.“

    In diesem speziellen Fall ist es tragisch, für den Anbieter der Klavier-Tutorials, aber leider nunmal entsprechend der Rechtslage.

    Er kann nicht widersprechen, dass dort Geschütztes Material von anderen Künstlern verwendet wird, und wenn er zustimmt, kann es eben dazu kommen, das er aufgefordert wird, die Videos zu löschen.

    Wenn er Pech hat, darf er sogar noch dafür bezahlen, unrechtmäßig die Musik anderer Künstler verwendet zu haben, auch wenn nur „gecovert“ wurde.

    In Deutschland kann man die meisten der Videos vermutlich wegen der GEMA noch nichteinmal ansehen.

    Das geht in diesem Land ja sogar soweit, dass GEMA-Mitarbeiter z.B. auf Hochzeiten mitschreiben, welche Songs gelaufen sind, um später eine Rechnung zu schicken.

    Da kann man leider wenig machen, solange die Musikindustrie nicht langsam mal umdenkt.

    Schade für den Mann, und ein mahnendes Beispiel für Alle, die sich Online verwirklichen wollen.

    Wenn Ihr nen Vlog macht, z.B. und im autoradio einen Song mitsingt, kann das genauso passieren. Ebenso, wie bei den Livestreams, in denen Musik läuft. Das gilt dann als öffentliche Vorführung. Ganz egal, ob damit Geld verdient wird, oder nicht.

    Diese Debatte ist leider ganz furchtbar und für freie Künstler zumeist ein unnötiges Hindernis.

  14. Lächerlich. Und absolut erbärmlich noch dazu. Hätte man dem armen kerl nicht gleich am Anfang sagen können, dass das was er macht rechtlich nicht zulässig ist. Nein, man wartet erst bis er sich damit seinen Lebensunterhalt zumindest mitfinanziert und schiesst ihn dann ganz eiskalt ab.
    Außerdem sind da Klassiker darunter. So genial die Menschen auch gewesen sein mögen man darf getrost davon ausgehen, dass jemand anderes mittlerweile dieselben Notenkombinationen ersonnen hätte. Ich kann nicht nachvollziehen wie es sein kann, dass da immer noch irgendwelche faulen Säcke Rechte dran haben dürfen.

    Absolut miese Performance. In solchen Momenten freu ich mich immer über die riesigen Zahlen illegaler Downloads. Sollen diese W****** doch Pleite gehen. Es wird genug gute Musik von irgendwelchen Gargenbands gemacht, die aus Lust an der Musik spielen. Und diese Leute wird es immer geben.

  15. Sehr enttäuschend!

    Es ist schade wie der Wirtschaftsfaschismus, unserer vermeintlichen Kultur-Vorbilder, Existenzen zerstört.

    Zensur hier, Zensur da!

    Schaut euch doch um! In den letzten Jahren hat all das extrem zugenommen und wird, äußerst undemokratisch, dem „Volk“ nich mal mitgeteilt

    Ich würde es ja begreifen, wenn dahinter sinnvolle Weiterentwicklungen stehen würden. Es mag vllt einzeln kleine positve Sachen geben aber die großen Tendenzen gehen halt immer mehr in Richtung Zensur.

    Wer hätte gedacht dass die so hart um sich greifen :/

  16. Ich persönlich bin da gespalten, aber ist deine Argumentation hier nicht ähnlich wie die von den Leuten die rechtfertigen, dass sie Filme im Netz schauen?

    • Nein, eigentlich nicht, da Filme meiner persönlichen Meinung nach wenig Wiedersehwert haben, sie sie größtenteils von ihrer Spannung leben. Einen Film schaut man sich einmal an, während man Musik immer wieder hört und auch Computerspiele eine große Langzeit-Motivation haben.

      Außerdem, wenn ich einen youtube-Kanal machen würde, in dem ich bekannte Filme nachspiele, würde der ja auch nicht dichtgemacht werden – eher das Gegenteil: die Leute würden evtl. sogar ins Kino gehen, um sich die Vorlage meiner Darbietung anzuschauen.

