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Corsa

Ich frage mich bei sowas immer zwei Dinge:

1. Glauben die wirklich, dass sie mit der Scheiße durchkommen? Gibt es wirklich Menschen, die eine Auktion öffnen und nur den Titel lesen?

2. Wie sieht es rechtlich damit aus? Darf man wissentlich ein zu verkaufendes Produkt dermaßen falsch anpreisen?

Danke an Sora für den Link!


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29 KOMMENTARE

  1. Für mich sieht dass so aus wie ein „Vor dem Unfall“-Bild. Wenn man mal auf das zweite kleine Bild achtet scheint der Corsa da repariert zu sein. Ich denke, dass der Screenshot den Kontext ein wenig verwaschen könnte. Im Endeffekt wäre es ja ein ziemlich dämliche Betrugsversuch.

  2. die bilder bei ebay sind ja immer komplett unverbindlich und mehr oder weniger ein „extra“. und da in der beschreibung NICHTS von einem unfall zu lesen ist („ihm wurde die vorfahrt genommen“ bedeutet nicht zwingend unfall(schaden)) würde ich das eindeutig als betrugsversuch einstufen.

  3. Ich weiss nicht was ihr habt aber ich sehe hier nichts anderes als einen Scherz. Wenn man so etwas ernst nimmt weiss ich auch nicht weiter.

  4. Könnte mir vorstellen das die Leute die darauf bieten Schrauber sind. Mein Cousin macht sowas auch. Und wenn, wie beschrieben Motor und Getriebe noch lauten, kann man den Motor zum Ausschlachten/Ersatzteillager gebrauchen.
    Ich denke nicht das das „böswillig“ ist, sondern das der Text mit einem Augenzwinkern gemeint ist, da das Foto ja doch recht present ist. Gab doch auch mal den, der sein Auto total schlecht geredet hat und meinte wer die Dreckskarre kauft, bekommt einen Kasten Bier dazu. Ist zwar umgekehrt, aber ich denke damit kann man es ein wenig vergleichen.

  5. Selbstverständlich funktioniert Recht so nicht. Wenn ich beispielsweise einen Fernseher über Ebay versteigere und das Gerät als “neu” anpreise, dann sollte es auch in entsprechendem Zustand sein. Ansonsten gerate ich schnell in den Verdacht einen vorhandenen Mangel arglistig verschwiegen zu haben – und das macht jeden Gewährleistungsausschluss unwirksam (§ 444 BGB). Möglicherweise mache ich mich sogar wegen Betrugs strafbar, wenn ich versuche, dem Käufer Schrott als als “neu” anzudrehen. hierzu kann man sich folgenden schönen Satz merken: “Der arglistig handelnde ist niemals schutzwürdig.”

    • Das Auto wurde in diesem Fall aber nicht als neu, sondern als „gut gepflegt“ angeboten. Die Schwiegermutter kann das Auto ja wirklich top gepflegt haben, die Wartungen können wirklich gemacht worden sein.
      Sogar der Motor kann wirklich schnurren und das Getriebe TOP sein.

      Das der Wagen einen Schaden hat, ist auf dem Bild zu sehen und steht auch (gewissermaßen) in der Beschreibung.

      Der sichtbare Frontschaden muss nun nicht unbedingt die technische Funktionalität oder das gepflegte innere (und äußere) negieren.
      Die teile sind dazu noch billig zu bekommen.

      Das einzig wirklich fragwürdige ist nun: Warum gleich verkaufen und nicht reparieren?

      • Kannst du mir sagen, was ein einer verbeulten Motorhaube „von außen gut gepflegt“ mit der am Bild gemein hat?
        Er kann auch gleich schreiben – Muttern hat das Auto so geliebt und hat es fast auf Händen getragen“… hat nichts mit dem Zustand zu tun.
        Den verschweigt er im Text vollkommen.
        Abgesehen davon… Bitte mal mit Autos auseinandersetzen. Bei dem Schaden kann der ganze Aufbaurahmen vom Auto im eimer sein und damit ein Totalschaden.

  6. Der Verkäufer muss auf alle Mängel explizit im Kaufvertrag hinweisen, ansonsten gilt es rechtlich als arglistiges Verschweigen. Entsprechend ist der hier der Käufer rechtlich geschützt und kann entsprechend vorgehen, wenn der Wagen nicht der Beschreibung entspricht (Kaufpreis absenken, vom Kaufvertrag zurücktreten, Reparatur in Rechnung an den Verkäufer stellen, und Ähnliches).

