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6,88 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer, das entspricht einem Marktanteil von 20,2 Prozent, verfolgten gestern Abend das spannende Gerichtsdrama „Terror – Ihr Urteil“ im Ersten. Verhandelt wurde ein fiktiver Fall, bei dem die Zuschauer am Ende selbst aufgerufen waren, ein Urteil zu fällen: 86,9 Prozent entschieden sich dabei für Freispruch; 13,1 Prozent hielten den Angeklagten im Film für schuldig […] „Helden sind immer schuldig!“, ist Autor und Jurist Ferdinand von Schirach überzeugt. Die überwältigende Mehrheit der Zuschauer des ARD-TV-Experiments sah das anders. Doch rechtlich korrekt wäre der Schuldspruch, den die alternative ARD-Fassung zeigt.

Ich weiß nicht, ob Ihr die Sache gestern Abend verfolgt habt, aber ich war schwer begeistert. Ich sagte während des „Prozesses“ ein Ergebnis von 90% gegen eine Verurteilung voraus und wurde mit 87% der Stimmen nicht enttäuscht. Da es trotzdem spannend ist, habe ich Euch mal das alternative andere Ende (die Verurteilung) angehängt —> Klick mich

Quelle: T-Online.de


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43 KOMMENTARE

  1. Dieses Beispiel zeigte sehr schön das BRD, Österreich und die Schweiz zur Mehrheit aus Leuten besteht die nicht zwischen Recht und Moral unterscheiden können.

    Der Pilot ist SCHULDIG 164+ Menschen getötet zu haben.
    Moralisch gesehen hat er jedoch das richtige getan
    und sein Leben und das der 164+ Menschen für die 70.000
    geopfert.

  2. Ich denke erst ist schuldig hat aber richtig gehandelt. Wäre ich der Pilot würde ich auch so handeln und würde dann akzepieren, dass meine Freiheit und 164 Menschenleben die 70.000 Menschenleben wert sind.

  3. Ob ein Schuldspruch rechtlich richtig gewesen wäre ist nicht unzweifelhaft. Strafrichter am Bundesgerichtshof (also jemand der ganz essentiell damit zu tun hätte) Thomas Fischer hat in seiner Kolumne angedeutet, dass ein Freispruch nicht unwahrscheinlich ist. Definitiv lesenswert!

  4. Zum Glück wurde er nicht verurteilt. Das Urteil „undschuldig“ war – auch in der Höhe der Abstimmung – die einzig richtige Entscheidung, die mich nicht an Deutschland zweifeln lassen.

    Wäre er verurteilt worden, hätte dies perfekt aufgezeigt, wie kaputt und veraltet unser Rechtssystem in manchen Bereichen ist.

    „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – dies ist nach wie vor unser höchstes Gut, daran darf sich auch nichts ändern.
    Aber wir müssen lernen, dass die heutigen Situationen die es zu beurteilen gilt, neu sind und neue Gesetze dafür entwickelt werden müssen.
    Zu der Zeit, als unsere Verfassung erdacht wurde, gab es kein Terroristenpack – heute aber schon.

    • Ich hab dazu in einem Kommentar eine interessante Entscheidung gesehen:
      Natürlich ist er „schuldig“, er hat 164 Menschen getötet, von denen keiner einer Bedrohung war. Die Frage ist weniger ob der Offizier schuldig ist oder nicht, sondern wie hoch seine Schuld im Anbetracht der Umstände bewertet bzw. bestraft werden sollte.

      • Was du beschreibst, ist eher die Frage der Rechtswidrigkeit seiner Tat; die (subjektive) Schuld ist auf einer anderen Prüfungsebene.

        Das Prüfungsschema bei Straftaten lautet generell:
        1. Tatbestand (objektiv und subjektiv)
        2. Rechtswidrigkeit
        3. Schuld

        1. Der objektive Tatbestand, Tötung von Menschen, ist erfüllt, ebenso der subjektive Tatbestand, der Vorsatz.
        2. Rechtswidrig war die Tat, weil kein Rechtfertigungsgrund bestand, insbesondere keine Notwehr, denn von den getöteten Passagieren ging nun mal kein Angriff aus.
        3. Eine Schuld trifft ihn jedoch nicht, denn ihm stand ein übergesetzlicher Notstand zur Seite, welcher die Schuld ausschließt.

