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Stve_Drohne

Die steigende Zahl der von Hobbypiloten betriebenen Drohnen bringe eine schwerwiegende Behinderung des Flugverkehrs mit sich, hieß es unter Berufung auf eine Statistik. In einigen Fällen konnten demnach Passagierflugzeuge den Drohnen erst im allerletzten Moment ausweichen […] Das Bundesverkehrsministerium plant nach „FAS“-Recherchen zwar nun eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 500 Gramm, außerdem sollen private Drohnenflüge in mehr als 100 Metern Höhe verboten werden.

Bei uns in Niedersachsen darf man seine Drohne nicht über 100 Meter Höhe fliegen lassen – das steht ausdrücklich in der Aufstiegserlaubnis. Das Problem ist, dass heutzutage jeder an so eine Drohne kommt und man damit (wenn man will) ziemlich viel Mist anstellen kann. Ich finde den Plan des Bundesverkehrsministeriums daher gar nicht so verkehrt. Vielleicht führt man sogar einen richtigen „Führerschein“ für größere Drohnen ein?

Quelle: T-Online.de


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11 KOMMENTARE

  1. schlechter originalartikel!

    passagiermaschinen können drohnen bzw. quadrocoptern gar nicht ausweichen, die sind dafür viel zu schnell, groß und träge.
    weiterhin ist die gefahr für menschenleben gar nicht so groß, wie sie gemacht wird, sondern allerhöchstens finanzieller natur:

    alle modernen passagierjets sind darauf ausgelegt selbst mit einem triebwerk sicher fliegen (und nicht nur landen) zu können. wenn also nicht gerade ein ganzer schwarm von drohnen unterwegs ist und beide triebwerke beschädigt, wird niemand zu schaden kommen.
    weiterhin werden triebwerke bei der zulassung mit gefrorenen gänsen (!!!) (mittlerweile aus gummi und kunststoff) beschossen und müssen danach noch funktionieren. im normalfall fällt also selbst bei einem unmittelbaren zusammenstoß nicht mal ein einziges triebwerk aus.

    trotzdem ist es sinnvoll das drohnenfliegen für jedenmann zu beschränken beziehungsweise verbieten, kosmetische und aerodynamische schäden können beispielsweise auch am rumpf des flugzeuges auftreten, außerdem müssen der flieger/ die triebwerke nach einem zusammenstoß, selbst wenn der keinen ausfall nach sich zieht, erstmal komplett überprüft und gewartet werden.
    das geht dann gerne schonmal in die millionen, kostenmäßig.

    von daher ist die konsequenz des artikels durchaus richtig, die gefahr für leib und leben der menschen im flugzeug jedoch nur sehr gering

  2. Flüge über 100m sind im privaten Rahmen durchaus zulässig. Nur weil es in deiner AE steht, heißt das nicht dass es auch für Flüge zur „Sport- und Freizeitgestaltung“ gilt.

    Wenn kein geregelter Luftraum vorliegt darf man auf Sichtweite fliegen. Wie weit das ist, ist nirgendwo definiert.

    Theoretisch kann man dann bis auf über 700m fliegen, da fängt dann nämlich in den meisten Fällen der regulierte Luftraum an.

    Auch das Gerücht, dass FPV-Flüge verboten wären ist falsch. Die Versicherungen schreiben gerne in ihre Versicherungsbedingungen, dass man eine „Lehrer-Schüler-Verbindung“ für FPV brauche, eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es aber nicht.
    Also sucht man sich einfach eine Versicherung, die diese Klausel nicht drin hat und schon kann man ganz regulär und voll versichert FPV fliegen.

    Zu beiden Punkten (Höhen- und FPV-Flüge) möchte ich anmerken, dass ich selten höher als 100m fliege und FPV nur mit Spotter betreibe, der den Luftraum in meiner Umgebung im Auge behält.
    Bei gewerblichen Flügen ist es mir mehr als einmal passiert, dass ein Rettungshubschrauber quasi aus dem Nichts aufgetaucht ist. In so einer Situation möchte man nicht höher als 100m sein und bei FPV-Flügen braucht man den Spotter, der einem sagt, aus welcher Richtung sich der Hubschrauber nähert.

  3. Ich halte die Hysterie aus zwei Gründen für Quatsch:

    1. So eine Drohne wiegt „nichts“ im Vergleich zu einem Verkehrsflugzeug. Drohne gegen Jet ist wie – um Barlow zu zitieren – einen Türstopper vor einen Brückenpanzer zu legen. Sicher besteht eine theoretische Gefahr, wenn so eine Drohne das Cockpitfenster oder ein Triebwerk trifft. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass es natürliche und unkontrollierbare Flugobjekte gibt, die genauso viel Schaden anrichten können: Vögel.