    Beim Autokauf ist man also rechtlich zum Glück inzwischen ganz gut geschützt in DE. Trotzdem würde ich niemals auch nur irgendejemanden empfehlen ein Auto blind ohne Besichtigung+Probefahrt zu kaufen oder gar ersteigern

  7. also, ich glaube es gibt leute, die nach lesen der überschrift kaufen.

    ich glaube aber, dass die produktbeschreibung korrekt sein muss, und dass die mehrheit nur nach bild kauft (weswegen ja auch viele i phone verpackungen für 100+ € verkauft werden)

    da hier aber barzahlung bei abholung steht wird das wohl nix, da es spätestens auch dem auto unkundigsten menschen auffällt.

    würde daher sogar von einem fake ausgehen?

      • Also. Ich studiere unter anderem Privatrecht und da hatten wir bisher sehr intensiv den Kaufvertrag als Thema. 😀

        Es handelt sich hier um eine Invitatio ad Offerendum. D.h., dass das lediglich die Aufforderung ist, dass Interessenten einen Antrag machen müssen. In diesem Fall wäre Gebot ein Antrag.
        Der Antrag ist gemäß § 145 BGB eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist auf Vertragsabschluss gerichtet, muss einen konreten Rechtsbindungswillen enthalten, sowie die Vertragswesentlichen Bestandteile (Kaufpreis und Kaufgegenstand).

        Ein Kaufvertrag besteht aus Antrag und Annahme, wobei hier in diesem Falle (nach Beendigung der Auktion) die Annahme darin besteht, dass der Versteigernde seine Zahlungsdaten übermittelt.

        Teil des Kaufvertrags nach § 433 I BGB ist unter anderem, dass der Verkäufer nach dem Kauf verpflichtet ist, die Sache frei von Sach – und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum auf den Käufer zu übertragen. Nach Absatz II ist der Käufer verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen.

        Da hier ein Produktbild angegeben ist, ist nicht von eventuellen (Rechtskräftigen) Inhaltsirrtümern oder Eigenschaftsirrtümern (Der Willenserklärung des Bietenden) auszugehen, womit der Anspruch ($ 433 I BGB) nicht untergeht und das Ganze damit wirksam ist.

        Über ungerechtfertigte (§812) greift aber, wenn der Käufer in der Tat dagegen klagen würde. (Alle Angaben ohne Gewähr, entspricht aber ungefähr dem an der Uni im 1. Trimester gelernten)

        Flamen erwünscht, dann kann man immerhin in Privatrecht noch etwas dazulernen ^.^

        MfG! 🙂

        • huhu, also soweit ist schon vieles richtig bei dir.

          Aber ich meine mich erinnern zu können, dass der BGH im ricardo.de Urteil v. 2001 (BGH, NJW 2002, 363) entschieden hat, dass es sich nicht lediglich um eine Invitatio ad offerendum handelt. Sondern das bereits das Einstellen ein Angebot bzw. eine vorweggenommene Annahme ggü. dem Höchstbieter darstellt.

          Außerdem bin ich ein wenig von deiner Einordnung der Irrtümer verwundet. Diese werden im Rahmen von §§ 433 ff. BGB nicht geprüft, sondern berechtigen nur zur Anfechtung und zum Schadensersatz. Du kannst aber § 434 BGB heranziehen. Fraglich ist dann aber, ob die Bilder nicht die Beschaffenheit soweit konkretisieren, dass ein Mangel hier nicht in Betracht kommt.

          Generell ist meine Einschätzung, dass derjenige der hier bietet, genau aufpassen sollte. Die Bilder sind schon ziemlich eindeutig und der Text legt zumindest nahe (Auffahrunfall), dass man sich die Bilder einmal anschauen sollte!
          Aber auch der Anbieter der Auktion sollte sein Verhalten hier einmal überdenken. Denn in Angebote bzw. Vertragsschlüsse gehen „zweideutige“ Ausdrücke etc. meist zu seinen lasten bzw. sind Anzeichen für Erklärungen ins Blaue bzw. arglistige Täuschung!

          Bezüglich des § 263 StGB und des Betruges wäre hier fraglich, ob wirklich ein Irrtum erzeugt wird. Das wir denke ich mal strafrechtlich hier nicht standhalten, da hier die Bilder zu eindeutig sind und nichts vorspielen. Allein der Text wird bei einem Autokauf nicht ausreichen.