        Das Problem in der Diskussion ist, dass Begriffe wie Schuld und Rechtswidrigkeit wild durcheinandergeworfen werden, während sie juristisch sauber getrennt werden müssen. Das ist nicht als Vorwurf gemeint, denn insbesondere vom Nichtjuristen kann man eine solche Differenzierung nicht erwarten.

        Aber umso wertvoller ist es, dass in unserem Rechtssystem ausgebildete Richter entscheiden, nicht – wie nach amerikanischem Vorbild – 12 Laien, die rein nach Bauchgefühl handeln.

        • Die Tat verstößt elementar gegen das Grundgesetz.
          Einem Menschen das Recht zu leben abzusprechen und einen anderen Menschen über ihn zu stellen, geht gegen seine Menschenwürde. Da gibt es rechtlich kein wenn und aber.
          So hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden und so ist es auch richtig.
          Diese show ist für mich nur wieder ein Beweis, dass Volksabstimmungen auf Bundesebene mit allen Mitteln verhindert werden müssen.

          • Das hat kinki doch auch gar nicht angezweifelt.
            Er hat doch die Rechtswidrigkeit bejaht.
            Aber all den „alle Menschen, die für unschuldig gestimmt haben, können Recht und Gerechtigkeit nicht trennen“-Rufern zum Trotz, ist sich unser Rechtssystem sehr wohl bewusst, dass manchmal „Recht“ und „Gerechtigkeit“ auseinanderfallen.

            Am Ende wird vor Gericht eben nicht über „rechtswidrig“ oder „nicht rechtswidrig“ entschieden, sondern „schuldig“ oder „nicht schuldig“.
            Und deshalb ist es so wichtig, diese Punkte zu trennen.
            Man kann in Deutschland nämlich durchaus Recht brechen, und trotzdem unschuldig sein, und diese Möglichkeit unterschlägt der Film eben.
            Der von kinki und Fischer angesprochene übergesetzliche Notstand ist übrigens nicht unumstritten.
            Meine Professorin hat ihn damals befürwortet, mit dem Verweis darauf, dass unser heutiger rechtfertigender Notstand bis zu seiner Aufnahme ins Gesetz ebenfalls ein „übergesetzlicher Notstand“ war. Wir hatten damals auch eine interessante Diskussion darüber, ob es ein entschuldigender Notstand sein kann, da durch den Eid das gesamte deutsche Volk zu „nahestehenden Personen“ des Soldaten werden, da er ja im Zweifel auch sein Leben für uns geben muss und sein Schicksal damit an unseres kettet.

            Und das BVerfG hat nicht entschieden, dass ein Soldat, der ein solches Flugzeug abschießt, strafbar ist, sondern lediglich, dass der Staat niemals anordnen darf unschuldige Bürger zu töten bzw. keine gesetzliche Grundlage dafür schaffen darf.

          • Kitkat, obwohl Karax das meiste schon gesagt hat, möchte ich nochmals einen Punkt betonen, der von den meisten Leuten, auch von dir (sorry) absolut falsch verstanden wird, und dieser Punkt betrifft den Wirkungsbereich unseres Grundgesetzes.

            Das Grundgesetz – vielmehr: die darin enthaltenen Grundrechte – schützt den Bürger vor dem STAAT, nicht unmittelbar vor dem ANDEREN BÜRGER. Das ist eine ganz wichtige Differenzierung.

            Ich gebe Dir ein einfaches Beispiel: Die Meinungsfreiheit und dieser Kommentarbereich hier. Dieser Blog gehört der Privatperson Steve Krömer, und wenn dieser Herr Krömer morgen entscheidet, nur noch Kommentare freizuschalten, die seiner Meinung entsprechen, dann ist das sein gutes Recht, weil er eben als Privatperson nicht verpflichtet ist, deine oder meine Meinungsfreiheit zu respektieren.

            Das Gegenbeispiel wären Demonstrationen: Der Staat darf keine Demonstrationen untersagen, weil ihm deren Meinungen nicht gefällt. Der Staat hat die Meinungsfreiheit zu respektieren und muss deshalb im Zweifel auch rechts- oder linksextreme Demonstrationen genehmigen.

            Was dementsprechend das Bundesverfassungsgericht entschieden bzw. verboten hat, war die politische Entscheidung (im Luftsicherheitsgesetz), Leben gegen Leben abzuwägen. DEM STAAT als Gesetzgeber ist dies verboten, weil es gegen die Menschenwürde verstößt.

