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Der Rechtstreit über das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geht in eine neue Runde: Erdogans Anwalt Michael-Hubertus Sprenger will nach Informationen des „Spiegel“ das Gedicht jetzt komplett verbieten lassen. Dazu habe er am Mittwoch Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Mitte Mai hatte das Gericht bereits eine einstweilige Verfügung erlassen und dem Satiriker und TV-Moderator die Wiederholung großer Teile des von ihm selbst als „Schmähkritik“ bezeichneten Gedichts untersagt. Dies war als ein Teilerfolg Erdogans gewertet worden.

Ich glaube mittlerweile, dass Erdogan sich mit seinem Verhalten und dem ganzen Theater um das Schmähgedicht mehr geschadet hat, als wenn er die Sache einfach ignoriert hätte. Sein Ansehen und Ruf in Deutschland ist gefühlt auf dem Nullpunkt – das kann man leider auch nicht wegdiskutieren. „Lügenpresse“ und „Anti-Erdogan-Berichterstattung der bösen deutschen Medien“ hin oder her, man kann nun mal nicht abstreiten, dass er gegen Böhmermanns Gedicht juristisch vorgegangen ist. Und das ist nun mal (auch mit der angemessenen Neutralität betrachtet) wenig staatsmännisch…

Quelle: T-Online.de


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10 KOMMENTARE

  1. Ich finde eher, dass man das Hamburger Landgericht komplett verbieten sollte. Dann kann nicht mehr einfach so ein Ziegenficker mit Schrumpelklöten ankommen und dämliche Forderungen durchsetzen.

  2. Das ist genau wie mit diesem Spanier, der sich mega verschuldet hat und daraufhin Google verklagt hat, damit er aus den Anzeigen verschwindet, weil er nicht will, dass jemand davon erfährt. Die Story hat sich verbreitet und sein Fall wurde weltberühmt 😀

  3. Außer Erdogan interessiert sich doch kein Mensch mehr für das Gedischt. Gut das EM ist, sonst müsste man mit dem Mist das Sommerloch stopfen.

    Also lieber Erdogan, gut Kick, halt den Ball flach…Pfeife

  4. fuer mich ein klarer fall von streisand effekt. ueber das ding wuerde schon lange keiner mehr reden, wenn er es nicht immer wieder selbst ins gespraech bringen wuerde…

    • Seh ich genauso…ich gehör zwar zu denen, die dem Gedicht jegliche Satire absprechen, aber auch davon ab fand ich das Gedicht furchtbar schlecht, bestenfalls mittelmäßig. Kein Vergleich zum Extra3-Song, den ich heute noch höre. Hätte Erdogan selbst nicht so eine Welle daraus gemacht, ich hätte vermutlich nichtmal mitgekriegt das Böhmermann dieses Gedicht gemacht hat, weil ich eigentlich fast nie seine Sendung schaue.

      Inhaltlich sicher strittig, aber politisch war das ein klares Eigentor von Erdogan.

      • Das würde ich nicht so sehen. Erdogan nutzt den Streisand-Effekt meiner Ansicht nach geschickt aus, um sein Volk geschlossen hinter sich zu bringen. Sein Argument dabei ist ja immer „Die haben nicht nur mich beleidigt, sondern alle Türken“. Er forciert dabei den türkischen nationalismus, indem er eben ein gemeinsames Feindbild (wahlweise Böhmermann selbst oder auch die deutschen Medien allgemein) schafft. Jeder Politiker in so einer Position wird sich wohl der Folgen so eines Verfahrens bewusst sein.

        Er wird auch in der neuen Sache nicht durchkommen. Denn selbst, wenn Böhmermann das Gedicht nicht selbst geschrieben hat (waren wohl mehrere dran beteiligt), dann deckt die Kunstfreiheit immer noch die gesamte Aktion ab. Künstler würden sagen „das Happening“. Und genau an der Stelle verstehe ich auch nicht, wieso man sagt „ich fand das Gedicht furchtbar schlecht“, denn es geht nicht um das Gedicht an sich, es geht nicht um den Text oder dessen Urheber. Nur versteht Erdogan das scheinbar nicht oder es ist ihm egal.

        • Ob das Gedicht durch die Kunstfreiheit abgedeckt ist wage ich einfach mal zu bezweifeln, aber das soll auch egal sein.

          Was ich mit dem „furchtbar schlecht“ meine: Wäre Erdogan nicht gewesen bzw. seine Reaktion, ich hätte das Gedicht nicht mitbekommen. Und wenn doch, dann hätte ich es spätestens jetzt vergessen. Der Extra3-Song ist ein Evergreen, das Ziegen-Gedicht war einfach nur platt und extrem schlecht, kein Grund das mehr als einmal zu sehen oder es für länger als eine Woche im Gedächtnis zu behalten

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