          Dies ist meine persönliche Meinung. Eingehend geprüft hab ich die Sachverhalte nicht. Wenn jemand noch etwas hat, was ich vergessen hab oder ich mich vertue, bin ich über Aufklärung sehr erfreut!

          • Bei Vorauskasse könnte man über § 263 StGB reden, aber bei Barzahlung bei Abholung ist es schon schwer vorstellbar, dass der Käufer so dumm ist und sich das Geld aus der Tasche ziehen lässt -> keine Bereicherung. Ich würde hier sogar schon die Täuschungshandlung entfallen lassen, die Bilder sprechen doch für sich. Und wenn ein User die Bilder aus technischen oder welchen Gründen auch immer nicht anguckt, kann man immernoch den Vorsatz bzgl. der Täuschungshandlung verneinen.

      • Ja, es kommt ein KV zustande. Und dann gibts mehrere Möglichkeiten:

        1.: Du wusstest überhaupt nichts von dem Mangel. Dann ist der KV zum Beispiel nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung (falls keine Bilder vorhanden) oder gemäß § 119 BGB (falls die Bilder nur bei dir nicht laden) anfechtbar. Mit deiner formlosen Anfechtungserklärung (die auch lauten kann „Was willst du mir da andrehen? Das Scheißding will ich nicht!“) würde dann der Vertrag „ex tunc“ nichtig, hätte also theoretisch niemals existiert. Die Erklärung muss erst bei der Besichtigung erfolgen.
        Eine weitere Möglichkeit wäre z.B. die Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 II BGB, die ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zur Folge hat.
        Nach Gefahrübergang (z.B. wenn du das Auto zugeschickt bekommst) wäre auch noch das Gewährleistungsrecht mit der Rücktrittsmöglichkeit nach § 437 BGB anwendbar.

        2.: Du hast die Bilder gesehen. Pech gehabt. Denn solange der Wagen keine anderen als auf den Bildern erkennbare und in der Beschreibung erwähnte Mängel hat, hast du doch genau das gekauft, was angeboten wurde. Der etwas ironische Schreibstil macht den Vertrag noch nicht kaputt.

  8. Also ich weiß nicht wo du ein falsch angepriesenes Produkt siehst. Ich sehe nur wie er seinen Corsa halt sehr schön umschreibt.
    Die Bilder sind absolut eindeutig und verschweigen nichts. Er beschreibt hier lediglich den Restzustand des Autos nehme ich an.

      • Naja das lässt sich nicht ändern. Ist halt ein Corsa.

        Aber wer sein Auto bei Ebay kauft ohne es voher in natura gesehen zu haben ist meiner Meinung nach auch selbst schuld. Zumindest einmal sollte man die Karre vor kauf doch gesehen und gefahren haben.

      • Öhm, nur weil ein Wagen einen Frontschaden hat (und mit Sicherheit von einem Gutachter auf Totalschaden bewertet würde) heißt das nicht, das der Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt ist.
        Die Front ist kaputt (offensichtlich), trotzdem kann ein Wagen top gepflegt sein. Heißt von außen keine Kratzer, innen saubere Polsterung etc. .
        Ein wenig mehr Weitsicht bitte. ^^

      • Das „Gepflegter Zustand“ bezieht sich im Automobilbereich immer auf den Zustand des Inneren eines Fahrzeuges. In der Auktion wird auch von Gebrauchspuren gesprochen. Wie gesagt, es geht hierbei um die Innenausstattung und nicht um den Frontschaden.

        • @Stratofon, ich bin Karosseriebau-Geselle und weiß nicht wo du den Mist herholst! Gepflegter Zustand ist der Allgemein Zustand des Wagens.

          Er schreibt ja auch in der Beschreibung das er von ‚außen‘ im gepflegten Zustand ist!

          Der Wagen ist eine kompletter Schrotthaufen! – Wie gut das der Motor und das Getriebe rund laufen wenn der Rest völlig hin ist.

          Der komplette Vorderwagen muss ausgetauscht werden:

          – Stoßfänger
          – Motorhaube
          – Schweinwerfer links/rechts
          – Aufpralldämpfer
          – Spureinstellungen überprüfen
          – Achsvermessung
          – Kotflüge neu
          – Kühler/Kühlrippe
          – Sämtliche Elektronik

          für das alles zahlst du laut meinem Kalkulationsprogramm + Stundenlohn an die 4.000€! – Das Auto ist eine reine Katastrophe da kommt es auch nicht mehr drauf an ob der Wagen ein „Nichtraucher-Fahrzeug“ war oder keine Kratzer an der Innenverkleidung hat.

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