            Allerdings verbietet diese Entscheidung eine solche Abwägung nicht dem einzelnen Bürger. Ich als Bürger darf prinzipiell gegen die Menschenwürde verstoßen; meine Grenze ist nicht das Grundgesetz, sondern das Strafrecht. Und da landen wir eben beim übergesetzlichen Notstand: Wenn ich in der Situation des Kampfpiloten eine solche Entscheidung treffe, dann kann mich das Strafrecht entschuldigen. Und begehe ich eine rechtswidrige Tat ohne Schuld, dann kann ich dafür nicht verurteilt werden.

            TL;DR: Ein individueller Täter – hier der Pilot – kann rechtlich nicht gegen die Grundrechte des Grundgesetzes verstoßen, sondern nur gegen das Strafrecht, Strafgesetzbuch und Nebengesetze.

            Deshalb kannst du nicht einfach eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gegen staatliches Handeln 1:1 auf die konkrete Tat einer Person anwenden.

            Ich hoffe, dieser Unterschied ist nun hinreichend deutlich.

        • P.S.: auch in Deutschland gibt es ein grundsätzliches Recht für Laien als ehrenamtliche – gleichberechtigte – Richter zu agieren (Schöffen).
          Diese Form wurde eben gerade zur Ablösung des Geschworenengerichts (welches auch in Deutschland gab) eingeführt.

          Das Problem eines Geschworenengerichts der USA ist nur die recht zufällige und zwanghafte/unter Strafe angeordnete Tätigkeit. Die Schlauen winden sich aus der Pflicht raus, die Dummen sitzen und entscheiden. Dass Anwälte Meinungen durch Sitz des Gerichts und Austauschen von Geschworenen auch noch manipulieren können, kommt dazu.
          Aber im Gegensatz zu unseren Schöffen, müssen Geschworene zu 100% einer Meinung sein. D.h. 12 Menschen müssen einheitlich ein Urteil fällen.

    • „Wäre er verurteilt worden, hätte dies perfekt aufgezeigt, wie kaputt und veraltet unser Rechtssystem in manchen Bereichen ist.“
      Alter, das ist ein Fernsehkrimi, der von einer Abstimmung begleitet wird. Unser Rechtssystem hat damit herzlich wenig zu tun.

    • Ich muss dir widersprechen: Kaputt wäre unser Rechtssystem dann, wenn wir es nach Tageslaune oder politischer Lage umwerfen würden.

      Es gab schonmal eine Gelegenheit für unser Rechtssystem, sich zu bewähren, und das war die Zeit des RAF-Terrors in den 70er-Jahren. Und diesen Test hat das Rechtssystem bestanden. Die damaligen Terroristen wollten den Rechtsstaat aus den Angeln heben, damit er – wie sie es sahen – seine faschistische Fratze zeigen würde. Der Rechtsstaat hat widerstanden.

      Ähnliches versuchen die heutigen Terroristen: Die würden es doch am liebsten sehen, wenn wir alle Muslime deportieren würden, denn damit würden wir unsere eigenen Grundwerte verraten. (Was nicht heißen soll, dass in der Flüchtlingspolitik alles richtig laufen würde.)

      Wir können gerne Gesetze anpassen, das ist nichts ungewöhnliches. Aber die Eckpfeiler unseres Rechtssystems, insbesondere auch die Grundrechte, müssen unumstößlich feststehen, egal, was es für ein Arschloch ist, welches sich gerade auf die Grundrechte beruft.

  5. Ich empfand das Event als sehr interessant und spannend. Ich, für meinen Teil, verstehe die Verfassung und Artikel 1, nicht als alles regelndes Gesetz oder Prinzip. Ich finde nicht dass man sich in so einem Fall stur nach diesem Prinzip richten kann. Es klingt lächerlich und vielleicht auch zu romantisch, aber ich empfand einen Hollywood Film recht hilfreich. Hood, mit Russel Crow. Dort ist die Rede von einer Art Verfassung, die grundlegende Werte und Regeln für eine Gesellschaft formulieren. Eine Art roter Faden nach dem sich die Gestaltung weiterer Gesetze richten soll, eine Art Fundament für ein noch zu bauendes Haus der Justiz. Mir ist unsere Verfassung und auch ganz besonders Artikel 1 sehr wichtig. Aber, um wieder zum TV Event zurück zu kommen, mir persönlich, ist diese Verfassung nicht wert, dass durch sie als Hinderniss, massenhaft Menschen in diesem Land zu schaden kommen. Auch widerspricht dies den Amtseiden die Politiker in Deutschland ablegen, die aber soweit ich weiß keine rechtliche Relevanz haben. [quote]“Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, …“[/quote] Der Widerspruch ist recht deutlich wie ich finde, denn, bezogen auf das Szenario im TV-Event, kann man nicht Schaden vom Volk abwenden ohne das Grundgesetz zu missachten oder zu brechen.
    Mein provokantes Fazit: Nicht schuldig ist richtig und menschlich und paragraphen reiten bringt in solchen Situationen keinerlei Mehrwert oder Schutz. Und mir persönlich ist die Haltung dass „unsere Verfassung das schon regelt“ zu Deutsch. Ich habe da immer den Opa vom Schrebergarten im Kopf, der sich über den Lärm der angrenzenden Feuerwache beschwert und die Wache verklagt. Das ist zu einfach.

