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In der Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, erklärt dieser erste Maßnahmen zur Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie vor dem Deutschen Bundestag. Dies würde nicht nur die Künstler betreffen, sondern auch Streaming-Dienste wie Spotify oder Apple Music. Maas betonte, dass mit diesem Gesetz „vieles besser“ gemacht werden soll und verdeutlichte dies anhand dreier Punkte:

1. Durch die Stärkung der Mitbestimmung sollen alle Mitglieder und Berechtigten in ihrer Verwertungsgesellschaft mitreden und auch mit entscheiden können.

2. Das Recht soll an das digitale Zeitalter angepasst werden, indem die gebietsübergreifende Vergabe von Musikrechten neu geregelt werden soll. Dies würde sich besonders für Streaming-Dienste wie Spotify oder Apple Music auswirken. Aber auch die gängigen Video-Portale wie Youtube können davon profitieren. Bis jetzt müssen die Künstler für Deutschland die Urheberrechtevergabe mit GEMA extra verhandeln, sonst ist so ein Musikvideo gesperrt.

3. Mit der Reformation der sogenannten Vergütung der Privatkopie werden auch Schiedsstellenverfahren eingeführt. Somit soll sicher gestellt werden, dass „Autoren und Verlage in Zukunft schneller an ihr Geld kommen werden“. Dies soll gleichzeitig für mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen sorgen.

Klingt ja erstmal ganz gut. Trotzdem läuten irgendwie meine Alarmglocken. Punkt 3 macht mich stutzig. Kann mir ein Jurist die Sache mal „übersetzen“?

Quelle: PCWelt.de

Danke an Kai für den Link!


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10 KOMMENTARE

  1. Weiss jetzt nicht wie die Privatkopie hier verwendet wird, aber die Privatkopie ansich ist ein Rechtskonstrukt das in Deutschland einmalig ist und äußerst grauzönlich ist 🙂 USA z.B. kennt keine Privatkopie.

    In Deutschland ist das mit der Privatkopie schwer, jeder hat das Recht ich glaub auf 7 Stück. (Das ganze ist u.a. in den Schrankenregelungen festgelegt). Darauf hat jeder Bürger Recht. Jedoch haben Bürger nicht das Recht vorgefertigte Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen um an diese Privatkopien zu kommen. Das ist Rechtswidrig – jedoch nachwievor hat jeder Bürger das Recht diese Kopie zu erhalten nach Schrankenregelungen. Darum sind Hersteller verpflichtet diese Kopien auzuhänden, sollte z.B. eine DVD verschlüsselt sein, so kann man sich nach Gesetz an den Hersteller wenden und seine Privatkopien einfordern, unverschlüsselt. Das Gesetzt legt jedoch nicht fest in welcher Form diese Kopien zu Verfügung gestellt werden – es gab auch schon Fälle wo vom Hersteller dann das Album als Bytecode MP3 kodiert auf Papier ausgelifert wurde.

    Zusätzlich gibt es mittlerweile Pauschalabgaben, wie z.B. auf USB sticks an die Gema welche die Privatkopie quasi pauschal mitfinanzieren, so wie es Gema abgabe für jeden USB stick gibt usw. Denke zweiteres ist hier relevant.

  2. Im zuge dieser angedachten Reform wurden „Experten“ und Interessenertreter in einen Auschuss in den Bundestag geladen.
    Vertreten waren nur Lobbyisten der Verwerter (Gema) und der Musikindustrie (Platenfirmen etc), KEINE Verbraucherschutzorg oder Irgenjemand der auf dieser Seite, dass dabei ein Entwurf ensteht der für uns eine Verbesserung darstellt, wage ich zubezweifeln.

  3. Es gibt seit Urzeiten versteckte Gebühren auf alle Arten von Elektronik mit Datenträgern (§ 54 UrhG).
    Über diese Gebühr wird das „Recht“ zur Privatkopie ermöglicht (ich verkneif mir mal eine private Meinung dazu).

    Dass die Auszahlung solcher Gebühren von der GEMA nur ungern weiterverteilt wird (und entsprechend intransparent ist), kann man sich wohl denken.
    Dafür die Schiedsstellen.

    Tatsächlich sind viele Änderungen auf Drängen der EU-Kommission entstanden.
    Und sie sind alle durch die Bank verbraucherfeindlich (z.B. die drastische Ausweitung der gebührenpflichtigen Geräte; oder die Erlaubnis trotz Kopierrecht neue DRM einzubinden, welche das Kopieren trotz Gebühren durch die Hintertür illegal macht).

