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Ein Sohn schickte seiner Mutter aus dem Kino eine harmlose SMS, die 53-Jährige rief besorgt bei der Bremer Polizei an. Sage und schreibe 11 Kinosäle wurden geräumt – grundlos, wie sich bei einem Blick auf die SMS des Sohns herausstellte. Wie die Bremer Polizei heute mitteilte, hatte die besorgte Mutter die Beamten am Samstag mit dem Hinweis alarmiert, ihr Sohn habe ihr aus dem Kino geschrieben: „Hol mich bitte sofort ab, ich werde umgebracht.“ […] Erst nachdem das Kino vollständig geräumt war, zeigte die Mutter der Polizei die SMS. Dort stand: „Musst mich nicht abholen. Werde rumgebracht.“ Die Kino-Räumung wurde daraufhin sofort abgebrochen.

Und wer zahlt nun den Polizei-Einsatz bzw. die Räumung der Kinosäle? Der Steuerzahler?

Quelle: Chip.de

Danke an Niklas für den Link!


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16 KOMMENTARE

  1. Denke mal schon das die Mutter aufgrund eines Fehlalarms was zahlen muss.

    Was ich mich bei sowas aber immer frage:
    Was sind denn da überhaupt für Kosten entstanden? (also Für den Fall das es am Steuerzahler hängen bleibt)

    Die Polizisten die da am Einsatz sind zahlen wir doch sowieso, ob die nun gerade im Bereitschaftsraum sitzen, auf Streife sind oder ein Kino räumen, ist dann auch wurscht finde ich.

    Der Dumme wird dann eher der normale Kinobesucher sein. Die können wohl nur auf die Kulanz des Kinos hoffen.

    • Die Polizisten müssen ja dafür zusammengezogen werden, die würden normalerweise ja Pause machen/irgendwo in Bremen rumfahren. Durch das Zusammenziehen für nichts wird quasi der Steuerzahler „beklaut“, weil die Polizei in der Zeit nicht ihren eigentlichen Dienst verrichten kann.

      • Andererseits: Das IST ihr eigentlicher Dienst, bzw. gehört dazu. Kosten entstehen doch eigentlich nur, wenn zusätzliche Beamte alarmiert werden oder Überstunden anfallen. Und vielleicht noch durch Transport etc…

  2. Soweit ich das auf einer anderen Website lesen konnte, leidet die Mutter an einer Lese-Rechtschreibschwäche, wodurch sich ihre Falschmeldung erklärt. Also weder „Idiotie“ noch „Lesebrille anziehen“.

    Bedenklich ist es meiner Ansicht nach eher, dass der Sohn eine solche SMS schreibt, sofern er weiß, dass seine Mutter da Probleme hat. Unabhängig davon, dass ich das Wort „rumgebracht“ wahrscheinlich noch nie im alltäglichen Sprachgebrauch benutzt habe.

  3. Naja, blöde gelaufen…

    Der Logik nach wäre es zwar richtig, dass für einen Verleser die Frau/Familie den Einsatz zahlen sollte… aber wenn mans von der anderen Seite betrachtet:

    Auf Verdacht die Polizei rufen wenn die Möglichkeit besteht, es am Ende selbst zahlen zu müssen… wer macht das dann noch? Manche Leben wurden schon wegen Verdacht gerettet (Häusliche Gewalt, Entführung mit Kleintransporter, …).
    Lieber würde ich sehen das echt sinnfreie Einsätze wie wegen lärmenden Kinder (nicht Ruhestörung wegen Besoffener) wegefallen anstelle soetwas.

    Wenn ich grade drüber schreibe, sollte es eigentlich in einer Haftpflichtversicherung mit abgedeckt werden, diese „ausversehen“ Einsätze. Dann zahlt der Steuerzahler nicht und die Familie kommt auch einigermaßen raus…

    Für mich jedoch nach der Situation heute: Der Steuerzahler sollte zahlen… besser einmal zuviel Polizei, als einmal zu wenig… denn dann brennt dein Auto.

    • Man muss halt differenzieren: Wenn der Sohn beispielsweise wegen Autcorrect oder einfach nur aus Spaß WIRKLICH eine dementsprechende SMS geschrieben hätte, wäre der Notruf ja zu entschuldigen. In diesem Fall aber hätte sie es aber einfach erkennen müssen…

      Dasselbe gilt doch auch bei medizinischen Notfällen. Wenn du während des Telefonats mit deiner Oma auf einmal nur noch ein Rumpeln und dann gar nichts mehr hörst, liegt der Verdacht nahe, dass sie gestürzt und ohnmächtig ist. Wenn dann der Notarzt feststellt, dass die Oma einfach nur eingeschlafen und das Handy runtergefallen ist (was du nicht erkennen konntest), musst du ja auch nicht zahlen.

    • Und wenns ein Ernstfall gewesen wäre? Erstmal zur Mutter fahren, aufs Handy gucken und dann die Räumung losschicken? Finds bedenklich, dass die Mutter einen so gravierenden Fehler nicht selbst bemerkt und auch nicht noch ein zweites mal rauf guckt… Die Polizei hat genau gemacht was von ihr verlangt wurde.

    • Naja, wenn man bei der Polizei meldet, das der Sohn meldet er wird grad umgebracht, kommt die Polizei ja nicht erst bei Muttern vorbei um zu schauen ob sie sich nicht verlesen hat.

      Wenn dann wirklich was ist, wäre es dann zu spät.

      Und wenn die Räumung abgebrochen wurde, scheint es ja nicht extrem lang gedauert zu haben, bis der Fehler auffiel.

  4. Zahlt nicht bei Fehlalarm derjenige, der die Polizei rief?
    In einem anderen Fall sollte ein älteres Ehepaar aus Köln sogar den Einsatz bezahlen, obwohl die Sorge berechtigt war. Hier die Quelle:

    http://www.ksta.de/koeln/–alarmanlage-die-rechnung-fuer-den-fehlalarm,15187530,25501428.html

    Nichtsdestotrotz.. das ist ein absoluter Fall von Idiotie. Vielleicht demnächst erst Lesebrille anziehen, DANN lesen. Das wird der guten Frau wohl nicht noch einmal passieren.. =D

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