    • Eben!
      Der Typ gehört an den Galgen, wie kann er nur tausende Menschen retten, ich hasse ihn!

      Lang lebe Bundestag, Gruß-Gauck und die beste Stellvertreterdemokratie der Welt!

      • Auf welcher Grundlage ist dir 100% klar, dass 1. alle Menschen im Flugzeug sterben und 2. ALLE Menschen im Stadion sterben. Alleine die Prämisse, dass 70.000 Menschen sterben, ist schlicht falsch und statistisch und technisch widerlegbar.
        Was du forderst, ist eine Willkürpolitik, welche zu absolut jeder Zeit unser Grundgesetz aushebeln darf, wenn es ihnen gerade in den Kram passt.
        Aber wehe sowas betrifft dich persönlich. Oh, da wird geflennt!

        • Den Spieß kann man auch umdrehen Schlauberger. Wäre deine Familie im Stadion und du wärst der Pilot der schießen kann…was dann?
          Passivität wäre nicht nur juristisch sondern auch statistisch die bessere Option, weil nicht alle 70.000 Menschen von nur einem Flugzeug getroffen werden können? Also dürfte eine Maschine, mit sagen wir einem nuklearen Sprengsatz an Bord, dann doch abgeschossen werden, weil dann auch genug Tote zu beklagen wären?

          Das ganze Gequatsche von Staat, Willkürpolitik und dem „Aufrechnen“ von Leben gegeneinander ist so ein Unsinn. Es geht im konkreten Fall um die Entscheidung eines Individuums und so wird es immer sein, wenn sich eine Situation solchen Ausmaßes tatsächlich ereignen sollte. Die Frage ist nicht ob dieses Individuum dann Schuld auf sich geladen hat, noch nicht einmal ob eine Straftat begangen wurde. Beides ist absolut unstrittig mit Ja zu beantworten. Die Frage ist ob man nach Abwägung der Lage und aller Fakten dennoch von einer Verurteilung/Bestrafung absehen kann.

    • Ich möchte sicher kein Geschworenen-Rechtssystem oder sonstwas mit zu vielen Laienrichtern.

      Aber die Abstimmung zeigt doch, dass die große Masse instinktiv richtig entscheidet. Das war also eher eine Werbung für direkte Demokratie.

      • „Richtig“ ist eine Frage des Standpunkts. Moralisch richtig fand ich die Entscheidung absolut nicht, da ich finde, dass die Tötung von Menschen in einem solchen Falle nicht gerechtfertigt ist (so wie sie meiner Meinung nach in den wenigsten Fällen gerechtfertigt ist). Es hängt halt eben auch mit dem Problem zusammen, dass man nie sicher weiß, was passiert wäre, wenn er anders gehandelt hätte.

        • „richtig“ meine ich in der Weise, wie voraussichtlich ein reales Gericht den Fall entscheiden würde; hier führen Bauchgefühl und rechtliche Würdigung eben mal wahrscheinlich zum gleichen Ergebnis.

          Übrigens hast du Recht: Die Tötung der Passagiere ist nicht gerechtfertigt; die Tat des Kampfpiloten ist und bleibt rechtswidrig. Er ist aber infolge des übergesetzlichen Notstandes entschuldigt.

          Es gab in der Rechtsgeschichte schon ähnliche Fälle, z.B. der Kapitän des sinkenden Schiffes, der eine Luke verriegeln ließ in dem sicheren Wissen, dass einige Mannschaftsmitglieder dann dort ertrinken würden, das Schiff aber länger schwimmfähig bleiben würde. Auch hier ging es um die Abwägung wenige gegen viele Leben.

