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Der Tod des Schauspielers Leonard Nimoy alias Mister Spock hat in Kanada eine sogenannte Spocking-Welle ausgelöst. Dabei wird das auf dem 5-Dollar-Schein befindliche Abbild von Premierminister Wilfrid Laurier (1841-1919) mit den Spock-Merkmalen wie spitzen Ohren und ausgeprägten schrägen Augenbrauen versehen […] Durch die Bemalung würden außerdem Sicherheitsmerkmale und die Lebensdauer des Geldscheins gefährdet. Strafbar ist es jedoch nicht. Auch in Deutschland ist das Bemalen von Geldscheinen offiziell nicht verboten. Denn rechtlich gesehen gehören die Geldscheine weder der Europäischen Zentralbank noch der Bundesbank – sondern den Bürgern.

Alles klar, wusste ich nicht. Dann kann ich ja jetzt auf jeden Schein das JustNetwork verewigen, hurra!

Quelle: Sparkasse.de

Danke an Adreno für den Link!


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6 KOMMENTARE

  1. Kommt nur darauf an ob es dann der Kassierer haben möchte, manche meckern weil eine kleine Ecke eines 10€ Schein fehlt und andere nehmen ein 5€ Schein dankend an, der schon mit Klebeband zusammengehalten werden muss.

    • Ein Schein ist als Zahlungsmittel zulässig, sofern über 50% des Scheins intakt/vorhanden sind. Da ists dann wurscht ob Klebeband oder ob 49% des Scheins fehlen. Die Bank muss den Schein auf jeden Fall umtauschen. Ob das nun der Kunde macht, oder dann der Verkäufer ist dann natürlich „Einstellungssache“ und hat wohl viel mit der aktuellen Tageslaune zu tun!

        • Der/Die Verkäufer(in) im Laden ist generell nicht dazu verpflichtet dir was zu verkaufen, er/sie kann dich auch einfach bitten, den Laden unverrichteter Dinge zu verlassen oder sich einfach weigern dich zu bedienen, er/sie hat da eben Hausrecht. Es ist also ihr gutes „Recht“ die Scheine nicht anzunehmen, weil die Arbeit, den Schein dann umzutauschen, bei ihnen hängen bleibt. Als Zahlungsmittel zulässig ist ein zu 51% intakter Schein aber trotzdem.

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