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Der Bürgermeister von Steinau an der Straße folgt Anwohnerbeschwerden und verbietet das nächtliche Spielen von Pokémon GO auf dem Marktplatz der Zehntausendstadt […] Wer zwischen 20 Uhr und 7 Uhr auf dem Marktplatz Lärm produziere, so der Bürgermeister weiter, müsse sogar „damit rechnen, dass in ihrer Ruhe beeinträchtigte Menschen sie wegen Körperverletzung ( § 223 StGB) anzeigen oder zivilrechtlich in Haftung nehmen“.

Körperverletzung, ernsthaft? Scheint ja ein aufgeschlossenes, modernes Städtchen zu sein, das kleine Steinau…

Quelle: Engadget.de


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14 KOMMENTARE

  1. Körperverletzung nach 223StGB ist auch bei dauerhaften Lärm anwendbar, wenn dadurch schwerwiegende Folgen eintreten können. Dafür müsste aber der Lärm von der gleichen Person/Personen dauerhaft, also über einen längeren Zeitraum, ausgesendet werden. Sehe ich jetzt nicht so das Problem- Außerdem müsste der Geschädigte idR die Anzeige aufgeben.

    Weiterhin ist ja nur das „spielen“ verboten, das „rumlungern“ und dabei das Handy benutzen ist erlaubt, sobald also die Polizei kommt einfach kurz App wegschalten, Handy dürfen die eh nicht anfassen. Daher völlig sinnfreie Behördliche Maßnahme, die mMn nur darauf abzielt die Anwohner zu beruhigen 😀

    • Das „Spielen“ darf er garnicht verbieten. Ich will sehen, welches Deutsche Gericht sowas abnickt und auf welcher Rechtsgrundlage.
      Mal davon ab, dass ich mir von einem Politiker direkt erstmal garnichts verbieten lassen muss. Seine Meinung steht nicht über dem Gesetz.

      Das nimmt hier ganz komische Ausmaße an.
      Genau wie der Vorschlag von Politikern, Vätern (ganz speziell nur auf Männer beschränkt), den Führerschein zu entziehen (auf unbestimmte Zeit), wenn er z.B. einer Ex keinen Unterhalt zahlt.

  2. Manchmal hab ich das Gefühl, im Moment wird einfach jede Kleinigkeit mit Pokemon Go verbunden, weil es mehr Klicks gibt. Aber im Ernst: Wenn Leute da nachts rumlungern und laut sind, dann stört das die Anwohner, Punkt. Wenn die Spieler da nur stehen und leise spielen stört das ja keinen (und da wird auch kaum ein Anwohner die Polizei rufen), aber bei Lautstärken die jugendliche Gruppen schonmal erreichen können kann ich das echt verstehen.

  3. Also ich kann das durchaus nachvollziehen. Wohne derzeit in Bernburg und in ca 200m Entfernung von mir befindet sich das Rathaus und ein Platz mit 4 Pokestopps wo seit Wochen von 14-3 Uhr Pokemonspieler rumhängen. An dem Platz ist es durchaus ok da nicht viel Wohnhäuser dort sind und die meisten Anwohner selber spielen. Aber einer der Punkte ist z.b. ein Theater und dort stinkt es regelmäßig nach Bier als wäre dort ein Alkoholiker geplatzt. Ich finde es schon vor einem Theater muss das nicht sein aber wenn ich dort Anwohner bin will ich das erst recht nicht haben. und es ging in der Meldung ja auch um die Lautstärke. Ich meine wer da gemütlich sitzt und sich unterhält ist nicht das problem sondern es geht um die Halbstarken die sich nicht unter Kontrolle haben.

  4. Naja, im Endeffekt geht es ja nur um Lärmbelästigung. Ob die jetzt von Pokémon Spielern ist oder sonstwem. Aber, dass ab 20 Uhr Ruhe sein soll finde ich schon happig.

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