      • „Nein, eigentlich nicht, da Filme meiner persönlichen Meinung nach wenig Wiedersehwert haben.“

        Lieber Steve deine Meinung in allen Ehren, aber viele Filme bekommen erst durch den späteren DvD / Blu Ray verkauf, Ihre “ Ausgaben“ wieder rein. Eine DVD oder Blu Ray kauft sich doch niemand um einen Film nur einmal zusehen? Auch das Fernsehen lebt von Wiederholungen, wenn Filme nur wenig Wiedersehwert hätten, wären Sie ja für viele schon uninteressant sobald Sie aus dem Kino kommen. Ich Schaue gerne Filme doppelt und dreifach, Pulp Fiction, Jaws oder Herr der Ringe um ein paar zu nennen. In Jurassic Park war Ich als 12 Jähriger 3 mal im Kino, Film = Kunst, wer behauptet er schaut sich Filme nur einmal an, Sorry aber das stimmt niemals!

      • Im Großen und Ganzen gebe ich dir zwar Recht Steve, aber für viele Leute (mich z.B.) haben Filme sehr wohl einen Wiedersehwert. Ich war z.B. 2 mal in „Star Trek: Into Darkness“ im Kino. In „Sucker Punch“ war ich ganze 5 Mal im Kino und habe ihn mir im folgenden halben Jahr bestimmt noch 3 Mal auf DvD angesehen. Das könnte ich jetzt mit vielen Filmen so weiter machen, aber ich denke man merkt auf was ich raus will.
        Manch einer mag jetzt sagen, dass ich blöd bin oder so was, aber im Grunde ist es nichts anderes als ein Lied mehrfach zu hören (obwohl mir Lieder oft sehr zum Hals raushängen wenn ich sie alle 15min im Radio hören „muss“).

      • Hmm, also wenn ich mein DvD Regal so anschaue habe ich davon sicherlich jeden Film mindestens 2x gesehen.

        Die Spitzenwerte belaufen sich bei Fight Club auf 6x an einem Tag^^

  17. Wurde mal in einer Sendung in der ARD durchgekaut.
    Jegliche Cover etc. die im Internet kursieren sind offiziell ttsächlich nicht erlaubt. Allerdings würden sie nur gelöscht werden, wenn es von denjenigen, die Rechte an dem jeweiligen Song haben, gefordert würde. Dies ist jedoch oft nicht so, da insbesondere gute Covers oftmals für eine noch größere Publicity der Songs sorgen.
    Das Klavier-Lehren hingegen nimmt den Berechtigten die Möglichkeit weiter Geld mit Noten-Büchern etc. zu verdienen, weshalb sich an so etwas schon eher gestört wird. Geld regiert nun mal leider die Welt.

  18. Die Grenze zieht man dort, wo mit urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdient wird und ein professioneller Betrieb/Gewerbe vorliegt.

    Im Fall der Mädels, die Rihanna nachsingen, ist das nicht der Fall. Im Fall eines Klavierlehrers, der mit Youtube Geld verdient und sogar ein entsprechendes Unternehmen gegründet hat, sieht die Sache aber eben anders aus.

    Let’s Plays sind da auch nicht anders: ein Publisher kann problemlos diese Inhalte sperren lassen, doch erfreut er sich meistens lieber an dieser Art Marketing.

    Plattenfirmen sind da allerdings immer noch teilweise zu verkrustet für.

    • Auf der einen Seite ist es absolut logisch, was Du zum Thema Musik schreibst. Auf der anderen Seite kann man das eben nicht auf die Gaming-Branche übertragen – oder meinst Du, Gronkh macht das alles nur aus Spaß?

      Fakt ist, sowohl für die Musik- als auch für die Gaming-Branche sind solche Kanäle eine wahnsinnig gute Promo. Scheinbar sind die Plattenfirmen nur zu dämlich, das zu erkennen…

      • Ich behaupte mal, und das ist nur meine Meinung, dass die Wahrscheinlichkeit deutlich HÖHER ist, dass jemand, dem ein Let’s Play gefällt, dann auch das Spiel kauft, als dass jemand, der lernt wie er ein bestimmtes Musikstück auf dem Klavier spielt, losrennt und die Platte kauft…
        Ich behaupte sogar, dass jemand, der umsonst lernt, ein Musikstück auf einem Instrument zu spielen, WENIGER Geld ausgibt (für Platten und Noten oder Unterricht), als jemand, der durch ein Let’s Play von einem Spiel begeistert wird. Selbst wenn ich die illegalen Downloads mit einrechne.

