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Amazon hat sich einen Studio-Aufbau patentieren lassen, den nahezu alle Fotografen und Filmemacher anwenden. Dafür erntet der amerikanische Konzern Häme im Netz […] Bei „Ars Technica“ reagieren die Autoren irritiert. „Amazons neuestes Patent ist idiotischer als das Erdnussbutter-Sandwich-Patent“, heißt es dort. Die Autoren bei „Photography Bay“ fragen sich, wie man eine alte Technik als Innovation verkaufen kann. „Mein Wissen über das Patentrecht ist ein wenig eingerostet; dennoch bin ich ziemlich sicher, dass die Neuartigkeit einer Erfindung immer noch eine wichtige Voraussetzung für ein gültiges Patent ist.“ Amazon hat auf eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE am Freitagmittag nicht reagiert.

Scheinbar kann man ja heutzutage auf alles ein Patent anmelden. Ich frage mich allerdings, wie das juristisch aussieht: Wenn jetzt Amazon einen oder mehrere Fotografen abmahnen/verklagen würde, bekämen sie dann vor Gericht damit recht?

Quelle: Spiegel.de


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18 KOMMENTARE

  1. Ohne Ahnung würde ich jetzt mal behaupten Amazon darf jeden verklagen der ein Studio verwendet und keine Lizenzgebühren bezahlt. Reell gesehen glaube ich kaum das das funktioniert. Sollte es wirklich so sein… scheiße ich lasse mir ein Patent auf Atmen eintragen.

    • immerhin haste gesagt du hast keine ahnung 🙂

      amazon hat ein gewisses, sehr sehr genaues, fotostudio setup patentiert. hast du z.b. eine lampe auch nur 2mm anders stehen oder gar eine mehr oder statt iso320 iso400 eingestellt biste fein raus. also keine panik! wie schon wer anders unten geschrieben hat ist eh wohl eher ein passives patent um sich vor abmahntrollen zu schützen.

      lg

  2. Es kommt mir momentan allgemein so vor, als würde es sich immer mehr verbreiten, mit Patent- und Copyrightrechten aktiv Geld zu verdienen. (Also nur mit der Absicht damit Geld zu verdienen und nicht das Produkt zu schützen.)

    • Von Geld verdienen, Abmahnungen oder Klagen lese ich nichts.
      Bitte einfach mal nicht zu viel Dünnschiss in alles reininterpretieren.
      Da ist man ratzfatz bei sinnlosen Stammtischparolen, die keinem weiterhelfen.

  3. Von der rechtlichen Seite her kann ich das nicht beurteilen – aber zur Nutzung vermute/ hoffe/ wünsche ich mir dass Amazon das Patent mehr zum Eigenschutz angemeldet hat, als um damit Lizenzgebühren einzunehmen.

    Wenn ein Anbieter ein Problem damit hätte, wenn in naher oder ferner Zukunft jemand kommt und sagt „Solche Bilder darfst Du nicht mehr nutzen/ machen – oder halt dafür zahlen“ – dann wäre das wohl zuallererst Amazon.

    So Dinge hat Google in verschiedenen Bereichen (bsp. WebM) ja auch schon ähnlich gemacht.

  4. Wenn man jetzt auch alte Dinge patentieren lassen kann… könnte ich dann Steve Krömer patentieren und mir mit dessen Fame ein gemütliches Fame-Leben im Vorruhestand (bin 23 *hust*) machen?
    Wäre zumindest ein Versuch wert 😀

  5. Da das Patent so Haargenau die Vorgehensweise beschreibt, muss man nur die Blitze in anderer Reihenfolge anschalten und man ist sowieso aus dem schneider. Ein Patentverletzung in diesen Details nachzuweisen ist unmöglich, es sei denn man Protokolliert jeden kleinen Arbeitsschritt und sendet das Protokoll an Amazon.

    Ich denke, es geht Amazon einfach nur um die Sicherheit für die Vorgehensweise der Produktfotos in der Zukunft. Verklagen werden sie niemand. Hoffe ich doch 🙂

  6. Im günstigsten Fall war es nur ein Exempel von Amazon, dass Behörden ab einer gewissen Größe von Unternehmen alles abnicken.

  7. Keine Ahnung ob man auf alles ein Patent anmelden kann. Aber das was die hier Patentieren ist eine genaue Aufstellung der Lichter, sodass die Produkte ohne Schatten aufgenommen werden können.
    Ich denke mal, da Sie sogar die genauen Winkel Angaben usw. dran haben, ist es schon etwas technischer.
    Bedeutet man macht eine Sache anders (Winkel um paar Grad ändern) und schon ist es nicht mehr deren Patent.
    Ich bezweifel das Amazon ein Patent auf „Produktbilder ohne Schatten“ bekommen würden.

  8. In Deutschland muss ein Patent nicht nur eine neue sondern auch „für den Fachmann überraschende Erfindung“ sein. Davon kann hierbei nicht die rede sein und ein deutsches Gericht würde keine Tatbestand feststellen da kein rechtsgültiges Patent vorliegt. Soweit meine Meinung.

      • Da wird einem echt mulmig, ich kann also in den USA wegen etwas auf Unsummen verklagt werden, was in Deutschland nie funktionieren würde, und dann würde ich ausgeliefert werden.

        Mal ne blöde Frage, diese Amerikanerin, die in Italien wegen des Mordes an der Studentin verurteilt worden ist, müsste doch demnach auch überführt werden, was aber glaube ich nicht geschehen ist. Gilt das dann also nur bedingt ?

        Mfg,
        Käsebrötchen

        • Nein. Die USA hat einen Passus in ihrer Verfassung, welcher die Auslieferung eines Staatsbürgers an einen anderen Staat verbietet (dazu finde ich aber gerade keine Quelle).

          • Nein, Amazon könnte mich nicht in den USA verklagen.
            Wenn das Patent auch in der EU gültig ist, müssen sie einen hier verklagen. Wenn nicht: Pech gehabt.
            Und ausgeliefert wird auch niemand, das hier wäre Zivilrecht und keine Straftat.
            Bitte haltet euch mit eurem Unwissen ein wenig zurück.

      • Naja, da auch us-amerikanische Richter studiert und Patentrechte gelernt haben werden die eine solche Klage nicht zulassen bzw. das Patent zur Überprüfung an das Amt zurückgeben.

        Gründsätzlich gilt ein US-Patent nur in den USA, ausnahme es ist als internationales patent angelegt oder es gehört zu einer Patentfamilie welche auch Deutschland behinaltet, aber dann sollte auch das deutsche patentamt darüber geschaut haben.

    • Das kann ich nur unterschreiben! In diesem Fall würde das Patent nach deutschem und – wenn mich nicht alles täuscht – auch nach jedem anderen Patentrecht wohl schon an der Neuheit der Erfindung scheitern. Wenn es ein derart verbreiteter Studioaufbau ist, sollte sich das auch relativ leicht belegen lassen… Was Amazon damit bezwecken/erreichen will, erschließt sich mir leider nicht! 😀 Noch befremdlicher finde ich allerdings, dass das beim amerikanischen Patentamt offensichtlich niemandem aufgestoßen ist…

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