          • Ok, wenn dus in bezug auf ein reales Gericht meinst, wirst du Recht haben, das kann ich aufgrund mangelnder Sachkenntnis nicht beurteilen.

  6. Ich fand den Film auch klasse. Hätte vorher nicht erwartet, dass mich eine Gerichtsverhandlung fast 1 1/2 Stunden so gut unterhält.

    Allerdings ist es wenig verwunderlich, dass das Urteil der Zuschauer so milde ausfällt, wenn man den Angeklagten mit Florian David Fitz besetzt. Ich mein, kann der noch was anderes als lieb!?

    P.s.: Steve, bitte entblock mich auf Twitter (@GregStotch)

    • Außer du wirst zum Schöffen berufen, was man normalerweise nicht ablehnen kann. Dann ist es deine Aufgabe darüber zu urteilen.

        • In der Praxis sind die Gemeinden über jeden froh, der sich freiwillig fürs Schöffenamt meldet; eine Zwangsverpflichtung wie im amerikanischen Geschworenensystem ist bei uns nicht vorgesehen.

          Aber sehr wohl müssen Schöffen gerade und insbesondere bei großen, komplexen Prozessen teilnehmen. Andersrum wird ein Schuh draus: Die ganze Kleinkriminalität wird vom Einzelrichter – ohne Schöffen – entschieden, aber schon beim Amtsgericht – Schöffengericht – und insbesondere vor den Strafkammern der Landgerichte ist nix mehr ohne Schöffen.

          • Tatsächlich gibt es sehr wohl eine Zwangsverpflichtung.
            Die Kommune kann dich einfach so auf den Wahlzettel packen und wählen.
            In der Praxis wirste natürlich nicht bestraft, wenn du nicht erscheinst (das würde meiner Ansicht gegen das Grundgesetz verstoßen), aber möglich ist es.

  7. Viel interessanter finde ich das das Theatherpublikum laut diesem FAZ-Artikel von gestern Vormittag deutlich anders abgestimmt hat.

    Von grob 150.000 abgegebenen Stimmen in über 450 Theatervorstellungen war das Verhältnis 60% für nicht schuldig und 40% für schuldig.

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-zeigt-verfilmung-terror-von-ferdinand-von-schirach-14484320.html

    Vorletzter Abschnitt.

    Das ist ja schon krasser Unterschied. Was sagt das über den durchschnittlichen Fernsehzuschauer und den durchschnittlichen Theaterbesucher aus?
    Abgesehen davon ist eine Abstimmungszeit von 5-10 Minuten ohne Reflexion und Austausch über das Gesehene sowieso lächerlich.

    My 2 Cents

      • Oder daran das Theaterbesucher im Schnitt gebildeter sind und wissen warum man Leben nicht gegen anderes Leben aufwiegt.

        • Menschen wie dich mag ich ja. Was wäre denn die Alternative? Die Flugzeuginsassen hätten in jedem Fall ihr Leben verloren. Soll man dann noch 70.000 weitere drauf rechnen oder hast du auch eine kompetente Lösung anzubieten? Wie ich Moralisten wie dich kenne kommt jetzt entweder nein, rumdruckserei oder ganz banaler bullshit gewürzt mit Philosophie und Gesellschaftskritik.

    • Wollte ich auch anmerken. Nur wäre meine Quelle Zeit.de gewesen:

      „Seit Schirachs Stück letzten Herbst Premiere hatte, steht es an 54 Theatern auf dem Spielplan. Bis dato haben dabei 150.713 Zuschauer abgestimmt, von denen 59,9 Prozent für „unschuldig“ plädierten, sodass 93,2 Prozent der Verhandlungen mit einem Freispruch endeten. Der Fernsehfilm läuft dieser Tage auch in exklusiven Kinovorführungen, dazu die bundesweite Ausstrahlung in der ARD. Das Datenset wird größer.“

      Eventuell hat T-Online das auch nur falsch abgeschrieben. Aber es ist schwer nachzuvollziehen, da Krömer die Quelle nicht verlinkt hat (man wird bei seinem T-Online link an die ARD weitergeleitet).

  8. Habe heute in der Bild die Meinungen gelesen.(wuhu)

    Vom allgemeinen nicht schuldig.

    Vom Rechtssystem schuldig(es war seine Entscheidung), Urteil auf Bewährung, da er ja damit eh klar kommen muss. Diese Ideen fand ich ganz gut.

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