      • Die Plattenfirmen sehen nur eins: Mehr Geld UND ZWAR JETZT.

        Dem Manager Otto Müller ist es egal, ob man auf lange Sicht mehr Geld mit der indirekten Werbung macht. Er will das Geld jetzt gleich haben, denn vielleicht wird er ja nächstes Jahr gefeuert und dann hätte er nixmehr von dem langfristigen Plan.

        Ich gehe allerdings davon aus, dass niemand mehr Geld verdienen wird, jetzt wo diese Clips weg sind.

        Lediglich direkte Konkurrenten mit ähnlichen Projekten werden jetzt mehr Geld verdienen, solange bis ihre Clips auch gelöscht werden usw.

      • Let’s Player sind (zumindest, soweit sie groß genug sind) in Partnernetzwerken organisiert, die die nötigen Lizenzen besitzen. Beispiele dafür sind Machinima oder TGN. Und generell setzen die Spieleschmieden eben auf die kostenlose Werbung. Es gab aber auch schon genug Fälle, wo LPs gesperrt wurden.

        Und zu den Mädels und Rhianna: Zumindest nach deutschen Recht braucht man dafür eine Genehmigung des Rechteinhabers aka Urhebers. Wird eben nur nicht verfolgt. Im Fall des Klavierlehrers wurde es ja auch nicht sofort gesperrt, weil eben der ContentID-Filter nicht anspricht, wenn es sich um ein Cover handelt und vielleicht war er zu Beginn noch nicht groß genug, um aufzufallen.

        Aber du würdest dich doch auch aufregen, wenn jemand mit deinem Projekt oder einem Abklatsch davon genug Geld für ein Haus verdienen würde… In Amerika gibts dazu die „Fair Use“-Klauseln, die das ganze etwas einschränken, wie es in den Niederlanden ist, weiß ich nicht.

        • „Und zu den Mädels und Rhianna: Zumindest nach deutschen Recht braucht man dafür eine Genehmigung des Rechteinhabers aka Urhebers.“

          Falsch!
          Die Rechte in Deutschland laufen i.d.R. über die GEMA.
          Die GEMA wird laut deutschem Recht zu einem Vertragsabschluss gezwungen. Nichtmal eine Einigung über die Gebührenhöhe ist nötig, sofern sie erstens dem Durchschnitt entspricht und zweitens bereitgehalten wird.
          § 11 UrhWahrnG – um nur einen Paragraphen zu nennen.

          „(1) Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, auf Grund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen.“

          Bitte unterlasst Rechtsberatung, wenn ihr keine verdammte Ahnung habt!

      • „Auf der anderen Seite kann man das eben nicht auf die Gaming-Branche übertragen – oder meinst Du, Gronkh macht das alles nur aus Spaß?“

        Nein, Gronkh verdient damit seinen Lebensunterhalt und dementsprechend ist das für mich äquivalent zum Fall des Musiklehrers. Von daher sehe ich kein Problem mit dem Übertragen auf die Gaming Branche.

        Der einzige Unterschied ist eben (wie bereits erwähnt), dass Gaming Publisher das Marketing begrüßen, während ein Plattenlabel hier mal wieder die ultimative Bedrohung sieht.

      • Es ist auch so, dass Gronkh mittlerweile so bekannt ist, dass er (und da bin ich mir wirklich zu 90% sicher) sich vorher stets die Rechte für die Videos einholt. Deshalb erscheinen seine Let’s Plays von aktuellen Spielen auch nicht immer sofort, sondern etwas nach dem Release.
        Und ich gebe den anderen Recht, dass die Publisher dies als gratis Werbung sehen.
        Da Youtube z.B. Duldungserklärungen für kommerzielle Let’s Plays verlangt, kann man mittlerweile solche direkt von EA erhalten: http://www.ea.com/de/1/youtube-duldungserklaerung

    • „ein Publisher kann problemlos diese Inhalte sperren lassen, doch erfreut er sich meistens lieber an dieser Art Marketing.“ alle Publisher außer Nintendoof…

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here