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Der polnische Spediteur Ariel Zurawski, dem der Unglückslastwagen des Terroranschlags auf einen Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember gehört, will sein Fahrzeug zurück. Dass der Lastwagen noch immer in Deutschland als Beweismittel beschlagnahmt bleibe und nicht eingesetzt werden könne, beschere ihm Verluste, für die seine Gläubiger kein Verständnis hätten, sagte Zurawski am Samstag dem polnischen TV-Sender TVN24. Ihm drohe deshalb die Pleite.

Komische Geschichte. Gibt es in Polen keine Auto-Versicherungen? Kann mir doch keiner erzählen, dass der Mann auf seinen Kosten sitzen bleibt. Klingt für mich eher danach, als wolle er noch ein wenig Geld aus der Sache rausschlagen…

Quelle: Welt.de


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15 KOMMENTARE

  1. Ich frag mich eher was die noch mit dem LKW machen wollen? 2 Monate nach der Tat…

    Der Typ ist tot; Tatverlauf wurde vollständig rekonstruiert – fertig ist die Sache. Selbst wenn es recht makaber ist: Öffentliche Interesse grenzt, seitdem der Terrorist dingfest gemacht wurde, auch gegen Null.

    Ehrlich gesagt, schon bei der Berichterstattung, habe ich mich gewundert, dass eine polnische Spedition so ein neues LKW im Fuhrpark haben 😀

  2. Sollte es nicht für den Fall dass ein oder mehrere Fahrzeuge länger ausfallen, auch eine Art Versicherung geben? Die Zeit wo sich das Fahrzeug in Reparatur befindet kommt da auch noch dazu. Sollte der Herr jedoch ungenügend versichert sein und nur über ein Paar Fahrzeuge verfügen, kann ihn dass schnell mal in den Ruin treiben 🙁

  3. “ Gibt es in Polen keine Auto-Versicherungen?“

    Keine Ahnung, was es in Polen gibt. Bei uns gab es das hier nach dem Anschlag.

    Rechnung statt Kondolenzschreiben

    „Das Erste, was die Angehörigen vom Land erhalten hätten, sei ein Brief gewesen. Dieses habe jedoch kein Kondolenzschreiben enthalten, sondern eine Rechnung von der Gerichtsmedizin. Darin habe eine Zahlungsaufforderung mit dem Vermerk gestanden, innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen. Anderenfalls würde ein Inkassounternehmen das Geld eintreiben.“

    Keine Entschädigung

    „Derzeit fehlt eine rechtliche Grundlage, um den Opfern und Angehörigen angemessen helfen zu können. Der Opferschutzbeauftragte des Landes Berlin, Robert Weber, forderte nach dem Anschlag im Interview eine Überarbeitung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG). Denn es schließt in Paragraf 1, Absatz 11 Angriffe durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs von der Entschädigung aus.“

      • Ist richtig. Kann man aber politisch nicht ausschlachten, „Opferentschädigung“ klingt halt besser als „Haftpflicht“!

        Tatsache ist aber, dass europaweit eine Kfz-Haftpflicht bestehen muss, und die Entschädigungsansprüche gegen die Spedition bzw. ihre Haftpflicht richten sich nach dem Tatort, also nach deutschem Recht. Jedes Opfer bekommt also seinen Schaden ersetzt.

        Ganz generell kann man natürlich immer fragen, wieviel ein Menschenleben wert ist. Aber das kann man nie taxieren, weder im Rahmen der Haftpflicht, noch durch das OEG.

  4. Es ist sein Eigentum, die Ermittlungen rund um den LKW sollten bisher doch abgeschlossen sein.
    Ergo, darf er seinen LKW doch bitte wiederbekommen.
    Er will auch kein Geld vom deutschen Staat, er will lediglich sein Eigentum wiederhaben, um sein ehrliches Geld zu verdienen.
    Selbst, wenn er den LKW als „unglückslkw“ von Berlin verkaufen wollen würde, wäre das sein gutes Recht.
    Ich denke aber, dafür gibt es außer dem IS selbst, wohl keine Interessenten.
    Ich bezweifle auch, dass da eine Versicherung greift um seinen Verdienstausfall zu bezahlen. Die Reparatur, nach dem Diebstahl, wird die Versicherung wohl aber bezahlen müssen.

    • Da muss ich dich berichtigen 🙂 ich habe letztens einen Artikel in der regionalen presse gelesen das ein Museum in Berlin überlegt ihn zu kaufen und auszustellen

  5. Also ich kann dir von meiner Familie aus sagen, dass die Polen nicht immer solche Versicherungen haben wie wir hier. Bei Fahrzeugen ist es meist der Fall, dass man auf die Kosten sitzen bleibt

    • Bei uns ist es genauso freigestellt, ob du eine Vollkasko für deine Karre abschließst. Nur die HaftPFLICHT ist das, was der Namen schon sagt. Die Pflichtversicherung ersetzt aber nur Fremdschäden.

      Ich kann aus beruflicher Erfahrung sagen, dass ab so 4, 5 Jahren Fahrzeugalter keine Vollkasko mehr besteht, einfach weil es sich nicht lohnt.

  6. die versicherung würde ja sicherlich den schaden am fahrzeug bezahlen das geht nur nicht wenn der staat den wagen nicht raus rückt
    das die versicherung den verdienstausfall nicht zahlen will ist ja verständlich wenn der staat den wagen nicht zurück gibt

    • Ich denke auch das die Versicherung, so lange der von Vater Staat noch nicht freigegeben ist, nicht zahlt.

      Ich vermute jetzt mal:
      Wenn ich deinen BMW klaue damit z.B. ne Tankstelle ausräume und bei der Flucht dein Auto zerlege bekommst du von deiner Versicherung auch wenn du Vollkasko versicher bist erst mal keinen Cent solange du bzw deine Versicherung keinen Zugriff auf das Auto erhalten.
      Deine Versicherung wird wahrscheinlich dann irgendwann alles zahlen (Leihwagen für die Zeit und den Schaden) und versuchen sich das Geld von mir zurück zuholen. Aber bis das ganze durch ist sitzt du auf den Kosten fest.
      Mehr kann dir da aber wohl nur ein Versicherungsfachmann und oder ein Rechtsverdreher sagen.

      Ich werd mal heute meinen alten Herrn anhauen der ist nicht nur Speditionskaufmann sondern auch Havariekommissar und musste sich bis vor der Rente mit solchen Versicherungsfällen rumschlagen. Wenn auch gottseidank ohne Terrorhintergrund.

  7. Ich bezweifle dass die Versicherung für die verdienst Ausfälle aufkommt. Für die Reparatur des Lkw evtl schon. Wobei das da auch nicht sicher ist weil ja eigentlich amri den Schaden verursacht hat.

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