    Vogelschlag kann zu einem Problem werden, wenn der Vogel groß genug ist, aber da reden wir so über die Hausnummer Storch und größer. So eine Leichtbaudrohne wird vom Triebwerk genauso spurlos verdaut wie eine Amsel!

    2. Wenn ich den Flugverkehr ärgern will, brauche ich dafür keine Drohne, dafür tuts ein handelsüblicher Laserpointer für 3 Euro, mit dem ich nachts in der Einflugschneise stehe und das Cockpit anleuchte. Das ist wirklich gefährlich (und wird als gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr bestraft), weil die Piloten in einer kritischen Flugphase sekundenlang geblendet werden können.

    Wir haben heute schon in allen Landesgesetzen ein Flugverbot in der Nähe von Flughäfen. Was soll eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht bringen? Entweder die Drohne zerschellt am Flugzeug, sodass die Kennzeichen feingemahlen über ein paar Quadratkilometer verteilt zu Boden rieseln, oder die Drohne kehrt unbeschadet zu ihrem Besitzer zurück, und zwar lange bevor die Flugabwehr benachrichtigt wurde, um besagte Drohne … ja was eigentlich? Mit dem Lasso einfangen?

    • Die Drohne wiegt kaum etwas..richtig. Aber auch 1,5 Kg Gewicht kann bei einem 280 Km/h schnellen Flugzeug im Landeanflug eine nette Schramme hinterlassen, was zum Ausfall von weiteren Flügen führen kann, zwecks Reparatur. Einen Vogelschlag kann man nicht ausschließen, das ist halt Natur. Nachlässiges Handeln vom Drohnenbesitzer kann ich aber mit deiner Aussage nicht entschuldigen. Da können horrende Kosten entstehen, was immer leichtfertig abgetan wird!

  4. Ich beschäftige mich ja selber intensiv mit dem Thema und auch wenn ich Zustimme, dass es reichlich Vollidioten gibt, die jetzt dank des boomenden Hoobies ihre Phantoms oder was weiß ich unverantwortungsvoll pilotieren, halte ich den Vorschlag für Unsinn, da er sich schlicht so gut wie nicht umsetzen lässt. Sowohl die Kennzeichnung als auch ein Führerschein.

    Schon heute ist grundsätzlich der „reine“ FPV flug verboten, dennoch gibt es genügend Leute, die sich darüber hinwegsetzen.

    Auch habe ich starke Zweifel an dieser Statistik. Bedenkt man die Größe einer Handelsüblichen Drohne und die Trägheit eines gewöhnlichen Passagierflugzeuges, halte ich erstens die Kollisionswahrscheinlichkeit für sehr gering und dann die Ausweichmöglichkeiten nach Sichtung für nahezu unmöglich. Da der Pilot wohl erst nach Zusammenstoß die Drohne bemerken wird.

    Eine Höhenbeschränkung halte ich für richtig und wichtig, aber auch da besteht das Problem, welches Nubsi bereits angesprochen hat.

    Ich fürchte hier einfach aufgrund von Medialer Aufmerksamkeit, dass der Profilierungswahn der heutigen Politik wieder zuschlägt. Wir brauchen nicht mehr Regularien, wir brauchen weniger und vor allem sinnvollere. Man nehme mal Softairs als Beispiel. Seit Jahren ein völlig normales Hobby, aber wenn die Medien die mal in irgendeiner Form in Zusammenhang mit Raubüberfällen oder Ammokläufen bringen, steht ein Tag später ein Politiker auf, der die Verbieten will.

  5. Regelungen machen eigentlich nur dann Sinn, wenn deren Einhaltung auch vernünftig überprüft wird. Und wenn ich mir die „Überprüfungsfrequenz“ in anderen Bereichen (zB: Geschwindigkeitsübertretungen, Schwarzfahren, Überholverbote für LKW) so anschaue, bezweifel ich, dass sich da auf kurze Sicht wirklich etwas verbessert.

  6. Blöde Frage: Woher weiß man bei der Drohne, ob man die Flughöhe erreicht hat?
    Normalerweise gibt es ein Verbot, aber weder ich noch der Polizist/Ordnungsbeamte/xy kann mir sagen, ob ich die 100m erreicht hab.

  7. Gilt das mit den 100 Metern nicht nur, wenn man die Drohne kommerziell nutzt und deshalb eine Aufstiegserlaubnis braucht? Alle anderen dürfen wenn ich mich grad richtig erinnere den gesamten unkontrollierten Luftraum bis 762 Meter Höhe benutzen.

    Ist auf jeden Fall sinnvoll wenn das für alle auf 100 Meter beschränkt werden würde.

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