  4. Punkt 3 bedeutet: Du als Nutzer, einfacher Mensch, der niemals etwas verbrochen hat, kannst, wenn du ausversehen geschütztes Material in deinen Videos benutzt, schneller verklagt und abgezockt werden. 😀

    • Nein, das bedeutet es nicht. Es geht um einen komplett anderen Bereich. Jede Privatkopie wird von den Herstellern und Importeuren von Vervielfältigungshardware (Kopierer, Brenner, aber auch Rohlinge etc…) mit der sogenannten „Geräteabgabe“ bezahlt. Zum Beispiel ist im Kaufpreis eines jeden Tintenstrahldruckers 5€, bei Laserdruckern 12,50€ Geräteabgabe enthalten, die dann den Verwertungsgesellschaften zufließt, damit die wiederum Urheber und Verleger bezahlen können. Was hier beschrieben ist, hat mit dem privaten Nutzer rein gar nichts zu tun, es geht nur um das Verhältnis zwischen Urh./Verlag und Verwertungsgesellschaft.

  5. Punkt 3 würde mich auch brennend Interessieren. Leider Sitzen ja in solchen Ausschüsse zum Großteil die Großen der Musikindustrie aber keine bis wenige vom Verbraucherschutz oder ähnliche Interessenvertreter unserer Anliegen.

  6. Ich habe mir das Transskript der Rede mal angesehen. Zu übersetzen gibt es da noch nicht viel, weil es im Grunde erstmal nur heiße Luft ist, die da von unserer wandelnden Fehlbesetzung im Konfirmandenanzug rausgeblasen wird. Die Ankündigung eines Gesetzentwurfs ist eben noch nichts handfestes.

    Mich beschleicht allerdings bei Punkt 3 ebenfalls ein ungutes Gefühl, und zwar in Bezug auf diese Totgeburt von Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

    Die Ausgangslage: wie es für jeden außerhalb der Politik absehbar war, hat die Justiz jeglichem Vertragszwang für Google eine klare Absage erteilt. Einfach gesagt: Google weigert sich unverschämterweise, die Rechte der Verleger zu verletzen, sodass die armen Verleger nun nicht die erhofften Lizenzgebühren erhalten, die sie sich durch Copy & Paste der Artikel der dpa ja schließlich auch redlich verdient haben!

    Meine Befürchtung: Durch diese „Schiedsstellen“, wenn sie nur gesetzlich von den ordentlichen Gerichten abgekoppelt und in der Folge „richtig“, d.h. verlegernah, besetzt werden, könnte versucht werden, die rechtliche Realität an die Wünsche der Presseverleger anzupassen. Wäre natürlich ein willkommenes Geschenk für das Wahljahr 2017. Eine weitgehend abgehobene Schiedsstelle könnte also gegen jedes Recht Google doch noch Gelder zugunsten der Presseverleger abpressen oder dies zumindest versuchen. Im Zweifel würde sich natürlich Google mit GoogleNews eher aus dem deutschen/europäischen Markt zurückziehen, aber soweit denkt die Politik eben nicht, wenn es um Wahlgeschenke für die Hauspropagandaabteilung geht!

    Ich betone: In dieser Einschätzung steckt mehr Phantasie als Substanz. Aber einige Stichworte wie „Verlage“ und „Rechtssicherheit“ deuten eben auf Berührungspunkte zum Leistungsschutzrecht hin.

    • ich finde deine Phantasie in dieser Thematik leider gar nicht so abwägig und habe mich teils erschrocken, dies mal in einem Stück herunterzulesen.
      Da wird aus dem ganzen Vorgehen der letzten Jahre ja ein Schuh!

      Bleibt für mich Recht-laie nur die Frage: Muss ich mich der Entscheidung einer Schiedsstelle fügen, oder kann ich diese über ein ordentliches Gericht anfechten, und sei es mit einem Antrag auf Befangenheit?
      Ich meine mich zu erinnern, dass sowas amerikanische Firmen in ihren AGBs eingebaut haben. In wie weit die in Deutschland und der EU gültig sind, bleibt dahingestellt.

  7. Die bisherige Vergütungspauschale war im EK von Produkten, wie USB-Sticks, DVDs etc. enthalten. Dabei ging die Pauschale an die Gema. Diese musste das Geld dann an die Künstler aufteilen – wenn ein Künstler nun nicht zufrieden war, hatte er die Möglichkeit gegen die Gema zu klagen. Dummerweise dauert so ein Rechtsstreit verdammt lange, weswegen nun an diesem Punkt Schiedsstellenverfahren zugelassen werden. „Eine außergerichtliche Verständigung zwischen sich streitenden Parteien bietet viele Vorteile. Bei einer Einigung im Schlichtungsverfahren wird der Streit schneller und kostengünstiger beendet als durch ein gerichtliches Verfahren. […] Bei vielen Streitpunkten können auch vermittelnde Lösungen gefunden werden, bei denen ein Gericht nur voll zu Lasten der einen und zu Gunsten der anderen Partei entscheiden könnte.“ (Zitat: https://www.justiz.sachsen.de/content/2053.htm)

    Mit anderen Worten, uns Otto-Normalverbraucher dürfte es nicht großartig betreffen – Künstlern wird nur ne neue Möglichkeit geboten, gegen die Gema vorzugehen^^

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